Schlagwort: Schule

  • Schulpost-Umstellung: Hausmeister-Fahrdienst wird durch Deutsche Post ersetzt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    14.01.2026Ausschuss für Schule und BildungDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt Bochum hat zum 1. Juni 2025 die Postverteilung für Schulen umgestellt. Statt der bisherigen Hausmeister-Fahrten übernimmt nun zentral die Deutsche Post den Versand. Die Verwaltung verspricht sich davon mehr Zeit für Kernaufgaben der Schulhausmeister, rechnet aber mit jährlichen Mehrkosten von 40.000 Euro.

    Hintergrund der Umstellung

    Die Änderung geht auf ein Optimierungsprojekt der Zentralen Dienste zurück. Seit März 2022 sind die Schulhausmeister organisatorisch den Zentralen Diensten zugeordnet. Mehrwöchige Erhebungen zeigten, dass das von den Hausmeistern transportierte Postvolumen bereits stark rückläufig war. Als Hauptgrund nennt die Verwaltung die zunehmende Digitalisierung und den Anschluss der Schulsekretariate an das städtische Mailsystem.

    Bisher holten die Schulhausmeister zweimal wöchentlich Post am Standort der Schulhausdienste in der Herner Straße ab und brachten ausgehende Post dorthin. Diese Fahrten entfallen nun komplett.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Arbeitszeit und Kostenersparnis bei Hausmeistern

    Durch den Wegfall der Postdienste gewinnen die Schulhausmeister nach Angaben der Verwaltung durchschnittlich eineinhalb bis zwei Stunden pro Woche für ihre Kernaufgaben an den Schulen. Bezogen auf alle Schulen entspricht das mindestens 150 Arbeitsstunden wöchentlich. Zusätzlich reduzieren sich die Fahrtkostenentschädigungen um etwa 300 Euro pro Woche.

    Mehrkosten durch Portogebühren

    Die Umstellung verursacht jedoch neue Kosten: Die Verwaltung schätzt die zusätzlichen jährlichen Portokosten auf rund 40.000 Euro für alle Schulen. Diese Kosten werden weiterhin von der Stadt getragen, die Schulen müssen nicht selbst dafür aufkommen.

    Ausstattung der Schulsekretariate

    Die Schulsekretariate werden mit den erforderlichen Mitteln wie Briefwaagen und Umschlägen verschiedener Größen ausgestattet. Über den tatsächlichen zusätzlichen Zeitaufwand für das Einkuvertieren, Adressieren und Frankieren will die Verwaltung erst nach einer längeren Evaluierung Aussagen treffen.

    Datenschutz bleibt gewährleistet

    Für datenschutzrelevante Unterlagen sieht die Verwaltung keine Probleme. Die Deutsche Post gewährleiste zuverlässige und vertrauliche Zustellung. Reguläre Sendungen erreichen die Schulen binnen ein bis zwei Werktagen. Bei besonders schützenswerten Inhalten kommen spezielle Versandarten wie Einschreiben zum Einsatz.

    Die CDU-Fraktion hatte die Umstellung kritisiert und bemängelt, das Projekt sei nicht vollständig durchdacht. Insbesondere befürchteten die Christdemokraten eine Mehrbelastung der oft unterbesetzten Schulsekretariate.

  • Krisenmanagement an Schulen: Stadt arbeitet an Amok-Alarmierungssystemen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    14.01.2026Ausschuss für Schule und BildungDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der FASG-Fraktion zum Krisenmanagement an Schulen geantwortet. Alle Schulen nutzen das landesweite Handbuch „Hinsehen und Handeln“, die Stadt entwickelt derzeit ein Konzept für Amok-Alarmierungssysteme.

    Landesweites Handbuch als Grundlage

    Alle Schulen in der Stadt verfügen über das landesweite Handbuch „Hinsehen und Handeln“ zur schulischen Gewaltprävention und Krisenintervention. Der Interventionsteil mit detaillierter Ablaufplanung für verschiedene Krisenfälle bleibt den Schulleitungen vorbehalten und ist nicht öffentlich zugänglich.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Übungen nur bei Brandgefahren

    Während jährlich Räumübungen für Brandgefahrenlagen durch die Feuerwehr stattfinden, werden zu Amokalarmen aufgrund einer Weisung des Schulministeriums keine Übungen durchgeführt. Schulleitungen erhalten landesweit Informationsveranstaltungen bei den Bezirksregierungen.

    Externe Stellen je nach Gefährdungslage beteiligt

    Die Zuständigkeiten verteilen sich je nach Krisenlage: Bei Amokalarmen liegt die Verantwortung bei der Polizei, bei Bombendrohungen beim Zentralen Krisenmanagement der Stadt. Die Feuerwehr führt die Räumübungen federführend durch.

    Stadt entwickelt Amok-Alarmierungssysteme

    Obwohl das Land NRW über den Notfallordner die Gefährdungslagen regelt, arbeitet die Stadt aktuell an einem Konzept zur Ausstattung der Schulen mit Amok-Alarmierungssystemen und der Erstellung einer allgemeingültigen Handlungsanweisung für Amok-Lagen.

    Sicherheitsvorfälle in den vergangenen Jahren

    In den vergangenen zwei Jahren kam es zu Alarmmeldungen aufgrund anonymer Meldungen und versehentlichem Auslösen des Amokalarms. Diese wurden über Lehrer und Schulleitungen aufgearbeitet, wobei die Ablaufplanung des Notfallordners eingehalten wurde. Die Stadt kommuniziert jede Gefährdungslage im Krisenstab gemeinsam mit Polizei und Feuerwehr.

    Keine städtische Koordinierung

    Eine städtische Koordinierung oder zentrale Übersicht über den Stand der Konzepte an den einzelnen Schulen gibt es nicht, da das Land hier zuständig ist. Für alle Schulen gilt die Landesvorgabe aus dem Notfallordner „Hinsehen und Handeln“.

  • Verwaltung informiert über Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    14.01.2026Ausschuss für Schule und BildungDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Das Schulverwaltungsamt hat die Anfrage der Grünen-Fraktion zum schrittweise eingeführten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder beantwortet. Ab August 2026 haben zunächst alle Erstklässler einen Anspruch auf einen OGS-Platz, bis 2029 wird dieser auf alle Klassenstufen ausgeweitet.

    Die Verwaltung hat bereits umfassende Planungen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs entwickelt. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung wurden für jeden Grundschulstandort individuelle Betreuungsquoten zwischen 80 und 95 Prozent ermittelt. Gleichzeitig laufen an allen Standorten Begehungen der Küchen- und Speiseräume, um notwendige Kapazitätserweiterungen zu planen.

    Investitionen und bauliche Maßnahmen

    Für den Ganztagsausbau stehen insgesamt 14.050.193 Euro aus der Förderrichtlinie des Bundes zur Verfügung. Die Mittel werden für bauliche Erweiterungen, zusätzliche Betreuungsräume sowie die Modernisierung von Küchen und Speiseräumen eingesetzt. Neue Räumlichkeiten werden grundsätzlich nur noch mit multifunktionalem Mobiliar ausgestattet, um eine flexible Nutzung zu ermöglichen.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Personalbedarf steigt deutlich

    Bis zur vollständigen Einführung des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2029/2030 müssen voraussichtlich rund 80 zusätzliche Vollzeitstellen unterschiedlicher Qualifikation geschaffen werden. Da Bochum das Trägermodell gewählt hat, liegt die Verantwortung für die Personalgewinnung bei den Trägern der Schulbetreuungsmaßnahmen. Diese haben jedoch bereits signalisiert, dass sich die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte zunehmend schwierig gestaltet.

    Alle Erstklässler sollen Platz bekommen

    Nach aktuellem Stand wird voraussichtlich für alle anspruchsberechtigten Erstklässler im Schuljahr 2026/2027 ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen. Eine abschließende Bewertung ist jedoch erst nach dem Aufnahmeverfahren im Frühjahr 2026 möglich.

    Risiko für höhere Klassen

    Die Verwaltung räumt ein gewisses Risiko ein, dass durch die vorrangige Vergabe von Plätzen an Erstklässler zunächst Engpässe für Kinder der höheren Grundschulklassen entstehen können. Die Stadt ist jedoch bemüht, allen Kindern mit Betreuungsbedarf ein Angebot bereitzustellen.

    Die Anmeldung für Betreuungsplätze erfolgt wie bisher voraussichtlich in der letzten Januar- und ersten Februarwoche 2026, die finale Platzvergabe um die Osterferien herum.

  • Emil-von-Behring-Schule: Verwaltung informiert über Sanierungsmaßnahmen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    14.01.2026Ausschuss für Schule und BildungDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung hat auf eine CDU-Anfrage zur Emil-von-Behring-Schule geantwortet und Auskunft über den Stand verschiedener Sanierungsarbeiten sowie geplante Schulhofverbesserungen gegeben. Während einige Bereiche bereits hergerichtet wurden, stehen andere Maßnahmen noch aus.

    Schulhofflächen werden schrittweise fertiggestellt

    Die Fläche an der Braunsberger Straße wurde bereits vollständig hergerichtet und die Bauzäune entfernt. Der Bereich steht nun als Bewegungsfläche zur Verfügung. Im Bereich der Rastenburger Straße, wo sich die ehemalige Pavillonfläche befand, laufen die Wiederherstellungsarbeiten noch. Nach Abschluss sollen auch hier die Bauzäune entfernt werden.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Bewerbung um klimafreundliche Schulhofumgestaltung

    Für eine umfassende Aufwertung des Schulhofs an der Rastenburger Straße hat sich die Stadt beim Wettbewerb „Coole Schulhöfe“ der Deutschen Umwelthilfe beworben. Das Projekt sieht eine minimale, klimafreundliche Umgestaltung vor, um die Aufenthaltsqualität zu steigern. Bei erfolgreicher Teilnahme würde eine Fördersumme von 20.000 Euro zur Verfügung stehen. Die Planung ist für 2026 vorgesehen, die Realisierung bis Ende 2027. Die Entscheidung der Fachjury wird im Dezember 2025 erwartet.

    Parallel verfolgt die Stadt mit dem Konzept „Bochums schöne Schulhöfe“ eine langfristige Strategie zur Verbesserung von Schulfreiflächen, die Entsiegelung, Begrünung und neue Bewegungsräume umfasst.

    Toilettensanierung startet 2026

    Die Sanierung der Lehrer-Toiletten im Hauptgebäude und der WC-Anlagen der Turnhalle ist projektiert und soll im ersten Quartal 2026 beginnen. Die Fertigstellung ist für das zweite Quartal 2026 geplant. Das ursprüngliche Toilettensanierungsprogramm wurde in die Konjunkturprogramme überführt und wird seit etwa 2010 im Rahmen des Programms „Sanierung in Schulen“ sowie bei größeren Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.

    Kein Bedarf für Hitzeschutz gemeldet

    Bezüglich eines Hitzeschutzes für die Räume der Ganztagsbetreuung im ehemaligen St. Barbara-Schulgebäude an der Braunsberger Straße teilt die Verwaltung mit, dass keine entsprechenden Bedarfsmeldungen durch die Schulleitung vorliegen.

  • Fahrradpool für Schulen: Kooperation mit Stiftung geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    14.01.2026Ausschuss für Schule und BildungDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Das Schulverwaltungsamt führt Gespräche mit der Stiftung „Kinderglück“ über einen Fahrradpool für Schulkinder. Finanzielle Mittel sind jedoch noch nicht im Haushalt eingeplant, eine vollumfängliche Ausstattung bis zu den nächsten Fahrradprüfungen kann nicht garantiert werden.

    Gespräche mit Stiftung „Kinderglück“ aufgenommen

    Die Stadtverwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion zum Sachstand des geplanten Fahrradpools geantwortet. Demnach wurden bereits Gespräche mit der Stiftung „Kinderglück“ und deren Projekt „mit dem Fahrrad in eine bessere Zukunft“ aufgenommen. Die Stiftung hat Interesse an einer Kooperation bekundet und ihre Arbeitsweise erläutert.

    Das Konzept der Stiftung umfasst die Ermittlung der Bedarfe, Beschaffung beziehungsweise Reparatur von Altfahrrädern und die anschließende Übergabe der Fahrräder in den Bestand der jeweiligen Schulen. Aktuell werden weitere Gespräche über eine mögliche Kooperationsvereinbarung geführt.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Finanzierung noch ungeklärt

    Ein wesentliches Hindernis stellt die Finanzierung dar. Da die finanziellen Ressourcen der Stiftung beschränkt sind, müssten zusätzliche eigene Mittel der Stadt zur Verfügung gestellt werden. Im aktuellen Haushalt des Schulverwaltungsamtes sind hierfür jedoch keine Mittel etatisiert.

    Herausforderungen bei eigenem Fahrradpool

    Die Einrichtung eines eigenen städtischen Fahrradpools würde mit verschiedenen Herausforderungen einhergehen, die nicht ausschließlich vom Schulverwaltungsamt zu bewältigen wären. Hierzu gehören unter anderem Finanzierung, Verwaltung, Transporte, Koordination und Reparaturen eines Pools.

    Verteilung über Stiftung geplant

    Eine bedarfsgerechte Verteilung der Fahrräder könnte organisatorisch durch die Stiftung „Kinderglück“ erfolgen. Genauere Angaben können jedoch erst nach einer konkreten Bedarfsermittlung und weiteren Abstimmungen gemacht werden.

    Fahrradprüfungen zwischen März und Mai

    Die nächsten Fahrradprüfungen finden regulär im Zeitraum März bis Mai statt. Eine vollumfängliche Ausstattung der Kinder ohne eigenes Fahrrad bis dahin kann nicht garantiert werden und ist abhängig vom Ausgang der Gespräche und der Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel.

  • Tempo 30 wird auf Alte Bahnhofstraße bis zum Fußgängerüberweg Waterfuhrweg ausgeweitet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.01.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung will die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Alte Bahnhofstraße verlängern, um den Fußgängerüberweg am Waterfuhrweg mit einzubeziehen. Eine Ausdehnung wegen des Jugendheims Inpoint ist rechtlich nicht möglich.

    Sicherheit für Schulkinder im Fokus

    Die SPD-Fraktion und Fraktion Die Grünen hatten in der Bezirksvertretung Bochum-Ost nachgefragt, ob die Tempo 30-Zone zwischen Hohe Eiche und Waterfuhrweg ausgeweitet werden kann. Hintergrund ist die Sicherheit der Schulkinder der Schule am Volkspark, die den Fußgängerüberweg am Waterfuhrweg nutzen, der in einer Kurve liegt und bisher nicht von der Geschwindigkeitsbegrenzung erfasst wird.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    StVO-Novelle ermöglicht Erweiterung

    Die Verwaltung bewertet die Anfrage positiv. Aufgrund der im Oktober 2024 in Kraft getretenen StVO-Novelle können streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h im unmittelbaren Bereich von Fußgängerüberwegen angeordnet werden.

    Die Alte Bahnhofstraße gehört zwar zum gesamtstädtisch festgelegten Vorbehaltsnetz, auf dem grundsätzlich 50 km/h gelten sollen. Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten wird die Geschwindigkeitsbegrenzung dennoch beidseitig auf 30 km/h ohne zeitliche Einschränkung bis über den Fußgängerüberweg hinaus verlängert.

    Keine Ausweitung wegen Jugendheim

    Eine Ausdehnung der zeitlichen Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund des Jugend- und Freizeitheims Inpoint lehnt die Verwaltung ab. Das JFH Inpoint befindet sich auf der Straße Hohe Eiche, die bereits Teil einer Tempo-30-Zone ist und verfügt über keinen direkten Zugang zur Alte Bahnhofstraße. Eine rechtliche Grundlage für eine entsprechende Ausweitung bestehe daher nicht.

    Die zeitliche Geschwindigkeitsbegrenzung bezieht sich weiterhin nur auf die Öffnungszeiten der direkt an der Alte Bahnhofstraße grenzenden Schule am Volkspark.

  • Bezirksschülervertretung entsendet zwei Vertreterinnen in Schulausschuss

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    14.01.2026Ausschuss für Schule und BildungEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Der Ausschuss für Schule und Bildung soll in der neuen Wahlperiode wieder zwei sachkundige Einwohnerinnen aus der Bezirksschülervertretung (BSV) erhalten. Sarah Spreckelmeyer und Christine Roeder wurden von der BSV für diese Aufgabe benannt.

    Kontinuität in der Schülervertretung

    Wie bereits in der vergangenen Wahlperiode soll die Bezirksschülervertretung durch die Entsendung von zwei Mitgliedern im Ausschuss für Schule und Bildung vertreten sein. Die BSV hat dafür Sarah Spreckelmeyer und Christine Roeder vorgeschlagen.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Rechtlicher Rahmen

    Gemäß dem Ratsbeschluss vom 2. November 2025 können bis zu sechs Personen als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner dem Ausschuss für Schule und Bildung angehören. Davon sind zwei als Pflichtmitglieder ohne Stimmrecht nach § 85 Absatz 2 des Schulgesetzes NRW vorgesehen.

    Entscheidung im Januar

    Der Ausschuss für Schule und Bildung wird am 14. Januar 2026 über die Berufung der beiden Vertreterinnen entscheiden. Nach der Präambel über den Katalog für die Zuständigkeiten der Ausschüsse können diese selbstständig über die Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern beschließen.

    Die Maßnahme verursacht keine finanziellen Kosten und hat keine klimarelevanten Auswirkungen.

  • Verwaltung informiert über rechtliche Rahmenbedingungen für Videoüberwachung an Schulen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    14.01.2026Ausschuss für Schule und BildungDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung hat umfassend zu den rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der Videoüberwachung an Schulen Stellung genommen. Aktuell wird nur am Heinrich-von-Kleist-Gymnasium eine Videoüberwachung im Außenbereich durchgeführt. Jede Installation muss einzeln nach strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben geprüft werden.

    Die Antwort der Verwaltung erfolgte auf eine Anfrage der BD-Ratsfraktion, die vor dem Hintergrund von Drogenhandel, Sachbeschädigung, Vandalismus und Einbrüchen an Schulen gestellt wurde. 2023 gab es 11 Einbrüche in Schulen, im ersten Halbjahr 2024 bereits 8.

    Rechtliche Grundlagen nach Datenschutzgesetz NRW

    Videoüberwachungen an Schulen sind nur innerhalb enger datenschutzrechtlicher Grenzen nach § 20 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen zulässig. Die Verwaltung unterscheidet dabei zwischen zwei Verantwortlichkeiten: Bei Überwachung außerhalb des Schulbetriebs ist der Schulträger (Stadt) verantwortlich, während bei Überwachung während des Schulbetriebs die Schulleitung als Verantwortliche fungiert.

    Eine Videoüberwachung ist nur zulässig zur Wahrnehmung des Hausrechts, zum Schutz von Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz sowie zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen. Dabei dürfen keine schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen überwiegen.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Voraussetzungen und Kennzeichnungspflicht

    Eine Erlaubnispflicht für Videoüberwachung besteht nicht, jedoch muss der Verantwortliche die Rechtmäßigkeit verantworten. Jede Videoüberwachung muss mit gut sichtbaren Hinweisschildern beim Betreten des überwachten Bereichs gekennzeichnet werden.

    Die Datenschutzbeauftragte des Schulträgers stellt für die Prüfung von Vorhaben ein spezielles Prüfungsschema zur Verfügung. Eine Zustimmung der Eltern ist nicht erforderlich.

    Aktueller Stand und Datenschutz

    Derzeit wird lediglich am Heinrich-von-Kleist-Gymnasium eine Videoüberwachung im Außenbereich durchgeführt. Es besteht keine Meldepflicht für solche Installationen.

    Speicherung und Zugriff streng reglementiert

    Videoaufnahmen müssen grundsätzlich unverzüglich gelöscht werden, außer sie werden zur Gefahrenabwehr, Strafverfolgung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigt. Die Aufbewahrungsfrist ist begründet so kurz wie möglich festzulegen – in der Regel nur wenige Tage.

    Der Zugriff auf Aufnahmen muss durch technische und organisatorische Maßnahmen geschützt und im Vier-Augen-Prinzip erfolgen. Sind Beschäftigte des Schulträgers betroffen, muss der Personalrat einbezogen werden.

    Interessensabwägung bei betroffenen Personen

    Bei der Prüfung der Zulässigkeit ist immer zu berücksichtigen, ob schutzwürdige Interessen der überwachten Personen überwiegen. Dies betrifft auch Schulbeschäftigte, Reinigungskräfte, Kinder auf Spielplätzen oder Vereinssportler, die das Schulgelände berechtigt nutzen.

    Die Verantwortung für die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen liegt beim Schulträger (bei äußeren Schulangelegenheiten) oder der Schulleitung (bei inneren Schulangelegenheiten). Die jeweiligen Datenschutzbeauftragten überwachen stichprobenartig die Einhaltung der Vorgaben.

  • Von-Waldthausen-Schule beantragt Förderung für „Freundschaftsbank“

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.01.2026Bezirksvertretung Bochum-OstEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Von-Waldthausen-Schule möchte aus dem „Demokratie Topf“ der Bezirksvertretung Bochum-Ost 500 Euro für die Anschaffung einer Freundschaftsbank erhalten. Das Projekt soll Demokratiekompetenzen im Grundschulalter durch praktische Erfahrungen im sozialen Miteinander fördern.

    Förderung aus dem Demokratietopf

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost wird am 21. Januar 2026 über den Antrag der Von-Waldthausen-Schule entscheiden. Die Schule beantragt eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 500 Euro aus dem sogenannten „Demokratietopf“ für die Anschaffung einer Bank auf dem Schulhof.

    Die Verwaltung empfiehlt in ihrer Beschlussvorlage, der Förderung zuzustimmen und die Bezirksverwaltungsstelle Ost mit der Abwicklung zu beauftragen.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Hintergrund des Demokratietopfs

    Der Demokratietopf wurde durch einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die GRÜNEN zur Haushaltssatzung 2025/2026 eingerichtet. Insgesamt stehen für die Jahre 2025 und 2026 bezirkliche Mittel in Höhe von 5.000 Euro zur Verfügung, um Projekte zur Stärkung der Demokratie zu fördern.

    Ziel des Projekts

    Mit der Freundschaftsbank verfolgt die Von-Waldthausen-Schule das Ziel, Demokratiekompetenzen im Grundschulalter durch praktische Erfahrungen im sozialen Miteinander zu steigern. Nähere Einzelheiten zum Projekt sind dem Antrag der Schule zu entnehmen, der der Vorlage beigefügt ist.

    Finanzielle Bedingungen

    Die Gewährung der Zuwendung liegt im Ermessen der Bezirksvertretung. Die Schule muss die Verwendung der Mittel durch entsprechende Nachweise belegen. Sollte das Geld zweckwidrig verwendet werden oder die erforderlichen Nachweise nicht fristgerecht erbracht werden, wird die Zuwendung ganz oder teilweise zurückgefordert.

  • Ampelanlage an Haltestelle Hordeler Straße: Verwaltung plant Verbesserungen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Stadt will die Fußgängerampel an der Straßenbahnhaltestelle Hordeler Straße erneuern und dabei die Sicherheit für Fußgänger erhöhen. Besonders Schulkinder sind von den aktuellen Problemen mit langen Rotphasen und gleichzeitigen Grünphasen für Fußgänger und Straßenbahn betroffen.

    Die SPD-Fraktion im Bezirk Mitte hatte auf die problematische Situation an der vielbefahrenen vierspurigen Dorstener Straße aufmerksam gemacht. Bürger kritisieren seit längerem die zu langen Rotphasen für Fußgänger, die dazu verleiten, bei herannahender Straßenbahn noch schnell über die Straße zu laufen. Zusätzlich führt die gleichzeitige Grünphase für Fußgänger und Straßenbahn zu gefährlichen Situationen.

    Schulweg besonders betroffen

    Besonders problematisch ist die Situation für Schulkinder der nahegelegenen Emil-von-Behring-Schule, die die Ampel täglich nutzen. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich zudem der katholische Kindergarten Nikolaus-von-Flüe und die Sportanlage des SV Phönix Bochum.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Erneuerung ohne festen Zeitplan

    Das Tiefbauamt erklärt, dass die Ampelanlage derzeit keine hohe Priorität für eine Erneuerung habe, da sie keine nennenswerten Ausfälle oder Unfallauffälligkeiten aufweise. Aufgrund der Anfrage werde die Verwaltung die Erneuerung aber vormerken und gegebenenfalls vorziehen. Ein genaues Ausführungsdatum könne jedoch nicht genannt werden.

    Koordinierte Steuerung verursacht Wartezeiten

    Die Anlage läuft in einer koordinierten Steuerung mit den Nachbaranlagen in einem festen Umlauf von 90 beziehungsweise 110 Sekunden während der Hauptverkehrszeit. Erfolgt die Anforderung durch Fußgänger zu spät, kann die Freigabe erst im nächsten Umlauf angezeigt werden, was zu Wartezeiten von bis zu 110 Sekunden führt.

    Eine Aufhebung der Koordinierung würde den Verkehrsfluss auf der Dorstener Straße stark behindern und zu gefährlichen Rückstaus führen.

    Verbesserungen bei Erneuerung geplant

    Bei einer zukünftigen Erneuerung soll eine automatische Anforderung der Fußgängersignale durch die Straßenbahn installiert werden. Dadurch würden Fußgänger auch dann Grün erhalten, wenn sie selbst nicht angefordert haben.

    Der Fußgängerüberweg über die Gleise, der derzeit nur mit einem Springlicht vor nahenden Straßenbahnen warnt, soll eine Signalisierung mit Rot/Dunkel erhalten. Die Straßenbahn wird ebenfalls eine Signalisierung bekommen, die nur dann eine Freigabe anzeigt, wenn dem Überweg Rot angezeigt wird.