Schlagwort: Beteiligung und Controlling

  • Stadt muss Vertreter für drei Stiftungs-Kuratorien benennen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Der Rat soll in seiner Dezember-Sitzung Vertreter für die Kuratorien der Stiftung der Sparkasse Bochum zur Förderung von Kultur und Wissenschaft, der Stiftung Geschichte des Ruhrgebiets und der Stiftung Gemeinsam für Bochum bestellen. Dabei sind auch Geschlechterquoten zu beachten.

    Sparkassen-Stiftung benötigt fünf städtische Vertreter

    Für die Stiftung der Sparkasse Bochum zur Förderung von Kultur und Wissenschaft müssen insgesamt fünf Personen benannt werden. Das achte Mitglieder umfassende Kuratorium setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden des Sparkassen-Verwaltungsrates, zwei Sparkassen-Vorständen sowie fünf städtischen Vertretern.

    Von den städtischen Vertretern müssen zwei Ratsmitglieder sowie drei Personen aus der Bürgerschaft gestellt werden, die nicht dem Rat angehören dürfen. Die Stiftung fördert Kultur und Wissenschaft im Geschäftsbereich der Sparkasse, insbesondere die künstlerische Ausgestaltung des Stadtbildes.

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    Oberbürgermeister vertritt Stadt bei Ruhrgebiets-Stiftung

    Für die Stiftung Geschichte des Ruhrgebiets ist Oberbürgermeister Jörg Lukat als Mitglied vorgesehen, mit Dietmar Dieckmann als Stellvertreter. Die 1998 von RAG AG, Unternehmensverband Ruhrbergbau, DMT-Gesellschaft für Lehre und Bildung, Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, der Ruhr-Universität und der Stadt gegründete Stiftung fördert Wissenschaft, Forschung, Bildung und Kultur.

    Geschlechterquote bei Besetzung beachten

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Erreichung des Mindestanteils von 40 Prozent Frauen in den Gremien jeweils mindestens eine Frau benannt werden sollte. Dies ergibt sich aus dem Landesgleichstellungsgesetz NRW.

    Amtszeit gekoppelt an Ratswahlperiode

    Die Amtszeit der benannten Vertreter gilt für die Dauer der Wahlperiode des Rates und verlängert sich bis zur Ratssitzung nach der Neuwahl, in der neue Mitglieder bestimmt werden. Der Rat kann die Vertreter jederzeit abberufen. Scheiden sie vorzeitig aus dem Rat oder ihrem Amt aus, endet automatisch auch ihre Bestellung als städtische Vertreter.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor, die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember.

  • Tierpark Bochum: Rat soll EU-konforme Finanzierung bis 2035 beschließen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    18.12.2025RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadt will die Betrauung der Tierpark Bochum gGmbH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse fortsetzen. Der bisherige Betrauungsakt läuft Ende 2025 aus – ohne Neuregelung wären die jährlichen Zuschüsse von 1,18 Millionen Euro nicht EU-rechtskonform.

    Verlängerung der DAWI-Betrauung notwendig

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät am 11. Dezember über die Vorlage, die finale Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember. Die ursprünglich 2016 beschlossene Betrauung der Tierpark Bochum gGmbH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) soll bis zum 31. Dezember 2035 verlängert werden.

    Die Stadt ist mit rund 26 Prozent an der gemeinnützigen Gesellschaft beteiligt, weitere 74 Prozent hält der Verein Bochumer Tierparkfreunde. Der Tierpark finanziert sich über umsatzsteuerfreie Eintrittsentgelte und Spenden, benötigt aber zusätzlich städtische Zuschüsse für den laufenden Betrieb.

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    EU-Beihilfenrecht macht Betrauungsakt erforderlich

    Nach EU-Beihilfenrecht gelten städtische Zuschüsse grundsätzlich als schädliche Beihilfen, da sie den Wettbewerb verzerren können. Eine Ausnahme bildet der Freistellungsbeschluss 2012/21/EU der EU-Kommission für DAWI-Leistungen – vorausgesetzt, die jährlichen Ausgleichszahlungen übersteigen nicht 15 Millionen Euro und das Unternehmen wird förmlich betraut.

    Als DAWI-Tätigkeiten definiert die Verwaltung das Halten und Züchten von Tieren, die Ermöglichung der Tierbeobachtung für alle Bevölkerungsgruppen, Bildungsveranstaltungen sowie die Präsentation einer Fossiliensammlung. Nicht als DAWI gelten die Verpachtung der Tierparkgaststätte und der Verkauf von Artikeln.

    Trennungsrechnung für Non-DAWI-Aktivitäten

    Der neue Betrauungsakt sieht eine strikte Trennung zwischen förderfähigen und nicht-förderfähigen Tätigkeiten vor. Die Gesellschaft muss durch eine Trennungsrechnung belegen, dass öffentliche Gelder nicht für kommerzielle Aktivitäten verwendet werden. Diese Trennung muss jährlich von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt werden.

    Mit den aktuell geplanten 1,18 Millionen Euro jährlich liegt die Förderung deutlich unter der EU-Höchstgrenze von 15 Millionen Euro. Die EU-Kommission plant für Ende 2025 eine Anhebung dieser Grenze auf 20 Millionen Euro, der finale Beschluss steht jedoch noch aus.

  • Stadt sucht Vertreter für europäische Kommunal-Gremien

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    18.12.2025RatEinstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages

    Die Stadtverwaltung will neue Mitglieder für drei Fachausschüsse und einen Arbeitskreis der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas benennen. Die Entscheidung soll der Rat am 18. Dezember treffen.

    Die Beschlussvorlage sieht vor, jeweils zwei ordentliche und zwei stellvertretende Mitglieder für den Deutsch-Französischen Ausschuss (DFA), den Deutsch-Polnischen Ausschuss (DPA) und den Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit (KEZ-Ausschuss) zu benennen. Zusätzlich sollen Vertreter für den Arbeitskreis „Junge lokale und regionale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger“ (AK JUMA) benannt werden.

    Wichtige Foren für europäischen Austausch

    Wie die Verwaltung in ihrer Begründung erläutert, sind kommunale Partnerschaften und Entwicklungszusammenarbeit wichtige Themenfelder der Deutschen RGRE-Sektion. Die drei Fachausschüsse bieten den Mitgliedskommunen ein Forum zur Diskussion und zum Erfahrungsaustausch.

    Das Präsidium der deutschen RGRE-Sektion hatte am 12. Mai 2015 eine Geschäftsordnung für die Fachausschüsse verabschiedet. Danach bereiten die Ausschüsse Beschlüsse des Präsidiums vor oder sind zur selbstständigen Beschlussfassung ermächtigt.

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    Bilaterale Zusammenarbeit mit Frankreich und Polen

    Eine Besonderheit des DFA und DPA liegt in ihrem bilateralen Charakter: Die Ausschüsse setzen sich aus deutschen und französischen beziehungsweise deutschen und polnischen Kommunalpolitikern zusammen. Die internationalen Partner werden von der jeweiligen nationalen RGRE-Sektion benannt. Aufgrund dieser Struktur finden Sitzungen teilweise auch in Frankreich und Polen statt.

    Förderung junger Politiker

    Der Arbeitskreis JUMA dient dem Erfahrungsaustausch junger Politikerinnen und Politiker. Mit seiner Einrichtung soll die Perspektive junger Menschen innerhalb der Deutschen RGRE-Sektion verstärkt aufgegriffen werden. Ihre Mitwirkung an der Vertretung kommunaler Interessen auf europäischer und internationaler Ebene soll gefördert werden.

    Die Fachausschüsse kommen in der Regel zweimal jährlich zusammen, während der KEZ-Ausschuss und der AK JUMA ausschließlich in Deutschland tagen. Die Mitglieder werden vom Hauptausschuss der Deutschen Sektion des RGRE normalerweise für drei Jahre gewählt.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor, die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember.

  • Jahresabschluss 2024 der Stadt zur Feststellung vorgelegt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Der Rat soll in seiner Dezember-Sitzung den Jahresabschluss 2024 der Stadt feststellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Abschluss bereits geprüft und eine zustimmende Stellungnahme abgegeben.

    Prüfverfahren erfolgreich abgeschlossen

    Die Stadt hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 aufgestellt und das vorgeschriebene Prüfverfahren durchgeführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zusammen mit der örtlichen Rechnungsprüfung den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt erteilte am 30. Oktober 2025 einen Bestätigungsvermerk.

    Der Rechnungsprüfungsausschuss fasste am 5. Dezember 2025 eine zustimmende Stellungnahme zu den Prüfungsergebnissen. Diese wird nun zusammen mit dem Prüfungsbericht und dem Bestätigungsvermerk dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

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    Umfassende Prüfung nach gesetzlichen Vorgaben

    Die Prüfung erfolgte nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW. Dabei wurde untersucht, ob die gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen beachtet wurden und ob der Jahresabschluss ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.

    Der Lagebericht wurde darauf geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ein zutreffendes Bild der Lage der Kommune vermittelt. Auch die Darstellung der Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung war Gegenstand der Prüfung.

    Beratung in den Gremien

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember 2025 vor. Die endgültige Entscheidung über die Feststellung des Jahresabschlusses trifft der Rat am 18. Dezember 2025.

    Der Entwurf des Jahresabschlusses 2024 war bereits am 10. Juli 2025 dem Rat vorgelegt worden. Der vollständige Jahresabschluss besteht aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz, Anhang und Lagebericht.

  • Quartiersfonds für das Germanenviertel in Wattenscheid geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.12.2025Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (Die LINKE.)

    Die Bezirksvertretung Wattenscheid soll am 9. Dezember über die Einführung eines Quartiersfonds im Germanenviertel entscheiden. Mit 40.000 Euro sollen Projekte zur Aufwertung des Quartiers gefördert werden, die von Eigentümern und Bewohnern selbst umgesetzt werden.

    Hintergrund und Ziele des Quartiersfonds

    Der geplante Quartiersfonds orientiert sich an den bereits seit 2011 erfolgreich eingesetzten Stadtteilfonds in den Stadterneuerungsgebieten. Da die Verwaltung auf den privaten Grundstücksflächen im Germanenviertel nicht tätig werden kann, sollen die Eigentümer und Bewohner selbst aktiv werden.

    Die Ziele des Fonds sind die Aktivierung und Stärkung des Engagements der Anwohner, die Förderung der Kooperation und Vernetzung sowie die Attraktivierung und Gestaltung der Außenflächen im Quartier. Gefördert werden sollen beispielsweise die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen für private Außenflächen, kleinere Veranstaltungen, Kultur-, Kinder- und Jugendarbeit oder Kunstaktionen als Mitmachaktionen.

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    Antragsberechtigung und Beirat

    Antragsteller können alle Eigentümer, Bewohner und von Eigentümern beauftragte Hausverwaltungen sowie Vereine und Institutionen sein, die sich für das Quartier einsetzen wollen. Ein Beirat als lokales Vergabegremium soll über die eingereichten Projektvorschläge entscheiden.

    Der Beirat soll aus zehn Einzeleigentümern und den vier größten Immobilieneigentümern zusammengesetzt werden. Die Auswahl der Einzeleigentümer erfolgt über ein Interessensbekundungsverfahren und gegebenenfalls über ein Losverfahren.

    Geschäftsführung und Finanzierung

    Die Geschäftsführung des Quartiersfonds liegt für 2026 zunächst beim Amt für Stadtplanung und Wohnen. Diese umfasst die organisatorische Abwicklung, die Organisation der Beiratssitzungen, Berichterstattung über geförderte Projekte und begleitende Öffentlichkeitsarbeit.

    Über das Jahr 2026 hinaus soll die Geschäftsführung auf die Akteure im Quartier übertragen werden, um selbstragende Strukturen zu entwickeln. Langfristig sollte der Quartiersfonds aus Privatmitteln finanziert werden, da es sich um Privateigentum handelt und eine dauerhafte Finanzierung aus öffentlichen Mitteln dem Ziel der Eigenverantwortung entgegenstehen würde.

    Für 2026 stehen 40.000 Euro zur Verfügung, die von der Bezirksvertretung Wattenscheid bereitgestellt werden. Über die geförderten Projekte wird die Bezirksvertretung im ersten Quartal 2027 informiert.

  • Besetzung des Verwaltungsrats der Kulturinstitute Bochum steht an

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Der Rat soll acht Vertreterinnen und Vertreter für den Verwaltungsrat der Kulturinstitute Bochum AöR benennen. Die Anstalt des öffentlichen Rechts umfasst Schauspielhaus, Bochumer Symphoniker und Planetarium. Bislang ist nur ein Mitglied festgelegt.

    Die Stadtverwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Benennung der städtischen Vertreterinnen und Vertreter im Verwaltungsrat der Kulturinstitute Bochum vor. Die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) vereint die drei städtischen Kultureinrichtungen Schauspielhaus Bochum, Bochumer Symphoniker und Planetarium Bochum unter einem Dach.

    Acht Plätze zu vergeben

    Der Verwaltungsrat besteht aus acht Mitgliedern. Als Vorsitzender ist bereits Dietmar Dieckmann vorgesehen, der als für den Geschäftsbereich zuständige Beigeordnete fungiert. Sein Stellvertreter wird Jens Vieting als zuständiger Vertreter im Amt. Für alle weiteren sieben Plätze müssen noch Kandidatinnen und Kandidaten sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter benannt werden.

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    Geschlechterquote im Fokus

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Erreichung des Mindestanteils von 40 Prozent Frauen in dem Gremium drei Frauen zu benennen wären. Diese Vorgabe ergibt sich aus dem Landesgleichstellungsgesetz NRW, das für wesentliche Gremien wie Verwaltungsräte gilt.

    Amtszeit und Befugnisse

    Die Amtszeit der benannten Vertreterinnen und Vertreter entspricht der Wahlperiode des Stadtrats und verlängert sich bis zur Ratssitzung nach der Neuwahl. Der Rat kann die Mitglieder jederzeit abberufen und ermächtigt sie, im Einzelfall Untervollmachten zu erteilen, sofern dem keine gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage wird zunächst am 11. Dezember 2025 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung fällt der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025.

  • Rat benennt Vertreter für städtische Beteiligungsunternehmen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Der Stadtrat soll am 18. Dezember neue Vertreter für die Aufsichtsgremien von fünf städtischen Beteiligungsunternehmen aus den Bereichen Bildung, Freizeit, Kultur und Tourismus benennen. Die Vorlage der Verwaltung sieht teilweise unvollständige Besetzungen vor.

    Bochum Marketing und Tierpark im Fokus

    Für die Bochum Marketing GmbH, an der die Stadt mit 75,1 Prozent beteiligt ist, sollen Dr. Eva Maria Hubbert als Mitglied und Sebastian Kopietz als Stellvertreter in die Gesellschafterversammlung entsandt werden. Im sechsköpfigen Aufsichtsrat ist bisher nur Dr. Thomas Wollinger als Vertreter des Oberbürgermeisters vorgesehen – die weiteren fünf Plätze bleiben zunächst unbesetzt.

    Beim Tierpark Bochum gGmbH, an dem die Stadt zu 26 Prozent beteiligt ist, soll dieselbe Konstellation in der Gesellschafterversammlung gelten. Für den Aufsichtsrat ist Oberbürgermeister Jörg Lukat vorgeschlagen, ein zweiter städtischer Vertreter fehlt noch.

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    Weitere Beteiligungsunternehmen

    Bei der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (7,2 Prozent Beteiligung) werden ebenfalls Hubbert und Kopietz für die Gesellschafterversammlung benannt. Der Aufsichtsrat bleibt unbesetzt, für den Beirat der Betriebsstätte Kemnade soll Dietmar Dieckmann mit Falko Hildebrand als Stellvertreter fungieren.

    Für das european centre for creative economy (ecce) mit zehn Prozent städtischer Beteiligung ist Matthias Frense als Gesellschaftervertreter vorgeschlagen. Im Kuratorium soll Dietmar Dieckmann einen der zwei städtischen Sitze übernehmen.

    Geschlechterquote als Herausforderung

    Die Verwaltung weist in mehreren Fällen darauf hin, dass zur Erreichung der angestrebten 40-Prozent-Frauenquote in den Aufsichtsgremien weitere weibliche Kandidatinnen benannt werden müssten. Diese Vorgabe des Landesgleichstellungsgesetzes kann jedoch aufgrund des Wahlverfahrens nach Gemeindeordnung nur bei der Aufstellung der Listen berücksichtigt werden, nicht bei der finalen Ratsentscheidung.

    Beratung in den Gremien

    Die Vorlage wird zunächst am 11. Dezember im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten, bevor der Rat am 18. Dezember final entscheidet. Die Amtszeit der Vertreter entspricht der Wahlperiode des Rates.

  • Stadt übernimmt Bürgschaft für Wohngebiet-Entwicklung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt übernimmt eine Ausfallbürgschaft für eine städtische Beteiligungsgesellschaft, die ein Wohngebiet entwickeln soll. Das ursprünglich geplante Projekt konnte nicht fristgerecht abgeschlossen werden und benötigt nun ein neues Darlehen.

    Verzögerung bei Wohngebiet-Entwicklung

    Eine unmittelbare Beteiligungsgesellschaft der Stadt wurde über einen Entwicklungsträgervertrag beauftragt, im Stadtgebiet ein Wohngebiet innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu entwickeln und zu vermarkten. Die übertragenen Maßnahmen konnten jedoch nicht im vorgesehenen Zeitrahmen abgeschlossen werden.

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    Neue Finanzierung erforderlich

    Nach der Tilgung des alten verbürgten Darlehens ist nun die Aufnahme eines neuen Darlehens notwendig geworden. Das finanzierende Kreditinstitut verlangt als Sicherheit eine Ausfallbürgschaft der Stadt in Höhe des neuen Darlehensbetrags.

    Städtisches Interesse an Projektfortführung

    Die Verwaltung begründet die Bürgschaftsübernahme mit dem unmittelbaren eigenen Interesse der Stadt an den der Gesellschaft übertragenen Aufgaben im Rahmen der gemeindlichen Aufgabenerfüllung.

    Beratung in den Gremien

    Die entsprechende Beschlussvorlage wird im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung am 18. Dezember 2025 behandelt. Zuvor befasst sich der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Dezember 2025 zur Kenntnisnahme mit dem Thema.

  • Satzungsänderung soll Briefwahl-Bürgerentscheid zu Olympia-Bewerbung ermöglichen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Der Rat soll eine Änderung der Bürgerentscheid-Satzung beschließen, um einen möglichen Ratsbürgerentscheid zur Olympia-Bewerbung der Rhein-Ruhr-Region ausschließlich als Briefwahl durchführen zu können. Der Entscheid könnte am 19. April 2026 stattfinden.

    Koordinierte Abstimmung in der Region geplant

    Mehrere Kommunen der Städteregion Rhein-Ruhr erwägen eine gemeinsame Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele. Im Einvernehmen mit dem Land NRW soll hierzu zunächst in allen beteiligten Kommunen ein Ratsbürgerentscheid durchgeführt werden – voraussichtlich am 19. April 2026.

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    Briefwahl soll Beteiligung erleichtern und Kosten senken

    Die vorgeschlagene zweite Änderungssatzung zur bestehenden Bürgerentscheid-Satzung von 2008 soll die Durchführung als reine Briefwahl ermöglichen. Bislang regelt die Satzung sowohl Stimmabgabe an der Urne im Wahllokal als auch per Brief.

    Nach Angaben der Verwaltung soll die ausschließliche Briefabstimmung „eine möglichst niederschwellige Beteiligung“ ermöglichen und „gleichzeitig die Kosten so gering wie möglich halten“. Die entsprechende rechtliche Grundlage bietet § 5 Absatz 2 der Bürgerentscheid-Durchführungsverordnung.

    Beratung in den Gremien

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 11. Dezember vorberaten. Die endgültige Entscheidung soll der Rat am 18. Dezember treffen. Ein Ratsbürgerentscheid nach § 26 GO NRW erfordert eine Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl.

    Die Verwaltung betont, dass die Satzungsänderung unabhängig von der tatsächlichen Durchführung des Bürgerentscheids ist. Über die konkrete Durchführung soll in einer späteren Ratssitzung entschieden werden.

  • Neuwahl des Verwaltungsrates der Sparkasse Bochum steht bevor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Der Stadtrat muss nach der Kommunalwahl einen neuen Verwaltungsrat für die Sparkasse Bochum bilden. Oberbürgermeister Jörg Lukat soll erneut den Vorsitz übernehmen. Zudem sind Vertreter für die Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe zu bestimmen.

    Zusammensetzung des neuen Verwaltungsrates

    Der Verwaltungsrat der Sparkasse Bochum AöR setzt sich gemäß Sparkassengesetz bei Sparkassen mit 250 und mehr Beschäftigten aus 15 Mitgliedern zusammen: dem vorsitzenden Mitglied, neun sachkundigen Mitgliedern und fünf Dienstkräften der Sparkasse.

    Als vorsitzendes Mitglied ist Oberbürgermeister Jörg Lukat vorgesehen. Die neun sachkundigen Mitglieder bleiben in der Beschlussvorlage noch unbenannt. Für die fünf Dienstkräfte der Sparkasse wurden bereits Kandidaten durch die Personalversammlung vorgeschlagen, darunter zur Oven, Heim, Gamisch, Schmidt und Hennig mit ihren jeweiligen Stellvertretern.

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    Beachtung der Geschlechterquote

    Die Verwaltung weist in der Vorlage ausdrücklich darauf hin, dass zur Erreichung des Mindestanteils von 40 Prozent Frauen vier Frauen bei den sachkundigen Mitgliedern und zwei Frauen bei den Dienstkräften zu benennen wären. Derzeit ist bei den vorgeschlagenen Dienstkräften nur eine Frau (Hennig) vertreten.

    Entsendung in Verbandsversammlung

    Parallel zur Neuwahl des Verwaltungsrates muss der Rat auch Vertreter für die Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe bestimmen. Vorgesehen sind Oberbürgermeister Lukat als Mitglied und Sebastian Kopietz als Stellvertreter. Ein zweites Mitglied ist noch nicht benannt.

    Zeitplan und Verfahren

    Die Beschlussvorlage wird am 11. Dezember 2025 im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung soll der Rat am 18. Dezember 2025 treffen. Die Amtszeit der neuen Verwaltungsratsmitglieder entspricht der Wahlperiode des Stadtrates.

    Bei der Wahl der sachkundigen Mitglieder und Dienstkräfte kann von der Verhältniswahl abgesehen werden, wenn sich alle Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen.