Schlagwort: Beteiligung und Controlling

  • CDU beantragt Einführung eines digitalen Demokratie-Wegweisers

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    dagegen: 4 (CDU,UWG:FB)
    dafür: 12 (SPD,Grüne,AfD,Linke,OB)

    Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt möchte mit einem digitalen Tool die Kommunikation zwischen Bürgern und ihren politischen Vertretern verbessern. Der „Demokratie-Wegweiser“ soll auf der städtischen Website zeigen, welche Ratsmitglieder für welchen Wahlbezirk zuständig sind.

    Die CDU-Fraktion hat für die Ratssitzung am 18. Dezember 2025 einen Antrag zur Einführung eines Demokratie-Wegweisers eingereicht. Das digitale Tool soll als politische Verantwortungsträgerkarte in die städtische Internetseite eingebunden werden.

    Problem: Bürger finden nicht den richtigen Ansprechpartner

    Laut Antragsbegründung haben Bürger häufig Schwierigkeiten herauszufinden, wer in Rat und Verwaltung für ihr Anliegen zuständig ist. Viele Anfragen erreichen deshalb zunächst die Verwaltungsspitze oder verschiedene Fachbereiche, ohne dass die Zuständigkeit klar ist. Dies führe zu Verzögerungen, doppelten Arbeitswegen und Frustration bei allen Beteiligten.

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    Digitale Lösung bereits in anderen Kommunen etabliert

    Der Demokratie-Wegweiser ist nach Angaben der CDU ein innovatives digitales Tool, das bereits in mehreren Kommunen eingesetzt wird. Es stellt auf einer Karte übersichtlich dar, welche Ratsmitglieder für welchen Wahlbezirk zuständig sind und wie diese kontaktiert werden können.

    Self-Service-Modul für Ratsmitglieder geplant

    Zusätzlich zur Karte soll ein Self-Service-Modul für Ratsmitglieder aktiviert werden. Dieses bietet den Ratsmitgliedern die Möglichkeit, eigene Kontaktdaten und Informationen zur politischen Arbeit aktuell zu hinterlegen. Dies soll die direkte Kommunikation erleichtern, die Transparenz erhöhen und die Sichtbarkeit des ehrenamtlichen Engagements stärken.

    Entlastung für Verwaltung erwartet

    Die Verwaltung soll beauftragt werden, die notwendigen Schritte mit der Demokratie-Wegweiser gUG abzustimmen. Antragsteller Stefan Klapperich verspricht sich von der Einführung eine spürbare Entlastung für die Verwaltung, da weniger Umleitungen und Fehlanfragen bearbeitet werden müssten. Gleichzeitig erhielten Bürger einen niedrigschwelligen Zugang zu ihren politischen Vertretern.

  • Volt fordert weniger Sitzungsgeld und mehr Beteiligungsrechte für Bürger

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtgestalter-Fraktion Volt beantragt Änderungen zur Hauptsatzung der Stadt. Dabei sollen sowohl die Entschädigungen für Fraktionssitzungen reduziert als auch die Rechte von Bürgern bei Petitionsverfahren gestärkt werden.

    Für die Ratssitzung am 18. Dezember 2025 hat die Volt-Fraktion einen umfassenden Änderungsantrag zur Hauptsatzung eingereicht. Der Antrag umfasst sowohl finanzielle Aspekte der Ratsarbeit als auch verfahrensrechtliche Verbesserungen bei der Bürgerbeteiligung.

    Weniger Sitzungsgeld für interne Beratungen

    Ein zentraler Punkt des Antrags betrifft die Reduzierung der entschädigungsfähigen internen Sitzungen von Fraktionen und Gruppen. Statt der bisher möglichen 135 Sitzungen pro Jahr sollen künftig nur noch 130 Sitzungen mit Sitzungsgeld entschädigt werden. Dies betrifft Fraktions- und Gruppensitzungen einschließlich Teilfraktions-, Teilgruppen- und Arbeitskreissitzungen.

    Die Antragsteller begründen dies damit, dass im vergangenen Jahr neben acht Ratssitzungen 95 Ausschusssitzungen stattfanden. Die internen Sitzungen dienen der Vorbereitung dieser Gremiensitzungen und der politischen Willensbildung.

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    Stärkung der Petitionsrechte

    Einen weiteren Schwerpunkt bilden Verbesserungen im Petitionsverfahren. Volt schlägt vor, mehrere einschränkende Regelungen zu streichen und die Beteiligungsrechte von Bürgern zu erweitern.

    Konkret sollen Petenten künftig die Möglichkeit erhalten, bei einer geplanten Nicht-Befassung mit ihrer Eingabe schriftlich Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme soll der Beschlussvorlage als Anhang beigefügt werden.

    Verbesserte Verfahrensabläufe geplant

    Die Verwaltung soll ihre Stellungnahmen zu Petitionen künftig mit groben Kostenschätzungen versehen, sofern möglich. Zudem soll die konkrete Anregung oder Beschwerde im Wortlaut zum Beschlusstext werden, über den die Ratsmitglieder abstimmen.

    Bei der Behandlung in den Gremien sollen Petenten umfassendere Rederechte erhalten. Sie sollen grundsätzlich die gleichen Regelungen wie Rats- und Ausschussmitglieder erhalten und eine zusätzliche letzte Wortmeldung vor der Beschlussfassung bekommen.

    Begründung: Mehr Bürgernähe gefordert

    Die Antragsteller Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger begründen die Änderungen mit dem Ziel, Bürgern die Mitwirkung an der politischen Willensbildung zu erleichtern. Nur durch gleichberechtigte Rederechte sei eine angemessene politische Debatte über Bürgervorschläge möglich.

  • Volt beantragt Einwohner*innen-Rat für Bochum-Fonds

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Stadtratsfraktion Volt möchte das Entscheidungsgremium für Großprojekte des Bochum-Fonds grundlegend reformieren. Statt der bisherigen Struktur soll ein ausgeloster „Einwohnerinnen-Rat“ über Förderungen zwischen 7.500 und 25.000 Euro entscheiden.

    Neues Gremium mit ausgelosten Bürgerinnen geplant

    Mit einem Änderungsantrag für die Ratssitzung am 18. Dezember 2025 schlägt Volt eine komplette Neufassung der Entscheidungsstruktur vor. Der geplante „Einwohnerinnen-Rat für den Bochum-Fonds“ soll dreimal jährlich tagen und eigenständig über Förderanträge aus der Bürgerschaft entscheiden.

    Das Gremium würde aus 24 Personen bestehen: Aus jedem der sechs Stadtbezirke sollen vier Einwohnerinnen geschlechterparitätisch ausgelost werden. Menschen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ können sowohl unter „männlich“ als auch unter „weiblich“ gelost werden.

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    Inklusive Teilnahmeregeln vorgesehen

    Antragsberechtigt für die Auslosung wären alle Menschen über 16 Jahre, die seit mindestens drei Monaten ihren Haupt- oder einzigen Wohnsitz in der Stadt haben. Dies schließt ausdrücklich auch EU- und Nicht-EU-Ausländerinnen ein, einschließlich Geflüchteter und Schutzsuchender.

    Die Sitzungen sollen nicht-öffentlich unter Leitung des Oberbürgermeisters oder einer von ihm ernannten Person stattfinden, Entscheidungen würden mit einfacher Mehrheit getroffen.

    Erfolgreiche Projekte als Motivation

    Begründung verweist auf Bürgernähe

    Die Antragsteller Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger begründen ihren Vorschlag mit dem Wunsch nach stärkerer Bürgerbeteiligung. Der Bochum-Fonds stelle jährlich einen Euro pro Einwohnerin für gemeinnützige Projekte zur Verfügung und habe bereits diverse erfolgreiche Initiativen gefördert.

    Dazu zählen die Ausstellung „Kiyw ohne Licht“, Graffiti-Workshops, ein Kiez-Lastenrad, ein Parklet, das Radcafé Windkante, die Interkulturelle Woche 2022 in Wattenscheid, das Fluid als Queer-Space und das Benefizkonzert „Imagine Europe“ für die Ukraine.

  • Bezirksvertretung Bochum-Ost benennt neue Mitglieder für Bochum-Fonds-Entscheidungsgremium

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.01.2026Bezirksvertretung Bochum-OstMehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
    Enthaltungen: 4 (AfD)
    Dagegen: 2 (CDU)
    Dafür: 12 (SPD, Grüne, Linke)

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost muss aufgrund der veränderten Zusammensetzung nach der Kommunalwahl neue Vertreter für das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds ernennen. Das Gremium entscheidet über Großprojekte ab 7.501 Euro Fördersumme.

    Neuwahl nach Kommunalwahl erforderlich

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost wird am 21. Januar 2026 über die Ernennung neuer Mitglieder für das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds beraten. Der entsprechende Beschlussvorschlag der Verwaltung liegt vor. Die Neuwahl ist notwendig geworden, weil sich die Zusammensetzung der Bezirksvertretung nach der zurückliegenden Kommunalwahl verändert hat.

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    Zwei Mitglieder plus Stellvertreter

    Jede Bezirksvertretung ernennt zwei ordentliche Mitglieder sowie zwei Stellvertreter für das Entscheidungsgremium. Die entsprechenden Namen sollen in der Sitzung eingesetzt werden – die Vorlage enthält noch keine konkreten Personalvorschläge.

    Entscheidungen über Großprojekte

    Das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds wurde eingerichtet, um über eingereichte Großprojekte zu entscheiden. Es ist zuständig für alle Projekte ab einer Fördersumme von 7.501 Euro. Das Gremium tagt auf Einladung von Bochum Marketing dreimal jährlich in nicht-öffentlichen Sitzungen und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der Ziele des Bochum-Fonds.

    Hintergrund zum Bochum-Fonds

    Der Rat der Stadt hatte die Einrichtung des Bochum-Fonds bereits am 25. Juni 2020 beschlossen. Die organisatorischen Aufgaben für das Entscheidungsgremium obliegen der Bochum Marketing GmbH. Finanzielle Auswirkungen entstehen durch die Ernennung der Mitglieder nicht.

  • Verwaltung lehnt Zebrastreifen am Kerkwege ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    dagegen: 2 (Linke)
    dafür: 12 (SPD, CDU, Grüne, AfD, UWG:FB)
    Enthaltungen: 0

    Das Tiefbauamt empfiehlt dem Ausschuss für Mobilität, eine Bürgeranregung zur Einrichtung eines Zebrastreifens an der Kreuzung Kerkwege/Kortumstraße abzulehnen. Die verkehrlichen Voraussetzungen seien nicht erfüllt.

    Anregung aus der Bürgerschaft

    Mit einer E-Mail wurde bei der Stadtverwaltung angeregt, an der Kreuzung Kerkwege/Kortumstraße einen Zebrastreifen einzurichten. Die Verwaltung hat die Situation vor Ort geprüft und kommt zu dem Schluss, dass die rechtlichen Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg nicht gegeben sind.

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    Rechtliche Hürden für Zebrastreifen

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dürfen nach der Straßenverkehrsordnung nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend erforderlich ist. Zebrastreifen kommen nur in Betracht, wenn der Fußgänger-Querverkehr hinreichend gebündelt auftritt und die Verkehrszahlen ausreichend hoch sind.

    Besondere Situation im Tempo-30-Bereich

    Der Kerkwege ist als Einbahnstraße in Richtung Viktoriastraße ausgewiesen und gehört gemeinsam mit der Brüder- und Kreuzstraße zu einer Tempo-30-Zone. In solchen verkehrsberuhigten Bereichen sind Zebrastreifen grundsätzlich entbehrlich, da sie vorrangig dem Schutz der Fußgänger dienen.

    Weitere Verkehrsberuhigung geplant

    Die Verwaltung plant, die vorhandenen Schwellen durch höhere Modelle zu ersetzen und die Brüderstraße, den Kerkwege sowie einen Teil der Kreuzstraße als Tempo-20-Zone auszuweisen. Dies würde die Verkehrssicherheit für Fußgänger zusätzlich erhöhen.

    Fußgängerströme verteilt

    Nach Einschätzung der Verwaltung queren Fußgänger nicht nur in Höhe der Fußgängerzone Kortumstraße, sondern auch im Bereich der Brüderstraße. Eine konzentrierte Querungsstelle sei nicht auszumachen. Unter Berücksichtigung des Verkehrsaufkommens und der geringen Fahrbahnbreite sei es für Fußgänger unproblematisch, die Fahrbahn sicher zu überqueren.

    Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur entscheidet am 20. Januar 2026 über die Anregung.

  • Neue Mitglieder für Beirat der Verbraucherzentrale benannt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    15.01.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    05.02.2026RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Der Rat soll Anfang Februar die Zusammensetzung des Beirats bei der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW neu beschließen. Alle Ratsfraktionen sowie die Verwaltung entsenden Vertreter in das Gremium.

    Beratung in drei Gremien geplant

    Die Beschlussvorlage durchläuft zunächst den Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15. Januar sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 5. Februar 2026.

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    Fraktionen aktualisieren ihre Vertreter

    Nach einer Abfrage des Umwelt- und Grünflächenamtes vom November 2025 haben die Fraktionen ihre Mitglieder für den Beirat benannt. Für die SPD-Fraktion sollen Dirk Schatz als Mitglied und Martina Hoppe als Vertreterin fungieren. Die Grünen entsenden Marvin Rübhagen und Oliver Buschmann, die CDU Monika Czyz und Carolin Pesch.

    Die AfD-Fraktion nominiert Tino Müller und Xenia Müller, während Die Linke mit Lara Lösch und Gabriele Fuchs vertreten sein wird. Seitens der Verwaltung nimmt die Leitung des Umwelt- und Grünflächenamtes teil, derzeit Philipp Heidt, mit Anja Leifert als direkter Vertretung.

    Anpassung wegen UWG erforderlich

    Ursprünglich war der Beschluss nur auf Ratsfraktionen ausgelegt. Da die UWG jedoch keine Fraktion bildet, musste die Vorlage entsprechend angepasst werden.

    Aufgaben des Beirats

    Der Beirat basiert auf einem Vertrag zwischen Stadt und Verbraucherzentrale von 2001. Er soll einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch ermöglichen, Kooperationen verbessern und gemeinsame Ziele entwickeln. Das Gremium tritt in der Regel einmal jährlich zusammen.

    Die Mitgliedschaft im Beirat entspricht der fünfjährigen Legislaturperiode des Rates.

  • Bezirksschülervertretung entsendet zwei Vertreterinnen in Schulausschuss

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    14.01.2026Ausschuss für Schule und BildungEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Der Ausschuss für Schule und Bildung soll in der neuen Wahlperiode wieder zwei sachkundige Einwohnerinnen aus der Bezirksschülervertretung (BSV) erhalten. Sarah Spreckelmeyer und Christine Roeder wurden von der BSV für diese Aufgabe benannt.

    Kontinuität in der Schülervertretung

    Wie bereits in der vergangenen Wahlperiode soll die Bezirksschülervertretung durch die Entsendung von zwei Mitgliedern im Ausschuss für Schule und Bildung vertreten sein. Die BSV hat dafür Sarah Spreckelmeyer und Christine Roeder vorgeschlagen.

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    Rechtlicher Rahmen

    Gemäß dem Ratsbeschluss vom 2. November 2025 können bis zu sechs Personen als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner dem Ausschuss für Schule und Bildung angehören. Davon sind zwei als Pflichtmitglieder ohne Stimmrecht nach § 85 Absatz 2 des Schulgesetzes NRW vorgesehen.

    Entscheidung im Januar

    Der Ausschuss für Schule und Bildung wird am 14. Januar 2026 über die Berufung der beiden Vertreterinnen entscheiden. Nach der Präambel über den Katalog für die Zuständigkeiten der Ausschüsse können diese selbstständig über die Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern beschließen.

    Die Maßnahme verursacht keine finanziellen Kosten und hat keine klimarelevanten Auswirkungen.

  • Verwaltung lehnt Tempo-30-Verlängerung auf Hasenwinkeler Straße ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    dagegen: 2 (Linke)
    dafür: 12 (SPD, CDU, Grüne, AfD, UWG:FB)
    Enthaltungen: 0

    Die Stadt Bochum empfiehlt dem zuständigen Ausschuss, eine Bürgeranregung zur Verlängerung der 30-km/h-Begrenzung auf der Hasenwinkeler Straße zwischen Sparkasse und Dahlhauser Straße abzulehnen. Das Tiefbauamt begründet dies mit der Funktion der Straße als Teil des Vorbehaltsstraßennetzes.

    Vorbehaltsstraßennetz hat Vorrang

    Die Hasenwinkeler Straße gehört vollständig zum gesamtstädtisch festgelegten Vorbehaltsstraßennetz, das vom Hauptausschuss beschlossen wurde. Diese Straßen dienen vorrangig der Abwicklung des Durchgangs- und Wirtschaftsverkehrs und sollen angrenzende Wohngebiete entlasten. Grundsätzlich gilt dort die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

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    Keine rechtlichen Voraussetzungen erfüllt

    Streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen sind laut Straßenverkehrs-Ordnung nur bei besonderen Gefahrenlagen oder zwingenden verkehrlichen Gründen möglich. Eine gemeinsame Überprüfung mit der Polizei ergab keine entsprechenden Umstände. Auch das Unfalllagebild rechtfertigt keine Geschwindigkeitsreduzierung.

    StVO-Novelle ohne Auswirkungen

    Die geänderte StVO ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen Tempo 30 im Nahbereich sozialer Einrichtungen oder im Umfeld von Spielplätzen, Fußgängerüberwegen oder stark frequentierten Schulwegen. Diese Voraussetzungen sind im betroffenen Straßenabschnitt jedoch nicht erfüllt.

    Bestehende Tempo-30-Bereiche bleiben

    Bereits heute ist die Hasenwinkeler Straße zwischen Hattinger Straße und Kassenberger Straße aufgrund topographischer Besonderheiten auf 30 km/h begrenzt. Diese Beschränkung wurde bis zur Sparkasse (Hausnummer 204) verlängert, da dies aufgrund der verkehrlichen Bedingungen im Geschäftsbereich notwendig war.

    Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur entscheidet am 20. Januar 2026 über die Vorlage.

  • Von-Waldthausen-Schule beantragt Förderung für „Freundschaftsbank“

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.01.2026Bezirksvertretung Bochum-OstEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Von-Waldthausen-Schule möchte aus dem „Demokratie Topf“ der Bezirksvertretung Bochum-Ost 500 Euro für die Anschaffung einer Freundschaftsbank erhalten. Das Projekt soll Demokratiekompetenzen im Grundschulalter durch praktische Erfahrungen im sozialen Miteinander fördern.

    Förderung aus dem Demokratietopf

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost wird am 21. Januar 2026 über den Antrag der Von-Waldthausen-Schule entscheiden. Die Schule beantragt eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 500 Euro aus dem sogenannten „Demokratietopf“ für die Anschaffung einer Bank auf dem Schulhof.

    Die Verwaltung empfiehlt in ihrer Beschlussvorlage, der Förderung zuzustimmen und die Bezirksverwaltungsstelle Ost mit der Abwicklung zu beauftragen.

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    Hintergrund des Demokratietopfs

    Der Demokratietopf wurde durch einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die GRÜNEN zur Haushaltssatzung 2025/2026 eingerichtet. Insgesamt stehen für die Jahre 2025 und 2026 bezirkliche Mittel in Höhe von 5.000 Euro zur Verfügung, um Projekte zur Stärkung der Demokratie zu fördern.

    Ziel des Projekts

    Mit der Freundschaftsbank verfolgt die Von-Waldthausen-Schule das Ziel, Demokratiekompetenzen im Grundschulalter durch praktische Erfahrungen im sozialen Miteinander zu steigern. Nähere Einzelheiten zum Projekt sind dem Antrag der Schule zu entnehmen, der der Vorlage beigefügt ist.

    Finanzielle Bedingungen

    Die Gewährung der Zuwendung liegt im Ermessen der Bezirksvertretung. Die Schule muss die Verwendung der Mittel durch entsprechende Nachweise belegen. Sollte das Geld zweckwidrig verwendet werden oder die erforderlichen Nachweise nicht fristgerecht erbracht werden, wird die Zuwendung ganz oder teilweise zurückgefordert.

  • Fraktionen wollen Hürden für namentliche und geheime Abstimmungen angleichen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    SPD, CDU und Grüne beantragen gemeinsam eine Änderung der Geschäftsordnung, um die Voraussetzungen für namentliche und geheime Abstimmungen im Stadtrat zu vereinheitlichen.

    Einheitliche Regelung für Abstimmungsverfahren

    Die drei Fraktionen „Die SPD im Rat“, die CDU-Ratsfraktion und „Die Grünen im Rat“ haben einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Geschäftsordnung eingereicht. Der Antrag sieht vor, dass sowohl für namentliche als auch für geheime Abstimmungen künftig dieselbe Voraussetzung gelten soll: mindestens ein Fünftel der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder muss den jeweiligen Antrag stellen.

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    Änderung von Paragraf 10 der Geschäftsordnung

    Die geplante Änderung betrifft Paragraf 10 Absatz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen. Bisher waren offenbar unterschiedliche Regelungen für die beiden Abstimmungsverfahren vorgesehen.

    Mündliche Begründung angekündigt

    Eine schriftliche Begründung für den Änderungsantrag haben die Fraktionen nicht vorgelegt. Stattdessen ist eine mündliche Begründung in der Ratssitzung am 19. März 2026 vorgesehen.

    Der Antrag wurde von Dr. Peter Reinirkens für die SPD-Fraktion, Karsten Herlitz als CDU-Fraktionsvorsitzender sowie Vicki Marschall und Sebastian Pewny für die Grünen-Fraktion unterzeichnet.