Schlagwort: Umwelt und Nachhaltigkeit

  • SPD und Grüne beantragen Heckenbepflanzung für Fritz-Mais-Platz

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest wollen den Fritz-Mais-Platz durch eine neue Heckenbepflanzung aufwerten. Für das Vorhaben sind 600 Euro veranschlagt.

    Antrag für freiwachsende Hecke

    Zur Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 4. März 2026 haben die beiden Fraktionen einen gemeinsamen Antrag eingereicht. Sie fordern die Bereitstellung von 600 Euro für die Anpflanzung einer freiwachsenden Hecke oder von Sträuchern auf dem Fritz-Mais-Platz. Die Verwaltung soll mit der Umsetzung beauftragt werden.

    Bei der Auswahl der Pflanzen sollen pflegeleichte und standortgerechte Arten berücksichtigt werden.

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    Verwaltung bestätigt Machbarkeit

    Die Antragsteller berufen sich auf eine Antwort der Verwaltung vom 20. November 2023, in der bestätigt wurde, dass eine Bepflanzung grundsätzlich möglich ist. Die Kosten wurden bereits damals auf etwa 600 Euro beziffert.

    Aufwertung für Stadtteil geplant

    Die Bepflanzung soll nach Angaben der Antragsteller die Aufenthaltsqualität und das Erscheinungsbild des Platzes verbessern. Die optische und ökologische Aufwertung durch Grünflächen wird als wichtiger Beitrag zur Lebensqualität im Stadtteil bezeichnet und entspreche den Zielen der Stadt, öffentliche Räume attraktiver zu gestalten.

    Den Antrag unterzeichnet haben von der SPD Nicole Sehrig, Marco Versen und Jannis Mehring sowie von den Grünen Monika Engel und Martin Petermann.

  • Stadtfeld wird aufgeforstet: Wald als Ausgleichsmaßnahme geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die Stadt plant auf einem Feld zwischen Husacker und Engelsburger Straße in Wattenscheid die Anlage eines Waldes. Die Aufforstung dient als Ausgleichsmaßnahme für Waldverluste im Stadtgebiet. Aktuell laufen vorbereitende Bodenuntersuchungen.

    Stadt ist Eigentümerin des Feldes

    Wie das Umwelt- und Grünflächenamt auf eine Anfrage der UWG-Fraktion in der Bezirksvertretung Wattenscheid mitteilte, ist die Stadt Eigentümerin der betroffenen Fläche. Es handelt sich um die Flurstücke 63, 155 und 158 der Gemarkung Eppendorf, Flur 1.

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    Aufforstung als Waldausgleich

    Auf allen drei Flurstücken plant die Stadt die Anlage eines Waldes. Die Aufforstung dient als Ausgleichsmaßnahme für baubedingte Waldverluste im Stadtgebiet gemäß den Bestimmungen des Landesforst- und Landesnaturschutzgesetzes.

    Bodenuntersuchungen vor Aufforstung

    Die aktuell auf dem Feld sichtbaren Holzpflöcke kennzeichnen Punkte für vorbereitende Bodenuntersuchungen. Konkret handelt es sich um Erkundungsbohrungen zur Kampfmittelsondierung und zur Prüfung auf bergbauliche Tagesöffnungen.

    Die Bezirksvertretung Wattenscheid wird die Antwort der Verwaltung in ihrer Sitzung am 3. März 2026 zur Kenntnis nehmen.

  • Bezirksvertretung Nord soll über Grillverbote in Parks entscheiden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordEinstimmig gegen Beschlussvorschlag bei acht Enthaltungen

    Die Verwaltung überträgt die Entscheidung über lokale Grillverbote in öffentlichen Park- und Grünanlagen an die Bezirksvertretungen. Nach gescheiterten Versuchen für ein gesamtstädtisches Grillkonzept soll die Bezirksvertretung Nord am 3. März eigenständig über Verbotszonen und zusätzliche Ausstattungen entscheiden.

    Gescheitertes Grillkonzept führt zu dezentraler Lösung

    Das ursprünglich vom Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (AUNO) im Dezember 2024 beauftragte gesamtstädtische Grillkonzept ist an heterogenen Rückmeldungen der Bezirksvertretungen gescheitert. Die Verwaltung hatte im April 2025 alle Bezirke um Mitarbeit gebeten, konnte jedoch keine einheitliche Vorgehensweise ableiten. Zwei Bezirksvertretungen gaben überhaupt keine Rückmeldung ab.

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    Zunehmende Konflikte durch Grillaktivitäten

    Das Grillen in öffentlichen Anlagen führt nach Angaben der Verwaltung zu steigenden Belästigungen von Anwohnern und anderen Parkbesuchern durch Lärm, Rauch und Müll. Verschmutzte Grünflächen und eine deutliche Zusatzbelastung bei der Reinigung verstärken die Problematik. Mehrere Eingaben nach § 24 GO NRW fordern bereits ein Verbot des Grillens in Park- und Grünanlagen.

    Entscheidungsvorlage mit offenen Feldern

    Die Beschlussvorlage sieht zwei Optionen vor: Die Bezirksvertretung Nord kann zum einen öffentliche Park- und Grünanlagen benennen, die mit einem lokalen Grillverbot belegt werden sollen. Diese müssten dann in die Bochumer Sicherheits- und Ordnungsverordnung (BoSVo) aufgenommen werden.

    Zum anderen kann sie für bestimmte Anlagen zusätzliche Ausstattungen wie Abfallbehälter oder Absperrungen beschließen. Die erforderlichen finanziellen Mittel müsste die Bezirksvertretung aus eigenen Mitteln bereitstellen.

    Finanzielle Folgen zu beachten

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass sowohl die Anschaffung zusätzlicher Ausstattungsgegenstände als auch deren Unterhaltung – insbesondere die Leerung von Abfallbehältern – laufende Kosten verursachen. Diese müssen aus bezirklichen Mitteln finanziert werden.

  • Verwaltung beantwortet Anfrage zu Sachbeschädigung auf Spielplatz in Gerthe

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Nach volksverhetzenden Schmierereien auf einem Spielplatz in Gerthe beantwortet die Verwaltung Fragen der SPD-Bezirksfraktion zu Strafanzeige, Kosten und möglicher Beleuchtung der Wegeverbindung.

    Sachbeschädigung mit NS-Symbolik beseitigt

    Am 14. November 2025 wurde auf der Spielplatz-Fläche hinter der Wohnsiedlung „Auf der Panne“ in Gerthe eine massive volksverhetzende Sachbeschädigung festgestellt. Spielgeräte, Bänke und der asphaltierte Weg wurden mit antijüdischen und antiislamischen Parolen sowie verfassungswidriger NS-Symbolik beschmiert. Dank der schnellen Meldung engagierter Bürger konnte durch den städtischen Einsatzdienst eine zeitnahe und vollständige Beseitigung ermöglicht werden.

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    Strafanzeige erfolgt nachträglich

    Auf die Frage der SPD-Bezirksfraktion nach einer Strafanzeige teilt die Verwaltung mit, dass verschiedene Ausstattungsgegenstände beschädigt wurden, was mehrere Fachämter betrifft. Die Polizei informierte lediglich den Notdienst und den USB (Umwelt- und Stadtreinigungs-Betrieb). Der Notdienst veranlasste zwar schnell die Beseitigung, erstattete jedoch keine Anzeige. Diese soll nun nachträglich gegen Unbekannt erfolgen.

    Reinigung kostet über 2.500 Euro

    Die Entfernung der Schmierereien wurde von der Firma Markus Klotzbach GmbH durchgeführt und kostete brutto 2.581,41 Euro. Bereits einige Monate zuvor war eine POP-Station der Glasfaser Ruhr in der Nähe der Spielplatzfläche Opfer großflächiger Schmierereien geworden, die nicht beseitigt werden konnten.

    Beleuchtung wird geprüft

    Die SPD-Fraktion hatte nach einer adaptiven Wegebeleuchtung gefragt, die auf Bewegung reagiert, da die Täter offenbar die Dunkelheit der Nacht ausnutzten. Auf der Wegeverbindung von der Hans-Sachs-Straße bis zur Mengeder Straße ist derzeit keine Beleuchtung vorhanden.

    Die Verwaltung verweist darauf, dass die Beleuchtung von Park- und Grünanlagen auf Grundlage einer am 2. Juli 2024 beschlossenen Handlungsempfehlung umgesetzt wird. Daher bestehe keine Notwendigkeit, den genannten Grünzug zu beleuchten. Dennoch will die Verwaltung den Bereich nochmals prüfen und der Bezirksvertretung eine detailliertere Stellungnahme zur Beleuchtung zukommen lassen.

  • Brücke für Lothringentrasse: Planungsfortsetzung für bessere Radverkehrsverbindung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 5
    Dafür: 14
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    25.03.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadt will die Planungen für eine Brücke über den Castroper Hellweg vorantreiben, um eine wichtige Lücke im Radwegenetz zu schließen. Das 4,4 Millionen Euro teure Projekt soll Ende 2027 umgesetzt werden.

    Wichtige Hauptroute im Radverkehrsnetz

    Die ehemalige Bahnlinie Lothringentrasse ist im städtischen Radverkehrskonzept als wichtige Hauptroute definiert und verbindet die Innenstadt über die nordöstlichen Stadtteile mit Castrop-Rauxel. Im Kreuzungsbereich des Castroper Hellwegs verläuft die Trasse auf einem Bahndamm, kann aber aufgrund eines fehlenden Brückenbauwerks nicht ohne Unterbrechung gequert werden.

    Derzeit müssen Radfahrer und Fußgänger einen Umweg über den tieferliegenden Castroper Hellweg nehmen, zur nächsten Ampelkreuzung fahren und über eine Rampe wieder auf die Trasse gelangen. Diese Unterbrechung soll durch die neue Brücke beseitigt werden.

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    Ökologische Zusatzfunktion geplant

    Neben der verkehrlichen Bedeutung soll die Brücke eine biotopvernetzende Funktion übernehmen. Geplant ist ein Grünstreifen auf dem Bauwerk, der insbesondere Reptilien und Amphibien eine Querungshilfe bieten kann, da entsprechende Landschaftsräume angrenzen.

    Fachwerkbauweise für Langlebigkeit

    Die Planung befindet sich derzeit in der Vorplanung, der Abschluss der Entwurfsplanung ist für Anfang bis Mitte 2026 vorgesehen. Favorisiert wird eine wartungsarme und langlebige Fachwerkbauweise.

    Die Grundstücke für die bauliche Umsetzung sind überwiegend im Eigentum des Regionalverbands Ruhr (RVR), der seine Zustimmung bereits signalisiert hat. Eine entsprechende vertragliche Vereinbarung wird noch getroffen.

    Minimale Verkehrsbeeinträchtigungen

    Die bauliche Umsetzung soll möglichst ohne Vollsperrung des Castroper Hellwegs oder der Straßenbahnlinie erfolgen. Nach aktuellem Stand sind nur zwei Wochenendsperrungen mit Schienenersatzverkehr erforderlich.

    Finanzierung und Förderung

    Die Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 4,4 Millionen Euro brutto, hinzu kommen jährliche Folgekosten von geschätzten 25.000 Euro für Kontrolle und Pflege. Die Verwaltung strebt eine Förderung über das Förderprogramm Nahmobilität an, das derzeit eine 80-prozentige Förderquote bietet.

    Beratungsverfahren

    Die Vorlage durchläuft mehrere Gremien: Die Bezirksvertretung Nord hört am 3. März 2026 an, der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit berät am 4. März vor, die finale Entscheidung trifft der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 25. März 2026.

  • Volt beantragt Abschaffung der Hundesteuer und Einführung einer Beitragssatzung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtratsfraktion Volt will die Hundesteuer in Bochum bis Ende 2026 abschaffen und durch eine zweckgebundene Beitragssatzung ersetzen. In einem Änderungsantrag zur Ratssitzung am 5. Februar 2026 argumentiert die Fraktion, dass die derzeitige Hundesteuer eine überholte Luxussteuer sei und fordert eine gerechtere Lösung.

    Hundesteuer als veraltete Luxussteuer kritisiert

    Die Volt-Fraktion begründet ihren Antrag damit, dass die Hundesteuer aus dem 19. Jahrhundert stamme und damals als Luxussteuer für Tiere eingeführt wurde, die nicht der Lebensbedarfsdeckung oder landwirtschaftlichen Zwecken dienten. Heute seien Hunde jedoch „guter Freund und Begleiter, Teil der Familie“ und würden in Zeiten grassierender Einsamkeit einen sozialen und sozialpädagogischen Gewinn für die Stadtgesellschaft darstellen.

    Besonders kritisiert wird die Höhe der Bochumer Hundesteuer: Gemeinsam mit Oberhausen und Wülfrath erhebe Bochum landesweit die zweithöchste Hundesteuer aller 396 Kommunen in NRW. Als positives Beispiel wird Ahlen genannt, das bereits ohne Hundesteuer auskomme.

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    Ungleichbehandlung gegenüber Katzenhaltenden

    Ein zentraler Kritikpunkt ist die unterschiedliche Behandlung von Hunde- und Katzenhaltenden. Während Hunde ausschließlich unter Aufsicht und meist an der Leine geführt würden, hätten freilaufende Katzen als „unbeaufsichtigte Freigänger durch das Reißen von Vögeln erheblichen negativen Einfluss auf die Umwelt und Biodiversität“. Diese Ungleichbehandlung sei nicht gerechtfertigt.

    Hundesteuer als Bagatellsteuer

    Die Fraktion bezeichnet die Hundesteuer als „Bagatellsteuer“, da die Einnahmen von 3,2 Millionen Euro im Jahr 2024 nur 0,2 Prozent der Gesamtplaneinnahmen von 1,73 Milliarden Euro ausmachen. Abzüglich der Erhebungskosten lägen die tatsächlichen Einnahmen sogar unter drei Millionen Euro.

    Zusätzlich kritisiert Volt, dass laut einer Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes 2024 Verstöße gegen die Hundesteuersatzung nicht verfolgt werden.

    Zweckgebundene Beitragssatzung als Alternative

    Als Alternative schlägt die Fraktion eine Beitragssatzung vor, die ausschließlich tatsächliche Kosten der Hundehaltung finanzieren soll. Dazu gehören:

    • Anteilige Kosten zur Finanzierung des Tierheims (2025 rund 1,2 Millionen Euro für den Tierschutzverein)
    • Infrastruktur für Hundehaltende wie Hundewiesen und Kotbeutelspender
    • Rasenschnitt auf Hundewiesen (rund 40.000 Euro pro Jahr)
    • Anlegung neuer Hundewiesen (20.000 Euro pro Jahr in den Haushalten 2020-2022)
    Die Kosten für Kotbeutelspender bei 130 Spendern und 48.000 Beuteln lägen bei lediglich 3,46 Euro pro Hund und Jahr.

    Vergünstigungen sollen bestehen bleiben

    Aktuelle Vergünstigungen für Tierheimhunde oder Assistenzhunde sowie soziale Ermäßigungen sollen grundsätzlich in die neue Beitragssatzung übernommen werden.

    Der Antrag sieht vor, dass sowohl die Aufhebungssatzung als auch die neue Beitragssatzung bis zum 31. Dezember 2026 vorgelegt werden. Die Beitragssatzung soll zunächst im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit vorberaten werden.

  • AfD stellt 14 Fragen zu Feuerwerk und Silvestereinsätzen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    15.01.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die AfD-Fraktion im Stadtrat fragt die Verwaltung nach detaillierten Zahlen zu Rettungsdiensteinsätzen, Polizeieinsätzen und Umweltauswirkungen von Feuerwerk während der Silvesternächte seit 2020. Die Anfrage erfolgt im Kontext mehrerer Anträge auf Feuerwerksverbote.

    Die AfD-Fraktion hat eine umfangreiche Anfrage mit 14 Einzelfragen zu den Auswirkungen von privatem Feuerwerk gestellt. Im Fokus stehen die Kosten und Einsätze verschiedener Rettungsdienste sowie Umweltaspekte während der Silvesternächte der vergangenen Jahre.

    Einsätze und Kosten im Detail gefragt

    Die Fraktion möchte differenzierte Daten zur Silvesternacht 2025/2026: Getrennt erfasst werden sollen Einsätze und Kosten durch legales Feuerwerk in ordnungsgemäßer Verwendung sowie durch illegales Feuerwerk oder unsachgemäßen Gebrauch zugelassener Pyrotechnik.

    Für den Zeitraum seit 2020 fordert die AfD jährliche Zahlen zu Polizei-, Ordnungsdienst-, Feuerwehr- und Rettungsdienseinsätzen, die ursächlich mit Silvesterfeierlichkeiten zusammenhängen.

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    Straftaten gegen Einsatzkräfte

    Besondere Aufmerksamkeit gilt Straftaten gegen Mitarbeiter der Einsatzkräfte während der Silvesternächte. Die AfD will wissen, wie viele Einsatzkräfte seit 2020 Opfer von Straftaten wurden, um welche Delikte es sich handelte und welche Täterprofile vorliegen.

    Umweltauswirkungen und Müllaufkommen

    Die Anfrage umfasst auch Umweltaspekte: Gefragt wird nach dem jährlichen Müllaufkommen durch Silvesterfeuerwerk, dessen Anteil an der Gesamtmüllmenge sowie nach dem Feinstaubanteil und den CO2-Emissionen der Silvesternacht im Verhältnis zu den Jahreswerten.

    Reaktion auf Drohung gefordert

    Die AfD bezieht sich auf eine „indirekte Drohung“ in einer der vorliegenden Anregungen, wonach Amtsträgern „haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen“ drohen könnten, falls sie ihre Schutzpflicht nicht erfüllen. Die Fraktion fragt nach der Reaktion der Verwaltung auf diese Formulierung.

    Die Anfrage steht im Zusammenhang mit mehreren Anregungen für Feuerwerksverbote, die im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit behandelt werden. Die AfD fordert eine schriftliche Beantwortung aller Fragen im Ausschuss.

  • STADTGESTALTER/Volt fordern Baustoffbörse zur CO2-Reduzierung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt will eine Baustoffbörse nach Gelsenkirchener Vorbild einführen. Mit fünf konkreten Fragen zur Ratssitzung am 5. Februar 2026 sollen Verwaltung und USB Stellung zur Wiederverwertung von Baustoffen beziehen.

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt hat eine Anfrage zur Einführung einer Baustoffbörse gestellt. Ziel ist es, graues CO2 zu reduzieren und Bauabfälle zu vermeiden. Die Anfrage wird in der 4. Sitzung des Stadtrates am 5. Februar 2026 behandelt.

    Hälfte der Gebäude-Emissionen beim Bau

    Als Begründung führen die Antragsteller an, dass die Hälfte der Treibhausgase eines Gebäudes nicht während des Betriebs, sondern bereits beim Bau entstehen. Allein die Baustoffherstellung verursache acht Prozent der nationalen Treibhausgasemissionen in Deutschland. Gleichzeitig fallen 55 Prozent des deutschen Abfallaufkommens in der Bauwirtschaft an.

    Viele Bauteile wie Fenster, Türen, Fliesen oder Dachziegel ließen sich grundsätzlich wiederverwenden, würden aber unnötig häufig zu Abfall. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz stelle die Abfallvermeidung vor andere Maßnahmen wie das Recycling.

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    Gelsenkirchen als Vorbild

    Als Beispiel nennt die Ratsgruppe die Baustoffbörse in Gelsenkirchen, die seit Dezember 2025 in Kooperation von Verwaltung, SEG und Baukultur NRW betrieben wird. Dort können Baustoffe aus städtischen Bautätigkeiten zentral abgeholt werden. Weitere Angebote existieren bereits in Bremen, Hannover, Berlin-Brandenburg und Herzogenrath.

    Fünf konkrete Fragen

    Die Ratsgruppe stellt fünf Fragen an Verwaltung und USB: Sie will deren Bewertung der bestehenden Baustoffbörsen erfahren und ob ein ähnliches Angebot geplant ist. Außerdem fragen sie nach der aktuellen Nutzung wiederverwendeter Baustoffe bei städtischen Projekten und der Weiterleitung anfallender Bauteile zur Wiederverwertung.

    Schließlich soll aufgeschlüsselt werden, welche Mengen und Arten von Baustoffen von 2020 bis 2025 bei Stadt, städtischen Gesellschaften und beim USB angefallen sind.

    Bezug zum Klimaplan

    Die Anfrage verweist auf den 2019 ausgerufenen Klimanotstand und den Klimaplan 2023 mit dem Ziel der Klimaneutralität. Für dieses Ziel seien vielfältige Maßnahmen auch im Bausektor notwendig.

    Die Antwort soll auch dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit vorgelegt werden. Unterzeichnet haben Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger.

  • GELSENWASSER-Tochter steigt in Windenergieprojekt ein

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Gemeindewerke Schlangen GmbH plant eine achprozentige Beteiligung an der Windenergie Altes Feld GmbH & Co. KG. Da die Gemeindewerke über die GELSENWASSER AG mittelbar mit den Stadtwerken Bochum und Dortmund verbunden sind, müssen beide Stadträte dem Vorhaben zustimmen.

    Komplexe Beteiligungsstruktur erfordert Ratsbeschluss

    Die geplante Beteiligung ergibt sich aus einer mehrstufigen Unternehmensstruktur: Die WasserServiceKommunal GmbH, eine 50-prozentige Tochtergesellschaft der GELSENWASSER AG, hält 12,5 Prozent an der Gemeindewerke Schlangen GmbH. An der GELSENWASSER AG wiederum sind die Städte Bochum und Dortmund über ihre jeweiligen Stadtwerke-Holdings mehrheitlich beteiligt.

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    Beratungen in drei Gremien geplant

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling befasst sich am 17. Februar 2026 erstmals mit der Angelegenheit. Anschließend folgen Beratungen im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März sowie im Rat am 19. März 2026. In allen drei Gremien ist lediglich eine Kenntnisnahme vorgesehen.

    Nichtöffentliche Behandlung wegen Geschäftsgeheimnissen

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Beschlussfassung zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der beteiligten Unternehmen im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen erfolgen muss. Dies betrifft sowohl die Gemeindewerke Schlangen GmbH als auch die Windenergie Altes Feld GmbH & Co. KG.

  • Trianel beteiligt sich an Wasserstoffkraftwerk-Projekt in Hamm

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Trianel GmbH, eine mittelbare Beteiligung der Stadtwerke Bochum, plant eine Beteiligung von bis zu 10 Prozent an der Projektgesellschaft für ein neues Wasserstoffkraftwerk in Hamm-Uentrop. Das Projekt soll zur Schließung der Kapazitätslücke bei der Stromerzeugung beitragen.

    Hintergrund: Kapazitätslücke nach Atom- und Kohleausstieg

    Deutschland steuert nach dem Kernenergieausstieg und dem geplanten Ende der Kohleverstromung bis 2038 auf eine erhebliche Lücke bei der steuerbaren Stromerzeugung zu. Die Bundesnetzagentur prognostiziert bis 2035 eine Kapazitätslücke von 22,4 bis 35,5 Gigawatt. Als Reaktion kündigte die Bundesregierung für 2026 Ausschreibungen von 10 Gigawatt steuerbarer Kraftwerkskapazität an.

    Die neuen Kraftwerke müssen „H2-ready“ sein, also grundsätzlich auf Wasserstoffbetrieb umrüstbar, und bis 2045 vollständig dekarbonisiert werden. Eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission steht noch aus, wird aber zeitnah erwartet.

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    Standortvorteile in Hamm-Uentrop

    Seit 2008 betreibt die Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG bereits erfolgreich ein Gas- und Dampfturbinenkraftwerk mit 900 Megawatt Leistung. Der Standort bietet nach Angaben der Verwaltung „sehr gute technische und genehmigungsrechtliche Voraussetzungen“ für die Erweiterung um einen dritten Block.

    Besondere Vorteile ergeben sich durch die Lage in Nordrhein-Westfalen im „netztechnischen Süden Deutschlands“, wo neue Gaskraftwerke aus Sicht der Netzsicherheit bevorzugt benötigt werden. Zudem befindet sich der Standort in unmittelbarer Nähe zum geplanten Wasserstoffkernnetz.

    Zeitplan und Projektentwicklung

    Seit 2023 laufen bereits Voruntersuchungen, die positive Ergebnisse erbracht haben. Daraufhin wurde die Trianel Wasserstoffkraftwerk Hamm GmbH & Co. KG (TWH) als Projektentwicklungsgesellschaft gegründet.

    Der Zeitplan ist eng mit den Kapazitätsausschreibungen verknüpft. Bei rechtzeitiger EU-Genehmigung könnte eine erste Ausschreibung bereits im ersten oder zweiten Quartal 2026 starten. Die gesellschaftsrechtliche Beteiligung aller Projektpartner soll bis spätestens 30. April 2026 abgeschlossen sein.

    Chancen und Risiken

    Die geplanten Kapazitätsausschreibungen sollen die Unsicherheit bei den Erlöspotenzialen reduzieren und machen die Investition risikoärmer als vergleichbare Projekte in der Vergangenheit. Zusätzliche Marktsegmente wie Intraday-Handel und Regelleistung bieten weitere Erlöschancen.

    Als Risiken nennt die Verwaltung mögliche Verzögerungen bei der Projektumsetzung, die zu Strafzahlungen führen könnten, oder ein kompletter Projektausfall. Aufgrund der positiven Rahmenbedingungen wird die Eintrittswahrscheinlichkeit negativer Szenarien jedoch als „sehr gering“ eingeschätzt.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage wird zunächst im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 17. Februar beraten, anschließend im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März und schließlich im Rat am 19. März – jeweils zur Kenntnisnahme. Aufgrund wirtschaftlich sensibler Informationen erfolgt die Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit.