Kategorie: Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss

  • Freie Kulturszene erhält auch 2027 zweijährige Planungssicherheit

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    12.02.2026Ausschuss für Kultur und TourismusMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen:0
    Dagegen:2 (AfD)
    Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, Linke, UWG:FB)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Der Rat soll im März beschließen, die institutionelle Förderung für die Freie Kultur fortzusetzen. Insgesamt stehen rund 1,65 Millionen Euro für Betriebskostenzuschüsse bereit.

    Die Verwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage vor, mit der die bewährte zweijährige Förderpraxis für Einrichtungen der Freien Kultur fortgesetzt werden soll. Damit würden die Kulturinstitutionen auch 2027 ihre Betriebskostenzuschüsse ohne Haushaltsvorbehalt erhalten.

    Planungssicherheit seit 2016 etabliert

    Das System der zweijährigen Förderzusagen besteht seit 2016. Im Rahmen der Bochum-Strategie wurde es 2017 verstetigt und um eine jährliche Indexanpassung von einem Prozent erweitert. Kultureinrichtungen mit laufenden Personal- und Mietkosten erhalten so einen verlässlichen finanziellen Rahmen, während dem Rat noch ausreichend Entscheidungsspielräume bei der Haushaltswirtschaft bleiben.

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    Nachfolgeverein übernimmt Theater der Gezeiten

    Ein besonderer Fall ist das Theater der Gezeiten: Der bisherige Trägerverein Ecce Homo e.V. meldete Anfang 2025 Insolvenz an, der Förderbescheid wurde im Mai widerrufen. Der neu gegründete Verein Ebbe und Flut e.V. soll nun die für den Kulturort eingeplanten Mittel als Betriebskostenzuschuss erhalten.

    Mehrbedarf wird intern gedeckt

    Der Gesamtmittelbedarf beläuft sich auf 1.653.821 Euro. Da in der Planung für 2027 nur gut 1,6 Millionen Euro vorgesehen sind, entsteht ein Mehrbedarf von rund 52.400 Euro. Dieser wird durch Umschichtungen innerhalb des Kulturbüro-Budgets gedeckt – unter anderem aus Töpfen für Projektförderung und den Diversitätsfonds.

    Das HalloDu-Theater profitiert von einer bereits im September 2025 beschlossenen Erhöhung seiner Förderung, die ab 2027 mit der jährlichen Indexsteigerung fortgeschrieben wird.

    Der Ausschuss für Kultur und Tourismus berät die Vorlage am 12. Februar, der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März. Die Entscheidung fällt im Rat am 19. März.

  • Rat soll neue Vertreter für Jobcenter-Trägerversammlung wählen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Mit dem Ende der XVII. Legislaturperiode sind die bisherigen Stimmrechte der Ratsvertreterinnen in der erweiterten Trägerversammlung des Jobcenters erloschen. Für die neue Wahlperiode müssen drei Ratsmitglieder neu benannt werden.

    Das Amt für Soziales hat eine Beschlussvorlage eingebracht, die zunächst am 11. Dezember im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten und anschließend am 18. Dezember vom Rat entschieden werden soll.

    Erweiterte Stimmrechte bei arbeitsmarktpolitischen Fragen

    Die Kooperationsvereinbarung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt aus dem Jahr 2010 regelt die Zusammensetzung der Trägerversammlung als Steuerungsorgan des Jobcenters. Grundsätzlich entsenden beide Träger jeweils drei Vertreter. Für die Kommune sind dies der Sozialdezernent Jens Vieting, Personaldezernent Sebastian Kopietz sowie die stellvertretende Leiterin des Amtes für Soziales, Susanne Gleba.

    Bei bestimmten Themen werden die Stimmrechte jedoch erweitert: Für alle den örtlichen Arbeitsmarkt betreffenden Angelegenheiten, sozialpolitische Auswirkungen, Fragen des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms sowie die Berufung des Jobcenter-Beirats erhalten beide Seiten jeweils drei zusätzliche Stimmen.

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    Unterschiedliche Regelungen zur Amtszeit

    Während die Mitgliedschaft der Verwaltungsvertreter an die Dauer ihrer jeweiligen Funktion gebunden ist, endet das Mandat der Ratsvertreter automatisch mit der Legislaturperiode. Die Namen der zu wählenden Ratsmitglieder sind in der Vorlage noch offen gelassen – sie werden erst im Rahmen der Ratssitzung bestimmt.

  • Rat soll Wirtschaftsplan für Sportstätten-Gesellschaft beschließen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft (BoSB) legt ihren ersten operativen Wirtschaftsplan vor. Das Investitionsvolumen für Ruhrstadion und Nachwuchsleistungszentrum beläuft sich auf insgesamt 117,2 Millionen Euro.

    Der Rat wird am 5. Februar über den Wirtschaftsplan 2026 der städtischen Sportstätten-Gesellschaft entscheiden. Nach Vorberatung im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss soll der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung angewiesen werden, dem Plan zuzustimmen.

    Vergabeverfahren für Stadionsanierung läuft

    Derzeit befindet sich das Vergabeverfahren für einen Totalunternehmer in der entscheidenden Phase. Die Ausschreibung basiert auf der vom Aufsichtsrat beschlossenen Funktionalen Leistungsbeschreibung. Eine Beauftragung wird für Ende März 2026 angestrebt. Im zweiten Quartal sollen dann sowohl der finanzielle als auch der zeitliche Rahmen der Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen konkretisiert werden.

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    Millionen-Investitionen in zwei Standorte

    Der Investitions- und Finanzplan sieht für 2026 Ausgaben von 23,5 Millionen Euro vor. Der größte Anteil entfällt mit 14,7 Millionen Euro auf das Ruhrstadion, 8,8 Millionen Euro sind für das Nachwuchsleistungszentrum an der Hiltroper Straße eingeplant. Über den gesamten Planungszeitraum bis 2030 summieren sich die Investitionen für das Stadion auf 91,9 Millionen Euro, für das Nachwuchsleistungszentrum auf 25,3 Millionen Euro.

    Steigende Pachteinnahmen ab 2028 erwartet

    Die Planung geht davon aus, dass der VfL Bochum ab Sommer 2028 wieder in der 1. Bundesliga spielt und die Bauarbeiten im Sommer 2029 abgeschlossen sein werden. Entsprechend werden ab diesem Zeitpunkt höhere Pachteinnahmen kalkuliert. Das Eigenkapital der Gesellschaft soll bis Ende 2030 auf 113 Millionen Euro anwachsen.

    Die Finanzierung erfolgt zunächst über Kapitaleinzahlungen der Stadt, die festverzinslich angelegt werden. Ab 2029 ist eine teilweise Fremdfinanzierung vorgesehen.

  • Stadt legt Vierteljahresbericht zum Zins- und Schuldenmanagement vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung informiert den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss über die aktuelle Entwicklung der städtischen Finanzen im dritten Quartal 2025.

    Regelmäßige Berichterstattung seit 2015

    Das Amt für Finanzsteuerung hat den Quartalsbericht zum Zins- und Schuldenmanagement für den Zeitraum Juli bis September 2025 vorgelegt. Die unterjährige Berichterstattung geht auf einen Beschluss des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling aus dem Jahr 2015 zurück. Seither erhält das Gremium neben dem ausführlichen Jahresbericht auch quartalsweise aktuelle Daten zur Schulden- und Zinsentwicklung.

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    Ausschuss berät im Dezember

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird sich in seiner Sitzung am 11. Dezember 2025 mit dem Bericht befassen. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme vorgesehen.

  • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss bekommt neue Schriftführerinnen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Mit Beginn der neuen Wahlperiode schlägt die Verwaltung drei Mitarbeiterinnen aus dem Referat für politische Gremien als Schriftführerinnen für den wichtigsten Ratsausschuss vor.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss soll in seiner Sitzung am 11. Dezember 2025 über die Neubesetzung der Schriftführung entscheiden. Vorgeschlagen werden Jasmin Wiemers-Krüger, Katrin Abratis und Astrid Schier, die sich künftig gegenseitig vertreten sollen.

    Rechtliche Grundlage

    Die Bestellung erfolgt auf Basis der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen sowie der städtischen Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Diese schreiben vor, dass zu Beginn jeder Wahlperiode die Schriftführungen für sämtliche Gremien neu bestellt werden müssen. Zuständig für die Bestellung ist jeweils das Gremium selbst.

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    Städtische Dienstkräfte erforderlich

    Laut Geschäftsordnung dürfen ausschließlich städtische Dienstkräfte als Schriftführerinnen oder Schriftführer eingesetzt werden. Alle drei vorgeschlagenen Personen arbeiten im Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.

    Keine Kosten für die Maßnahme

    Die Verwaltung weist in ihrer Vorlage darauf hin, dass mit der Bestellung weder ein zusätzlicher Mittelbedarf noch jährliche Folgelasten verbunden sind.

  • Verwaltung weist Anfrage zu Diskriminierungsfällen an Schulen zurück

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    14.01.2026Ausschuss für Schule und BildungDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die BSW-Ratsgruppe wollte wissen, wie viele rassistische oder diskriminierende Vorfälle an Schulen und Kitas gemeldet wurden. Die Stadtverwaltung erklärt sich für nicht zuständig.

    Die Anfrage der Ratsgruppe „Bündnis Sahra Wagenknecht“ zielte darauf ab, statistische Daten zu diskriminierenden Vorfällen an Bildungseinrichtungen in den Jahren 2024 und 2025 zu erhalten. Zudem fragten die Ratsmitglieder nach Präventionsmaßnahmen und deren Wirksamkeit – etwa beim Programm „Schule ohne Rassismus“.

    Verwaltung verweist auf Zuständigkeit des Landes

    Das Schulverwaltungsamt unter Stephan Heimrath erteilte der Anfrage eine Absage. Die Begründung: Als Schulträger sei die Stadt ausschließlich für „äußere Schulangelegenheiten“ wie Gebäude und Ausstattung zuständig. Sämtliche gestellten Fragen beträfen jedoch „innere Schulangelegenheiten“ – und damit den Zuständigkeitsbereich des Landes NRW.

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    Bezirksregierung und Schulamt als Ansprechpartner genannt

    Für weiterführende Schulen sei die obere Schulaufsicht bei der Bezirksregierung Arnsberg zuständig, für Grund-, Haupt- und Förderschulen das Schulamt als untere Schulaufsichtsbehörde. Entsprechende Anfragen müssten an diese Behörden gerichtet werden.

    Die Vorlage durchläuft nun den Ausschuss für Schule und Bildung am 14. Januar sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar, bevor sie am 5. Februar im Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt wird.

  • Stadtrat entscheidet über Besetzung von Aufsichtsräten bei Versorgungsunternehmen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Der Rat soll im Dezember die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt in den Gremien der kommunalen Energie- und Wasserversorger neu bestellen. Die Verwaltung hat eine entsprechende Beschlussvorlage für insgesamt 16 Unternehmen vorgelegt.

    Nach der Kommunalwahl müssen die städtischen Vertreter in den Beteiligungsunternehmen neu benannt werden. Die Vorlage umfasst sowohl unmittelbare als auch mittelbare Beteiligungen im Bereich Versorgung, Energie und Wasser – von der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) über die Stadtwerke Bochum bis hin zur Gelsenwasser AG.

    Oberbürgermeister Lukat für mehrere Aufsichtsräte vorgesehen

    Für die zentralen Aufsichtsratspositionen ist Oberbürgermeister Jörg Lukat vorgesehen. Er soll unter anderem in den Aufsichtsräten der ewmr und der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH (HVV) den Vorsitz übernehmen. Die Kämmerin Dr. Eva Maria Hubbert wird als Vertreterin in den Gesellschafterversammlungen der wichtigsten Beteiligungen benannt, ihr Stellvertreter ist Sebastian Kopietz.

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    Komplexe Beteiligungsstruktur

    Die Vorlage bildet die verschachtelte Struktur der kommunalen Beteiligungen ab. Die Stadt hält an der ewmr 57 Prozent, die wiederum 99 Prozent an der HVV besitzt. Diese ist Mehrheitsgesellschafterin der Stadtwerke Bochum Holding GmbH. Über diese Konstruktion werden weitere Unternehmen wie die Stadtwerke Bochum GmbH, die WasserWelten Bochum GmbH und Beteiligungen an der Gelsenwasser AG gesteuert.

    Frauenquote als Vorgabe

    Die Verwaltung weist in der Vorlage auf die Anforderungen des Landesgleichstellungsgesetzes hin. Danach sollen Wahllisten einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent aufweisen. Bei den einzelnen Gremien wird jeweils angegeben, wie viele Frauen zur Erreichung dieser Quote benannt werden müssten – bei der HVV etwa vier von zehn Anteilseignervertretern.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor, die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember 2025.

  • Rat soll Wirtschaftsplan der Bochum Marketing GmbH für 2026 beschließen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür: 13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die städtische Marketinggesellschaft plant für das kommende Jahr mit deutlich höheren Umsätzen, rechnet aber weiterhin mit einem Jahresfehlbetrag von rund 300.000 Euro. Der Stellenplan sieht eine Aufstockung des Personals vor.

    Die Bochum Marketing GmbH hat ihren Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2026 vorgelegt, über den der Rat am 19. März entscheiden soll. Zuvor beraten der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss über die Vorlage.

    Umsatzerlöse steigen auf 5,5 Millionen Euro

    Die Gesellschaft rechnet für 2026 mit Umsatzerlösen von 5,54 Millionen Euro – ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Forecast 2025 von 4,36 Millionen Euro. Als Gründe nennt die Verwaltung Sonderprojekte in den Bereichen Nachhaltigkeit, Sponsoring und Ausstellungsformate sowie Einnahmen durch das Convention-Büro und das Innenstadtmanagement. Auch die längere Adventszeit 2026 soll zu höheren Einnahmen beim Weihnachtsmarkt führen.

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    Personalaufstockung geplant

    Der Stellenplan sieht eine Erhöhung von 35,63 auf 39,01 Vollzeitäquivalente vor. Geplant sind unter anderem zusätzliche Minijobkräfte im Veranstaltungsbereich, weitere Stellen für die Stadtteil- und Innenstadtentwicklung sowie eine Vollzeitkraft für die Buchhaltung. Die Personalkosten steigen dadurch von 2,18 auf 2,42 Millionen Euro.

    Ergebnisverbesserung bis 2028 angestrebt

    Trotz der Expansion weist der Plan für 2026 einen Jahresfehlbetrag von rund 300.000 Euro aus. Ab 2028 soll die Gesellschaft erstmals ein positives Ergebnis erzielen. Dafür wurden bereits Anpassungen beim Musiksommer eingeplant, die 32.000 Euro Einsparung bringen sollen. Weitere Maßnahmen bei Weihnachtsmarkt und anderen Projekten stehen noch aus.

    Das prognostizierte Eigenkapital liegt 2029 bei 1,136 Millionen Euro und damit 95.000 Euro unter der Vorjahresplanung – bedingt durch notwendige Einmalinvestitionen von 145.000 Euro für die Neuaufstellung der Gesellschaft.

  • Gebühren für städtische Wohnunterkünfte steigen ab Januar 2026 deutlich

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die Nutzungsgebühr für Übergangsheime und andere kommunale Unterkünfte soll von 300 auf 370 Euro pro Person und Monat angehoben werden. Der Rat entscheidet am 18. Dezember über die Änderungssatzung.

    Das Amt für Soziales hat eine Neukalkulation der Benutzungsgebühren für städtische Wohnunterkünfte vorgelegt. Grund für die geplante Erhöhung um rund 23 Prozent sind gestiegene Kosten sowie Veränderungen bei der Unterbringungssituation verschiedener Personengruppen. Die aktuelle Satzung stammt aus dem Jahr 2023, der Gebührensatz ist seit 2024 unverändert.

    Transferleistungsempfänger nicht direkt betroffen

    Die Verwaltung betont, dass die große Mehrheit der Bewohnerinnen und Bewohner von der Erhöhung nicht persönlich belastet wird. Wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, SGB II oder SGB XII bezieht, erhält entsprechend höhere Transferleistungen. Bei SGB-II-Empfängern rechnet die Stadt sogar mit Mehreinnahmen, da der Bund einen großen Teil dieser Kosten erstattet.

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    Neue Ermäßigungsregelung für Selbstzahler

    Lediglich 364 Personen (Stand November 2025) zahlen die Gebühren aus eigener Tasche. Für diese Gruppe wurde eine zusätzliche Kategorie zur Gebührenreduzierung eingeführt. Bei geringem Einkommen können Betroffene ermäßigte Gebühren beantragen – 26 Personen nutzen diese Möglichkeit bereits.

    Kalkulation basiert auf rund 17 Millionen Euro Gesamtkosten

    Die Stadt betreibt verschiedene Einrichtungsarten: Übergangsheime, umgenutzte Schulgebäude, mobile Wohnanlagen, angemietete Wohnungen und Hotelzimmer. Für 2026 kalkuliert die Verwaltung mit Gesamtkosten von rund 17,1 Millionen Euro bei durchschnittlich 3.057 verfügbaren Unterbringungsplätzen. Der Kostendeckungsgrad liegt bei knapp 80 Prozent.

    Vergleich mit anderen Kommunen

    Ein Blick in die Region zeigt eine große Bandbreite bei den Gebühren. Während Herne 175 Euro erhebt, verlangt Mönchengladbach für Übergangsheime 366 Euro. Bielefeld liegt mit bis zu 386 Euro an der Spitze. Die Verwaltung weist darauf hin, dass viele Kalkulationen anderer Städte veraltet seien und dort ebenfalls Erhöhungen zu erwarten sind.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor, die Ratsentscheidung fällt eine Woche später.

  • Stadtgestalter und Volt fordern bessere Online-Kontaktmöglichkeiten zu Ratsmitgliedern

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.

    Die Fraktionen Die Stadtgestalter und Volt wollen die Darstellung der Ratsmitglieder auf der städtischen Internetseite erweitern. Ein entsprechender Ergänzungsantrag soll in der Ratssitzung am 18. Dezember behandelt werden.

    Der gemeinsame Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt zur Einführung eines sogenannten Demokratie-Wegweisers. Die Antragsteller fordern, dass die Online-Präsentation der Ratsmitglieder um Informationen aus dem Ratsinformationssystem ergänzt wird – insbesondere um ein E-Mail-Kontaktformular.

    Kritik an mangelnder Nutzerfreundlichkeit

    In der Begründung verweisen die Fraktionen darauf, dass Bürgerinnen und Bürger bei der Suche nach Informationen zu Ratsmitgliedern zunächst auf die öffentliche Internetseite der Stadt stoßen. Dort fehle es jedoch an weitergehenden Angaben, etwa zu Gremienmitgliedschaften. Auch eine direkte Kontaktmöglichkeit zu den gewählten Vertretern sei nicht vorhanden.

    Das Ratsinformationssystem biete diese Funktionen zwar bereits, sei aber deutlich schwerer auffindbar. Eine Integration in die städtische Webseite würde die Nutzerfreundlichkeit erheblich verbessern, argumentieren die Antragsteller.

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    Drei Unterzeichner

    Den Antrag haben Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger unterzeichnet.