Schlagwort: Planung und Grundstücke

  • STADTGESTALTER/Volt beantragt Fußgängerzone statt Zebrastreifen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt möchte das geplante Zebrastreifen-Projekt an Kerkwege und Kortumstraße durch die Einrichtung einer Fußgängerzone ersetzen. Der Änderungsantrag sieht vor, sowohl den Kerkwege als auch die Brüderstraße für den Durchgangsverkehr zu sperren.

    Antrag für erweiterte Verkehrsberuhigung

    Dr. Volker Steude, Sprecher der Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt, hat für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 20. Januar 2026 einen Änderungsantrag eingereicht. Dieser bezieht sich auf den ursprünglich geplanten Zebrastreifen an der Kreuzung Kerkwege/Kortumstraße.

    Der Antrag sieht vor, den ursprünglichen Beschlusstext vollständig zu ersetzen. Statt der Installation eines Zebrastreifens soll eine umfassendere Lösung umgesetzt werden.

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    Fußgängerzone mit Ausnahmen geplant

    Konkret beantragt die Ratsgruppe die Einrichtung einer Fußgängerzone für die Straßen Kerkwege und Brüderstraße. Diese soll durch das Verkehrszeichen 242.1 gemäß der Straßenverkehrsordnung ausgewiesen werden.

    Die geplante Fußgängerzone würde jedoch nicht vollständig für den Verkehr gesperrt. Vorgesehen sind Ausnahmen für Anlieger-, Rad- und Lieferverkehr. Die Umsetzung mit den entsprechenden Verkehrszeichen soll nach dem Willen der Antragsteller unverzüglich erfolgen.

    Begründung wird mündlich nachgereicht

    Eine schriftliche Begründung für den weitreichenden Änderungsantrag liegt dem Dokument nicht bei. Dr. Steude kündigt an, die Begründung in der Ausschusssitzung mündlich zu präsentieren.

  • Jahresabschluss 2024: Sondervermögen Grundstücksentwicklung mit Fehlbetrag

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
    05.02.2026RatDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung hat für 2024 einen Jahresfehlbetrag von 319.306,99 Euro bei einer Bilanzsumme von 29,17 Millionen Euro ausgewiesen. Der Rat soll den geprüften Jahresabschluss beschließen.

    Beratung in den Gremien

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 28. Januar 2026 vorberaten. Die finale Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 5. Februar 2026.

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    Fehlbetrag wird mit Rücklage verrechnet

    Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 319.306,99 Euro soll mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden. Dies hat der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling bereits in einer separaten Vorlage vorgeschlagen.

    Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

    Die örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 5. Dezember 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt.

    Entlastung für 2024

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling soll für das Wirtschaftsjahr 2024 entlastet werden. Das Sondervermögen arbeitet als eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach den Vorschriften der Eigenbetriebs-Verordnung NRW und wendet dabei das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) an.

  • Verwaltung informiert über Rattenbekämpfung und Hochbeete in der Innenstadt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung hat Fragen der CDU-Fraktion zu Rattenproblemen im Zusammenhang mit Hochbeeten in Kortum- und Brückstraße beantwortet. Dabei wird deutlich: Nicht die Hochbeete sind das Problem, sondern die generelle Rattenpopulation in der City. Rechtliche Änderungen haben die Bekämpfungsstrategien grundlegend verändert.

    Erfolge bei der Rattenbekämpfung in der Kortumstraße

    Im Bereich der Kortumstraße konnte die Verwaltung in den vergangenen zwei Jahren deutliche Fortschritte erzielen. Der Einsatz chemischer Bekämpfungsmittel wurde um rund 55 Prozent reduziert. Dies sei vor allem auf präventive Maßnahmen zurückzuführen, darunter individuelle Beratungsgespräche mit Gastronomiebetrieben, die Verteilung von Informationsmaterial und die enge Kooperation mit ordnungsbehördlichen Fachämtern.

    Aktuell wird im Bereich der Brückstraße eine Bekämpfungsmaßnahme durchgeführt. Die Verwaltung prüft zudem gemeinsam mit dem USB, ob eine Verdichtung der Reinigungsintervalle für Abfallbehälter sinnvoll ist.

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    Rechtliche Änderungen beenden flächendeckende Beköderung

    Die früher praktizierte flächendeckende Rattenbekämpfung ist heute nicht mehr zulässig. Grund sind die Novellierung der EU-Biozid-Verordnung sowie des Tierschutzgesetzes. Diese verbieten das vorbeugende Töten von Wirbeltieren und berücksichtigen negative Umweltauswirkungen, Resistenzbildung und Gesundheitsrisiken.

    Das System der Schadnagerbekämpfung wurde daher 2015 grundlegend überarbeitet. Der Fokus liegt nun auf Prävention durch Vermeidung von Nahrungszugriff. Vor jeder Maßnahme erfolgt ein Monitoring mit giftfreien Ködern, um Tierart und Ursachen des Befalls zu analysieren.

    Hochbeete bieten Versteckmöglichkeiten

    Eine verstärkte Rattenpopulation durch die mobilen Hochbeete in der Kortumstraße ist der Verwaltung nicht bekannt. Allerdings wurden Einzelfälle gemeldet, bei denen sich Ratten unter den Beeten verstecken sollten. Eine Überprüfung durch Schädlingsbekämpfer ergab, dass sich keine Ratten eingenistet haben, der Raum unter den Beeten jedoch ideale Versteckmöglichkeiten bietet. Die Zwischenräume werden daher verschlossen.

    Langfristige Präventionsarbeit geplant

    Die Bekämpfung von Schadnagern bleibt eine kontinuierliche Aufgabe. Die Verwaltung setzt auf nachhaltige Präventionsarbeit durch Aufklärung der Bürger über verschiedene Kanäle wie Social Media und Pressearbeit. Zusätzlich werden individuelle Beratungsgespräche geführt und Projekte in Schulen unterstützt.

    Hochbeete an der Brückstraße in privater Hand

    Die schlecht gepflegten Hochbeete an der Brückstraße befinden sich in privater Eigentümerschaft. Die Stadt wird Kontakt mit dem Eigentümer aufnehmen und die weitere Unterhaltung beziehungsweise Nutzung absprechen.

  • Graffiti-Kunst statt Reinigung: SPD und Grüne wollen mobile Baummöbel in Wattenscheid gestalten lassen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: –
    Dagegen: 4 (CDU)
    Dafür: 15 (SPD, AfD, UWG:FB, Grüne, LINKE.,WatC)

    Die SPD- und Grünen-Fraktionen in Wattenscheid schlagen vor, mobile Baummöbel in der Innenstadt von Graffiti-Künstlern mit lokalen Motiven gestalten zu lassen, anstatt sie regelmäßig zu reinigen. Bis zu 5.000 Euro aus bezirklichen Mitteln sollen bereitgestellt werden.

    Zusammenarbeit mit Stadtteilbüro geplant

    In einem gemeinsamen Änderungsantrag zur Vorlage über die Reinigung von Kübeln, mobilen Bäumen und Sitzmöbeln in der Innenstadt fordern die beiden Fraktionsvorsitzenden Ronja Buschmann (Grüne) und Thomas Disselbeck (SPD) eine Kooperation mit dem Wattenscheider Stadtteilbüro und dem Projekt „Hin und Weg – Graffitikunst statt Schmierereien“ der Bochum-Strategie.

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    Erfahrung zeigt: Graffiti-Reinigung nur kurzfristig erfolgreich

    Die Antragsteller begründen ihren Vorschlag mit der Erfahrung, dass die Befreiung von Objekten von Graffiti nur kurzfristig erfolgreich sei. Bereits nach kurzer Zeit seien die gleichen Flächen erneut mit Graffiti oder Tags versehen. Von Graffiti-Künstlern gestaltete Flächen würden dagegen nur äußerst selten übersprüht oder beschmiert.

    Lokale Akteure sollen Motivideen beisteuern

    Für eine breite Akzeptanz bei den Wattenscheidern soll das Stadtteilbüro gezielt lokale Akteure um Motivideen bitten, die dann von den Künstlern umgesetzt werden. Als mögliche Partner nennen die Antragsteller die Sportvereine SG Wattenscheid 09 und TV Wattenscheid 01, den BondClub, die Werbegemeinschaft, den Festausschuss Wattenscheider Karneval sowie Kindergärten und Schulen.

    Die bunte Gestaltung der Baummöbel soll zusätzlich dazu beitragen, die Fußgängerzone attraktiver zu gestalten.

  • Rat beschließt über Jahresabschluss des Sondervermögens Grundstücksentwicklung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
    05.02.2026RatDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hat für das Jahr 2023 einen Jahresfehlbetrag von 177.532,60 Euro erwirtschaftet. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 29,58 Millionen Euro. Der Rat soll den Jahresabschluss am 5. Februar beschließen.

    Jahresfehlbetrag wird mit Rücklage verrechnet

    Der von der örtlichen Rechnungsprüfung geprüfte Jahresabschluss 2023 des Sondervermögens Grundstücksentwicklung weist bei einer Bilanzsumme von 29.584.486,82 Euro einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 177.532,60 Euro aus. Dieser soll mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden.

    Die Verwaltung legt dem Rat die Beschlussfassung über den Jahresabschluss vor. Zuvor wird der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar 2026 in einer Vorberatung über die Vorlage diskutieren.

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    Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

    Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 29. August 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Bei dem Sondervermögen handelt es sich um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die den Jahresabschluss unter Beachtung der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW aufgestellt hat. Dabei wurden die Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) angewendet.

    Entlastung des Ausschusses

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling soll für das Wirtschaftsjahr 2023 entlastet werden. Dieser hatte bereits vorbehaltlich der Ratsentscheidung die Betriebsleitung des Sondervermögens für das Jahr 2023 entlastet.

  • SPD fragt nach Zukunft des Schrottplatzes In der Provitze

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die SPD-Fraktion im Bezirk Mitte will von der Verwaltung wissen, wie es mit dem Schrottplatz In der Provitze weitergeht. Der umstrittene Betrieb im Stadtteil Hofstede hat Ende 2025 augenscheinlich seinen Betrieb eingestellt.

    Jahrelange Lärmbelastung für Anwohner

    Seit vielen Jahren sorgte der Schrotthändler In der Provitze für Unmut in der Nachbarschaft. Nach Darstellung der SPD verärgerte der Betrieb bewusst die Anwohner durch Krach und Lärm. Das regelmäßige Überschreiten der Betriebsgenehmigung, der Grenzwerte und Arbeitszeiten habe den Anwohnern das alltägliche Leben erheblich erschwert. Grundlage der Betriebsführung war eine Genehmigung für einen Vorgängerbetrieb aus den 1970er Jahren.

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    Fünf Fragen an die Verwaltung

    In ihrer Anfrage für die Bezirksvertretungssitzung am 22. Januar 2026 stellt die SPD-Fraktion unter Federführung von David Schnell fünf konkrete Fragen:

    Die Fraktion möchte zunächst wissen, welche Erkenntnisse die Stadtverwaltung zur Aufgabe des Schrottgewerbes hat und ob der Betreiber seine Genehmigung zurückgegeben hat. Außerdem interessiert sie, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um eine erneute Ansiedlung eines Schrotthandels an diesem Standort zu verhindern.

    Betonbruch und GMU-Areal im Fokus

    Weitere Fragen betreffen den Umgang mit unrechtmäßig aufgeschüttetem Betonbruch sowie die Zukunftsperspektiven für das gesamte ehemalige GMU-Areal. Die SPD fordert eine schriftliche Beantwortung ihrer Anfrage.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird sich in ihrer nächsten Sitzung mit der Thematik befassen müssen.

  • CDU-Fraktion fragt nach Verzögerungen bei „Grünen Wegen“ im Stadtteil Hamme

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Mitte will wissen, warum die Umsetzung der Maßnahme „Grüne Wege“ im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts ISEK Hamme stockt. In einer Anfrage kritisiert sie die schleppende Umsetzung trotz verfügbarer Landesmittel.

    Ressourcenbedingte Verzögerungen beklagt

    Die CDU-Bezirksfraktion Mitte hat eine umfangreiche Anfrage zur Umsetzung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) Hamme gestellt. Hintergrund ist die Feststellung im aktuellen Prognosebericht der Stadt, dass verschiedene Maßnahmen aus ressourcenbedingten Gründen nur in geringerem Umfang umgesetzt werden können.

    Besonders betroffen ist die Maßnahme „Grüne Wege“, die nach Ansicht der CDU-Fraktion einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, zur besseren Vernetzung der Freiräume sowie zur Förderung von Fuß- und Radverkehr im Stadtteil leisten soll.

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    Fünf konkrete Fragen an die Verwaltung

    In ihrer Anfrage zur Bezirksvertretungssitzung am 22. Januar 2026 stellt die CDU-Fraktion fünf detaillierte Fragen:

    Sie will den aktuellen Umsetzungsstand der Maßnahme „Grüne Wege“ erfahren und wissen, welche konkreten Arbeitsschritte bereits erfolgt oder zurückgestellt wurden. Darüber hinaus fordert sie Aufklärung über die ressourcenbedingten Ursachen der Verzögerungen, insbesondere personelle oder organisatorische Engpässe.

    Kritik an langsamer Umsetzung trotz verfügbarer Mittel

    Die CDU-Fraktion zeigt sich in ihrer Anfrage unzufrieden darüber, dass die Umsetzung schleppend verläuft, obwohl das Land NRW verstärkt finanzielle Mittel für Stadtumbauprojekte zur Verfügung gestellt hat. Die Fraktion will außerdem wissen, über welchen Zeitraum sich die Verzögerungen erstrecken und ab wann die Maßnahme wieder mit höherer Priorität vorangetrieben werden soll.

    Abschließend fragt sie nach Möglichkeiten, die Umsetzung zu beschleunigen, um die im ISEK formulierten Ziele zeitnah und sichtbar im Stadtteil zu realisieren.

  • Spielplatz am Ümminger See wird 2027 als Themenspielplatz neu gestaltet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung bestätigt Pläne für eine umfassende Neugestaltung des beliebten Spielplatzes am Ümminger See. Das Projekt ist für 2027 vorgesehen und soll als hochwertiger Themenspielplatz mit dem Schwerpunkt „Sport und Bewegung“ realisiert werden.

    Die SPD-Bezirksfraktion Ost hatte sich für eine Neugestaltung des Spielplatzes eingesetzt und dabei auf den schlechten Zustand einzelner Spielgeräte sowie die hohe Frequentierung der Anlage hingewiesen. In ihrer Antwort bestätigt die Verwaltung nun konkrete Planungen.

    Themenspielplatz mit externem Planungsbüro

    Mit dem Beschluss zur Spielleitplanung 2022-2028 wurde der Kinderspielplatz „Ümminger See“ bereits als Themenspielplatz im Bezirk Ost definiert. Das Thema lautet „Sport und Bewegung“. Aufgrund der besonderen Qualitätsanforderungen an Themenspielplätze ist eine externe Planung durch ein Planungsbüro vorgesehen.

    Die Finanzierung soll über die Spielleitplanung erfolgen. Sofern die Haushaltsmittel 2027 zur Verfügung stehen, werden zu Jahresbeginn die Planungsleistungen ausgeschrieben.

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    Bürgerbeteiligung und Inklusion geplant

    Die Verwaltung kündigt umfassende Beteiligungsmöglichkeiten an. Innerhalb der Planungsleistungen sind Beteiligungsaktionen vorgesehen, bei denen Bürgerinnen und Bürger Ideen und Anregungen einbringen können. Zwischenergebnisse sollen in den Sitzungen der Bezirksvertretung vorgestellt werden. Bereits 2026 ist ein Spaziergang über die Fläche mit interessierten Mitgliedern der Bezirksvertretung und der Verwaltung geplant.

    Barrierefreies Spielen für alle Kinder

    Dem Wunsch nach inklusiven Spielgeräten wird entsprochen. Die Spielleitplanung definiert Inklusion so, dass alle Kinder gleichermaßen auf einem Kinderspielplatz spielen können. Dieser Ansatz wird auch beim Themenspielplatz „Ümminger See“ berücksichtigt und ist vom Planungsbüro umzusetzen.

  • Verwaltung plant engere Verzahnung von Pflege und Quartiersentwicklung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Mitte(S. auch Protokollierung „Vor Eintritt in die Tagesordnung“) Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.03.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten
    21.04.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung will ambulante Pflege stärker in wohnortnahe Quartiersentwicklungsprozesse einbeziehen, um stationäre Unterbringungen zu vermeiden. Gleichzeitig soll bezahlbares Service-Wohnen ausgebaut werden. Das geht aus einer Antwort auf Anfragen der Linken-Fraktion zur kommunalen Pflegeplanung hervor.

    Die Verwaltung setzt auf eine enge Verzahnung von Pflegeplanung und Quartiersentwicklung, wie im „Handlungsplan Leben im Alter 2025-2030“ vorgesehen. Ambulante Pflege soll dabei als wichtiger Partner in der niederschwelligen Versorgung vor Ort eingebunden werden.

    Quartiersnetzwerke gegen Fachkräftemangel

    Angesichts der bundesweit angespannten Lage in der ambulanten Pflege durch Fachkräftemangel und Insolvenzrisiken strebt die Stadt die Einbindung in stabile Quartiersnetzwerke an. Eine Vernetzung mit städtischen Stellen, Seniorenbüros und ehrenamtlichen Strukturen soll die Versorgungssicherheit stärken und dem Leitbild der „Sorgenden Gemeinschaften“ (Caring Communities) folgen.

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    VBW setzt auf geförderten Wohnungsbau

    Beim Ausbau bezahlbaren Service-Wohnens sieht die Verwaltung die städtische Wohnungsbaugesellschaft VBW in einer Vorreiterrolle. Diese hat sich zum Ziel gesetzt, 50 Prozent ihres Neubau-Wohnraums unter Inanspruchnahme der Wohnraumförderung zu realisieren.

    Mit der Fortschreibung des Handlungskonzeptes Wohnen wurde 2024 eine Quote für geförderten Wohnungsbau eingeführt: Auf städtischen Flächen müssen mindestens 40 Prozent der Geschossfläche, bei nicht-städtischen Flächen mindestens 30 Prozent im geförderten Wohnungsbau errichtet werden.

    Verbindliche Standards für Service-Wohnen geplant

    Ein zentraler Baustein ist die Einführung eines verbindlichen „Bochumer Standards“ für Service-Wohnen. Da der Begriff rechtlich nicht geschützt ist, sollen Mindeststandards für mehr Transparenz sorgen. Mieter sollen klar erkennen können, welche Grundleistungen wie Hausnotruf oder Ansprechpartner pauschal enthalten sind. Konkrete Gespräche zur Definition sind für 2026 vorgesehen.

    Innovative Ansätze gegen Altersarmut

    Zur Finanzierbarkeit der Maßnahmen setzt die Verwaltung auf innovative und niederschwellige Konzepte. Das Projekt „#wegeweisend“ geht aktiv auf alleinlebende Senioren zu, um Vereinsamung und Altersarmut zu reduzieren. Ein Arbeitskreis Beratung soll die Beratungslandschaft transparenter gestalten und Doppelstrukturen vermeiden.

    Besonders gefördert wird der Ausbau ambulant betreuter Wohngemeinschaften als kosteneffizientere Alternative zur vollstationären Pflege. Hier bietet die seit 2025 erhöhte Anschubfinanzierung der Pflegekassen (§ 45e SGB XI) gemeinsam mit der Landesförderung starke finanzielle Anreize für Investoren.

    Rückgang bei Hilfe zur stationären Pflege

    Bei der Finanzierung stationärer Pflege zeigen aktuelle Zahlen einen Rückgang der Hilfeempfänger: Der Anteil der Menschen in stationären Einrichtungen, die Transferleistungen beziehen, sank von 46 Prozent (2021) auf 37 Prozent (2023). Dies liegt jedoch primär an gesetzlichen Neuregelungen wie den Leistungszuschlägen der Pflegekassen und dem Wohngeld-Plus-Gesetz, nicht an einer strukturellen Verbesserung der Einkommenssituation.

    Die Verwaltung warnt, dass dieser Entlastungseffekt seit 2024 wieder schwindet, da massive Kostensteigerungen die Zuschüsse aufzehren.

  • CDU-Fraktion fragt nach Gemeindezentrum für Sundern

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Südwest erkundigt sich nach der Realisierbarkeit eines Gemeindezentrums im Ortsteil Sundern. Anlass ist die fehlende Infrastruktur in dem reinen Wohngebiet.

    Fehlende Infrastruktur als Problem

    Der Ortsteil Sundern hat sich nach Angaben der CDU-Fraktion mittlerweile zu einem reinen Wohngebiet ohne jegliche Infrastruktur entwickelt. Es gebe kein Gemeindezentrum, obwohl dies der ausdrückliche Wunsch der Anwohnerschaft sei. Auch der ortsansässige Schützenverein und Treckerverein wünschten sich ein solches Zentrum.

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    Anfrage zu konkreten Standorten

    Die Fraktionsvorsitzende Marco Schindler und die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Karin Reitermeyer bitten die Verwaltung zu prüfen, ob ein Gemeindezentrum realisierbar wäre. Dabei beziehen sie sich auf konkrete Flurstücke: Das Flurstück 401, das nach ihrer Kenntnis in städtischem Eigentum steht, oder das Flurstück 555, das zumindest teilweise in städtischem Eigentum sein könnte.

    Bürgerengagement angekündigt

    Die Anwohnerinnen und Anwohner seien bereits bereit, sich in Eigenleistung an einem solchen Projekt zu beteiligen. Die CDU-Fraktion möchte daher von der Verwaltung wissen, welche Maßnahmen zur Realisierung eines solchen Projektes für möglich gehalten werden.