Schlagwort: Sport

  • Lohrheide-Stadion: Stadt legt Konzept für künftigen Betrieb vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.10.2025RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Nach der umfangreichen Sanierung des Stadions Lohrheide hat die Verwaltung die Pläne für die zukünftige Organisation und Sicherheit der Sportanlage vorgestellt. Das Betriebskonzept sieht ein städtisches Kernteam vor, das bei Großveranstaltungen durch externe Kräfte unterstützt wird.

    Die Sportverwaltung reagierte damit auf eine Anfrage der FDP-Fraktion in der Ratssitzung vom Juli. Die Personalbemessung orientiere sich an den Anforderungen eines modernen Sportstandorts mit multifunktionaler Nutzung und internationalen Wettkampfformaten, heißt es in der Antwort.

    TV Wattenscheid 01 als sportlicher Partner

    Der TV Wattenscheid 01 wird neben den Sportfachverbänden zentraler Partner für die Durchführung von Leichtathletik-Veranstaltungen sein. Allerdings bleibt die Verantwortung für den infrastrukturellen Betrieb und die Veranstaltungsorganisation bei der Stadt. Der Verein agiert als inhaltlicher und sportlicher Kompetenzpartner – eine institutionelle Rolle in der Stadionverwaltung ist nicht vorgesehen.

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    Mehrstufiges Sicherheitskonzept gegen Vandalismus

    Zum Schutz vor Vandalismus wurden bauliche, organisatorische und technische Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehören neue Umzäunungen, kontrollierte Zugangspunkte sowie moderne Schließ- und Zutrittskontrolltechnik. Bei Veranstaltungen werden Ordnungs- und Sicherheitsdienste eingesetzt.

    Zusätzlich setzt die Verwaltung auf soziale Kontrolle durch kontinuierliche Belebung des Sportparks mit täglichem Trainingsbetrieb, Veranstaltungen und Vereinsnutzungen.

    Der Rat nimmt die Vorlage am 9. Oktober zur Kenntnis, der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit befasst sich im Januar 2026 damit.

  • Rat soll Wirtschaftsplan für Sportstätten-Gesellschaft beschließen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft (BoSB) legt ihren ersten operativen Wirtschaftsplan vor. Das Investitionsvolumen für Ruhrstadion und Nachwuchsleistungszentrum beläuft sich auf insgesamt 117,2 Millionen Euro.

    Der Rat wird am 5. Februar über den Wirtschaftsplan 2026 der städtischen Sportstätten-Gesellschaft entscheiden. Nach Vorberatung im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss soll der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung angewiesen werden, dem Plan zuzustimmen.

    Vergabeverfahren für Stadionsanierung läuft

    Derzeit befindet sich das Vergabeverfahren für einen Totalunternehmer in der entscheidenden Phase. Die Ausschreibung basiert auf der vom Aufsichtsrat beschlossenen Funktionalen Leistungsbeschreibung. Eine Beauftragung wird für Ende März 2026 angestrebt. Im zweiten Quartal sollen dann sowohl der finanzielle als auch der zeitliche Rahmen der Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen konkretisiert werden.

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    Millionen-Investitionen in zwei Standorte

    Der Investitions- und Finanzplan sieht für 2026 Ausgaben von 23,5 Millionen Euro vor. Der größte Anteil entfällt mit 14,7 Millionen Euro auf das Ruhrstadion, 8,8 Millionen Euro sind für das Nachwuchsleistungszentrum an der Hiltroper Straße eingeplant. Über den gesamten Planungszeitraum bis 2030 summieren sich die Investitionen für das Stadion auf 91,9 Millionen Euro, für das Nachwuchsleistungszentrum auf 25,3 Millionen Euro.

    Steigende Pachteinnahmen ab 2028 erwartet

    Die Planung geht davon aus, dass der VfL Bochum ab Sommer 2028 wieder in der 1. Bundesliga spielt und die Bauarbeiten im Sommer 2029 abgeschlossen sein werden. Entsprechend werden ab diesem Zeitpunkt höhere Pachteinnahmen kalkuliert. Das Eigenkapital der Gesellschaft soll bis Ende 2030 auf 113 Millionen Euro anwachsen.

    Die Finanzierung erfolgt zunächst über Kapitaleinzahlungen der Stadt, die festverzinslich angelegt werden. Ab 2029 ist eine teilweise Fremdfinanzierung vorgesehen.

  • AfD-Fraktion hinterfragt Kosten für Waldausgleich beim Sportpark Feldmark

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Umwidmung des Waldgebiets für den geplanten Sportpark zieht umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen nach sich. Die AfD-Fraktion fordert nun detaillierte Angaben zu den finanziellen und ökologischen Konsequenzen.

    Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 1027 soll das bislang vollständig als Wald eingestufte Areal des Sportparks Feldmark planungsrechtlich zu einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportpark“ umgewidmet werden. Obwohl der Großteil der Bäume erhalten bleiben soll, entsteht durch die Umwidmung rechtlich ein vollständiger Verlust der Waldfunktion.

    Erheblicher Kompensationsbedarf

    Laut Anfrage ergibt sich daraus ein forstrechtlicher Ausgleichsbedarf von 121.711 Quadratmetern sowie ein naturschutzrechtlicher Kompensationsbedarf von 38.910 Ökopunkten. Diese Ausgleichsmaßnahmen sollen unter anderem im Münsterland erbracht werden.

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    Neun Fragen an die Verwaltung

    Die AfD-Fraktion möchte von der Stadtverwaltung wissen, wie hoch die Gesamtkosten für die Ausgleichsmaßnahmen einschließlich der Folgekosten für Pflege und Kontrolle ausfallen. Zudem fragt sie nach der Anzahl der zu pflanzenden Bäume, den geplanten Baumarten sowie der Zahl der Fällungen – insbesondere im Zusammenhang mit der vorgesehenen Radstrecke im Waldbereich.

    Mögliche Alternativen im Fokus

    Darüber hinaus erkundigt sich die Fraktion, ob Ausnahmen oder Teilbefreiungen nach dem Landesforstgesetz NRW möglich gewesen wären und welche Alternativen für Ausgleichsflächen innerhalb des Stadtgebiets geprüft wurden. Auch eine Übersicht über die in den vergangenen zehn Jahren geleisteten forst- und naturschutzrechtlichen Ausgleichszahlungen wird angefordert.

    Die Fraktion bittet um schriftliche Beantwortung sowie um Behandlung im Ausschuss für Planung und Grundstücke und in der Bezirksvertretung Ost.

  • Stadt will Bundesförderung für neue Großsporthalle beantragen

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    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Der Rat soll in seiner Dezembersitzung die Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ beschließen. Geplant ist ein Ersatzneubau für die Rundsporthalle auf dem Kirmesplatz an der Castroper Straße.

    Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage eingebracht, mit der die Stadt am aktuellen Projektaufruf 2025/2026 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen teilnehmen will. Bis zum 15. Januar 2026 muss eine Projektskizze über das Antragsportal des Bundes eingereicht werden.

    Bis zu 8 Millionen Euro Förderung möglich

    Für den Förderaufruf stehen bundesweit insgesamt 333 Millionen Euro zur Verfügung. Pro Projekt gewährt der Bund einen Zuschuss zwischen 250.000 und maximal 8 Millionen Euro. Der Finanzierungsanteil des Bundes beträgt bis zu 45 Prozent – die Kommune müsste demnach 55 Prozent der Gesamtkosten selbst tragen.

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    Multifunktionale Sportnutzung geplant

    Die Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft (BoSB) hat bereits eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Die neue Halle soll ausschließlich sportlich genutzt werden: für Schulsport, professionellen Basketball, Vereinstraining und sportliche Großereignisse. Neben Basketball als Hauptnutzung sind auch nationale und internationale Veranstaltungen in anderen Hallensportarten wie Judo, Turnen, Boxen oder Tanzsport vorgesehen.

    Zweistufiges Verfahren

    Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Phase werden Projektskizzen bewertet. Erst bei erfolgreicher Auswahl durch ein Fachgremium folgt die offizielle Antragstellung. Dann muss auch der kommunale Finanzierungsanteil per Ratsbeschluss nachgewiesen werden.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor, der Rat entscheidet am 18. Dezember.

  • Stadt Bochum plant neues Umkleidegebäude für Bezirkssportanlage am Hillerberg

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.12.2025Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Bochum. Die Stadt Bochum beabsichtigt den Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Bezirkssportanlage Am Hillerberg 10 im Stadtbezirk Nord. Wie aus einer Mitteilung des Bauordnungsamtes hervorgeht, soll die Bezirksvertretung Bochum-Nord am 2. Dezember 2025 über das Vorhaben informiert werden.

    Hintergrund des Bauvorhabens ist nach Angaben der Verwaltung eine steigende Nutzung der Sportanlage. Das geplante eingeschossige Gebäude mit Umkleide- und Sanitäreinrichtungen soll Abmessungen von rund 36 mal 8 Metern sowie 20 mal 8 Metern erhalten und mit einem flach geneigten Pultdach ausgestattet werden.

    Da sich das Grundstück im baurechtlichen Außenbereich befindet und kein Bebauungsplan vorliegt, ist das Projekt als sogenanntes sonstiges Vorhaben nach Paragraf 35 Absatz 2 des Baugesetzbuches zu bewerten. Die Verwaltung sieht die Voraussetzungen für eine Genehmigung als erfüllt an: Die Erschließung sei durch das bestehende Vereinsheim bereits gesichert, öffentliche Belange würden nicht beeinträchtigt.

    Zur Begründung verweist das Bauordnungsamt darauf, dass im Flächennutzungsplan bereits eine Nutzung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlage vorgesehen sei. Das Umkleidegebäude füge sich in diese Nutzung ein.

    Die Verwaltung kündigte an, eine positive Bauvoranfrage zu erteilen, sofern keine naturschutzrechtlichen Bedenken gegen das Projekt vorgebracht werden.

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  • Bochum: Machbarkeitsstudie für Sportprojekt im Norden soll Anfang 2026 vorliegen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.11.2025Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Bochum. Die Stadt Bochum treibt die Planungen für ein umfangreiches Sportprojekt im Stadtbezirk Nord voran. Wie aus einer Antwort der Verwaltung auf eine CDU-Anfrage hervorgeht, wird derzeit eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, deren Ergebnisse im ersten Quartal 2026 erwartet werden.

    Das Vorhaben umfasst neben einer Dreifachsporthalle auch den möglichen Bau eines Schwimmbades sowie drei zusätzlicher Klassenräume. Auch die Gestaltung der gesamten Grünflächen und Außenanlagen ist Teil der Untersuchung. Eine Vorstudie für die Sporthalle liegt der Verwaltung bereits vor.

    Die CDU-Fraktion hatte in der Bezirksvertretung Bochum-Nord einen konkreten Zeitplan für das Projekt eingefordert. Eine frühere Antwort der Verwaltung sei „nicht zufriedenstellend“ gewesen, kritisierte der CDU-Vertreter Ramazan Yalcin. Das beratende Mitglied Roland Mitschke (CDU) regte zudem an, angrenzende Grundstücke der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft (WEG) in die Planungen einzubeziehen.

    Dieser Forderung kommt die Verwaltung nach: Die WEG-Grundstücke seien bereits Bestandteil der Machbarkeitsstudie, heißt es in dem Dokument. Entsprechende Abstimmungsgespräche mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft fänden statt.

    Nach Auswertung der Studienergebnisse will die Verwaltung einen Vorschlag zur Umsetzung aller Baumaßnahmen vorlegen. Die Vorlage wird am 11. November 2025 in der Bezirksvertretung Bochum-Nord sowie am 29. Januar 2026 im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe zur Kenntnis genommen.

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  • Rat entscheidet über Jahresabschluss der Sportstätten-Besitzgesellschaft

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025RatDie Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten

    Die neu gegründete Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbH (BoSB) legt ihren ersten Jahresabschluss vor. Das Geschäftsjahr 2024 schließt mit einem Fehlbetrag von rund 2,6 Millionen Euro ab.

    Der Rat soll in seiner Sitzung am 20. November dem Jahresabschluss 2024 zustimmen und den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung entsprechend anweisen. Die Bilanzsumme beläuft sich auf knapp 49,6 Millionen Euro.

    Rückwirkende Gründung belastet Ergebnis

    Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.616.743 Euro hat mehrere Ursachen: Die Gesellschaft wurde im August 2024 rückwirkend zum 1. Januar gegründet. Dadurch musste die BoSB sämtliche Kosten erstatten, die der Stadt im ersten Halbjahr entstanden waren. Hinzu kamen Rechts- und Beratungskosten für die Gründung. Die Pachterlöse aus dem Vertrag mit dem VfL werden erst ab 2025 vollständig fließen.

    Der Fehlbetrag soll durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden.

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    Stadion, NLZ und Rundsporthalle unter einem Dach

    Die BoSB verwaltet das Stadionareal an der Castroper Straße, das Nachwuchsleistungszentrum an der Hiltroper Straße sowie die Rundsporthalle. Im September 2024 schloss die Gesellschaft Pachtverträge mit dem VfL Bochum 1848 und der Stadt ab.

    Die Umsatzerlöse beliefen sich im ersten Geschäftsjahr auf 532.000 Euro. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

    Planungen für Stadionumbau laufen

    Die Funktionalplanung für das Stadion wurde im Oktober 2024 fertiggestellt. Im Februar 2025 erfolgte die Beauftragung für die funktionale Leistungsbeschreibung. Eine Interims-Projektsteuerung begleitet das Vorhaben bis Ende Juni 2025.

    Die BoSB gehört zu 99,9 Prozent der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft (WEG) und zu 0,01 Prozent der Stadt.

  • Stadt lehnt Online-Buchungsportal für Sportstätten ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit, einen Antrag der Gruppe Stadtgestalter/Volt zur digitalen Buchung von Sporthallen abzulehnen – obwohl bereits an einer ähnlichen Lösung gearbeitet wird.

    Der Antrag geht auf die 8. Jugendpolitische Sportschau des Sportjugendbunds im August 2025 zurück. Dort hatten engagierte Jugendliche konkrete Probleme bei der Trainingsplanung geschildert: Unklare Hallenverfügbarkeiten, fehlende oder defekte Ausrüstung, verschmutzte Sanitäranlagen und Verzögerungen durch nicht auffindbare Schlüssel.

    Vier Forderungen aus der Praxis

    Die Antragstellerinnen Jasmin Zein-Draeger und Judith Beckmann forderten daraufhin ein Online-Portal, über das Trainer und Übungsleiter Sportstätten buchen können. Dazu sollten Terminreihen möglich sein, eine Mängelmeldungsfunktion integriert werden, klare Verantwortlichkeiten für Sauberkeit festgelegt und programmierbare elektronische Zahlenschlösser eingeführt werden.

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    Verwaltung verweist auf laufende Projekte

    In ihrer Stellungnahme räumt die Verwaltung die Probleme nicht grundsätzlich aus, verweist aber auf bereits laufende Maßnahmen. So werde im Rahmen der Einführung eines CAFM-Systems bereits an einer IT-Lösung für Raumbuchungen gearbeitet. Auch seien einige Turnhallen bereits mit elektronischen Schließsystemen ausgestattet worden – eine Harmonisierung und Ausweitung werde geprüft.

    Zur Sauberkeit erklärt die Verwaltung, dass die Reinigung der Sanitäranlagen in Schulsporthallen zweimal täglich erfolge, in anderen Hallen morgens vor der ersten Nutzung. Hygieneartikel würden dabei nachgefüllt.

    Entscheidung am 23. Januar

    Der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit soll am 23. Januar 2026 über die Vorlage entscheiden. Die Antragstellerinnen hatten ausdrücklich darum gebeten, dem Antrag zumindest teilweise stattzugeben, sollten nicht alle vier Punkte umsetzbar sein.

  • Sportanlage Lewacker: Verwaltung erteilt Verein Absage für Kunstrasenplatz

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    24.09.2025Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Sportgemeinschaft Linden-Dahlhausen muss ihre Hoffnungen auf einen Kunstrasenplatz vorerst begraben. Eine umfangreiche Anfrage der FDP-Fraktion offenbart massive Lärmschutzprobleme und fehlende Perspektiven für die Anlage am Lewacker.

    Die Sportverwaltung hat in einer detaillierten Stellungnahme die Situation der Sportanlage Lewackerstraße dargelegt. Kernaussage: Die Anlage steht nicht auf der Prioritätenliste für den Umbau zu Kunstrasen in den Jahren 2025 bis 2030. Eine konkrete Perspektive für die Zukunft kann derzeit nicht gegeben werden.

    Lärmschutz als zentrales Hindernis

    Besonders ernüchternd fallen die Aussagen zum Lärmschutz aus. Der prognostizierte Beurteilungspegel überschreitet die zugelassenen Immissionsrichtwerte „erheblich“, so die Verwaltung. Das angrenzende Wohngebiet ist als reines Wohngebiet klassifiziert, was strenge Grenzwerte nach sich zieht. Selbst ein Verzicht auf Sonntagsspiele würde das Problem nicht lösen – massive und kostenintensive Lärmschutzmaßnahmen wären weiterhin erforderlich.

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    Eigenfinanzierung nicht empfohlen

    Die Idee einer vereinsfinanzierten Lösung nach dem Vorbild des SC Obersprockhövel verwirft die Verwaltung deutlich. Bei geschätzten Baukosten von 1,7 bis 2 Millionen Euro müsste der Verein selbst bei maximaler städtischer Förderung noch 680.000 bis 800.000 Euro aufbringen. Zudem würde die Stadt ihr Zugriffsrecht auf die Fläche verlieren – angesichts zahlreicher anstehender Baumaßnahmen aus Sicht der Sportverwaltung „nicht zielführend“.

    Weitere Problemfelder angesprochen

    Die FDP-Anfrage beleuchtete auch weitere kritische Punkte: Ein gesperrter Spielplatz, für den keine gemeinsame Planung mit dem Verein vorgesehen ist. Sogenannte „Mietnomaden“ im Umkleidegebäude, deren Räumung frühestens Ende 2025 angestrebt wird. Eingeschränkte Öffnungszeiten der Materialausgabe, die nur donnerstags von 9 bis 12 Uhr erreichbar ist.

    Die Verwaltung kündigte immerhin organisatorische Verbesserungen an: Sportplätze werden künftig konkret einzelnen Mitarbeitenden zugeordnet. Zudem sind halbjährliche Workshops mit Vereinen und Platzbetreuenden geplant, um Kommunikation und Pflege zu verbessern.

  • CDU-Fraktion fordert Aufklärung zur Situation der Lehrschwimmbecken im Osten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    30.06.2021Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die CDU in der Bezirksvertretung Ost hat eine Anfrage zu den Wartezeiten für Schwimmkurse und der Verfügbarkeit von Lehrschwimmbecken gestellt. Die Fraktion verweist auf lange Wartelisten, die sich durch die Corona-Pandemie weiter verschärft hätten.

    In ihrer im Juni 2021 eingereichten Anfrage betont die CDU-Fraktion, dass jedes Kind die Möglichkeit haben sollte, Schwimmen zu lernen. Bereits vor der Pandemie hätten die angebotenen Schwimmkurse nicht ausgereicht, um der Nachfrage gerecht zu werden. Durch die eingeschränkten Kursangebote der vergangenen zwei Jahre habe sich die Situation zusätzlich verschärft.

    Fünf Fragen an die Verwaltung

    Die Fraktion möchte von der Verwaltung wissen, wie lange Kinder vor der Pandemie durchschnittlich auf einen Schwimmplatz warten mussten und wie sich die aktuelle Wartezeit darstellt. Zudem wird nach der Methode gefragt, mit der der Bedarf an Schwimmkursen ermittelt wird.

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    Strategien zur Bewältigung des Rückstands gefordert

    Besonders interessiert die CDU, welche Strategie die Stadt verfolgt, um den Ausfall der letzten zwei Jahre aufzuholen. Abschließend stellt die Fraktion die Frage, ob im Osten des Stadtgebiets ausreichend Lehrschwimmbecken vorhanden sind.