Schlagwort: Chancengerechtigkeit und Integration

  • Die Linke schlägt neue Mitglieder für Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat einen Ersetzungsantrag für die Besetzung des Beirats „Gleichstellung und Vielfalt“ eingereicht. Drei Personen sollen als ordentliche und beratende Mitglieder gewählt werden.

    Personelle Neuaufstellung des Beirats

    Mit ihrem Ersetzungsantrag zur Ratssitzung am 19. März 2026 möchte die Linksfraktion die Zusammensetzung des städtischen Beirats „Gleichstellung und Vielfalt“ ändern. Als ordentliche Mitglieder schlägt sie Irene Lehmann (SB) und Anke Leitner vor. Als beratendes Ratsmitglied soll Carolin Paskuda gewählt werden.

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    Antrag zur fünften Ratssitzung

    Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 2.1.4 (Vorlagennummer 20260670) und soll den ursprünglichen Änderungsantrag der Linksfraktion ersetzen. Die Entscheidung über die vorgeschlagenen Personen trifft der Rat in seiner Sitzung.

    Der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ ist ein beratendes Gremium der Stadt, das sich mit Fragen der Chancengleichheit und gesellschaftlichen Vielfalt beschäftigt.

  • BSW und Bündnis Sahra Wagenknecht stellen Änderungsanträge für Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Zwei Ratsgruppen wollen ihre Vertreter in den städtischen Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ entsenden. Sowohl die BSW im Rat als auch das Bündnis Sahra Wagenknecht haben identische Änderungsanträge für die Ratssitzung eingereicht.

    Identische Personalvorschläge beider Gruppen

    Für die 5. Ratssitzung am 19. März 2026 haben beide Ratsgruppen jeweils einen Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt 2.1 eingereicht. Beide schlagen vor, Gabriela Fuisting als Vertreterin der „BSW im Rat“ in den BeiratGleichstellung und Vielfalt“ zu wählen.

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    Unterzeichner der Anträge

    Die Änderungsanträge wurden von Sven Ratajczak in seiner Funktion als Vorsitzender der Ratsgruppe „BSW im Rat der Stadt Bochum“ unterzeichnet. Ein weiterer identischer Antrag stammt vom „Bündnis Sahra Wagenknecht im Rat der Stadt Bochum“.

    Beirat für städtische Gleichstellungspolitik

    Der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ ist ein städtisches Gremium, das sich mit Fragen der Gleichstellung und Vielfalt in der Stadtgesellschaft befasst. Die Besetzung des Beirats erfolgt durch Beschluss des Stadtrates.

  • Verwaltung: Keine strukturellen Probleme bei EU-Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten
    23.04.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung sieht in Bochum keine strukturellen Probleme durch Missbrauch der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit. In einer umfassenden Antwort auf eine AfD-Anfrage legt die Stadt detaillierte Zahlen vor und betont präventive Maßnahmen.

    Deutlich niedrigere Zahlen als in Nachbarstädten

    Die aktuellen Daten zeigen einen anderen Trend als in vergleichbaren Ruhrgebietsstädten. 2025 leben 2.164 rumänische und 1.149 bulgarische Staatsangehörige in der Stadt – das entspricht 0,5 Prozent beziehungsweise 0,27 Prozent der Gesamtbevölkerung. Zum Vergleich: In Gelsenkirchen liegt der Anteil beider Gruppen bei 4,44 Prozent.

    Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt sogar einen Rückgang: Während 2022 noch 2.352 rumänische Staatsangehörige registriert waren, sank die Zahl bis 2025 auf 2.164. Bei bulgarischen Staatsangehörigen ging die Zahl von 1.272 (2023) auf 1.149 zurück.

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    Überschaubare Verlustfeststellungen

    Bei den Verlustfeststellungen nach dem Freizügigkeitsgesetz verzeichnet die Stadt seit 2020 insgesamt nur 27 Fälle – davon betrafen lediglich vier Rumänen und keinen Bulgaren. Die meisten Fälle entfielen auf polnische Staatsangehörige. Diese Zahlen sind deutlich niedriger als in anderen Ruhrgebietsstädten.

    Präventive Kontrollen und Kooperationen

    Die Verwaltung setzt auf präventive Maßnahmen: Seit 2023 besteht eine Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit, die Datenaustausch bei Auffälligkeiten ermöglicht. Eine fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppe führt regelmäßig Kontrollen an bekannten „Problemimmobilien“ durch und prüft Verdachtsfälle von Überbelegung.

    Sozialleistungen: Stabile Entwicklung

    Die Zahlen beim Bürgergeld zeigen eine relativ stabile Entwicklung. Ende 2025 bezogen 311 bulgarische und 598 rumänische Staatsangehörige Regelleistungen. Das JobCenter konnte jedoch keine spezifische „Bürgergeldquote“ für diese Gruppen ermitteln, da entsprechende Auswertungen nicht standardmäßig erstellt werden.

    Verwaltung sieht keine Verlagerungstendenzen

    Auf die Frage nach strukturellen Verlagerungen aus Gelsenkirchen antwortet die Verwaltung eindeutig: „Die aus den genannten Städten bekannt gewordenen Probleme sind in Bochum nicht anzutreffen.“ Die regelmäßigen Kontrollen und bereits etablierten Vernetzungen mit anderen Verwaltungsträgern könnten eine Ursache dafür sein.

    Eine Prognose für die kommenden Jahre hält die Verwaltung aufgrund ungewisser Parameter wie geopolitischer und wirtschaftlicher Entwicklungen nicht für seriös möglich.

  • FDP-UWG: WAT nominiert Anna Viktoria Schröder für Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsfraktion FDP-UWG: WAT hat einen Änderungsantrag für die kommende Ratssitzung eingereicht. Sie schlägt Anna Viktoria Schröder als Vertreterin für den Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ vor.

    Nominierung für den 19. März

    Mit einem am 17. März 2025 eingereichten Änderungsantrag wendet sich die Fraktion FDP-UWG: WAT an Oberbürgermeister Jörg Lukat. Der Antrag bezieht sich auf die 5. Sitzung des Stadtrates am 19. März 2026 und dort konkret auf Tagesordnungspunkt 2.1.

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    Besetzung des Beirats

    Die Fraktion beantragt die Wahl von Anna Viktoria Schröder in den städtischen BeiratGleichstellung und Vielfalt“. Der Antrag ist von den beiden Vorsitzenden Felix Haltt und Hans-Josef Winkler unterzeichnet.

    Der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ befasst sich mit Fragen der Gleichberechtigung und gesellschaftlichen Teilhabe in der Stadt. Über den Änderungsantrag wird der Rat in seiner kommenden Sitzung abstimmen.

  • AfD beantragt Mitglieder für Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt hat einen Änderungsantrag zur Wahl der Mitglieder in den Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ eingereicht. Für die Ratssitzung am 19. März schlägt die Fraktion zwei Kandidatinnen vor.

    Zwei Kandidatinnen vorgeschlagen

    Die AfD-Fraktion möchte Regina Wüstefeld und Diana Matheus als Mitglieder in den BeiratGleichstellung und Vielfalt“ wählen lassen. Der entsprechende Änderungsantrag wurde von Fraktionsgeschäftsführerin Cornelia Heitmann am 16. März eingereicht.

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    Behandlung in der Ratssitzung

    Der Änderungsantrag bezieht sich auf Tagesordnungspunkt 2.1 der 5. Ratssitzung am 19. März 2026. Dort soll über die Zusammensetzung des Beirats entschieden werden.

    Der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ befasst sich mit Fragen der Chancengleichheit und gesellschaftlichen Vielfalt in der Stadt.

  • Verwaltung berichtet über Schutzkonzepte gegen sexuelle Belästigung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat auf eine Anfrage der Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt zu sexuellen Belästigungen im Ordnungsamt geantwortet. Seit 2020 wurden insgesamt sechs arbeitsrechtlich relevante Fälle dokumentiert. Die Stadt verweist auf bestehende Schutzstrukturen und Präventionsmaßnahmen.

    Die Anfrage bezog sich auf einen Fall aus dem Ordnungsamt, der medial bekannt geworden war. Eine Mitarbeiterin war mehrfach sexuell belästigt worden, der Täter wurde zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Beide Personen arbeiten mittlerweile nicht mehr beim Ordnungsamt.

    Bestehende Schutzkonzepte und Richtlinien

    Die Verwaltung führt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als gesetzliche Grundlage an und verweist auf bereits bestehende Schutz- und Präventionsstrukturen. Diese wurden kontinuierlich weiterentwickelt und umfassen eine zentrale Beschwerdestelle nach § 13 AGG sowie Informations- und Unterstützungsangebote im Intranet.

    Im Rahmen der Kampagne „Besser miteinander – Bochumer Arbeitgebende gegen Diskriminierung“ wurden 2023 verschiedene Maßnahmen gebündelt. 2024 veröffentlichte das Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion spezielle Handlungshilfen zum Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Zusätzlich wurde ein E-Moodle-Kurs zur „Vermeidung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz“ initiiert.

    Seit August 2025 gilt eine „Dienstvereinbarung über Antidiskriminierung und Gleichbehandlung am Arbeitsplatz“. Beim Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) wurde der Sensibilisierungs-Workshop „Besser miteinander – Fairness und Respekt am Arbeitsplatz“ durchgeführt.

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    Dokumentierte Fälle seit 2020

    Seit 2020 wurden bei der Stadtverwaltung insgesamt sechs arbeitsrechtlich relevante Fälle im Zusammenhang mit sexueller Belästigung dokumentiert. In allen Fällen wurden arbeitsrechtliche Maßnahmen geprüft und umgesetzt. Zwei der betroffenen Mitarbeiter sind mittlerweile nicht mehr bei der Stadt beschäftigt.

    Die städtischen Beteiligungsunternehmen meldeten ebenfalls entsprechende Fälle. Die ergriffenen Maßnahmen reichten von Versetzungen und Anpassungen des Aufgabenbereichs bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen und lebenslangen Zutrittsverboten.

    Betriebssozialarbeit und Unterstützungsstrukturen

    Bei der Stabstelle für Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheit im Betrieb arbeiten drei Sozialarbeiterinnen, deren Schwerpunkt in der Beratung im betrieblichen Eingliederungsmanagement liegt. Ein Betriebspsychologe steht als Ansprechpartner zur Verfügung oder vermittelt an externe Beratungsstellen.

    Weitere Unterstützung bieten die Personalbetreuung, Ausbilderinnen, die Beschwerdestelle, Mitarbeiter*innen im Referat für Gleichstellung sowie Interessenvertretungen wie Personalrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung.

    Die kommunalen Unternehmen zeigen unterschiedliche Ansätze: Größere Organisationen verfügen über eigenständige Sozialberatungsstrukturen, während kleinere Unternehmen auf Kooperationen oder interne Ansprechpersonen setzen.

    Die Verwaltung betont, dass auch dort, wo keine gesonderten Schutzkonzepte vorliegen, bestehende Compliance-Strukturen, verbindliche Richtlinien und verpflichtende AGG-Schulungen Prävention gewährleisten.

  • Verwaltung definiert Grenzen für Ratsfragen in ausführlicher Stellungnahme

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat auf eine provokante Anfrage der BSW-Gruppe zur Anzahl „rassistischer Anfragen“ mit einer umfassenden rechtlichen Einordnung des kommunalen Fragerechts geantwortet. Dabei werden klare verfassungsrechtliche und strafrechtliche Grenzen für Ratsmitglieder aufgezeigt.

    Anlass: Provokante BSW-Anfrage

    Die Gruppe „BSW im Rat“ hatte in der Ratssitzung vom 5. Februar 2026 gefragt: „Wie viele rassistische Anfragen darf man pro Wahlperiode stellen?“ Die Verwaltung nutzte diese Gelegenheit für eine grundsätzliche Stellungnahme zu den Grenzen des Fragerechts.

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    Rechtliche Grundlagen des Fragerechts

    Das Fragerecht der Ratsmitglieder dient der Information und Kontrolle der Verwaltung und ist funktional auf Sachaufklärung gerichtet. Nach der Geschäftsordnung können Ratsmitglieder „in Angelegenheiten der Stadt“ Anfragen stellen, die kommunalen Bezug haben und hinreichend bestimmt formuliert sind.

    Verfassungsrechtliche Grenzen

    Die Verwaltung betont, dass Rat und Verwaltung gemäß Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz an Gesetz und Recht gebunden sind. Dazu zählen insbesondere die Unantastbarkeit der Menschenwürde und das Gleichbehandlungsgebot. Anfragen, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen, dürfen inhaltlich nicht beantwortet werden.

    Strafrechtliche Schranken

    Konkrete strafrechtliche Grenzen bestehen bei Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung sowie Volksverhetzung. Anfragen, die geeignet sind, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufzurufen oder deren Menschenwürde anzugreifen, können den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen. In solchen Fällen ist die Verwaltung verpflichtet, den Sachverhalt zu dokumentieren und den Strafverfolgungsbehörden zuzuleiten.

    Einzelfallprüfung entscheidend

    Die Verwaltung stellt klar: „Maßgeblich für die Beantwortung von Anfragen ist ausschließlich die rechtliche Zulässigkeit, nicht die Anzahl der Anfragen.“ Jede Anfrage wird im Einzelfall geprüft. Diskriminierende oder menschenwürdeverletzende Anfragen werden zurückgewiesen, da sie die funktionale Zweckbindung des Fragerechts überschreiten.

  • Grüne fordern Rampe für Unterführung zwischen Kreuzstraße und Hermannshöhe

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Grüne Fraktion im Stadtrat hat eine Anfrage zur barrierefreien Gestaltung der Unterführung zwischen Kreuzstraße und Hermannshöhe gestellt. Die derzeit nur über Treppen zugängliche Passage soll durch eine Rampe für alle Nutzergruppen erreichbar werden.

    Barrierefreier Zugang gefordert

    Finn Hüsten von der Grünen Fraktion macht in seiner Anfrage darauf aufmerksam, dass die Unterführung zwischen Kreuzstraße und Hermannshöhe gegenwärtig ausschließlich über Treppen erreichbar ist. Dies führe dazu, dass Menschen im Rollstuhl oder mit anderen Gehunterstützungen die Passage nicht nutzen können. Gleiches gelte für Personen mit Kinderwagen oder Fahrrädern.

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    Zwei konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die Grüne Fraktion richtet zwei spezifische Fragen an die Stadtverwaltung: Erstens möchte sie wissen, ob es möglich ist, die Unterführung über eine Rampe zugänglich zu machen. Zweitens erkundigt sie sich nach den entstehenden Kosten für eine solche bauliche Maßnahme.

    Die Fraktion unter der Leitung von Fraktionsvorsitzendem Karsten Finke bittet um eine schriftliche Antwort der Verwaltung auf ihre Anfrage.

  • Bezirksvertretung Mitte soll 10.000 Euro für Mädchenfußball-Projekt bewilligen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.

    Die Verwaltung schlägt vor, das Projekt „Mädchen an den Ball“ im Bezirk Mitte mit 10.000 Euro aus bezirklichen Mitteln zu fördern. Das vereinsungebundene Fußballangebot richtet sich gezielt an Mädchen zwischen 6 und 17 Jahren und soll Selbstbewusstsein stärken sowie Geschlechterklischees abbauen.

    Niederschwelliger Zugang für alle Mädchen

    Das Projekt zeichnet sich durch einen sehr niederschwelligen Zugang aus und will gezielt Mädchen, insbesondere auch solche mit Migrationshintergrund, für den Fußballsport gewinnen. Dabei steht die soziale Funktion des Sports im Vordergrund.

    Die gezielte sportliche und soziokulturelle Förderung soll den Teilnehmerinnen ein neues und gestärktes Selbstbewusstsein vermitteln. Neben den sportlichen Fähigkeiten stehen die Entwicklung und Weitergabe sozialer, interkultureller und kreativer Kompetenzen im Fokus.

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    Persönlichkeitsentwicklung durch Teamsport

    Erklärtes Ziel des Projekts ist es, durch den Sport in der Mannschaft die Persönlichkeitsstruktur der Mädchen zu stärken. Gleichzeitig sollen Soft Skills wie Teamfähigkeit, Integrationsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein erlernt und trainiert werden.

    Der Trägerverein finanziert seine Projekte grundsätzlich selbst durch Spenden und beantragt nun erstmals einen städtischen Zuschuss. Nach Vereinsangaben ist das Projekt erfolgreich: Jeweils 8 bis 15 Mädchen nehmen an den Trainingsangeboten teil und werden von drei Trainerinnen angeleitet.

    Beratung in zwei Gremien

    Die Sportverwaltung bewertet das Projekt als unterstützenswert. Der Beschlussvorschlag durchläuft zunächst den Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit am 23. Januar 2026 zur Vorberatung. Die finale Entscheidung trifft die Bezirksvertretung Mitte am 5. März 2026.

  • SPD beantragt Besetzung des Beirats „Gleichstellung und Vielfalt“

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die SPD-Ratsfraktion hat einen Änderungsantrag zur Besetzung des Beirats „Gleichstellung und Vielfalt“ eingereicht. Vier Kandidatinnen sollen in das Gremium gewählt werden.

    Vier Kandidatinnen vorgeschlagen

    Für die Ratssitzung am 19. März 2026 hat die SPD-Fraktion einen Änderungsantrag eingereicht, mit dem vier Mitglieder für den BeiratGleichstellung und Vielfalt“ benannt werden. Als Kandidatinnen schlägt die Fraktion Angela Siebold, Stephanie Helder-Notzon, Zoubeida Khodr und Rachele Esposito vor.

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    Personelle Neubesetzung geplant

    Der von Peter Reinirkens als Fraktionsvorsitzendem unterzeichnete Antrag bezieht sich auf Tagesordnungspunkt 2.1 der kommenden Ratssitzung. Als Begründung für den Änderungsantrag wird lediglich die „Personelle Besetzung des Beirates“ angegeben.

    Der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ beschäftigt sich mit Fragen der Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Teilhabe in der Stadt.