Schlagwort: Chancengerechtigkeit und Integration

  • AfD beantragt Vorsitz im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    26.02.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion will mit Maik Klaus und Ingrid Mohelská sowohl den Vorsitz als auch beide Stellvertreterpositionen im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration besetzen. Der entsprechende Änderungsantrag wurde für die konstituierende Sitzung am 26. Februar eingereicht.

    Gemeinsame Kandidatenliste der AfD

    Die beiden AfD-Ausschussmitglieder Maik Klaus und Ingrid Mohelská haben eine gemeinsame Liste für die Wahl der Ausschussleitung gebildet. Klaus soll demnach als Vorsitzender kandidieren, Mohelská als erste Stellvertreterin. Für die zweite Stellvertreterposition wird ebenfalls Mohelská benannt.

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    Konstituierende Sitzung am 26. Februar

    Der Änderungsantrag bezieht sich auf Tagesordnungspunkt 1.3 der ersten Sitzung des Ausschusses, in der die Wahl der vorsitzenden Person und zweier Stellvertretungen vorgesehen ist. Maik Klaus fungiert als stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD, Ingrid Mohelská ist direkt gewähltes Mitglied im Ausschuss.

  • AfD benennt Vertreter für städtische Gremien und Konferenzen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    26.02.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat ihre Kandidaten für die Besetzung verschiedener städtischer Gremien und Konferenzen benannt. Maik Klaus und Ingrid Mohelská sollen die Partei in sechs verschiedenen Ausschüssen und Konferenzen vertreten.

    Gemeinsame Liste für sechs Gremien

    In einem Änderungsantrag zur Beschlussvorlage der Verwaltung haben die beiden AfD-Ausschussmitglieder Maik Klaus und Ingrid Mohelská eine gemeinsame Liste für die Besetzung von sechs Gremien vorgelegt. Der Antrag ist für die erste Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 26. Februar 2026 vorgesehen.

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    Verteilung der Mandate

    Für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Bochum soll Ingrid Mohelská als Delegierte fungieren, mit Maik Klaus als Ersatzdelegierten. Bei der Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW ist die Rollenverteilung umgekehrt: Maik Klaus als Delegierter, Ingrid Mohelská als Ersatzdelegierte.

    Für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW ist wieder Ingrid Mohelská als Delegierte vorgesehen, Maik Klaus als Ersatz. In der Kommunalen Gesundheitskonferenz soll Ingrid Mohelská vertreten sein, mit Maik Klaus als Stellvertreter.

    Einzelmandate und Unterzeichnung

    Für die Kommunale Inklusionskonferenz ist ausschließlich Maik Klaus vorgesehen. Bei der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege soll erneut Ingrid Mohelská als Delegierte und Maik Klaus als Ersatzdelegierter fungieren.

    Der Antrag ist von beiden Ratsmitgliedern unterzeichnet. Maik Klaus fungiert als Ratsherr und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD, Ingrid Mohelská als Ratsfrau und direkt gewähltes Mitglied im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration.

  • Integrationsausschuss wählt Vertreter für verschiedene Gremien

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    26.02.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration entsendet Vertreterinnen und Vertreter in mehrere wichtige kommunale Gremien. Ein fraktionsübergreifender Änderungsantrag regelt die Besetzung von Ausschüssen und Konferenzen.

    Beratungsfunktion im Jugendhilfeausschuss

    Als beratendes Mitglied im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie soll Marta Taş von der Grünen Liste Vielfalt fungieren. Als Stellvertreterin ist Daniela Arndt von der CDU-Ratsfraktion vorgesehen.

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    Delegierte für Landesintegrationsrat NRW

    Für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW werden drei Delegierte entsandt: Hicham Boutayeb (SPD), Nevin Karataş (CDU-Forum Integration) und Monetta Marchiano (Migrantische Linke). Als Ersatzdelegierte stehen Alice Grzybowski (SPD-Fraktion), Daniela Arndt (CDU-Ratsfraktion) und Batıkağan Pulat (Die Linke) bereit.

    Für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates ist Aselya Dilbas (SPD) als Delegierte vorgesehen, mit Irina Becker (CDU-Ratsfraktion) als Ersatzdelegierte.

    Kommunale Konferenzen erhalten neue Vertreter

    In der Kommunalen Gesundheitskonferenz soll Yanina Kovalchuk (SPD) als Mitglied fungieren, stellvertretend Nevin Karataş. Für die Kommunale Inklusionskonferenz ist Daniela Arndt (CDU-Ratsfraktion) als Mitglied vorgesehen, mit Hicham Boutayeb (SPD) als Stellvertreter.

    Die Konferenz für Alter und Pflege erhält mit Yanina Kovalchuk (SPD) eine Delegierte, Daniela Arndt (CDU-Ratsfraktion) fungiert als Ersatzdelegierte.

    Breite Unterstützung verschiedener Fraktionen

    Der Änderungsantrag wird von einem breiten Spektrum politischer Gruppen getragen, darunter die SPD-Fraktion, CDU-Ratsfraktion, Die Grünen, Die Linke sowie das Bündnis Sahra Wagenknecht. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration tagt am 26. Februar 2026.

  • AfD fragt nach Nutzung des Welcome Office Bochum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    26.02.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und IntegrationDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die AfD-Fraktion möchte detaillierte Informationen über die Tätigkeit des Welcome Office Bochum seit dessen Start im Herbst 2024. Die Anfrage fokussiert sich auf Nutzerzahlen nach Aufenthaltsstatus und Vermittlungserfolge.

    Hintergrund des Welcome Office

    Die Stadt Bochum gehört zu den zehn Städten in Nordrhein-Westfalen, die das Landesprogramm NRW*integrativ im Herbst 2024 operativ mitgestartet haben. Für die Umsetzung wurde ein Welcome Office eingerichtet, das als zentrale Anlaufstelle für alle notwendigen Anmeldevorgänge dient. An einem Tag der Woche können dort alle Behördengänge vor Ort erledigt werden.

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    Kooperationspartner und Services

    Das Welcome Office arbeitet mit verschiedenen Partnern zusammen: Neben Experten aus dem Amt für Bürgerservice und dem Kommunalen Integrationsmanagement stehen die Agentur für Arbeit, die IHK Mittleres Ruhrgebiet und die Handwerkskammer Dortmund zur Verfügung.

    Detaillierte Anfrage nach Nutzerdaten

    Die AfD-Fraktion unter Maik Klaus, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, möchte wissen, wie viele Einzelpersonen aus dem Ausland seit Herbst 2024 das Welcome Office für ihre Anmeldeverfahren genutzt haben. Dabei interessiert sie besonders die Aufschlüsselung nach verschiedenen Aufenthaltsgründen:

    • Personen mit völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (§§ 22-26 AufenthG)
    • Personen zum Zweck der Erwerbstätigkeit (§§ 18-21 AufenthG)
    • Geduldete ausreisepflichtige Personen
    • Personen mit Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration (§§ 25a und 25b AufenthG)

    Fragen zu Unternehmen und Vermittlung

    Weitere Fragen betreffen die Nutzung durch Unternehmen: Wie viele und welche Betriebe haben sich an das Welcome Office gewandt, um Arbeitskräfte aus dem Ausland anzuwerben? Außerdem möchte die AfD wissen, wie vielen Personen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden konnte und in wie vielen Fällen es sich um Vollzeitstellen handelte.

    Kostenaspekt im Fokus

    Abschließend fragt die Fraktion nach den Kosten, die der Stadt Bochum im Zusammenhang mit dem Welcome Center bisher entstanden sind. Die AfD bittet um schriftliche Beantwortung aller Fragen.

  • Änderungsantrag zur Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    26.02.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Ein breites Bündnis aus neun Fraktionen und Listen hat Änderungen zur Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration vorgeschlagen. Die Anpassungen sollen die Entsendung von Delegierten in Landesgremien regeln und einen Steuerungskreis für Fördermittel etablieren.

    Erweiterte Delegiertenentsendung

    Der Änderungsantrag sieht vor, dass der Ausschuss nicht nur direkt gewählte Migrantenvertreterinnen, sondern auch Ratsmitglieder in den Landesintegrationsrat und dessen Hauptausschuss entsenden kann. Diese Erweiterung ist notwendig, da die Satzung des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen beide Personengruppen als Delegierte zulässt.

    Konkret sollen drei Mitglieder und drei Stellvertreterinnen in den Landesintegrationsrat sowie ein Mitglied und eine Stellvertretung in den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates entsendet werden.

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    Neuer Steuerungskreis für Fördermittel

    Als weitere Neuerung wird die Einrichtung eines Steuerungskreises vorgeschlagen. Diesem Gremium sollen die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Ausschusses sowie beide Stellvertretungen angehören. Der Steuerungskreis soll eingegangene Zuwendungsanträge vorberaten und Vergabeempfehlungen erarbeiten.

    Effizienteres Förderverfahren angestrebt

    Die Antragsteller begründen die Einführung des Steuerungskreises mit der Notwendigkeit eines „schlanken, effizienten und zügigen Förderverfahrens“. In der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass ein vorheriger Austausch mit der Verwaltung bei der Gewährung von Zuschüssen für Vereine und Initiativen sinnvoll sei.

    Der Steuerungskreis soll als „kompaktes, arbeitsfähiges Gremium“ eine fachlich orientierte Vorprüfung der Anträge vornehmen, bevor diese zur abschließenden Beschlussfassung im Ausschuss behandelt werden.

    Breite politische Unterstützung

    Den Änderungsantrag haben Vertreter*innen von insgesamt neun politischen Gruppierungen unterzeichnet: SPD-Ratsfraktion und SPD-Partei, CDU-Ratsfraktion und CDU-Forum Integration, Die Grünen im Rat und Grüne Liste Vielfalt, Die Linke im Rat und Migrantische Linke sowie das Bündnis Sahra Wagenknecht.

    Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration soll über die Änderungen in seiner Sitzung am 26. Februar 2026 entscheiden.

  • Die Linke beantragt Umbesetzung im Ausschuss für Chancengleichheit und Integration

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat für die Ratssitzung am 19. März 2026 eine Umbesetzung ihrer Mitglieder im Ausschuss für Chancengleichheit und Integration beantragt. Dabei sollen ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied ihre Rollen tauschen.

    Wechsel der Mitgliedschaftsarten

    Der Antrag sieht vor, dass Batıkağan Pulat seine Position als ordentliches Mitglied aufgibt und stattdessen als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Chancengleichheit und Integration gewählt wird.

    Gleichzeitig soll Gavin Währisch den umgekehrten Weg gehen: Er scheidet als stellvertretendes Mitglied aus dem Ausschuss aus und wird für die Position des ordentlichen Mitglieds vorgeschlagen.

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    Abstimmung im Rat erforderlich

    Die beantragte Umbesetzung bedarf eines Beschlusses des Stadtrates. Der Antrag wurde von den Fraktionsmitgliedern Wiebke Köllner und Horst Hohmeier eingereicht und ist für die 5. Ratssitzung am 19. März 2026 vorgesehen.

  • AfD fragt nach gescheiterten Abschiebungen in Bochum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die AfD-Fraktion im Rat will von der Stadtverwaltung wissen, warum etwa die Hälfte aller geplanten Rückführungen scheitert. Sieben Fragen zielen auf Ursachen, Informationslecks und mögliche Verbesserungsmaßnahmen ab.

    Die AfD-Fraktion im Bochumer Stadtrat hat eine umfangreiche Anfrage zu gescheiterten Abschiebungen gestellt. Hintergrund sind Daten aus einer Antwort der Landesregierung NRW, wonach im Zuständigkeitsbereich der Kommunalen Ausländerbehörde Bochum etwa jede zweite Rückführung scheitert.

    Aktuelle Zahlen belegen hohe Ausfallquote

    Die vorliegenden Statistiken zeigen für 2023 elf vollzogene und elf stornierte Rückführungen. Im Jahr 2024 standen 17 erfolgreichen Abschiebungen 20 gescheiterte gegenüber. Bis Oktober 2025 wurden 18 Rückführungen durchgeführt, während 20 storniert werden mussten.

    Landesweit sind laut der Anfrage die häufigsten Gründe für gescheiterte Abschiebungen „nicht anwesend“, „untergetaucht“ und „Kirchenasyl“. Diese drei Faktoren machten von Januar bis Oktober 2025 72 Prozent aller stornierten Rückführungen in NRW aus.

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    Sieben Fragen an die Verwaltung

    Die AfD-Fraktion möchte unter anderem wissen, welche konkreten Stornogründe in Bochum in den Jahren 2023 bis 2025 auftraten. Dabei soll die Antwort nach Jahr, Stornogrund und Anzahl differenziert werden.

    Weitere Fragen betreffen den Einfluss der Unterbringungsform auf die Erfolgsquote von Abschiebungen und eine Erklärung für die aus Sicht der AfD verhältnismäßig geringen Rückführungszahlen im Vergleich zu anderen Städten.

    Verdacht auf Informationslecks

    Besonders brisant ist die Frage nach möglichen Informationslecks. Die Fraktion will wissen, ob der Verwaltung Hinweise vorliegen, dass konkrete Rückführungstermine „durchgestochen“ werden und betroffene Personen deshalb zum geplanten Zeitpunkt nicht anwesend sind. Falls solche Lecks bekannt seien, fragt die AfD nach Gegenmaßnahmen der Stadt.

    Abschließend erkundigt sich die Fraktion nach geplanten Maßnahmen zur Erhöhung sowohl der Anzahl der Rückführungsversuche als auch deren Erfolgsquote. Die schriftliche Beantwortung soll auch im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit erfolgen.

  • Alle Ratsfraktionen beantragen Einrichtung eines Beirats für Gleichstellung und Vielfalt

    Sämtliche im Rat vertretenen Fraktionen haben gemeinsam die Einrichtung eines Beirats „Gleichstellung und Vielfalt“ für die laufende Wahlperiode bis 2030 beantragt. Das 13-köpfige Gremium soll den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss in Gleichstellungsfragen beraten.

    Breite politische Unterstützung für Gleichstellungsarbeit

    Der interfraktionelle Antrag, der am 19. März im Rat behandelt werden soll, zeigt die parteiübergreifende Bedeutung des Themas. Alle sieben Ratsfraktionen – SPD, CDU, Grüne, Linke, UWG: Freie Bürger, FDP und BSW – haben das Papier gemeinsam eingereicht.

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    Umfassender Aufgabenkatalog geplant

    Der Beirat soll sich mit verschiedenen Themenbereichen beschäftigen: Grundsatzfragen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW, dem städtischen Gleichstellungsplan und Gender Mainstreaming. Weitere Schwerpunkte sind die Frauen- und Mädchenförderung sowie die Gleichstellung aller Geschlechter.

    Schutz vor Gewalt als kommunale Aufgabe

    Besondere Aufmerksamkeit soll der Schutz vor Gewalt und die Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene erhalten. Auch Fragen der Geschlechtergerechtigkeit und Antidiskriminierung gehören zum geplanten Arbeitsbereich.

    Organisationsstruktur nach bewährtem Muster

    Die 13 Beiratsmitglieder sollen nach dem Verhältniswahlverfahren Hare-Niemeyer gewählt werden. Jede Ratsfraktion kann zusätzlich ein Ratsmitglied als beratendes Mitglied benennen. Die Verwaltung soll die Geschäftsordnung überarbeiten und an die Wahlperiode des Rates anpassen.

    Fortsetzung bisheriger Arbeit

    In der Begründung verweisen die Antragsteller darauf, dass der Beirat den zuständigen Fachausschuss bei Leitlinien zur Gleichstellung und Vielfalt unterstützen soll. Die Arbeit des Gremiums soll in der aktuellen Wahlperiode bis zum 31. Oktober 2030 fortgesetzt werden.

    Antrag zur Einrichtung des Beirats „Gleichstellung und Vielfalt“ (PDF)

  • Verwaltung: Keine bewohnten Problemimmobilien in Bochum

    Die Stadt Bochum sieht sich deutlich weniger von der Problematik sogenannter „Schrottimmobilien“ betroffen als andere Ruhrgebietsstädte. Alle 13 bekannten Problemimmobilien stehen leer, eine Verbindung zur EU-Südostzuwanderung besteht nicht.

    Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zu Problemen mit Schrottimmobilien im Kontext der EU-Südostzuwanderung geantwortet. Anders als in anderen NRW-Städten wie Gelsenkirchen, Dortmund oder Duisburg ist die Situation in Bochum deutlich entspannter.

    Problemimmobilien konzentrieren sich auf wenige Stadtteile

    Die 13 als problematisch eingestuften Immobilien verteilen sich ungleichmäßig über das Stadtgebiet: Der Stadtbezirk Mitte ist mit fünf Gebäuden am stärksten betroffen, gefolgt von Wattenscheid mit drei Gebäuden und Südwest mit zwei Gebäuden. In den Bezirken Nord, Ost und Süd ist jeweils nur ein Gebäude registriert.

    Positiv entwickelt hat sich die Gesamtzahl: Seit 2020 konnte sie von 18 auf 13 Problemimmobilien reduziert werden. Entscheidend ist jedoch, dass es sich ausnahmslos um leerstehende Objekte handelt – keine einzige der Problemimmobilien ist derzeit bewohnt.

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    Systematisches Vorgehen gegen Verwahrlosung

    Die Stadt verfolgt einen mehrstufigen Ansatz beim Umgang mit Problemimmobilien. Zunächst werden auffällige Gebäude in einem städtischen Verdachtsimmobilien-Kataster erfasst. Die Bearbeitung erfolgt dann fachbereichsübergreifend unter Einbindung von Ordnungsamt, Stadtplanung, Denkmalbehörde, Bauordnungsamt und Umweltamt.

    Die Verwaltung setzt dabei auf das Prinzip „Fördern und Fordern“: Zunächst wird der Kontakt zu Eigentümern gesucht, Beratungsgespräche angeboten und Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Bei ausbleibendem Erfolg kommen rechtliche Instrumente zum Einsatz – von bauordnungsrechtlichen Anordnungen bis hin zu denkmalrechtlichen Verfügungen.

    Keine Ankaufspläne der Stadt

    Anders als in anderen Kommunen plant Bochum nicht, Problemimmobilien selbst aufzukaufen. Die Verwaltung verfolgt „mit Nachdruck das Ziel, die jeweiligen Eigentümer in die Pflicht zu nehmen“, wie es in der Antwort heißt.

    EU-Südostzuwanderung kein Problem

    Bezüglich der EU-Südostzuwanderung kann die Bochumer Wohnungsaufsicht „bislang keine Auffälligkeiten“ feststellen. Vergleichbare Problemlagen wie in anderen Ruhrgebietsstädten seien „in Bochum bisher nicht vorzufinden“. Die Staatsangehörigkeit von Mietern wird nicht systematisch erfasst.

    Auch bei Verstößen gegen das Wohnungsaufsichtsgesetz sind nur wenige Verdachtsfälle dokumentiert, die Mieter aus dem südosteuropäischen Raum betreffen. Behördenübergreifende Kontrollteams, wie sie etwa in Gelsenkirchen etabliert sind, sieht die Verwaltung aufgrund der Situation in Bochum als nicht erforderlich an.

    Vollständige Antwort der Verwaltung zu Schrottimmobilien und EU-Südostzuwanderung (PDF)

  • Rat muss Ausschuss für Chancengerechtigkeit neu besetzen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatEinstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages

    Eine Gesetzesänderung zwingt den Stadtrat zur Neuwahl der Ausschussmitglieder. Der Oberbürgermeister beanstandete den ursprünglichen Beschluss vom November 2025, weil sachkundige Bürger nicht mehr berufen werden dürfen.

    Oberbürgermeister beanstandet Ratsbeschluss

    Der Rat hatte am 20. November 2025 die personelle Besetzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration beschlossen. Doch Oberbürgermeister Thomas Eiskirch beanstandete diesen Beschluss gemäß § 54 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW mit Schreiben vom 19. Januar 2026.

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    Neue Rechtslage seit November 2025

    Grund für die Beanstandung ist eine Gesetzesänderung: Mit Wirkung zum 1. November 2025 wurde § 27 der Gemeindeordnung NRW durch das „Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“ vom 10. Juli 2025 neu gefasst.

    Die entscheidende Änderung: Sachkundige Bürger können nicht mehr in Ausschüsse bestellt werden. Sie werden in der Neufassung nicht mehr erwähnt. Auch die stellvertretenden Mitglieder müssen zwingend Ratsmitglieder sein.

    Keine sachkundigen Bürger mehr möglich

    Nach der alten Regelung konnten neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger in Ausschüsse berufen werden. Diese Möglichkeit entfällt nun komplett. Die neue Fassung des § 27 GO NRW sieht ausschließlich eine Zusammensetzung durch direkt gewählte und vom Rat bestellte Ratsmitglieder vor.

    Neuwahl am 5. Februar geplant

    Der Rat soll in seiner Sitzung am 5. Februar 2026 eine komplette Neuwahl der sieben ordentlichen und sieben stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration vornehmen. Der ursprüngliche Beschluss wird dabei aufgehoben.

    Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen hat die Neuwahl nicht.