Schlagwort: Planung und Grundstücke

  • Verwaltung sieht Dortmunder Toiletten-Pilotprojekt als nicht übertragbar

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung lehnt eine Übertragung des Dortmunder Pilotprojekts mit mobilen Toilettenanlagen ab. Für das eigene Projekt „Bochums stille Örtchen“ seien bereits fundierte Standortanalysen durchgeführt worden, die eine andere Herangehensweise rechtfertigen.

    Dortmund testet mobile barrierefreie Toilette

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt hatte sich nach einem Pilotprojekt der Nachbarstadt Dortmund erkundigt. Dort wird seit dem 16. Dezember 2025 eine moderne, verlegbare und barrierefreie Toilettenanlage getestet. Die Anlage ist täglich von 6 bis 22 Uhr geöffnet, wird regelmäßig von der Stadt gereinigt und soll alle sechs Monate den Standort wechseln, um die beste Akzeptanz bei den Bürgern zu ermitteln.

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    Verwaltung setzt auf bereits erarbeitetes Konzept

    In ihrer Antwort erklärt die Verwaltung, dass für das eigene Projekt „Bochums stille Örtchen“ bereits umfangreiche Vorarbeiten geleistet wurden. Im Rahmen einer Basisdatenerhebung und intensiven Vorabstimmungen seien potenzielle WC-Standorte fundiert ermittelt worden. Beteiligt waren die Bezirke, Bezirksbürgermeister, die AG Behinderte sowie verschiedene Fachbereiche der Verwaltung.

    Die Standortplanung berücksichtigte neben Bürgerwünschen auch statistische Kennzahlen zur Bevölkerungsdichte und Altersstruktur in den Quartieren. Das daraus entwickelte Konzept wurde bereits mit der Beschlussvorlage Nr. 20241465/1 vom Rat am 21. November 2024 beschlossen.

    Mobile WC-Anlagen bereits im Einsatz

    Die Verwaltung verweist darauf, dass durch den Umweltservice Bochum (USB) bereits mobile WC-Anlagen für verschiedene Bedarfe eingesetzt werden. Für dezentrale Standorte oder Park- und Grünanlagen favorisiert das Projektteam moderne Trocken-WC-Anlagen, die umwelt- und ressourcenschonend betrieben werden können.

    Angesichts der bereits geleisteten Vorarbeiten sieht die Verwaltung die Dortmunder Verfahrensweise als „nicht sinnvoll übertragbar“ an.

  • Linke kritisiert Umgang der Stadt mit Villa Kunterbunt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Linksfraktion wirft der Stadtverwaltung vor, das denkmalgeschützte Gebäude „Villa Kunterbunt“ rechtswidrig verfallen gelassen zu haben. In einer Anfrage kritisiert sie die Räumung des seit Jahrzehnten genutzten Subkultur-Zentrums und fordert Antworten zu den Brandschutzmängeln und künftigen Plänen.

    Die Villa Kunterbunt an der Adresse Auf den Holln 1-3 wurde nach monatelangem Tauziehen geräumt. Das seit Juli 1991 unter Denkmalschutz stehende Gebäude war über vier Jahrzehnte ein zentraler Ort der Subkultur im Ruhrgebiet. Die Räumung erfolgte aufgrund von Brandschutzmängeln.

    Kritik an städtischem Vorgehen

    Die Linksfraktion sieht in dem Vorgehen ein „massives städtisches Versagen“. Sie kritisiert, dass die Stadt als Eigentümerin das Gebäude rechtswidrig verfallen ließ, nur um jetzt eine vermeintliche Unbewohnbarkeit festzustellen. Auch das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung hatte in einer Pressemitteilung vom 15. Dezember 2025 kritisiert, dass die Stadt eigene Wohnhäuser verkommen lasse.

    Der Rechtsanwalt der Villa hatte darauf verwiesen, dass Ordnungsverfügungen nur dazu berechtigen, eine Nutzung zu untersagen, bis Gefahren beseitigt sind – nicht jedoch die Räumung von Habseligkeiten, da die Berechtigung zum Bewohnen weiterhin fortbestehe.

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    Fragen der Opposition

    In ihrer Anfrage will Die Linke unter anderem wissen, seit wann der Stadt die Instandhaltungs- und Brandschutzmängel bekannt sind und wie sie rechtfertigt, jahrelang ihren Verpflichtungen als Eigentümerin nicht nachgekommen zu sein. Weitere Fragen betreffen die langfristigen Pläne mit dem Gebäude und mögliche Verkaufsabsichten.

    Kaufangebot für einen Euro

    Die Stadt hatte am 15. Dezember 2025 ein Kaufangebot für einen Euro unterbreitet, verbunden mit einer dreijährigen Frist zur Restaurierung und der Bedingung, dass alle Sanierungsmaßnahmen nur in Absprache mit Stadt und Denkmalbehörde durchgeführt werden dürfen.

    Die Linke fragt auch, wie sichergestellt werden soll, dass die derzeitigen Bewohner nach einer Sanierung wieder einziehen können und ob eine Erbpacht-Lösung erwogen wurde. Zudem will sie wissen, welche Maßnahmen die Stadt künftig ergreift, um zu verhindern, dass städtischer Wohnraum fahrlässig oder gezielt „verwahrlost“.

  • AfD fragt nach „Schrottimmobilien“ und EU-Südostzuwanderung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine umfangreiche Anfrage zu sogenannten „Schrottimmobilien“ und deren Zusammenhang mit Zuwanderung aus Südosteuropa gestellt. Die Fraktion will unter anderem wissen, wie sich die 13 bekannten Problemimmobilien auf die Stadtteile verteilen und welche Maßnahmen die Stadt dagegen ergreift.

    Problemstellung in NRW-Städten

    Die AfD-Fraktion verweist in ihrer Anfrage auf Probleme mit „Schrottimmobilien“ in verschiedenen NRW-Städten. Dabei handele es sich um überbelegte Wohnungen mit schlechten baulichen und hygienischen Zuständen, übermäßigem Lärm oder Kriminalität. Diese würden oft an Menschen aus Südosteuropa zu überhöhten Mieten vermietet.

    Das damalige NRW-Integrationsministerium hatte bereits 2017 acht Städte als besonders betroffen identifiziert: Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Köln und Wuppertal. Die Fraktion sieht aufgrund der Nähe zu diesen Kommunen auch für Bochum Handlungsbedarf.

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    17 Fragen zu Schrottimmobilien

    Die Anfrage umfasst 17 detaillierte Fragen, die sich auf verschiedene Aspekte der Problematik beziehen. Zunächst will die AfD wissen, wie sich die derzeit bekannten 13 Schrottimmobilien (laut Vorlage 20252475) auf die Bezirke und Stadtteile verteilen und wie sich ihre Zahl seit 2020 entwickelt hat.

    Fokus auf Südosteuropäer

    Mehrere Fragen zielen explizit auf Bewohner aus Südosteuropa ab. Die Fraktion möchte erfahren, in wie vielen Fällen die Stadt von Bewohnern aus dieser Region ausgeht und wie viele Verstöße gegen das Wohnungsaufsichtsgesetz solche Wohnungen betrafen.

    Ermittlungsverfahren und Kontrollen

    Die AfD fragt nach Ermittlungsverfahren wegen Mietwucher, Menschenhandel, Ausbeutung der Arbeitskraft oder Sozialleistungsbetrug seit 2020. Auch will sie wissen, wie viele Einsätze des Kommunalen Ordnungsdienstes, der Feuerwehr und Polizei in entsprechenden Immobilien erfolgten.

    Maßnahmen der Stadt

    Schließlich interessiert sich die Fraktion für die Gegenmaßnahmen der Stadt: Welche Anstrengungen gab es, Schrottimmobilien aufzukaufen? Plant Bochum behördenübergreifende Kontrollteams, wie sie in Gelsenkirchen etabliert wurden?

    Die AfD-Fraktion bittet um schriftliche Beantwortung der Fragen auch im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit.

  • Grüne fragt nach Planungsstand für P+R-Parkplatz am S-Bahnhof Höntrop

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    08.10.2024Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die Grünen-Politikerin Lohf erkundigt sich in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid nach dem aktuellen Stand der Planungen für den Park-and-Ride-Parkplatz am S-Bahnhof Höntrop und bittet um einen Sachstandsbericht.

    Anfrage zum Höntrop-Projekt

    In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid vom 8. Oktober 2024 stellte Frau Lohf von den Grünen eine Anfrage zum geplanten Park-and-Ride-Parkplatz am S-Bahnhof Höntrop. Die Politikerin möchte den aktuellen Planungsstand des Projekts erfahren.

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    Bericht für November erbeten

    Zusätzlich zur Statusabfrage bat Lohf darum, ob eine ausführliche Berichterstattung zu diesem Thema in der Novembersitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid möglich sei. Die Anfrage wurde am 15. Oktober 2024 offiziell dokumentiert und trägt die Nummer 20242570.

    Der P+R-Parkplatz soll die Anbindung des öffentlichen Nahverkehrs in Höntrop stärken und Pendlern das Umsteigen vom Auto auf die S-Bahn erleichtern.

  • FDP stellt kritische Fragen zur Villa Kunterbunt nach Räumung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die FDP-Fraktion im Rat hinterfragt das Vorgehen der Verwaltung bei der besetzten Villa Kunterbunt und kritisiert mögliche Verkaufspläne an die bisherigen Bewohner. In einer Anfrage werden auch Äußerungen während einer Live-Übertragung der Räumung am 18. Dezember 2025 thematisiert.

    Kritik an Verkaufsplänen für besetzte Villa

    Der FDP-Ratsherr Beck richtet in seiner Anfrage vom 19. Dezember 2025 mehrere kritische Fragen an die Verwaltung bezüglich der Villa Kunterbunt. Besonders hinterfragt wird, warum die Verwaltung den Bewohnern ein Kaufangebot für die Villa machen möchte.

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    Alternative Wohnangebote im Fokus

    Die FDP möchte wissen, welche konkreten alternativen Wohnangebote, wie etwa Plätze in Wohnungslosenunterkünften, der Verwaltung den bisherigen Bewohnern gemacht hat und wie diese darauf reagierten.

    Äußerungen während Live-Übertragung der Räumung

    Ein besonderer Kritikpunkt betrifft Äußerungen während einer Live-Übertragung der Räumung am 18. Dezember 2025 über einen der Villa Kunterbunt zugeordneten Instagram-Account. Dabei sollen „Bullen“ als „Bullshit“ erzählend bezeichnet worden sein. Die FDP fragt, wie die Verwaltung und insbesondere der Oberbürgermeister zu solchen Äußerungen stehen.

    Befürchtung einer „verspäteten Belohnung“

    Die Liberalen befürchten, dass ein Verkauf an die bisherigen Bewohner als „verspätete Belohnung für eine illegitime Hausbesetzung“ empfunden werden könnte, insbesondere von Menschen, die sich ihr Eigentum durch „ehrliche Arbeit“ aufgebaut haben.

    Forderung nach konsequenterem Vorgehen

    Abschließend fordert die FDP Auskunft darüber, wie sichergestellt werden kann, dass Hausbesetzungen künftig unter Nutzung aller rechtsstaatlichen Mittel schnellstmöglich beendet und die Täter angezeigt werden. Alternativ schlägt sie vor, die Villa regulär auf dem Markt anzubieten.

  • Verwaltung informiert über Aufwand bei Änderung von Parkzeiten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung hat auf eine CDU-Anfrage zu bewirtschaftetem Parkraum geantwortet. Änderungen der Höchstparkdauer können binnen weniger Tage umgesetzt werden und kosten pro Schild zwischen 150 und 200 Euro. Neue Beschlüsse sind dafür nicht erforderlich.

    Die CDU-Fraktion hatte sich nach dem Aufwand für Änderungen bei der Parkraumbewirtschaftung erkundigt, nachdem Bürger angeregt hatten, die einstündige Höchstparkzeit in manchen Bereichen zu überdenken. Als Beispiel nannte die Fraktion das Kirchviertel in Wiemelhausen, wo eine Stunde zwar für Einkäufe ausreiche, aber für Restaurantbesuche oder Arzttermine oft zu knapp sei.

    Schnelle Umsetzung möglich

    Das Tiefbauamt teilte mit, dass Änderungen der Beschilderung je nach Auslastung des technischen Betriebs oder beauftragter Firmen innerhalb von zwei bis drei Werktagen umgesetzt werden können.

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    Kosten pro Schild überschaubar

    Die finanziellen Aufwendungen belaufen sich auf etwa 30 Euro für ein neues Schild. Die Gesamtkosten inklusive Personal- und Fahrtkosten betragen 150 bis 200 Euro pro Schild, wenn nur ein einzelnes getauscht wird. Bei mehreren Schildern in einem Arbeitsgang reduzieren sich die Kosten durch Synergieeffekte.

    Keine neuen Beschlüsse nötig

    Besonders relevant für künftige Anpassungen: Da der damalige Hauptausschuss bereits 1991 das Gesamtkonzept für die Parkraumbewirtschaftung beschlossen hat, können solche Änderungen als laufende Geschäfte der Verwaltung ohne weitere Gremiumsbeschlüsse vorgenommen werden.

  • Stadt Bochum will zur pestizidfreien Kommune werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    10.02.2026Naturschutzbeirat bei der Unteren NaturschutzbehördeEinstimmig
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
    22.04.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Verwaltung schlägt vor, dass sich Bochum als pestizidfreie Kommune bekennt und den Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel auf städtischen Pachtflächen vollständig verbietet. Bereits heute verzichtet die Stadt weitgehend auf Pestizide bei der Pflege öffentlicher Grünflächen.

    Die Stadt Bochum soll sich offiziell als pestizidfreie Kommune positionieren. Das geht aus einer Beschlussvorlage der Verwaltung hervor, die als Antwort auf einen entsprechenden Antrag entwickelt wurde. Der Vorschlag wird zunächst dem Naturschutzbeirat zur Anhörung vorgelegt, bevor er in den Fachausschüssen beraten wird.

    Dreistufiges Konzept für Pestizidverzicht

    Die Verwaltung schlägt ein dreistufiges Vorgehen vor: Erstens soll sich die Stadt zu den Zielen einer pestizidfreien Kommune bekennen. Zweitens sollen die Pachtverträge für städtische landwirtschaftliche Flächen so geändert werden, dass der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel verboten wird. Drittens soll bei Neuabschlüssen von Bewirtschaftungsverträgen mit Landwirten oder anderen Dritten ebenfalls das Pestizidverbot eingeführt werden.

    Nach Definition des Umweltbundesamtes umfasst eine pestizidfreie Kommune verschiedene Handlungsfelder: die Pflege öffentlicher Grünflächen wie Parks, Spielplätze und Friedhöfe, das Straßen- und Wegebegleitgrün, Sport- und Freizeitanlagen sowie Schul- und Kitageländer. Auch verpachtete landwirtschaftliche Flächen können durch ökologische Pachtverträge einbezogen werden.

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    Stadt bereits weitgehend pestizidfrei

    Auf öffentlichen Grünflächen kommen bereits heute keine Pestizide mehr zum Einsatz. Der Einsatz von Glyphosat ist auf städtischen Pachtflächen seit April 2018 untersagt. Lediglich bei der zentralen Rattenbekämpfung werden noch gezielt Rodentizide eingesetzt, da hier keine Alternativen verfügbar sind.

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein vollständiger Ausschluss aller chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel erhebliche Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung städtischer Flächen haben könne. Um soziale und wirtschaftliche Härten zu vermeiden, sollten mögliche Schritte mit der örtlichen Landwirtschaft abgestimmt werden. Ein abgestuftes Vorgehen mit Übergangsfristen und Unterstützungsangeboten wird empfohlen.

    Biodiversität und Öffentlichkeitsarbeit im Focus

    Bereits heute besteht eine Verpflichtung zur Anlage von mindestens fünf Prozent Blühstreifen auf den Pachtflächen. Mit dem Programm „Bochum blüht und summt“ verfügt die Stadt über ein etabliertes Format zur Förderung der Biodiversität, das gezielt erweitert werden könne.

    Über 550 Städte und Gemeinden in Deutschland haben sich bereits für eine pestizidfreie oder glyphosatfreie Bewirtschaftung entschieden, darunter Großstädte wie München, Leipzig und Hannover. Die Vorlage betont die besondere Vorbildfunktion der Kommunen beim Schutz von Umwelt, Biodiversität und menschlicher Gesundheit.

  • Verwaltung verteidigt Beleuchtungskonzept am Saarlandbrunnen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung weist Kritik der CDU-Bezirksfraktion Wattenscheid an der neuen Beleuchtung rund um den Saarlandbrunnen zurück. Trotz Sicherheitsbedenken hält die Verwaltung die aktuelle Ausleuchtung für normgerecht.

    Die Diskussion um die Beleuchtung in der Wattenscheider Innenstadt geht in die nächste Runde. Nachdem die CDU-Bezirksfraktion bereits im Oktober 2025 Bedenken zur verschlechterten Ausleuchtung am Saarlandbrunnen geäußert hatte, legte sie nun ergänzende Fragen nach – mit deutlicher Kritik an der Antwort der Verwaltung.

    CDU sieht Sicherheitsproblem durch schlechtere Beleuchtung

    Die Bezirksfraktion bemängelt, dass die neuen Laternen nur noch eine statt zwei Lichtquellen haben und eine deutlich geringere Beleuchtungsintensität aufweisen. Dies führe zu einer spürbaren Verdunklung des Bereichs, die auch nach dem Rückschnitt der Bäume weiter bestehe. Besonders problematisch sei der komplette Wegfall einer Laterne auf Höhe der Saarlandstraße 4, wodurch dieser Bereich ohne die Werbetafel einer dort ansässigen Kneipe völlig dunkel bleibe.

    Mit Blick auf den „Runden Tisch Sicherheit“ und die öffentliche Diskussion um das Sicherheitsgefühl äußert die CDU große Sorge vor einer weiteren Umrüstung der gesamten Fußgängerzone auf das neue Modell. Dies könnte das Sicherheitsgefühl und die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt weiter verschlechtern.

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    Verwaltung: Beleuchtung ist normgerecht

    Das Tiefbauamt weist diese Kritik zurück. Der entfernte Lichtpunkt an der Saarlandstraße 4 sei für eine normgerechte Beleuchtung nicht notwendig gewesen, die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung bleibe unbeeinträchtigt. Zudem habe sich durch den erfolgten Grünschnitt und den fehlenden Blattbewuchs in den Wintermonaten die Ausleuchtung bereits verbessert.

    Die Laterne vor Hausnummer 5 wurde hingegen belassen, da sie für eine normgerechte Beleuchtung erforderlich sei. Die Verwaltung verweist auch auf Vergleichsfotos vom November 2025 und Januar 2026, die eine bessere Ausleuchtung nach dem Baumrückschnitt zeigen sollen.

    Beleuchtungskonzept für 2026 angekündigt

    Konkrete Antworten zu Zeitplan und Lichtintensität für die weitere Umrüstung der Fußgängerzone kann die Verwaltung noch nicht geben. Das Beleuchtungskonzept für die Wattenscheider Innenstadt stehe derzeit noch aus und soll erst im dritten Quartal 2026 der Bezirksvertretung vorgelegt werden. Grund seien die aktuelle Auslastung der Stadtwerke und die Priorisierung anderer dringend erforderlicher Maßnahmen.

    Immerhin kündigt die Verwaltung eine Verbesserung an: Die Beleuchtung auf dem Platz und bei weiteren Umrüstungen in diesem Bereich soll um eine Beleuchtungsklasse angehoben werden. Die Bezirksvertretung wird um Geduld bei der Umsetzung gebeten.

    Die Angelegenheit wird am 3. März 2026 in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid zur Kenntnis genommen.

  • Verkehrskonzept für Bochum-Ehrenfeld: Koalition fordert Gesamtlösung für Parkprobleme

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 4 (CDU)
    Dagegen: 3 (AfD)
    Dafür: 12 (SPD, Grüne, Linke)

    SPD, Grüne und Die Linke in der Bezirksvertretung Mitte wollen die Verkehrssituation rund um Romanusplatz, Friederikastraße und Hunscheidtstraße grundlegend verbessern. Ein umfassendes Konzept soll den hohen Parkdruck durch das nahegelegene Bergmannsheil reduzieren.

    Die drei Fraktionen haben gemeinsam einen Antrag für die Bezirksvertretungssitzung am 5. März 2026 eingereicht. Die Verwaltung soll ein verkehrspolitisches Gesamtkonzept für den Stadtteil Bochum-Ehrenfeld entwickeln, das mehrere Aspekte umfasst.

    Parkplatz der Rentenversicherung als Lösung

    Ein zentraler Baustein des Konzepts ist die mögliche Nutzung des Parkplatzes der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für das Anwohnerparken. Dadurch könnte das beidseitige Bordstein-Parken in vielen Straßen entfallen, das derzeit den öffentlichen Nahverkehr behindert.

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    ÖPNV und Rettungswege im Fokus

    Das Konzept soll den Vorrang des ÖPNV durch verbesserte Busanbindung und -taktung sowie weitere verkehrsrechtliche Anordnungen sicherstellen. Gleichzeitig müssen die Rettungszufahrten für das Bergmannsheil gewährleistet bleiben. Die Lenkung von Besuchs- und Arbeitsverkehr soll unter Beteiligung des Krankenhauses erfolgen.

    Weitere Maßnahmen geplant

    Zusätzlich sieht der Antrag die Sanierung von Straßen und Gehwegen vor sowie Klimafolgenanpassungen, insbesondere Hitzeschutz. Die Antragsteller begründen ihr Vorgehen mit dem hohen Parkdruck durch das Bergmannsheil, der dazu führt, dass Busse nur mühsam vorankommen.

    Das Konzept soll sich an bestehende Verkehrsplanungen anlehnen, darunter das Verkehrskonzept Hamme-Hofstede-Hordel von 2020 und das Nahmobilitätskonzept Hamme von 2022.

  • Verwaltung berichtet über Fortschritte bei Nachhaltigkeitsstrategie

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung informiert über den aktuellen Umsetzungsstand der beschlossenen Änderungsanträge zur Nachhaltigkeitsstrategie. Viele Maßnahmen sind bereits umgesetzt, andere befinden sich noch in Bearbeitung.

    Die Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit legt dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit eine umfassende Statusmitteilung vor. Diese dokumentiert die Fortschritte bei den Änderungsanträgen zur ersten und zweiten Tranche der Nachhaltigkeitsstrategie, die der Rat in den Jahren 2023 und 2024 beschlossen hatte.

    Erste Tranche: Viele Maßnahmen bereits abgeschlossen

    Bei der ersten Tranche zeigen sich deutliche Fortschritte. Die Steckbriefe für alle Maßnahmen des Aktivitätenprogramms wurden fristgerecht am 10. Januar 2024 vorgelegt. Das Begleitende Nachhaltigkeitsforum nahm seine Arbeit auf – die konstituierende Sitzung fand am 10. Dezember 2024 statt.

    Im Bereich Mobilität wurden konkrete Erfolge erzielt: Die Aktivitäten „Schulwegpläne“ und „Schulwege sicher und klimagerecht gestalten“ sind in der Umsetzung. Seit März 2025 wird der Verleihbetrieb von E-Scootern über eine Sondernutzungsgebühr von 3,86 Euro pro Monat und Fahrzeug geregelt. Die Quartiersgarage Ostpark/Feldmark ist fertiggestellt und wird nach Fertigstellung der umliegenden Wohngebäude in Betrieb genommen.

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    Gesundheit und soziale Nachhaltigkeit im Fokus

    Der soziale Wohnungsbau wurde bei der Fortschreibung des Handlungskonzepts Wohnen berücksichtigt. Die Finanzierung des Gesundheitskiosks ist bis Juli 2026 gesichert. Das Projekt „Fit in WAT“ wurde zwar aufgrund auslaufender Förderung beendet, die Ergebnisse flossen jedoch in das neue Projekt „Bochum bewegt gesund“ ein.

    Zweite Tranche: Schwerpunkt auf Klimaanpassung

    Bei der zweiten Tranche liegt ein Fokus auf Klimaanpassung und nachhaltiger Ernährung. Der Hitzeaktionsplan priorisiert hitzevulnerable Menschen, insbesondere Senioren und Kleinkinder. Die Infrastruktur der Trinkbrunnen wird ausgeweitet. Die Nachhaltigkeitsbildung zu Ernährung wurde neu konzipiert und konzentriert sich auf die partizipative Entwicklung nachhaltiger Schulverpflegung an Pilotschulen.

    Noch in Bearbeitung

    Mehrere Positionen befinden sich noch in der Umsetzungsphase. Dies betrifft bei der ersten Tranche die Positionen 3, 7, 9, 11, 15, 16 (teilweise), 17, 18 (teilweise), 20, 22, 23, 24 und 25 sowie bei der zweiten Tranche die Positionen 3, 7 und 8. Über deren Fortschritte wird zu einem späteren Zeitpunkt berichtet.

    Organisationsstrukturen etabliert

    Die Verwaltung arbeitet eng mit Veränderungslotsen zusammen, die verwaltungsintern als Multiplikatoren fungieren. Über die quartalsweise tagende Projektgruppe sind alle Dezernate eingebunden. Die Konzern-AG Nachhaltigkeit sorgt für den Austausch mit den städtischen Unternehmen wie Stadtwerke, Sparkasse und Bogestra.