Schlagwort: Beteiligung und Controlling

  • Die Linke fordert Gleichstellung bei Sitzungsgeldern und kürzere Fristen für Bürgereingaben

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Linksfraktion im Rat will die geplante Neufassung der Hauptsatzung in zwei Punkten ändern: Ausschussmitglieder ohne Ratsmandat sollen künftig gleich viele vergütete Fraktionssitzungen erhalten wie Ratsmitglieder. Zudem sollen Bürgeranregungen und -beschwerden bereits fünf statt sieben Werktage vor Sitzungen eingereicht werden können.

    Mehr Sitzungsgelder für Ausschussmitglieder

    In ihrem Änderungsantrag zur 5. Ratssitzung am 19. März 2026 fordert die Linksfraktion unter Carolin Paskuda eine Anpassung bei der Vergütung von Fraktionssitzungen. Während die Neufassung der Hauptsatzung für Ratsmitglieder bis zu 130 vergütete Fraktions-, Teilfraktions- und Arbeitskreissitzungen pro Jahr vorsieht, sollen Ausschussmitglieder ohne Ratsmandat nur 80 solcher Sitzungen erstattet bekommen.

    Die Linke will diese Ungleichbehandlung beenden und auch für Ausschussmitglieder ohne Ratsmandat die gleiche Obergrenze von 130 vergüteten Sitzungen pro Jahr einführen. Diese Regelung entspreche der alten Fassung der Hauptsatzung.

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    Kürzere Fristen für Bürgereingaben gefordert

    Der zweite Änderungsantrag betrifft die Fristen für Anregungen und Beschwerden von Bürgern nach der Gemeindeordnung NRW. Die geplante Neufassung sieht vor, dass solche Eingaben sieben Werktage vor einer Ratssitzung eingereicht werden müssen, wenn sie einen konkreten Tagesordnungspunkt betreffen.

    Die Linksfraktion möchte diese Frist auf fünf Werktage verkürzen und damit zur bisherigen Regelung zurückkehren. Dadurch hätten Bürger mehr Zeit, auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren und trotzdem noch rechtzeitig ihre Anliegen für die entsprechende Sitzung einzubringen.

    Die Begründung für beide Änderungsanträge will die Fraktion in der Ratssitzung mündlich vortragen.

  • CDU nominiert Mitglieder für Bochum-Fonds Entscheidungsgremium

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat ihre Kandidaten für das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds benannt. Monika Czyz soll als ordentliches Mitglied fungieren, Irina Becker als Stellvertreterin.

    Personalvorschlag für den Bochum-Fonds

    Mit einem Änderungsantrag zur Ratssitzung am 19. März 2026 schlägt die CDU-Fraktion die Besetzung ihrer Sitze im Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds vor. Als ordentliches Mitglied wird Monika Czyz nominiert, ihre Stellvertreterin soll Irina Becker werden.

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    Antrag ohne schriftliche Begründung

    Der von Fraktionsvorsitzendem Karsten Herlitz unterzeichnete Änderungsantrag verzichtet auf eine schriftliche Begründung der Personalentscheidung. Eine mündliche Begründung wird gegebenenfalls in der Ratssitzung erfolgen.

    Die Ernennung der Mitglieder für das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds steht als Tagesordnungspunkt 1.30 auf der Agenda der Ratssitzung am 19. März 2026.

  • Rat muss alle Ausschüsse nach Gerichtsbeschluss auflösen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Stadt verpflichtet, sämtliche Ratsausschüsse mit 15 Mitgliedern aufzulösen und neu zu bilden. Der Beschluss geht auf eine Klage der Parteien Stadtgestalter und Volt zurück.

    Gerichtsentscheidung zwingt zur Neuorganisation

    Mit Beschluss vom 5. März 2026 (Az. 15 B 1430/25) hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass der Rat der Stadt alle am 20. November 2025 gebildeten Ausschüsse mit 15 vom Rat zu wählenden Mitgliedern auflösen muss. Die Entscheidung erging in einem Rechtsstreit, den die Parteien Stadtgestalter und Volt gegen den Rat angestrengt hatten.

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    Elf Ausschüsse von Auflösung betroffen

    Die Neubildung betrifft insgesamt elf Ausschüsse:

    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss

    • Ausschuss für Beteiligung und Controlling

    • Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales

    • Ausschuss für Kultur und Tourismus

    • Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit

    • Ausschuss für Schule und Bildung

    • Ausschuss für Planung und Grundstücke

    • Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur

    • Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit

    • Rechnungsprüfungsausschuss

    • Betriebsausschuss für Eigenbetriebe

    • Wahlprüfungsausschuss


    Zwei Ausschüsse bleiben unberührt

    Der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sind von der gerichtlichen Anordnung nicht betroffen, da sie nicht mit 15 vom Rat zu wählenden Mitgliedern besetzt sind.

    Entscheidung am 19. März

    Der Rat soll in seiner Sitzung am 19. März 2026 über die Auflösung und Neubildung der betroffenen Ausschüsse entscheiden. Die Verwaltung gibt an, dass durch die Maßnahme keine zusätzlichen Kosten entstehen und keine klimarelevanten Auswirkungen zu erwarten sind.

  • FDP-UWG: WAT nominiert Anna Viktoria Schröder für Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsfraktion FDP-UWG: WAT hat einen Änderungsantrag für die kommende Ratssitzung eingereicht. Sie schlägt Anna Viktoria Schröder als Vertreterin für den Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ vor.

    Nominierung für den 19. März

    Mit einem am 17. März 2025 eingereichten Änderungsantrag wendet sich die Fraktion FDP-UWG: WAT an Oberbürgermeister Jörg Lukat. Der Antrag bezieht sich auf die 5. Sitzung des Stadtrates am 19. März 2026 und dort konkret auf Tagesordnungspunkt 2.1.

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    Besetzung des Beirats

    Die Fraktion beantragt die Wahl von Anna Viktoria Schröder in den städtischen BeiratGleichstellung und Vielfalt“. Der Antrag ist von den beiden Vorsitzenden Felix Haltt und Hans-Josef Winkler unterzeichnet.

    Der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ befasst sich mit Fragen der Gleichberechtigung und gesellschaftlichen Teilhabe in der Stadt. Über den Änderungsantrag wird der Rat in seiner kommenden Sitzung abstimmen.

  • AfD beantragt Besetzung des Seniorenbeirats mit eigenen Kandidaten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur Wahl der Mitglieder im Beirat „Leben im Alter“ eingereicht. Für die Ratssitzung am 19. März 2026 schlägt die Fraktion Elke Schumacher und Frank Rudloff als Mitglieder des Gremiums vor.

    Änderungsantrag für kommende Ratssitzung

    Mit einem am 16. März 2026 eingereichten Änderungsantrag möchte die AfD-Fraktion die Zusammensetzung des Beirats „Leben im Alter“ beeinflussen. Der Antrag bezieht sich auf Tagesordnungspunkt 2.2 der 5. Ratssitzung am 19. März 2026.

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    Zwei Kandidaten vorgeschlagen

    Die Fraktion unter Führung von Cornelia Heitmann schlägt dem Rat vor, Elke Schumacher und Frank Rudloff als Mitglieder in den Beirat zu wählen. Der Beirat „Leben im Alter“ beschäftigt sich mit den Belangen älterer Menschen in der Stadt.

    Formaler Antrag an den Oberbürgermeister

    Der Änderungsantrag wurde offiziell an Oberbürgermeister Jörg Lukat gerichtet und trägt die Unterschrift von Cornelia Heitmann in ihrer Funktion als Ratsmitglied und Fraktionsgeschäftsführerin der AfD-Fraktion.

  • AfD beantragt Berufung von Detlev Schikowski in Baubegleitgremium „Haus des Wissens“

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur Besetzung des politischen Baubegleitgremiums für das Projekt „Haus des Wissens“ eingereicht. Das Ratsmitglied Detlev Schikowski soll in den politischen Beirat berufen werden.

    Antrag zur Ratssitzung am 19. März

    Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion bezieht sich auf Tagesordnungspunkt 1.4 der 5. Ratssitzung am 19. März 2026. Fraktionsgeschäftsführerin Cornelia Heitmann stellte den Antrag am 16. März beim Oberbürgermeister Jörg Lukat.

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    Politisches Baubegleitgremium

    Das politische Baubegleitgremium soll die Umsetzung des Bauprojekts „Haus des Wissens“ begleiten. Mit dem Änderungsantrag möchte die AfD-Fraktion erreichen, dass ihr Ratsmitglied Detlev Schikowski in diesem politischen Beirat mitarbeitet.

    Der Beschlussvorschlag lautet: „Der Rat der Stadt Bochum beschließt, das genannte Ratsmitglied für die Umsetzung des Bauprojekts ‚Haus des Wissens‘ in den politischen Beirat zu berufen.“

  • Die Linke fordert strengere Auflagen für Wohnungsbauturbo

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Linksfraktion im Rat will die geplante Anwendung des Wohnungsbaugesetzes mit zusätzlichen sozialen und ökologischen Bedingungen verknüpfen. In einem Änderungsantrag zur Ratssitzung am 19. März fordert sie unter anderem verpflichtenden geförderten Wohnungsbau und mehr Bürgerbeteiligung.

    Verbindliche Standards statt Kann-Bestimmungen

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ möchte die Zustimmung zu Wohnungsbauprojekten an konkrete Rahmenbedingungen knüpfen. Dazu gehören die Umsetzung von gefördertem Wohnungsbau gemäß dem städtischen Handlungskonzept Wohnen, Dachbegrünung in Hitzeinseln oder Starkregengefährdungsbereichen sowie die Gestaltung nach den Bochumer Grundsätzen zur städtebaulichen Gestaltung. Zusätzlich sollen ökologischer Ausgleich und eine Bauverpflichtung festgeschrieben werden.

    Diese Bedingungen sollen bei jedem Vorhaben geprüft und bei nichtstädtischen Flächen in städtebaulichen Verträgen geregelt werden. Bei städtischen Flächen sind sie im Kaufvertrag zu verankern und sollen Bestandteil der Baugenehmigung werden.

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    Entscheidungshoheit beim Rat behalten

    Ein zentraler Punkt des Änderungsantrags betrifft die Entscheidungsbefugnisse. Die Linke möchte verhindern, dass wichtige Entscheidungen an den Ausschuss für Planung und Grundstücke übertragen werden. Stattdessen soll der Rat die Entscheidungshoheit behalten, da er als das von den Bürgern direkt gewählte Organ fungiert.

    Priorität für gemeinwohlorientierte Träger

    In einem neuen Punkt 10 sieht der Antrag vor, dass Projekte von gemeinwohlorientierten Trägern besonders berücksichtigt werden. Dazu zählen kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften sowie anerkannte soziale oder gemeinnützige Bauträger. Solche Vorhaben sollen vorrangig bearbeitet werden.

    Umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung als Regelfall

    Die Linksfraktion fordert außerdem, die Öffentlichkeitsbeteiligung als Regelfall festzulegen. Sie darf nur in klar definierten Ausnahmefällen wie kleineren Lückenschlüssen entfallen. Bei größeren Projekten soll bereits in der frühen Planungsphase eine aktivierende und partizipative Bürgerbeteiligung durchgeführt werden – grundsätzlich vor Einleitung des formellen Verfahrens.

    In Abstimmung mit den zuständigen Bezirksvertretungen soll festgelegt werden, welche Form der Beteiligung erfolgt, wobei die Beteiligungsform transparent begründet werden muss.

    Begründung: Rechtssicherheit und Planungsqualität

    In der Begründung argumentiert Die Linke, dass die geforderten Standards zentrale politische Steuerungsinstrumente seien, die verbindlich beschlossen werden müssten. Ohne klare Verankerung bestehe die Gefahr der Verwässerung im weiteren Verfahren. Zudem könne eine frühzeitige und transparente Beteiligung Akzeptanz und Planungssicherheit schaffen und möglicherweise bessere Ergebnisse erzielen.

  • FDP-UWG: WAT nominiert Sekowsky für Beirat „Leben im Alter“

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Fraktion FDP-UWG: WAT hat einen Änderungsantrag für die Ratssitzung am 19. März 2026 eingereicht und schlägt Karl Heinz Sekowsky für die Wahl in den Beirat „Leben im Alter“ vor.

    Personalie für Seniorenbeirat

    Mit dem am 17. März 2025 eingereichten Änderungsantrag möchte die Fraktion FDP-UWG: WAT erreichen, dass Karl Heinz Sekowsky in den Beirat „Leben im Alter“ gewählt wird. Der Antrag bezieht sich auf Tagesordnungspunkt 2.2 der für den 19. März 2026 angesetzten Ratssitzung.

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    Unterzeichnung durch Fraktionsvorsitzende

    Der Änderungsantrag wurde von den beiden Vorsitzenden der Fraktion unterzeichnet: Felix Haltt und Hans-Josef Winkler. Der Antrag richtet sich direkt an Oberbürgermeister Jörg Lukat.

    Der Beirat „Leben im Alter“ berät die Stadt in Fragen der Seniorenpolitik und vertritt die Interessen älterer Bürgerinnen und Bürger in kommunalpolitischen Angelegenheiten.

  • Verwaltung lehnt kürzere Frist für Bürgeranregungen ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung will bei der geplanten Neufassung der Hauptsatzung die Frist für Bürgeranregungen von fünf auf sieben Werktage verlängern. Eine entsprechende Anregung zur Beibehaltung der bisherigen Regelung weist sie zurück.

    Sieben statt fünf Werktage geplant

    Der Rat soll am 19. März über eine Anregung zur Neufassung der Hauptsatzung entscheiden. Bürgerinnen und Bürger hatten vorgeschlagen, die Frist zum Einreichen von Anregungen nach § 24 der Gemeindeordnung NRW bei fünf Werktagen zu belassen, anstatt sie auf sieben Werktage zu verlängern. Zusätzlich wurde eine Regelung gefordert, um Petenten einen geschützten Zugang mit Rederecht zu digitalen Sitzungen zu ermöglichen.

    Die Verwaltung empfiehlt dem Rat jedoch, die Anregung abzulehnen.

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    Verwaltung verweist auf gestiegene Arbeitsbelastung

    Als Begründung führt die Verwaltung an, dass Anregungen „zunehmend in größerer Zahl sowie mit wachsender fachlicher Tiefe“ eingereicht würden. Eine Frist von fünf Werktagen bedeute faktisch oft nur vier Arbeitstage für die Verwaltung. In dieser Zeit müssten Informationen eingeholt, Auswirkungen geprüft und eine Verwaltungsvorlage erstellt werden.

    Die Verwaltung verweist darauf, dass die Gemeindeordnung NRW keine gesetzlich festgelegte Frist vorsieht. Die meisten Eingaben bezögen sich zudem nicht auf konkrete Tagesordnungspunkte, sondern auf allgemeine Anliegen wie Verkehrssituationen oder Änderungen kommunaler Satzungen.

    Rederecht auch ohne gesonderte Regelung möglich

    Bezüglich des digitalen Rederechts sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für eine spezielle Regelung. Ein Anspruch auf persönliches Gehör ergebe sich nicht aus § 24 GO NRW. Die Gewährung von bis zu zehnminütigen Redebeiträgen stelle einen zusätzlichen Beitrag zur Bürgerbeteiligung dar und könne auch bei digitalen Sitzungen im Ermessen der Vorsitzenden stehen.

    Allerdings steht die Durchführung digitaler Sitzungen noch unter dem Vorbehalt eines IT-Sicherheitskonzepts. Bis zur Einführung eines solchen Konzepts können keine digitalen oder hybriden Sitzungen stattfinden.

  • Einwohner stellen kritische Fragen zu neuer Bürgerentscheid-Satzung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Fünf Bürger haben Fragen zur kürzlich geänderten Satzung über Bürgerentscheide eingereicht. Sie kritisieren die Einführung unterschiedlicher Wahlverfahren und sehen darin eine Benachteiligung bestimmter Bürgerentscheide.

    Frank Bothmann, Marcus Breiing, Sabine Raphael, Leon Wolff und Annette Thielens haben zur Ratssitzung am 19. März 2026 eine Einwohnerfragehalbestunde beantragt. Anlass ist die einstimmige Beschlussfassung zur Änderung der Satzung über Bürgerentscheide vom 18. Dezember 2025.

    Kritik am „Zwei-Klassen-System“

    Die Einwohner kritisieren die Einführung unterschiedlicher Wahlverfahren für verschiedene Arten von Bürgerentscheiden. Während Ratsbürgerentscheide künftig grundsätzlich nur noch per Briefwahl durchgeführt werden sollen, können normale Bürgerentscheide nach einem Bürgerbegehren weiterhin per Urnen-Wahl mit optionaler Briefwahl stattfinden.

    Die Fragsteller sehen darin ein „Zwei-Klassen-System“ und verweisen darauf, dass die Reduzierung auf reine Briefwahl unter grundrechtlichen Vorbehalten stehe und vom Bundesverfassungsgericht mehrfach kritisch kommentiert worden sei.

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    Fragen zu Kosten und Begründung

    In ihren vier konkreten Fragen fordern die Bürger Aufklärung über die Kosten der verschiedenen Wahlverfahren. Sie möchten wissen, wie sich die Kosten für Ratsbürgerentscheide und Bürgerentscheide aus der Bürgerschaft unterscheiden und wie hoch jeweils die Sach- und Personalkosten sind.

    Darüber hinaus verlangen sie eine Begründung für die unterschiedlichen Wahlverfahren und fragen nach der Haltung der Stadtverwaltung zur möglichen Einschränkung von Grundrechten durch die Beschränkung auf Briefwahl bei Ratsbürgerentscheiden.

    Verweis auf demokratische Bedeutung

    Die Einwohner betonen die Bedeutung von Bürgerentscheiden als „wichtiger Bestandteil einer demokratischen Stadtgesellschaft und Elemente der Direkten Demokratie“. Sie fordern Chancengleichheit für jede Form des Bürgerentscheides und bezeichnen dies als „von hohem kommunalpolitischem Belang“.

    Die Stadtverwaltung hatte die Änderung damit begründet, dass Bürgerentscheide per Briefwahl „niederschwelliger“ und „kostengünstiger“ seien.