Schlagwort: Planung und Grundstücke

  • Verwaltung lehnt Denkmalschutz für Traditionslokal Haus Fey ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung sieht keine Grundlage für einen Denkmalschutz der geschlossenen Gaststätte Haus Fey in Hamme. Ein museales Konzept zur Erhaltung des Lokals sei nicht umsetzbar, da weder personelle noch finanzielle Ressourcen vorhanden seien.

    Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mitte hatte sich für den Erhalt der traditionsreichen Gaststätte an der Hofsteder Straße 17 eingesetzt. Das Lokal war jahrzehntelang ein beliebter Treffpunkt in der „Speckschweiz“ und galt als Zeugnis der Arbeiter- und Bergbaugeschichte des Stadtteils.

    Keine Denkmalwürdigkeit erkannt

    Die Verwaltung bestätigt ihre bereits 2021 getroffene Einschätzung: Obwohl die Gaststätte eine umfangreiche Sammlung von Devotionalien aufweise, die in ihrer Gesamtheit ein Zeugnis ihrer Zeit seien, lasse sich hieraus kein Denkmalwert ableiten. Die Eigenschaften des Denkmalschutzes gemäß Denkmalschutzgesetz NRW seien nicht erfüllt.

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    Wechselvolle jüngere Geschichte

    Nach dem Tod der langjährigen Wirtin Elfriede Fey im Dezember 2021 hatte deren Tochter Melanie Fey das Lokal im Oktober 2022 wiedereröffnet. Nach Melanie Feys Tod im Oktober 2025 ist die Gaststätte erneut geschlossen. Die Privat-Brauerei Fiege als Vertragspartner bemüht sich derzeit um Gespräche mit den Erben, um einen neuen Pächter zu finden.

    Museum ohne Ressourcen nicht machbar

    Ein museales Konzept für die Erhaltung des Lokals hält die Verwaltung für nicht realisierbar. Die Funktion eines solchen Traditionstreffpunktes lasse sich „ohne die Menschen, die sie über Jahre hinweg besuchen und die ‚Originale‘, die sie betreiben, auf Dauer nicht museal konservieren“. Die Stadt verfüge weder über personelle noch finanzielle Ressourcen, um einen solchen Ort als Museum zu betreiben oder mit Leben zu füllen.

    Die Antwort wird am 5. März 2026 in der Bezirksvertretung Mitte zur Kenntnis gegeben.

  • Grünfläche am Kortenpfad soll klimafreundlich umgestaltet werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    23.04.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten

    Die Stadt plant die umfassende Aufwertung der Grünfläche an der Ecke Kortenpfad/Malteserstraße. Mit zusätzlichen Baumpflanzungen, Aufenthaltsmöglichkeiten und Spielangeboten soll der Bereich zur Klimafolgenanpassung beitragen. Die Gesamtkosten betragen 130.000 Euro, 80 Prozent werden über Städtebaufördermittel finanziert.

    Teil des Konzepts „Upgrade Grün und Spiel“

    Die Umgestaltung ist eine Teilmaßnahme des im Herbst 2024 vorgestellten Konzepts „Upgrade Grün und Spiel“. Ziel ist es, die Innenstadt schrittweise zu einem grünen und klimaresilienten Raum weiterzuentwickeln. Neben der Grünfläche am Kortenpfad sind weitere Projekte geplant, darunter die Umgestaltung des Platzes Am Kuhhirten und Entsiegelungsmaßnahmen an der Großen Beckstraße und Kortumstraße.

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    Förderung durch „Lebendige Zentren“

    Das Projekt ist Bestandteil der integrierten Stadtentwicklungsmaßnahme „Begrünte und bespielbare Innenstadt“ im Rahmen des ISEK-Innenstadt. Dadurch kann die Stadt Mittel aus dem Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ nutzen. Bund und Land Nordrhein-Westfalen tragen 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, die Stadt den verbleibenden Eigenanteil von 20 Prozent.

    Umfassende Neugestaltung geplant

    Die derzeit als Straßenbegleitgrün geführte Fläche weist keine Aufenthalts- oder Spielfunktion auf und besteht teilweise aus Wildwuchs. Die Planung sieht zusätzliche Baumpflanzungen und Staudenbeete vor, um die kleinklimatische und ökologische Wertigkeit zu erhöhen. Ergänzend entstehen informelle Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten sowie eine Fahrradabstellmöglichkeit. Die angrenzenden PKW-Stellplätze bleiben unverändert.

    Bürgerbeteiligung und Umsetzung

    Die Planungen wurden mit etwa 15 Teilnehmenden vor Ort und über das städtische Beteiligungsportal bochum-mitgestalten.de abgestimmt. Auch mit den Eigentümern umliegender Grundstücke erfolgte eine separate Abstimmung. Der bestehende Wegeverlauf bleibt aus wirtschaftlichen Gründen erhalten, das vorhandene Pflastermaterial wird wiederverwendet.

    Die Umsetzung soll ab Oktober 2026 beginnen. Für die weitere Pflege der Grünfläche werden ab dem dritten Jahr jährlich etwa 5.000 Euro benötigt.

    Beratungsfolge

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte berät am 5. März 2026 über die Vorlage, die Entscheidung trifft der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 23. April 2026.

  • Straßenlaternen in Grumme: Verwaltung räumt Fehler bei Beleuchtung ein

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung hat auf eine CDU-Anfrage zur dunkleren Straßenbeleuchtung im Stadtparkviertel geantwortet. Bei der Lessingstraße ist ein Planungsfehler aufgetreten, der kurzfristig behoben werden soll. Das gesamte Viertel wird schrittweise auf LED-Beleuchtung umgerüstet.

    Umfang der Modernisierung

    Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung wird durch die Stadtverwaltung beauftragt und von den Stadtwerken Bochum Netz GmbH ausgeführt. In den Straßen Lessingstraße (19 Lichtpunkte), Freiligrathstraße (18 Lichtpunkte) und Am Alten Stadtpark (19 Lichtpunkte) wurden die Arbeiten kürzlich abgeschlossen. Bereits zwischen 2014 und 2021 waren die Bergstraße, Gudrunstraße und Klinikstraße umgerüstet worden.

    Langfristig soll das gesamte Stadtparkviertel auf LED-Technologie umgestellt werden. Als nächstes ist die Herderallee mit voraussichtlich acht Lichtpunkten geplant, konkrete Termine stehen jedoch noch nicht fest.

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    Energieeinsparung von 60 Prozent

    Die LED-Leuchten sparen durchschnittlich 60 Prozent Energie gegenüber den konventionellen Vorgängern ein. In den drei bereits fertiggestellten Straßen konnte die Anschlussleistung um etwa 1.450 Watt reduziert werden, was einer jährlichen Einsparung von circa 5.800 Kilowattstunden entspricht.

    Denkmalschutz war kein Kriterium

    Bei der Auswahl der neuen Laternenköpfe wurde der Denkmalschutz nicht berücksichtigt. Die Verwaltung begründet dies damit, dass die Beleuchtung nicht Bestandteil der Denkmalbereichssatzung sei. Die alte Beleuchtung sei etwa 15 Jahre alt und entspreche ohnehin nicht dem Stand von 1993, als das Viertel unter Denkmalschutz gestellt wurde. Daher wurden Standard-Leuchten gewählt, die auch im restlichen Stadtgebiet verwendet werden.

    Planungsfehler bei Lessingstraße

    Die Verwaltung räumt ein, dass bei der lichttechnischen Berechnung der Lessingstraße ein Fehler unterlaufen ist. Dieser soll kurzfristig durch Leuchtenwechsel und Masterhöhung behoben werden. Die anderen Straßen entsprechen der aktuellen Norm DIN EN 13201 für Straßenbeleuchtung.

    Nachträgliche Anpassungen möglich, aber aufwendig

    Farbtemperatur und Design können nur durch einen kompletten Leuchtenwechsel angepasst werden. Der Lichtstrom lässt sich nachträglich ändern, erfordert aber das einzelne Anfahren und Umprogrammieren jeder Leuchte.

    Kosten von 1,55 Millionen Euro jährlich

    Die Kosten für den Austausch eines Beleuchtungsmasts liegen je nach Tiefbauaufwand zwischen 2.500 und 6.500 Euro. Für die Straßen Am Alten Stadtpark, Lessingstraße, Freiligrathstraße und Herderallee betragen die durchschnittlichen Kosten etwa 3.300 Euro je Leuchte.

    Jährlich stehen 1,55 Millionen Euro für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Haushalt zur Verfügung, ergänzt durch Fördermittel von etwa 0,5 Millionen Euro im Jahr 2026.

  • Hofsteder Straße: Stichstraße soll öffentlich gewidmet werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte entscheidet am 5. März über die Widmung einer Stichstraße der Hofsteder Straße als öffentliche Gemeindestraße. Der betroffene Straßenabschnitt dient der Erschließung und befindet sich bereits im Eigentum der Stadt.

    Erschließung wird vervollständigt

    Das Tiefbauamt hat eine Beschlussvorlage zur Widmung der Stichstraße „Hofsteder Straße“ vorgelegt. Der entsprechende Straßenabschnitt liegt in der Gemarkung Hofstede, Flur 13, Flurstück 156 und soll künftig als öffentliche Gemeindestraße gewidmet werden.

    Nach Angaben der Verwaltung dient die Stichstraße der Erschließung und soll daher öffentlich werden. Der restliche Teil der Hofsteder Straße ist bereits öffentlich gewidmet.

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    Rechtliche Grundlage

    Die Widmung erfolgt entsprechend den Vorschriften des Paragrafen 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit Paragraf 37 der Gemeindeordnung NRW.

    Die zu widmende Fläche ist in einem beigefügten Lageplan rot dargestellt. Eigentümerin der Flächen ist bereits die Stadt Bochum, wodurch keine zusätzlichen Erwerbskosten entstehen.

    Entscheidung im März

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird am 5. März 2026 über die Vorlage entscheiden. In dem Dokument sind keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Aspekten der Maßnahme enthalten.

  • Teilfläche am Goetheplatz soll eingezogen werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte entscheidet im März über die Einziehung einer Teilfläche der Straße „Goetheplatz“. Das nicht mehr benötigte Areal soll in die Zuständigkeit der Goethe-Schule übergehen.

    Entscheidung im März geplant

    Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Einziehung einer Teilfläche am Goetheplatz vorgelegt. Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte soll am 5. März 2026 darüber entscheiden. Bei der betroffenen Fläche handelt es sich um einen Teil des Flurstücks 296 in der Gemarkung Bochum, Flur 4.

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    Fläche für Verkehr nicht mehr erforderlich

    Laut Tiefbauamt wird die Teilfläche für die sichere Verkehrsführung nicht benötigt, da ausreichend Restgehwegbreite vorhanden ist. Die Einziehung soll eine bereits 1969 eingezogene Fläche der Straße „Goetheplatz“ vervollständigen. Nach der Einziehung geht das Areal in die Zuständigkeit der Goethe-Schule und der Zentralen Dienste der Stadt über.

    Rechtliche Voraussetzungen erfüllt

    Bei der Straße „Goetheplatz“ handelt es sich um eine sogenannte Straße alten Rechts, die bereits vor Inkrafttreten des nordrhein-westfälischen Straßen- und Wegegesetzes am 1. Januar 1962 öffentlichen Charakter hatte. Für die Einziehung ist daher ein formelles Verfahren nach § 7 StrWG NRW erforderlich.

    Die Verwaltung sieht die rechtlichen Voraussetzungen als erfüllt an: Die Straßenfläche hat keine Verkehrsbedeutung mehr und ist für den Verkehr entbehrlich. Durch die Einziehung entstehen für die Öffentlichkeit keine Nachteile.

  • Marmelshagen soll als öffentliche Gemeindestraße gewidmet werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Das Tiefbauamt beantragt die Widmung der Straße „Marmelshagen“ als Gemeindestraße. Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte soll am 5. März über den Antrag entscheiden.

    Erschließung der Anwohner

    Die Straße „Marmelshagen“ dient zur Erschließung der Anwohner und soll daher öffentlich werden. Entsprechend den Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beantragt die Verwaltung die Widmung als Gemeindestraße.

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    Betroffene Grundstücke

    Die zu widmende Straßenfläche liegt in der Gemarkung Hofstede und umfasst Teile des Flurstücks 138 in Flur 14 sowie die Flurstücke 731, 1058, 1059, 1060, 1061, 1062 und 1063 in Flur 15. Die Stadt ist bereits Eigentümerin aller betroffenen Flächen.

    Nächste Schritte

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird am 5. März 2026 über die Widmung entscheiden. Ein Lageplan mit der rot markierten Straßenfläche ist der Vorlage beigefügt. Die finanzielle Bewertung der Maßnahme und eventuelle klimarelevante Auswirkungen sind in der Vorlage noch nicht ausgefüllt.

  • Rat beschließt Anwendung des Wohnungsbauturbos

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür:11 (SPD, CDU, Die Grünen, UWG:FB)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt will die neuen Instrumente des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus nutzen, um schneller Wohnraum zu schaffen. Der Rat soll am 19. März über die Anwendung entscheiden und Zuständigkeiten auf Ausschuss und Verwaltung übertragen.

    Das am 30. Oktober 2025 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung – umgangssprachlich „Wohnungsbauturbo“ – soll in Bochum angewendet werden. Eine entsprechende Beschlussvorlage der Verwaltung wird am 19. März dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

    Neue Möglichkeiten für Wohnungsbau

    Das Gesetz ermöglicht es, Genehmigungen für Vorhaben zu erteilen, die bislang planungsrechtlich unzulässig waren oder der Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans bedurft hätten. Konkret geht es um erweiterte Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen, Abweichungen vom Einfügungs-Gebot im Innenbereich sowie die Genehmigung ganzer Baugebiete ohne vorherigen Bebauungsplan.

    Die Regelung des § 246e BauGB ist als Experimentierklausel bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Eine Verpflichtung zur Anwendung besteht nicht.

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    Gestaffelte Zuständigkeiten geplant

    Da die Anwendung der neuen Instrumente die Zustimmung des Rates erfordert, schlägt die Verwaltung vor, diese Zuständigkeit je nach Bedeutung und Umfang der Vorhaben zu übertragen:

    • Vorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung oder größeren Umfangs (ab etwa 1 Hektar) sollen vom Ausschuss für Planung und Grundstücke entschieden werden
    • Bei der Entwicklung ganzer Baugebiete außerhalb von Bebauungsplänen beschließt der Ausschuss über den städtebaulichen Entwurf, die Verwaltung stimmt den einzelnen Bauanträgen zu
    • Alle anderen Vorhaben sollen in die Zuständigkeit der Verwaltung fallen

    Rahmenbedingungen und Ausnahmen

    Der Wohnungsbauturbo soll grundsätzlich nur auf Flächen angewendet werden, die im Gemeinsamen Flächennutzungsplan für Wohnungsbau dargestellt sind. Über Ausnahmen entscheidet der Ausschuss für Planung und Grundstücke.

    In Industrie- und Gewerbegebieten ist die Anwendung grundsätzlich ausgeschlossen, um Betriebe nicht durch Wohnnutzungen einzuschränken. In Gewerbegebieten sind in Randlagen zu Wohnbauflächen in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich.

    Bedingungen für Zustimmung

    Die Zustimmung kann an verschiedene Bedingungen geknüpft werden, darunter die Umsetzung von gefördertem Wohnungsbau, Dachbegrünung in Hitzeinseln oder Starkregengefährdungsbereichen, Gestaltung nach Bochumer Grundsätzen sowie ökologischer Ausgleich.

    Beschlossene Entwicklungskonzepte wie städtebauliche Rahmenpläne oder das Handlungskonzept Wohnen sollen bei Entscheidungen berücksichtigt werden.

    Evaluierung vorgesehen

    Die Verwaltung soll jährlich eine Evaluierung durchführen und dem Rat darüber berichten. Entscheidungen des Ausschusses für Planung und Grundstücke werden nach Vorberatung in den jeweils zuständigen Bezirksvertretungen getroffen.

    Vor der Ratsentscheidung beraten der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. März und der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März über die Vorlage.

  • Wielandstraße und Verbindungsweg zur Lessingstraße sollen öffentlich gewidmet werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Das Tiefbauamt beantragt die Widmung der Stichstraße Wielandstraße sowie eines Verbindungsweges zur Lessingstraße als Gemeindestraßen. Die Bezirksvertretung Mitte soll am 5. März 2026 über den Vorschlag entscheiden.

    Erschließung für Anwohner

    Die betroffenen Straßenabschnitte liegen in der Gemarkung Bochum, Flur 4, auf den Flurstücken 477, 485, 486 und 487. Sie dienen der Erschließung von Anwohnern und sollen daher in den öffentlichen Straßenraum überführt werden. Der restliche Teil der Wielandstraße ist bereits öffentlich gewidmet.

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    Bebauungsplan als Grundlage

    Die Widmung erfolgt entsprechend dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 981 der Stadt. Dieser sieht die Wielandstraße als öffentliche Verkehrsfläche vor, während der Verbindungsweg als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbindung für Rad- und Fußverkehr festgesetzt ist.

    Unterschiedliche Nutzungsarten

    Während die Stichstraße Wielandstraße als normale Gemeindestraße gewidmet werden soll, erhält der Verbindungsweg zur Lessingstraße die Beschränkung „Fuß- und Radweg“. Die Stadt ist bereits Eigentümerin aller betroffenen Flächen.

    Die zu widmenden Bereiche sind in einem Lageplan dokumentiert – die Straße rot und der Verbindungsweg blau markiert. Angaben zu finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen sind in der Vorlage nicht beziffert.

  • Verwaltung legt Jahresbericht zur Wohnraumförderung vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.03.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten

    Das Amt für Stadtplanung und Wohnen präsentiert Ergebnisse der geförderten Wohnungsbauprojekte aus 2025 und gibt einen Ausblick auf das laufende Jahr. Die Mitteilung wird in den Ausschüssen für Planung sowie Arbeit, Gesundheit und Soziales vorgestellt.

    Bilanz und Ausblick der Wohnraumförderung

    Die Stadtverwaltung zieht Bilanz über die Wohnraumförderung des vergangenen Jahres. In einer Mitteilung vom 21. Januar stellt das Amt für Stadtplanung und Wohnen die Förderergebnisse 2025 dar und wirft einen Blick auf die Planungen für 2026.

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    Beratung in zwei Ausschüssen

    Die Präsentation wird zur Kenntnisnahme in zwei kommunalpolitischen Gremien vorgestellt: Am 3. März im Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie am 5. März im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

    Die detaillierten Angaben zum Stand der Wohnraumförderung sind in einer begleitenden Präsentationsvorlage zusammengefasst, die als Anlage zur Mitteilung beigefügt ist.

  • Rat soll Mitglieder für Beirat für Gestaltung und Baukultur benennen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Der Ausschuss für Planung und Grundstücke soll fünf nichtstimmberechtigte Mitglieder aus seiner Mitte für den Beirat für Gestaltung und Baukultur vorschlagen. Die endgültige Entsendung erfolgt durch den Rat am 19. März 2026.

    Beratungsweg bis zur Ratsentscheidung

    Die Beschlussvorlage durchläuft zunächst den Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. März 2026 zur Vorberatung. Anschließend befasst sich der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März mit der Vorlage, bevor der Rat am 19. März die finale Entscheidung trifft.

    Der Wahlvorschlag steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat die Weiterführung des Beirates für Gestaltung und Baukultur beschließt (Vorlagen-Nr. 20260405).

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    Zusammensetzung und Aufgaben des Beirates

    Der Beirat für Gestaltung und Baukultur besteht aus insgesamt zehn Mitgliedern: fünf externen Fachleuten aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung und Landschaftsplanung sowie fünf politischen Vertretern aus dem Planungsausschuss. Seit August 2023 führt Heiner Farwick den Vorsitz.

    Das Gremium fungiert als unabhängiger Fachbeirat zur Qualitätssicherung des Stadtbildes und zum Erhalt baukultureller Werte. Es berät die Verwaltung und den Planungsausschuss bei der Wahrung baulicher Qualität und der Einhaltung der Bochumer Gestaltungsgrundsätze.

    Sitzungstermine 2026

    Für das Jahr 2026 sind vier ganztägige Sitzungen geplant:

    • 43. Sitzung: Freitag, 20. März 2026

    • 44. Sitzung: Freitag, 26. Juni 2026

    • 45. Sitzung: Freitag, 25. September 2026

    • 46. Sitzung: Freitag, 27. November 2026


    Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten werden die jeweils örtlich zuständigen Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister als Gastteilnehmer eingeladen.