Schlagwort: Sport

  • Sportanlage Westerholt: Verwaltung prüft Kunstrasenplatz für Hockey in städtischer Trägerschaft

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    27.01.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt erwägt, den geplanten Hockey-Kunstrasenplatz an der Bezirkssportanlage Hustadtring vollständig aus städtischen Mitteln zu finanzieren. Bislang scheiterte das Projekt am ursprünglich geplanten 60/40-Finanzierungsmodell mit dem Bochumer Hockey Verein 05.

    Die Bezirkssportanlage Westerholt am Hustadtring 5 steht im Fokus der kommunalen Sportstättenentwicklung. Wie die Verwaltung in ihrer Antwort auf eine SPD-Anfrage mitteilt, beschloss der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit bereits im September 2022 den Umbau der nicht mehr für den Fußballsport benötigten Anlage in einen speziellen Hockey-Kunstrasenplatz.

    Finanzierung noch nicht gesichert

    Das ursprüngliche Konzept sah eine Umsetzung nach dem städtischen 60/40-Modell vor, bei dem sich der Bochumer Hockey Verein 05 finanziell beteiligen sollte. Der Verein hat den erforderlichen Baukostenantrag eingereicht, dennoch konnte das Projekt bislang nicht realisiert werden, da die Gesamtfinanzierung nicht abschließend gesichert werden konnte.

    Unabhängig vom bisherigen Antrag besteht seitens der Sportverwaltung nun die Absicht, die Errichtung des Hockey-Kunstrasenplatzes in alleiniger städtischer Trägerschaft im Rahmen der Fortschreibung der Sportstättenentwicklungsplanung zu prüfen und gegebenenfalls vollständig mit städtischen Haushaltsmitteln zu realisieren.

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    Vielseitige Nutzung der Sportanlage

    Die Sportanlage Westerholtstraße verfügt über ein Rasenspielfeld für Hockey und Faustball, leichtathletische Anlagen mit Rundlaufbahn in Tenne, Weitsprung- und Kugelstoßanlage sowie ein Funktionsgebäude. Im Sommerhalbjahr wird sie regelmäßig vom Bochumer Hockey Verein 05, der Langlauf-Gemeinschaft Opelaner und dem USC Bochum Faustball und Turnen e.V. genutzt.

    2025 fanden zusätzlich ein Sportfest der Hufelandschule und ein Ultimate Frisbee-Turnier des Frisch Auf Altenbochum auf der Anlage statt. Im Winter nutzt die Langlaufgemeinschaft der Opelaner regelmäßig die Rundlaufbahn, während die Rasenspielfläche – wie alle Rasenflächen in der Stadt – geschlossen bleibt.

    Anlage in gutem Zustand

    Entgegen der in der SPD-Anfrage geäußerten Einschätzung eines „schlechten Zustands“ bewertet die Verwaltung die Sportanlage als „insgesamt gut gepflegt“. Nutzungsausfälle, Beschwerden oder Mängelmeldungen lägen nicht vor.

    Bezüglich der Kosten für den geplanten Kunstrasenplatz verweist die Verwaltung darauf, dass eine individuelle Betrachtungsweise erforderlich sei, die erst auf Basis der üblicherweise notwendigen Grundlagenermittlungen erfolgen könne.

  • Verwaltung erklärt Trainingssituation des TV Wattenscheid 01

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung räumt Einschränkungen der Trainingsmöglichkeiten für die Spitzenathleten des TV Wattenscheid 01 ein und verweist auf alternative Trainingsanlagen. Ein konkretes Personalkonzept für den Stadionbetrieb nach den FISU World University Games steht noch aus.

    Eingeschränkte Trainingsmöglichkeiten durch Bauarbeiten

    Die Verwaltung bestätigt in ihrer Antwort auf eine CDU-Anfrage, dass die Trainingssituation des TV Wattenscheid 01 in den vergangenen Monaten aufgrund von Bauarbeiten im Lohrheidestadion und den Vorbereitungen auf die FISU World University Games beeinträchtigt war. Auch künftig seien Einschränkungen bei größeren Leichtathletikveranstaltungen wie den Deutschen Meisterschaften nicht vollständig zu vermeiden.

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    Alternative Trainingsanlagen verfügbar

    Als Ausweichmöglichkeiten für Großveranstaltungen im Sportpark Lohrheide führt die Verwaltung die Trainingsanlagen am Olympiastützpunkt sowie weitere Leichtathletikanlagen im Stadtgebiet an. Kaderathletinnen und Kaderathleten könnten zudem auf Trainingsanlagen an anderen Bundes- und Landesleistungsstützpunkten, beispielsweise in Dortmund, ausweichen.

    Personalkonzept noch nicht finalisiert

    Für die Zeit nach den FISU World University Games plant die Stadtverwaltung den Einsatz eines festen Stammpersonals für die Organisation und Betreuung des Trainings- und Veranstaltungsbetriebs. Dieses könne bei Bedarf durch weitere städtische oder externe Dienstleister ergänzt werden. Das konkrete Personalkonzept sei jedoch noch nicht finalisiert.

    Hintergrund der Anfrage war ein Bericht des TV Wattenscheid 01 in der Lokalzeit Ruhr des WDR am 26. Juni 2025, in dem der Verein über Einschränkungen der Trainingsmöglichkeiten für seine Spitzenathleten berichtet hatte.

  • Bürgeranregung zu Surfwelle in der Ruhr wird nicht weiterverfolgt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Sportausschuss, eine Bürgeranregung zum Bau einer kostenlosen Surfwelle in der Ruhr bei Dahlhausen abzulehnen. Grund sind zahlreiche rechtliche, technische und finanzielle Hürden sowie geringe Nutzerzahlen.

    Ein Bürger hatte im April 2025 vorgeschlagen, in der Ruhr im Stadtteil Dahlhausen eine künstlich erzeugte stehende Welle zum Surfen zu errichten. Die Verwaltung hat den Vorschlag nun geprüft und kommt zu einem negativen Ergebnis.

    Rechtliche und technische Hindernisse

    Der Bau neuer Querbauwerke in der Ruhr ist aufgrund des Verschlechterungsverbots der EU-Wasserrahmenrichtlinie grundsätzlich nicht erlaubt. Eine stehende Welle wäre demnach nur durch einen Umbau des bestehenden Wehrs möglich, das jedoch verschiedenen Zuständigkeitsbereichen unterliegt – der Bezirksregierung Arnsberg, der Bezirksregierung Düsseldorf, Gelsenwasser und der Stadt.

    Das Wehr dient vorrangig der Trinkwassergewinnung und dem Hochwasserschutz. 2026 wird zusätzlich ein Fischaufstieg errichtet. In Niedrigwasserzeiten im Sommer könnte mit dem verbleibenden Abflusswasser voraussichtlich nur eine vier Meter breite Welle betrieben werden – kleiner als vergleichbare Anlagen.

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    Naturschutz als weitere Hürde

    Das Vorhaben liegt im Landschaftsschutzgebiet „Ruhraue/Ruhrsteilhang/Chursbusch“, wo die Errichtung baulicher Anlagen grundsätzlich verboten ist. Die Installation einer Surfwelle würde den Nutzungsdruck erhöhen und den angrenzenden geschützten Landschaftsbestandteil „Ruhrinsel südlich des Bahnhofs Dahlhausen“ negativ beeinträchtigen.

    Nutzerkonflikte und Sicherheitsbedenken

    Nach der Bochumer Sicherheitsverordnung ist das Schwimmen in der Ruhr grundsätzlich verboten – nur an der nahegelegenen Badestelle ist Baden zu bestimmten Zeiten erlaubt. Für einen ganzjährigen Surfbetrieb müsste diese Regelung geändert werden, was Konflikte mit Badegästen, Anglern und Wassersportlern zur Folge haben könnte.

    Bei erhöhtem Besucheraufkommen würde voraussichtlich eine durchgehende Wasseraufsicht erforderlich, die die ehrenamtliche DLRG nicht leisten könnte. Die Verwaltung verweist auch auf Risiken für das Image der Stadt – beispielsweise war die Welle in München nach einem Todesfall Mitte 2025 gesperrt.

    Geringe Nutzerzahlen, hohe Kosten

    Vergleichbare Anlagen in Nürnberg und Hannover haben rund 500 dauerhafte Nutzer pro Jahr. Der touristische Effekt für die Stadt wird als gering eingeschätzt. Gleichzeitig rechnet die Verwaltung mit Kosten im siebenstelligen Eurobereich – deutlich mehr als vom Bürger angenommen.

    Zusätzlich würde die mangelnde Infrastruktur Probleme bereiten: Der Bereich ist zwar per S-Bahn erreichbar, verfügt aber über keine Parkplätze. Ein hohes Besucheraufkommen könnte zu starkem Parksuchverkehr führen, da Surfer mit Ausrüstung eher mit dem Auto anreisen würden.

    Der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit wird am 23. Januar 2026 über die Empfehlung der Verwaltung entscheiden.

  • Bezirksvertretung Mitte soll 10.000 Euro für Mädchenfußball-Projekt bewilligen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.

    Die Verwaltung schlägt vor, das Projekt „Mädchen an den Ball“ im Bezirk Mitte mit 10.000 Euro aus bezirklichen Mitteln zu fördern. Das vereinsungebundene Fußballangebot richtet sich gezielt an Mädchen zwischen 6 und 17 Jahren und soll Selbstbewusstsein stärken sowie Geschlechterklischees abbauen.

    Niederschwelliger Zugang für alle Mädchen

    Das Projekt zeichnet sich durch einen sehr niederschwelligen Zugang aus und will gezielt Mädchen, insbesondere auch solche mit Migrationshintergrund, für den Fußballsport gewinnen. Dabei steht die soziale Funktion des Sports im Vordergrund.

    Die gezielte sportliche und soziokulturelle Förderung soll den Teilnehmerinnen ein neues und gestärktes Selbstbewusstsein vermitteln. Neben den sportlichen Fähigkeiten stehen die Entwicklung und Weitergabe sozialer, interkultureller und kreativer Kompetenzen im Fokus.

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    Persönlichkeitsentwicklung durch Teamsport

    Erklärtes Ziel des Projekts ist es, durch den Sport in der Mannschaft die Persönlichkeitsstruktur der Mädchen zu stärken. Gleichzeitig sollen Soft Skills wie Teamfähigkeit, Integrationsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein erlernt und trainiert werden.

    Der Trägerverein finanziert seine Projekte grundsätzlich selbst durch Spenden und beantragt nun erstmals einen städtischen Zuschuss. Nach Vereinsangaben ist das Projekt erfolgreich: Jeweils 8 bis 15 Mädchen nehmen an den Trainingsangeboten teil und werden von drei Trainerinnen angeleitet.

    Beratung in zwei Gremien

    Die Sportverwaltung bewertet das Projekt als unterstützenswert. Der Beschlussvorschlag durchläuft zunächst den Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit am 23. Januar 2026 zur Vorberatung. Die finale Entscheidung trifft die Bezirksvertretung Mitte am 5. März 2026.

  • Verwaltung beantwortet Fragen zur Sportanlage am Lohring

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung hat auf eine CDU-Anfrage zu Problemen an der Sportanlage Lohring geantwortet. Während die Verwaltung keine Mängel bei der Entwässerung sieht, soll ein neuer Verein durch regelmäßige Präsenz die Fremdnutzung reduzieren.

    Die CDU-Fraktion hatte im Dezember 2024 auf verschiedene Probleme an der erst vor wenigen Jahren sanierten Sportanlage Lohring hingewiesen. Vereinsvertreter klagten über eine durch Laub verstopfte Drainage, Vandalismusschäden an Trainerbänken sowie Volleyball- und Basketballnetzen, beschädigte Zaunelemente und zunehmende Konflikte mit Fremdnutzern.

    Keine Entwässerungsprobleme erkennbar

    Die Sportverwaltung sieht nach Rücksprache mit den zuständigen Fachbereichen und dem Platzwart keine Mängel im Entwässerungssystem. Der DIN-gerechte Aufbau der Sportfläche gewährleiste eine unmittelbare Ableitung des Regenwassers. Die umlaufende Muldenrinne werde regelmäßig gereinigt, die Einläufe seien bereits im Rahmen der Laubbeseitigung gesäubert worden.

    Einen kausalen Zusammenhang zwischen den inzwischen behobenen Absackungen am Spielfeldrand und der Entwässerung könne die Verwaltung nicht erkennen. Die beobachtete Faltenbildung im Teppich befinde sich im Aus-Bereich und stelle keine unmittelbare Unfallgefahr dar. Eine Ausbesserung erfolge durch Pflegearbeiten im laufenden Jahr.

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    Neuer Verein soll Fremdnutzung eindämmen

    Zur Eindämmung der unerlaubten Fremdnutzung außerhalb der Trainings- und Schulzeiten soll der Verein Weitmar Genclerbirligi 95 e.V. auf die Anlage am Lohring umziehen. Ziel sei es, durch einen Verein mit starker Jugendarbeit eine regelmäßige Vereinspräsenz zu schaffen und so eine sozial stabilisierende Wirkung zu erzielen.

    Die Beseitigung von Vandalismusschäden und die Reinigung der Anlage erfolgten im Rahmen der regulären Pflege und Instandhaltung. Auffällige Verschmutzungen und Beschädigungen würden durch den Platzwart dokumentiert und an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

    Platz- und Nutzungsordnung bereits ausgehängt

    Auf die Frage nach der fehlenden sichtbaren Platzordnung antwortete die Verwaltung, dass die Anregung zur Anbringung eines Schildes mit der Platz- und Nutzungsordnung bereits umgesetzt worden sei. Die Schilder seien sichtbar am Eingang installiert und sollten zur besseren Durchsetzung des Hausrechts beitragen.

  • Stadt lehnt verbesserten Wasserzugang an der Ruhr ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Verwaltung empfiehlt dem Sportausschuss, eine Anregung zur Verbesserung des Wasserzugangs an der Badestelle Ruhrmühle abzulehnen. Grund sind rechtliche Bedenken wegen möglicher Haftungsrisiken.

    Anregung sieht Ufergestaltung vor

    Die eingereichte Anregung nach § 24 GO NRW zielt darauf ab, den Zugang zum Wasser an der Badestelle Ruhrmühle zu erleichtern. Vorgeschlagen wird eine Umgestaltung des Ufers, beispielsweise durch Angleichung der Uferlinie und das Einbringen von Kies oder Beton, um den Wasserzugang weniger beschwerlich und sicherer zu machen.

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    Gutachten warnt vor Haftungsrisiken

    Die Verwaltung stützt ihre ablehnende Haltung auf ein Gutachten der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB), das bereits für die Badestelle Dahlhausen erstellt wurde. Das Gutachten warnt, dass eine gestaltete Wasserzugangsanlage den Eindruck eines betriebenen Naturbades erwecken könnte.

    Dies wäre rechtlich problematisch, da dadurch eine erweiterte Verkehrssicherungspflicht entstehen würde. Die Stadt müsste dann qualifiziertes Aufsichtspersonal vorhalten, Rettungsgeräte bereitstellen und umfangreiche organisatorische Maßnahmen umsetzen.

    Unterscheidung zwischen Badestelle und Naturbad

    Nach der DGfdB-Richtlinie R 94.12 sind Naturbäder klar abgegrenzte Anlagen mit für Badezwecke geeigneten und gekennzeichneten Wasserflächen. Bereits der äußere Eindruck kann Gerichte dazu veranlassen, eine Einstufung als Naturbad vorzunehmen – selbst ohne weitere Einrichtungen wie Badestege oder Wasserrutschen.

    Die Verwaltung betont, dass kein Einsatz von Rettungspersonal vorgesehen sei und der Status als einfache Badestelle zwingend erhalten werden müsse. Bei einem Unfall könnte die Stadt wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht haftbar gemacht werden.

    Entscheidung im Januar

    Der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit wird am 23. Januar 2026 über die Anregung entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt, diese aus den genannten rechtlichen Gründen abzulehnen.

  • Bezirksvertretung Nord soll Fußballprojekt für Mädchen mit 10.000 Euro fördern

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordMehrheitlich gegen Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 1
    Dagegen: 17
    Dafür: 1

    Die Verwaltung schlägt vor, das Projekt „Mädchen an den Ball“ im Bezirk Nord mit 10.000 Euro aus bezirklichen Mitteln zu unterstützen. Das niederschwellige Angebot richtet sich an Mädchen zwischen 6 und 17 Jahren und soll insbesondere auch Mädchen mit Migrationshintergrund für den Fußballsport gewinnen.

    Projekt soll Selbstbewusstsein und soziale Kompetenzen stärken

    Das Projekt „Mädchen an den Ball“ verfolgt neben der sportlichen Förderung auch soziokulturelle Ziele. Laut Konzept des durchführenden Vereins soll Mädchen zwischen 6 und 17 Jahren „ein neues und gestärktes Selbstbewusstsein“ vermittelt werden. Die Entwicklung sozialer, interkultureller und kreativer Kompetenzen steht dabei ebenso im Vordergrund wie das Erlernen sportlicher Fähigkeiten.

    Erklärtes Ziel ist es, durch den Mannschaftssport die Persönlichkeitsstruktur der Mädchen zu stärken und Soft Skills wie Teamfähigkeit, Integrationsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein zu trainieren.

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    Erfolgreiches Angebot mit 8 bis 15 Teilnehmerinnen

    Nach Auskunft des Vereins läuft das Projekt in Bochum erfolgreich. Jeweils 8 bis 15 Mädchen nehmen an den Trainingsangeboten teil und werden dabei von drei Trainerinnen und Trainern angeleitet. Das Angebot zeichnet sich durch seinen niedrigschwelligen, vereinsungebundenen Zugang aus.

    Beratung in zwei Gremien geplant

    Der Beschlussvorschlag wird zunächst am 23. Januar 2026 im Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit vorberaten. Die endgültige Entscheidung über die Mittelbereitstellung trifft die Bezirksvertretung Bochum-Nord in ihrer Sitzung am 3. März 2026.

    Die Sportverwaltung bewertet das Projekt als unterstützenswert. Der Verein finanziert seine Arbeit grundsätzlich selbst durch Spenden und beantragt nun erstmals städtische Unterstützung aus den bezirklichen Mitteln.

  • Verwaltung bestätigt: Skate-Anlagen in Bochum entsprechen nicht den Bedürfnissen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung räumt ein, dass die Kritik der Initiative „Make Bochum Skate Again“ berechtigt ist. Es gibt derzeit keine ausschließlich für Skater ausgelegten Parks oder Plätze in der Stadt. Lediglich einzelne Skate-Elemente sind auf Kinderspielplätzen aufgestellt.

    Initiative kritisiert marode Anlagen

    Die SPD-Fraktion hatte in einer Anfrage auf einen Radio Bochum-Bericht über die Initiative „Make Bochum Skate Again“ Bezug genommen. Laut der Berichterstattung kritisiere die Initiative den aktuellen Zustand der Skateplätze, die „häufig marode oder nicht den Bedürfnissen der Skaterinnen und Skater entsprechend gestaltet“ seien.

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    Verwaltung gibt Kritik recht

    Das Referat für Sport und Bewegung bestätigt in seiner Antwort die Vorwürfe: „Die Kritik der Initiative ist aus Sicht der Verwaltung nachzuvollziehen. Die vorhandenen Skateanlagen bzw. Skatepunkte befinden sich in einem Zustand, der nicht den Bedürfnissen der Skate-Community entspricht.“

    Nur Skate-Elemente auf Spielplätzen vorhanden

    Auf die Frage nach vorhandenen Skateparks und -plätzen stellt die Verwaltung klar: „Es gibt in Bochum keinen Skatepark oder Skateplätze die ausschließlich auf die Bedarfe von Skaterinnen und Skater ausgerichtet sind.“

    Lediglich einzelne Skate-Elemente wurden bisher auf Kinderspielflächen aufgestellt, und zwar in der Spielzone West, Am Sattelgut, In der Voßbank / In der Röttgersbank, Auf der Heide, an der Stockumer Straße und am städtischen Kinder- und Jugendfreizeithaus JuMa an der Markstraße. Da diese Elemente auf Kinderspielflächen stehen, liegt die Zuständigkeit beim Jugendamt.

    Überlegungen für zentralen Skatepark laufen

    Die Verwaltung gibt an, dass die Möglichkeit eines zentralen Skateparks oder mehrerer dezentraler Skateflächen in ämterübergreifende Überlegungen einbezogen wird. Diese erfolgen im Rahmen der Diskussionen über zusätzliche Bewegungsangebote außerhalb bestehender Sportinfrastrukturen, beispielsweise im Gremium Spielleitplanung.

    Die Vorlage wird am 23. Januar 2026 im Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit zur Kenntnisnahme behandelt.

  • Wattenscheid erhält Fußballprojekt für Mädchen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid soll 10.000 Euro für die Fortsetzung des Projekts „Mädchen an den Ball“ bereitstellen. Das niederschwellige Fußballangebot richtet sich gezielt an Mädchen zwischen 6 und 17 Jahren und will Geschlechterklischees abbauen.

    Projekt stärkt Selbstbewusstsein und soziale Kompetenzen

    Das Projekt „Mädchen an den Ball“ setzt auf einen sehr niedrigschwelligen Zugang und will gezielt Mädchen, insbesondere auch solche mit Migrationshintergrund, für den Fußballsport gewinnen. Dabei steht die soziale Funktion des Sports im Vordergrund.

    Laut Konzept des Vereins soll die „gezielte sportliche und soziokulturell ausgerichtete Förderung“ Mädchen zwischen 6 und 17 Jahren ein neues und gestärktes Selbstbewusstsein vermitteln. Die Entwicklung sozialer, interkultureller und kreativer Kompetenzen steht dabei ebenso im Vordergrund wie das Erlernen der sportlichen Fähigkeiten.

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    Erfolgreiche Teilnahme mit drei Trainern

    Nach Auskunft des Vereins sind die Projekte sehr erfolgreich. Jeweils 8 bis 15 Mädchen nehmen an den Trainingsangeboten teil und werden von drei Trainern angeleitet. Die Sportverwaltung bewertet das Projekt als unterstützenswert.

    Beratungsverfahren läuft

    Der Antrag durchläuft zunächst am 23. Januar 2026 den Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit zur Vorberatung. Die endgültige Entscheidung trifft die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 3. März 2026.

    Der Verein finanziert seine Projekte grundsätzlich selbst durch Spenden und beantragt nun erstmals städtische Unterstützung aus den bezirklichen Mitteln.

  • Stadt übernimmt Ausfallbürgschaften für Sporteinrichtungs-Modernisierung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt wird Ausfallbürgschaften für eine Beteiligungsgesellschaft übernehmen, die eine bestehende Sporteinrichtung umbauen und modernisieren will. Die Finanzierung erfolgt über Bankdarlehen, für die das Kreditinstitut städtische Bürgschaften als Sicherheit verlangt.

    Investition in bestehende Sporteinrichtung

    Eine Gesellschaft, an der die Stadt sowohl unmittelbar als auch mittelbar beteiligt ist, plant umfangreiche Baumaßnahmen an einer bereits bestehenden Sporteinrichtung. Das Projekt umfasst Umbau, Grundmodernisierung und Erweiterung der Anlage. Die Finanzierung soll durch Darlehen eines Kreditinstituts erfolgen.

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    Städtisches Interesse an der Maßnahme

    Im Rahmen der gemeindlichen Aufgabenerfüllung hat die Stadt ein unmittelbares eigenes Interesse an den geplanten Investitionen. Das Kreditinstitut macht die Darlehensgewährung davon abhängig, dass die Stadt Ausfallbürgschaften in Höhe der Darlehenssummen übernimmt.

    Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

    Die eigentliche Beschlussvorlage (Nr. 20252640) wird in nichtöffentlicher Sitzung behandelt. Grund hierfür sind finanzwirtschaftliche Daten sowie Zahlen der Gesellschaft und des Kreditinstituts, deren Veröffentlichung zu finanziellen und wirtschaftlichen Nachteilen führen könnte.

    Gremienlauf

    Die Angelegenheit durchläuft mehrere städtische Gremien: zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 27. Januar 2026, dann den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar 2026 und schließlich den Rat am 5. Februar 2026. Alle Gremien erhalten die Vorlage zur Kenntnisnahme.