Schlagwort: Umwelt und Nachhaltigkeit

  • Interessengemeinschaft fordert Antworten zur geplanten Bebauung an der Overdyker Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025Ratnoch nicht beraten

    Die Bürgerinitiative „Grünes Overdyck“ hat zur Ratssitzung am 20. November einen umfangreichen Fragenkatalog eingereicht. Im Mittelpunkt stehen fehlende Gutachten, Umweltschutz und die Kritik an der bisherigen Planung.

    Frederick Ostkämper vertritt die Interessengemeinschaft in der Einwohnerfragehalbestunde und konfrontiert die Verwaltung mit 17 Fragen rund um das Bauprojekt. Die Anwohner zeigen sich besorgt über den Umgang mit dem angrenzenden Waldgebiet, das offiziell vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW anerkannt ist.

    Kritik an fehlenden Gutachten

    Die Initiative bemängelt, dass bislang keine Gutachten zum Abwasser-, Hochwasserschutz und Artenschutz vorgelegen hätten. Sie fragt, wie die Planung ohne diese Grundlagen voranschreiten konnte. Zudem fordern die Bürger Einsicht in eine mögliche Umweltverträglichkeitsprüfung und deren Ergebnisse.

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    Verkehrsprobleme bereits jetzt spürbar

    Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Verkehrssituation. Laut der Eingabe bleiben Gelenkbusse der Bogestra mehrmals täglich in der T-Kreuzung zur Unteren Heide Straße stecken. Die Anwohner wollen wissen, welches Verkehrskonzept bei einer zusätzlichen Belastung durch die Neubebauung vorgesehen ist.

    Fragen zur Sanierung und Entsorgung

    Bezüglich der geplanten Bodensanierung durch die Firma Ecosoil verlangt die Initiative Auskunft über die Entsorgung kontaminierter Materialien, vertragliche Vereinbarungen sowie die Höhe der Fördermittel. Auch die Staubbelastung während der Arbeiten bereitet den Anwohnern Sorgen.

    Grundsätzliche Zweifel am Wohnungsbedarf

    Die Bürgerinitiative stellt zudem die Notwendigkeit des Projekts infrage und fordert eine Bedarfsanalyse für den lokalen Wohnungsmarkt. Als Alternative schlagen sie vor, das Areal als ökologische Ausgleichsfläche zu nutzen statt es zu bebauen.

  • Grüne kritisieren Baumfällungen für Kita-Neubau an der Lennershofstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.12.2025Bezirksvertretung Bochum-SüdDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Bündnis 90/DIE GRÜNEN kommen darauf zurück.

    Die Stadtverwaltung hat auf Nachfrage der Grünen-Fraktion die Gründe für die Entfernung von 14 Bäumen im Bereich des geplanten Kita-Neubaus auf dem Campus der Ruhr-Universität erläutert. Die Fraktion hatte in der Bezirksvertretung Süd eine schlüssigere Begründung gefordert.

    Die Grünen hatten in der Sitzung am 4. Februar 2025 moniert, dass die ursprüngliche Mitteilung der Verwaltung keine nachvollziehbare Erklärung für die Notwendigkeit der Fällungen lieferte. Nach Einschätzung der Fraktion standen die Bäume dem geplanten Baukörper nicht im Weg.

    Verwaltung verweist auf genehmigte Planung

    Das Umwelt- und Grünflächenamt begründet die Baumrodungen nun mit den Auflagen an die Gebäudegeometrie und die Grundstücksgegebenheiten. Umplanungen seien nicht möglich gewesen. Da das Bauvorhaben bereits genehmigt war, habe die Verwaltung gemäß Baumschutzsatzung keinen Ermessensspielraum mehr gehabt.

    Konkret befanden sich die Bäume mit den Nummern 1 bis 11 sowie 14 im Zufahrts- und Eingangsbereich der künftigen Kindertagesstätte. Zwei weitere Bäume mussten wegen oberirdischer Rohrleitungen aus Sicherheitsgründen entfernt werden.

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    Ersatzpflanzungen monetär abgelöst

    Da auf dem Campus keine geeigneten Standorte für Ersatzpflanzungen zur Verfügung stehen, wurden diese finanziell abgelöst. Die Grünen hatten in ihrer Anfrage betont, dass Ersatzpflanzungen und Ablösezahlungen nur als letzte Option dienen sollten, da ausgewachsene Bäume eine deutlich höhere Klimaleistung erbringen als Nachpflanzungen.

    Die Fraktion regte zudem an, in künftigen Mitteilungen zu Baumfällungen von vornherein konkrete Begründungen für jeden einzelnen Baum anzugeben.

  • CDU Wattenscheid fordert Prüfung für Mülleimer-Standort an der Mundscheider Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.11.2025Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die CDU-Bezirksfraktion hat einen ersetzenden Änderungsantrag zur Aufstellung eines Abfallbehälters am Bankstandort Mundscheider Straße eingereicht. Statt einer direkten Platzierung soll die Verwaltung zunächst einen geeigneten Standort ermitteln.

    In ihrem Schreiben an den Bezirksbürgermeister vom 4. November 2025 unterstützt die Fraktion grundsätzlich die Aufstellung eines Abfallbehälters und die Bereitstellung entsprechender Mittel. Allerdings verweist Fraktionsvorsitzender Marc Westerhoff auf bisherige Erfahrungen mit der Standortwahl.

    Insektenbelästigung als Problem

    Die Verwaltung habe in der Vergangenheit Vorbehalte geäußert, Müllbehälter unmittelbar neben Sitzbänken zu installieren. Der Grund: Durch den Abfall angelockte Insekten würden von Bürgerinnen und Bürgern als störend empfunden. Auch die nähere Umgebung müsse bei der Planung berücksichtigt werden.

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    Verwaltung soll Alternativen prüfen

    Die CDU beauftragt daher die Verwaltung, einen geeigneten Standort für den Abfallbehälter zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen der Bezirksvertretung Wattenscheid anschließend vorgestellt werden.

  • Rat entscheidet über 43. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Am 18. Dezember stimmt der Rat über zahlreiche Änderungen im Straßenverzeichnis ab. Die Vorlage umfasst Neuaufnahmen, Umstufungen und Löschungen von Straßen in allen Stadtbezirken – mit direkten Auswirkungen auf Reinigungspflichten und Gebühren für Anlieger.

    Das Umwelt- und Grünflächenamt hat eine umfangreiche Aktualisierung des Straßenverzeichnisses erarbeitet. Die Änderungen betreffen sowohl neu gewidmete Straßen als auch bestehende Einträge, die an veränderte örtliche Gegebenheiten angepasst werden sollen.

    Neue Straßen in allen Bezirken

    In Bochum-Mitte wird der nördliche Abschnitt der Prinzenstraße an der Dorstener Straße künftig als „Inge-Baecker-Platz“ geführt. Im Bezirk Ost kommen unter anderem die Grete-Schickedanz-Straße und ein Abschnitt der Suttner-Nobel-Allee hinzu. Auch in Wattenscheid, Nord und Süd werden neue Straßenabschnitte aufgenommen.

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    Reinigungsklassen werden angepasst

    Mehrere Straßen erhalten eine neue Einstufung. So wird etwa der Nivellesplatz in Wattenscheid künftig als Fußgängerbereich klassifiziert, da eine Nutzung durch Kraftfahrzeuge dort weder möglich noch gestattet ist. Die Reinigungshäufigkeit bleibt jedoch erhalten.

    Im Bezirk Nord wurden die Straßen rund um den Kolpingplatz in Hiltrop überprüft. Für Am Grümerbaum, Ferdinand-Lassalle-Straße und weitere Straßen wird die Reinigungshäufigkeit von zweimal auf einmal wöchentlich reduziert.

    Anträge auf Änderungen abgelehnt

    Nicht alle Wünsche von Anliegern fanden Berücksichtigung. So wurde etwa der Antrag auf häufigere Reinigung der Adolfstraße abgelehnt – die bisherige Frequenz sei ausreichend. Auch für die Bochumer Straße in Wattenscheid bleibt es bei der dreimaligen wöchentlichen Reinigung, da dort eine Schule liegt und Müllablagerungen ein Problem darstellen.

    Klimarelevanz berücksichtigt

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass unterschiedliche Reinigungshäufigkeiten klimarelevante Auswirkungen haben können. Den Emissionen der Reinigungsfahrzeuge stehe jedoch die Feinstaubbindung durch die Feuchtreinigung gegenüber.

  • Birgit Muell soll neue Delegierte beim Ruhrverband werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Der Rat soll am 20. November die neue Leiterin des Tiefbauamtes als Vertreterin für die 8. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes wählen. Sie tritt die Nachfolge von Susanne Düwel an, die Ende des Jahres aus dem städtischen Dienst ausscheidet.

    Die Verwaltung hat eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt, über die das Gremium in seiner kommenden Sitzung entscheiden wird. Demnach soll Birgit Muell ab dem 1. Januar 2026 als Delegierte fungieren.

    Personalwechsel macht Ersatzbenennung erforderlich

    Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden von Susanne Düwel, die ihren Dienst mit Ablauf des 31. Dezember 2025 beendet. Sie war erst im Mai dieses Jahres vom Rat auf Vorschlag des Oberbürgermeisters zur Delegierten gewählt worden.

    Da die Position an das Amt der Tiefbauamtsleitung geknüpft ist, schlägt die Verwaltung nun vor, die Nachfolgerin Birgit Muell entsprechend zu benennen. Die Wahl erfolgt auf Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.

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    Keine finanziellen Auswirkungen

    Die Vorlage weist keine zusätzlichen Kosten für die Maßnahme aus. Auch klimarelevante Auswirkungen werden nicht genannt.

    Das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation zeichnet für die Vorlage verantwortlich.

  • Bochum: Schotterwerk plant Lärmschutzwand am Verladebahnhof

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.12.2025Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Bochum. Die Vereinigten Schotterwerke GmbH & Co. KG wollen an ihrem Verladebahnhof an der Oberen Stahlindustrie 10 in Bochum-Mitte eine Schallschutzwand errichten. Das geht aus einer Mitteilung des städtischen Bauordnungsamtes hervor, die der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 4. Dezember zur Kenntnisnahme vorgelegt wird.

    Das Bauvorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich und wird nach Paragraf 35 Absatz 2 des Baugesetzbuches als sonstiges Vorhaben eingestuft. Die Verwaltung hat das Projekt auf mögliche Konflikte mit öffentlichen Belangen geprüft und kommt zu einem positiven Ergebnis.

    Die geplante Lärmschutzwand soll in einem schmalen Streifen zwischen dem bestehenden Betriebsgelände und den vorhandenen Gleisanlagen entstehen. Dieser Bereich wird laut Verwaltung bereits weitgehend betrieblich genutzt, da er die Verbindung zu den Bahnanlagen sicherstellt.

    Der regionale Flächennutzungsplan weist das Grundstück als gewerbliche Baufläche für industrielle Nutzungen aus. Südlich grenzt eine Fläche für Bahnanlagen an, auf der sich der Gleisanschluss des Unternehmens befindet. Das Areal liegt weder innerhalb eines Landschaftsplans noch einer Verbandsgrünfläche.

    Nach Einschätzung der Verwaltung ist das Vorhaben planungsrechtlich zulässig. Die Baugenehmigung soll erteilt werden, sobald die positive Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde vorliegt.

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  • AfD-Fraktion hinterfragt Kosten für Waldausgleich beim Sportpark Feldmark

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Umwidmung des Waldgebiets für den geplanten Sportpark zieht umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen nach sich. Die AfD-Fraktion fordert nun detaillierte Angaben zu den finanziellen und ökologischen Konsequenzen.

    Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 1027 soll das bislang vollständig als Wald eingestufte Areal des Sportparks Feldmark planungsrechtlich zu einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportpark“ umgewidmet werden. Obwohl der Großteil der Bäume erhalten bleiben soll, entsteht durch die Umwidmung rechtlich ein vollständiger Verlust der Waldfunktion.

    Erheblicher Kompensationsbedarf

    Laut Anfrage ergibt sich daraus ein forstrechtlicher Ausgleichsbedarf von 121.711 Quadratmetern sowie ein naturschutzrechtlicher Kompensationsbedarf von 38.910 Ökopunkten. Diese Ausgleichsmaßnahmen sollen unter anderem im Münsterland erbracht werden.

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    Neun Fragen an die Verwaltung

    Die AfD-Fraktion möchte von der Stadtverwaltung wissen, wie hoch die Gesamtkosten für die Ausgleichsmaßnahmen einschließlich der Folgekosten für Pflege und Kontrolle ausfallen. Zudem fragt sie nach der Anzahl der zu pflanzenden Bäume, den geplanten Baumarten sowie der Zahl der Fällungen – insbesondere im Zusammenhang mit der vorgesehenen Radstrecke im Waldbereich.

    Mögliche Alternativen im Fokus

    Darüber hinaus erkundigt sich die Fraktion, ob Ausnahmen oder Teilbefreiungen nach dem Landesforstgesetz NRW möglich gewesen wären und welche Alternativen für Ausgleichsflächen innerhalb des Stadtgebiets geprüft wurden. Auch eine Übersicht über die in den vergangenen zehn Jahren geleisteten forst- und naturschutzrechtlichen Ausgleichszahlungen wird angefordert.

    Die Fraktion bittet um schriftliche Beantwortung sowie um Behandlung im Ausschuss für Planung und Grundstücke und in der Bezirksvertretung Ost.

  • Batteriespeicher soll im Landschaftsschutzgebiet Osterholt entstehen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    12.11.2025Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung will den Bau eines Großbatteriespeicher-Systems auf einer Fläche von rund einem Hektar am Kreuzacker genehmigen. Das Vorhaben liegt im Landschaftsschutzgebiet und auf Flächen, die eigentlich der Landwirtschaft vorbehalten sind.

    Ein Antragsteller plant die Errichtung eines stationären Batteriespeichersystems in modularer Containerbauweise. Die Anlage soll Batteriecontainer, Wechselrichter- und Transformatorstationen sowie einen Betriebscontainer umfassen – bei einer maximalen Bauhöhe von drei Metern über der Geländeoberfläche.

    Nähe zum Umspannwerk Laer ausschlaggebend

    Die Standortwahl begründet sich durch die unmittelbare Nähe zum Umspannwerk Laer. Über Erdkabel soll die Anlage mit dem Umspannwerk verbunden werden, um elektrische Energie zu entnehmen und zeitversetzt wieder einzuspeisen. Der Betrieb erfolgt automatisiert und fernüberwacht – dauerhaftes Personal vor Ort ist nicht vorgesehen. Der Verkehr beschränkt sich auf gelegentliche Wartungsfahrten.

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    Privilegiertes Vorhaben trotz Flächenkonflikt

    Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 334 a, der seit 1980 eine landwirtschaftliche Nutzung festsetzt. Zudem befindet sich die Fläche in der Verbandsgrünfläche Nr. 9 und im Landschaftsschutzgebiet Osterholt.

    Die Verwaltung stuft das Projekt dennoch als privilegiertes Vorhaben gemäß Baugesetzbuch ein, da es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität dient. Die Zwischenspeicherung erneuerbarer Energien mit netzdienlicher Einspeisung leiste einen Beitrag zur Netzstabilisierung.

    Befristete Nutzung für 20 bis 30 Jahre

    Die Betriebsdauer soll mindestens 20, nach Möglichkeit 30 Jahre betragen. Nach Nutzungsende ist der Rückbau vorgesehen, sodass die Fläche wieder landwirtschaftlich genutzt werden könnte.

    Die Verwaltung beabsichtigt, eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu erteilen und die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden – sofern keine naturschutzrechtlichen Bedenken bestehen.

    Die Bezirksvertretung Ost befasst sich am 12. November 2025 mit dem Vorhaben, der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 22. Januar 2026.

  • Straßenbaum am Beerenhang muss gefällt werden – Ersatzpflanzung für 2026 geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.11.2025Bezirksvertretung Bochum-SüdDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Birkenblättrige Birne an der Straße Beerenhang in Bochum-Süd ist abgestorben und wird noch in diesem Winter entfernt. Ein Borkenkäferbefall in Kombination mit Trockenstress hat den 2006 gepflanzten Baum irreparabel geschädigt.

    Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD in der Bezirksvertretung Süd hatten den Zustand des Baumes zum Thema gemacht, nachdem Anwohner sich vergeblich um einen Bewässerungssack bemüht hatten. Der Technische Betrieb hat den Baum daraufhin außerordentlich untersucht.

    Borkenkäfer zerstörte Wachstumsschicht

    Laut Verwaltung führten mehrere Faktoren zum Absterben: Die aufeinanderfolgenden Trockenjahre schwächten den Baum, wodurch er anfällig für Schädlinge wurde. Bei der Sonderprüfung stellten die Fachleute einen massiven Borkenkäferbefall fest. Die Larven hatten das Kambium – die Wachstumsschicht unter der Rinde – großflächig zerstört.

    Bei der regulären Baumkontrolle im April 2024 war lediglich eine rückläufige Vitalität aufgefallen. Die Fällung erfolgt nun in der Winterperiode außerhalb der Vogelschutzzeit. Ein Ersatzbaum soll im Frühjahr oder Herbst 2026 gepflanzt werden.

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    Bewässerung nur in den ersten sechs Jahren

    Die Verwaltung erläuterte auch, warum die Anfrage der Anwohner nach einem Bewässerungssack abgelehnt wurde: Nach geltenden Regelwerken werden neu gepflanzte Bäume nur in den ersten sechs Jahren bewässert – zunächst durch die ausführende Firma, danach durch den Technischen Betrieb. Eine längere Bewässerung sei personell und finanziell nicht darstellbar.

    Der Baum am Beerenhang stand bereits seit 19 Jahren. Vermutlich hätte auch ein Bewässerungssack das Absterben nicht verhindert, so die Einschätzung der Verwaltung.

    Gieß-Patenschaften als Kooperationsangebot

    Wer sich für städtische Bäume engagieren möchte, kann über das Umwelt- und Grünflächenamt eine Gieß-Patenschaft übernehmen. Informationen dazu finden sich auf der städtischen Homepage. Die Verwaltung begrüßt ausdrücklich die Eigeninitiative von Bürgerinnen und Bürgern bei der Bewässerung.

  • Bezirksvertretung Süd finanziert Sanierung der Grünverbindung am Platanenweg

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.11.2025Bezirksvertretung Bochum-SüdEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Der Verbindungsweg zwischen Platanenweg und Friedhof Querenburg soll für knapp 25.000 Euro instandgesetzt werden. Die Bezirksvertretung Süd stellt dafür Mittel aus zwei Haushaltstöpfen bereit.

    Die Grünverbindung hinter dem Platanenweg in Richtung Friedhof Querenburg befindet sich in einem schlechten Zustand und soll umfassend erneuert werden. Der Technische Betrieb hat bereits eine Kostenschätzung erarbeitet und plant eine kurzfristige Auftragsvergabe.

    Finanzierung aus zwei Quellen

    Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf voraussichtlich 24.762,71 Euro. Zur Finanzierung greift die Bezirksvertretung auf zwei Quellen zurück: Zum einen werden 15.000 Euro aus Position 10 des bezirklichen Haushalts 2025 umgewidmet. Diese Mittel waren ursprünglich für die „Beseitigung von Fahrspuren in Grünanlagen, Verpollerung der Zugänge und Sandsteine daneben“ vorgesehen, werden vom Technischen Betrieb in diesem Jahr jedoch nicht benötigt.

    Zum anderen stellt die Bezirksvertretung bis zu 10.000 Euro aus bezirklichen Restmitteln bereit.

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    Letzte Etappe eines größeren Projekts

    Ein Teil der Wegeverbindung wurde bereits in der Vergangenheit erneuert. Mit der nun geplanten Maßnahme kann die gesamte Strecke zwischen Platanenweg und Friedhof fertiggestellt werden. Jährliche Folgekosten entstehen laut Verwaltung nicht.

    Die Bezirksvertretung Süd entscheidet am 18. November 2025 über die Vorlage.