Kategorie: Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur

  • Bewohnerparken: Umsetzung der zweiten Stufe verzögert sich bis Sommer 2026

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung hat die beauftragten Prüfungen zum Gesamtkonzept ruhender Verkehr abgeschlossen und berichtet über Änderungen aufgrund neuer gesetzlicher Möglichkeiten. Die Umsetzung der zweiten Stufe verschiebt sich auf den Sommer 2026.

    Prüfaufträge zu Oskar-Hoffmann-Straße und Glockengarten abgeschlossen

    Die Verwaltung hat zwei erteilte Prüfaufträge des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur bearbeitet. Für die Oskar-Hoffmann-Straße zwischen Wittener Straße und Steinring zeigte sich ein typisches Bewohnerparkverhalten mit hoher Auslastung nachts und am frühen Morgen sowie Entspannung tagsüber. Bewohnerparken sei hier nicht das geeignete Instrument, die Situation werde in der dritten Stufe erneut überprüft.

    Die Straße Glockengarten war in der Auslastungserhebung unauffällig, weshalb kein Handlungsbedarf festgestellt wurde. Der Charakter dieser Straße unterscheide sich stark von den nördlich gelegenen Straßen mit Altbaubestand. Eine abschließende Bewertung soll erst nach Ausweitung des Untersuchungsbereichs in der dritten Stufe erfolgen.

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    WEG-Parkhäuser: Dauerparkkarten für Anwohnende verfügbar

    Bezüglich der Prüfung zusätzlicher Dauerparkkarten für Bewohner des Gleisdreiecks in WEG-Stellplatzanlagen berichtet die Verwaltung über ein ausreichendes Angebot. In der Innenstadt stehen über 4.500 Stellplätze in WEG-Parkhäusern zur Verfügung, mit Dauerparker-Kontingenten in allen Parkhäusern.

    Durch die Einführung der Kennzeichenerkennung ist nun auch eine 24/7-Nutzung des Parkhauses P1 Husemannplatz möglich. Bewohneranfragen nach Dauerstellplätzen könnten derzeit erfüllt werden, wenn auch nicht immer im Wunschparkhaus.

    Bewohnerparkgebiet Ehrenfeld West wird erweitert

    Aufgrund der neuen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, die eine Ausdehnung von Bewohnerparkbereichen auf bis zu 1.500 Meter ermöglicht, wird das bestehende Bewohnerparkgebiet G „Ehrenfeld West“ erweitert. Der Bereich südlich des Bergmannsheils, der bislang als separates Gebiet geplant war, wird nun dem bestehenden Gebiet zugeordnet.

    Die neue Regelung macht ein eigenständiges Bewohnerparkgebiet überflüssig, da der südliche Bereich räumlich und funktional eng mit Ehrenfeld West verbunden ist. Das erweiterte Gebiet erreicht eine Ausdehnung von rund 1.300 Metern.

    Umsetzung verzögert sich auf Sommer 2026

    Trotz kontinuierlicher Bearbeitung führten unvorhersehbare Detailprüfungen, ergänzende rechtliche Bewertungen und behördliche Abstimmungen zu Verzögerungen. Diese Schritte seien notwendig gewesen, um eine rechtssichere Umsetzung sicherzustellen. Die Arbeiten konnten erst Ende 2025 vollständig abgeschlossen werden.

    Erst jetzt seien die exakten Mengenermittlungen für Schilder, Masten und bauliche Leistungen möglich gewesen. Die üblichen Vorlaufzeiten für Ausschreibung, Vergabe und Herstellung beanspruchten mehrere Monate. Die Umsetzung inklusive Installation der Beschilderung und Einführung neuer Bewohnerparkbereiche werde daher im Sommer 2026 erfolgen.

  • Die Linke fragt nach Radverkehrsverbesserungen am Werner Hellweg

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Linksfraktion im Rat der Stadt Bochum möchte wissen, ob es Fortschritte bei der Verbesserung der Radverkehrsbedingungen am Werner Hellweg gibt. Seit über zwei Jahren wartet sie auf eine Rückmeldung der Autobahn GmbH zu geplanten Maßnahmen.

    Wiederholte Anfragen zur A43-Kreuzung

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat bereits im September 2023 und im Mai 2025 gleichlautende Anfragen zur Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr im Kreuzungsbereich Werner Hellweg/A43 in Fahrtrichtung Dortmund gestellt. Die Verwaltung hatte jeweils zugesagt, sich beim zuständigen Amt Autobahn GmbH dafür einzusetzen und sich nach dem aktuellen Stand zu erkundigen.

    In ihrer neuen Anfrage für die Sitzung des Ausschusses Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 25. Februar 2026 will Die Linke nun wissen, ob inzwischen eine Rückmeldung der Autobahn GmbH vorliegt und welche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation für Radfahrende geplant sind. Falls keine Rückmeldung erfolgt ist, fragt die Fraktion, wann nach über zwei Jahren mit einer Antwort zu rechnen sei.

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    Unnötige Haltelinie für Radverkehr?

    Ein zweiter Schwerpunkt der Anfrage betrifft die Kreuzung Werner Hellweg/A43 in Fahrtrichtung Wuppertal. Dort weist der aus der Innenstadt kommende Radweg eine durchgezogene Haltelinie auf, obwohl im unmittelbaren Kreuzungsbereich keine andere Fahrspur den Radweg kreuzt. Aus Sicht der Linken erscheint die Haltelinie daher aus verkehrstechnischer Sicht nicht erforderlich.

    Als Hintergrund führt die Fraktion an, dass der Werner Hellweg an dieser Stelle ursprünglich zweispurig für den Kfz-Verkehr geführt wurde. In dieser Konstellation war die Haltelinie verkehrsrechtlich notwendig. Mit der späteren Umgestaltung zu einer einspurigen Fahrbahn und der separaten Führung des Radverkehrs entfalle diese Notwendigkeit.

    Mögliche Lösungsansätze

    Die Linke möchte wissen, aus welchem Grund die Haltelinie für den Radverkehr weiterhin vorgehalten wird und ob ein Halt aus signaltechnischen oder verkehrsrechtlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Alternativ stellt sie die Frage, ob im Zuge der Umgestaltung des Werner Hellwegs versäumt wurde, die Haltelinie entsprechend anzupassen oder zu entfernen.

    Als mögliche Lösungen schlägt die Fraktion vor, die Kreuzung so umzugestalten, dass Radfahrende nicht mehr anhalten müssen – entweder durch die Entfernung der Haltelinie am Radweg oder durch die Anbringung eines eindeutigen Hinweises, der klarstellt, dass die Lichtsignalanlage für den Radverkehr an dieser Stelle keine Gültigkeit besitzt.

  • Linke fragt nach Rechtmäßigkeit von Tempo 60 auf Castroper Hellweg

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ bezweifelt die rechtliche Grundlage für die derzeit geltende Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf dem Castroper Hellweg zwischen Castroper Straße und Josef-Baumann-Straße. In einer Anfrage für den Mobilitätsausschuss argumentiert sie, dass ohne benutzungspflichtige Radwege nur Tempo 50 zulässig sein dürfte.

    Fehlende Radwege als rechtliches Problem

    Sachkundiger Bürger Lukas Garbe von der Linksfraktion verweist in seiner Anfrage auf die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO). Demnach darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts nur auf Vorfahrtstraßen mit benutzungspflichtigen Radwegen und sicherem Fußgängerquerverkehr durch Lichtzeichenanlagen auf maximal 70 km/h angehoben werden.

    Auf dem fraglichen Abschnitt des Castroper Hellwegs fehle jedoch in Fahrtrichtung Norden ein benutzungspflichtiger Radweg – stattdessen sei nur der Fußgängerweg für den Radverkehr freigegeben. Ein Radweg neben der Fahrbahn beginne erst ab der Josef-Baumann-Straße. In Gegenrichtung sei die Situation ähnlich problematisch, teilweise fehle sogar ein Gehweg.

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    Forderung nach Geschwindigkeitsreduzierung

    Die Linke sieht daher rechtlichen Handlungsbedarf und hält eine Reduzierung der Geschwindigkeit von 60 auf 50 km/h für erforderlich. Eine solche Maßnahme würde nach Ansicht der Fraktion das Radfahren auf der Fahrbahn sicherer machen und den Verkehrslärm reduzieren.

    Konkrete Fragen an die Verwaltung

    In der Anfrage für die Sitzung des Ausschusses Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 25. Februar 2026 stellt Garbe zwei konkrete Fragen: Erstens möchte er wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage die derzeit zulässige Geschwindigkeit von 60 km/h festgelegt wird. Zweitens fragt er, ob die Verwaltung plant, die Geschwindigkeit zu reduzieren, um den Vorgaben der VwV-StVO zu entsprechen und die Sicherheit für Radfahrende zu erhöhen.

  • Verkehrssicherheit am Übergang Voßkuhlstraße/Surkenstraße soll verbessert werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    SPD, CDU und Grüne beantragen gemeinsam die Prüfung von Maßnahmen zur Verkehrssicherheit am Straßenübergang Voßkuhlstraße/Surkenstraße. Hintergrund ist ein Beschluss der Bezirksvertretung Süd, die dort Zebrastreifen vorgeschlagen hatte.

    Die drei Ratsfraktionen haben einen gemeinsamen Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 25. Februar 2026 eingereicht. Darin beauftragen sie die Verwaltung, Maßnahmen zur Verkehrssicherheit am Straßenübergang zu prüfen.

    Bezirksvertretung Süd hatte Zebrastreifen vorgeschlagen

    Der Antrag greift eine Initiative der Bezirksvertretung Süd auf, die bereits am 30. September 2025 Zebrastreifen im Bereich Voßkuhlstraße/Surkenstraße vorgeschlagen hatte. Die Bezirksvertretung begründete ihren Vorschlag damit, dass an dieser Stelle unter anderem Schülerinnen und Schüler zur Gräfin-Imma-Schule unterwegs sind, teilweise im Rahmen eines Laufbusses, oder auch zum Kinder- und Jugendfreizeithaus JUST.

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    Zebrastreifen zunächst prüfen, andere Maßnahmen möglich

    Die Ratsfraktionen von SPD, CDU und Grünen schlagen vor, zunächst die Installation von Zebrastreifen zu prüfen. Falls erforderlich, könnten aber auch andere Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Betracht gezogen werden. Die Vorschläge der Verwaltung sollen dem Ausschuss nach Beratung in der Bezirksvertretung Süd vorgelegt werden.

    Den Antrag unterzeichnet haben Christian Kalisch für die SPD, Dr. Stefan Jox für die CDU-Ratsfraktion und Sebastian Pewny für die Grünen.

  • Gahlensche Straße wird barrierefrei umgebaut – Radverkehr erhält bessere Führung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Das Tiefbauamt plant den barrierefreien Ausbau der Mittelinsel auf der Gahlensche Straße zwischen Amtsstraße und Prinzenstraße. Zusätzlich wird der Radfahrstreifen verlängert und über den Knotenpunkt hinweg geführt. Die Baukosten betragen rund 46.754 Euro.

    Defizite bei der Barrierefreiheit behoben

    Die vorhandene Mittelinsel weist derzeit erhebliche Mängel bei der Barrierefreiheit auf. So fehlt auf den Gehwegen ein korrekt hergestelltes Blindenleitsystem mit Aufmerksamkeits- und Richtungsfeldern. Die Bordsteine sind nicht barrierefrei abgesenkt und die asphaltierte Mittelinsel verfügt über kein taktiles Leitsystem.

    Im Rahmen der Sanierung wird die Querungsstelle komplett erneuert und umfänglich barrierefrei ausgebaut. Dies umfasst den Neubau der taktilen Leitelemente und den Einbau entsprechender Bordsteine. Die Mittelinsel wird vollständig erneuert, da sich die Inselköpfe insgesamt in einem schlechten baulichen Zustand befinden.

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    Verbesserte Radverkehrsführung geplant

    Der bereits bestehende Radfahrstreifen auf der Gahlensche Straße soll in Fahrtrichtung Norden bis zur Mittelinsel verlängert werden. Künftig wird der Radfahrstreifen über den Knotenpunkt mit der Amtsstraße hinweg geführt und erst kurz vor der Insel aufgelöst.

    Diese Maßnahme soll das Parken kurz vor und hinter dem Kreuzungsbereich unterbinden und Radfahrenden ausreichend Raum geben. Dem Radverkehr wird dadurch eine geradlinige Führung ermöglicht, ohne sich im Bereich des Knotenpunkts in den Mischverkehr einsortieren zu müssen.

    Finanzierung und Zeitplan

    Die Baumaßnahme wird über das PSP-Element „Barrierefreiheit Gehwege“ finanziert. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 46.754 Euro brutto, davon entfallen etwa 5.617 Euro auf Markierung und Beschilderung sowie circa 41.137 Euro auf die Straßenbauarbeiten.

    Der Bau soll 2026 erfolgen. Die erwartete Bauzeit beträgt etwa drei Wochen. Die Vorlage wird am 25. Februar 2026 im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur sowie am 5. März 2026 in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte zur Kenntnisnahme behandelt.

  • Verwaltung will Bürgereingabe zum Lohring-Umbau nicht behandeln

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.

    Die Stadtverwaltung schlägt vor, eine erneute Bürgereingabe der Interessengemeinschaft Akademiestraße zum Parkplatzwegfall durch den Lohring-Umbau nicht zu behandeln. Als Begründung führt sie an, dass bereits in einer früheren Vorlage zu diesem Thema entschieden wurde und keine neuen Sachverhalte vorlägen.

    Die Interessengemeinschaft Akademiestraße hat sich erneut mit einer Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung NRW an die Stadt gewandt. Sie fordert, den geplanten Umbau des Lohrings mit beidseitigen Radwegen zu überdenken oder das entstehende Parkplatzproblem vorab zu lösen.

    Sorge um Auszubildende des Alice-Salomon-Kollegs

    In ihrer Eingabe kritisieren die Bürger besonders die Auswirkungen auf auswärtige Auszubildende des Alice-Salomon-Kollegs. Diese seien auf die Parkmöglichkeiten am Lohring angewiesen, da Ausweichparkplätze in der Umgebung nicht vorhanden seien und die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln mit langen Fahrzeiten verbunden wäre.

    Die Interessengemeinschaft befürchtet zudem, dass durch den Wegfall der Parkplätze vermehrter Suchverkehr in der Akademiestraße entstehen könnte.

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    Vorschlag für BP-Parkdeck als Lösung

    Als Lösungsansatz schlagen die Bürger vor, das brachliegende Parkdeck bei BP zu nutzen. Sie bitten die Verwaltung, Kontakt zu der verantwortlichen englischen Immobilienfirma aufzunehmen, da ihre eigenen Bemühungen erfolglos geblieben seien.

    Verwaltung sieht keine neuen Aspekte

    Das Tiefbauamt empfiehlt dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur, die Eingabe nicht zu behandeln. In der Begründung heißt es, dass die angesprochenen Punkte bereits in der Vorlage 20250813 umfassend behandelt worden seien.

    Nach § 9 Abs. 4 Buchstabe b der Hauptsatzung sei von einer Befassung mit einer Eingabe abzusehen, wenn diese gegenüber einer bereits beschiedenen Anregung kein neues Sachvorbringen enthalte.

    Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur soll am 25. Februar 2026 über den Verwaltungsvorschlag entscheiden.

  • Barrierefreier Haltestellenausbau: Nur 9 statt 30 geplante Steige in 2025 fertiggestellt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt verfehlte 2025 deutlich ihr Ziel beim barrierefreien Ausbau von Haltestellen. Statt der angestrebten 30 Bussteige wurden nur 9 fertiggestellt. Außergewöhnlich viele Baumaßnahmen von Bahn und Autobahn GmbH sowie Kapazitätsengpässe erschwerten die Umsetzung.

    Deutliche Zielverfehlung trotz laufender Bemühungen

    Der barrierefreie Ausbau von Haltestellen kam 2025 deutlich langsamer voran als geplant. Laut der Teilfortschreibung des Nahverkehrsplanes zur Barrierefreiheit vom Mai 2021 sollten jährlich 15 Haltestellen mit insgesamt 30 Steigen barrierefrei ausgebaut werden. Tatsächlich wurden 2025 aber nur 9 Bussteige fertiggestellt.

    Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt schwankende Ausbauzahlen: 2021 waren es 34 Steige, 2022 noch 23, 2023 dann 28 und 2024 bereits nur 27 Steige. Der aktuelle Wert von 9 Steigen markiert einen neuen Tiefpunkt.

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    Externe Baumaßnahmen als Haupthindernis

    Als Hauptgrund für die Verzögerungen nennt die Verwaltung außergewöhnlich viele Baumaßnahmen externer Akteure. Sowohl die wochenlange Sperrung der A40 als auch zwei längere Sperrungen am Hauptbahnhof für den Fernverkehr beeinflussten den Stadtverkehr erheblich. Diese Einschränkungen machten es unmöglich, übliche Umleitungswege für städtische Baumaßnahmen freizugeben.

    Zusätzlich fehlten Kapazitäten bei Planungsleistungen, in der Verwaltung und bei beauftragten Firmen. Alle für 2025 geplanten Haltestellenausbauten im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen mussten verschoben werden und sollen nun 2026 stattfinden.

    Ausstieg aus VRR-Pilotprogramm

    Die Stadt zog sich aus einem Pilotprogramm des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) zur Unterstützung von Planungsleistungen zurück. Der Aufwand für die städtische Begleitung stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen, begründete die Verwaltung den Ausstieg im Januar.

    Das VRR-Programm konzentriert sich zudem nur auf einfach ausbaubare Bussteige, die in Bochum bereits weitestgehend fertiggestellt sind. Die verbliebenen Haltestellen weisen fast ausschließlich komplexe bauliche Besonderheiten auf, die das Programm nicht unterstützen würde.

    Aktuelle Ausbauquote und Verteilung

    Zum Stichtag 31. Dezember 2025 sind von insgesamt 1.289 erfassten Steigen 759 barrierefrei ausgebaut. Dies entspricht einer Ausbauquote von 59 Prozent, die laut Verwaltung noch immer deutlich über dem VRR-Durchschnitt liegt.

    Die 2025 fertiggestellten 9 Steige verteilen sich auf verschiedene Stadtbezirke: Mitte (2 Steige an der Elisabeth Hospital), Nord (1 Steig Brücke Ruhrpark), Ost (1 Steig Mansfelder Straße), Süd (3 Steige an Stiepel Dorf, Gesamtschule Markstraße und Alte Markstraße) sowie Südwest (2 Steige Am Luftschacht).

    Neue Maßnahme: Temporäre Podeste geplant

    Ab 2026 soll eine neue Maßnahme die Barrierefreiheit verbessern: Der Einsatz temporärer Podeste an Ersatzhaltestellen. Wenn aufgrund von Baumaßnahmen barrierefrei ausgebaute Haltestellen verlegt werden müssen, sollen diese Podeste kurzfristig die Barrierefreiheit sicherstellen.

    Die Anschaffung erfolgt aus der ÖPNV-Pauschale 2026, falls der VRR keine andere Förderung vorsieht. Derzeit laufen Klärungsgespräche mit dem Verkehrsverbund.

    Ausblick auf kommende Jahre

    Für 2026 stehen bereits mehrere Projekte in der Umsetzung. 32 weitere Steige sind in Planung oder Vergabe, zusätzlich sollen im Rahmen von Straßenumbauten 12 weitere Steige barrierefrei mitausgebaut werden.

    Die Verwaltung zeigt sich optimistisch, dass die Zielerreichung von 30 Steigen in den nächsten Jahren wieder möglich ist, wenn der Fokus weiter auf die Verbesserung des ÖPNV gelegt wird. Die nächste Auswertung erfolgt zum 31. Dezember 2026.

  • Stadt Bochum bestellt neue Schriftführer für Ratsausschüsse

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    16.12.2025Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Bochum. Die Stadt Bochum regelt zu Beginn der neuen Wahlperiode die Schriftführung in den Fachausschüssen des Rates neu. Insgesamt neun städtische Mitarbeiter sollen künftig die Protokollierung in den verschiedenen Gremien übernehmen.

    Wie aus einer Beschlussvorlage der Verwaltung hervorgeht, werden Jasmin Wiemers-Krüger, Katrin Abratis, Karl-Heinz Kranz, Birte Mittag, Sabrina Pokropp, Helena Sakanovic, Astrid Schier, Ulrike Strieder und Nick Weißelberg mit sofortiger Wirkung als Schriftführer bestellt. Die Bestellung erfolgt für alle Fachgremien, um bei kurzfristigen Ausfällen flexibel reagieren zu können.

    Die Entscheidung liegt bei den jeweiligen Ausschüssen selbst. Den Auftakt macht der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 16. Dezember 2025. Die weiteren elf Fachausschüsse – darunter die Gremien für Schule, Planung, Mobilität und Kultur – stimmen im Januar und Februar 2026 über die Vorlage ab.

    Rechtsgrundlage für die Bestellung ist die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung in Verbindung mit der städtischen Geschäftsordnung. Diese schreibt vor, dass ausschließlich städtische Dienstkräfte als Schriftführer eingesetzt werden dürfen.

    Finanzielle Auswirkungen hat die Maßnahme laut Verwaltung nicht, da es sich um bereits bei der Stadt beschäftigte Mitarbeiter handelt.

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  • FDP hinterfragt Parkplatzverlust durch neue Fahrradstraße an der Wielandstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage ist mündlich beantwortet worden.

    Die Liberalen im Stadtrat fordern von der Verwaltung Auskunft über die angespannte Parksituation rund um das Polizeipräsidium und stellen die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme infrage.

    Die FDP-Fraktion hat eine Anfrage für die kommende Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 20. Januar 2026 eingereicht. Auslöser war die Beschwerde eines Bürgers über die Folgen der neu eingerichteten Fahrradstraße auf der Wielandstraße.

    40 bis 50 Parkplätze weggefallen

    Nach Darstellung der Fraktion wurden für die Fahrradstraße öffentliche Parkplätze entlang der Wielandstraße entfernt. Dadurch seien etwa 40 bis 50 Stellplätze weggefallen, die zuvor Anwohnern und Besuchern zur Verfügung standen. Die Situation sei mittlerweile so angespannt, dass bereits ab den frühen Morgenstunden kaum noch ein Parkplatz in der näheren Umgebung zu finden sei.

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    Geringe Nutzung der Fahrradstraße

    Die FDP weist darauf hin, dass die neue Fahrradstraße bisher nur von wenigen Radfahrern genutzt werde. Dies stelle die Notwendigkeit der Parkplatzentfernung infrage. Der Wegfall der Stellflächen beeinflusse den Verkehr und die Parkordnung in den angrenzenden Wohngebieten negativ.

    Fünf Fragen an die Verwaltung

    In ihrer Anfrage will die Fraktion unter anderem wissen, wie die Verwaltung die aktuelle Situation bewertet, welche Maßnahmen zur Kompensation der verlorenen Parkplätze geplant sind und unter welchen Voraussetzungen eine Überprüfung der Fahrradstraße erfolgen könnte. Zudem fragt sie nach nachhaltigen Lösungen, die sowohl die Radverkehrsförderung als auch die Bedürfnisse der Anwohner berücksichtigen.

  • Stadt lehnt Zebrastreifen am Friedhof Stockum ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    dagegen: 3 (Linke, UWG:FB)
    dafür: 11 (SPD, CDU, Grüne, AfD)
    Enthaltungen: 0

    Die Verwaltung empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, einen Bürgerantrag auf Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an der Stockumer Straße abzulehnen. Die bestehenden Sicherheitsmaßnahmen seien ausreichend.

    Ein Bürger hatte gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW beantragt, auf Höhe der Münsterlinde am Friedhofseingang einen Zebrastreifen einzurichten. Das Tiefbauamt sieht dafür jedoch keine rechtliche Grundlage.

    Voraussetzungen nicht erfüllt

    Nach Einschätzung der Verwaltung fehlen die notwendigen Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg. Die Stockumer Straße sei in diesem Abschnitt bereits mit Tempo 30 ausgewiesen, zudem sorge eine bauliche Fahrbahnverengung für reduzierte Geschwindigkeiten. Ein Zebrastreifen komme laut Straßenverkehrsordnung nur in Betracht, wenn Fußgänger die Straße sonst nicht sicher überqueren können.

    Keine Unfälle bekannt

    Die Polizei habe keine Hinweise auf Unfälle oder sonstige Vorkommnisse mit Fußgängerbeteiligung an der Stelle. Auch werde der Friedhof nach Erkenntnissen der Verwaltung weder als Schulweg noch als Spielroute von Kindern aus dem nahegelegenen Wohngebiet genutzt.

    Laufender Verkehrsversuch wird beobachtet

    Die Stadt verweist auf den seit März 2025 laufenden Verkehrsversuch „Schulstraße“ an der Rudolf-Steiner-Schule. Die Hochschule Bochum evaluiere dabei auch die Auswirkungen auf umliegende Straßenbereiche. Bislang seien keine negativen Erkenntnisse über Querungen am Friedhofseingang bekannt.

    Als Kompromiss will die Verwaltung die vorhandenen Leitbaken durch halbhohe Ausführungen ersetzen, um die Sichtbeziehungen zwischen Fußgängern und Autofahrern zu verbessern.

    Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur entscheidet am 20. Januar 2026 über die Vorlage.

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