Schlagwort: Planung und Grundstücke

  • Denkmalgeschützte Siedlung Am Röderschacht: Stadt sieht keine Handhabe gegen Umwandlung in Eigentumswohnungen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Nach dem Verkauf der historischen Bergarbeiter-Siedlung durch Vonovia an einen Investor plant dieser die Aufteilung in Wohneigentum. Die Stadtverwaltung erklärt in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linken, dass sie die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen derzeit nicht verhindern kann.

    Die Siedlung Am Röderschacht im Ortsteil Linden gilt als herausragendes Beispiel frühen Bergarbeiterwohnungsbaus im Ruhrgebiet. Wie die WAZ im Juni 2025 berichtete, hat Vonovia das denkmalgeschützte Ensemble an eine eigens gegründete GmbH veräußert. Der neue Eigentümer kündigte an, die Wohnungen in Eigentum umzuwandeln.

    Bergbaurisiken belasten künftige Eigentümer

    Die Siedlung steht auf historisch belastetem Grund: Bereits 2013 musste die Straße Am Röderschacht wegen unterirdischer Hohlräume und Verbruchzonen in etwa acht Metern Tiefe für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden. Historische Karten weisen in dem Bereich zwei Mundlöcher und mehrere Stollen aus. An den Häusern sind laut Anfrage der Linken aktuell Risse durch Setzungen und Schäden an Abwasserleitungen feststellbar.

    Die Verwaltung stellt klar: Das finanzielle Risiko durch mögliche Bergbauschäden liegt bei den Eigentümern. Auflagen beim Erwerb könne die Stadt nicht erteilen – die Ausgestaltung der Kaufverträge sei Sache der Vertragsparteien. Auch für die bergbauliche Sicherung privater Flächen sei die Kommune nicht zuständig.

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    Denkmalschutz gilt unabhängig von Eigentumsverhältnissen

    Zum Erhalt des Denkmals verweist das Amt für Stadtplanung und Wohnen auf das Denkmalschutzgesetz NRW: Eigentümer müssen ihre Baudenkmäler im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht erhalten. Die Untere Denkmalbehörde könne entsprechende Maßnahmen anordnen. Verstöße können mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Diese Regelungen gelten auch bei zersplitterten Eigentumsverhältnissen.

    Fehlende Landesverordnung verhindert Milieuschutzsatzung

    Auf die Frage, warum eine Milieuschutzsatzung die Umwandlung nicht verhindern könne, erläutert die Verwaltung: Die erforderliche Umwandlungsverordnung NRW ist bereits im März 2020 außer Kraft getreten. Die Landesregierung habe den entsprechenden Genehmigungstatbestand auch nicht in die Verordnung für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt übernommen. Ohne diese rechtliche Grundlage könne die Stadt § 172 Baugesetzbuch in diesem Punkt nicht anwenden.

    Auch die städtische Wohnraumschutzsatzung, die gegen Leerstand und Abriss vorgeht, biete keine Handhabe gegen Eigentumsumwandlungen.

  • Ratsgruppe fordert Prüfung des Kaufangebots für Villa Kunterbunt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt hat eine Anfrage zur denkmalgeschützten Immobilie Auf den Holln 1-3 eingereicht. Die Bewohnenden des stark sanierungsbedürftigen Gebäudes hatten öffentlich angeboten, das Eigentum zu übernehmen und die notwendige Sanierung selbst durchzuführen.

    In ihrer Anfrage zur Ratssitzung am 18. Dezember 2025 kritisiert die Ratsgruppe, dass die Verwaltung das in städtischem Eigentum befindliche Gebäude jahrzehntelang habe verfallen lassen. Ein Übergang der Eigentumsverhältnisse an die Bewohnenden sei angesichts der jahrelangen Vernachlässigung des Bestands eine für alle Seiten sinnvolle Maßnahme.

    Neun Fragen an die Verwaltung

    Die Anfrage umfasst insgesamt neun Fragenkomplexe. Die Ratsgruppe will unter anderem wissen, wie das Gebäude dermaßen verfallen konnte und wie oft es in den vergangenen 15 Jahren in Augenschein genommen wurde. Auch nach dem letzten Brandschutz-Check und der Bereitstellung von Feuerlöschern wird gefragt.

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    Finanzielle Aspekte im Fokus

    Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den finanziellen Aspekten. Die Verwaltung soll darlegen, welche Sanierungskosten der Stadt entstehen könnten und welche Grundsteuereinnahmen nach einer Privatisierung zu erwarten wären. Zudem fragen die Ratsmitglieder nach den Kosten durch entgehende Mieteinnahmen sowie für eine mögliche Unterbringung der Bewohnenden.

    Räumung und Alternativen

    Die Ratsgruppe fordert, dass die Verwaltung zumindest bis zur Prüfung des Kaufangebots unter Beteiligung der Gremien auf eine Räumung verzichtet. Außerdem soll die Verwaltung bewerten, ob eine Übertragung per Erbpacht als Alternative in Frage kommt.

    Die Anfrage wurde von Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger unterzeichnet.

  • Stadt Bochum weist Vorwürfe zu Versorgungssperrung bei „Villa Kunterbunt“ zurück

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Bochum (Eigenbericht) – Im Streit um die geplante Räumung des besetzten Hauses „Villa Kunterbunt“ hat die Stadtverwaltung Bochum Vorwürfe der Linkspartei zurückgewiesen, wonach die Stadt unrechtmäßig die Sperrung von Strom und Wasser veranlasst habe.

    Wie aus einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, sollten die Stadtwerke am 5. November lediglich Personal bereithalten – für den Fall, dass das Gebäude an der Adresse „Auf den Holln 1-3“ geräumt würde. Für die betroffene Hausnummer 3 lägen „derzeit keine laufenden Mietverträge vor“, heißt es in dem Dokument.

    Linke kritisierte „Angriff auf Grundrechte“

    Die Linksfraktion hatte die Anfrage gestellt, nachdem Mitarbeiter der Stadtwerke am Morgen des 5. November versucht hatten, Wasser- und Stromzähler in dem Gebäude auszubauen. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem Eilverfahren die Räumung des Hauses aufgeschoben. Die Bewohner hatten die Maßnahme als „eklatanten Angriff auf die Grundrechte“ bezeichnet.

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    Verwaltung verweigert Auskunft zu Stadtwerken

    Zur Frage, warum die Stadtwerke solche Aufträge ohne Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen ausführten, verweigerte die Verwaltung eine inhaltliche Stellungnahme. „Zu internen Vorgängen der Stadtwerke Bochum kann keine Stellungnahme abgegeben werden“, teilte die kaufmännische Betriebsleitung mit.

    Vergleichbare Fälle in den vergangenen fünf Jahren seien den Zentralen Diensten nicht bekannt, hieß es weiter. Die Vorlage wird dem Stadtrat am 18. Dezember sowie dem Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe Ende Januar 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

  • Opel plant keine Konsolidierung der Warenverteilzentren

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    30.06.2021Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die Opel Automobile GmbH verfolgt aktuell keine Pläne zur Zusammenlegung ihrer Warenverteilzentren auf den ehemaligen Werksflächen II und III. Dies teilte das Unternehmen auf Anfrage der Verwaltung mit. Beide Flächen werden derzeit umfangreich genutzt, auch von anderen Marken des Stellantis-Konzerns.

    Die SPD-Bezirksfraktion und DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Ost hatten sich nach dem aktuellen Sachstand zur möglichen Konsolidierung der Ersatzteillager erkundigt. Hintergrund war eine frühere Mitteilung der Verwaltung, wonach bis 2022 eine Entscheidung über die Zusammenlegung der beiden Warenverteilzentren erwartet wurde.

    Keine konkreten Aktivitäten geplant

    In ihrer Antwort an die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft erklärte Opel deutlich: „Wir verfolgen momentan keine Planungen oder gar konkrete Aktivitäten hinsichtlich einer Flächen-Konsolidierung unseres Warenverteilzentrums.“ Beide Opel-Flächen werden nach Unternehmensangaben sehr umfangreich genutzt, wobei auch andere Marken des Stellantis-Konzerns die Standorte nutzen.

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    Lärmschutz und Straßenunterhaltung

    Auf Beschwerden von Anwohnern über den schlechten Zustand der Fahrbahndecke und damit verbundene Lärmbelästigungen reagierte Opel mit dem Hinweis auf regelmäßige Wartung und Reparaturen der Straßen auf dem Werksgelände. Zur Lärmreduzierung gelte eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf dem gesamten Werksgelände.

    Bezüglich der kritisierten Ladezeiten nach 23 Uhr erklärte das Unternehmen, dass Lieferverkehre zu diesen Zeiten „eher die Ausnahme“ darstellten.

  • AfD beantragt dauerhafte Toilettenlösung am Ümminger See

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    DatumGremiumErgebnis
    30.06.2021Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion Bochum-Ost will die geplanten temporären Toilettenkabinen am Ümminger See durch eine langfristige Lösung ersetzen. In einem Ergänzungsantrag fordert sie eine Bedarfsermittlung und die Prüfung einer Erweiterung oder eines Neubaus der bestehenden Toilettenanlage.

    Kritik an temporärer Lösung

    Die AfD-Fraktion kritisiert in ihrem Ergänzungsantrag zur Vorlage 20211981, dass sich die Problematik am Ümminger See nicht allein auf die Corona-Pandemie beschränken lasse. Das Aufstellen von Toilettenkabinen sei daher nur eine temporäre Lösung, die dem tatsächlichen Bedarf nicht gerecht werde.

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    Umfassende Prüfung gefordert

    Mit ihrem Ergänzungsantrag beauftragt die Fraktion die Zentralen Dienste, den genauen Bedarf zu ermitteln. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die bestehende Toilettenanlage erweitert werden kann. Falls eine Erweiterung nicht möglich ist, soll die Möglichkeit eines Neubaus untersucht werden.

    Zeitnahe Präsentation der Ergebnisse

    Die Ergebnisse der Prüfungen sollen der Bezirksvertretung zeitnah vorgestellt werden. Den Antrag unterzeichneten Christian Krampitz und Christian Loose von der AfD-Fraktion Bochum-Ost.

  • CDU-Fraktion Ost fragt nach Bochums Plänen für Internationale Gartenausstellung 2027

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    30.06.2021Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die CDU-Bezirksfraktion Bochum-Ost erkundigt sich nach den städtischen Planungen zur Teilnahme an der Internationalen Gartenausstellung 2027 in der Metropole Ruhr. Besonders interessiert die Fraktion, ob auch Grünflächen im Bochumer Osten berücksichtigt werden.

    Gartenausstellung soll Ruhrgebiet grüner machen

    Die Internationale Gartenausstellung 2027 wird unter dem Motto „Unsere Gärten“ in der Metropole Ruhr stattfinden. Das Konzept sieht vor, dass sich regional relevante Parks und Gärten im gesamten Ruhrgebiet präsentieren. Diese Park- und Grünflächen sollen für die Ausstellung aufgewertet und über Themenrouten miteinander verbunden werden.

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    Drei zentrale Fragen an die Stadtverwaltung

    In ihrer Anfrage vom Juni 2021 stellt die CDU-Bezirksfraktion drei konkrete Fragen: Zunächst möchte sie wissen, ob bereits ein Konzept für die städtische Teilnahme entwickelt wurde und welche Flächen in der engeren Auswahl stehen – insbesondere im Bochumer Osten.

    Bürgerbeteiligung und Umfeldaufwertung im Fokus

    Weiterhin interessiert sich die Fraktion für die geplante Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in Planung und Umsetzung. Als dritten Punkt fragt sie nach Möglichkeiten, das Projekt für eine Aufwertung des Umfelds der beteiligten Grünflächen zu nutzen.

  • Naturnahe Parkplätze für Bebauungsplan Herrenacker gefordert

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.06.2021Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Ein Antrag von SPD, Grünen und FDP fordert die Verwaltung auf, im Bebauungsplanverfahren Nr. 1021 „Herrenacker“ eine umweltfreundliche Parkplatzgestaltung ohne Versiegelung und mit Baumbepflanzung festzusetzen.

    Fraktionsübergreifender Antrag zur Parkplatzgestaltung

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid befasst sich mit einem interfraktionellen Antrag zur Gestaltung von Parkplätzen im geplanten Bebauungsplan Nr. 1021 „Herrenacker“. Die Antragsteller Wolfgang Rohmann (SPD), Sonja Lohf (Grüne) und Dr. Rolf Heyer (FDP) sehen die Versiegelung weiterer Flächen für notwendige Parkplätze kritisch.

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    Naturnahe Alternative gefordert

    Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung im Bebauungsplan eine naturnahe Parkplatzgestaltung ohne Versiegelung festsetzt. Zusätzlich sollen Bäume an den Parkplätzen für zusätzlichen Schatten gepflanzt werden. Diese Maßnahmen sollen als verbindliche Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen werden.

    Entscheidung steht bevor

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid wird über den Änderungsantrag am 22. Juni 2021 entscheiden. Eine weitere Begründung der Antragsteller soll gegebenenfalls mündlich in der Sitzung erfolgen.

  • SPD fordert eingezäunte Hundewiese in der Innenstadt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.06.2021Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid setzt sich für eine eingezäunte Hundewiese in Innenstadtnähe ein. Als möglichen Standort schlägt sie den „Monte Schlacko“ vor und fragt nach einem zusätzlichen Agility-Parcours für Hunde.

    Artgerechte Hundehaltung im Fokus

    Kathrin Schick von der SPD-Bezirksfraktion begründet die Initiative mit dem Bedarf nach artgerechter Hundehaltung. „Zu einer artgerechten Hundehaltung gehört auch, dass sich die Tiere frei bewegen können“, heißt es in der Anfrage. Eingezäunte Hundewiesen leisteten hierzu einen sinnvollen Beitrag.

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    Drei konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die SPD-Bezirksfraktion stellt der Verwaltung drei spezifische Fragen:

    Erstens möchte sie wissen, welche Möglichkeiten die Verwaltung für die Realisierung einer eingezäunten Hundewiese in Innenstadtnähe sieht, beispielsweise auf dem „Monte Schlacko“.

    Zweitens erkundigt sich die Fraktion nach der Bewertung der Verwaltung bezüglich der Einrichtung eines sogenannten Agility-Parcours in diesem Zusammenhang.

    Drittens fragt sie nach den derzeit in Bochum existierenden Angeboten dieser Art.

    Großer Bedarf, wenig Möglichkeiten

    Die Antragstellerin sieht gerade in Innenstadtnähe große Bedarfe für solche Einrichtungen, aber nur wenige echte Möglichkeiten für Hundebesitzer. Die Anfrage wurde am 22. Juni 2021 in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid behandelt.

  • CDU-Fraktion will Erbbaurechtsvergabe in Wattenscheid neu regeln

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.06.2021Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die CDU-Bezirksfraktion Wattenscheid beantragt Änderungen bei der künftigen Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht. Der Änderungsantrag zur Vorlage „Neuausrichtung der Bodenpolitik und Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht“ sieht vor, dass bestimmte Grundstücke weiterhin verkauft oder nur befristet im Erbbaurecht vergeben werden sollen.

    Verkauf für Mehrfamilienhäuser weiterhin möglich

    Die CDU-Fraktion schlägt vor, dass neue baureife Mehrfamilienhausgrundstücke für den öffentlich geförderten Wohnungsbau weiterhin verkauft oder im Wege des Erbbaurechts mit einer Laufzeit von 75 Jahren vergeben werden können. Diese Regelung soll auch für öffentlich geförderte Mietreihenhäuser gelten.

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    Befristetes Erbbaurecht für soziale Zwecke

    Für Grundstücke mit gemeinnützigen, sozialen oder sportlichen Zwecken sowie für gemischte Nutzungen wie Kindertagesstätten oder Wohnen soll das Erbbaurecht mit einer Laufzeit zwischen 30 und 75 Jahren vergeben werden können.

    Entschädigungsregelungen angepasst

    Die Fraktion will auch die Entschädigungshöhe für Wohngebäude bei Ausübung des Heimfallrechts oder nach Ablauf der Erbbaurechtsdauer neu regeln. Diese soll 90 Prozent des Verkehrswerts des Gebäudes betragen, der durch einen Gutachter festgelegt wird. Die Entschädigungshöhe gilt auch für Gebäude mit gemischter Nutzung.

    Zustimmung der Grundstückseigentümerin erforderlich

    Ein weiterer Punkt des Antrags sieht vor, dass bei jeder Veräußerung des Erbbaurechts eine Zustimmungspflicht beim Verkauf von Gesellschafteranteilen in den Erbbaurechtsvertrag aufgenommen wird. Dies soll die Zweckbestimmung des Erbbaurechts sicherstellen.

    Einzelfallprüfung als Grundsatz

    In der Begründung betont die Fraktion, dass die Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht als Instrument der Bodenpolitik dienen solle. Dabei gelte jedoch das Prinzip der Einzelfallprüfung und nicht die Anwendung als Regelfall.

  • SPD fragt nach Unterflurdepotcontainern am Alten Markt in Wattenscheid

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.06.2021Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid fordert eine Lösung für die Entsorgungssituation am Alten Markt. Nach dem Wegfall von Glas- und Papiercontainern an der Friedrich-Ebert-Straße sollen Unterflurdepotcontainer die Situation für ältere und behinderte Bürger verbessern.

    Lange Wege zur nächsten Entsorgungsmöglichkeit

    Nach dem Wegfall der Glas- und Papiercontainer an der Friedrich-Ebert-Straße/Ecke Lyrenstraße konnte in unmittelbarer Nähe kein geeigneter Platz für neue Container gefunden werden. Für ältere Bürgerinnen und Bürger sowie Menschen mit Behinderung ist der weite Weg zum nächsten Containerstandort an der Probst-Hellmich-Promenade nach Ansicht der SPD nicht zumutbar.

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    Drei konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die SPD-Bezirksfraktion unter Thorsten Nolte richtet drei spezifische Fragen an die Stadtverwaltung: Zunächst möchte sie wissen, welche Möglichkeiten die Verwaltung sieht, Unterflurdepotcontainer in der Nähe oder auf dem Alten Markt zu platzieren.

    DHL-Abholstation als möglicher Standort

    Als konkreten Standortvorschlag bringt die SPD den Platz vor dem Seiteneingang des Gertrudiscenters ins Spiel, der durch eine Versetzung der dortigen DHL-Abholstation frei werden könnte. Darüber hinaus erkundigt sich die Fraktion nach weiteren Lösungsansätzen der Verwaltung zur Verbesserung der Entsorgungssituation.

    Die Anfrage wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 22. Juni 2021 behandelt.