Schlagwort: Beteiligung und Controlling

  • Gelsenwasser-Tochter beteiligt sich an Windenergieprojekt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Gemeindewerke Schermbeck planen eine 20-Prozent-Beteiligung an der neu zu gründenden Windenergie Overbeck GmbH & Co. KG. Da die Gelsenwasser AG über Beteiligungsketten mit den Städten Bochum und Dortmund verbunden ist, müssen beide Stadträte über das Vorhaben informiert werden.

    Komplexe Beteiligungsstruktur erfordert Ratsbefassung

    Die Gemeindewerke Schermbeck GmbH & Co. KG beabsichtigt, sich mit einem Fünftel an der noch zu gründenden Windenergie Overbeck GmbH & Co. KG zu beteiligen. Aufgrund der mehrstufigen Unternehmensverflechtungen ist eine Befassung der Räte in Bochum und Dortmund erforderlich.

    Die Beteiligungsstruktur gestaltet sich folgendermaßen: Die Gelsenwasser AG ist über die Gelsenwasser Energienetze GmbH mittelbar an den Gemeindewerken Schermbeck beteiligt. An der Gelsenwasser AG wiederum sind die Städte Bochum und Dortmund über ihre jeweiligen Stadtwerke-Gesellschaften mehrheitlich beteiligt.

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    Beratung in den Dezember-Sitzungen

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird am 11. Dezember 2025 über das Vorhaben informiert, der Rat folgt am 18. Dezember 2025. In beiden Gremien ist lediglich eine Kenntnisnahme vorgesehen.

    Nichtöffentliche Behandlung geplant

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Angelegenheit zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Gemeindewerke Schermbeck im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden soll. Dies entspricht den Bestimmungen der städtischen Geschäftsordnung für den Schutz schutzwürdiger Belange.

  • Verwaltung schlägt Änderung des Gesellschaftsvertrags für SBO vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung der SBO Senioreneinrichtungen soll künftig allein durch die Stadtkämmerin und Beteiligungsdezernentin erfolgen. Der Rat berät am 18. Dezember über eine entsprechende Anpassung des Gesellschaftsvertrags.

    Die Verwaltung beantragt eine Änderung des Gesellschaftsvertrags der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH. Ziel ist es, die Vertretungsregelungen in der Gesellschafterversammlung an den städtischen Konzern-Standard anzupassen.

    Besondere Konstruktion soll vereinheitlicht werden

    Bislang ist die Gesellschafterversammlung der SBO in besonderer Weise zusammengesetzt: Neben einer Vertreterin oder einem Vertreter auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin haben auch die im Rat vertretenen Fraktionen das Recht, jeweils eine Person als Gesellschaftervertreter vorzuschlagen. Diese Konstruktion findet sich ausschließlich bei der SBO und weicht von der üblichen städtischen Beteiligungspraxis ab.

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    Bewährtes Modell soll übernommen werden

    In der Praxis hat sich nach Angaben der Verwaltung das Modell bewährt, die Gesellschafterrechte durch die Stadtkämmerin und Beteiligungsdezernentin ausüben zu lassen. Dieses Vorgehen sorge für klare Verantwortlichkeiten, gewährleiste zügige Entscheidungsprozesse und stärke die Kohärenz im städtischen Beteiligungsmanagement.

    Politische Einflussnahme bleibt gesichert

    Die SBO verfügt über einen mitbestimmten und obligatorischen Aufsichtsrat, der alle Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vorzuberaten hat und über weitgehende Überwachungsrechte verfügt. Eine politische Einflussnahme bleibe somit weiterhin umfassend sichergestellt, so die Begründung.

    Beratungsfolge

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor. Die finale Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025.

  • Wahlprüfungsausschuss empfiehlt Gültigkeitserklärung aller Wahlen vom September

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.01.2026WahlprüfungsausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    05.02.2026RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Der Wahlprüfungsausschuss hat die Vorprüfung der Kommunalwahlen, Oberbürgermeisterwahl und Direktwahl des Integrationsausschusses vom 14. und 28. September 2025 abgeschlossen. Da keine Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden und keine Einsprüche eingingen, wird dem Rat die Gültigkeitserklärung aller Wahlen empfohlen.

    Umfassende Wahlprüfung ohne Beanstandungen

    Die Verwaltung legt dem Wahlprüfungsausschuss eine positive Bewertung aller Wahlen vor. Geprüft wurden die Oberbürgermeisterwahl vom 14. September 2025, die erforderliche Stichwahl vom 28. September, die Kommunalwahlen für Rat und sechs Bezirksvertretungen sowie die Direktwahl des Integrationsausschusses.

    Nach § 40 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) hatte der Wahlprüfungsausschuss von Amts wegen zu prüfen, ob Gründe für eine Ungültigkeitserklärung vorliegen. Dies wäre der Fall bei mangelnder Wählbarkeit von Kandidaten, wahlentscheidenden Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung oder ungültiger Ergebnisfeststellung.

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    Keine Einsprüche gegen Wahlergebnisse

    Die Wahlergebnisse wurden nach ihrer Feststellung durch den Wahlausschuss ordnungsgemäß im Amtsblatt bekanntgemacht: am 17. September für die Oberbürgermeisterwahl, am 29. September für die Kommunalwahlen und Integrationsausschusswahl sowie am 6. Oktober für die Stichwahl des Oberbürgermeisters.

    In den Bekanntmachungen wurde auf das Einspruchsrecht hingewiesen. Wahlberechtigte, Parteien, Wählergruppen und die Aufsichtsbehörde hatten jeweils einen Monat Zeit für Einsprüche. Diese Frist verstrich ohne eingegangene Einsprüche.

    Beratungsfolge bis zur Ratsentscheidung

    Der Wahlprüfungsausschuss wird am 7. Januar 2026 über die Vorlage beraten. Anschließend befasst sich am 28. Januar der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss damit. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 5. Februar 2026.

    Sollte der Rat die Gültigkeit beschließen, können gegen diesen Beschluss noch binnen eines Monats Klagen beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Auch der Aufsichtsbehörde steht dieses Recht zu.

    Rechtliche Grundlage der Wahlprüfung

    Die Gültigkeitsprüfung erfolgt auf Basis des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW. Der Oberbürgermeister darf nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht an der Beratung über die Gültigkeit seiner eigenen Wahl mitwirken.

    Die umfangreiche Dokumentation umfasst Niederschriften und Ergebnisse aller Wahlgänge sowie die öffentlichen Bekanntmachungen. Diese liegen der Beschlussvorlage als Anlagen bei.

  • Alle Ratsfraktionen beantragen Änderung der Geschäftsordnung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Sämtliche im Rat vertretenen Fraktionen haben gemeinsam einen Antrag zur Anpassung der Geschäftsordnung des Rates, der Ausschüsse und Bezirksvertretungen eingereicht. Die Änderungen sollen dem aktuellen Landesrecht entsprechen und neue Regelungen zur Sitzungsdauer einführen.

    Parteiübergreifender Konsens

    Der am 4. Dezember 2025 eingereichte Antrag trägt die Unterschriften aller sieben Ratsfraktionen: SPD, CDU, Grüne, Die Linke, UWG: Freie Bürger, FDP und BSW. Diese seltene Einigkeit aller politischen Kräfte unterstreicht die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Anpassungen.

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    Neue Regelung zur Sitzungsdauer

    Eine zentrale Neuerung betrifft die Möglichkeit zur Begrenzung von Sitzungszeiten. In § 2 der Geschäftsordnung soll unter Verweis auf § 47 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW ein neuer Absatz aufgenommen werden: „Im Zusammenhang mit der Feststellung der Tagesordnung kann die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister eine Begrenzung der Sitzungsdauer beschließen lassen.“

    Anpassung an Landesrecht

    Die Paragraphen 12, 13 und 14 der städtischen Geschäftsordnung sollen an die Neuregelungen des § 51 der Gemeindeordnung NRW angepasst werden. Zusätzlich sind in § 22 redaktionelle Anpassungen der Bezeichnungen von Beiräten vorgesehen.

    Nächste Schritte

    Der Antrag soll in der Ratssitzung am 18. Dezember 2025 behandelt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat eine entsprechend geänderte Geschäftsordnung zur Beschlussfassung vorzulegen.

  • Wahlprüfungsausschuss erhält neue Schriftführung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.01.2026WahlprüfungsausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Der Wahlprüfungsausschuss der Stadt Bochum soll zum Beginn der neuen Wahlperiode eine neue Schriftführung erhalten. Die Verwaltung schlägt Beate Schubert als Schriftführerin und Daniel Peters als stellvertretenden Schriftführer vor.

    Personalentscheidung für den Wahlprüfungsausschuss

    Wie aus der Beschlussvorlage hervorgeht, sind zu Beginn der neuen Wahlperiode die Schriftführungen für den Rat, die Fachausschüsse und die Beiräte neu zu bestellen. Der Wahlprüfungsausschuss soll am 7. Januar 2026 über die Bestellung der beiden Kandidaten entscheiden.

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    Rechtliche Grundlage für die Bestellung

    Die Bestellung erfolgt gemäß § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie § 22 der Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen. Nach diesen Vorschriften werden die Schriftführungen der städtischen Gremien durch das jeweilige Gremium bestellt und abberufen. Als Schriftführer sind städtische Dienstkräfte zu bestellen.

    Keine finanziellen Auswirkungen

    Die Maßnahme verursacht keinen zusätzlichen Mittelbedarf und hat keine jährlichen Folgelasten. Auch klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Die Bestellung soll bei Annahme des Vorschlags mit sofortiger Wirkung erfolgen.

  • Bürgernetzwerk fragt nach Bürgerbeteiligung bei Stadtentwicklungskonzepten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025Ratnoch nicht beraten

    Fünf Einwohner aus dem Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung haben neun detaillierte Fragen zur Erstellung der Stadtentwicklungskonzepte (STEKs) eingereicht. Sie wollen wissen, wie die ersten drei Gebiete ausgewählt wurden und wie die Bürgerbeteiligung künftig aussehen soll.

    Die Einwohner Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt, Jürgen Dassow, Brigitte Giese, Johannes Habich und Andrea Wirtz haben zur Ratssitzung am 18. Dezember 2025 umfangreiche Fragen zu den geplanten Stadtentwicklungskonzepten gestellt. Dabei geht es sowohl um bereits getroffene Entscheidungen als auch um zukünftige Planungen.

    Kritik am Auswahlverfahren

    Die Fragensteller kritisieren, dass in der ursprünglichen Vorlage vom September 2024 nicht konkretisiert wurde, welche Konzepte, Planwerke und Berichte neben dem Handlungskonzept „Zentren neu denken“ für die Auswahl der ersten drei Gebiete Hofstede/Riemke, Höntrop/Westenfeld und Werne verwendet wurden. Sie fordern Transparenz über den „sorgfältigen Auswahlprozess“ und wollen wissen, wer an den Ortsbesichtigungen teilgenommen hat.

    Besonders interessiert sie, ob es dabei Gespräche mit Bürgern durch Spontanbefragungen oder Haustür-Gespräche gegeben hat.

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    Fragen zur weiteren Prioritätenliste

    Das Netzwerk möchte erfahren, welche Stadtgebiete als nächste für die STEK-Erstellung vorgesehen sind und ob sich die weitere Liste nach den Handlungsbedarfen aus „Zentren neu denken“ richtet.

    Transparenz bei Online-Beteiligung gefordert

    Zur laufenden Bürgerbeteiligung auf der Plattform bochum-mitgestalten.de fragen die Einwohner, ob die Ergebnisse transparent gemacht werden. Falls eine Veröffentlichung nicht vorgesehen ist, wollen sie wissen, wie die Ergebnisse erkennbar in die weitere Planung einfließen sollen.

    Vorschläge für erweiterte Bürgerbeteiligung

    Die Fragesteller haben sich offenbar intensiv mit Beteiligungsverfahren in anderen Städten beschäftigt. Sie verweisen auf Beispiele aus Augsburg, Iserlohn, Bergheim, Göppingen und Heidelberg und schlagen vor, ähnliche Formate wie Auftaktveranstaltungen, Stadtforen, Stadtdialoge, Werkstätten, Arbeitskreise und aufsuchende Beteiligungen auch hier einzusetzen.

    Ihre achte und neunte Frage enthalten detaillierte Links zu Beteiligungsprozessen in anderen Kommunen als Vorbilder für eine umfassendere Bürgerbeteiligung.

  • Volt fordert systematische Umsetzung der Bürgerbeteiligung bei Planungsprozessen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtratsfraktion Volt beantragt für die Ratssitzung am 18. Dezember 2025 eine verbesserte Umsetzung der bereits beschlossenen Bürgerbeteiligung. Kern der Kritik: Bürgerinnen und Bürger können aus Verwaltungsvorlagen nicht erkennen, ob und wie eine Bürgerbeteiligung geplant ist.

    Transparenz bei Planungsverfahren gefordert

    Dr. Volker Steude von der Fraktion Volt hat einen Änderungsantrag zur Ratssitzung eingereicht, der sich auf eine Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW bezieht. Der Antrag kritisiert die mangelnde Transparenz bei der Umsetzung der bereits 2023 beschlossenen Vorlage 20232815 zur Bürgerbeteiligung.

    Nach Ansicht der Antragsteller ist für Bürgerinnen und Bürger aus den Beschlussvorlagen der Verwaltung regelmäßig nicht erkennbar, ob und in welcher Weise eine Bürgerbeteiligung bei außenwirkenden Planungsprozessen stattfinden soll. Auch im städtischen Bürgerbeteiligungsportal gebe es dazu in der Regel keine Angaben.

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    Systematische Implementierung in Verwaltungsprozesse

    Der vorgelegte Beschlusstext sieht vor, dass die Planung und Umsetzung von Beteiligungsprozessen systematisch in die Verwaltungsprozesse für außenwirkende Planungsprozesse implementiert wird. Zudem soll das Ergebnis zur Planung der Bürgerbeteiligung zur Sicherstellung der Transparenz Bestandteil der entsprechenden Vorlagen werden.

    Beschwerde über unvollständige Umsetzung

    In der Begründung stellt Steude klar, dass die vorliegende Anregung zunächst eine Beschwerde über die unvollständige Umsetzung der Vorlage 20232815 darstellt. Die Umsetzung entspreche zwar den rechtlichen Vorgaben, aber nicht dem ursprünglich intendierten Sinn und Zweck des Beschlusses.

    Durch eine systematische Implementierung soll vermieden werden, dass jeder Fachbereich die Vorgaben unterschiedlich interpretiert und umsetzt. Ziel sei ein einheitliches Verwaltungshandeln bei der Bürgerbeteiligung.

  • BSW fragt nach Krankenstand in bürgernahen Servicebereichen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die BSW-Ratsgruppe will wissen, ob erhöhte Krankenstände zu den beklagten langen Wartezeiten bei städtischen Dienstleistungen beitragen. In einer Anfrage an Oberbürgermeister Lukat fordert sie Auskunft über die Situation in Bereichen mit direktem Bürgerkontakt.

    Bürgerbeschwerden über schlechten Service

    Die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat nach eigenen Angaben in Bürgersprechstunden und auf anderen Wegen mehrere Beschwerden von Bürgern über lange Wartezeiten und schleppenden Service in verschiedenen städtischen Dienstleistungsbereichen wahrgenommen.

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    Konkrete Fragen zum Krankenstand

    Vor diesem Hintergrund richtet BSW-Fraktionsvorsitzender Sven Ratajczak zwei konkrete Fragen an die Verwaltung: Zunächst will er wissen, ob der Krankenstand der Mitarbeitenden in Servicedienstleistungen mit direktem Bürgerkontakt bekannt ist und ob dieser in diesem Jahr höher liegt als in den vorangegangenen Jahren.

    Vergleich mit Gesamtbelegschaft gefordert

    Die zweite Frage zielt auf einen Vergleich ab: Die BSW-Ratsgruppe möchte erfahren, ob der Krankenstand in den bürgernahen Servicedienstleistungen signifikant vom durchschnittlichen Krankenstand aller städtischen Angestellten abweicht.

    Die Anfrage ist für die Ratssitzung am 18. Dezember 2025 eingereicht worden.

  • Verwaltung lehnt Anregung zur Bürgerbeteiligung ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 7 (Linke)
    dagegen: 16 (AfD,StG/V)
    dafür: 65 (SPD,CDU,Grüne,UWG:FB,FDP,BSW,Backs,OB)

    Die Stadtverwaltung will sich nicht mit einer Bürgereingabe zur besseren Umsetzung von Bürgerbeteiligung bei Planungsprozessen befassen. Der Rat soll am 18. Dezember entscheiden, die Anregung ohne inhaltliche Prüfung abzulehnen.

    Die Einwohnerinnen Nadja Zein-Draeger und Stefanie Beckmann hatten eine Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW eingereicht. Sie fordern, dass die bereits 2023 beschlossenen Eckpunkte zur Bürgerbeteiligung systematisch in die Verwaltungsprozesse implementiert werden.

    Konkrete Forderungen der Bürgerinnen

    Die beiden Frauen beziehen sich auf die Vorlage 20232815 „Eckpunkte der Bürgerbeteiligung Bochum“, die vorsieht, Bürgerbeteiligung bei außenwirkenden Planungsprozessen verbindlich einzuplanen. Sie kritisieren, dass diese Vorgaben nicht umgesetzt werden und fordern mehr Transparenz.

    Konkret soll das Ergebnis zur Planung der Bürgerbeteiligung künftig Bestandteil aller Vorlagen für außenwirkende Planungen werden, um Transparenz zu schaffen.

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    Verwaltung sieht sich nicht zuständig

    Die Verwaltung begründet ihre Ablehnung damit, dass die Eingabe auf die „Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln“ abziele. Die Verfasserinnen wollten die Umsetzung eines Ratsbeschlusses überwachen – dafür sei eine Anregung nach § 24 GO NRW nicht das richtige Instrument.

    Kritik an mangelnder Umsetzung

    In ihrer Begründung führen Zein-Draeger und Beckmann konkrete Beispiele an: Bei der Durchsicht von Vorlagen für den Planungsausschuss zwischen Mai 2024 und Oktober 2025 sei nicht erkennbar gewesen, ob informelle Bürgerbeteiligung vorgesehen war. Auch auf der städtischen Beteiligungsplattform fand sich zum Stichtag nur ein informelles Beteiligungsverfahren.

    Die Bürgerinnen empfehlen zudem die Kenntnisnahme einer Informationsbroschüre zu „Häufigen Vorbehalten gegenüber Bürgerbeteiligung“.

  • SPD, CDU und Grüne beantragen drei stellvertretende Vorsitzende für Hauptausschuss

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die drei größten Ratsfraktionen wollen die Zahl der stellvertretenden Vorsitzenden im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss auf drei erhöhen. In einem gemeinsamen Änderungsantrag schlagen sie konkrete Kandidaten vor.

    Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen

    SPD, CDU und Grüne haben einen gemeinsamen Änderungsantrag für die Sitzung des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses am 11. Dezember 2025 eingereicht. Der Antrag betrifft die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des wichtigsten kommunalen Ausschusses.

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    Drei Kandidaten vorgeschlagen

    Die Fraktionen schlagen vor, die Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden auf drei zu erhöhen. Als Kandidaten werden genannt:

    • Martina Schnell (SPD) als erste stellvertretende Vorsitzende
    • Dr. Sascha Dewender (CDU) als zweiter stellvertretender Vorsitzender
    • Vicki Marschall (Grüne) als dritte stellvertretende Vorsitzende

    Breite Unterstützung

    Der Änderungsantrag wird von den Fraktionsspitzen aller drei Parteien unterstützt: Peter Reinirkens für die SPD-Fraktion, Karsten Herlitz für die CDU-Ratsfraktion sowie Sebastian Pewny und Vicki Marschall für die Grünen-Fraktion.