Schlagwort: Sport

  • Verwaltung lehnt Änderung der blauen Bestuhlung im Lohrheidestadion ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum sieht keinen Anlass, die blaue Bestuhlung des Lohrheidestadions den schwarz-weißen Vereinsfarben der SG Wattenscheid 09 anzupassen. Die Verwaltung begründet dies mit funktionalen und wirtschaftlichen Aspekten sowie dem multifunktionalen Charakter der städtischen Sportstätte.

    Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid hatte in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2025 die Farbwahl der Bestuhlung im modernisierten Lohrheidestadion kritisch hinterfragt. Nun liegt die ausführliche Antwort der Sportverwaltung vor.

    Gesamtkosten nicht einzeln bezifferbar

    Auf die Frage nach den Kosten für die 5.033 Sitze verweist die Verwaltung darauf, dass die Bestuhlung Teil der Gesamtmaßnahme „Modernisierung und Umbau Lohrheidestadion“ ist. Das Projekt wurde an einen Totalunternehmer vergeben, wodurch eine isolierte Herauslösung einzelner Kostenpositionen vertraglich und abrechnungstechnisch nicht möglich sei. Das Stadion verfügt nach Abschluss der Maßnahme über rund 8.000 Sitzplätze.

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    Funktionale statt vereinsbezogene Farbwahl

    Die Sitzschalen sind in zwei blauen und zwei grauen Farbtönen gehalten. Diese Farbwahl orientiere sich nicht an Vereinsfarben, sondern an gestalterischen und funktionalen Kriterien der Gesamtanlage, erklärt die Sportverwaltung. Entscheidend sei die optische Wirkung im Zusammenspiel der blauen Leichtathletik-Laufbahn, dem grünen Rasen und den grauen Betonelementen der Tribünen gewesen. Die Kombination aus Blau und Grau habe sich auch nach positiven Rückmeldungen der Medienanstalten als geeignetster Kontrast erwiesen.

    Stadion als multifunktionale Sportstätte

    Die Farbgestaltung wurde im Rahmen der Gesamtplanung durch die Stadt in Abstimmung mit den beauftragten Fachplanern festgelegt. Dabei sei ausschlaggebend gewesen, dass das Lohrheidestadion eine städtische Sport- und Veranstaltungsstätte mit Mehrfachnutzung und kein vereinseigenes Stadion sei. Die neutrale Gestaltung für eine multifunktionale Nutzung stand im Vordergrund.

    Austausch wirtschaftlich nicht vertretbar

    Alternativen wie eine Neubeschaffung in den Vereinsfarben Schwarz und Weiß wurden nicht erwogen. Ein solcher Schritt würde zusätzliche Kosten verursachen, ohne einen funktionalen Mehrwert zu bieten, und wäre im Rahmen eines pauschal vergebenen Gesamtauftrags weder wirtschaftlich noch förderrechtlich vertretbar.

    Die Verwaltung betont die Bedeutung der SG Wattenscheid 09 für den Stadtteil und den Sportstandort Wattenscheid, verweist jedoch darauf, dass das Lohrheidestadion eine übergeordnete, städtische Sportstätte mit Nutzung durch mehrere Vereine sowie nationale und internationale Verbände sei.

    Zum vorgeschlagenen Austausch von Sitzen in der Fankurve stellt die Verwaltung klar, dass die Fankurve für Heimfans im Süden des Stadions nicht bestuhlt, sondern als Stehplatzbereich ausgeführt ist. Entsprechend existierten dort keine Sitze, die ausgetauscht oder verlegt werden könnten.

  • AfD will Mädchenfußball-Förderung auf etablierte Vereine verteilen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitDer Antrag wird zurückgezogen.

    Die AfD-Fraktion fordert, die geplante Förderung von 30.000 Euro für das Projekt „Mädchen an den Ball“ nicht für kleine Trainingsgruppen zu verwenden, sondern direkt an bestehende Fußballvereine zu verteilen, die bereits Frauen- und Mädchenfußball fördern.

    Änderungsantrag zur Mittelverteilung

    Die AfD-Fraktion hat einen Änderungsantrag zu den Vorlagen 2.1-2.3 eingereicht, die in der ersten Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Bewegung am 23. Januar 2026 behandelt werden. Statt die je 10.000 Euro für die Bezirke Nord, Mitte und Wattenscheid zur Förderung von jeweils 8-15 Mädchen im Alter von 6-17 Jahren in separaten Gruppen zu verwenden, sollen die Mittel an Fußballvereine verteilt werden.

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    Kritik am bisherigen Konzept

    Der Antragsteller Knuth Meyer-Soltau kritisiert die geplante „Sololösung“ als nicht sinnvoll. Seiner Argumentation zufolge können Mädchen nach den Regeln des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) bis zur D-Jugend uneingeschränkt in gemischten Mannschaften spielen. Mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten sei dies sogar bis zur B-Jugend möglich.

    Alternative Verwendung der Fördermittel

    Die AfD-Fraktion schlägt vor, eventuelle zusätzliche Übungsleiter im Rotationsverfahren jedem Verein für eine bestimmte Dauer zur Verfügung zu stellen. Dies würde den Vereinen neue Impulse und Ideen bringen. Zudem wird argumentiert, dass die Vereine über jeden Zuwachs bei Spielerinnen und Trainern dankbar wären.

    Finanzielle Argumentation

    Als weiteres Argument führt die Fraktion an, dass es den Vereinsvertretern schwer zu vermitteln sei, wenn 30.000 Euro für bis zu 15 fußballinteressierte Mädchen ausgegeben werden, während Vereine mit bestehenden Mädchenmannschaften nicht berücksichtigt würden. Der Änderungsantrag entspreche auch besser der aktuellen finanziellen Situation der Vereine.

  • STADTGESTALTER/Volt fordern Ausweitung der VfL-Parksperren

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt will den Kfz-Sperrbereich rund um das Ruhrstadion an VfL-Heimspieltagen erweitern. Anwohner der Wichernstraße klagen über Parksuchverkehr und zugeparkte Garagen.

    Aktuelle Probleme nach Sperrbereichserweiterung

    Zu Heimspielen des VfL Bochum werden Wohnstraßen östlich des Ruhrstadions für alle Kraftfahrzeuge außer denen von Anwohnern gesperrt, um massives Beparken durch Stadionbesucher zu verhindern. Nach langer Zeit wurde dieser Sperrbereich kürzlich auf die Matthias-Claudius-Straße ausgeweitet.

    Laut Medienberichten ist die Parksituation in den nur wenig weiter östlich gelegenen Straßen allerdings ebenfalls untragbar. Anwohner der Wichernstraße berichten von hohem Parksuchverkehr, regelmäßig zugeparkten Garagen und zugestellten Wendekreisen. Zudem sei kein ausreichender Platz für Rettungsfahrzeuge mehr vorhanden.

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    Ungelöste Zufahrtsprobleme für Garagenbesitzer

    Ein weiteres Problem: Anwohner, die Fahrzeuge in Garagen an der Matthias-Claudius-Straße abstellen, aber beispielsweise in der Wichernstraße wohnen, wurden nicht über die Sperrung informiert und haben derzeit keine Chance, zu ihren Stellplätzen zu gelangen.

    Drei konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt richtet drei Fragen an die Verwaltung:

    1. Wie bewertet die Verwaltung eine Ausweitung des Sperrbereichs auf die Wichernstraße, Josephinenstraße und Rottmannstraße? Wird der Sperrbereich erweitert und wenn ja, ab wann?

    2. Wie wird die Parksituation in den genannten Straßen derzeit an Heimspieltagen des VfL kontrolliert?

    3. Wie wird gewährleistet, dass Menschen mit Garagen in der Matthias-Claudius-Straße, die aber an abweichender Adresse im Nahfeld wohnen, Zugang erhalten?

    Die Anfrage wird in der ersten Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 20. Januar 2026 behandelt.

  • Ratsbürgerentscheid zur Olympia-Bewerbung soll am 19. April 2026 stattfinden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadt will ihre Bürgerinnen und Bürger über die Beteiligung an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein-Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele 2036, 2040 oder 2044 abstimmen lassen. Der Ratsbürgerentscheid ist für den 19. April 2026 geplant und soll ausschließlich als Briefwahl durchgeführt werden.

    Beratungsfolge und Abstimmungstermin

    Der Rat soll am 5. Februar 2026 über die Durchführung des Ratsbürgerentscheids entscheiden. Zuvor beraten der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit am 23. Januar sowie der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar über die Vorlage.

    Die Fragestellung lautet: „Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Bochum an der gemeinsamen Bewerbung der Region Köln Rhein/Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 beteiligt?“

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    Bewerbungskonzept der Region Rhein-Ruhr

    Das Konzept bündelt die Stärken von 17 Kommunen in Nordrhein-Westfalen, ergänzt um weitere Standorte für spezielle Disziplinen. Alle Sportstätten sind bereits vorhanden oder können temporär errichtet werden – ein 100-Prozent-Konzept ohne Neubau permanenter Anlagen.

    Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat das Konzept bereits als sportfachlich geeignet bestätigt. Neben der Region Rhein-Ruhr bewerben sich auch Berlin, Hamburg und München. In München fiel der Bürgerentscheid bereits mit 66,4 Prozent positiv aus.

    Bochums Rolle im Olympia-Konzept

    Die Stadt würde mit zwei Austragungsorten vertreten sein: Das Ruhrstadion für Fußball und der Sportpark Lohrheide für Modernen Fünfkampf. Die Disziplin Fechten des Modernen Fünfkampfs ist in der Jahrhunderthalle vorgesehen.

    Kosten und Finanzierung

    Die Durchführung des Ratsbürgerentscheids wird voraussichtlich 520.000 Euro kosten. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt 85 Prozent der Kosten, sodass für die Stadt ein Eigenanteil von 78.000 Euro anfällt.

    Für die eigentlichen Olympischen Spiele rechnet der DOSB mit Durchführungskosten von 4,8 Milliarden Euro bei Einnahmepotentialen von 5,2 Milliarden Euro. Infrastrukturinvestitionen lassen sich derzeit noch nicht beziffern.

    Briefwahl ohne Antragsverfahren

    Rund 288.000 abstimmungsberechtigte Bürgerinnen und Bürger erhalten die Abstimmungsunterlagen automatisch per Post. Nach der Satzung werden sie zusätzlich über die Auffassungen der Ratsfraktionen und eine Stimmempfehlung des Oberbürgermeisters informiert.

    Die DOSB-Entscheidung für eines der vier Bewerberkonzepte soll am 26. September 2026 in Baden-Baden fallen.

  • AfD-Fraktion will Mädchenfußball-Förderung auf Vereine umlenken

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte beantragt eine Änderung bei der geplanten Förderung des Mädchenfußballs. Statt gezielter Unterstützung für eine kleine Gruppe sollen die 10.000 Euro an bestehende Fußballvereine verteilt werden.

    Änderungsantrag zur Beschlussvorlage „Mädchen an den Ball“

    Zur 4. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 5. März 2026 hat die AfD-Fraktion einen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage „Mädchen an den Ball“ eingereicht. Der ursprünglich vorgesehene Betrag von 10.000 Euro zur Förderung von 8-15 Mädchen im Alter von 6-17 Jahren soll nach dem Antrag anders verwendet werden.

    Die Fraktion unter Vorsitz von Marcus Brdnik schlägt vor, das Geld stattdessen an Fußballvereine zu verteilen, „die sich um Frauen- und Mädchenfußball bemühen, Mannschaften aufstellen und den Frauenfußball insoweit zu weiterer Anerkennung verhelfen wollen“.

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    Begründung: Integration statt Sonderlösung

    In ihrer Begründung argumentiert die AfD-Fraktion, dass es „nicht sinnvoll“ erscheine, „eine kleine Gruppe von interessierten Mädchen (8-15) gesondert zu unterstützen und insoweit neben dem allgemeinen Fußballangebot der Bochumer Fußballvereine nebenher laufen zu lassen“.

    Die Fraktion verweist auf bestehende Regelungen des Fußball- und Leichtathletikverbandes Westfalen (FLVW) und des Deutschen Fußball-Bundes (DfB), wonach Mädchen bis zur D-Jugend uneingeschränkt und bis zur B-Jugend auf Antrag in Jungenmannschaften spielen können. Daher sei eine „Sololösung“ weder erforderlich noch sinnvoll.

    Kritik an der aktuellen Mittelvergabe

    Der Änderungsantrag kritisiert auch die Verteilungsgerechtigkeit der geplanten Förderung. Es sei „den Vereinsvertretern kaum zu vermitteln“, dass insgesamt 10.000 Euro für bis zu 15 fußballinteressierte Mädchen ausgegeben werden sollen, während Vereine, die sich bereits um Mädchenmannschaften bemühen, nicht berücksichtigt würden.

    Als Alternative schlägt die Fraktion vor, bei gesonderten Übungsleitern ein „Rondell-Verfahren“ zu prüfen, bei dem diese jedem Verein für eine bestimmte Dauer zur Verfügung gestellt werden könnten. Der Änderungsantrag entspreche „auch der aktuellen finanziellen Not der Vereine mehr“.

  • Die Linke beantragt stellvertretendes Mitglied für Sportausschuss

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Linksfraktion im Rat hat einen Antrag zur Benennung eines stellvertretenden Mitglieds im Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit eingereicht. Christopher Khongklad soll als sachkundiger Bürger gewählt werden.

    Personalvorschlag für Sportausschuss

    Für die 5. Ratssitzung am 19. März 2026 hat die Fraktion „Die Linke im Rat“ einen Antrag gestellt, um eine Vakanz im Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit zu besetzen. Christopher Khongklad soll als sachkundiger Bürger zum stellvertretenden Mitglied des Gremiums gewählt werden.

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    Formaler Beschlussvorschlag

    Der Antrag wurde am 24. Februar 2026 von den Fraktionsmitgliedern Wiebke Köllner und Horst Hohmeier unterzeichnet und an Oberbürgermeister Jörg Lukat gerichtet. Der Rat soll den Personalvorschlag in der kommenden Sitzung beschließen.

    Der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit befasst sich mit allen sportpolitischen Themen der Stadt und begleitet die Entwicklung der städtischen Sport- und Freizeitinfrastruktur.

  • AfD beantragt Umverteilung der Förderung für Mädchenfußball an Vereine

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid will die geplante Förderung von 10.000 Euro für das Projekt „Mädchen an den Ball“ umlenken. Statt einer gezielten Unterstützung für 8-15 Mädchen sollen die Mittel auf alle Fußballvereine verteilt werden, die sich um Frauen- und Mädchenfußball bemühen.

    Änderungsantrag zur Mittelverwendung

    Die AfD-Fraktion hat einen Änderungsantrag zur 4. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 3. März 2026 eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf die Beschlussvorlage 20252215 „Mädchen an den Ball“ und sieht vor, dass die vorgesehenen 10.000 Euro zur Förderung von 8-15 Mädchen im Alter von 6-17 Jahren stattdessen auf Fußballvereine verteilt werden sollen.

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    Kritik an „Sololösung“ für kleine Gruppe

    In der Begründung argumentiert die Fraktion unter Vorsitz von Maik Klaus, dass es nicht sinnvoll sei, eine kleine Gruppe von interessierten Mädchen gesondert zu unterstützen. Stattdessen sollten die bestehenden Strukturen der Bochumer Fußballvereine gestärkt werden, die ohnehin auf finanzielle Unterstützung angewiesen seien.

    Verweis auf bestehende Regelungen

    Die AfD führt die Bestimmungen des Fußball- und Leichtathletik-Verbands Westfalen (FLVW) an, wonach Mädchen bis zur D-Jugend uneingeschränkt in gemischten Mannschaften spielen können. Mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten sei dies sogar bis zur B-Jugend in Jungenmannschaften möglich. Dies zeige, dass eine separate Förderung nicht erforderlich sei.

    Alternative Verwendung der Mittel

    Als Alternative schlägt die Fraktion vor, eventuelle gesonderte Übungsleiter im „Rondell-Verfahren“ jedem Verein für eine bestimmte Dauer zur Verfügung zu stellen. Jeder Verein sei für neue Impulse und Ideen dankbar. Der Änderungsantrag entspreche zudem der aktuellen finanziellen Situation der Vereine besser als die ursprünglich geplante Verwendung der Fördergelder.

  • AfD fordert Umverteilung der Fußball-Förderung für Mädchen im Bezirk Nord

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDer Antrag wird zurückgezogen.Siehe auch Protokollierung zu TOP 1.3

    Die AfD-Bezirksfraktion Nord beantragt, die 10.000 Euro für das Projekt „Mädchen an den Ball“ stattdessen direkt an Fußballvereine zu verteilen, die Frauen- und Mädchenfußball fördern.

    Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Nord hat einen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage „Mädchen an den Ball“ eingereicht. Statt einer gezielten Förderung von 8-15 Mädchen im Alter von 6-17 Jahren soll der Betrag von 10.000 Euro nach dem Vorschlag der AfD auf Fußballvereine verteilt werden, die sich um Frauen- und Mädchenfußball bemühen.

    Kritik an spezieller Förderung

    Die Fraktion unter Vorsitz von Sebastian Südekum begründet ihren Antrag damit, dass es „nicht sinnvoll“ erscheine, eine kleine Gruppe von interessierten Mädchen gesondert zu unterstützen. Dies würde neben dem allgemeinen Fußballangebot der Vereine „nebenher laufen“.

    Die AfD verweist auf bestehende Regelungen des Fußball- und Leichtathletikverbands Westfalen (FLVW), wonach Mädchen bis zur D-Jugend uneingeschränkt in gemischten Mannschaften spielen können. Mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten sei dies sogar bis zur B-Jugend in Jungenmannschaften möglich.

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    Alternative Vorschläge

    Als Alternative schlägt die Fraktion vor, spezielle Übungsleiter im „Rondell-Verfahren“ jedem Verein für eine bestimmte Dauer zur Verfügung zu stellen. Jeder Verein sei „für neue Impulse und Ideen dankbar“ und auf Unterstützung angewiesen.

    Die AfD argumentiert, dass es den Vereinsvertretern „kaum zu vermitteln“ sei, dass 10.000 Euro für bis zu 15 fußballinteressierte Mädchen ausgegeben werden sollen, während Vereine mit Mädchenmannschaften nicht berücksichtigt würden. Der Änderungsantrag entspreche „der aktuellen finanziellen Not der Vereine“ besser.

  • Verwaltung verweist bei Olympia-Kritik an Staatskanzlei

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat auf eine umfangreiche Anfrage der Linken zur geplanten Olympia-Bewerbung geantwortet – allerdings nur mit einem Verweis an die Staatskanzlei NRW. Die Fraktion hatte wissenschaftliche Studien zu negativen Auswirkungen von Olympischen Spielen angeführt und konkrete Antworten gefordert.

    Neun Themenkomplexe mit kritischen Fragen

    Die Linke im Rat hatte zur Ratssitzung am 5. Februar 2026 eine detaillierte Anfrage zur geplanten Olympia-Bewerbung gestellt. Auf neun Seiten führte Ratsmitglied Elias Bala wissenschaftliche Studien an, die negative Auswirkungen von Olympischen Spielen belegen sollen.

    Die Fraktion hinterfragte unter anderem die Behauptung, dass der Breitensport von den Spielen profitieren würde. Sie verwies auf eine Metastudie von Lion et al. (2022), die keinen „Trickle-Down-Effekt“ vom Leistungs- auf den Breitensport nachweisen konnte.

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    Verdrängung und Kostensteigerungen im Fokus

    Weitere Kritikpunkte betrafen mögliche Verdrängungseffekte und Mietpreissteigerungen. Die Linke zitierte eine Studie von Lopes dos Santos et al. (2025), die dokumentiere, dass solche negativen sozialen Auswirkungen bei Olympischen Spielen „unvermeidlich“ seien.

    Auch die Kostenentwicklung stand im Fokus der Anfrage. Die Oxford Olympic Study zeige eine durchschnittliche Kostenüberschreitung von 172 Prozent bei Sommerspielen seit 1960. Die Fraktion kritisierte, dass Infrastrukturkosten in der Vorlage nicht konkret beziffert würden.

    Historische Dimension des Jahres 2036

    Besonders problematisch sieht die Linke eine mögliche Bewerbung für das Jahr 2036, da dann 100 Jahre nach den Nazi-Propagandaspielen von Berlin vergangen wären. Die Fraktion forderte Klarstellungen zum Umgang mit dieser historischen Dimension.

    Weitere Themenkomplexe der Anfrage betrafen den Umgang mit vulnerablen Gruppen, Korruptionsrisiken beim IOC, die kommunale Selbstbestimmung bei Host City Contracts sowie volkswirtschaftliche Nutzen-Kosten-Analysen.

    Verwaltung verweist auf einheitlichen Landestext

    In ihrer Antwort teilte die Verwaltung mit, dass die Beschlussvorlage zum Ratsbürgerentscheid auf einem „einheitlichen Text der Staatskanzlei für alle Städte der sich bewerbenden Region Rhein-Ruhr“ basiere. Die Anfrage sei daher an die Staatskanzlei weitergeleitet worden.

    Die Verwaltung betonte, dass bewusst das Instrument einer „weitreichenden Bürgerbeteiligung in Form eines Ratsbürgerbescheides“ gewählt worden sei, gerade weil die Olympischen Spiele „weitreichende Auswirkungen“ hätten und „unterschiedlichste Fragestellungen“ aufwürfen.

    Entscheidung erst 2026 und 2027

    Selbst bei einem positiven Ratsbürgerentscheid bedeute dies nicht automatisch eine Festlegung auf die Region Rhein-Ruhr als Austragungsort, so die Verwaltung. Es bestehe weiterhin Konkurrenz zu München, Hamburg und Berlin. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) werde seine Entscheidung im September 2026 fällen, das Internationale Olympische Komitee (IOC) voraussichtlich 2027.

  • Verwaltung antwortet zu Bochum-Fonds: Gemischte Bilanz bei geförderten Projekten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    27.03.2026Rechnungsprüfungsausschussnoch nicht beraten

    Die Verwaltung hat Fragen der AfD-Fraktion zum Bochum-Fonds beantwortet. Während einige Projekte erfolgreich liefen, wurde ein 25.000-Euro-Projekt für eine Kita-Gartenparzelle nie umgesetzt. Die Lastenräder kommen auf 29.000 Kilometer Fahrleistung.

    Die Stadt hat detailliert über den Erfolg verschiedener Bochum-Fonds-Projekte Auskunft gegeben. Die Antwort der Verwaltung zeigt ein differenziertes Bild der seit 2021 geförderten „bürgerschaftlichen“ Projekte.

    Lastenräder mit hoher Nutzung

    Das 2021 mit 15.000 Euro geförderte Elektrolastenrad mit Anhänger ist weiterhin über das Sharingsystem www.bosela.de ausleihbar. Eine genaue Aufschlüsselung der jährlichen Ausleihzahlen kann die Verwaltung nicht liefern, da weder ein Fahrtenbuch geführt noch eine systematische Datenerfassung vorgesehen war. Die ermittelte Gesamtleistung der geförderten Räder beträgt jedoch rund 29.000 Kilometer.

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    Kita-Gartenprojekt nie realisiert

    Das mit 25.000 Euro geplante Projekt einer Kleingartenparzelle für Kinder einer integrativen Kita wurde nach dem Beschluss des Entscheidungsgremiums zurückgezogen. Die Kita-Einrichtung setzte das Vorhaben aus organisatorischen Gründen nicht um. Daher wurden keine Fördermittel ausgezahlt und es fanden keine geplanten Aktionen oder Feste statt.

    Erfolgreiche Workshop-Reihe in „Bibliothek der Dinge“

    Positiv verlief hingegen das 2022 mit 16.900 Euro geförderte Workshop-Programm der „Bibliothek der Dinge“. Trotz Corona-Schutzmaßnahmen konnten alle zwölf geplanten monatlichen Workshops durchgeführt werden – von Siebdrucken über Filzen bis hin zur Entwicklung eines Saatgut-Tauschregals. Die Teilnehmerzahl lag zwischen fünf und zwölf Personen pro Termin. Aus der Initiative heraus entstand auch ein erfolgreicher Adventsbasar.

    VR-Systeme für Sportjugend im Einsatz

    Für die Sportjugend im Stadtsportbund wurden 2023 mit 25.000 Euro VR-Brillen, Icaros-Systeme, Blaze Pods und iMo-Lern-Cubes angeschafft. Die Geräte kamen bei verschiedenen Veranstaltungen zum Einsatz, darunter Digitaltage an Schulen und Sportfeste. 2023 fanden fünf dokumentierte Aktionen statt, 2024 waren es sechs und 2025 eine. Alle Geräte sind laut Verwaltung noch funktionsfähig.

    Eine Vollzeitstelle für Fondsverwaltung

    Die Organisation und Verwaltung des Bochum-Fonds obliegt bei der Bochum Marketing GmbH einer Vollzeitstelle als zentraler Projektleitung. Ergänzend erbringen Mitarbeitende aus Quartiersmanagement, Kommunikation und Buchhaltung abteilungsübergreifende Unterstützung.