Schlagwort: Chancengerechtigkeit und Integration

  • Bezirksvertretung Nord soll Fußballprojekt für Mädchen mit 10.000 Euro fördern

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordMehrheitlich gegen Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 1
    Dagegen: 17
    Dafür: 1

    Die Verwaltung schlägt vor, das Projekt „Mädchen an den Ball“ im Bezirk Nord mit 10.000 Euro aus bezirklichen Mitteln zu unterstützen. Das niederschwellige Angebot richtet sich an Mädchen zwischen 6 und 17 Jahren und soll insbesondere auch Mädchen mit Migrationshintergrund für den Fußballsport gewinnen.

    Projekt soll Selbstbewusstsein und soziale Kompetenzen stärken

    Das Projekt „Mädchen an den Ball“ verfolgt neben der sportlichen Förderung auch soziokulturelle Ziele. Laut Konzept des durchführenden Vereins soll Mädchen zwischen 6 und 17 Jahren „ein neues und gestärktes Selbstbewusstsein“ vermittelt werden. Die Entwicklung sozialer, interkultureller und kreativer Kompetenzen steht dabei ebenso im Vordergrund wie das Erlernen sportlicher Fähigkeiten.

    Erklärtes Ziel ist es, durch den Mannschaftssport die Persönlichkeitsstruktur der Mädchen zu stärken und Soft Skills wie Teamfähigkeit, Integrationsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein zu trainieren.

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    Erfolgreiches Angebot mit 8 bis 15 Teilnehmerinnen

    Nach Auskunft des Vereins läuft das Projekt in Bochum erfolgreich. Jeweils 8 bis 15 Mädchen nehmen an den Trainingsangeboten teil und werden dabei von drei Trainerinnen und Trainern angeleitet. Das Angebot zeichnet sich durch seinen niedrigschwelligen, vereinsungebundenen Zugang aus.

    Beratung in zwei Gremien geplant

    Der Beschlussvorschlag wird zunächst am 23. Januar 2026 im Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit vorberaten. Die endgültige Entscheidung über die Mittelbereitstellung trifft die Bezirksvertretung Bochum-Nord in ihrer Sitzung am 3. März 2026.

    Die Sportverwaltung bewertet das Projekt als unterstützenswert. Der Verein finanziert seine Arbeit grundsätzlich selbst durch Spenden und beantragt nun erstmals städtische Unterstützung aus den bezirklichen Mitteln.

  • Grüne beantragen Personaländerungen im Beirat Gleichstellung und Vielfalt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Grünen-Fraktion im Rat hat einen Änderungsantrag für die Ratssitzung am 19. März eingereicht. Darin schlagen sie neue Mitglieder für den Beirat Gleichstellung und Vielfalt vor.

    Neue Besetzung vorgeschlagen

    Für den Beirat Gleichstellung und Vielfalt sollen Linda Unger und Lea Apitz als ordentliche Mitglieder gewählt werden. Als beratendes Mitglied wird Vicki Marschall benannt.

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    Verfahren im Rat

    Der Änderungsantrag wurde von den Fraktionsvorsitzenden Vicki Marschall und Sebastian Pewny unterzeichnet und am 10. März beim Oberbürgermeister eingereicht. Über die Personalien wird in der Ratssitzung am 19. März unter Tagesordnungspunkt 2.1 abgestimmt.

    Der Beirat Gleichstellung und Vielfalt berät die Stadt in Fragen der Gleichstellung aller Geschlechter und der Vielfalt in der Gesellschaft.

  • Wattenscheid erhält Fußballprojekt für Mädchen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid soll 10.000 Euro für die Fortsetzung des Projekts „Mädchen an den Ball“ bereitstellen. Das niederschwellige Fußballangebot richtet sich gezielt an Mädchen zwischen 6 und 17 Jahren und will Geschlechterklischees abbauen.

    Projekt stärkt Selbstbewusstsein und soziale Kompetenzen

    Das Projekt „Mädchen an den Ball“ setzt auf einen sehr niedrigschwelligen Zugang und will gezielt Mädchen, insbesondere auch solche mit Migrationshintergrund, für den Fußballsport gewinnen. Dabei steht die soziale Funktion des Sports im Vordergrund.

    Laut Konzept des Vereins soll die „gezielte sportliche und soziokulturell ausgerichtete Förderung“ Mädchen zwischen 6 und 17 Jahren ein neues und gestärktes Selbstbewusstsein vermitteln. Die Entwicklung sozialer, interkultureller und kreativer Kompetenzen steht dabei ebenso im Vordergrund wie das Erlernen der sportlichen Fähigkeiten.

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    Erfolgreiche Teilnahme mit drei Trainern

    Nach Auskunft des Vereins sind die Projekte sehr erfolgreich. Jeweils 8 bis 15 Mädchen nehmen an den Trainingsangeboten teil und werden von drei Trainern angeleitet. Die Sportverwaltung bewertet das Projekt als unterstützenswert.

    Beratungsverfahren läuft

    Der Antrag durchläuft zunächst am 23. Januar 2026 den Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit zur Vorberatung. Die endgültige Entscheidung trifft die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 3. März 2026.

    Der Verein finanziert seine Projekte grundsätzlich selbst durch Spenden und beantragt nun erstmals städtische Unterstützung aus den bezirklichen Mitteln.

  • CDU nominiert drei Kandidatinnen für Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt hat einen Änderungsantrag für die Ratssitzung am 19. März 2026 eingereicht. Darin schlägt sie drei Kandidatinnen für den Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ vor.

    Personalvorschlag der CDU-Fraktion

    Für den BeiratGleichstellung und Vielfalt“ nominiert die CDU-Fraktion folgende drei Personen:

    • Birgitt Beier
    • Laura Suchan
    • Monika Pieper
    Der Änderungsantrag wurde am 12. März 2026 von Fraktionsvorsitzendem Karsten Herlitz eingereicht und ist als Tagesordnungspunkt 2.1 für die Ratssitzung am 19. März vorgesehen.

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    Begründung erfolgt mündlich

    In dem Antragsdokument verzichtet die CDU-Fraktion auf eine schriftliche Begründung für ihre Personalvorschläge. Stattdessen ist vermerkt, dass die Begründung gegebenenfalls mündlich in der Ratssitzung erfolgen wird.

  • STADTGESTALTER/Volt fragt nach Verwarnungen wegen Hunden auf Friedhöfen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    15.01.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt will wissen, wie viele Verwarnungen und Bußgelder seit dem Ratsbeschluss zur Änderung der Friedhofssatzung verhängt wurden. Besonders kritisch sehen die Kommunalpolitiker den Umgang mit Assistenzhunden.

    Verwirrung nach Ratsbeschluss

    Nach dem Ratsbeschluss vom 3. April 2025, künftig Hunde auf städtischen Friedhöfen zu erlauben, herrschte bei vielen Hundehaltern Verwirrung. Viele nahmen fälschlicherweise an, die Regelung gelte sofort – tatsächlich wurde aber zunächst nur die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Änderungssatzung zu erarbeiten.

    Die bisherige Friedhofssatzung verbietet in § 13 Abs. 1 Nr. 5 das Mitführen aller Tiere außer Blindenhunden. Laut Radio Bochum wurden seit August 2025 zwar weiterhin Kontrollen durchgeführt und Belehrungen ausgesprochen, auf Ordnungsgelder aber „derzeit“ verzichtet.

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    Rechtliche Bedenken bei Assistenzhunden

    Die STADTGESTALTER/Volt sehen besonders bei Assistenzhunden rechtliche Probleme. Sie argumentieren, dass § 12e des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) Menschen mit Assistenzhunden den Zutritt zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen garantiert. Eine Verweigerung würde gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen, da Bundesrecht über kommunales Satzungsrecht stehe.

    Fünf konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die Ratsgruppe will für den Zeitraum seit dem Ratsbeschluss wissen:

    • Wie viele Verwarn- und Bußgelder wurden verhängt und gab es Widersprüche?

    • Wie oft wurden Belehrungen erteilt?

    • Wie sah die Praxis in den letzten fünf Jahren aus?


    Zusätzlich fragen sie, ob Assistenzhunde bereits jetzt legal mitgeführt werden dürfen und wie darüber informiert wird.

    Neue Satzung erst in neuer Wahlperiode

    Die Verwaltung hatte im September 2025 mitgeteilt, dass die Änderungssatzung erst in der neuen Wahlperiode eingebracht wird. Die Anfrage soll in der ersten Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15. Januar 2026 behandelt werden.

  • Ausführlicher Bericht über Asylsystem in Bochum vorgelegt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten
    21.04.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat einen umfassenden Sachstandsbericht zum Asylsystem vorgelegt, der detaillierte Zahlen zu den verschiedenen Aufenthaltsstatus, Herkunftsländern und der Unterbringungssituation enthält. Insgesamt leben derzeit über 11.000 Menschen aus humanitären Gründen in der Stadt.

    Der Bericht, der auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zurückgeht, gibt erstmals einen detaillierten Überblick über die Situation geflüchteter Menschen in Bochum. Die Zahlen basieren auf dem Stand von Anfang März 2026.

    Große Vielfalt bei Aufenthaltsstatus

    Die größte Gruppe bilden Menschen mit anerkannter Flüchtlingseigenschaft (5.381 Personen), gefolgt von Personen mit subsidiärem Schutz oder Abschiebungsverboten (4.602 Personen). 3.485 Menschen leben mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG – hierbei handelt es sich hauptsächlich um ukrainische Kriegsgeflüchtete (3.371 Personen).

    688 Personen befinden sich noch im laufenden Asylverfahren mit einer Aufenthaltsgestattung, während 617 Personen ausreisepflichtig sind. 237 Menschen haben Asylberechtigung nach Artikel 16a Grundgesetz erhalten.

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    Syrien und Ukraine dominieren Herkunftsstatistik

    Bei den Herkunftsländern führt Syrien mit deutlichem Abstand, gefolgt von der Ukraine und dem Irak. Besonders bei Menschen mit Aufenthaltsgestattung stellt die Türkei mit 184 Personen die zweitgrößte Gruppe nach Syrien (235 Personen). Afghanistan, Iran und verschiedene afrikanische Staaten sind ebenfalls stark vertreten.

    Zuweisung und Rückkehr im Jahr 2025

    2025 wurden der Stadt 649 Personen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zugewiesen, davon 254 aus der Ukraine und 155 aus Syrien. Freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt sind 66 Personen, die meisten davon in die Türkei (13) und nach Syrien (10). 24 Personen wurden abgeschoben, Dublin-Rücküberstellungen erfolgten hingegen keine.

    Unterbringung und Betreuung

    Die Stadt verfügt über Sammelunterkünfte mit insgesamt 1.518 Plätzen, aufgeteilt in Übergangsheime (556 Plätze) und mobile Wohnanlagen (1.022 Plätze). Aktuell sind 838 Personen in diesen Einrichtungen untergebracht. Zusätzlich leben viele Geflüchtete in angemieteten Wohnungen oder Wohnungspaketen.

    61 unbegleitete minderjährige Ausländer befinden sich in der Obhut des Jugendamts, die meisten davon (55 Personen) sind zwischen 16 und 17 Jahre alt.

    Chancen-Aufenthaltsrecht wird genutzt

    560 Personen erhielten bisher eine Aufenthaltserlaubnis nach dem neuen Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG), 74 Anträge wurden abgelehnt. 205 Personen konnten bereits in eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis wechseln, während 121 in die vollziehbare Ausreisepflicht zurückfielen.

    Arbeitsmarktintegration

    Von den 1.546 erwerbsfähigen ukrainischen Kriegsgeflüchteten im Bürgergeldbezug gehen 159 einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, weitere 123 sind geringfügig beschäftigt. Bei Personen im Asylbewerberleistungsgesetz-Bezug arbeiten 26 sozialversicherungspflichtig.

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass manche Auswertungen aufgrund des hohen Arbeitsaufwands und der verfügbaren Personalressourcen nur eingeschränkt möglich sind.

  • Die Linke schlägt Kandidaten für Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ vor

    ⚠ Vorlage zurückgezogen

    Diese Ratsvorlage wurde im Bochumer Ratsinformationssystem am 13. April 2026 zurückgezogen oder durch eine Neufassung ersetzt. Der ursprüngliche Inhalt bleibt als redaktionelle Dokumentation erhalten.

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat einen Änderungsantrag zur Neuwahl der Mitglieder des Beirats „Gleichstellung und Vielfalt“ eingereicht. Für die Ratssitzung am 19. März 2026 werden konkrete Personalvorschläge unterbreitet.

    Personalvorschläge für den Gleichstellungsbeirat

    Die Linksfraktion schlägt Irene Lehmann als ordentliches Mitglied vor, mit Gabriele Fuchs als Stellvertreterin. Beide sind mit der Abkürzung „SB“ gekennzeichnet, was vermutlich auf eine spezifische Funktion oder Qualifikation hinweist.

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    Beratende Ratsmitglieder

    Als beratendes Ratsmitglied nominiert die Fraktion Carolin Paskuda. Für diese Position werden gleich mehrere Stellvertreter vorgeschlagen: Dr. Sonja Knobbe, Wiebke Köllner und Sarah Lange.

    Unklarheit bei Stellvertretungen

    Der Änderungsantrag weist eine gewisse Unschärfe auf: Am Ende des Dokuments werden zusätzlich „Wiebke Köllner / Horst Hohmeier“ aufgeführt, ohne dass deren genaue Zuordnung zu den Positionen eindeutig erkennbar ist.

    Der Antrag ist für die 5. Ratssitzung am 19. März 2026 vorgesehen und richtet sich an Oberbürgermeister Jörg Lukat.

  • AfD fragt nach Einbürgerungsstatistik in Bochum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    26.02.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und IntegrationDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die AfD-Fraktion will detaillierte Informationen über Einbürgerungen der vergangenen Jahre. In einer umfangreichen Anfrage fordert sie Daten zu Herkunftsländern, Staatsangehörigkeiten und möglichen Betrugsfällen.

    Die AfD-Fraktion hat eine detaillierte Anfrage zur Einbürgerungsstatistik in Bochum gestellt. Anlass ist der bundesweite Höchststand von 291.955 Einbürgerungen im Jahr 2024, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Dies entspricht einem Anstieg von 46 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

    Fragen zu Einbürgerungszahlen und Staatsangehörigkeiten

    Die Anfrage umfasst 13 detaillierte Fragen für den Zeitraum 2020 bis 2025. Die AfD möchte wissen, wie viele Personen unter Aufgabe ihrer alten Staatsangehörigkeit eingebürgert wurden und aus welchen Ländern diese stammten. Zusätzlich wird nach Fällen gefragt, in denen eine doppelte Staatsangehörigkeit beibehalten wurde.

    Bundesweit wurden 2024 am häufigsten Menschen mit syrischer Staatsangehörigkeit eingebürgert (28 Prozent), gefolgt von türkischen (8 Prozent), irakischen (5 Prozent), russischen (4 Prozent) und afghanischen Staatsangehörigen (3 Prozent).

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    Rechtliche Grundlagen im Fokus

    Die Fraktion unterscheidet zwischen Ermessenseinbürgerungen nach § 8 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) und Anspruchseinbürgerungen nach § 10 StAG. Auch nach anderen Rechtsgrundlagen und abgelehnten Anträgen wird gefragt.

    Zusätzlich interessiert sich die AfD für Fälle, in denen die Staatsangehörigkeit nach §§ 28 oder 35 StAG wieder entzogen wurde.

    Betrugsprävention bei Sprachtests

    Ein besonderer Fokus liegt auf möglichen Betrugsfällen bei Sprach- und Einbürgerungstests. Die Fraktion verweist auf ein von der Polizei Nürnberg aufgedecktes bundesweites Betrugsnetz, bei dem Stellvertreter für 2.500 bis 6.000 Euro an Prüfungen teilnahmen und gefälschte Ausweise verwendet wurden.

    Die AfD möchte wissen, ob solche Fälle auch in Bochum bekannt geworden sind und welche Präventionsmaßnahmen ergriffen werden. Besonders die Identitätsfeststellung und das Vorgehen bei entdeckten Betrugsfällen stehen im Mittelpunkt des Interesses.

    Die Anfrage wurde von Ratsherr Maik Klaus, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD, eingereicht und richtet sich an den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration.

  • AfD beantragt Änderung der Geschäftsordnung für Integrationsausschuss

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    26.02.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion fordert eine Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration. Der Änderungsantrag bezieht sich auf die Entsendung von Vertretern in den Landesintegrationsrat und soll eine rechtliche Unstimmigkeit korrigieren.

    Änderung bei Entsendungsregelungen gefordert

    Die AfD-Fraktion hat einen Änderungsantrag zur Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration eingereicht. Der Antrag zielt auf eine Modifikation des Paragraphen 2 (1) ab, der die Entsendung von Vertretern in übergeordnete Gremien regelt.

    Konkret soll der bisherige Wortlaut „aus der Mitte der direkt gewählten Migrantenvertreter*innen“ durch „aus der Mitte der direkt gewählten Mitglieder und der in den Ausschuss entsandten Ratsmitglieder“ ersetzt werden. Die Änderung betrifft die Entsendung von drei Mitgliedern und drei Stellvertretern in den Landesintegrationsrat sowie eines Mitglieds und eines Stellvertreters in den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates.

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    Widerspruch zur Satzung des Landesintegrationsrats

    Als Begründung führt die AfD-Fraktion an, dass die aktuelle Geschäftsordnung der Satzung des Landesintegrationsrats NRW widerspreche. Diese besage in Paragraph 6, dass Mitglieder durch Delegierte vertreten werden, die „direkt gewählte Integrationsratsmitglieder oder in den Integrationsrat entsandte Ratsmitglieder“ sein müssen.

    Auch Paragraph 7 der Satzung zum Hauptausschuss sehe vor, dass sowohl direkt gewählte Integrationsratsmitglieder als auch entsandte Ratsmitglieder als Delegierte fungieren können. Stellvertretende Mitglieder seien hingegen als Delegierte für den Hauptausschuss ausgeschlossen.

    Verwaltung bestätigt Rechtslage

    Der Änderungsantrag stützt sich zusätzlich auf eine schriftliche Auskunft der Verwaltung vom 20. Februar 2026. Diese habe bestätigt, dass alle Arten von Ausschussmitgliedern zur Mitgliederversammlung entsandt werden können und beim Wahlverfahren nach Hare/Niemeyer alle 15 Mitglieder berücksichtigt werden.

    Der Antrag wird in der ersten Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 26. Februar 2026 behandelt. Eingebracht haben ihn Maik Klaus als stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Ingrid Mohelská als direkt gewähltes Ausschussmitglied.

  • Fraktionsübergreifender Änderungsantrag zur Ausschussleitungswahl

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    26.02.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Ein breites Bündnis aus sieben Fraktionen hat einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Wahl der Ausschussleitung für Chancengerechtigkeit und Integration eingereicht. SPD-Politikerin Aselya Dilbas soll zur Vorsitzenden gewählt werden.

    Vorschlag für die Ausschussleitung

    Der Änderungsantrag sieht vor, Aselya Dilbas von der SPD zur Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration zu wählen. Als stellvertretende Vorsitzende sollen Irina Becker (CDU-Ratsfraktion) und Marta Taş (Grüne Liste Vielfalt) fungieren.

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    Breite Unterstützung verschiedener Fraktionen

    Der Antrag wird von einem ungewöhnlich breiten Spektrum getragen: Neben den SPD-Fraktionen und der CDU-Ratsfraktion sowie dem CDU-Forum Integration unterstützen auch die Grünen-Fraktionen und die Grüne Liste Vielfalt sowie das Bündnis Sahra Wagenknecht den Vorschlag.

    Abstimmung im Ausschuss

    Die Wahl soll in der Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 26. Februar 2026 stattfinden. Der Änderungsantrag richtet sich an Tagesordnungspunkt 1.3 zur Wahl der vorsitzenden Person und zweier Stellvertretungen.