Kategorie: Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur

  • Verwaltung lehnt Verlängerung der Buslinie 357 nach Essen ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung hat den SPD-Vorschlag zur Verlängerung der Buslinie 357 von Dahlhausen über die Stadtgrenze nach Essen-Eiberg abgelehnt. Als Hauptgründe werden Parallelverkehr zur S-Bahn, hohe Kosten und schwache Fahrgastnachfrage genannt.

    Die SPD hatte angefragt, die Linie 357 vom aktuellen Endpunkt „Am Ruhrort“ in Dahlhausen bis zur Haltestelle Hörsterfeld oder sogar bis zum S-Bahnhof Eiberg zu verlängern. Dadurch sollten Dahlhauser Bürger besseren Zugang zu Einrichtungen in den Essener Stadtteilen Hörsterfeld, Horst und Eiberg erhalten.

    Parallelverkehr zur S-Bahn als Hauptproblem

    Die Verwaltung sieht in der vorgeschlagenen Verlängerung einen problematischen Parallelverkehr zur S-Bahn-Linie S3. Diese verbindet bereits Bochum-Dahlhausen über den S-Bahnhof Horst mit Essen-Steele und der Essener Innenstadt. Bereits vor fünf Jahren musste der Takt der S3 aufgrund schwacher Fahrgastnachfrage von 20 auf 30 Minuten ausgedünnt werden.

    Eine zusätzliche Buslinie parallel zu diesem bereits schwach frequentierten Schienenverkehr würde gegen das Prinzip der Wirtschaftlichkeit verstoßen, argumentiert die Verwaltung. Die Grunderschließung der Gebiete sei durch die S-Bahn S3 und lokale Buslinien im Essener Stadtgebiet bereits gewährleistet.

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    Hohe Kosten im sechsstelligen Bereich

    Die prognostizierten Mehrkosten für eine Linienverlängerung lägen im mittleren sechsstelligen Euro-Bereich pro Jahr. Diese würden zusätzliche Fahrpersonalkosten, Fahrzeugvorhaltung und Infrastrukturkosten umfassen. Die Verwaltung sieht diese Kosten in keinem vertretbaren Verhältnis zum erwarteten Fahrgastzuwachs.

    Auch einen einjährigen Versuchsbetrieb 2026/27 lehnt die Verwaltung ab. Das Risiko, die Verbindung nach dem Testzeitraum wieder einstellen zu müssen, sei zu hoch. Zudem müsste die Stadt Essen als Aufgabenträger die zusätzliche Leistung bei BOGESTRA und Ruhrbahn bestellen – was nach Absprache nicht vorgesehen ist.

    Alternative Lösungen in Planung

    Im Rahmen der Fortschreibung der Nahverkehrspläne beider Städte wollen die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen BOGESTRA und Ruhrbahn alternative, wirtschaftlichere Maßnahmen zur Optimierung der interkommunalen Verkehre prüfen. Grenzüberschreitende Verkehre bleiben dabei im Fokus der Planungen.

    Die Antwort wird am 20. Januar 2026 dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur zur Kenntnisnahme vorgelegt.

  • Verwaltung lehnt Tempo-30-Vorschlag für Weitmar-Mark ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    dagegen: 2 (Linke)
    dafür: 13 (SPD, CDU, Grüne, AfD, UWG:FB)Enthaltung: 0

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur, eine Bürgeranregung zur Geschwindigkeitsreduzierung auf drei Straßen in Weitmar-Mark abzulehnen. Die betroffenen Straßen gehören zum städtischen Vorbehaltsstraßennetz.

    Anregung umfasst mehrere Verkehrsmaßnahmen

    Mit einem Schreiben nach § 24 der Gemeindeordnung NRW wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für die Markstraße ab Kellermannsweg, die Kemnader Straße ab Krockhausstraße sowie die Karl-Friedrich-Straße ab Kuhlenkötterweg angeregt. Zusätzlich forderten die Bürger Zebrastreifen und/oder Bedarfsampeln, Hinweisschilder sowie punktuelle Begrünungen im Geschäftsbereich.

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    Vorbehaltsstraßen haben besondere Funktion

    Das Tiefbauamt begründet die ablehnende Haltung mit der besonderen Funktion der drei Straßen. Diese sind vollständig Teil des vom Hauptausschuss beschlossenen Vorbehaltsstraßennetzes. Gemäß der städtischen Verkehrskonzeption gilt dort grundsätzlich die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Vorbehaltsstraßen dienen vorrangig der Abwicklung des Durchgangs- und Wirtschaftsverkehrs und entlasten dadurch angrenzende Wohngebiete.

    Rechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt

    Tempo-30-Zonen zur Verkehrsberuhigung sind laut Verwaltung ausschließlich außerhalb des Vorbehaltsstraßennetzes zulässig. Streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen sind nach der Straßenverkehrs-Ordnung nur bei besonderen Gefahrenlagen oder zwingenden verkehrlichen Gründen möglich.

    Die StVO-Novelle vom Oktober 2024 erlaubt zwar Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h im unmittelbaren Umfeld von Spielplätzen, Fußgängerüberwegen oder stark frequentierten Schulwegen. Im vorliegenden Fall befinde sich jedoch kein Fußgängerüberweg oder direkter Zugang zu einem Spielplatz in der Nähe. Lediglich für die Karl-Friedrich-Straße im Umfeld der Grundschule Natorpschule wird derzeit geprüft, ob diese als stark frequentierter Schulweg einzustufen ist.

    Keine besonderen Verkehrssicherheitsgründe

    Eine gemeinsame Überprüfung mit der Polizei ergab keine besonderen Umstände oder konkreten Verkehrssicherheitsgründe, die eine Geschwindigkeitsreduzierung rechtfertigen würden. Auch das Unfallagebild gebe keine Hinweise auf die Notwendigkeit einer Temporeduktion. In den letzten drei Jahren seien keine Unfälle im Zusammenhang mit überhöhter Geschwindigkeit oder querenden Fußgängern bekannt geworden.

    Weitere Querungshilfen nicht erforderlich

    Die vorhandenen Querungsmöglichkeiten in Form von Querungshilfen, Zebrastreifen sowie Lichtsignalanlagen im Umfeld des Geschäftsviertels seien zur Fußgängersicherung ausreichend. Der Einbau weiterer Querungshilfen oder die Errichtung einer Bedarfsampel wird nicht für erforderlich gehalten.

    Gestalterische Maßnahmen wie Begrünungen sind auf Hauptverkehrsstraßen in der Regel nicht vorgesehen. Die Aufstellung der vorgeschlagenen Hinweisschilder ist nicht möglich, da solche Schilder nach der StVO nicht vorgesehen sind.

    Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur entscheidet am 20. Januar 2026 über die Vorlage.

  • Terminmangel in der Führerscheinstelle: Verwaltung verspricht Besserung bis Ende 2026

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten
    21.04.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadt reagiert auf die Kritik der AfD-Fraktion wegen wochenlanger Wartezeiten bei Führerscheinterminen. Personalausfälle und gestiegene Fallzahlen haben zu einem Bearbeitungsstau geführt. Durch zusätzliches Personal und organisatorische Änderungen soll sich die Lage noch in diesem Jahr entspannen.

    Die Terminvergabe in der Führerscheinstelle bereitet den Bürgern seit Monaten erhebliche Probleme. Wie aus der Verwaltungsantwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht, sind kurzfristige Termine praktisch nicht verfügbar – wenn überhaupt, dann erst im April.

    Ursachen für den Terminengpass

    Die Verwaltung führt die angespannte Situation auf mehrere Faktoren zurück. Zum einen ist das kleine Sachgebiet von krankheitsbedingten Ausfällen betroffen, die sich aufgrund der geringen Personaldecke nur schwer kompensieren lassen. Gleichzeitig verzeichnet der Bereich seit 2021 einen deutlichen Anstieg der Fallzahlen – damals waren es noch 4.666 Umtäusche, inzwischen sind die Fälle auch komplexer geworden.

    Diese Kombination führte zu einem Bearbeitungsstau mit signifikant längeren Terminvorlaufzeiten.

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    Maßnahmen zur Problemlösung

    Das Amt für Bürgerservice hat bereits verschiedene Gegenmaßnahmen eingeleitet. Das Personal wird durch die Verlagerung einer Stelle aus einem anderen Sachgebiet verstärkt und mit einer Ausbildungsabsolventin besetzt. Zusätzlich wurde bereits zu Jahresbeginn eine Vollzeitkraft in den Bereich abgeordnet.

    Organisatorisch erfolgt eine grundlegende Neuausrichtung durch konsequente Trennung von Front- und Backoffice-Tätigkeiten, um konzentrierteres Arbeiten im Kundenkontakt zu ermöglichen.

    Verbesserungen noch 2026 erwartet

    Da die Maßnahmen relativ kurzfristig umsetzbar seien, rechnet die Verwaltung mit spürbarer Entlastung noch im laufenden Jahr. Die Online-Terminbuchung wird täglich aktuell bewirtschaftet, jedoch soll die Plattform überarbeitet werden, da die aktuelle Darstellung „verbesserungswürdig und -fähig“ sei.

    Eine Amtshilfe durch andere Kommunen kommt nicht in Betracht, da die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Auch das von der AfD-Fraktion scherzhaft vorgeschlagene Faxen hilft nicht weiter.

  • CDU fragt nach Tempo 30 in Cruismannstraße und Zillertalstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die CDU-Fraktion will wissen, wie es um die geplante Tempo-30-Regelung in der Cruismannstraße und Zillertalstraße steht. Seit dem Ratsbeschluss vom Mai 2024 liegt der Vorgang zur Prüfung bei der Bezirksregierung Arnsberg – ohne erkennbaren Fortschritt.

    Straßen bereits aus Vorbehaltsnetz herausgenommen

    Mit dem Ratsbeschluss vom 2. Mai 2024 wurden die Cruismannstraße und die Zillertalstraße bereits aus dem sogenannten Vorbehaltsnetz herausgenommen. Dies war ein wichtiger Schritt für die angestrebte Verkehrsberuhigung in beiden Straßen.

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    Prüfung bei Bezirksregierung verzögert sich

    Bereits im September und Oktober 2025 hatte die Verwaltung darauf hingewiesen, dass der Vorgang zur weiteren Prüfung bei der Bezirksregierung Arnsberg liegt. Grund dafür ist die Nähe zur Stadt Herne, die eine übergreifende Abstimmung erforderlich macht.

    Anwohner zeigen Unverständnis

    Seitdem ist nach Angaben der CDU-Fraktion jedoch kein Fortschritt erkennbar. Dies stoße bei den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern zunehmend auf Unverständnis, so die Christdemokraten in ihrer Anfrage.

    Vier konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die CDU-Fraktion möchte von der Verwaltung wissen:

    • Wie der aktuelle Sachstand zur Einführung der Tempo-30-Regelung ist
    • Welche konkreten Prüf- oder Abstimmungsschritte derzeit bei der Bezirksregierung Arnsberg erfolgen
    • Inwiefern die Stadt Herne in das Verfahren eingebunden ist und welche Auswirkungen dies auf den zeitlichen Ablauf hat
    • Wann mit einer abschließenden Entscheidung zu rechnen ist
    Die Anfrage von Ratsmitglied Dr. Benedikt Gräfingholt soll in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 20. Januar 2026 behandelt werden.
  • SPD fragt nach Lösungen für Parkprobleme am Postkutschenweg

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die SPD-Ratsfraktion fordert Maßnahmen gegen das wilde Parken in der Anwohnerstraße Postkutschenweg in Altenbochum. Externe Parker, oft Kunden des nahegelegenen Einzelhandels, blockieren regelmäßig Hauszugänge und Garageneinfahrten.

    Probleme durch wildes Parken

    Der Postkutschenweg in Altenbochum ist eine schmale Anwohnerstraße, die als Seitenstraße der Wittener Straße in direkter Nachbarschaft zu einem größeren Lebensmitteleinzelhandel liegt. Anwohner berichten wiederholt von erheblichen Parkproblemen durch wildes Parken von meist externen Fahrzeugen, häufig von Besuchern des nahegelegenen Einzelhandels.

    Konkret werden Hauszugänge, Fußwegeverbindungen, Zufahrten zu privaten Garagen und Stellplätzen sowie das anliegende Trafohaus zugeparkt. Besonders problematisch ist das Zuparken des Trafohauses, wodurch Lieferfahrzeuge bei Warenanlieferungen über die vielbefahrene Wittener Straße rückwärtsfahren müssen, um die Warenannahme zu erreichen.

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    Verwaltung sieht keinen Handlungsbedarf

    Nach Angaben der SPD-Fraktion erklärte die Verwaltung auf eine erste Rückfrage, ein Mitarbeiter habe sich die Situation bereits angesehen und es gäbe keinen Handlungsbedarf. Die Parkprobleme für die Anwohner bestehen jedoch nach wie vor. Einige Anwohner haben bereits eigenständig Poller auf ihren privaten Grundstücken angebracht.

    SPD fordert konkrete Lösungen

    In ihrer Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 20. Januar 2026 stellt die SPD-Ratsfraktion zwei konkrete Fragen:

    1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die de facto bestehenden Parkprobleme zu entschärfen?

    2. Können kleinere Maßnahmen dazu beitragen, das unerwünschte Parken auf bestimmten Flächen einzudämmen, wie beispielsweise Markierungen, Schraffierungen, Abpollerungen oder Anpflanzungen?

    Die Anfrage ist von Simone Gottschlich gestellt und wird mit Fotos vom Oktober 2025 dokumentiert, die das Ausmaß der Parkprobleme verdeutlichen.

  • CDU fragt nach Tempo-30-Zone für Friederikastraße und Romanusplatz

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die CDU-Fraktion will wissen, ob die Verwaltung plant, die bestehenden Tempo-30-Zonen auf die Friederikastraße und den Romanusplatz auszuweiten. In einer Anfrage für die kommende Ausschusssitzung begründet sie dies mit dem Wohnstraßencharakter und hohem Parkdruck.

    Herausnahme aus dem Vorbehaltsnetz als Ausgangspunkt

    Mit dem Ratsbeschluss vom 2. Mai 2024 wurden der Romanusplatz und die Friederikastraße zwischen Hattinger Straße und Königsallee aus dem Vorbehaltsnetz herausgenommen. Die CDU-Fraktion sieht nun Handlungsbedarf für weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen.

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    Wohnstraßencharakter führt zu Verkehrsproblemen

    Nach Einschätzung der Christdemokraten hat der Straßenzug den Charakter einer Wohnstraße mit dichter Bebauung. Der damit verbundene hohe Parkdruck führe bereits in weiten Teilen zu einer Einengung der Straße, was den Begegnungsverkehr erschwere.

    Drei konkrete Fragen an die Verwaltung

    In ihrer Anfrage für die Ausschusssitzung am 20. Januar 2026 stellt die CDU-Fraktion drei konkrete Fragen:

    1. Ob die Verwaltung eine Erweiterung der bestehenden Tempo-30-Zonen auf die Friederikastraße und den Romanusplatz zur weiteren Verkehrsberuhigung beabsichtigt
    2. Welche planerischen Schritte sowie Änderungen von Vorfahrtsregelungen und baulichen Maßnahmen dafür erforderlich wären
    3. Wann mit einer entsprechenden Beschlussvorlage in den politischen Gremien zu rechnen ist

    Die Anfrage stammt vom verkehrspolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Stefan Jox.

  • CDU fordert Evaluation des Verkehrskonzepts Bochum-Nord

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die CDU-Fraktion im Bochumer Stadtrat verlangt eine umfassende Bewertung des Verkehrskonzepts für den Stadtnorden. In einer Anfrage kritisiert sie, dass bislang keine konsolidierte Übersicht über Fortschritte und Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen veröffentlicht wurde.

    Transparenz bei millionenschweren Projekten gefordert

    Das Verkehrskonzept Bochum-Nord wurde laut CDU-Fraktion „unter erheblichem planerischen und finanziellen Aufwand“ von der Planersocietät erstellt. Ziel war es, Verkehrsströme im nördlichen Stadtgebiet zu ordnen, sichere Querungen zu schaffen und das Radverkehrsnetz sinnvoll mit den Stadtteilen zu verknüpfen.

    Ratsmitglied Dr. Benedikt Gräfingholt bemängelt in der Anfrage an den Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur das Fehlen einer transparenten Evaluation. Diese sei notwendig, um Prioritäten für kommende Haushaltsjahre zu setzen, den Bürgerdialog zu stärken und die Wirksamkeit der Konzepte nachzuhalten.

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    Fünf konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die CDU-Fraktion fordert von der Stadtverwaltung eine detaillierte Aufstellung aller im Konzept enthaltenen Maßnahmen mit dem jeweiligen Status „umgesetzt / in Umsetzung / nicht begonnen“. Zudem soll bewertet werden, inwieweit bereits umgesetzte Maßnahmen ihre verkehrlichen Ziele erreicht haben – etwa bei der Verbesserung der Schulwegsicherheit, dem Verkehrsfluss oder dem Unfallgeschehen.

    Kreisverkehr „Hiltroper Loch“ im Fokus

    Besondere Aufmerksamkeit widmet die Anfrage dem geplanten Kreisverkehr am „Hiltroper Loch“ an der Kreuzung Dietrich-Benking-Straße / Im Hagenacker / Frauenlobstraße / Wiescherstraße. Die CDU will wissen, wie der aktuelle Sachstand der Umsetzung dieser Verkehrsanlage ist.

    Die Anfrage soll in der Ausschusssitzung am 20. Januar 2026 behandelt werden.

  • Die Linke fordert systematische Prüfung für flächendeckendes Tempo 30

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Linksfraktion im Rat will die neuen rechtlichen Möglichkeiten der Straßenverkehrsordnung für eine umfassende Einführung von Tempo 30 nutzen. In einer Anfrage an den Mobilitätsausschuss kritisiert sie die bisherige „stückwerkhafte“ Praxis und fordert eine systematische Potentialanalyse für das gesamte Stadtgebiet.

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat eine umfangreiche Anfrage zur kommenden Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur eingereicht. Darin fordert sie eine Potentialanalyse für eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 unter Nutzung der erweiterten Handlungsspielräume der novellierten Straßenverkehrsordnung.

    Neue rechtliche Möglichkeiten nutzen

    Nach Ansicht der Linksfraktion haben die jüngsten Änderungen der StVO und des Straßenverkehrsgesetzes den Kommunen mehr Spielraum verschafft. Neben der Verkehrssicherheit seien nun auch Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie städtebauliche Entwicklung explizit als Gründe für Geschwindigkeitsbeschränkungen anerkannt. Besonders die Erleichterungen für Lückenschlüsse zwischen bestehenden Tempo-30-Zonen und der erweiterte Schutz vor sensiblen Einrichtungen böten neue Möglichkeiten.

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    Kritik an bisheriger Praxis

    Die aktuelle Praxis, Tempo 30 nur auf Einzelantrag und nach langwierigen Prüfungsverfahren einzuführen, bezeichnet die Fraktion als ineffizient. Ein systematisches Vorgehen, gestützt auf Daten des Amtes für Geoinformation und die neuen rechtlichen Möglichkeiten, würde die Verwaltung entlasten und Vision Zero sowie Lärmschutz voranbringen.

    Vier konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die Linksfraktion stellt vier spezifische Fragen: Zunächst möchte sie wissen, an welchen Abschnitten des Haupt- und Nebenstraßennetzes bereits die rechtlichen Voraussetzungen für Tempo 30 vorliegen, ohne dass die Geschwindigkeitsreduzierung umgesetzt wurde.

    Des Weiteren fragt sie nach den Plänen der Verwaltung, die neuen Spielräume für Lückenschlüsse von bis zu 500 Metern zwischen Tempo-30-Abschnitten systematisch zu nutzen.

    Geoportal als transparentes Instrument

    Ein zentraler Punkt der Anfrage betrifft die Erstellung einer fachübergreifenden Analysekarte im städtischen Geoportal. Diese soll Lärmkartierungen, Standorte sensibler Einrichtungen, aktuelle Unfalldaten und bestehende Geschwindigkeitsvorgaben übereinanderlegen, um transparent darzustellen, wo Tempo 30 rechtlich bereits heute möglich wäre.

    Abschließend erkundigt sich die Fraktion nach den personellen und finanziellen Ressourcen für eine flächendeckende Prüfung des Stadtgebietes anhand der neuen Rechtslage, statt nur auf punktuelle Anträge der Bezirksvertretungen zu reagieren.

    Die Anfrage wurde von Ratsmitglied Dr. Sonja Knobbe eingereicht und ist für die Ausschusssitzung am 20. Januar 2026 vorgesehen.

  • CDU hinterfragt Schutz von Radverkehrssensoren an der Veloroute 1

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die CDU-Fraktion sieht Defizite beim Schutz der Sensoranlage zur Radverkehrserfassung im Bereich Vierhausstraße. In einer Anfrage für die Ausschusssitzung am 20. Januar kritisiert sie unzureichenden Schutz gegen Witterung und Vandalismus.

    Bedenken bei Ortsbesichtigung

    Bei einer Ortsbesichtigung der Sensoranlage an der Veloroute 1 im Bereich der Vierhausstraße stellte die CDU-Fraktion nach eigenen Angaben fest, dass die dort verbaute Sensorik nur unzureichend gegen Witterungseinflüsse, Vandalismus sowie mechanische Einwirkungen geschützt sei. Besonders kritisiert werden die offen geführten Kabelverbindungen sowie die sehr exponierte Montage des Sensorkopfes.

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    Technische Details und Standards gefordert

    In ihrer Anfrage an den Vorsitzenden des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur, Dr. Peter Reinirkens, möchte die CDU-Fraktion zunächst die technischen Details der eingesetzten Sensorik erfahren. Dazu gehören Informationen über die verwendete Technologie (optisch, Radar, Lidar), die Signalverarbeitung sowie den konkreten Einsatzzweck.

    Störungen und Schutzmaßnahmen im Fokus

    Weitere Fragen betreffen bereits aufgetretene Störungen, Fehlmessungen oder Beschädigungen an dem Sensorstandort. Die Fraktion will außerdem wissen, welche Standards für den Witterungs- und Vandalismusschutz bei solchen Verkehrssensoren gelten und ob die aktuelle Installation diesen Standards entspricht.

    Pläne für Nachbesserungen und weitere Standorte

    Die CDU erkundigt sich auch nach geplanten Verbesserungsmaßnahmen wie robusteren Gehäusen, Schutzabdeckungen oder einer anderen Leitungsführung. Darüber hinaus interessiert sie sich für vergleichbare Sensoranlagen an anderen Standorten der Veloroute 1 oder weiteren Verkehrsstandorten im Stadtgebiet und deren Schutzmaßnahmen.

    Zukunftsperspektiven der Technologie

    Abschließend fragt die Fraktion nach zusätzlichen Einsatzmöglichkeiten der Sensortechnologie, insbesondere für digitale Verkehrssteuerung, die Optimierung von Lichtsignalanlagen und eine mögliche Einbindung in Systeme zur Steuerung des motorisierten Individualverkehrs.

    Die Anfrage wurde von Dr. Benedikt Gräfingholt eingereicht und ist mit fotografischer Dokumentation der kritisierten Situation versehen.

  • Die Linke fordert beidseitige Radwegfreigabe an der Universitätsstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Linksfraktion im Rat stellt eine Anfrage zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit im Bereich des Polizeipräsidiums. Radfahrende sehen sich dort beim Seitenwechsel zur A448-Auffahrt gefährlichen Situationen ausgesetzt.

    Die Universitätsstraße als zentrale Verbindung zwischen Innenstadt und Ruhr-Universität steht im Fokus einer Anfrage der Linksfraktion für die erste Sitzung des Ausschusses Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 20. Januar 2026. Ratsmitglied Dr. Sonja Knobbe macht auf Sicherheitsprobleme für Radfahrende aufmerksam.

    Radverkehr deutlich gestiegen

    Mit der Fertigstellung neuer Studierendenwohnheime im Bereich des Polizeipräsidiums hat der Radverkehr in diesem Abschnitt deutlich zugenommen. Problematisch ist die aktuelle Verkehrsführung für Radfahrende, die stadteinwärts fahren möchten: Sie müssen die Straßenseite wechseln, was besonders im Bereich der Autobahnauffahrt zur A448 gefährlich ist.

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    Gefährliche Situationen täglich

    Die Linksfraktion beschreibt die Situation als „hochproblematisch“, da eine sichere Verkehrsführung für den Seitenwechsel faktisch nicht gegeben sei. Aufgrund der Überlastung der Kreuzung und des hohen Abbiegeverkehrs zur Autobahn entstehen täglich gefährliche Situationen für Radfahrende.

    Vier konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die Anfrage umfasst vier spezifische Fragen: Zunächst soll geklärt werden, ob eine technische und rechtliche Freigabe des bestehenden Radwegs auf der westlichen Seite für beide Fahrtrichtungen zwischen Wasserstraße und den neuen Wohnheimen möglich ist. Weiterhin fordert die Fraktion eine Bewertung der aktuellen Situation und Auskunft über notwendige bauliche oder markierungstechnische Maßnahmen für eine sichere Zweirichtungsführung.

    Falls eine Zweirichtungsfreigabe nicht möglich sein sollte, fragt die Linksfraktion nach einer alternativen Freigabe des Bürgersteigs für den Radverkehr.