Schlagwort: Beteiligung und Controlling

  • Stadtbaurat Bradtke soll erneut in Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    05.02.2026RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadt will Dr. Markus Bradtke für weitere fünf Jahre als Vertreter im Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft nominieren. Der Stadtbaurat gehört dem Gremium bereits seit 2017 an.

    Neuwahl für Amtsperiode 2026-2031

    Für die kommende Amtsperiode 2026 bis 2031 muss die Stadt einen Vertreter für den Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft benennen. Die Verwaltung schlägt vor, erneut Stadtbaurat Dr. Markus Bradtke zu wählen, der das Amt bereits seit November 2017 ausübt.

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    Terminliche Verschiebung wegen Kommunalwahl

    Aufgrund der Kommunalwahl am 14. September 2025 und dem damit verbundenen Ende der Amtszeit der Ratsmitglieder am 31. Oktober 2025 wurde die Genossenschaftsversammlung verschoben. Die konstituierende Sitzung der neu zu bildenden Genossenschaftsversammlung findet am 11. März 2026 statt.

    Zusammensetzung des Genossenschaftsrates

    Der Genossenschaftsrat besteht aus 15 Mitgliedern – zehn Vertreter der Genossen und fünf Vertreter der Arbeitnehmerschaft. Die Mitgliedergruppe „Städte und Gemeinden“ erhält sechs der zehn Sitze, davon zwei vorweg und vier nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren basierend auf den Beitragszahlungen.

    Die Sitzverteilung für 2026-2031 bleibt gegenüber der bisherigen Periode unverändert. Städte und Gemeinden zahlen durchschnittlich 289,5 Millionen Euro jährlich, gefolge von gewerblichen Unternehmen mit 69,8 Millionen Euro und Bergwerken mit 33,1 Millionen Euro.

    Rechtliche Anforderungen

    Nach dem Emschergenossenschaftsgesetz muss mindestens die Hälfte der kommunalen Vertreter einer Gebietskörperschaftsvertretung angehören. Bei sechs möglichen Mandaten müssen somit mindestens drei Mitglieder der kommunalen Vertretungen angehören.

    Die Entscheidung soll zunächst am 28. Januar 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten und am 5. Februar 2026 im Rat beschlossen werden.

  • Bochum entsendet sieben Delegierte zur Mitgliederversammlung des Städtetages NRW

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    05.02.2026RatEinstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages

    Die Stadt soll Delegierte für die ordentliche Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen vom 9. bis 10. Juni 2026 in Oberhausen benennen. Als größere Kommune kann Bochum sieben stimmberechtigte Vertreter entsenden.

    Beratung in Haupt- und Finanzausschuss

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird am 28. Januar 2026 über die Vorlage beraten, bevor der Rat am 5. Februar 2026 die endgültige Entscheidung trifft. Oberbürgermeister Jörg Lukat ist bereits als erster Delegierter vorgeschlagen – gemäß Gemeindeordnung NRW hat er ein entsprechendes Vorschlagsrecht.

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    Programm und Motto der Versammlung

    Die Mitgliederversammlung findet unter dem Motto „Handlungsfähige Städte jetzt! Für ein starkes NRW“ in der Luise-Albertz-Halle in Oberhausen statt. Das Programm beginnt am 9. Juni gegen 16:00 Uhr mit Gruppenbesprechungen, gefolgt von Exkursionen und einer gemeinsamen Abendveranstaltung. Der zweite Tag startet um 9:00 Uhr und endet voraussichtlich gegen 16:00 Uhr.

    Zusammensetzung der Delegation

    Nach der Satzung des Städtetages NRW kann Bochum aufgrund seiner Einwohnerzahl sieben stimmberechtigte Delegierte entsenden. Die Hälfte der Delegierten soll aus gewählten Gemeindevertreterinnen und -vertretern bestehen. Zudem sollen Frauen entsprechend ihrem Anteil an den Ratssitzen berücksichtigt werden. Zusätzlich können weitere Teilnehmer ohne Stimmrecht als Gäste benannt werden.

    Langfristige Planung empfohlen

    Der Städtetag NRW empfiehlt, bereits zu Beginn der Wahlperiode Delegierte und Stellvertretungen für die gesamte Zeit zu benennen. Die regulären Mitgliederversammlungen finden im zweijährigen Turnus statt. So ist sichergestellt, dass die Stadt auch bei außerordentlichen Versammlungen vertreten ist, ohne dass eine besondere Beschlussfassung erforderlich wird.

  • Rat beschließt über Jahresabschluss des Sondervermögens Grundstücksentwicklung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
    05.02.2026RatDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hat für das Jahr 2023 einen Jahresfehlbetrag von 177.532,60 Euro erwirtschaftet. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 29,58 Millionen Euro. Der Rat soll den Jahresabschluss am 5. Februar beschließen.

    Jahresfehlbetrag wird mit Rücklage verrechnet

    Der von der örtlichen Rechnungsprüfung geprüfte Jahresabschluss 2023 des Sondervermögens Grundstücksentwicklung weist bei einer Bilanzsumme von 29.584.486,82 Euro einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 177.532,60 Euro aus. Dieser soll mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden.

    Die Verwaltung legt dem Rat die Beschlussfassung über den Jahresabschluss vor. Zuvor wird der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar 2026 in einer Vorberatung über die Vorlage diskutieren.

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    Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

    Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 29. August 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Bei dem Sondervermögen handelt es sich um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die den Jahresabschluss unter Beachtung der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW aufgestellt hat. Dabei wurden die Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) angewendet.

    Entlastung des Ausschusses

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling soll für das Wirtschaftsjahr 2023 entlastet werden. Dieser hatte bereits vorbehaltlich der Ratsentscheidung die Betriebsleitung des Sondervermögens für das Jahr 2023 entlastet.

  • Rat wählt neuen Wahlausschuss für kommende Wahlperiode

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    05.02.2026RatEinstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages

    Der Rat der Stadt soll in seiner Sitzung am 5. Februar 2026 einen neuen Wahlausschuss mit zehn Beisitzern und deren Stellvertretern wählen. Der Wahlausschuss ist für die Organisation und Durchführung der Kommunalwahlen zuständig.

    Aufgaben des Wahlausschusses

    Der Wahlausschuss übernimmt zentrale Aufgaben bei der Durchführung von Wahlen. Dazu gehören die Einteilung des Wahlgebiets in Gemeindewahlbezirke, die Zulassung der Wahlvorschläge und die Feststellung des Wahlergebnisses. Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter führt kraft Gesetzes den Vorsitz im Ausschuss.

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    Zusammensetzung und Wahlverfahren

    Die Verwaltung schlägt vor, wie bereits bei vergangenen Kommunalwahlen die maximale Anzahl von zehn Beisitzern zu wählen. Wählbar sind nicht nur Ratsmitglieder, sondern auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die zum Rat wählbar sind. Allerdings darf deren Zahl die der Ratsmitglieder nicht übersteigen.

    Für jeden Beisitzer soll eine persönliche Stellvertretung gewählt werden. Wahlbewerber für Ratsmandate und Vertrauenspersonen können grundsätzlich in den Wahlausschuss gewählt werden – ausgenommen sind lediglich Kandidaten für das Oberbürgermeisteramt.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage wird zunächst am 28. Januar 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 5. Februar 2026. Die Wahl erfolgt entweder mit einem einheitlichen Wahlvorschlag oder im Verhältniswahlverfahren nach Hare/Niemeyer.

  • SPD und Grüne fordern Konzept zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements in Wattenscheid

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Wattenscheid haben eine umfangreiche Anfrage zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements eingereicht. Sie fordern Konzepte und Beteiligungsformate, um Bürgern die aktive Mitgestaltung ihrer Quartiere zu ermöglichen.

    Impulse für lebenswertes Wohnumfeld

    Thomas Dißelbeck (SPD) und Ronja Buschmann (Die Grünen) möchten mit ihrer Anfrage vom 19. Januar 2026 Impulse setzen, um bürgerschaftliches Engagement und die Identifikation mit dem eigenen Wohnumfeld zu stärken. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger zu ermutigen, Verantwortung für ein attraktives und lebenswertes Umfeld zu übernehmen.

    Die Fraktionen betonen, dass es dabei ausdrücklich nicht nur um Erwartungen an Politik und Verwaltung gehe, sondern um die Aktivierung individueller Beiträge und gemeinschaftlicher Verantwortung im Stadtbezirk.

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    Wettbewerbe und Mitmachformate als Lösungsansatz

    Ein zentraler Punkt der Anfrage sind mögliche lokale Wettbewerbe oder Mitmachformate in verschiedenen Kategorien:

    • Schön gestaltete Straße oder Hausgemeinschaft

    • Gelungene Aufwertung von Bestandsimmobilien

    • Besonders engagierte Nachbarschaftsinitiative

    • Kleiner, aber besonders gepflegter Vorgarten oder Hof

    • Kreative Bewegungs- oder Begegnungsflächen im privaten oder halböffentlichen Raum


    Die Politiker fragen nach transparenten Auswahl- und Bewertungskriterien sowie einer geeigneten Jury- oder Beteiligungsstruktur für solche Formate.

    Verwaltung soll Konzept entwickeln

    Falls noch keine entsprechenden Ansätze bestehen, wollen die Fraktionen wissen, welche Verwaltungseinheiten ein Beteiligungskonzept federführend entwickeln könnten – idealerweise in enger Abstimmung mit der lokalen Politik und zivilgesellschaftlichen Akteuren.

    Einbindung externer Partner gefordert

    Die Anfrage umfasst auch Fragen zur Kooperation mit externen Partnern wie lokalen Handwerksbetrieben, Garten- und Landschaftsbauern, Kreditinstituten, Wohnungsunternehmen oder weiteren Akteuren aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

    Digitale Sichtbarkeit und soziale Einrichtungen

    Besonderes Augenmerk legen die Fraktionen auf die Öffentlichkeitsarbeit und digitale Sichtbarkeit, um insbesondere jüngere Zielgruppen zu erreichen. Zudem sollen Alten- und Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Schulen oder soziale Träger aktiv einbezogen werden.

    Die Politiker sehen in diesem Ansatz die Chance, bürgerschaftliches Engagement sichtbar zu machen, Eigeninitiative zu fördern und gemeinsam mit allen demokratischen Kräften sowie der Stadtgesellschaft an einem attraktiven und lebenswerten Wattenscheid zu arbeiten.

  • Ratsbürgerentscheid zur Olympia-Bewerbung soll am 19. April 2026 stattfinden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadt will ihre Bürgerinnen und Bürger über die Beteiligung an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein-Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele 2036, 2040 oder 2044 abstimmen lassen. Der Ratsbürgerentscheid ist für den 19. April 2026 geplant und soll ausschließlich als Briefwahl durchgeführt werden.

    Beratungsfolge und Abstimmungstermin

    Der Rat soll am 5. Februar 2026 über die Durchführung des Ratsbürgerentscheids entscheiden. Zuvor beraten der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit am 23. Januar sowie der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar über die Vorlage.

    Die Fragestellung lautet: „Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Bochum an der gemeinsamen Bewerbung der Region Köln Rhein/Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 beteiligt?“

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    Bewerbungskonzept der Region Rhein-Ruhr

    Das Konzept bündelt die Stärken von 17 Kommunen in Nordrhein-Westfalen, ergänzt um weitere Standorte für spezielle Disziplinen. Alle Sportstätten sind bereits vorhanden oder können temporär errichtet werden – ein 100-Prozent-Konzept ohne Neubau permanenter Anlagen.

    Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat das Konzept bereits als sportfachlich geeignet bestätigt. Neben der Region Rhein-Ruhr bewerben sich auch Berlin, Hamburg und München. In München fiel der Bürgerentscheid bereits mit 66,4 Prozent positiv aus.

    Bochums Rolle im Olympia-Konzept

    Die Stadt würde mit zwei Austragungsorten vertreten sein: Das Ruhrstadion für Fußball und der Sportpark Lohrheide für Modernen Fünfkampf. Die Disziplin Fechten des Modernen Fünfkampfs ist in der Jahrhunderthalle vorgesehen.

    Kosten und Finanzierung

    Die Durchführung des Ratsbürgerentscheids wird voraussichtlich 520.000 Euro kosten. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt 85 Prozent der Kosten, sodass für die Stadt ein Eigenanteil von 78.000 Euro anfällt.

    Für die eigentlichen Olympischen Spiele rechnet der DOSB mit Durchführungskosten von 4,8 Milliarden Euro bei Einnahmepotentialen von 5,2 Milliarden Euro. Infrastrukturinvestitionen lassen sich derzeit noch nicht beziffern.

    Briefwahl ohne Antragsverfahren

    Rund 288.000 abstimmungsberechtigte Bürgerinnen und Bürger erhalten die Abstimmungsunterlagen automatisch per Post. Nach der Satzung werden sie zusätzlich über die Auffassungen der Ratsfraktionen und eine Stimmempfehlung des Oberbürgermeisters informiert.

    Die DOSB-Entscheidung für eines der vier Bewerberkonzepte soll am 26. September 2026 in Baden-Baden fallen.

  • Verwaltung legt Wirtschaftlichkeitsanalyse städtischer Parkhäuser vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke zur Wirtschaftlichkeit städtischer Parkeinrichtungen geantwortet. Während die meisten Parkhäuser kostendeckend arbeiten, werden vier Standorte mit öffentlichen Mitteln unterstützt.

    Vier Parkhäuser erhalten städtische Unterstützung

    Die städtischen Parkhäuser werden durch die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum (WEG) betrieben. Wie die Verwaltung in ihrer Antwort auf die Anfrage von Dr. Sonja Knobbe (Die Linke) mitteilt, arbeiten die meisten Parkhäuser gewerblich und kostendeckend.

    Eine Ausnahme bilden vier Standorte, die im Interesse der Allgemeinheit finanziell unterstützt werden: die Parkhäuser P9 Schauspielhaus, Westpark und Stadionring, die bei Veranstaltungen der angrenzenden Veranstaltungsstätten zum Einsatz kommen, sowie das Parkhaus Alter Markt in Wattenscheid.

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    Investitionen von 20 Millionen Euro in fünf Jahren

    In den vergangenen fünf Jahren investierte die Stadt rund 20 Millionen Euro in ihre Parkhäuser. Der Großteil entfiel dabei auf den Neubau des P7 am Hauptbahnhof sowie die Modernisierung des P1 unter dem Husemannplatz. Für die kommenden Jahre sind weitere Investitionen in Höhe von etwa 3,5 Millionen Euro geplant.

    Keine Opportunitätskostenberechnung für Parkflächen

    Auf die Frage nach hypothetischen Nutzungswerten der Parkflächen für andere städtebauliche Zwecke antwortete die Verwaltung, dass hierzu keine Berechnungen durchgeführt wurden. Die Flächen seien dem öffentlichen Straßenraum zugeordnet und ihre Nutzbarkeit durch Widmung, Verkehrs- und Erschließungsfunktionen sowie bauliche Rahmenbedingungen bestimmt. Eine kurzfristige Umnutzung für andere Zwecke sei daher meist nicht realistisch.

    Verweis auf frühere Berichte

    Für detailliertere Informationen zur finanziellen Situation verwies die Verwaltung auf eine bereits vorliegende Antwort mit der Vorlagennummer 20250821 aus dem Ausschuss für Beteiligung und Controlling. Dem Rat werden regelmäßig Wirtschaftspläne, Quartalsberichte und Jahresabschlüsse der WEG zur Verfügung gestellt.

  • Ehrenamtskarte NRW: Niedrigere Zugangsvoraussetzungen und 210 neue Ausgaben in 2025

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt berichtet über den aktuellen Stand der Ehrenamtskarte NRW: 2025 wurden 210 Karten ausgegeben, davon 164 Neuanträge. Die Landesregierung hat die Zugangsvoraussetzungen von 250 auf 200 Stunden pro Jahr gesenkt. Zusätzlich gibt es seit 2022 eine Jubiläums-Ehrenamtskarte für langjährig Engagierte.

    Erfolgreiche Bilanz 2025

    Im vergangenen Jahr erhielten 210 ehrenamtlich Engagierte eine Ehrenamtskarte, davon waren 164 Neuanträge und 46 Wiederbeantragungen. Mit 116 Frauen und 94 Männern zeigt sich eine ausgewogene Geschlechterverteilung. Die größte Gruppe der Karteninhaber ist zwischen 46 und 65 Jahre alt (120 Personen), gefolgt von den über 65-Jährigen (56 Personen). Die meisten Ehrenamtlichen leisten zwischen 6 und 10 Stunden pro Woche (124 Personen).

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    Erleichterte Zugangsvoraussetzungen

    Der Landtag Nordrhein-Westfalen beschloss im Dezember 2025 den AntragEhrenamt – Ehrensache!“, wodurch sich die Zugangsvoraussetzungen deutlich verbesserten. Statt bisher 250 Stunden pro Jahr genügen nun 200 Stunden, was einer Reduzierung von fünf auf vier Stunden pro Woche entspricht. Diese Lockerung gilt für alle 335 teilnehmenden Städte und Gemeinden in NRW.

    Jubiläums-Ehrenamtskarte für Langzeitengagierte

    Seit Mitte 2022 gibt es zusätzlich eine Jubiläums-Ehrenamtskarte für Menschen mit mindestens 25 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit. Diese Karte ist lebenslang gültig und verzichtet auf die Stundenvorgaben der klassischen Ehrenamtskarte. 2025 erhielten zehn Personen diese besondere Auszeichnung.

    Umfangreiches Vergünstigungsangebot

    Karteninhaber können landesweit über 5.000 Vergünstigungen nutzen. Das Angebot reicht von Museen, Theatern und Schwimmbädern über Einzelhandel und Gastronomie bis hin zu Hotels und Sportstätten. Die Bochumer Ehrenamtsagentur und die Stadt arbeiten kontinuierlich daran, das Partnernetzwerk zu erweitern.

    Digitale Angebote

    Ergänzend zur Plastikkarte bietet das Land NRW die App „Ehrensache.NRW“ an. Über diese können Vergünstigungen abgerufen und die Ehrenamtskarte digital beantragt und verlängert werden – besonders für jüngere und digital affine Menschen eine praktische Alternative.

    Kooperation mit Ehrenamtsagentur

    Seit 2018 arbeiten Stadt und Bochumer Ehrenamtsagentur e.V. bei der Kartenausgabe zusammen. Die Antragsstellung erfolgt unbürokratisch über die entsprechenden Organisationen. Informationen sind unter www.bochum.de und www.ehrenamt-bochum.de verfügbar.

  • Stadterneuerung Hamme gewinnt deutlich an Dynamik

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadterneuerung im Stadtteil Hamme hat 2025 erhebliche Fortschritte gemacht. Zahlreiche Baumaßnahmen befinden sich in der Umsetzung, erste sichtbare Erfolge stärken die positive Entwicklung. Das Amt für Stadtplanung und Wohnen zieht eine positive Zwischenbilanz des seit 2021 laufenden Förderprogramms.

    Fünf große Baumaßnahmen in Umsetzung

    Im Jahr 2025 befanden sich fünf geförderte bauliche Maßnahmen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) in Vorbereitung oder Umsetzung. Der Spielplatz Wanner Straße wurde bereits erfolgreich mit dem Leitthema „Bauernhof“ umgestaltet und konnte Spielplatzpatinnen aus der engagierten Nachbarschaft gewinnen.

    Für den Begegnungsgarten des Jugend- und Stadtteilzentrums Hamme (JuSH) fanden 2025 weitergehende Planungen statt. Der Baubeginn ist für Februar 2026 geplant, die Fertigstellung für Juni. Der Garten soll künftig in verschiedene Bereiche zoniert werden und außerhalb der Betriebszeiten auch anderen Stadtteilgruppen zur Verfügung stehen.

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    Grüne Wege und zentrale Plätze im Fokus

    Die ISEK-Maßnahme „Grüne Wege“ umfasst mehrere Teilbausteine zur Verbesserung der Infrastruktur und Auffindbarkeit der Grünanlagen. Eine Beleuchtung im Park Hamme soll das Sicherheitsgefühl erhöhen, 16 neue Eingangsstelen werden auf Grünqualitäten hinweisen. Entlang der Dorstener Straße entstehen Sitzinseln zur Stärkung der Nahmobilität. Der Baubeginn aller drei Bausteine ist für Sommer 2026 vorgesehen.

    Die Planungen für den Amtsplatz wurden 2025 in der Politik einstimmig beschlossen. Durch einen Nutzungstausch entsteht mehr Platz für Begrünung und nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung, während die Anzahl der Stellplätze erhalten bleibt.

    Umfangreiche Bürgerbeteiligung und soziale Projekte

    Das Stadtteilmanagement koordinierte 2025 zahlreiche Beteiligungsverfahren zu den Bauprojekten. 21 Projekte im Wert von rund 45.000 Euro wurden über den Stadtteilfonds gefördert, von Gemeinschaftsgärtnern über Straßenfeste bis hin zu Sprachcafés.

    Die dritten Hammer Nachhaltigkeitswochen im Juni 2025 bündelten erneut Aktivitäten verschiedener Akteure und stärkten das Zusammengehörigkeitsgefühl im Quartier. Das Gesundheitsprojekt „Bochum bewegt gesund“ führte mehrere Aktionen durch, darunter Plogging-Aktionen und Fußballturniere.

    Finanzierung bis 2030 gesichert

    Mit dem im Oktober 2024 erteilten Bewilligungsbescheid können die Bauprojekte und begleitenden Maßnahmen bis 2030 vorangetrieben werden. Insgesamt stehen für das ISEK Hamme 3,916 Millionen Euro zur Verfügung, davon 2,383 Millionen Euro Eigenanteil der Stadt.

    Das Hof- und Fassadenprogramm bewilligte 2025 elf Förderungen für private Eigentümer. Zehn Projekte wurden fertiggestellt, vor rund 200 Interessierten wurde beim Eigentümerforum das Thema Einbruchschutz behandelt.

  • Verwaltung setzt auf nachhaltige Vergabekriterien bei Unterschwellenvergabe

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    14.04.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten
    16.04.2026Ausschuss für Beteiligungen und Controllingnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung will die durch eine Gesetzesänderung des Landes geschaffenen neuen Freiheiten bei der öffentlichen Auftragsvergabe vollständig nutzen und dabei Nachhaltigkeitskriterien in allen Ausschreibungen berücksichtigen. Eine eigene Satzung ist nicht geplant.

    Vereinfachungen sollen voll ausgeschöpft werden

    Auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit teilte die Verwaltung mit, dass keine einschränkenden Regelungen zu den neuen Möglichkeiten der kommunalen Beschaffung bei der Unterschwellenvergabe festgelegt wurden. Statt einer Satzung wurden lediglich Handlungsempfehlungen für die Verwaltung erstellt. Die Vereinfachungen im nationalen Vergaberecht sollen in vollem Umfang genutzt werden.

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    Nachhaltigkeitskriterien bei allen Ausschreibungen

    Bei sämtlichen Ausschreibungen sind künftig Nachhaltigkeitskriterien – sowohl ökologische, ökonomische als auch soziale – in geeigneter Form zu berücksichtigen. Dies gilt als verbindliche Vorgabe für die gesamte Stadtverwaltung.

    Konzernweiter Verhaltenskodex in Entwicklung

    Die städtischen Tochtergesellschaften werden über die neu gegründete Konzern-AG-Beschaffung einbezogen. Dieser gehören neben der Stadt auch die Stadtwerke Bochum Gruppe, die Bogestra, die Sparkasse Bochum, die USB Bochum GmbH, die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft, die Bochumer Veranstaltungs-GmbH, die VBW Bauen und Wohnen GmbH sowie die Bochum Marketing GmbH an. Gemeinsam wird derzeit ein „Verhaltenskodex für Lieferanten im Konzern Stadt Bochum“ entwickelt, der auch Nachhaltigkeitsanforderungen enthalten wird.

    Kennzahlen ab Haushalt 2027 geplant

    Die Entwicklung einer Kennzahl für den Anteil von Vergaben, die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, wird für den Haushalt 2027 geprüft. Im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Kennzahlenbandes soll dann auch die Stabsstelle für Klima und Nachhaltigkeit systematisch eingebunden werden.