Kategorie: Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss

  • Wirtschaftsplan 2026 für Sondervermögen Grundstücksentwicklung vorgelegt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hat seinen Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 eingereicht. Die Beratung erfolgt in mehreren Gremien, die endgültige Beschlussfassung findet jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

    Beratung in drei Gremien geplant

    Der Wirtschaftsplan durchläuft zunächst den regulären Beratungsweg durch die kommunalen Gremien. Am 17. Februar 2026 befasst sich zunächst der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling mit dem Plan, gefolgt vom Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März 2026. Den Abschluss bildet die Behandlung im Rat am 19. März 2026.

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    Vertrauliche Details erfordern nicht-öffentliche Sitzung

    Obwohl die Mitteilung öffentlich ist, erfolgt die eigentliche Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan im nicht-öffentlichen Teil der Sitzungen. Grund hierfür sind Details zu bereits erworbenen beziehungsweise noch zu erwerbenden Grundstücken, die im Wirtschaftsplan enthalten sind. Die entsprechende Beschlussvorlage trägt die Nummer 20260276.

    Zuständigkeit beim Amt für Finanzsteuerung

    Die Vorlage wird vom Beteiligungsmanagement des Amtes für Finanzsteuerung verantwortet. Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung ist ein wichtiges Instrument der kommunalen Liegenschaftspolitik und Stadtentwicklung.

  • Jahresabschluss 2023 des Sondervermögens Grundstücksentwicklung beschlossen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingGetrennte Abstimmung zum Jahresabschluss 2023 und zur Verrechnung des Jahresfehlbetrages mit der allg. RücklageEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (AfD)Die Entlastung des ABC wird wegen Befangenheit ohne Votum weitergeleitet.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum schließt das Jahr 2023 mit einer Bilanzsumme von 29,6 Millionen Euro und einem Jahresfehlbetrag von 177.532,60 Euro ab. Der Rat soll über die Feststellung des Jahresabschlusses entscheiden und den Betriebsausschuss entlasten.

    Beratungsweg durch die Gremien

    Die Beschlussvorlage durchläuft zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 17. Februar 2026 sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März 2026 zur Vorberatung. Die finale Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 19. März 2026.

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    Prüfung durch örtliche Rechnungsprüfung

    Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 29. August 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Verrechnung des Jahresfehlbetrags

    Der entstandene Jahresfehlbetrag von 177.532,60 Euro soll mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden. Bei dem Sondervermögen handelt es sich um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die den Jahresabschluss unter Beachtung der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW aufgestellt hat.

    Anwendung kommunaler Finanzstandards

    Das Sondervermögen nutzte bei der Wirtschaftsführung und dem Rechnungswesen die Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF). Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Anhang und einem beigefügten Lagebericht.

  • Verwaltung legt Nachweisliste über außerplanmäßige Ausgaben vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung berichtet dem Rat über außerplanmäßige Mittelbereitstellungen zwischen August und Dezember 2025. Dabei geht es um Beträge über 5.000 Euro, die ohne vorherige Ratsentscheidung bewilligt wurden.

    Nachweis nach Gemeindeordnung

    Das Amt für Finanzsteuerung legt mit der Mitteilung 20260249 eine Übersicht über alle über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen vor, die im Zeitraum vom 1. August bis 31. Dezember 2025 durchgeführt wurden. Die Nachweispflicht ergibt sich aus § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.

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    Zuständigkeiten der Kämmerin

    Nach der Haushaltssatzung 2025 ist die Kämmerin eigenständig für folgende Mittelbereitstellungen zuständig:

    • Konsumtive Mehraufwendungen bis 250.000 Euro

    • Investive Mehrauszahlungen bis 500.000 Euro


    Für höhere Beträge benötigt sie die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses:
    • Konsumtive Ausgaben von 250.000 bis 750.000 Euro

    • Investive Ausgaben von 500.000 Euro bis 1 Million Euro


    Beratung in den Gremien

    Die Nachweisliste wird zur Kenntnisnahme in mehreren Gremien behandelt. Den Anfang macht am 17. Februar der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, gefolgt vom Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März. Abschließend befasst sich der Rat am 19. März mit der Vorlage.

    Die detaillierten Aufstellungen sind in zwei Anlagen dokumentiert – getrennt nach investiven und konsumtiven Ausgaben.

  • Kunstmuseum soll 68 Werke von Bruno Heller erhalten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    12.02.2026Ausschuss für Kultur und TourismusEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Das Kunstmuseum erhält möglicherweise eine bedeutende Schenkung: 68 Arbeiten auf Papier des Schweizer Künstlers Bruno Heller im Wert von rund 138.600 Euro sollen die städtische Sammlung erweitern. Der Rat muss über die Annahme entscheiden.

    Schenkung aus der Schweiz

    Barbara Heller Weber aus Männedorf bietet dem Kunstmuseum 68 Kunstwerke ihres verstorbenen Vaters Bruno Heller (1925-2014) als Schenkung an. Ihr Bruder Urs Heller aus Port Jefferson (USA) hat als Miterbe seine Einwilligung erteilt. Die Museumsleitung befürwortet die Erweiterung der städtischen Sammlung um diese Werke.

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    Vielfältiges Schaffen dokumentiert

    Die Sammlung umfasst Collagen und Druckgrafiken aus verschiedenen Schaffensphasen des Künstlers. Zentrale Werkgruppen wie „Architekturillusionen“, „Abstrakte Landschaften“, „Bildvisionen“ und „Hommage á Soutter“ sind vertreten. Die Werke entstanden zwischen den 1970er Jahren und den 2000er Jahren und zeigen die künstlerische Entwicklung Bruno Hellers.

    Beitrag zur Copy Art

    Bruno Heller war ein Schweizer Künstler, der mit seinen Fotokopie-Collagen einen bedeutenden Beitrag zur sogenannten Copy Art leistete. Neben der Collage war er auch in Malerei und Druckgrafik tätig. Seit 2014 wird sein Werk von Tochter Barbara Heller Weber und Kunsthistorikerin Johanna Wirth Calvo aufgearbeitet und ist auf der Website www.brunoheller.ch sowie in zwei Publikationen dokumentiert.

    Beratung in mehreren Gremien

    Da der Schenkungswert über der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters liegt, muss der Rat entscheiden. Zunächst berät der Ausschuss für Kultur und Tourismus am 12. Februar vor, gefolgt vom Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 19. März.

    Für die Stadt entstehen durch die Schenkung keine finanziellen Verpflichtungen über die übliche konservatorische Betreuung und museale Lagerung hinaus. Die rund 6.000 Kunstwerke umfassende Museumssammlung wird regelmäßig durch Ankäufe, Zustiftungen und Schenkungen erweitert.

  • Stadt verlängert Mietvertrag für Obdachlosenunterkunft in der Schützenstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.02.2026Betriebsausschuss für die EigenbetriebeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.03.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Verwaltung beantragt die Verlängerung des Mietvertrags für vier Wohnungen in der Schützenstraße 148 um weitere fünf Jahre bis März 2031. Die Unterkunft dient der ordnungsrechtlichen Unterbringung wohnungsloser Personen und soll diese schrittweise auf eine Rückkehr in den regulären Wohnungsmarkt vorbereiten.

    Die Stadt mietet seit 2016 vier Wohnungen in der Liegenschaft Schützenstraße 148 zur Unterbringung von Personen, die aufgrund von Wohnraumverlust von unfreiwilliger Obdachlosigkeit bedroht sind. Der bestehende Geschäftsraummietvertrag läuft am 14. März 2026 aus und soll nun bis zum 14. März 2031 verlängert werden.

    Konzept der Wohnungsähnlichen Unterkunft

    Seit Dezember 2021 wird die Adresse als ordnungsrechtliche Unterkunft für wohnungslose Personen genutzt. Die Einrichtung ist als Sammelunterkunft mit Wohnungscharakter konzipiert und stellt eine Übergangsform zwischen klassischer Sammelunterkunft und eigenständigem Wohnen dar.

    Die Unterkunft verfügt über 11 Einzelzimmer, die in vier Wohngruppen organisiert sind. Jede Person erhält ein eigenes Einzelzimmer, während Küche und Bad gemeinschaftlich innerhalb der Wohngruppen genutzt werden. Diese wohnungsähnliche Struktur soll alltagspraktische Kompetenzen fördern.

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    Zielgruppe und Aufnahmeverfahren

    Die Unterkunft richtet sich an wohnungslose Personen, die bereits in städtischen Sammelunterkünften untergebracht sind, aktiv an der Veränderung ihrer Lebenssituation mitarbeiten möchten und die Voraussetzungen für gemeinschaftliches Wohnen mitbringen. Die Zuweisung erfolgt grundsätzlich aus anderen städtischen Unterkünften durch den Fachbereich 50 35 in Abstimmung mit 50 31.

    Begleitung und Zeitliche Begrenzung

    Die Bewohner werden bei der Wohnungssuche durch das Projekt Shelter der Stadt unterstützt und begleitet. Der Aufenthalt ist auf maximal sechs Monate begrenzt, um den Übergangscharakter der Maßnahme zu unterstreichen und eine zielgerichtete Wohnperspektive zu fördern.

    Mietvertragliche Rahmenbedingungen

    Der Mietvertrag wurde ursprünglich auf fünf Jahre mit einer Option von weiteren fünf Jahren geschlossen. Kleinere Reparaturen bis zu einem Betrag von 150 Euro pro Vorfall trägt die Stadt als Mieter, jedoch höchstens dreimal pro Jahr. Die Verwaltung begründet die Vertragsverlängerung mit dem weiterhin hohen Bedarf an Unterbringungskapazitäten und fehlenden geeigneten Alternativstandorten.

    Die Vorlage durchläuft verschiedene Ausschüsse, bevor der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März 2026 final entscheidet.

  • GELSENWASSER-Tochter steigt in Windenergieprojekt ein

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Gemeindewerke Schlangen GmbH plant eine achprozentige Beteiligung an der Windenergie Altes Feld GmbH & Co. KG. Da die Gemeindewerke über die GELSENWASSER AG mittelbar mit den Stadtwerken Bochum und Dortmund verbunden sind, müssen beide Stadträte dem Vorhaben zustimmen.

    Komplexe Beteiligungsstruktur erfordert Ratsbeschluss

    Die geplante Beteiligung ergibt sich aus einer mehrstufigen Unternehmensstruktur: Die WasserServiceKommunal GmbH, eine 50-prozentige Tochtergesellschaft der GELSENWASSER AG, hält 12,5 Prozent an der Gemeindewerke Schlangen GmbH. An der GELSENWASSER AG wiederum sind die Städte Bochum und Dortmund über ihre jeweiligen Stadtwerke-Holdings mehrheitlich beteiligt.

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    Beratungen in drei Gremien geplant

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling befasst sich am 17. Februar 2026 erstmals mit der Angelegenheit. Anschließend folgen Beratungen im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März sowie im Rat am 19. März 2026. In allen drei Gremien ist lediglich eine Kenntnisnahme vorgesehen.

    Nichtöffentliche Behandlung wegen Geschäftsgeheimnissen

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Beschlussfassung zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der beteiligten Unternehmen im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen erfolgen muss. Dies betrifft sowohl die Gemeindewerke Schlangen GmbH als auch die Windenergie Altes Feld GmbH & Co. KG.

  • Trianel beteiligt sich an Wasserstoffkraftwerk-Projekt in Hamm

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Trianel GmbH, eine mittelbare Beteiligung der Stadtwerke Bochum, plant eine Beteiligung von bis zu 10 Prozent an der Projektgesellschaft für ein neues Wasserstoffkraftwerk in Hamm-Uentrop. Das Projekt soll zur Schließung der Kapazitätslücke bei der Stromerzeugung beitragen.

    Hintergrund: Kapazitätslücke nach Atom- und Kohleausstieg

    Deutschland steuert nach dem Kernenergieausstieg und dem geplanten Ende der Kohleverstromung bis 2038 auf eine erhebliche Lücke bei der steuerbaren Stromerzeugung zu. Die Bundesnetzagentur prognostiziert bis 2035 eine Kapazitätslücke von 22,4 bis 35,5 Gigawatt. Als Reaktion kündigte die Bundesregierung für 2026 Ausschreibungen von 10 Gigawatt steuerbarer Kraftwerkskapazität an.

    Die neuen Kraftwerke müssen „H2-ready“ sein, also grundsätzlich auf Wasserstoffbetrieb umrüstbar, und bis 2045 vollständig dekarbonisiert werden. Eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission steht noch aus, wird aber zeitnah erwartet.

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    Standortvorteile in Hamm-Uentrop

    Seit 2008 betreibt die Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG bereits erfolgreich ein Gas- und Dampfturbinenkraftwerk mit 900 Megawatt Leistung. Der Standort bietet nach Angaben der Verwaltung „sehr gute technische und genehmigungsrechtliche Voraussetzungen“ für die Erweiterung um einen dritten Block.

    Besondere Vorteile ergeben sich durch die Lage in Nordrhein-Westfalen im „netztechnischen Süden Deutschlands“, wo neue Gaskraftwerke aus Sicht der Netzsicherheit bevorzugt benötigt werden. Zudem befindet sich der Standort in unmittelbarer Nähe zum geplanten Wasserstoffkernnetz.

    Zeitplan und Projektentwicklung

    Seit 2023 laufen bereits Voruntersuchungen, die positive Ergebnisse erbracht haben. Daraufhin wurde die Trianel Wasserstoffkraftwerk Hamm GmbH & Co. KG (TWH) als Projektentwicklungsgesellschaft gegründet.

    Der Zeitplan ist eng mit den Kapazitätsausschreibungen verknüpft. Bei rechtzeitiger EU-Genehmigung könnte eine erste Ausschreibung bereits im ersten oder zweiten Quartal 2026 starten. Die gesellschaftsrechtliche Beteiligung aller Projektpartner soll bis spätestens 30. April 2026 abgeschlossen sein.

    Chancen und Risiken

    Die geplanten Kapazitätsausschreibungen sollen die Unsicherheit bei den Erlöspotenzialen reduzieren und machen die Investition risikoärmer als vergleichbare Projekte in der Vergangenheit. Zusätzliche Marktsegmente wie Intraday-Handel und Regelleistung bieten weitere Erlöschancen.

    Als Risiken nennt die Verwaltung mögliche Verzögerungen bei der Projektumsetzung, die zu Strafzahlungen führen könnten, oder ein kompletter Projektausfall. Aufgrund der positiven Rahmenbedingungen wird die Eintrittswahrscheinlichkeit negativer Szenarien jedoch als „sehr gering“ eingeschätzt.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage wird zunächst im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 17. Februar beraten, anschließend im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März und schließlich im Rat am 19. März – jeweils zur Kenntnisnahme. Aufgrund wirtschaftlich sensibler Informationen erfolgt die Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

  • VBW plant 2026 mit Millionen-Investitionen in Neubau und Modernisierung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 2 (Die Linke)
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür: 11 (SPD, CDU, Die Grünen, UWG:FB)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Der städtische Wohnungskonzern VBW Bauen und Wohnen GmbH plant für 2026 Investitionen von 52,7 Millionen Euro und rechnet mit einem Jahresüberschuss von 11,4 Millionen Euro. Der Rat soll dem Wirtschaftsplan am 19. März zustimmen.

    Umsatzerlöse steigen um 5,2 Prozent

    Die VBW erwartet für 2026 Umsatzerlöse von 102,1 Millionen Euro – ein Plus von 5,1 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Wesentlicher Treiber sind steigende Sollmieten aus der Wohnungsvermietung um 2,7 Millionen Euro. Diese resultieren aus moderaten Mieterhöhungen nach § 558 BGB (0,5 Millionen Euro), Anpassungen bei öffentlich geförderten Objekten (0,4 Millionen Euro) sowie zusätzlichen Mieteffekten aus Neubauprojekten und Wiedervermietungen.

    Die Leerstandsquote bleibt mit geplanten 1,80 Prozent weiterhin gering. Zusätzliche Erlössteigerungen von 2,5 Millionen Euro erwartet das Unternehmen aus Umlagen für Betriebs- und Heizkosten.

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    Herausfordernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen

    Die Wirtschaftsplanung 2026 ist geprägt von schwierigen Bedingungen: Die konjunkturelle Situation in Deutschland, steigende Bau- und Energiepreise, hohes Zinsniveau sowie regulatorische Vorschriften beeinflussen die Geschäftsentwicklung. Der Zinsaufwand steigt aufgrund des Fremdkapitalbedarfs für Modernisierungs- und Neubaustrategie um 0,5 Millionen Euro auf 9,3 Millionen Euro.

    Investitionsschwerpunkt: Modernisierung und Neubau

    Von den geplanten Investitionen in Höhe von 52,7 Millionen Euro fließen 30,5 Millionen Euro in Modernisierungsmaßnahmen und 20,3 Millionen Euro in Neubauprojekte. Die deutlich gestiegenen Modernisierungsaktivitäten (von 16,8 auf 25,4 Millionen Euro) führen auch zu höheren aktivierten Eigenleistungen von 4,2 Millionen Euro.

    Neubauprojekte und Modernisierungsmaßnahmen

    2026 sollen Neubauprojekte mit 45 Wohneinheiten starten: 21 Wohnungen in Kornharpen (8,3 Millionen Euro Investitionsvolumen) und 24 Wohnungen im Glockengarten (5,6 Millionen Euro). Im Frühjahr ist mit der Fertigstellung von 99 neugebauten Wohnungen zu rechnen, davon 44 öffentlich gefördert und 55 frei finanziert.

    Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie plant die VBW den Start der Modernisierung von 307 Wohnungen, um den Bestand energetisch zu optimieren und CO₂-neutral umzustellen. Hierfür werden auch öffentliche Fördermittel eingesetzt.

    Bestandsentwicklung

    Der VBW-Bestand wächst von 13.022 auf 13.121 Wohnungen. Insgesamt verfügt das Unternehmen dann über 18.861 Einheiten (inklusive Garagen, Stellplätze und Gewerbe) mit einer Gesamtfläche von 985.236 Quadratmetern.

    Die Beratungsfolge sieht Vorberatungen im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (17. Februar) sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (11. März) vor. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026.

  • Rat soll Vertreter für städtische Immobilienunternehmen benennen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die Verwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Besetzung von Gremien bei vier Beteiligungsunternehmen aus dem Bereich der Immobilienwirtschaft vor. Die Entscheidung soll in der Ratssitzung am 18. Dezember fallen.

    Vier Unternehmen betroffen

    Die Stadt ist an mehreren Unternehmen der Immobilienwirtschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt. Für die VBW Bauen und Wohnen GmbH, die VBW green power GmbH, die WSG Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft mbH sowie die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH müssen Vertreterinnen und Vertreter in Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten benannt werden.

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    VBW als größte Beteiligung

    Bei der VBW Bauen und Wohnen GmbH hält die Stadt über die Stadtwerke Bochum Holding und die Sparkasse zusammen rund 79,5 Prozent der Anteile. Der Aufsichtsrat umfasst neun Mitglieder, von denen sechs durch die Stadt entsendet werden. Den ersten Sitz nimmt laut Vorlage Oberbürgermeister Dr. Markus Bradtke oder eine von ihm vorgeschlagene Dienstkraft ein.

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Erreichung des gesetzlichen Mindestanteils von 40 Prozent Frauen mindestens zwei Frauen in den Aufsichtsrat zu benennen wären.

    Amtszeit an Wahlperiode gekoppelt

    Die Amtszeit der benannten Vertreter ist an die Wahlperiode des Rates gebunden. Sie verlängert sich automatisch bis zur Ratssitzung nach einer Neuwahl, in der neue Mitglieder bestellt werden. Der Rat kann die Vertreter jederzeit durch gesonderten Beschluss abberufen.

    Beratungsfolge

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember.

  • Rat soll Mitglieder für interkommunalen Planungsausschuss wählen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die Stadt beteiligt sich weiterhin am gemeinsamen Flächennutzungsplan mit fünf Nachbarstädten. Für den begleitenden Ausschuss müssen nach der Kommunalwahl neue Vertreter bestimmt werden.

    Der Rat soll in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025 fünf stimmberechtigte Mitglieder sowie deren persönliche Stellvertreter für den interkommunalen Ausschuss „Gemeinsamer Flächennutzungsplan“ (vbA GFNP) wählen. Das geht aus einer Beschlussvorlage der Verwaltung hervor, die zunächst am 11. Dezember im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten wird.

    Sechs Ruhrgebietsstädte planen gemeinsam

    Der Ausschuss begleitet seit 2006 die gemeinsame Flächennutzungsplanung der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen. Er fungiert als Schnittstelle zwischen den kommunalen Gremien und befasst sich mit regionalen Fragestellungen, die über die einzelne Stadtebene hinausgehen. Das Gremium gibt Stellungnahmen und Empfehlungen ab, hat jedoch keine eigenen Entscheidungskompetenzen.

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    Zukunft des Gremiums steht zur Debatte

    Auf seiner letzten Sitzung vor der Kommunalwahl hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, zwei Szenarien zu entwickeln: die mögliche Abschaffung des Gremiums oder dessen strukturelle Neuaufsetzung mit erweiterten Aufgaben. Diese Frage soll nach der Neubesetzung diskutiert werden.

    Konstituierung im ersten Quartal 2026

    Die konstituierende Sitzung des neu besetzten Ausschusses ist für das erste Quartal 2026 geplant. Regulär sind zwei bis vier Sitzungen pro Jahr vorgesehen, die in Essen stattfinden. Die Geschäftsstelle verbleibt bei der Stadt Essen. Die Vorlage wird mit gleichem Wortlaut in allen sechs beteiligten Städten zur Beschlussfassung vorgelegt.