Schlagwort: Kinder

  • Bezirksvertretung bewilligt Zuwendung für Jugendfreizeit des SV Waldesrand

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest soll eine Zuwendung von 1.000 Euro für eine viertägige Jugendfreizeit des SV Waldesrand Bochum-Linden/Sundern zur Burg Bilstein beschließen.

    Unterstützung für Vereinsjugendarbeit

    Der Sportverein SV Waldesrand Bochum-Linden/Sundern 1928 e.V. hat bei der Bezirksvertretung Bochum-Südwest eine finanzielle Unterstützung für eine gemeinsame Jugendfreizeit beantragt. Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag zu entsprechen und 1.000 Euro für die viertägige Fahrt zur Burg Bilstein zu bewilligen.

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    Rechtliche Grundlagen für Vereinsförderung

    Die Zuwendung erfolgt auf Basis von § 37 Absatz 1 Buchstabe d) der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien der Bezirksvertretung. Nach den geltenden Bestimmungen entscheiden die Bezirksvertretungen über die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen.

    Die Verwaltung bestätigt, dass der vorliegende Antrag den Anforderungen der Förderrichtlinien entspricht, die Art und Umfang der Unterstützung regeln.

    Abwicklung und Kontrolle

    Falls die Bezirksvertretung dem Vorschlag zustimmt, werden die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungsstelle Südwest mit der Auszahlung der Zuwendung beauftragt. Nach Abschluss der Jugendfreizeit soll die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel geprüft werden.

    Die Entscheidung soll in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 29. April 2026 getroffen werden.

  • Bezirksvertretung Südwest bewilligt 1.500 Euro für Jugendprojekt „Future Base JAWO“

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest entscheidet am 29. April über eine Förderung des Jugendfreizeithauses JAWO. Das Geld soll für das Projekt „Future Base JAWO“ verwendet werden.

    Zuwendung für Jugendarbeit im Stadtbezirk

    Das Jugendfreizeithaus JAWO erhält eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.500 Euro für die Durchführung des Projektes „Future Base JAWO“. Die Mittel werden im Rahmen der Förderung von Aktivitäten im Stadtbezirk Südwest bereitgestellt.

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    Verwaltung empfiehlt Bewilligung

    Die Verwaltung begründet ihre Empfehlung damit, dass der vorliegende Antrag den Förderrichtlinien der Bezirksvertretung entspricht. Nach der Hauptsatzung der Stadt sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen zuständig.

    Prüfung der Mittelverwendung vorgesehen

    Die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungsstelle Südwest werden beauftragt, die Zuwendung auszuzahlen und nach Abschluss der Maßnahme deren ordnungsgemäße Verwendung zu überprüfen.

    Die Entscheidung über die Förderung fällt die Bezirksvertretung Bochum-Südwest in ihrer Sitzung am 29. April 2026.

  • Neues Wohnquartier mit Kita an der Hunscheidtstraße soll entstehen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Verwaltung will den Bebauungsplan Nr. 987 für das Gebiet zwischen Hunscheidtstraße, Waldring und Mozartstraße öffentlich auslegen. Auf dem ehemaligen Industriegelände sollen ein hochwertiges Wohngebiet und eine mindestens vierzügige Kindertagesstätte entstehen.

    Entwicklung der ehemaligen Industriebrache

    Das rund 2,5 Hektar große Areal war bis 2016 Standort der Jahnel-Kestermann Getriebewerk GmbH, einem Traditionsunternehmen des Maschinenbaus. Nach der Schließung erwarb die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum (WEG) die Grundstücke, ließ die Gebäude abreißen und den Boden für eine Folgenutzung sanieren.

    In einem zweistufigen Interessenbekundungsverfahren definierte die WEG Rahmenbedingungen für die Quartiersentwicklung. Dazu gehören unter anderem:

    • Mindestens 40 Prozent der Wohnfläche im geförderten Mietwohnungsbau
    • Errichtung einer mindestens viergruppigen Kindertagesstätte
    • Unterbringung der Bewohnerstellplätze in Tief- oder Quartiersgaragen
    • Erhalt des Baumbestands am Waldring
    • Abfallentsorgung über Unterflurcontainer

    Das ehemalige Betriebsgelände wurde anschließend an die Projektgesellschaft JK Wohnpark Bochum GmbH und Co. KG veräußert.

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    Erweiterung des Plangebiets

    Der Geltungsbereich wurde 2019 erweitert und umfasst nun auch Grundstücke an der Mozartstraße und weitere Bereiche an der Hunscheidtstraße. Entlang der Mozartstraße weisen die dortigen Gebäude einen hohen Sanierungsbedarf auf. Hier werden vier Baudenkmale (Mozartstraße 37-43) als Teil des Denkmalbereichs „Siedlung Mozartstraße und Wagnerplatz“ gesichert.

    Kartendaten: © OpenStreetMap

    Planinhalte und Besonderheiten

    Der Bebauungsplan setzt allgemeine Wohngebiete fest und trifft detaillierte Regelungen zu Erschließung, Gebäudestellungen und gestalterisch-ökologischen Qualitäten. Prägende Bäume am Waldring werden durch Erhaltungsfestsetzungen geschützt.

    Aufgrund der Altlastensanierung sind Teilbereiche mit einer Untergrundabdichtung versehen, die eine Versickerung von Regenwasser verhindert. Das Niederschlagswasser soll daher oberflächennah über Rinnen und Mulden abgeleitet und unterirdischen Speicherrigolen zugeführt werden.

    Verkehr und Immissionsschutz

    Ein Verkehrsgutachten bestätigt die ausreichende Leistungsfähigkeit der maßgeblichen Knotenpunkte für das zusätzliche Verkehrsaufkommen. Zum Schutz vor Straßenverkehrslärm werden passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Innenpegelfestsetzungen getroffen.

    Ein Mobilitätskonzept sieht Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Verkehrsmittel vor, darunter hochwertige Fahrradabstellanlagen, mögliche Sharing-Angebote und quartiersbezogene Informationsangebote.

    Umwelt- und Klimaschutz

    Durch Entsiegelung und Begrünung des bisherigen Werksgeländes steigt der Vegetationsanteil deutlich. Geplant sind unter anderem Dachbegrünungen und grünordnerische Festsetzungen. Die Kompensationsberechnung ergibt einen Überschuss von 21.806 Wertpunkten, womit der Eingriff in Natur und Landschaft als ausgeglichen gilt.

    Das Plangebiet soll insgesamt 310 Wohneinheiten aufnehmen, davon 40 Prozent im geförderten Wohnungsbau. Die geplante fünfgruppige Kindertagesstätte kann neben dem quartierseigenen Bedarf auch Betreuungsplätze für den umgebenden Stadtteil schaffen.

    Weiteres Verfahren

    Der Veröffentlichungsbeschluss soll am 3. Juni 2026 im Ausschuss für Planung und Grundstücke gefasst werden. Zuvor beraten die Bezirksvertretungen Bochum-Süd (28. April) und Bochum-Mitte (21. Mai) die Vorlage. Die öffentliche Auslegung ist für das dritte Quartal 2026 geplant, der Satzungsbeschluss für das vierte Quartal.

    Mit dem Investor soll bis zum Satzungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, der unter anderem die Quotierungsregel für den geförderten Wohnungsbau, Mobilitätsmaßnahmen und die Errichtung der Kindertagesstätte regelt.

  • Zuschuss für 32. Kinderfußballwerbetag der SpVgg Gerthe

    Die Bezirksvertretung Bochum-Nord soll der Spielvereinigung Gerthe 1911 e.V. einen Zuschuss von 1.500 Euro für ihren traditionellen Kinderfußballwerbetag gewähren. Die Veranstaltung findet am 12. Mai 2026 statt.

    Antrag für bewährte Veranstaltung

    Die Spielvereinigung Gerthe 1911 e.V. hat bei der Stadt einen Förderantrag für ihren 32. Kinderfußballwerbetag eingereicht. Die Veranstaltung ist für den 12. Mai 2026 geplant und richtet sich an Kinder aus dem Bochumer Norden.

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    Teilnehmer aus Bildungseinrichtungen

    An dem Aktionstag nehmen traditionell Kinder aus zahlreichen Kindergärten, Kindertagesstätten und Grundschulen des Stadtbezirks teil. Sie stehen als Hauptakteure im Mittelpunkt der Veranstaltung.

    Finanzierung und Haushaltsmittel

    Die beantragten 1.500 Euro sollen zur Finanzierung der Veranstaltung verwendet werden. Die Mittel würden aus der Produktgruppe 11.23 des städtischen Haushalts bereitgestellt, wo entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

    Prüfung durch Verwaltung

    Die Bezirksverwaltungsstelle hat den Antrag geprüft und festgestellt, dass er den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen im Stadtbezirk Nord entspricht. Die Gewährung des Zuschusses liegt im Ermessen der Bezirksvertretung Bochum-Nord.

    Entscheidung am 28. April

    Die Bezirksvertretung Bochum-Nord wird in ihrer Sitzung am 28. April 2026 über den Förderantrag entscheiden. Jährliche Folgelasten entstehen durch den Zuschuss nicht.

  • Stadt verbietet Plakatieren an Kinderspielplätzen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Das Anbringen von Werbeplakaten an Zäunen von Kinderspielplätzen ist nach der städtischen Ordnungsverordnung nicht erlaubt. Die Verwaltung will künftig mit neuen Hinweisschildern über das Verbot informieren.

    Die SPD-Bezirksfraktion hatte sich in einer Anfrage über die zunehmende Plakatierung an Spielplätzen beschwert. Plakate für Kindertheater, Zirkusveranstaltungen oder Monster-Truck-Rennen würden teilweise nicht wieder entfernt und verwitterten, was zu einem unschönen Anblick führe.

    Verstoß gegen städtische Verordnung

    Das Jugendamt stellte in seiner Antwort klar: Nach § 2 Absatz 2 in Verbindung mit § 11 der Bochumer Ordnungsverordnung (BOSVO) vom 5. Juni 2025 ist das Anbringen von Werbeplakaten an Kinderspielplätzen nicht erlaubt.

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    Bürgermeldungen führen zur Entsorgung

    Bei illegaler Plakatierung können Bürger die Stadt über den städtischen Mängelmelder oder das Bürgertelefon (0234 910 4000) informieren. Die Verwaltung kümmert sich dann um die Entsorgung der Plakate.

    Neue Beschilderung geplant

    Das Jugendamt arbeitet bereits an neuen Beschilderungen für Kinderspielplätze. Ein Hinweis oder QR-Code über das Plakatierungsverbot soll in die Planungen aufgenommen werden.

    Die Antwort wird am 22. April 2026 im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis genommen.

  • Kinderspielplatz Wendenstraße wird für 110.000 Euro neu gestaltet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Mitte soll der Neugestaltung des Kinderspielplatzes an der Wendenstraße zustimmen. Das 200 Quadratmeter große Areal wird erweitert und erhält neue Spielgeräte. Die Planungen basieren auf einer Kinder- und Jugendbeteiligung.

    Stark frequentierter Spielplatz wird aufgewertet

    Der Kinderspielplatz Wendenstraße liegt im Wohngebiet Bochum-Mitte und wird durch den Zuzug junger Familien stark frequentiert. Aktuell bietet die Fläche nur ein kleines Spielangebot, das teilweise bereits abgängig ist. Im Umkreis von 250 Metern leben 345 Kinder und Jugendliche. Der Spielplatz wurde im Rahmen der Spielleitplanung in die Bewertungsstufe 2 (von 5) eingeordnet.

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    Kinder wünschen sich Klettergerüst und Rutsche

    Das Jugendamt führte im Juni 2025 eine Fragebogenaktion mit Kindern und Jugendlichen durch. Die meistgewünschten Spielangebote waren ein Klettergerüst, eine Rutsche für verschiedene Altersgruppen und eine Wippe. Auch der Erhalt der Tischtennisplatte und die Fortführung der Hecke als Randeinfassung standen auf der Wunschliste.

    Spielbereiche werden getrennt und erweitert

    Die Verwaltung plant, die Spielfläche auf die gegenüberliegende Wiesenfläche auszuweiten. Dadurch können die Spielbereiche für unterschiedliche Altersgruppen voneinander getrennt werden. Für ältere Kinder entsteht eine neue Holzhäckselfläche mit einem farbenfrohen Klettergerät mit „Freifall“-Rutsche und einer Stehwippe.

    Jüngere Kinder erhalten auf der gegenüberliegenden Fläche ein Sandspielhaus mit Rutsche und eine inklusiv nutzbare Vogelnestschaukel. Beide Bereiche werden durch waagerechte Baumstämme und Natursteinblöcke voneinander getrennt. Der Tischtennisbereich und der Sitzbereich unter der großen Platane bleiben erhalten.

    Umsetzung für zweite Jahreshälfte 2026 geplant

    Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 110.000 Euro brutto. 100.000 Euro stammen aus Mitteln der Spielleitplanung, weitere 10.000 Euro sind konsumtive Mittel. Die jährlichen Folgelasten betragen etwa 13.000 Euro. Die Umsetzung soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 erfolgen.

    Die Beratungsfolge sieht eine Vorberatung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am 22. April 2026 vor. Die finale Entscheidung trifft die Bezirksvertretung Mitte am 23. April 2026.

  • SPD, Grüne und Linke wollen Ballsport-Projekt für Mädchen umstrukturieren

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Mitte soll das Projekt „Mädchen an den Ball“ künftig über städtische Jugendeinrichtungen statt über private Anbieter finanzieren. Ein Änderungsantrag von SPD, Grünen und Linken sieht eine Umverteilung von 11.000 Euro vor.

    Finanzierung soll zu städtischen Strukturen wechseln

    Mit einem gemeinsamen Änderungsantrag wollen die Fraktionen von SPD, Grünen und Die Linke in der Bezirksvertretung Mitte die Finanzierung des Ballsport-Projekts für Mädchen neu organisieren. Statt einen privaten Drittanbieter zu fördern, sollen etablierte städtische und gemeinnützige Jugendeinrichtungen das Angebot übernehmen.

    Der Antrag zur Sitzung am 5. März 2026 sieht vor, dass das Jugend- und Stadtteilhaus Hamme sowie das Jugend- und Freizeithaus Riemke jeweils 3.000 Euro erhalten. Weitere 5.000 Euro sollen an das Q1 – Eins im Quartier in Stahlhausen gehen.

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    Projekt richtet sich an Mädchen mit Migrationshintergrund

    Das Projekt „Mädchen an den Ball“ zeichnet sich laut Begründung durch einen niedrigschwelligen Zugang aus und soll gezielt Mädchen, insbesondere auch solche mit Migrationshintergrund, für den Ballsport gewinnen. Dabei stehe die soziale Funktion des Sports im Vordergrund.

    Die Antragsteller betonen, dass das Projekt im Bezirk Mitte bereits seit 2023 rege genutzt wird. Die bisherige Funktion soll nun von bereits bestehenden Strukturen übernommen werden.

    Drei Standorte sollen Angebot ausweiten

    Das städtische Jugend- und Stadtteilhaus Hamme soll als langjähriger Jugendtreffpunkt das bisherige Angebot in Hamme fortführen. Das Kinder- und Jugendfreizeithaus Riemke am Urban Green sei durch die direkte Nachbarschaft zur Sportanlage Urban Green am Hausacker prädestiniert für ein entsprechendes Angebot.

    Das Q1 – Eins im Quartier, das gemeinsam von der IFAK e.V. und der evangelischen Kirche getragen wird, soll mit der höchsten Fördersumme ein weiteres Angebot im Westend schaffen und dort junge Mädchen für Sport begeistern.

  • Kindertagespflege: Wirtschaftliche Unsicherheit durch freie Plätze wächst

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Die Verwaltung schlägt Alarm: Immer mehr Kindertagespflegepersonen geraten durch unbesetzte Plätze in wirtschaftliche Bedrängnis. Seit 2023 haben bereits 60 Tagespflegepersonen ihre Selbständigkeit aufgegeben. Das Ausbauziel von 60 Prozent U3-Versorgung bis 2030 steht zur Diskussion.

    Deutlicher Rückgang bei Tagespflegepersonen

    Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Von ursprünglich 550 Kindertagespflegepersonen sind nur noch 500 übrig geblieben. Entsprechend sank die Zahl der Betreuungsplätze von 1.900 auf 1.850. Aktuell stehen 46 von 1.800 Plätzen leer – das entspricht 2,6 Prozent der Gesamtkapazität.

    Besonders dramatisch war die Entwicklung im vergangenen Jahr: Während im Juni 2024 noch 50 Plätze unbesetzt waren, stieg diese Zahl bis Juni 2025 auf 141 freie Plätze. Zum Beginn des Kindergartenjahres im August waren sogar 171 Plätze verfügbar.

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    Selbständige unter Druck

    Als Selbständige sind Kindertagespflegepersonen auf eine hohe Auslastung angewiesen. Dauerhaft freibleibende Plätze können nicht bei jeder Tagespflegeperson kompensiert werden, erklärt die Verwaltung. Die wirtschaftliche Unsicherheit führt dazu, dass sich vermehrt Betroffene an die Fachabteilung wenden.

    Die Verwaltung nimmt diese Anliegen ernst und hat bereits interne Gespräche zur weiteren Entwicklung angeregt. Gemeinsam mit der Jugendhilfeplanung werden Handlungsoptionen und Strategien erarbeitet.

    Ausbauziel wird hinterfragt

    Das ursprünglich für 2025 anvisierte Ausbauziel von 50 Prozent U3-Versorgung ist bereits erreicht – aktuell liegt die Quote bei 52 Prozent. Bis 2030 soll diese auf 60 Prozent steigen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen empfiehlt die Fachabteilung jedoch eine vertiefte Diskussion über dieses Ziel.

    Problematisch ist zudem der Elternwunsch: Viele Familien bevorzugen U3-Plätze in Kindertageseinrichtungen gegenüber der Kindertagespflege. Das Wunsch- und Wahlrecht nach § 5 SGB VIII spielt hierbei eine nicht unerhebliche Rolle.

    Steuerungsmaßnahmen geplant

    Die Verwaltung hat bereits reagiert und stellt nun auch standortgenaue Bedarfsbestätigungen für angehende Tagespflegepersonen aus – analog zum Kitaausbau. Dies soll die Versorgungsquote auf Ebene der statistischen Bezirke und die Auslastung besser steuern.

    Bei neuen Kindertageseinrichtungen könnte durch eine Fokussierung auf Ü3-Plätze die Relevanz der Kindertagespflege als tragende Säule der Betreuungslandschaft unterstrichen werden. Zusätzlich wird über Weiterqualifizierungsmöglichkeiten für Tagespflegepersonen diskutiert, um ihnen den Wechsel in Kindertagesstätten zu ermöglichen.

  • Stadt bewilligt 36.600 Euro Investitionszuschüsse für Jugendfreizeithäuser

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    17 Anträge freier Träger der Kinder- und Jugendarbeit erhalten Förderung aus dem städtischen Investitionsprogramm 2026. Das Spektrum reicht von Kletterwänden über Gaming-Ausstattung bis hin zu Heizungsanlagen.

    Das Jugendamt hat die Förderanträge für Investitionen in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit geprüft und empfiehlt die Bewilligung von insgesamt 36.619,42 Euro. Von den 18 eingereichten Anträgen für zwölf Jugendfreizeithäuser und ihre Dependancen konnten 17 als förderfähig eingestuft werden.

    Vielfältige Investitionsmaßnahmen geplant

    Die Bandbreite der beantragten Investitionen ist groß: Das Wichernhaus und der Ortsteil Linden erhalten Zuschüsse für Kletterwände und Sicherheitsmatten. Mehrere Einrichtungen investieren in moderne Gaming-Ausstattung wie PlayStation 5-Konsolen oder Nintendo Switch-Systeme.

    Größere bauliche Maßnahmen umfassen eine anteilige Heizungsanlage für das CVJM Neuhofstraße (8.439,48 Euro), eine Klimaanlage für den Mädchentreff im MGH Dahlhausen (3.012,58 Euro) sowie die Neugestaltung eines Raumes im Ortsteil Laer (3.684,69 Euro).

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    Förderkonditionen und verfügbare Mittel

    Die Stadt gewährt nach den geltenden Richtlinien 80 Prozent der beantragten Summen als Zuschuss, die verbleibenden 20 Prozent tragen die freien Träger selbst. Insgesamt stehen für 2026 rund 60.000 Euro für Investitionsmaßnahmen zur Verfügung.

    Reserve für kurzfristige Reparaturen

    Da viele Träger zu Jahresbeginn noch nicht alle notwendigen Investitionen absehen können, verbleibt ein Restbetrag von etwa 23.400 Euro im Haushalt. Diese Reserve soll kurzfristige Reparaturen und dringende Ersatzbeschaffungen bei defekten Einrichtungsgegenständen ermöglichen.

    Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie entscheidet am 22. April 2026 über die Förderanträge.

  • Fachstelle Kinderschutz wird dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten

    Das Jugendamt informiert den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie über die Aufgaben und Tätigkeiten der Fachstelle Kinderschutz und des Netzwerks Kinderschutz. Die Präsentation findet am 22. April 2026 statt.

    Landeskinderschutzgesetz als Grundlage

    Mit dem Inkrafttreten des Landeskinderschutzgesetzes NRW im Jahr 2022 wurden die Grundlagen für eine verbindliche, trägerübergreifende Weiterentwicklung kommunaler Kinderschutzstrukturen geschaffen. Auf dieser Basis wurde das Netzwerk Kinderschutz gestärkt und die Fachstelle Kinderschutz eingerichtet.

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    Interdisziplinäres Netzwerk für den Kinderschutz

    Das Netzwerk Kinderschutz vereint gemäß § 9 des Landeskinderschutzgesetzes NRW Fachkräfte aus Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Bildung und Beratung sowie weiteren Bereichen, die im Kinderschutz aktiv sind. Ziel ist es, den interdisziplinären Austausch zu fördern, gemeinsame Standards weiterzuentwickeln und ein abgestimmtes Vorgehen bei der Einschätzung und Bearbeitung von Gefährdungslagen zu unterstützen.

    Zentrale Koordinierungsaufgaben

    Die Fachstelle Kinderschutz übernimmt eine zentrale Rolle bei der Koordination der Netzwerkarbeit und übernimmt fachliche Beratungs- und Unterstützungsaufgaben. Sie sorgt dafür, dass die gesetzlichen Vorgaben des Landeskinderschutzgesetzes sowie die fachlichen Empfehlungen auf kommunaler Ebene umgesetzt werden. Darüber hinaus versteht sie sich als Anlaufstelle für alle Fachkräfte, die mit Fragen des Kinderschutzes befasst sind.

    Präsentation für den Ausschuss

    Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie erhält einen zusammenfassenden Einblick in die bisherige Arbeit des Netzwerks Kinderschutz und der Fachstelle Kinderschutz sowie einen Ausblick. Die Vorstellung erfolgt zur Kenntnisnahme mittels einer PowerPoint-Präsentation.