Schlagwort: Beteiligung und Controlling

  • Verwaltung definiert Grenzen für Ratsfragen in ausführlicher Stellungnahme

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat auf eine provokante Anfrage der BSW-Gruppe zur Anzahl „rassistischer Anfragen“ mit einer umfassenden rechtlichen Einordnung des kommunalen Fragerechts geantwortet. Dabei werden klare verfassungsrechtliche und strafrechtliche Grenzen für Ratsmitglieder aufgezeigt.

    Anlass: Provokante BSW-Anfrage

    Die Gruppe „BSW im Rat“ hatte in der Ratssitzung vom 5. Februar 2026 gefragt: „Wie viele rassistische Anfragen darf man pro Wahlperiode stellen?“ Die Verwaltung nutzte diese Gelegenheit für eine grundsätzliche Stellungnahme zu den Grenzen des Fragerechts.

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    Rechtliche Grundlagen des Fragerechts

    Das Fragerecht der Ratsmitglieder dient der Information und Kontrolle der Verwaltung und ist funktional auf Sachaufklärung gerichtet. Nach der Geschäftsordnung können Ratsmitglieder „in Angelegenheiten der Stadt“ Anfragen stellen, die kommunalen Bezug haben und hinreichend bestimmt formuliert sind.

    Verfassungsrechtliche Grenzen

    Die Verwaltung betont, dass Rat und Verwaltung gemäß Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz an Gesetz und Recht gebunden sind. Dazu zählen insbesondere die Unantastbarkeit der Menschenwürde und das Gleichbehandlungsgebot. Anfragen, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen, dürfen inhaltlich nicht beantwortet werden.

    Strafrechtliche Schranken

    Konkrete strafrechtliche Grenzen bestehen bei Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung sowie Volksverhetzung. Anfragen, die geeignet sind, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufzurufen oder deren Menschenwürde anzugreifen, können den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen. In solchen Fällen ist die Verwaltung verpflichtet, den Sachverhalt zu dokumentieren und den Strafverfolgungsbehörden zuzuleiten.

    Einzelfallprüfung entscheidend

    Die Verwaltung stellt klar: „Maßgeblich für die Beantwortung von Anfragen ist ausschließlich die rechtliche Zulässigkeit, nicht die Anzahl der Anfragen.“ Jede Anfrage wird im Einzelfall geprüft. Diskriminierende oder menschenwürdeverletzende Anfragen werden zurückgewiesen, da sie die funktionale Zweckbindung des Fragerechts überschreiten.

  • Verwaltung lehnt Forderung nach festen Regeln für Bürgerbeteiligung beim Wohnungsbauturbo ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung will sich bei der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Wohnungsbauturbos nicht im Voraus festlegen. Eine entsprechende Eingabe von Bürgern nach § 24 Gemeindeordnung wird mit dem Verweis auf notwendige Flexibilität abgelehnt.

    Bürgerinitiative fordert verbindliche Standards

    Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt, Jürgen Dassow, Brigitte Giese und Andrea Wirtz haben als Vertreter des Netzwerks für bürgernahe Stadtentwicklung eine Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung NRW gestellt. Sie fordern, dass die Verwaltung vorab transparent und verbindlich über die Formate der Öffentlichkeitsbeteiligung beim Wohnungsbauturbo informiert.

    Die Bürgervertreter wollen wissen, welcher Adressatenkreis in welchen Fällen wie beteiligt werden soll, ob nur unmittelbar betroffene Nachbarn einbezogen werden oder der Betroffenenkreis weiter gefasst wird. Zudem fragen sie nach Präsenzveranstaltungen zusätzlich zu Online-Formaten und nach mehrstufigen Beteiligungsverfahren analog zu Bebauungsplanverfahren.

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    Verwaltung setzt auf Flexibilität statt feste Vorgaben

    Die Verwaltung lehnt die Anregung ab und begründet dies mit der Notwendigkeit flexibler Instrumente. Die Beteiligung der Öffentlichkeit werde in konkreten Fällen über die bereits bekannte Plattform bochum-mitgestalten.de kommuniziert. Eine starre Festlegung im Voraus behindere die Anwendung passgenauer Beteiligungsformate.

    Sorge vor Beschleunigung zu Lasten der Bürgerbeteiligung

    Das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung befürchtet, dass die Beschleunigung des Wohnungsbaus auf Kosten des Artenschutzes, des Natur- und Umweltschutzes und zulasten der Beteiligung der Zivilgesellschaft gehen wird. Aus der ursprünglichen Verwaltungsvorlage zum Wohnungsbauturbo lasse sich nicht erahnen, wie Öffentlichkeitsbeteiligung unter den beschleunigten Verfahren aussehen werde.

    Evaluation soll Erfahrungen bewerten

    Die Verwaltung verweist darauf, dass der Wohnungsbauturbo eine flexible Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfordere, um fallbezogen passende Formate wählen zu können. Da die konkreten Anwendungsfälle noch nicht bekannt seien, sei eine Vorabdefinition nicht zielführend. Im Rahmen einer geplanten Evaluierung werde der Rat auch über die Erfahrungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung informiert.

    Der Rat entscheidet am 19. März 2026 über die Eingabe.

  • Verwaltung lehnt Anregung zur Verkürzung der Einreichungsfristen für Bürgerfragen ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Rat, eine Anregung zur Änderung der Fristen für Einwohnerfragen in Bezirksvertretungen und Ratssitzungen abzulehnen. Die Petenten hatten eine Verkürzung der Fristen gefordert, um die Bürgerbeteiligung zu stärken.

    Bürger fordern kürzere Fristen

    Petenten haben sich gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW an die Stadt gewandt und regen an, die Frist für die Einreichung von Fragen zur Einwohnerfragehalbestunde in den Bezirksvertretungen bei zehn Tagen zu belassen und nicht zu verlängern. Zusätzlich fordern sie, die Frist für Einwohnerfragen im Rat von 14 Tagen auf zehn Tage zu verkürzen.

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    Verwaltung begründet Ablehnung

    Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, der Anregung nicht zu folgen. Als Begründung führt sie an, dass der Rat bei der Gestaltung von Fragestunden nahezu völlig frei sei und inhaltlich, verfahrensmäßig und zeitlich beliebige Grenzen festlegen könne.

    Eine exemplarische Auswertung der 2025 eingereichten Einwohnerfragen zeige, dass diese überwiegend keinen direkten Bezug zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten aufweisen.

    Längere Fristen sollen Qualität der Antworten verbessern

    Die Verwaltung argumentiert, dass die teilweise Verlängerung und Vereinheitlichung der Fristen notwendig sei, um fundierte Antworten auf Anfragen geben zu können. Besonders für die Bezirksvertretungen sei es wichtig, rechtzeitig entsprechende Mitarbeiter zur Sitzungsteilnahme entsenden zu können, da dort keine regelmäßige Verwaltungsvertretung stattfinde.

    Der Rat wird am 19. März 2026 über die Anregung entscheiden.

  • GRÜNE schlagen Vicki Marschall für BochumFonds-Entscheidungsgremium vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Fraktion DIE GRÜNEN im Rat hat einen Änderungsantrag zur Besetzung des Entscheidungsgremiums des BochumFonds eingereicht. Als Mitglied soll Vicki Marschall benannt werden, als Stellvertreter Fritjof Schmidt.

    Personalvorschlag für Ratssitzung

    In einem Änderungsantrag vom 13. März 2026 schlagen die Fraktionsvorsitzenden Vicki Marschall und Sebastian Pewny vor, dass Vicki Marschall als Mitglied im Entscheidungsgremium des BochumFonds fungieren soll. Als stellvertretendes Mitglied wird Fritjof Schmidt vorgeschlagen.

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    Behandlung im Rat

    Der Änderungsantrag bezieht sich auf Tagesordnungspunkt 1.30 „Ernennung von Mitgliedern für das Entscheidungsgremium des BochumFonds“ und soll in der Ratssitzung am 19. März 2026 behandelt werden. Der Antrag ist an Oberbürgermeister Jörg Lukat gerichtet.

  • AfD nominiert Sebastian Südekum für Strategiebeirat der Bochum Strategie

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur Wahl eines Mitglieds in den Strategiebeirat der Bochum Strategie eingereicht. Die Fraktion schlägt Sebastian Südekum für diese Position vor.

    Änderungsantrag zur Ratssitzung

    Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 2.4 der 5. Ratssitzung am 19. März 2026. Dabei geht es um die Wahl eines Mitglieds in den „Strategiebeirat“ der Bochum Strategie.

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    Beschlussvorschlag

    In ihrem Beschlussvorschlag fordert die AfD-Fraktion den Rat der Stadt auf, Sebastian Südekum als Mitglied in den Strategiebeirat der Bochum Strategie zu wählen. Der Antrag wurde von Cornelia Heitmann, Ratsmitglied und Fraktionsgeschäftsführerin der AfD, unterzeichnet und am 16. März 2026 eingereicht.

    Strategiebeirat der Bochum Strategie

    Der Strategiebeirat ist ein Gremium im Rahmen der Bochum Strategie, das zur strategischen Stadtentwicklung beiträgt. Über die Zusammensetzung und die genauen Aufgaben des Beirats werden die Ratsmitglieder in der kommenden Sitzung entscheiden.

  • Verwaltung lehnt Aufhebung von Bebauungsplan Nr. 3 ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Planungsausschuss, einen Bürgerantrag auf Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 3 abzulehnen. Der 1964 rechtskräftig gewordene Plan diene weiterhin einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

    Bürgerantrag sieht Plan als überholt an

    Ein Bürger hatte beantragt, den Bebauungsplan Nr. 3 nebst Fluchtlinienplan aufzuheben. Seine Begründung: Die Ziele des Bebauungsplans seien erreicht und die Bestimmungen würden sich aufgrund des Alters zunehmend als Behinderung erweisen.

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    Verwaltung sieht Plan weiterhin als zeitgemäß

    Das Amt für Stadtplanung und Wohnen widerspricht dieser Einschätzung grundlegend. Der qualifizierte Bebauungsplan aus dem Jahr 1964 setze Baulinien, Baugrenzen, Vollgeschosszahl, Ausnutzungsziffern, öffentliche Verkehrsflächen und Vorgartenflächen fest. Entsprechend diesen Festsetzungen sei der Bereich in aufgelockerter Bauweise mit ein- und zweigeschossigen Wohngebäuden bebaut worden.

    Aktuelle Anforderungen erfüllt

    Die Ziele des Bebauungsplans entsprächen auch aktuellen Anforderungen an eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, argumentiert die Verwaltung. Durch die Festsetzungen werde die Siedlungsstruktur gesichert. Eine Aufhebung sei aus stadtplanerischer Sicht nicht zielführend.

    Fluchtlinienplan existiert nicht

    Nebenbei stellt die Verwaltung klar, dass ein im Antrag genannter aufzuhebender Fluchtlinienplan nicht existiert.

    Entscheidung im Januar

    Der Ausschuss für Planung und Grundstücke wird am 22. Januar 2026 über den Verwaltungsvorschlag entscheiden. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen hat die Angelegenheit nicht.

  • CDU beantragt Aufstockung des Baubegleitgremiums „Haus des Wissens“

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion will die Zusammensetzung des politischen Baubegleitgremiums für das „Haus des Wissens“ ändern. In einem Änderungsantrag für die Ratssitzung am 19. März schlägt sie vor, fünf statt der ursprünglich vorgesehenen Anzahl von Ratsmitgliedern zu entsenden.

    Erweiterung der politischen Begleitung

    Mit dem Änderungsantrag zur Tagesordnung 1.4 der kommenden Ratssitzung fordert die CDU-Fraktion eine Aufstockung des Baubegleitgremiums zum „Haus des Wissens“ auf fünf Ratsmitglieder. Der von Fraktionsvorsitzendem Karsten Herlitz unterzeichnete Antrag vom 12. März 2026 richtet sich an Oberbürgermeister Jörg Lukat.

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    Personalvorschlag der CDU

    Für die Vertretung der CDU-Fraktion in dem Gremium schlägt die Partei Ratsmitglied Monika Czyz vor. Eine detaillierte schriftliche Begründung für den Änderungsantrag liegt nicht vor – die CDU behält sich vor, diese gegebenenfalls mündlich in der Ratssitzung zu präsentieren.

    Politische Kontrolle bei Großprojekt

    Das Baubegleitgremium soll die politische Begleitung des Bauprojekts „Haus des Wissens“ sicherstellen. Mit der beantragten Erweiterung auf fünf Ratsmitglieder will die CDU offenbar eine stärkere demokratische Kontrolle des Vorhabens erreichen.

  • SPD beantragt Besetzung des Beirats „Leben im Alter“

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die SPD-Ratsfraktion hat einen Änderungsantrag zur personellen Besetzung des Beirats „Leben im Alter“ eingereicht. Vier SPD-Mitglieder sollen in das Gremium gewählt werden.

    Vier Kandidaten für den Seniorenbeirat

    Für die Sitzung des Rates am 19. März 2026 hat die SPD-Fraktion einen Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 2.2 gestellt. Demnach sollen Hermann Päuser, Rita Jobs, Barbara Goch und Brigitte Kirchhoff als SPD-Vertreter in den Beirat „Leben im Alter“ gewählt werden.

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    Personelle Neubesetzung

    Der von Peter Reinirkens für die SPD-Fraktion eingereichte Antrag vom 10. März 2026 zielt auf die personelle Besetzung des Beirates ab. Eine weitergehende Begründung für die Kandidatenauswahl ist dem Dokument nicht zu entnehmen.

    Der Rat wird über den Änderungsantrag in seiner Sitzung am 19. März 2026 entscheiden.

  • Grüne beantragen Entsendung von Ronja Reyes-Henriquez ins Nachhaltigkeitsforum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Grünen-Fraktion im Rat hat einen Änderungsantrag zur Besetzung des Begleitenden Nachhaltigkeitsforums eingereicht. Für die Sitzung am 19. März schlagen sie vor, Ronja Reyes-Henriquez als Mitglied zu wählen.

    Personalvorschlag für Nachhaltigkeitsgremium

    Mit einem Änderungsantrag vom 10. März wenden sich die Grünen an Oberbürgermeister Jörg Lukat. Sie beantragen, dass der Rat in seiner Sitzung am 19. März Ronja Reyes-Henriquez in das Begleitende Nachhaltigkeitsforum der Nachhaltigkeitsstrategie wählt.

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    Beratung im Rat

    Der Antrag bezieht sich auf Tagesordnungspunkt 1.7 der Ratssitzung und ist von den Fraktionsvorsitzenden Vicki Marschall und Sebastian Pewny unterzeichnet. Das Forum begleitet die städtische Nachhaltigkeitsstrategie und ist ein wichtiges Beratungsgremium für entsprechende kommunale Maßnahmen.

  • SPD beantragt Nominierung für Baubegleitgremium „Haus der Musik“

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die SPD-Fraktion im Rat hat einen Änderungsantrag zur Besetzung des politischen Baubegleitgremiums „Haus der Musik“ eingereicht. Simone Gottschlich soll die Fraktion in dem fünfköpfigen Gremium vertreten.

    Fünf Ratsmitglieder für Baubegleitung

    Für die bevorstehende Ratssitzung am 19. März 2026 beantragt die SPD-Fraktion, dass das Baubegleitgremium für das „Haus der Musik“ mit fünf Ratsmitgliedern besetzt wird. Der Antrag bezieht sich auf Tagesordnungspunkt 1.5 der Ratssitzung.

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    Personelle Nominierung der SPD

    Als Vertreterin der SPD-Fraktion in dem Gremium schlägt Fraktionsvertreter Peter Reinirkens Simone Gottschlich vor. Die Begründung für den Änderungsantrag beschränkt sich auf die „Personelle Besetzung des Beirates“.

    Der Antrag wurde am 10. März 2026 an Oberbürgermeister Jörg Lukat übermittelt und soll in der Ratssitzung zur Abstimmung gestellt werden.