Schlagwort: Beteiligung und Controlling

  • CDU-Fraktion benennt Vertreter für Nachhaltigkeitsforum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion im Bochumer Stadtrat hat einen Änderungsantrag für die Ratssitzung am 19. März 2026 eingereicht. Darin werden Daniela Arndt und Dr. Benedikt Gräfingholt als Vertreter der Fraktion für das Begleitende Nachhaltigkeitsforum benannt.

    Sieben Ratsmitglieder für Begleitgremium

    Der von Fraktionsvorsitzendem Karsten Herlitz unterzeichnete Antrag sieht vor, dass insgesamt sieben Ratsmitglieder in das Begleitgremium entsandt werden. Die CDU-Fraktion stellt dabei zwei Vertreter: Daniela Arndt und Dr. Benedikt Gräfingholt.

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    Mündliche Begründung angekündigt

    Eine schriftliche Begründung für den Änderungsantrag wird im Dokument nicht geliefert. Stattdessen kündigt die CDU-Fraktion an, dass die Begründung gegebenenfalls mündlich in der Ratssitzung erfolgen wird.

    Der Antrag bezieht sich auf Tagesordnungspunkt 1.7 der Ratssitzung und trägt die Vorlagennummer 20260763.

  • CDU nominiert drei Kandidatinnen für Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt hat einen Änderungsantrag für die Ratssitzung am 19. März 2026 eingereicht. Darin schlägt sie drei Kandidatinnen für den Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ vor.

    Personalvorschlag der CDU-Fraktion

    Für den BeiratGleichstellung und Vielfalt“ nominiert die CDU-Fraktion folgende drei Personen:

    • Birgitt Beier
    • Laura Suchan
    • Monika Pieper
    Der Änderungsantrag wurde am 12. März 2026 von Fraktionsvorsitzendem Karsten Herlitz eingereicht und ist als Tagesordnungspunkt 2.1 für die Ratssitzung am 19. März vorgesehen.

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    Begründung erfolgt mündlich

    In dem Antragsdokument verzichtet die CDU-Fraktion auf eine schriftliche Begründung für ihre Personalvorschläge. Stattdessen ist vermerkt, dass die Begründung gegebenenfalls mündlich in der Ratssitzung erfolgen wird.

  • Vierteljahresbericht zum Schuldenmanagement vorgelegt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung hat dem Ausschuss für Beteiligungen und Controlling den aktuellen Vierteljahresbericht zum städtischen Zins- und Schuldenmanagement für das vierte Quartal 2025 vorgelegt.

    Regelmäßige Berichterstattung

    Das Amt für Finanzsteuerung erstellt neben dem ausführlichen jährlichen Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement auch unterjährig quartalsweise Berichte mit aktuellen Daten. Diese regelmäßige Berichterstattung geht auf eine Vorlage aus dem Jahr 2015 zurück, die das unterjährige Berichtswesen für das Zins- und Schuldenmanagement etablierte.

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    Behandlung im Ausschuss

    Der Vierteljahresbericht für das abgelaufene vierte Quartal 2025 wird am 27. Januar 2026 dem Ausschuss für Beteiligungen und Controlling zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Mitteilung wurde von Frank Zillmann aus dem Amt für Finanzsteuerung verfasst und trägt die Vorlagennummer 20260051.

    Der detaillierte Bericht ist als Excel-Datei beigefügt und enthält die aktuellen Daten zur städtischen Verschuldung und zum Zinsmanagement.

  • Stadtwerke Bochum erhöhen Beteiligung an Trianel Erneuerbare Energien

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtwerke Bochum Holding will ihre Anteile an der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG von derzeit 12,19 Prozent um bis zu 4,35 Prozent erhöhen. Die kommunale Investitionsplattform für erneuerbare Energien hat ihre ursprünglichen Ausbauziele bereits deutlich übertroffen.

    Die Stadtwerke Bochum Holding (StwBo Holding) nutzt ein konsortialvertragliches Vorkaufsrecht, um ihre Beteiligung an der TEE zu erweitern. Die zusätzlichen Anteile werden verfügbar, weil sich Mitgesellschafter von ihrer Beteiligung trennen möchten. Sollten mehrere Gesellschafter ihr Vorkaufsrecht ausüben, werden die Anteile anteilig aufgeteilt.

    Erfolgreiche Entwicklung der TEE

    Seit ihrer Gründung hat sich die Trianel Erneuerbare Energien sehr positiv entwickelt. Das Betriebsportfolio umfasst mittlerweile 17 Windparks mit einer Leistung von 235,8 MW und 11 Solarparks mit 99,6 MW. Damit konnte das ursprüngliche Ausbauziel von 200 MW Windkraft und 75 MW Photovoltaik bereits deutlich übertroffen werden. Weitere Projekte befinden sich in der Entwicklung und im Bau.

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    Strategische Vorteile der Anteilserhöhung

    Die geplante Anteilserhöhung soll die strategische Ausweitung der Aktivitäten im Geschäftsfeld Erneuerbare Energien vorantreiben. Bei vollständigem Erwerb der vorgesehenen Anteile würde dies – abhängig von der Umsetzung weiterer Projekte – einen Ausbau des Erzeugungsportfolios der StwBo Holding um rund 14,5 bis 17,5 MW bedeuten. Dies entspricht etwa einem Windpark mit drei Windenergieanlagen der aktuellen Generation.

    Bessere Risikostreuung durch diversifiziertes Portfolio

    Ein wesentlicher Vorteil der TEE-Beteiligung liegt in der verbesserten Risikostruktur. Im Vergleich zu Investitionen in Einzelprojekte können sowohl Entwicklungs- als auch Betriebsrisiken über das diversifizierte Portfolio besser gestreut werden.

    Beratung in nichtöffentlicher Sitzung

    Die Angelegenheit wird zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und der Identität der veräußernden Mitgesellschafter in nichtöffentlicher Sitzung behandelt. Die Projektpartner haben Vertraulichkeit vereinbart und sich im Gesellschaftsvertrag verpflichtet, entsprechende Gremienberatungen nicht öffentlich durchzuführen.

    Die TEE verfügt über einen Vorratsbeschluss, der es ermöglicht, bei Vorliegen fest definierter Investitionskriterien kurzfristig in Projekte zu investieren. Die Einhaltung dieser Kriterien wird durch einen von den Gesellschaftern eingesetzten Beirat überprüft, die finale Investitionsentscheidung trifft die Gesellschafterversammlung.

  • Entlastung für Sondervermögen Grundstücksentwicklung steht an

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling soll die Betriebsleitung des Sondervermögens Grundstücksentwicklung für das Wirtschaftsjahr 2024 entlasten. Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag von rund 319.000 Euro aus.

    Jahresabschluss mit Fehlbetrag

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung hat seinen Jahresabschluss für 2024 vorgelegt. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 29.170.674,50 Euro, während ein Jahresfehlbetrag von 319.306,99 Euro zu Buche steht. Die örtliche Rechnungsprüfung hat den Abschluss geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

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    Verrechnung mit Rücklage geplant

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling schlägt vor, den Jahresfehlbetrag mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 5. Dezember 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Entscheidung unter Vorbehalt

    Die Entlastung der Betriebsleitung erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses. Diese Regelung entspricht den Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung für Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW).

    Das Sondervermögen ist als eigenbetriebsähnliche Einrichtung organisiert und wendet bei Wirtschaftsführung und Rechnungswesen die Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) an.

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling entscheidet am 27. Januar 2026 über die Vorlage.

  • Ausschuss entlastet Betriebsleitung des Sondervermögens Grundstücksentwicklung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling wird voraussichtlich am 27. Januar die Betriebsleitung des Sondervermögens Grundstücksentwicklung für das Wirtschaftsjahr 2023 entlasten. Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag von 177.532,60 Euro aus.

    Jahresabschluss 2023 mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung hat seinen Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 vorgelegt. Die örtliche Rechnungsprüfung hat diesen geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 29. August 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Der geprüfte Jahresabschluss schließt mit einer Bilanzsumme von 29.584.486,82 Euro ab. Dem steht ein Jahresfehlbetrag von 177.532,60 Euro gegenüber, den der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling mit der allgemeinen Rücklage verrechnen will.

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    Eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach NKF-Vorschriften

    Bei dem Sondervermögen handelt es sich um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die ihren Jahresabschluss unter Beachtung der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) aufgestellt hat. Dabei wurden die Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) für Wirtschaftsführung und Rechnungswesen angewendet.

    Entlastung vorbehaltlich der Ratsentscheidung

    Die Entlastung der Betriebsleitung erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses. Dies entspricht den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Der Rat wird über den geprüften Jahresabschluss in einer separaten Vorlage beschließen.

  • BOGESTRA plant für 2026 mit Verlust von 94,8 Millionen Euro

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei 2 Enthaltungen (AfD)
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 2 (AfD)
    05.02.2026RatMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 16 (AfD,FDP)
    dagegen: 3 (StG/V)
    dafür: 67 (SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG:FB,BSW,Backs,OB)

    Die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) rechnet für das Jahr 2026 mit einem Verlust von 94,831 Millionen Euro. Gleichzeitig sind Investitionen von knapp 30 Millionen Euro geplant. Der Stadtrat soll dem Wirtschaftsplan Ende Januar zustimmen.

    Deutschlandticket belastet weiterhin die Finanzen

    Die Unternehmensplanung der BOGESTRA ist stark von den Auswirkungen des vergünstigten Deutschlandtickets geprägt. Zwar steigt der Preis zum 1. Januar 2026 von 58 auf 63 Euro, dennoch entstehen weiterhin erhebliche Einnahmeausfälle. Bund und Länder haben insgesamt drei Milliarden Euro zum Ausgleich der Verluste bei Verkehrsunternehmen zugesagt. Davon entfallen auf die BOGESTRA rund 27,8 Millionen Euro an finanziellen Hilfsmitteln.

    Trotz dieser Unterstützung warnt das Unternehmen vor einer Finanzierungslücke. Nach Prognosen des Branchenverbandes VDV werden die drei Milliarden Euro nicht ausreichen, um alle Ausgleichsansprüche vollständig zu bedienen. Zusätzlich wird ein Risiko von drei Millionen Euro identifiziert, das nicht im geplanten Ergebnis enthalten ist.

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    Personalkosten und Energiepreise steigen weiter

    Für den Personalaufwand sind 156,9 Millionen Euro vorgesehen – etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Berücksichtigt sind eine Tariferhöhung von 3,3 Prozent sowie eine Erhöhung der Schicht- und Wechselschichtumlage um zehn Prozent ab Mai 2025.

    Bei den Energiekosten zeigt sich eine stabile Entwicklung, wobei Einspareffekte durch die Schließung des Busstandorts Witten wirken. Der Dieselpreis wurde gegenüber der Vorjahresplanung um sechs Cent auf 1,20 Euro reduziert. Beim Strom deckt die BOGESTRA ihren Bedarf über Spot-Markt-Verträge zu tagesaktuellen Preisen.

    Investitionen konzentrieren sich auf Infrastruktur

    Das geplante Investitionsvolumen beträgt 57,3 Millionen Euro, wovon 27,4 Millionen Euro durch Fördermittel finanziert werden sollen. Auf eine Beschaffung neuer Busse wird 2026 verzichtet. Die Investitionen konzentrieren sich stattdessen auf die Infrastruktur: Gleisanlagen, Fahrtreppen, barrierefreier Ausbau von Haltestellen und Ladeinfrastruktur für E-Mobilität.

    Personalabbau um 100 Stellen geplant

    Der Personalplan sieht eine Reduzierung um 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf insgesamt 2.289 Beschäftigte vor. Dies ist Teil des Konsolidierungsprogramms „Stärker“, das die eingeleiteten Sparmaßnahmen des Vorgängerprogramms „Move“ fortsetzt.

    Beratungen in den Gremien

    Der Wirtschaftsplan durchläuft zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (27. Januar) sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (28. Januar), bevor der Rat am 5. Februar die finale Entscheidung trifft. Aufgrund der Kommunalwahlen finden die konstituierenden Aufsichtsratssitzungen der BOGESTRA erst im März statt.

  • Rat entscheidet über Wirtschaftspläne der USB-Gesellschaften für 2026

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen (AfD)
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 2 (AfD)
    05.02.2026RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 14 (AfD)

    Die USB Bochum GmbH und die USB Service GmbH haben ihre Wirtschaftspläne für das Jahr 2026 vorgelegt. Nach Beratung durch die Aufsichtsräte soll der Rat am 5. Februar über die Zustimmung zu den Planungen der städtischen Unternehmen entscheiden.

    Die Verwaltung legt dem Rat die Wirtschaftspläne beider USB-Gesellschaften zur Beschlussfassung vor. Die Beratungen beginnen Ende Januar in den zuständigen Ausschüssen, bevor der Rat die endgültige Entscheidung trifft.

    USB Bochum GmbH plant mit 329.000 Euro Gewinn

    Die USB Bochum GmbH weist in ihrem Erfolgsplan ein Ergebnis vor Gewinnabführung von 329.000 Euro aus. Die Umsatzerlöse verringern sich gegenüber 2025 geringfügig um 308.000 Euro auf 82,779 Millionen Euro. Dieser Rückgang um 0,37 Prozent ist hauptsächlich auf geringere Erlöse bei Ersatzbaustoffen und der Papierverwertung zurückzuführen.

    Gleichzeitig steigen die LSP-Entgelte für die Abfallwirtschaft um 6,98 Prozent und für die Straßenreinigung um 3,63 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

    Der Personalaufwand erhöht sich um 1,509 Millionen Euro auf 46,778 Millionen Euro, was einem Anstieg von 3,3 Prozent entspricht. Grund sind die eingeplanten tariflichen Anpassungen von durchschnittlich drei Prozent.

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    Deponierückstellungen wirken sich positiv aus

    Bei den Deponierückstellungen plant die USB Bochum mit einer Zuführung von 183.000 Euro und einer Inanspruchnahme von 7,566 Millionen Euro. Dies wirkt sich im Saldo mit 7,383 Millionen Euro aufwandsmindernd auf das Ergebnis aus.

    Die Abschreibungen steigen deutlich um 1,692 Millionen Euro auf 6,984 Millionen Euro, was einem Anstieg von knapp 32 Prozent entspricht. Auch die zusätzlichen Aufwendungen für das stadtweite Projekt „Smart City Innovation Unit“ belasten weiterhin das Ergebnis.

    USB Service GmbH rechnet mit 511.000 Euro Gewinn

    Die USB Service GmbH, die den Containerdienst und das EKOCityCenter umfasst, plant für 2026 ein Ergebnis vor Gewinnabführung von 511.000 Euro. Dies liegt unter dem erwarteten Jahresüberschuss für 2025 von 742.000 Euro, der jedoch noch durch den Brand im EKOCityCenter beeinflusst wird.

    Die Umsatzerlöse sollen 2026 bei 29,299 Millionen Euro liegen, deutlich über der Hochrechnung 2025 von 25,856 Millionen Euro. Die höheren Erlöse im Maklergeschäft und Containerdienstgeschäft resultieren vorrangig aus Preisanpassungen.

    Steigende Kosten durch CO2-Steuer

    Die Aufwendungen für Fremdleistungen steigen um 2,853 Millionen Euro auf 15,890 Millionen Euro. Dies liegt größtenteils an höheren Verwertungs- und Verbrennungsaufwendungen, unter anderem durch die angehobene CO2-Steuer.

    Die Personalkosten erhöhen sich um 1,060 Millionen Euro auf 7,087 Millionen Euro, bedingt durch tarifliche Anpassungen von durchschnittlich drei Prozent und zusätzliche Stellen.

    Beratungsweg bis zur Ratsentscheidung

    Die Wirtschaftspläne durchlaufen zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 27. Januar sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 5. Februar 2026.

  • SPD Wattenscheid fordert mehr Transparenz bei Baummaßnahme Graf-Adolf-Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid verlangt von der Verwaltung detaillierte Informationen zur Bürgerbeteiligung bei der laufenden Baummaßnahme Graf-Adolf-Straße. Nach den bereits Ende 2025 durchgeführten Baumfällungen sollen Anwohner besser über den weiteren Verlauf informiert und in die Planungen einbezogen werden.

    Kritik an mangelnder Öffentlichkeitsbeteiligung

    In einer am 14. Januar 2026 eingereichten Anfrage kritisiert Fraktionsvorsitzender Thomas Dißelbeck die bisherige Kommunikation der Stadtverwaltung bezüglich der Baumaßnahme. Die SPD-Fraktion sieht „berechtigtes öffentliches Interesse“ an einer transparenten und dialogorientierten Begleitung des Projekts.

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    Konkrete Fragen zur Bürgerbeteiligung

    Die Sozialdemokraten fordern Auskunft darüber, wie die Verwaltung Anwohner und Öffentlichkeit „zeitnah und qualifiziert“ über den weiteren Verlauf der Baummaßnahme informiert. Zudem möchten sie wissen, in welcher Form eine Einbindung der Anwohnerschaft bei der weiteren Ausgestaltung – etwa bei Ersatzpflanzungen und der Gestaltung – vorgesehen oder möglich ist.

    Hintergrund der Anfrage

    Anlass für die parlamentarische Initiative sind die bereits Ende 2025 vorgenommenen Baumfällungen und die fortgeschrittenen Arbeiten an der Graf-Adolf-Straße. Die SPD-Fraktion sieht Nachholbedarf bei der Bürgerbeteiligung und fordert eine stärkere Einbeziehung der Anwohnerschaft in die weiteren Planungsprozesse.

  • Gesellschaftsvertrag der Projekt Wohlfahrtstraße GmbH wird angepasst

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    05.02.2026RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadt will den Gesellschaftsvertrag der Projekt Wohlfahrtstraße GmbH an den Standard kommunaler Unternehmen angleichen. Die Gesellschaft gehört vollständig zum Sondervermögen Grundstücksentwicklung und soll zur Gewerbeflächenentwicklung genutzt werden.

    Anpassung an kommunale Standards

    Der Rat der Stadt soll der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Projekt Wohlfahrtstraße GmbH zustimmen. Die Anteile der Gesellschaft gehören zu 100 Prozent dem Sondervermögen Grundstücksentwicklung. Der bisherige Gesellschaftsvertrag stammt noch vom ursprünglichen Veräußerer und berücksichtigt kommunale Besonderheiten nicht in der für städtische Beteiligungen üblichen Weise.

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    Beratungsverfahren bis Februar

    Die Beschlussvorlage durchläuft zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 27. Januar 2026, dann den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 5. Februar 2026.

    Hintergrund der Gesellschaft

    Die Stadt hatte den Erwerb der Gesellschaftsanteile bereits mit einer früheren Beschlussvorlage genehmigt. Die Gesellschaft besaß als einzigen Vermögenswert das Grundstück an der Wohlfahrtstraße. Der Erwerb in gesellschaftsrechtlicher Form war Bedingung des Verkäufers.

    Nach dem Erwerb prüfte die Verwaltung eine Verschmelzung oder Auflösung der Gesellschaft. Aufgrund grunderwerbsteuerlicher Folgewirkungen bei einer Grundstücksübertragung wurde jedoch entschieden, die Gesellschaft fortzuführen und die Gewerbeflächenentwicklung innerhalb der Gesellschaft abzuwickeln.

    Vollständige Neufassung geplant

    Der neue Gesellschaftsvertrag soll bewährte Formulierungen und Strukturen verwenden, die kommunale Besonderheiten umfassend berücksichtigen. Zusätzlich werden Erleichterungen des 3. NKFWG NRW für städtische Beteiligungsgesellschaften eingearbeitet, die der Rat bereits für andere kommunale Unternehmen beschlossen hatte.

    Da es sich um eine vollständige Neufassung handelt, verzichtet die Verwaltung auf eine Synopse der Änderungen.