Schlagwort: Chancengerechtigkeit und Integration

  • Bezirksvertretung Ost bewilligt Förderung für Argumentationstraining gegen rechte Rhetorik

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 4 (AfD)
    Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, Linke)

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost entscheidet am 4. März über eine finanzielle Unterstützung von 500 Euro für den Bahnhof Langendreer e.V. Das soziokulturelle Zentrum will damit ein Argumentationstraining gegen rechte Rhetorik für junge Menschen durchführen.

    Demokratietopf finanziert Bildungsprojekt

    Der Bahnhof Langendreer e.V. hat bei der Bezirksvertretung Bochum-Ost eine Förderung aus dem sogenannten Demokratietopf beantragt. Mit den bezirklichen Mitteln in Höhe von 500 Euro soll im Mai 2026 ein Argumentationstraining gegen rechte Rhetorik finanziert werden. Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung, dem Antrag zuzustimmen.

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    Bildungsangebot für junge Menschen aus Langendreer und Werne

    Das Projekt richtet sich insbesondere an junge Menschen aus Langendreer und Werne. Ziel ist es, ein niedrigschwelliges Bildungsangebot zu schaffen, das die Teilnehmenden befähigt, sich kritisch mit rechtsradikaler Rhetorik auseinanderzusetzen. Im Mittelpunkt stehen die Analyse und Entkräftung gängiger Mythen, Vorurteile und Gerüchte über Geflüchtete.

    Die Teilnehmenden sollen außerdem lernen, wie rechte Hetze funktioniert, welche rhetorischen Strategien dabei eingesetzt werden und wie diese erkannt und argumentativ zurückgewiesen werden können.

    Förderung aus bezirklichem Haushalt

    Die beantragten 500 Euro sollen für Honorare der Referentinnen und Referenten sowie für begleitende Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden. Die Mittel stammen aus einem Haushaltsansatz, den die Bezirksvertretung Bochum-Ost auf Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die GRÜNEN für die Jahre 2025/2026 beschlossen hatte. Insgesamt stehen 5.000 Euro für Projekte zur Stärkung der Demokratie zur Verfügung.

    Soziokulturelles Zentrum mit 35-jähriger Geschichte

    Der Bahnhof Langendreer e.V. bereichert seit über 35 Jahren die Kulturlandschaft in der Stadt und gehört zu den ältesten soziokulturellen Zentren in Nordrhein-Westfalen. Das Zentrum verbindet als soziokulturelle Einrichtung Kultur mit gesellschaftspolitischen Inhalten.

    Der Verein muss nach der Veranstaltung einen Verwendungsnachweis mit Rechnungen und Quittungen bei der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Ost vorlegen. Die Zuwendung kann ganz oder teilweise zurückgefordert werden, wenn sie zweckwidrig verwendet wird oder der Verwendungsnachweis nicht fristgerecht erbracht wird.

  • 100.000 Euro für Migrations- und Integrationsarbeit: Stadt fördert 22 Vereine und Initiativen

    ⚠ Vorlage zurückgezogen

    Diese Ratsvorlage wurde im Bochumer Ratsinformationssystem am 13. April 2026 zurückgezogen oder durch eine Neufassung ersetzt. Der ursprüngliche Inhalt bleibt als redaktionelle Dokumentation erhalten.

    Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration entscheidet am 26. Februar über die Verteilung von Zuschüssen an Vereine und Initiativen der Migrations- und Integrationsarbeit. Insgesamt stehen 100.000 Euro zur Verfügung – aufgeteilt in 20.000 Euro für Projektförderung und 80.000 Euro für Grundfinanzierung.

    Schwerpunktthema: Vielfalt verbindet Generationen

    Für die Projektförderung (Kategorie A) gilt in diesem Jahr das Schwerpunktthema „Vielfalt verbindet Generationen – Chancen für ältere Menschen mit Migrationsgeschichte“. Vereine können bis zu 5.000 Euro oder ihre beantragte Fördersumme erhalten. Von 18 eingereichten Projektanträgen empfiehlt die Verwaltung fünf zur Förderung.

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    Fünf Projekte erhalten Zuschlag

    Die empfohlenen Projekte sind vielfältig: Die Humanitäre Solidarität Middle East (HSME) erhält 5.000 Euro für ihr Projekt „Car Community & SpielSprach-Cafè“, das auf den Abbau von Mobilitäts-, Sprach- und Zugangsbarrieren abzielt. Der Verein Ronahi bekommt 2.030 Euro für niedrigschwellige Gruppenangebote zu Gesundheit, Sprache und Technik.

    Ronak erhält 4.200 Euro für eine „Erinnerungswerkstatt Vielfalt“ mit Erzähl- und Schreibwerkstätten sowie Gesundheitsberatung. Das Kulturzentrum Rostok wird mit 4.000 Euro für Sprach-, Bildungs- und Gesundheitsangebote gefördert. Selhe e.V. erhält 3.328 Euro aus Restmitteln für Generationen-Dialog-Treffen, und Vifi bekommt 5.000 Euro für Workshops zur Stärkung der Selbstständigkeit älterer Menschen.

    13 Anträge erhalten Absage

    Die Verwaltung lehnt 13 Projektanträge ab. Hauptgründe sind nicht plausible Finanzierungspläne, unerfüllte formale Voraussetzungen oder Verfehlung des Schwerpunktthemas. Einige Anträge wurden abgelehnt, weil Mietkosten über die Projektförderung finanziert werden sollten, die jedoch über die Grundfinanzierung abgedeckt werden sollen.

    Grundfinanzierung für laufende Arbeit

    In der Grundfinanzierung (Kategorie B) werden 17 von 22 Anträgen bewilligt. Die Mittel dienen der Finanzierung laufender Vereinsarbeit wie Miet- und Betriebskosten, Renovierungen oder technische Ausstattung. Vereine wie die Alevitische Gemeinde, GEMI, MOSAIK oder PrimusPlus erhalten jeweils zwischen 525 und 5.000 Euro.

    Restmittel werden umgeschichtet

    Da aus der Grundfinanzierung 3.558 Euro übrig bleiben, werden diese in die Projektförderung umgeschichtet. So stehen für Projekte insgesamt 23.558 Euro zur Verfügung, während für die Grundfinanzierung 76.442 Euro verwendet werden.

  • Geschäftsordnung für Chancengerechtigkeit und Integration wird überarbeitet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    26.02.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration soll eine überarbeitete Geschäftsordnung erhalten. Die Neufassung dient der Rechtsklarheit und passt veraltete Bezeichnungen an die aktuelle Gremienstruktur an.

    Aktualisierung der Gremienbezeichnung erforderlich

    Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration vorgelegt. Ein wesentlicher Grund für die Überarbeitung ist die Anpassung veralteter Bezeichnungen: Die ursprüngliche Geschäftsordnung enthält noch die frühere Bezeichnung „Integrationsrat“, die durch den aktuellen Namen ersetzt werden muss.

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    Rechtsgrundlage und Zielsetzung

    Nach § 27 Absatz 7 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW regelt der Ausschuss seine inneren Angelegenheiten durch eine eigene Geschäftsordnung. Die Neufassung soll mehrere Ziele erreichen: Rechtsklarheit schaffen, Einheitlichkeit mit anderen Ausschüssen herstellen und die Effizienz der Gremienarbeit verbessern.

    Transparente und rechtssichere Arbeitsweise

    Mit der überarbeiteten Geschäftsordnung will die Verwaltung sicherstellen, dass die Arbeitsweise des Ausschusses transparent, rechtssicher und praktikabel gestaltet wird. Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss die Änderung in seiner Sitzung am 26. Februar 2026 beschließt.

    Keine finanziellen Auswirkungen

    Die Anpassung der Geschäftsordnung hat nach Angaben der Verwaltung keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt. Auch klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

  • Integrationsausschuss wählt Delegierte für verschiedene Gremien

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    26.02.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration entsendet am 26. Februar Vertreter in sechs wichtige kommunale und landesweite Gremien. Die Wahlen umfassen Positionen vom Jugendhilfeausschuss bis zur Kommunalen Gesundheitskonferenz.

    Vertretung in sechs Gremien zu bestimmen

    Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration muss Delegierte für verschiedene Ausschüsse und Konferenzen bestimmen. Dabei handelt es sich um den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW, dessen Hauptausschuss sowie drei kommunale Konferenzen zu den Themen Gesundheit, Inklusion und Alter/Pflege.

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    Rechtliche Grundlagen für Entsendungen

    Die Entsendung in den Jugendhilfeausschuss basiert auf dem Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW von 2012, das eine Vertretung des Integrationsausschusses als beratendes Mitglied vorsieht. Für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates können drei Delegierte und drei Ersatzdelegierte benannt werden, für den Hauptausschuss je eine Person plus Stellvertretung.

    Kommunale Fachkonferenzen

    Die drei kommunalen Konferenzen haben unterschiedliche Aufgabenschwerpunkte: Die Gesundheitskonferenz berät über örtliche Gesundheitsversorgung und wirkt an der Gesundheitsberichterstattung mit. Die Inklusionskonferenz behandelt Fragen der gleichberechtigten Teilhabe und berät Fachämter sowie Ratsausschüsse. Die Konferenz Alter und Pflege klärt Fragen zur Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes und entwickelt Qualitätssicherungskonzepte.

    Entscheidung am 26. Februar

    Die Namen der zu wählenden Delegierten sind in der Beschlussvorlage noch nicht ausgefüllt. Die endgültige Bestimmung erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 26. Februar 2026.

  • Bochum bleibt Mitglied im Landesintegrationsrat NRW

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    26.02.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration soll Ende Februar über die Fortsetzung der Mitgliedschaft im Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt, die seit 1995 bestehende Mitgliedschaft fortzuführen.

    Demokratische Vertretung auf Landesebene

    Der Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen fungiert als demokratisch legitimiertes Vertretungsorgan der kommunalen Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration. Mehr als 100 solcher Ausschüsse aus ganz NRW sind bereits Mitglieder der Organisation.

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    Lange Tradition der Zusammenarbeit

    Die Mitgliedschaft hat eine lange Geschichte: Bereits 1995 trat der damalige Ausländerbeirat der Stadt der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW) bei. Diese Organisation wurde 2010 in Landesintegrationsrat NRW umbenannt.

    Keine finanziellen Belastungen

    Ein wichtiger Aspekt der Mitgliedschaft ist ihre Kostenfreiheit. Für die Stadt entstehen durch die Fortsetzung der Mitgliedschaft keine zusätzlichen finanziellen Belastungen oder jährlichen Folgekosten.

    Die endgültige Entscheidung über die Fortsetzung der Mitgliedschaft fällt der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration in seiner Sitzung am 26. Februar 2026.

  • Die Linke fordert alternative Finanzierung für abgelehnte Vereinsförderungen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.02.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Anfrage ist mündlich beantwortet worden.

    Die Linksfraktion im Rat hinterfragt die geplante Ablehnung von Förderanträgen der Vereine pro familia und Bosangani e.V. und schlägt alternative Finanzierungswege vor.

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat eine Anfrage zur zweiten Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales gestellt. Hintergrund ist die Beschlussvorlage 20260180, mit der die Förderanträge von pro familia und Bosangani e.V. abgelehnt werden sollen.

    Kritik an geplanten Ablehnungen

    Die Linksfraktion sieht die geplanten Ablehnungen kritisch und sucht nach alternativen Lösungen für die Finanzierung der beiden Vereine. In ihrer Anfrage vom 10. Februar 2026 wendet sich Gabriele Fuchs an die Ausschussvorsitzende Svenja Striebeck.

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    Alternative Finanzierungswege vorgeschlagen

    Die Fraktion stellt zwei konkrete Fragen: Zum einen möchte sie wissen, ob die beantragten Zuschüsse für pro familia aus anderen Haushaltsmitteln des Sozialetats aufgebracht werden können. Zum anderen erkundigt sie sich, ob der Zuschuss für Bosangani e.V. über eine Förderung des Integrationsbüros übernommen werden könnte.

    Die Anfrage wird in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 11. Februar 2026 behandelt.

  • AfD-Fraktion bringt Resolution zum demokratischen Grundkonsens ein

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-NordMehrheitlich gegen Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 14
    Dafür: 5

    Die AfD-Bezirksfraktion Nord hat einen Antrag für eine Resolution eingereicht, mit der sich die Bezirksvertretung zu demokratischen Grundwerten und gegen Extremismus jeglicher Couleur bekennen soll. Das Papier soll als Leitlinie für die kommenden fünf Jahre dienen.

    Der Fraktionsvorsitzende Sebastian Südekum richtet den Antrag an Bezirksbürgermeister Heinrich Donner mit der Bitte, das Dokument vor Eintritt in die Tagesordnung der Sitzung am 20. Januar 2026 zu behandeln.

    Sechs Punkte gegen Extremismus

    Die Resolution mit dem Titel „Bochumer Bekenntnis zum demokratischen Grundkonsens“ umfasst sechs zentrale Punkte. Darin verpflichtet sich die Bezirksvertretung, sich gegen „alle extremistischen Strömungen rechter, linker, islamistischer oder sonstiger Art“ einzusetzen.

    Als extremistisch definiert das Papier Bestrebungen, die politische Veränderungen durch gezielte Gesetzesverstöße, militantes Auftreten oder sogenannte „Cancel Culture“ erreichen wollen. Ebenso werden Bewegungen genannt, die den demokratischen Rechtsstaat durch andere Systeme ersetzen möchten.

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    Ablehnung von Gewalt und Antisemitismus

    Die Bezirksvertretung soll sich zudem klar zum staatlichen Gewaltmonopol bekennen und jegliche Form politischer Gewalt verurteilen. Weiterhin fordert die Resolution den Verzicht auf Sympathiebekundungen mit extremistischen Akteuren sowie auf deren direkte oder indirekte Unterstützung.

    Abschließend enthält der Antrag eine deutliche Verurteilung von Antisemitismus – unabhängig davon, ob dieser von rechts, links oder aus dem islamistischen Milieu stammt.

  • CDU-Fraktion benennt Mitglieder für Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsfraktion hat ihre Vertreterinnen und Vertreter für den Fachausschuss neu bestimmt. Der Änderungsantrag wird in der Ratssitzung am 5. Februar zur Abstimmung gestellt.

    Fraktionsvorsitzender Karsten Herlitz hat den entsprechenden Antrag zur Neuwahl der ordentlichen und stellvertretenden Ratsmitglieder bei Oberbürgermeister Jörg Lukat eingereicht. Das Dokument trägt das Datum vom 2. Februar 2026.

    Zwei ordentliche Mitglieder benannt

    Als ordentliche Mitglieder für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration schlägt die CDU-Fraktion Irina Becker und Daniela Arndt vor. Beide sollen künftig die Interessen der Fraktion in dem Gremium vertreten.

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    16 Stellvertreter auf der Liste

    Die Liste der stellvertretenden Mitglieder umfasst insgesamt 16 Namen. Darunter befinden sich mehrere promovierte Ratsmitglieder wie Dr. Katrin Augustinowski-Schary, Dr. Andreas Bracke, Dr. Sascha Dewender, Dr. Benedikt Gräfingholt, Dr. Stefan Jox und Dr. Daniel Obitz.

    Ebenfalls als Stellvertreter vorgesehen sind Monika Czyz, Angelika Dümenil, Christian Haardt, der Fraktionsvorsitzende Karsten Herlitz selbst, Stefan Klapperich, Julian Meischein, Carolin Pesch, Fee Roth, Fabian Schütz sowie Sophie-Charlotte Sommer.

    Die endgültige Wahl erfolgt im Rahmen der Ratssitzung unter Tagesordnungspunkt 1.19.

  • Stadt fördert integrative Sportangebote für Kinder weiterhin im bestehenden Rahmen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Stadtgestalter/Volt zu integrativen Bewegungsangeboten geantwortet. Demnach sollen die „Glücksliga“ und die „Open Sundays“ auch künftig unterstützt werden – eine Ausweitung der Förderung ist jedoch nicht vorgesehen.

    Die Sportverwaltung bewertet das Engagement von Vereinen in der integrativen Handball-Glücksliga grundsätzlich positiv. Seit September 2025 nimmt mit den „Glücksriemkern“ des SV Teutonia Riemke erstmals ein lokaler Verein an der Liga teil, die Kindern mit Entwicklungsstörungen positive Sporterfahrungen ermöglichen will.

    Bestehende Fördermöglichkeiten gelten für alle Vereine

    Eine gesonderte Förderung für Glücksliga-Teilnehmer wird es nicht geben. Alle Sportvereine können gleichermaßen Zuwendungen nach der städtischen Sportförderrichtlinie beantragen und subventionierte Sportanlagen nutzen. Gesonderte Haushaltspositionen hält die Verwaltung angesichts der geringen Zahl teilnehmender Vereine für nicht erforderlich.

    Die Stadt tritt zudem nicht als Sponsoring-Partner für Sportvereine auf. Gemeinsam mit dem Stadtsportbund will die Verwaltung jedoch künftig auf das Angebot der Glücksliga aufmerksam machen.

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    Open Sundays bleiben auf Wintermonate beschränkt

    Das kostenlose Bewegungsangebot „Open Sunday“ für Grundschulkinder fand im November und Dezember 2025 an sechs Sonntagen statt. Eine Ausweitung auf Januar und Februar war aus finanziellen Gründen nicht möglich. Die Verwaltung plant jedoch, das Angebot im Winter 2026/2027 fortzusetzen.

    Eine Ausdehnung auf Sommermonate lehnt die Verwaltung ab: In der warmen Jahreszeit bestünden ausreichend Möglichkeiten für Bewegung im Freien.

    BOlympiade als etabliertes Alternativangebot

    Einen eigenen „Glücks-Cup Ruhrgebiet“ nach dem Vorbild des Events in Lemgo sieht die Verwaltung als nicht notwendig an. Der Stadtsportbund veranstalte seit über 20 Jahren erfolgreich die BOlympiade für Kinder mit geistigen Entwicklungsstörungen aus dem gesamten Ruhrgebiet. Dieses etablierte Mehrsport-Event erreiche bereits viele Kinder und Jugendliche der Zielgruppe.

    Darüber hinaus fördert die Stadt weitere integrative Angebote wie das Schwimmprojekt „Schwimm Mit“, das Projekt „Mädchen an den Ball“, den inklusiven Hochseilgarten sowie Sportgutscheine für alle Grundschulkinder.

  • AfD-Fraktion bringt Resolution für „demokratischen Grundkonsens“ in Bezirksvertretung Ost ein

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.12.2025Bezirksvertretung Bochum-OstMehrheitlich gegen Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 13 (SPD, Grüne, CDU, Linke)
    Dafür: 4 (AfD)

    Die AfD-Fraktion fordert die Bezirksvertretung Ost auf, sich mit einer sechsteiligen Resolution gegen Extremismus jeder Couleur zu positionieren. Der Antrag soll in der Sitzung am 3. Dezember behandelt werden.

    Das von Fraktionsvorsitzender Xenia Müller unterzeichnete Dokument trägt den Titel „Bochumer Bekenntnis zum demokratischen Grundkonsens“ und soll als „Leitlinie des politischen Handelns in den nächsten fünf Jahren“ dienen.

    Sechs Punkte gegen Extremismus

    Die Resolution umfasst sechs zentrale Forderungen. Die Bezirksvertretung solle sich demnach gegen „alle extremistischen Strömungen rechter, linker, islamistischer oder sonstiger Art“ einsetzen. Der Text definiert Extremismus unter anderem als Bestrebungen, die durch „gezielte Missachtung von Gesetzen“ oder „militantes, Gewalttätigkeit ausstrahlendes Auftreten“ politische Veränderungen erreichen wollen.

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    Kritik an „Cancel Culture“

    Bemerkenswert ist die Einordnung sogenannter „Strafaktionen“ bei Ausübung grundgesetzlich garantierter Freiheitsrechte – im Antrag als „Cancel Culture“ bezeichnet – als Form des Extremismus.

    Bekenntnis zum staatlichen Gewaltmonopol

    Weitere Punkte der Resolution fordern ein klares Bekenntnis zum staatlichen Gewaltmonopol, den Verzicht auf Sympathiebekundungen mit extremistischen Organisationen sowie eine deutliche Verurteilung von Antisemitismus „egal ob von rechts, von links oder aus dem islamistischen Milieu“.

    Die Bezirksvertretung wird zudem aufgefordert, Bürger zur kritischen Auseinandersetzung mit „radikalen Bewegungen aller Richtungen“ anzuhalten – insbesondere mit Blick auf eine mögliche „Unterwanderung demokratischer Strukturen“.