Kategorie: Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur

  • CDU fragt nach Verkehrssicherheit an Kreuzung am Schulzentrum Nord

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die CDU-Fraktion im Bochumer Stadtrat fordert Verbesserungen der Ampelschaltung an der Kreuzung Castroper Hellweg/Heinrichstraße. Bürger berichten von gefährlichen Situationen für Schulkinder durch schlechte Sichtverhältnisse und gleichzeitige Grünphasen.

    Sichthindernisse gefährden Schulkinder

    Aus der Bürgerschaft wurden der CDU-Fraktion wiederholt Beschwerden über die Verkehrssituation an der Kreuzung beim Schulzentrum Nord herangetragen. Das Problem: Rechtsabbiegende Fahrzeuge erhalten gleichzeitig mit querenden Fußgängern Grünlicht, können aber aufgrund von Sichthindernissen die Fußgängerfurt nur eingeschränkt einsehen.

    Ein großkroniger Stadtbaum und eine direkt angrenzende Litfaßsäule behindern die Sicht erheblich. Das vorhandene gelbe Blinklicht zur Warnung wird laut Bürgern häufig missachtet. In der Folge biegen viele Fahrzeuge mit unangepasster oder überhöhter Geschwindigkeit ab und fahren ungebremst in den Querungsbereich ein.

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    Mehrere Beinaheunfälle mit Kindern

    Besonders kritisch ist die Situation, da die Querung regelmäßig von Schul- und Kindergartenkindern genutzt wird. Aus der Bürgerschaft wird berichtet, dass es bereits mehrfach zu gefährlichen Beinaheunfällen kam, bei denen Kollisionen mit querenden Kindern nur durch Notbremsungen in letzter Sekunde verhindert werden konnten.

    Teilweise reagieren Autofahrer aggressiv, da sie irrtümlich davon ausgehen, die Fußgänger hätten die Straße bei Rotlicht betreten – dabei ist ihnen oft nicht bewusst, dass parallel auch Fußgänger Grün haben.

    Fünf Fragen an die Verwaltung

    Die CDU-Fraktion stellt der Verwaltung in ihrer Anfrage für die Ausschusssitzung am 20. Januar fünf konkrete Fragen:

    1. Wie bewertet die Verwaltung die Verkehrssicherheitslage, besonders für Schul- und Kindergartenverkehr?
    2. Ist die eingeschränkte Sichtbeziehung zwischen abbiegenden Fahrzeugen und Fußgängern bekannt?
    3. Welche Gründe liegen der gleichzeitigen Freigabe von Rechtsabbiegern und Fußgängerverkehr zugrunde?
    4. Wurden Unfälle oder Gefahrensituationen an dieser Kreuzung registriert?
    5. Welche kurz- und langfristigen Maßnahmen sieht die Verwaltung vor – etwa getrennte Signalphasen, bauliche Anpassungen oder die Reduzierung von Sichthindernissen?

    Die Anfrage stammt von Dr. Benedikt Gräfingholt und ist für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 20. Januar 2026 eingereicht worden.

  • Untere Heidestraße soll als Gemeindestraße gewidmet werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    25.03.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Verwaltung beantragt die Widmung der „Unteren Heidestraße“ als öffentliche Gemeindestraße. Die Straße in der Gemarkung Hamme dient der Erschließung von Anwohnern und befindet sich bereits im städtischen Eigentum.

    Rechtliche Grundlage und Verfahren

    Die Widmung erfolgt nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) in Verbindung mit § 37 der Gemeindeordnung NRW. Die betroffenen Flächen liegen in der Gemarkung Hamme, Flur 1, auf den Flurstücken 1957 und 2071 (jeweils teilweise) und sind bereits Eigentum der Stadt Bochum.

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    Beratungsweg durch die Gremien

    Der Antrag durchläuft ein zweistufiges Verfahren: Zunächst findet am 5. März 2026 eine Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte statt. Die endgültige Entscheidung trifft der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur in seiner Sitzung am 25. März 2026.

    Technische Details

    Die zu widmende Fläche ist in einem beigefügten Lageplan rot markiert dargestellt. Angaben zu finanziellen Auswirkungen, Folgelasten oder klimarelevanten Aspekten bleiben in der Vorlage unausgefüllt.

  • Pewny fragt nach Gutachten zum Straßenbahnausbau in Gerthe

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage ist mündlich beantwortet worden.

    Der SPD-Politiker Sebastian Pewny erkundigt sich nach dem Stand einer 2022 angekündigten Verkehrsuntersuchung zum zweigleisigen Ausbau der Straßenbahnlinien 308 und 318 in Bochum-Gerthe.

    Anfrage zum Ausbau der Straßenbahnlinien

    In einer Anfrage an den Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur fordert Ratsmitglied Sebastian Pewny Auskunft über den Fortschritt einer wichtigen Verkehrsuntersuchung. Die Studie soll die Machbarkeit und Auswirkungen eines zweigleisigen Ausbaus der Straßenbahnlinien 308 und 318 in Gerthe bewerten.

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    Verzögerung bei angekündigtem Gutachten

    Pewny weist darauf hin, dass die Verkehrsuntersuchung bereits im Jahr 2022 angekündigt wurde. Nun, vier Jahre später, ist das Gutachten noch immer nicht verfügbar. Der Politiker möchte wissen, wann das Gutachten vorliegen wird und wann der zuständige Ausschuss darüber informiert wird.

    Nachfrage zum aktuellen Sachstand

    Mit seiner Anfrage vom 3. Februar 2026 fordert Pewny zudem eine umfassende Darstellung des aktuellen Sachstands bei der Untersuchung. Die Anfrage wird in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 20. Januar 2026 behandelt.

  • Brücke für Lothringentrasse: Planungsfortsetzung für bessere Radverkehrsverbindung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 5
    Dafür: 14
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    25.03.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadt will die Planungen für eine Brücke über den Castroper Hellweg vorantreiben, um eine wichtige Lücke im Radwegenetz zu schließen. Das 4,4 Millionen Euro teure Projekt soll Ende 2027 umgesetzt werden.

    Wichtige Hauptroute im Radverkehrsnetz

    Die ehemalige Bahnlinie Lothringentrasse ist im städtischen Radverkehrskonzept als wichtige Hauptroute definiert und verbindet die Innenstadt über die nordöstlichen Stadtteile mit Castrop-Rauxel. Im Kreuzungsbereich des Castroper Hellwegs verläuft die Trasse auf einem Bahndamm, kann aber aufgrund eines fehlenden Brückenbauwerks nicht ohne Unterbrechung gequert werden.

    Derzeit müssen Radfahrer und Fußgänger einen Umweg über den tieferliegenden Castroper Hellweg nehmen, zur nächsten Ampelkreuzung fahren und über eine Rampe wieder auf die Trasse gelangen. Diese Unterbrechung soll durch die neue Brücke beseitigt werden.

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    Ökologische Zusatzfunktion geplant

    Neben der verkehrlichen Bedeutung soll die Brücke eine biotopvernetzende Funktion übernehmen. Geplant ist ein Grünstreifen auf dem Bauwerk, der insbesondere Reptilien und Amphibien eine Querungshilfe bieten kann, da entsprechende Landschaftsräume angrenzen.

    Fachwerkbauweise für Langlebigkeit

    Die Planung befindet sich derzeit in der Vorplanung, der Abschluss der Entwurfsplanung ist für Anfang bis Mitte 2026 vorgesehen. Favorisiert wird eine wartungsarme und langlebige Fachwerkbauweise.

    Die Grundstücke für die bauliche Umsetzung sind überwiegend im Eigentum des Regionalverbands Ruhr (RVR), der seine Zustimmung bereits signalisiert hat. Eine entsprechende vertragliche Vereinbarung wird noch getroffen.

    Minimale Verkehrsbeeinträchtigungen

    Die bauliche Umsetzung soll möglichst ohne Vollsperrung des Castroper Hellwegs oder der Straßenbahnlinie erfolgen. Nach aktuellem Stand sind nur zwei Wochenendsperrungen mit Schienenersatzverkehr erforderlich.

    Finanzierung und Förderung

    Die Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 4,4 Millionen Euro brutto, hinzu kommen jährliche Folgekosten von geschätzten 25.000 Euro für Kontrolle und Pflege. Die Verwaltung strebt eine Förderung über das Förderprogramm Nahmobilität an, das derzeit eine 80-prozentige Förderquote bietet.

    Beratungsverfahren

    Die Vorlage durchläuft mehrere Gremien: Die Bezirksvertretung Nord hört am 3. März 2026 an, der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit berät am 4. März vor, die finale Entscheidung trifft der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 25. März 2026.

  • Die Linke fragt nach Radverkehrsverbesserungen am Werner Hellweg

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Linksfraktion im Rat der Stadt Bochum möchte wissen, ob es Fortschritte bei der Verbesserung der Radverkehrsbedingungen am Werner Hellweg gibt. Seit über zwei Jahren wartet sie auf eine Rückmeldung der Autobahn GmbH zu geplanten Maßnahmen.

    Wiederholte Anfragen zur A43-Kreuzung

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat bereits im September 2023 und im Mai 2025 gleichlautende Anfragen zur Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr im Kreuzungsbereich Werner Hellweg/A43 in Fahrtrichtung Dortmund gestellt. Die Verwaltung hatte jeweils zugesagt, sich beim zuständigen Amt Autobahn GmbH dafür einzusetzen und sich nach dem aktuellen Stand zu erkundigen.

    In ihrer neuen Anfrage für die Sitzung des Ausschusses Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 25. Februar 2026 will Die Linke nun wissen, ob inzwischen eine Rückmeldung der Autobahn GmbH vorliegt und welche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation für Radfahrende geplant sind. Falls keine Rückmeldung erfolgt ist, fragt die Fraktion, wann nach über zwei Jahren mit einer Antwort zu rechnen sei.

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    Unnötige Haltelinie für Radverkehr?

    Ein zweiter Schwerpunkt der Anfrage betrifft die Kreuzung Werner Hellweg/A43 in Fahrtrichtung Wuppertal. Dort weist der aus der Innenstadt kommende Radweg eine durchgezogene Haltelinie auf, obwohl im unmittelbaren Kreuzungsbereich keine andere Fahrspur den Radweg kreuzt. Aus Sicht der Linken erscheint die Haltelinie daher aus verkehrstechnischer Sicht nicht erforderlich.

    Als Hintergrund führt die Fraktion an, dass der Werner Hellweg an dieser Stelle ursprünglich zweispurig für den Kfz-Verkehr geführt wurde. In dieser Konstellation war die Haltelinie verkehrsrechtlich notwendig. Mit der späteren Umgestaltung zu einer einspurigen Fahrbahn und der separaten Führung des Radverkehrs entfalle diese Notwendigkeit.

    Mögliche Lösungsansätze

    Die Linke möchte wissen, aus welchem Grund die Haltelinie für den Radverkehr weiterhin vorgehalten wird und ob ein Halt aus signaltechnischen oder verkehrsrechtlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Alternativ stellt sie die Frage, ob im Zuge der Umgestaltung des Werner Hellwegs versäumt wurde, die Haltelinie entsprechend anzupassen oder zu entfernen.

    Als mögliche Lösungen schlägt die Fraktion vor, die Kreuzung so umzugestalten, dass Radfahrende nicht mehr anhalten müssen – entweder durch die Entfernung der Haltelinie am Radweg oder durch die Anbringung eines eindeutigen Hinweises, der klarstellt, dass die Lichtsignalanlage für den Radverkehr an dieser Stelle keine Gültigkeit besitzt.

  • Linke fragt nach Rechtmäßigkeit von Tempo 60 auf Castroper Hellweg

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ bezweifelt die rechtliche Grundlage für die derzeit geltende Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf dem Castroper Hellweg zwischen Castroper Straße und Josef-Baumann-Straße. In einer Anfrage für den Mobilitätsausschuss argumentiert sie, dass ohne benutzungspflichtige Radwege nur Tempo 50 zulässig sein dürfte.

    Fehlende Radwege als rechtliches Problem

    Sachkundiger Bürger Lukas Garbe von der Linksfraktion verweist in seiner Anfrage auf die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO). Demnach darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts nur auf Vorfahrtstraßen mit benutzungspflichtigen Radwegen und sicherem Fußgängerquerverkehr durch Lichtzeichenanlagen auf maximal 70 km/h angehoben werden.

    Auf dem fraglichen Abschnitt des Castroper Hellwegs fehle jedoch in Fahrtrichtung Norden ein benutzungspflichtiger Radweg – stattdessen sei nur der Fußgängerweg für den Radverkehr freigegeben. Ein Radweg neben der Fahrbahn beginne erst ab der Josef-Baumann-Straße. In Gegenrichtung sei die Situation ähnlich problematisch, teilweise fehle sogar ein Gehweg.

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    Forderung nach Geschwindigkeitsreduzierung

    Die Linke sieht daher rechtlichen Handlungsbedarf und hält eine Reduzierung der Geschwindigkeit von 60 auf 50 km/h für erforderlich. Eine solche Maßnahme würde nach Ansicht der Fraktion das Radfahren auf der Fahrbahn sicherer machen und den Verkehrslärm reduzieren.

    Konkrete Fragen an die Verwaltung

    In der Anfrage für die Sitzung des Ausschusses Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 25. Februar 2026 stellt Garbe zwei konkrete Fragen: Erstens möchte er wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage die derzeit zulässige Geschwindigkeit von 60 km/h festgelegt wird. Zweitens fragt er, ob die Verwaltung plant, die Geschwindigkeit zu reduzieren, um den Vorgaben der VwV-StVO zu entsprechen und die Sicherheit für Radfahrende zu erhöhen.

  • Verkehrssicherheit am Übergang Voßkuhlstraße/Surkenstraße soll verbessert werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    SPD, CDU und Grüne beantragen gemeinsam die Prüfung von Maßnahmen zur Verkehrssicherheit am Straßenübergang Voßkuhlstraße/Surkenstraße. Hintergrund ist ein Beschluss der Bezirksvertretung Süd, die dort Zebrastreifen vorgeschlagen hatte.

    Die drei Ratsfraktionen haben einen gemeinsamen Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 25. Februar 2026 eingereicht. Darin beauftragen sie die Verwaltung, Maßnahmen zur Verkehrssicherheit am Straßenübergang zu prüfen.

    Bezirksvertretung Süd hatte Zebrastreifen vorgeschlagen

    Der Antrag greift eine Initiative der Bezirksvertretung Süd auf, die bereits am 30. September 2025 Zebrastreifen im Bereich Voßkuhlstraße/Surkenstraße vorgeschlagen hatte. Die Bezirksvertretung begründete ihren Vorschlag damit, dass an dieser Stelle unter anderem Schülerinnen und Schüler zur Gräfin-Imma-Schule unterwegs sind, teilweise im Rahmen eines Laufbusses, oder auch zum Kinder- und Jugendfreizeithaus JUST.

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    Zebrastreifen zunächst prüfen, andere Maßnahmen möglich

    Die Ratsfraktionen von SPD, CDU und Grünen schlagen vor, zunächst die Installation von Zebrastreifen zu prüfen. Falls erforderlich, könnten aber auch andere Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Betracht gezogen werden. Die Vorschläge der Verwaltung sollen dem Ausschuss nach Beratung in der Bezirksvertretung Süd vorgelegt werden.

    Den Antrag unterzeichnet haben Christian Kalisch für die SPD, Dr. Stefan Jox für die CDU-Ratsfraktion und Sebastian Pewny für die Grünen.

  • Gahlensche Straße wird barrierefrei umgebaut – Radverkehr erhält bessere Führung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Das Tiefbauamt plant den barrierefreien Ausbau der Mittelinsel auf der Gahlensche Straße zwischen Amtsstraße und Prinzenstraße. Zusätzlich wird der Radfahrstreifen verlängert und über den Knotenpunkt hinweg geführt. Die Baukosten betragen rund 46.754 Euro.

    Defizite bei der Barrierefreiheit behoben

    Die vorhandene Mittelinsel weist derzeit erhebliche Mängel bei der Barrierefreiheit auf. So fehlt auf den Gehwegen ein korrekt hergestelltes Blindenleitsystem mit Aufmerksamkeits- und Richtungsfeldern. Die Bordsteine sind nicht barrierefrei abgesenkt und die asphaltierte Mittelinsel verfügt über kein taktiles Leitsystem.

    Im Rahmen der Sanierung wird die Querungsstelle komplett erneuert und umfänglich barrierefrei ausgebaut. Dies umfasst den Neubau der taktilen Leitelemente und den Einbau entsprechender Bordsteine. Die Mittelinsel wird vollständig erneuert, da sich die Inselköpfe insgesamt in einem schlechten baulichen Zustand befinden.

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    Verbesserte Radverkehrsführung geplant

    Der bereits bestehende Radfahrstreifen auf der Gahlensche Straße soll in Fahrtrichtung Norden bis zur Mittelinsel verlängert werden. Künftig wird der Radfahrstreifen über den Knotenpunkt mit der Amtsstraße hinweg geführt und erst kurz vor der Insel aufgelöst.

    Diese Maßnahme soll das Parken kurz vor und hinter dem Kreuzungsbereich unterbinden und Radfahrenden ausreichend Raum geben. Dem Radverkehr wird dadurch eine geradlinige Führung ermöglicht, ohne sich im Bereich des Knotenpunkts in den Mischverkehr einsortieren zu müssen.

    Finanzierung und Zeitplan

    Die Baumaßnahme wird über das PSP-Element „Barrierefreiheit Gehwege“ finanziert. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 46.754 Euro brutto, davon entfallen etwa 5.617 Euro auf Markierung und Beschilderung sowie circa 41.137 Euro auf die Straßenbauarbeiten.

    Der Bau soll 2026 erfolgen. Die erwartete Bauzeit beträgt etwa drei Wochen. Die Vorlage wird am 25. Februar 2026 im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur sowie am 5. März 2026 in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte zur Kenntnisnahme behandelt.

  • Verwaltung will Bürgereingabe zum Lohring-Umbau nicht behandeln

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.

    Die Stadtverwaltung schlägt vor, eine erneute Bürgereingabe der Interessengemeinschaft Akademiestraße zum Parkplatzwegfall durch den Lohring-Umbau nicht zu behandeln. Als Begründung führt sie an, dass bereits in einer früheren Vorlage zu diesem Thema entschieden wurde und keine neuen Sachverhalte vorlägen.

    Die Interessengemeinschaft Akademiestraße hat sich erneut mit einer Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung NRW an die Stadt gewandt. Sie fordert, den geplanten Umbau des Lohrings mit beidseitigen Radwegen zu überdenken oder das entstehende Parkplatzproblem vorab zu lösen.

    Sorge um Auszubildende des Alice-Salomon-Kollegs

    In ihrer Eingabe kritisieren die Bürger besonders die Auswirkungen auf auswärtige Auszubildende des Alice-Salomon-Kollegs. Diese seien auf die Parkmöglichkeiten am Lohring angewiesen, da Ausweichparkplätze in der Umgebung nicht vorhanden seien und die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln mit langen Fahrzeiten verbunden wäre.

    Die Interessengemeinschaft befürchtet zudem, dass durch den Wegfall der Parkplätze vermehrter Suchverkehr in der Akademiestraße entstehen könnte.

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    Vorschlag für BP-Parkdeck als Lösung

    Als Lösungsansatz schlagen die Bürger vor, das brachliegende Parkdeck bei BP zu nutzen. Sie bitten die Verwaltung, Kontakt zu der verantwortlichen englischen Immobilienfirma aufzunehmen, da ihre eigenen Bemühungen erfolglos geblieben seien.

    Verwaltung sieht keine neuen Aspekte

    Das Tiefbauamt empfiehlt dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur, die Eingabe nicht zu behandeln. In der Begründung heißt es, dass die angesprochenen Punkte bereits in der Vorlage 20250813 umfassend behandelt worden seien.

    Nach § 9 Abs. 4 Buchstabe b der Hauptsatzung sei von einer Befassung mit einer Eingabe abzusehen, wenn diese gegenüber einer bereits beschiedenen Anregung kein neues Sachvorbringen enthalte.

    Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur soll am 25. Februar 2026 über den Verwaltungsvorschlag entscheiden.

  • Barrierefreier Haltestellenausbau: Nur 9 statt 30 geplante Steige in 2025 fertiggestellt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt verfehlte 2025 deutlich ihr Ziel beim barrierefreien Ausbau von Haltestellen. Statt der angestrebten 30 Bussteige wurden nur 9 fertiggestellt. Außergewöhnlich viele Baumaßnahmen von Bahn und Autobahn GmbH sowie Kapazitätsengpässe erschwerten die Umsetzung.

    Deutliche Zielverfehlung trotz laufender Bemühungen

    Der barrierefreie Ausbau von Haltestellen kam 2025 deutlich langsamer voran als geplant. Laut der Teilfortschreibung des Nahverkehrsplanes zur Barrierefreiheit vom Mai 2021 sollten jährlich 15 Haltestellen mit insgesamt 30 Steigen barrierefrei ausgebaut werden. Tatsächlich wurden 2025 aber nur 9 Bussteige fertiggestellt.

    Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt schwankende Ausbauzahlen: 2021 waren es 34 Steige, 2022 noch 23, 2023 dann 28 und 2024 bereits nur 27 Steige. Der aktuelle Wert von 9 Steigen markiert einen neuen Tiefpunkt.

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    Externe Baumaßnahmen als Haupthindernis

    Als Hauptgrund für die Verzögerungen nennt die Verwaltung außergewöhnlich viele Baumaßnahmen externer Akteure. Sowohl die wochenlange Sperrung der A40 als auch zwei längere Sperrungen am Hauptbahnhof für den Fernverkehr beeinflussten den Stadtverkehr erheblich. Diese Einschränkungen machten es unmöglich, übliche Umleitungswege für städtische Baumaßnahmen freizugeben.

    Zusätzlich fehlten Kapazitäten bei Planungsleistungen, in der Verwaltung und bei beauftragten Firmen. Alle für 2025 geplanten Haltestellenausbauten im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen mussten verschoben werden und sollen nun 2026 stattfinden.

    Ausstieg aus VRR-Pilotprogramm

    Die Stadt zog sich aus einem Pilotprogramm des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) zur Unterstützung von Planungsleistungen zurück. Der Aufwand für die städtische Begleitung stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen, begründete die Verwaltung den Ausstieg im Januar.

    Das VRR-Programm konzentriert sich zudem nur auf einfach ausbaubare Bussteige, die in Bochum bereits weitestgehend fertiggestellt sind. Die verbliebenen Haltestellen weisen fast ausschließlich komplexe bauliche Besonderheiten auf, die das Programm nicht unterstützen würde.

    Aktuelle Ausbauquote und Verteilung

    Zum Stichtag 31. Dezember 2025 sind von insgesamt 1.289 erfassten Steigen 759 barrierefrei ausgebaut. Dies entspricht einer Ausbauquote von 59 Prozent, die laut Verwaltung noch immer deutlich über dem VRR-Durchschnitt liegt.

    Die 2025 fertiggestellten 9 Steige verteilen sich auf verschiedene Stadtbezirke: Mitte (2 Steige an der Elisabeth Hospital), Nord (1 Steig Brücke Ruhrpark), Ost (1 Steig Mansfelder Straße), Süd (3 Steige an Stiepel Dorf, Gesamtschule Markstraße und Alte Markstraße) sowie Südwest (2 Steige Am Luftschacht).

    Neue Maßnahme: Temporäre Podeste geplant

    Ab 2026 soll eine neue Maßnahme die Barrierefreiheit verbessern: Der Einsatz temporärer Podeste an Ersatzhaltestellen. Wenn aufgrund von Baumaßnahmen barrierefrei ausgebaute Haltestellen verlegt werden müssen, sollen diese Podeste kurzfristig die Barrierefreiheit sicherstellen.

    Die Anschaffung erfolgt aus der ÖPNV-Pauschale 2026, falls der VRR keine andere Förderung vorsieht. Derzeit laufen Klärungsgespräche mit dem Verkehrsverbund.

    Ausblick auf kommende Jahre

    Für 2026 stehen bereits mehrere Projekte in der Umsetzung. 32 weitere Steige sind in Planung oder Vergabe, zusätzlich sollen im Rahmen von Straßenumbauten 12 weitere Steige barrierefrei mitausgebaut werden.

    Die Verwaltung zeigt sich optimistisch, dass die Zielerreichung von 30 Steigen in den nächsten Jahren wieder möglich ist, wenn der Fokus weiter auf die Verbesserung des ÖPNV gelegt wird. Die nächste Auswertung erfolgt zum 31. Dezember 2026.