Schlagwort: Umwelt und Nachhaltigkeit

  • Stadt beantwortet Anfrage zu Tierschutzverstößen und Tierversuchskontrollen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Das Ordnungs- und Veterinäramt hat detailliert auf eine Anfrage der Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz geantwortet. In den vergangenen fünf Jahren gingen rund 1.800 Meldungen zu möglichen Tierschutzverstößen ein, derzeit bestehen 48 aktive Tierhaltungsverbote.

    Die Verwaltungsantwort gibt Einblick in die umfangreiche Arbeit des Ordnungs- und Veterinäramts im Tierschutzbereich. Anlass der Anfrage war unter anderem ein schwerwiegender Fall in Günnigfeld, bei dem ein Tierrettungsverein gemeinsam mit dem städtischen Ordnungsamt eine Vielzahl von Tieren aus einem Hinterhof retten musste und dabei mehrere Tierkadaver fand.

    Hohe Zahl an Meldungen

    Etwa 1.800 Meldungen von Bürgern, Interessengruppen, Vereinen und Verbänden zu möglichen Tierschutzverstößen sind in den vergangenen fünf Jahren beim Ordnungs- und Veterinäramt eingegangen. Nicht alle führten zu Verfahren: Bei offensichtlich unbegründeten Meldungen, Zuständigkeiten anderer Behörden oder mangelnder Aufklärbarkeit wurde auf die Einleitung verzichtet.

    Jede Beschwerde führt jedoch zu einer amtlichen Maßnahme, mindestens zur Prüfung des Sachverhalts und erforderlichen Kontrollen. Die Verwaltung stellt fest, dass bei nahezu allen anlassbezogenen Kontrollen zumindest geringfügige Mängel festgestellt werden.

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    Aktuelle Tierhaltungsverbote

    Derzeit bestehen im Stadtgebiet 48 aktive Tierhaltungsverbote nach dem Tierschutzgesetz. In den vergangenen fünf Jahren wurden 29 neue Verbote angeordnet. Die Kontrolle der Einhaltung erfolgt grundsätzlich anlassbezogen, insbesondere aufgrund von Beschwerden.

    Bei Verstößen gegen bestehende Verbote werden regelmäßig Zwangsgelder festgesetzt oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, zudem werden die Tiere sichergestellt.

    Anträge auf Aufhebung meist erfolglos

    In den vergangenen fünf Jahren wurden fünf Anträge auf Aufhebung bestehender Tierhaltungsverbote gestellt, drei davon von derselben Person. In keinem Fall konnten die erforderlichen Nachweise zur Wiedererlangung der Eignung zur Tierhaltung erbracht werden – alle Anträge wurden abgelehnt.

    Lücken beim Informationsaustausch

    Ein Problem stellt der Informationsaustausch zwischen Kommunen dar: Eine automatische Information über zuziehende Personen mit bestehenden Tierhaltungsverboten erfolgt nicht. Mitteilungen werden nur dann übermittelt, wenn die zuvor zuständige Behörde Kenntnis vom Umzug hat und die Information aktiv weitergibt.

    Tierversuchsanlagen kontrolliert

    Bei den Tierversuchsanlagen wurden in den vergangenen zehn Jahren etwa 60 Kontrollen durchgeführt. Diese erfolgen sowohl risikobasiert als auch anlassbezogen, insbesondere bei Änderungen in der Tierhaltung. Bei festgestellten Beanstandungen erfolgten Belehrungen mit Fristsetzungen zur Mängelbeseitigung. Untersagungen von Tierversuchen wurden nicht ausgesprochen.

  • Bezirksvertretung Ost soll über Grillverbote in Parks entscheiden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstMehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
    Enthaltungen: 4 (AfD)
    Dagegen: 4 (Grüne, Linke)
    Dafür: 10 (SPD, CDU)

    Die Stadt überträgt den Bezirksvertretungen die Zuständigkeit für lokale Grillverbote in öffentlichen Park- und Grünanlagen. Nach gescheiterten Versuchen eines gesamtstädtischen Grillkonzepts sollen die Bezirke nun eigenständig über Verbote und Verbesserungsmaßnahmen beschließen.

    Gescheitertes Grillkonzept führt zu dezentraler Lösung

    Das Grillen in öffentlichen Parks führt zunehmend zu Konfliktsituationen zwischen Anwohnern und Nutzern der Anlagen. Nachdem der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (AUNO) im Dezember 2024 die Verwaltung mit der Entwicklung eines ganzheitlichen Stadtgrillkonzepts beauftragt hatte, sind die Bemühungen um eine einheitliche Lösung gescheitert.

    Die Verwaltung hatte im April 2025 alle Bezirke um Unterstützung bei der Erarbeitung des Grillkonzepts gebeten. Die eingegangenen Rückmeldungen fielen jedoch sehr unterschiedlich aus – zwei Bezirksvertretungen gaben sogar gar keine Rückmeldung ab. Daraus konnte keine einheitliche Vorgehensweise abgeleitet werden.

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    Probleme durch intensivere Grillnutzung

    Die Beschlussvorlage macht deutlich, dass das Grillen in den vergangenen Jahren stetig zugenommen hat und in einigen Bereichen zu Überlastungen führt. Als Folgen werden genannt:

    • Belästigungen durch Lärm, Rauch und Müll

    • Verschmutzte Grünflächen

    • Deutliche Zusatzbelastung bei der Reinigung

    • Mehrere Bürgereingaben nach § 24 GO NRW, die Grillverbote fordern


    Bezirke lehnen stadtweites Verbot ab

    Die Rückmeldungen der Bezirksvertretungen nach Ende der Grillsaison 2025 zeigten eine klare Haltung: Sie sprechen sich gegen ein stadtweites Grillverbot aus und sehen auch keine Notwendigkeit für ein städtisches Grillkonzept. Stattdessen befürworten einige Bezirksvertretungen lokale Grillverbote an besonders belasteten Standorten sowie punktuelle Verbesserungen der Ausstattung mit Abfallbehältern oder lokalen Absperrungen.

    Eigenverantwortliche Entscheidungen der Bezirke

    Die Bezirksvertretung Ost soll nun am 4. März 2026 eigenständig entscheiden, welche Park- und Grünanlagen mit lokalen Grillverboten belegt werden sollen. Gleichzeitig kann sie über zusätzliche Ausstattungen für besonders frequentierte Anlagen beschließen. Die erforderlichen finanziellen Mittel müsste die Bezirksvertretung aus eigenen Mitteln aufbringen.

    Die Verwaltung betont, dass das Ziel nicht die Umsetzung möglichst vieler Grillverbote ist, sondern vielmehr ein geordnetes Grillen mit möglichst geringen negativen Auswirkungen auf das Umfeld zu ermöglichen.

  • Bezirksvertretung Ost soll über ökologische Parkpflege entscheiden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 4 (AfD)
    Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, Linke)

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost soll Anfang März über eine naturnahe Pflege des Volksparks Langendreer beschließen. Die Verwaltung schlägt vor, ökologische Aspekte bei der Parkunterhaltung zu verstärken, dabei aber auch die Bedürfnisse der verschiedenen Nutzergruppen zu berücksichtigen.

    Ausgleich zwischen Ökologie und Nutzerdruck

    Das Umwelt- und Grünflächenamt verweist in seiner Vorlage auf den Klimawandel und das Insektensterben als Gründe für ein Umdenken bei der Parkpflege. Ökologische Aspekte und die Förderung der Biodiversität sollen stärker berücksichtigt werden. Gleichzeitig müsse aber dem „hohen Nutzerdruck mit vielfältigen Ansprüchen“ Rechnung getragen werden.

    Der Volkspark Langendreer ist ein zentraler Anlaufpunkt für unterschiedliche Nutzergruppen – von Kindern und Jugendlichen, die Spielplätze und Sportflächen benötigen, über Ruhesuchende bis hin zu Aktivisten wie der Gartengruppe VoPaGa.

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    Bereits umgesetzte Maßnahmen

    Die Verwaltung führt bereits einige ökologische Maßnahmen durch: Im Bereich der Obstwiese werden Wiesenflächen nur zweimal jährlich gemäht, Gehölzränder teilweise gar nicht mehr ausgemäht und Laub soweit möglich in der Anlage belassen. Die großen Gehölzstreifen bestehen zum großen Teil aus heimischen Gehölzen und bieten Kleintieren sowie Insekten Rückzugsorte.

    Parkentwicklung mit Bürgerbeteiligung

    Der Volkspark wurde vor einigen Jahren im Rahmen eines ISEK-Projektes umgestaltet. Die Planung basierte auf umfangreichen Bürger- und Akteursbeteiligungen seit 2018. Neben einer Obstwiese mit extensiver Wiesenfläche wurden neue Bäume und Gehölze gepflanzt sowie insektenfreundliche Staudenbeete angelegt.

    Die Verwaltung will für die kommende Vegetationsperiode prüfen, welche weiteren ökologisch sinnvollen Maßnahmen umgesetzt werden können. Zusätzliche Kosten entstehen durch die Maßnahmen nicht.

  • Digitales Schadnagerkataster zeigt erste Erfolge bei Rattenbekämpfung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    27.03.2026Rechnungsprüfungsausschussnoch nicht beraten

    Die Stadt hat seit 2024 ein digitales Schadnagerkataster eingeführt, das die Bekämpfung von Ratten und Mäusen im öffentlichen Raum revolutioniert. Eine erste Auswertung der Jahre 2024/2025 zeigt: Der Einsatz von Giftstoffen konnte um 90 Prozent reduziert werden, Schadnager leben überwiegend an der Oberfläche und nicht in der Kanalisation.

    Moderne Technik statt Giftköder

    Das seit 2024 eingesetzte digitale Schadnagerkataster basiert auf der Open-Source-Software QGIS und ermöglicht eine georeferenzierte Erfassung aller Bekämpfungsmaßnahmen. Mitarbeiter des Technischen Betriebs dokumentieren mit Laptops jeden Standort von Köderstationen digital auf der Stadtgrundkarte. Ein Ampelsystem zeigt dabei den Befallsgrad an: Grün für schwachen Abfraß (0-10g), Orange für mittleren (10-40g) und Rot für starken Befall (ab 40g).

    Der moderne Ansatz setzt vor allem auf Prävention und Aufklärung, um Nahrungsquellen für Schadnager zu eliminieren. Erst wenn alternative Maßnahmen nicht ausreichen, kommen Rodentizide zum Einsatz. Diese Strategie folgt der EU-Biozid-Verordnung, die das präventive Ausbringen von Nagetierbekämpfungsmitteln weitgehend untersagt.

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    Umfangreiche Datensammlung liefert Erkenntnisse

    In zwei Jahren wurden 2.414 Datenpunkte erfasst und ausgewertet. Die Zahlen verdeutlichen den Arbeitsaufwand: Für die Oberflächenbeköderung fielen 336 dokumentierte Meldungen und rund 2.250 Mitarbeiterstunden an. Dabei wurden 200 kg Köder ausgebracht, von denen 80 kg angenommen wurden. Die Kanalbeköderung erforderte aufgrund der Zwei-Mann-Besetzung noch mehr Personal: 726 Meldungen und 3.200 Mitarbeiterstunden bei 85 kg ausgebrachten Ködern und 24 kg Köderannahme.

    Acht Hotspots identifiziert

    Das Kataster identifizierte acht Hotspots im Stadtgebiet, darunter die Kortumstraße mit ihrem ausgeprägten To-go-Angebot, den Bereich am Stadion mit verstärktem Müllaufkommen durch Veranstaltungen und den Friemannplatz mit Wochenmarkt und defektem Kanal. Als Hotspot gilt ein Ort, wenn überdurchschnittlicher Abfraß über längere Zeit (Kanal über 60g, Oberfläche über 200g) und regelmäßige Wiederholung zusammenkommen.

    Präventionsmaßnahmen im Fokus

    Der Technische Betrieb entwickelte umfangreiche Präventionsmaßnahmen: Informationsflyer für Gastronomie und Haushalte, Beratungsangebote zum Abfallmanagement und das Schließen von Zugangslöchern durch Eigentümer. Geplant sind weitere Maßnahmen wie ein animiertes Video „Schadnager erkennen und handeln“ für 2026 und Gespräche mit Wohnungsbaugesellschaften.

    Dauerhafter Ansatz notwendig

    Die Verwaltung betont, dass die Bekämpfung von Schadnagern eine Daueraufgabe bleibt, die kontinuierliche Präventionsarbeit erfordert. Erfolgreiche Gegenmaßnahmen seien nur im Zusammenspiel zwischen fachlicher Bekämpfung und verantwortungsbewusstem Verhalten der Bürger möglich. Unachtsam weggeworfene Essensreste und übermäßiges Vogelfutter schaffen ideale Bedingungen für eine unkontrollierte Vermehrung.

  • Stadt plant Grundstückserwerb für Regenwasserprojekt an der Blumenfeldstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung möchte das Grundstück Blumenfeldstraße 114 erwerben, um die Regenwasserabkoppelung im Stadtteil umzusetzen. Das 1.153 Quadratmeter große Areal soll als Trasse für die Einleitung von Regenwasser in einen nahegelegenen Bachlauf dienen.

    Strategische Lage für Entwässerungsprojekt

    Das zum Verkauf stehende Grundstück an der Blumenfeldstraße 114 ist nach Angaben der Verwaltung optimal für die geplante Regenwasserabkoppelung gelegen. Auf dem Areal befindet sich derzeit noch die Ruine eines abgebrannten Wohnhauses, die vom aktuellen Eigentümer beseitigt werden soll.

    Die Stadt benötigt eine Trasse, um Regenwasser künftig in den Bachlauf im nördlich der Blumenfeldstraße gelegenen Siepen einleiten zu können. Das Kaufobjekt besteht aus sieben Flurstücken mit einer Gesamtgröße von 1.153 Quadratmetern.

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    Historische Gewässerführung als Grundlage

    Aus der preußischen Uraufnahme von 1836 bis 1850 geht hervor, dass die Flurstücke ursprünglich vom Goldhammer Bach durchflossen wurden. Dieser ehemalige Siepen ist in der Örtlichkeit noch heute als Geländeeinschnitt und Tiefpunkt der Blumenfeldstraße erkennbar.

    Bei Starkregenereignissen soll dieser ehemalige Siepen zur Sicherstellung eines Notwasserweges genutzt werden, da der Bereich bereits heute in einem Fließwasserweg liegt.

    Integration in Trennsystem geplant

    Die Verwaltung sieht vor, die Fläche konzeptionell zur Regenwasserbewirtschaftung im Rahmen des Umbaus der Stadt zu einem Trennsystem mitzuentwickeln. Randbereiche bieten möglicherweise zusätzliche Kompensationsmöglichkeiten.

    Beratungsverfahren

    Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest wird das Vorhaben am 4. März 2026 anhören. Die endgültige Entscheidung trifft der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 22. April 2026. Entsprechend der Geschäftsordnung erfolgt die Beschlussfassung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, um Datenschutz und Geheimhaltung zu gewährleisten.

  • Bezirksvertretung Mitte regt Nachpflanzung von Straßenbäumen an der Tippelsberger Straße an

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte hat sich für die kurzfristige Nachpflanzung von zwei Straßenbäumen an der Tippelsberger Straße ausgesprochen. Der entsprechende Beschluss wurde in der Sitzung am 22. Januar 2026 gefasst.

    Konkrete Standorte identifiziert

    Die Bezirksvertreter haben in ihrer Anregung bereits konkrete Standorte für die Neupflanzungen benannt. An der Tippelsberger Straße in Höhe der Hausnummern 2-12 befinden sich demnach bereits vorhandene Baumscheiben, die für die Pflanzung von zwei neuen Straßenbäumen genutzt werden sollen.

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    Weiterleitung an Fachausschuss

    Die Verwaltung hat die Anregung der Bezirksvertretung dokumentiert und leitet sie zur Kenntnisnahme an den Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit weiter. Dieser wird sich in seiner Sitzung am 4. März 2026 mit dem Vorschlag befassen.

    Grünflächenentwicklung im Stadtbezirk

    Mit der Initiative zeigt die Bezirksvertretung Bochum-Mitte ihr Engagement für die Verbesserung des Stadtbildes und die Förderung des urbanen Grüns in ihrem Zuständigkeitsbereich. Die vorhandenen Baumscheiben bieten bereits die infrastrukturellen Voraussetzungen für eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme.

  • Bezirksvertretung Südwest soll über Grillverbote in Parks entscheiden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.

    Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Südwest vor, selbständig über lokale Grillverbote in öffentlichen Grünanlagen zu entscheiden. Hintergrund sind zunehmende Konflikte durch Lärm, Müll und Verschmutzung beim Grillen in Parks.

    Gescheiterte stadtweite Lösung

    Nach dem Scheitern eines gesamtstädtischen Grillkonzepts sollen nun die Bezirksvertretungen in eigener Zuständigkeit handeln. Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung hatte im Dezember 2024 die Verwaltung mit der Entwicklung eines stadtweiten Konzepts beauftragt. Die Rückmeldungen der Bezirke fielen jedoch sehr unterschiedlich aus, zwei Bezirksvertretungen antworteten gar nicht.

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    Probleme nehmen zu

    Das Grillen in öffentlichen Anlagen hat laut Verwaltung in den vergangenen Jahren stetig zugenommen und führt mittlerweile zu Überlastungen. Anwohner beschweren sich über Lärm, Rauch und Müll, auch andere Parkbesucher fühlen sich gestört. Verschmutzte Grünflächen und höhere Reinigungskosten belasten zusätzlich die städtischen Ressourcen.

    Mehrere Eingaben nach der Gemeindeordnung NRW von Bürgern, die Grillverbote fordern, verdeutlichen die Problemlage. Bisherige Bemühungen von Politik und Verwaltung konnten die Missstände noch nicht ausreichend reduzieren.

    Zweistufiges Vorgehen geplant

    Die Bezirksvertretung Südwest soll nun zwei Entscheidungen treffen: Erstens kann sie bestimmte Parks und Grünanlagen benennen, in denen künftig das Grillen untersagt werden soll. Diese Verbote müssten dann in die Bochumer Straßenverkehrsordnung aufgenommen werden.

    Zweitens kann die Bezirksvertretung für stark frequentierte Anlagen zusätzliche Ausstattung wie Abfallbehälter oder Absperrungen beschließen. Die erforderlichen finanziellen Mittel müsste der Bezirk aus seinem eigenen Budget bereitstellen.

    Folgekosten im Blick behalten

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei zusätzlicher Ausstattung auch jährliche Folgekosten entstehen, insbesondere für die Leerung zusätzlicher Abfallbehälter. Die Bezirksvertretung müsse sich dieser Kostenpunkt bewusst sein.

    Die meisten Bezirksvertretungen sprechen sich gegen ein stadtweites Grillverbot aus und sehen keine Notwendigkeit für ein städtisches Grillkonzept. Stattdessen bevorzugen sie lokale Lösungen für besonders belastete Standorte.

  • Barrierefreier Verbindungsweg zwischen Mark 51°7 und Dannenbaumstraße geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Verwaltung plant den Bau eines barrierefreien Fußweges zwischen dem Park MARK 51°7 und der Siedlung an der Dannenbaumstraße. Das 87.000 Euro teure Projekt soll die Vernetzung zwischen den Stadtteilen verbessern und wird zu 80 Prozent durch Städtebauförderung finanziert.

    Bessere Anbindung für Stadtteil Laer

    Der geplante 2,50 Meter breite Fußweg soll eine wichtige Lücke im Wegenetz schließen. Aktuell gibt es nur zwei Zugänge von der nördlichen Parkanlage zur Dannenbaumstraße – im Westen beim Evangelischen Johanneswerk und im Osten bei Hardeck. Aufgrund der Topographie ermöglicht jedoch nur der westliche Zugang eine barrierefreie Verbindung.

    Die neue zentrale Anbindung wurde bereits im Freiraumkonzept Laer von 2019 vorgesehen und bietet den Bewohnern eine direkte Verbindung vom Nahversorgungsbereich Lahariplatz über die Grünanlagen MARK 51°7 zum Wohnbereich Dannenbaumstraße. Gleichzeitig wird der bisher schlecht erreichbare Park Laer besser angebunden.

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    Umsetzung über Privateigentum

    Die Wegeverbindung führt teilweise über Abstandsflächen der vorhandenen Wohnbebauung an der Dannenbaumstraße. Die Stadt hat von der Eigentümerin, einer Wohnungsbaugesellschaft, die Zustimmung zum Wegebau erhalten. Die rechtliche Absicherung erfolgte durch einen notariell beurkundeten Gestattungsvertrag für das Wegerecht.

    Der Weg quert anschließend die Dannenbaumstraße und schließt an den bestehenden Fußweg an, der in den Park Laer und zum dortigen Kinderspielplatz führt. Die Straßenquerung wird verkehrssicher und barrierefrei gestaltet.

    Finanzierung und Zeitplan

    Die Gesamtkosten von rund 87.000 Euro werden zu 80 Prozent durch die Städtebauförderung „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Bochum Laer/Mark 51°7“ des Landes NRW getragen. Der städtische Eigenanteil von 20 Prozent stammt aus dem Budget des Amtes für Stadtplanung und Wohnen. Die Mittel sind im Doppelhaushalt 2025/2026 eingeplant.

    Für die Unterhaltung der Wegeverbindung entstehen jährliche Folgekosten von etwa 800 Euro. Durch den Wegbau werden 130 Quadratmeter Rasenfläche versiegelt, klimarelevante Auswirkungen sind aufgrund der geringen Größe jedoch nicht zu erwarten.

    Beratung in den Gremien

    Die Beschlussvorlage wird am 4. März 2026 zunächst im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit zur Kenntnisnahme behandelt. Am selben Tag entscheidet die Bezirksvertretung Bochum-Ost über die Umsetzung des Projekts.

  • Bodenuntersuchung für Schulhof-Umgestaltung der Musikschule Linden geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür: 16 (SPD, CDU, Grüne, LINKE)

    Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest will den asphaltierten Schulhof der Musikschule Linden entsiegeln und ökologisch aufwerten. Dafür sollen zunächst für 5.200 Euro umfangreiche Bodenuntersuchungen durchgeführt werden.

    Entsiegelung und ökologische Aufwertung geplant

    Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest möchte das Schulhofgelände der Musikschule Linden an der Hattinger Straße 638 umgestalten. Insbesondere soll der asphaltierte Hof möglichst entsiegelt und ökologisch aufgewertet werden. Um zu klären, ob und in welchem Umfang eine Umgestaltung möglich ist, sind zunächst umfangreiche Untersuchungen des vorhandenen Asphaltmaterials sowie des Untergrundes erforderlich.

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    Kosten von 5.200 Euro für Voruntersuchungen

    Für die bodengutachterlichen Untersuchungen stellt die Bezirksvertretung aus sonstigen bezirklichen Restmitteln des Jahres 2026 rund 5.200 Euro zur Verfügung. Diese Voruntersuchungen sind notwendig, um die mit dem Projekt verbundenen Kosten ermitteln zu können. Ohne diese Untersuchungen können keine belastbaren Kosten für die Umgestaltung ermittelt werden.

    Luftschutzanlage als zusätzliche Herausforderung

    Eine besondere Herausforderung stellt eine Luftschutzanlage aus dem zweiten Weltkrieg dar, die sich auf dem Grundstück befindet. Die Anlage unterquert den Schulhof, wird von einem anliegenden Schützenverein als Lagerraum genutzt und enthält Versorgungsleitungen für das Schützenheim.

    Das Tiefbauamt hat die Luftschutzanlage bereits begutachtet und drei mögliche Vorgehensweisen benannt: Erhalt und Sanierung, Rückbau sowie Verfüllung. Eine Entscheidung zum weiteren Umgang mit der Anlage steht jedoch noch aus.

    Positive Klimaauswirkungen erwartet

    Sollte eine Entsiegelung der Fläche möglich sein, sind laut Verwaltung grundsätzlich positive klimatische Auswirkungen zu erwarten – auch bei einer nur teilweisen Entsiegelung. Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest wird über die Vorlage in ihrer Sitzung am 4. März 2026 entscheiden.

  • Rat muss neue Zusammensetzung des Nachhaltigkeitsforums beschließen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Nach den Kommunalwahlen 2025 haben sich die Mehrheitsverhältnisse im Rat geändert. Deshalb soll eine neue Konstellation für das begleitende Nachhaltigkeitsforum festgelegt werden, das die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt fachlich unterstützt.

    Anpassung an neue Mehrheitsverhältnisse

    Die Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der für die Wahlzeit vom 1. November 2025 bis 31. Oktober 2030 neue Ratsmitglieder für die beobachtende Teilnahme am Nachhaltigkeitsforum benannt werden sollen. Die bisherige Zusammensetzung richtete sich nach den Mehrheitsverhältnissen der Kommunalwahl 2020.

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    Beratungsfolge bis März

    Über die Vorlage beraten zunächst der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 4. März sowie der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026.

    Forum unterstützt Nachhaltigkeitsstrategie

    Das begleitende Nachhaltigkeitsforum soll die zehn Handlungsfelder der Nachhaltigkeitsstrategie durch fachliche Expertise und bürgerschaftliche Perspektiven unterstützen. Die erste Sitzung fand am 10. Dezember 2024 statt, insgesamt hat das Forum bisher dreimal getagt.

    Bisherige Regelung und Zivilgesellschaft

    In der Vergangenheit wurde beschlossen, dass je zwei Ratsmitglieder aus den Fraktionen SPD, Grüne und CDU sowie je ein Ratsmitglied der anderen Fraktionen in beobachtender Funktion teilnehmen. Neben den Ratsmitgliedern gehören 20 Personen aus der Zivilgesellschaft zum Forum, darunter Sozial-, Umwelt- und Naturschutzverbände.

    Die Maßnahme hat weder finanzielle noch klimarelevante Auswirkungen.