Schlagwort: Planung und Grundstücke

  • Ausschuss entlastet Betriebsleitung des Sondervermögens Grundstücksentwicklung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling wird voraussichtlich am 27. Januar die Betriebsleitung des Sondervermögens Grundstücksentwicklung für das Wirtschaftsjahr 2023 entlasten. Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag von 177.532,60 Euro aus.

    Jahresabschluss 2023 mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung hat seinen Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 vorgelegt. Die örtliche Rechnungsprüfung hat diesen geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 29. August 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Der geprüfte Jahresabschluss schließt mit einer Bilanzsumme von 29.584.486,82 Euro ab. Dem steht ein Jahresfehlbetrag von 177.532,60 Euro gegenüber, den der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling mit der allgemeinen Rücklage verrechnen will.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach NKF-Vorschriften

    Bei dem Sondervermögen handelt es sich um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die ihren Jahresabschluss unter Beachtung der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) aufgestellt hat. Dabei wurden die Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) für Wirtschaftsführung und Rechnungswesen angewendet.

    Entlastung vorbehaltlich der Ratsentscheidung

    Die Entlastung der Betriebsleitung erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses. Dies entspricht den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Der Rat wird über den geprüften Jahresabschluss in einer separaten Vorlage beschließen.

  • Toilettenanlage im Volkspark Günnigfeld bleibt geschlossen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung erklärt in ihrer Antwort auf eine AfD-Anfrage, warum die öffentliche Toilette am Volkspark in Wattenscheid-Günnigfeld weiterhin außer Betrieb ist. Das in Privatbesitz befindliche Häuschen ist stark sanierungsbedürftig und Teil des städtischen Projekts „Bochums stille Örtchen“.

    Privateigentum erschwert Lösung

    Die Toilettenanlage an der Parkallee 17 befindet sich in privatem Eigentum, wie die Stadtverwaltung auf Anfrage der AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid mitteilte. Dies erschwert eine schnelle Reaktivierung der seit längerer Zeit geschlossenen Sanitäranlage.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Hoher Sanierungsaufwand als Hauptproblem

    Der Grund für die anhaltende Schließung liegt in der starken Überalterung der Anlage. Die Verwaltung stuft den Sanierungsaufwand als hoch ein. Die Toilette ist bereits in eine Vorschlagsliste des Projekts „Bochums stille Örtchen“ für die Sanierung von Bestands-WC-Anlagen aufgenommen worden. Ob ein weiterer Betrieb möglich sein wird, soll erst nach Abschluss einer Sanierungskostenschätzung und Prüfung der Folgekosten entschieden werden.

    Unbefriedigende Situation für Nutzer

    Die Verwaltung räumt ein, dass die aktuelle Situation „nicht befriedigend“ ist. Marktbeschicker müssen auf sanitäre Anlagen der nahegelegenen Kirche ausweichen, während Besucher des Spielplatzes und Spaziergänger keine Toilettenmöglichkeit haben. Diese Problematik bestehe jedoch an verschiedenen Standorten in der Stadt.

    Aufenthaltsqualität trotz fehlender Toilette verbessert

    Trotz der geschlossenen Toilettenanlage wurden am Standort neue Bänke installiert, die nach Angaben der Verwaltung positiv angenommen werden. Die Stadt begründet dies damit, dass eine erhöhte Aufenthaltsqualität auch ohne WC-Anlage möglich sei, auch wenn es nicht überall realisierbar sei, öffentliche Toiletten einzurichten. Dabei müsse auch die aktuelle Haushaltslage berücksichtigt werden.

    Die AfD hatte außerdem nach den Kosten für neu installierte Fahrradständer gefragt. Die Verwaltung verwies darauf, dass für die Sanierung von Bestands-WC-Anlagen bereits finanzielle Mittel im Rahmen des Projekts „Bochums stille Örtchen“ zur Verfügung stehen.

  • Fraktionen wollen Grundstück zum Schutz von Rentnern von Verkaufsliste streichen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdMehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages
    Enthaltungen: 1 (AfD)
    Dagegen: 1 (FDP)
    Dafür: 17 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU, Die Linke, AfD)

    Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke in der Bezirksvertretung Bochum-Süd beantragen die Streichung eines Grundstücks am Hustadtring aus der kommunalen Verkaufsliste. Grund ist der Schutz langjähriger Mieter vor einer möglichen Eigenbedarfskündigung.

    Schutz vor Eigenbedarfskündigung

    Die drei Fraktionen fordern in ihrem Änderungsantrag, das Grundstück mit der laufenden Nummer 49 am Hustadtring 142 aus der Liste der zu verkaufenden Grundstücke zu streichen. Nach Angaben der Antragsteller leben dort zwei Rentner als Mieter, die die Liegenschaft seit Jahrzehnten bewohnen.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Verkauf erst nach Lebensende oder freiwilligem Auszug

    Die Politiker befürchten, dass ein Verkauf des Grundstücks zu einer Eigenbedarfskündigung durch die neuen Eigentümer führen könnte. Dies würde den langjährigen Auszug der betagten Mieter zur Folge haben. Der Änderungsantrag sieht vor, dass das Grundstück erst nach dem Lebensende der aktuellen Mieter oder nach deren freiwilligem Auszug wieder in die Verkaufsliste aufgenommen werden soll.

    Risiko bereits teilweise erkannt

    Laut Begründung der Fraktionen ist das Risiko für die Mieter bereits im behördlichen Vermerk teilweise berücksichtigt worden. Die Antragsteller wollen jedoch eine vollständige Absicherung der Rentner erreichen und das Risiko einer Kündigung komplett ausschließen.

  • Gesellschaftsvertrag der Projekt Wohlfahrtstraße GmbH wird angepasst

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    05.02.2026RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadt will den Gesellschaftsvertrag der Projekt Wohlfahrtstraße GmbH an den Standard kommunaler Unternehmen angleichen. Die Gesellschaft gehört vollständig zum Sondervermögen Grundstücksentwicklung und soll zur Gewerbeflächenentwicklung genutzt werden.

    Anpassung an kommunale Standards

    Der Rat der Stadt soll der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Projekt Wohlfahrtstraße GmbH zustimmen. Die Anteile der Gesellschaft gehören zu 100 Prozent dem Sondervermögen Grundstücksentwicklung. Der bisherige Gesellschaftsvertrag stammt noch vom ursprünglichen Veräußerer und berücksichtigt kommunale Besonderheiten nicht in der für städtische Beteiligungen üblichen Weise.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Beratungsverfahren bis Februar

    Die Beschlussvorlage durchläuft zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 27. Januar 2026, dann den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 5. Februar 2026.

    Hintergrund der Gesellschaft

    Die Stadt hatte den Erwerb der Gesellschaftsanteile bereits mit einer früheren Beschlussvorlage genehmigt. Die Gesellschaft besaß als einzigen Vermögenswert das Grundstück an der Wohlfahrtstraße. Der Erwerb in gesellschaftsrechtlicher Form war Bedingung des Verkäufers.

    Nach dem Erwerb prüfte die Verwaltung eine Verschmelzung oder Auflösung der Gesellschaft. Aufgrund grunderwerbsteuerlicher Folgewirkungen bei einer Grundstücksübertragung wurde jedoch entschieden, die Gesellschaft fortzuführen und die Gewerbeflächenentwicklung innerhalb der Gesellschaft abzuwickeln.

    Vollständige Neufassung geplant

    Der neue Gesellschaftsvertrag soll bewährte Formulierungen und Strukturen verwenden, die kommunale Besonderheiten umfassend berücksichtigen. Zusätzlich werden Erleichterungen des 3. NKFWG NRW für städtische Beteiligungsgesellschaften eingearbeitet, die der Rat bereits für andere kommunale Unternehmen beschlossen hatte.

    Da es sich um eine vollständige Neufassung handelt, verzichtet die Verwaltung auf eine Synopse der Änderungen.

  • Verwaltung verteidigt Umsetzung der Bürgerbeteiligung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten
    22.04.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Stadtspitze weist Kritik der Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt zurück und betont Erfolge bei der digitalen Bürgerbeteiligung. 41 Projekte wurden 2025 über die städtische Plattform abgewickelt.

    Die Verwaltung hat auf die Kritik der Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt zur mangelhaften Umsetzung der Bürgerbeteiligung reagiert. In einer umfangreichen Antwort verteidigt sie ihre Arbeit und verweist auf konkrete Erfolge bei der Umsetzung der 2024 beschlossenen „Eckpunkte der Bürgerbeteiligung“.

    Plattform mit 41 Projekten im Städtevergleich erfolgreich

    Die Verwaltung betont, dass allein im vergangenen Jahr 41 Beteiligungsprojekte über die Plattform bochum-mitgestalten.de abgebildet wurden. Im Städtevergleich belege die Stadt derzeit nach Augsburg Rang zwei bei der Nutzerzahl. Die Plattform solle zum zentralen digitalen „Beteiligungsort“ entwickelt werden.

    Corinna Haarmann vom Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation erklärt, dass die 2024 beschlossenen Eckpunkte zunächst einen Orientierungsrahmen schaffen sollten. Die enthaltenen Vorschläge würden schrittweise ausgestaltet.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Fachbereiche entscheiden eigenverantwortlich über Beteiligungsformen

    Auf die Kritik, dass bei vielen Projekten keine echten Beteiligungsmöglichkeiten bestünden, antwortet die Verwaltung differenziert. Die Fachverwaltung führe regelmäßig verschiedene Beteiligungsformate durch, orientiere sich dabei an den Ratsbeschlüssen, entscheide aber eigenverantwortlich über Art und Umfang der Beteiligung.

    Je nach gesetzlichen Vorgaben, Beteiligungszielen und Zielgruppen kämen unterschiedliche Stufen der Beteiligung in Betracht – von reiner Information bis hin zu komplexen, mehrstufigen Verfahren. Manche Verfahren beschränkten sich bewusst auf bestimmte Zielgruppen.

    Organisatorische Verbesserungen geplant

    Für die Zukunft kündigt die Verwaltung konkrete Verbesserungen an. Seit August 2025 kümmert sich eine eigene Mitarbeiterin im Referat 01 um die Koordinierung der Plattform. Im ersten Halbjahr 2026 soll ein KI-Tool das Einstellen von Projekten vereinfachen.

    Geplant sind außerdem eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe, regelmäßige Schulungsangebote für Mitarbeitende und verstärkte Bewerbung der Plattform. Regelmäßige Meetups mit verwaltungsinternen Nutzern sollen Erfahrungsaustausch und Best-Practice-Beispiele fördern.

    Stadtplanung wickelt alle Beteiligungen über Plattform ab

    Das Amt für Stadtplanung und Wohnen habe bereits sämtliche Beteiligungen seit Inbetriebnahme über die Plattform abgewickelt, betont die Verwaltung. Alle öffentlichen Beteiligungsformate seien weiterhin in der Rubrik „abgeschlossene Projekte“ einsehbar.

  • Bauprojektcontrolling: Über 600 Millionen Euro für städtische Baumaßnahmen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    29.01.2026Betriebsausschuss für die EigenbetriebeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    18.02.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten

    Die Stadt berichtet über den aktuellen Stand ihrer größeren Bauprojekte. Insgesamt sind Kosten von mehr als 600 Millionen Euro geplant, wobei es bei zahlreichen Vorhaben zu Verzögerungen kam. Vier neue Maßnahmen wurden ins Controlling aufgenommen.

    Umfang des Bauprojektcontrollings

    Das Bauprojektcontrolling erfasst investive und konsumtive Maßnahmen mit einem Finanzvolumen von in der Regel über 1,5 Millionen Euro. Für Projekte über 10 Millionen Euro werden zusätzlich ausführlichere Angaben bereitgestellt. Die mit den Realisierungsbeschlüssen geplanten Gesamtkosten verteilen sich auf verschiedene Baubereiche: Den größten Anteil macht der Hochbau mit 512 Millionen Euro aus, gefolgt von öffentlichem Grün (38 Millionen Euro), Kombinaßnahmen (35,1 Millionen Euro), Kanalbau (29,1 Millionen Euro) und Straßenbau (25,1 Millionen Euro).

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Neue Projekte im Controlling

    Mit dem 4. Quartal 2025 wurden vier neue Maßnahmen aufgenommen:

    • Graf-Adolf-Straße, 2. BA: Bau von Mischwasserkanälen mit Straßenumbau (2,8 Millionen Euro)

    • Castroper Straße, 2. BA, Teil 1: Kanalverlegung in geschlossener Bauweise (3,1 Millionen Euro)

    • Goetheschule: Sanierung der Turnhalle (4 Millionen Euro)

    • Junggesellenstraße 8: Sanierung des Verwaltungsgebäudes (10 Millionen Euro)


    Verzögerungen bei zahlreichen Projekten

    Viele Projekte erfahren Terminverschiebungen aufgrund verschiedener Probleme. Bei der Stephanstraße führte eine unerwartete Verkeimung der Wasserleitung zu Verzögerungen. Am Husemannplatz waren trotz vorbereitender Schürfarbeiten umfangreiche Mehrarbeiten erforderlich, unter anderem wegen asbestkontaminierter Bereiche und der mehrfachen Umlegung eines 10-kV-Kabels.

    Probleme bei Kanalprojekten

    Beim Dibergkanal 1. BA kam es nach Fertigstellung des Regenrückhaltebeckens zu einem Schaden, dessen Klärung Versicherung und Rechtsanwälte einbezog. Die Sanierung steht noch aus, die Ausschreibung ist für Dezember 2025 vorgesehen. Beim 4. BA desselben Projekts musste wegen nicht erkannter Bodenveränderungen das Vortriebsverfahren gewechselt werden.

    Schulbaumaßnahmen betroffen

    Mehrere Brandschutzsanierungen an Schulen verzögern sich aufgrund erweiterter Maßnahmenumfänge. Bei der Kirchschule Höntrop führten ein Wasserschaden, die Feststellung eines Hausschwammes und Mietstreitigkeiten zu Verzögerungen. Am Walter-Gropius-Berufskolleg erwiesen sich die Rahmenbedingungen als komplexer als geplant, da der Schulbetrieb aufrechterhalten werden musste und sich die Bausubstanz als unerwartet marode herausstellte.

    Planungsengpässe als Ursache

    Bei einigen Projekten führten Planungsengpässe zu Verzögerungen. Das mit der Planung für „Im Ahfeld“ beauftragte Ingenieurbüro musste zunächst die Maßnahme Bessemerstraße abarbeiten. Beim Leither Bach ist das beauftragte Planungsbüro insolvent, was weitere Bauabschnitte verzögert.

  • UWG fordert Dach- und Fassadenbegrünung bei städtischen Gebäuden in Wattenscheid

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: –
    Dagegen: 4 (AfD)
    Dafür: 15 (SPD, CDU, UWG:FB, Grüne, LINKE., WatC)

    Die UWG-Bezirksfraktion will die Stadt dazu bewegen, bei eigenen Liegenschaften mit gutem Beispiel voranzugehen und Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Photovoltaikanlagen zu installieren. Ein entsprechender Ergänzungsantrag soll in der nächsten Bezirksvertretung behandelt werden.

    Öffentliche Gebäude als Vorbild

    Mit einem Ergänzungsantrag zur CDU-Initiative „Urbaner Erlebnisort-City“ fordert die UWG-Bezirksfraktion Wattenscheid, dass die Stadt zunächst bei eigenen Gebäuden aktiv wird. Fraktionsvorsitzender Hans-Josef Winkler argumentiert, dass öffentliche Gebäude eine wichtige Vorbildfunktion haben und zeigen können, „wie Klimaschutz, Klimaanpassung und nachhaltige Stadtentwicklung konkret umgesetzt werden können“.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Fokus auf Rathaus, Schulen und Kitas

    Konkret soll bei der Sanierung des Wattenscheider Rathauses sowie bei Schulen und Kindertagesstätten im Stadtbezirk die Installation von Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Photovoltaikanlagen systematisch geprüft werden. Insbesondere im Rahmen anstehender Sanierungsmaßnahmen bieten sich laut UWG geeignete Anknüpfungspunkte.

    Pädagogischer Mehrwert für Bildungseinrichtungen

    Bei Schulen und Kitas sieht die UWG zusätzliche Vorteile: Begrünte Dächer und Fassaden würden einen pädagogischen Mehrwert schaffen, indem sie Umwelt- und Klimaschutz sichtbar machen. Gleichzeitig verbessern sie das Raumklima, reduzieren sommerliche Hitze und steigern die Aufenthaltsqualität für Kinder, Jugendliche und Beschäftigte.

    Erfahrungssammlung für private Nachahmung

    Durch den Einstieg über städtische Gebäude könnten praktische Erfahrungen gesammelt, Standards entwickelt und Akzeptanz geschaffen werden, die später auch private Eigentümer in der Wattenscheider Innenstadt zur Nachahmung motivieren, so die Argumentation der Freien Bürger.

    Der Antrag wird in der 3. Sitzung der Bezirksvertretung Wattenscheid am 20. Januar 2026 behandelt.

  • CDU, UWG und FDP fordern Konzept zur Förderung von Familieneigentum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsfraktionen von CDU, UWG und FDP haben einen gemeinsamen Antrag zur Förderung der Eigentumsbildung von Familien eingereicht. Die Verwaltung soll ein Konzept entwickeln, das bestehende und mögliche neue kommunale Fördermaßnahmen für Wohneigentum bündelt.

    Antrag zur Ratssitzung am 19. März

    In ihrem Antrag zur Ratssitzung am 19. März 2026 fordern die drei Fraktionen die Entwicklung eines umfassenden Konzepts zur familienfreundlichen Eigentumspolitik. Das Konzept soll Maßnahmen zur Förderung von Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Mehrgenerationenwohnhäusern enthalten.

    Die Verwaltung wird beauftragt, sowohl bereits vorhandene Fördermaßnahmen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene darzustellen als auch deren mögliche Bündelung und Kombination zu prüfen. Darüber hinaus sollen zusätzliche kommunale Förderungen in Betracht gezogen werden.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Begründung: Hohe Hürden für junge Familien

    Die Antragsteller begründen ihren Vorstoß mit den zunehmenden Schwierigkeiten für junge Familien beim Erwerb von Wohneigentum. Hohe Grundstückskosten und stark gestiegene Baupreise stellten mittlerweile „eine extrem hohe Hürde für die Investition in Wohneigentum“ dar.

    Selbstgenutztes Wohneigentum wird als „solide Grundlage für die Daseinsvorsorge“ beschrieben, die Altersarmut abwenden und vor unkalkulierbaren Mietsteigerungen schützen könne. Zudem stärke es das Verantwortungsbewusstsein im eigenen Wohnumfeld.

    Konkurrenz mit Nachbarstädten

    Die Fraktionen verweisen auf den Verlust junger, gut ausgebildeter Menschen als „ernstzunehmendes Problem“ für die Stadt. Ziel müsse es sein, die Stadt besonders für junge Familien und Ausbildungs- sowie Studienabsolventen zu einem attraktiven „Heimatort“ zu machen.

    Als Beispiele für bereits reagierende Kommunen werden Herne und Gladbeck genannt, die bereits gezielte Förderprogramme anbieten. Auch im Sinne zukünftiger Steuereinkünfte liege ein solches Vorgehen im städtischen Interesse.

    Zeitplan für Haushaltsberatungen

    Das zu entwickelnde Konzept soll den zuständigen Fachausschüssen und dem Rat rechtzeitig vorgelegt werden, damit es bei den Haushaltsplanberatungen berücksichtigt werden kann.

    Der Antrag ist von Christian Haardt (CDU-Ratsfraktion), Hans-Josef Winkler und Jens Lücking (UWG: Freie Bürger im Rat) sowie Felix Haltt (FDP im Rat) unterzeichnet.

  • Stadt sieht keine Hinweise auf illegale Bodenverklappung an der Zeche Amalia

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Bochumer Stadtverwaltung weist Vorwürfe der mutmaßlich illegalen Verklappung von Böden auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Amalia zurück. Laut Umwelt- und Grünflächenamt gibt es keine Hinweise auf verunreinigte Böden, die angelieferten Materialien halten die gesetzlichen Vorsorgewerte ein.

    Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen bekannt

    Die Verwaltung bestätigt, dass ihr laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bekannt sind. Über konkrete Ergebnisse dieser Ermittlungen liegen jedoch keine Informationen vor. Die Stadt selbst hat keine eigenen Ermittlungen eingeleitet.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Regelmäßige Kontrollen durch Bodenschutzbehörde

    Die Untere Bodenschutzbehörde (UBB) der Stadt nimmt seit Beginn der Baumaßnahme regelmäßig Kontrollen vor. Dies geschieht sowohl im Rahmen von Baubesprechungen als auch durch spontane Kontrollen der angelieferten Böden. Zusätzlich führt der Bauherr gemäß den Baugenehmigungen eine Qualitätskontrolle durch, die von einem Fachgutachter sowie der UBB überwacht wird.

    Keine verklappten Materialien festgestellt

    Auf die Frage nach möglichen Deponieklassen stellt die Verwaltung klar, dass ihr keine „verklappten“ Materialien bekannt sind. Die angelieferten Böden halten die Vorsorgewerte der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung ein.

    Grundwasserbeeinflussung ausgeschlossen

    Die Zeche Amalia gehört nicht zu den in der Landtagsvorlage thematisierten Standorten, bei denen eine Grundwasserbeeinflussung nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Standorte betreffen Flächen unter Bergaufsicht wie Tagebaue, wo Verfüllungen grundwassernah durchgeführt wurden. Am Standort Zeche Amalia ist eine Beeinflussung des Grundwassers aufgrund der mächtigen Überdeckung nicht abzuleiten.

    Keine Direct-Push Sondierungen geplant

    Direct-Push Sondierungen zur weiteren Überprüfung des Sachverhalts sind nicht vorgesehen. Die Verwaltung sieht hierfür keine Veranlassung, da der Standort nicht zu der problematischen Flächenkategorie gehört.

    Die Anfrage der Grünen-Fraktion bezog sich auf eine aktuelle Vorlage der Landesregierung im Rechtsausschuss des Landtages NRW, in der das Gelände als Standort gegenwärtiger Ermittlungen genannt wird. Auf dem Areal soll in Kürze ein Golfplatz fertiggestellt werden.

  • CDU-Bezirksfraktion will Verkauf städtischer Grundstücke stoppen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die CDU-Bezirksfraktion Bochum-Mitte hat einen Änderungsantrag zum geplanten Verkauf städtischer Grundstücke gestellt. Das Grundstück in der Immanuel-Kant-Straße soll vom Verkauf ausgenommen werden.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird am 5. März 2026 über den Änderungsantrag der CDU-Bezirksfraktion entscheiden. Herr Schary, Verfasser des Antrags, möchte den ursprünglichen Beschluss zum Verkauf städtischer Grundstücke modifizieren.

    Ausnahme für Immanuel-Kant-Straße

    Während der Verkauf der in Anlage 1 aufgeführten städtischen Grundstücke grundsätzlich befürwortet wird, soll das Grundstück mit der laufenden Nummer 5 in der Immanuel-Kant-Straße vom Verkauf ausgenommen werden. Der Antrag sieht vor, dass die Entscheidung weiterhin auf Grundlage der geltenden Grundstücksrichtlinien erfolgt.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Erbbaurecht als Alternative

    Für entsprechend gekennzeichnete Grundstücke soll anstelle eines direkten Verkaufs die Einräumung eines Erbbaurechts vorgesehen werden. Diese Form der Grundstücksvergabe ermöglicht es der Stadt, langfristig Eigentümerin der Flächen zu bleiben, während Investoren ein langfristiges Nutzungsrecht erhalten.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte entscheidet als zuständiges Gremium über den Änderungsantrag der CDU-Bezirksfraktion.