Schlagwort: Umwelt und Nachhaltigkeit

  • Stadtgestalter/Volt fragt nach Stand der Haltestellen-Begrünung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    15.01.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt will wissen, wie es um die Begrünung von Bushaltestellen steht. In einer Anfrage für den Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit erkundigen sich die Ratsmitglieder nach Erfahrungen, aktuellen Zahlen und Plänen für 2026 und 2027.

    Seit 2022 tauscht die BOGESTRA sukzessive Fahrgastunterstände gegen begrünte Modelle aus. Die bereits vorhandenen Unterstände lassen sich nicht nachträglich begrünen, weshalb sie durch neue Modelle ersetzt werden müssen. Pro Haltestelle entstehen dabei rund sieben Quadratmeter Begrünung, die 140 Liter Regenwasser aufnehmen können.

    Aktueller Stand und Planungen

    Im Mai 2024 hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass sieben Bushaltestellen bereits begrünt wurden. Der Plan sieht vor, jährlich drei Fahrgastunterstände neu zu begrünen. Bis 2029 sollen im gesamten BOGESTRA-Gebiet in Bochum, Gelsenkirchen und Witten 40 Haltestellen begrünt werden.

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    Vier konkrete Fragen

    Die Stadtgestalter/Volt wollen nun von der Verwaltung wissen, welche Erfahrungen bislang mit den begrünten Fahrgastunterständen gemacht wurden und ob Fördergelder oder Kooperationen gewonnen werden konnten. Außerdem fragen sie nach der aktuellen Anzahl begrünter Haltestellen in Bochum.

    Planungen für 2026 und 2027

    Besonders interessiert die Ratsgruppe, welche konkreten Haltestellen die BOGESTRA in den Jahren 2026 und 2027 mit begrünten Fahrgastunterständen ausstatten will. Sie fragen auch, was nötig wäre, um die Anzahl pro Jahr zu erhöhen.

    Alternative Bepflanzung gefordert

    Eine vierte Frage richtet sich auf die Art der Bepflanzung: Die Stadtgestalter/Volt erkundigen sich, ob andere, besonders insektenfreundliche extensive Bepflanzungen statt der regelmäßig genutzten Mauerpfeffer-Pflanzen möglich wären.

    Die Anfrage wird in der ersten Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15. Januar 2026 behandelt.

  • Stadtwerke Bochum erhöhen Beteiligung an Trianel Erneuerbare Energien

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtwerke Bochum Holding will ihre Anteile an der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG von derzeit 12,19 Prozent um bis zu 4,35 Prozent erhöhen. Die kommunale Investitionsplattform für erneuerbare Energien hat ihre ursprünglichen Ausbauziele bereits deutlich übertroffen.

    Die Stadtwerke Bochum Holding (StwBo Holding) nutzt ein konsortialvertragliches Vorkaufsrecht, um ihre Beteiligung an der TEE zu erweitern. Die zusätzlichen Anteile werden verfügbar, weil sich Mitgesellschafter von ihrer Beteiligung trennen möchten. Sollten mehrere Gesellschafter ihr Vorkaufsrecht ausüben, werden die Anteile anteilig aufgeteilt.

    Erfolgreiche Entwicklung der TEE

    Seit ihrer Gründung hat sich die Trianel Erneuerbare Energien sehr positiv entwickelt. Das Betriebsportfolio umfasst mittlerweile 17 Windparks mit einer Leistung von 235,8 MW und 11 Solarparks mit 99,6 MW. Damit konnte das ursprüngliche Ausbauziel von 200 MW Windkraft und 75 MW Photovoltaik bereits deutlich übertroffen werden. Weitere Projekte befinden sich in der Entwicklung und im Bau.

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    Strategische Vorteile der Anteilserhöhung

    Die geplante Anteilserhöhung soll die strategische Ausweitung der Aktivitäten im Geschäftsfeld Erneuerbare Energien vorantreiben. Bei vollständigem Erwerb der vorgesehenen Anteile würde dies – abhängig von der Umsetzung weiterer Projekte – einen Ausbau des Erzeugungsportfolios der StwBo Holding um rund 14,5 bis 17,5 MW bedeuten. Dies entspricht etwa einem Windpark mit drei Windenergieanlagen der aktuellen Generation.

    Bessere Risikostreuung durch diversifiziertes Portfolio

    Ein wesentlicher Vorteil der TEE-Beteiligung liegt in der verbesserten Risikostruktur. Im Vergleich zu Investitionen in Einzelprojekte können sowohl Entwicklungs- als auch Betriebsrisiken über das diversifizierte Portfolio besser gestreut werden.

    Beratung in nichtöffentlicher Sitzung

    Die Angelegenheit wird zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und der Identität der veräußernden Mitgesellschafter in nichtöffentlicher Sitzung behandelt. Die Projektpartner haben Vertraulichkeit vereinbart und sich im Gesellschaftsvertrag verpflichtet, entsprechende Gremienberatungen nicht öffentlich durchzuführen.

    Die TEE verfügt über einen Vorratsbeschluss, der es ermöglicht, bei Vorliegen fest definierter Investitionskriterien kurzfristig in Projekte zu investieren. Die Einhaltung dieser Kriterien wird durch einen von den Gesellschaftern eingesetzten Beirat überprüft, die finale Investitionsentscheidung trifft die Gesellschafterversammlung.

  • Die Linke fordert systematische Prüfung für flächendeckendes Tempo 30

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Linksfraktion im Rat will die neuen rechtlichen Möglichkeiten der Straßenverkehrsordnung für eine umfassende Einführung von Tempo 30 nutzen. In einer Anfrage an den Mobilitätsausschuss kritisiert sie die bisherige „stückwerkhafte“ Praxis und fordert eine systematische Potentialanalyse für das gesamte Stadtgebiet.

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat eine umfangreiche Anfrage zur kommenden Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur eingereicht. Darin fordert sie eine Potentialanalyse für eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 unter Nutzung der erweiterten Handlungsspielräume der novellierten Straßenverkehrsordnung.

    Neue rechtliche Möglichkeiten nutzen

    Nach Ansicht der Linksfraktion haben die jüngsten Änderungen der StVO und des Straßenverkehrsgesetzes den Kommunen mehr Spielraum verschafft. Neben der Verkehrssicherheit seien nun auch Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie städtebauliche Entwicklung explizit als Gründe für Geschwindigkeitsbeschränkungen anerkannt. Besonders die Erleichterungen für Lückenschlüsse zwischen bestehenden Tempo-30-Zonen und der erweiterte Schutz vor sensiblen Einrichtungen böten neue Möglichkeiten.

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    Kritik an bisheriger Praxis

    Die aktuelle Praxis, Tempo 30 nur auf Einzelantrag und nach langwierigen Prüfungsverfahren einzuführen, bezeichnet die Fraktion als ineffizient. Ein systematisches Vorgehen, gestützt auf Daten des Amtes für Geoinformation und die neuen rechtlichen Möglichkeiten, würde die Verwaltung entlasten und Vision Zero sowie Lärmschutz voranbringen.

    Vier konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die Linksfraktion stellt vier spezifische Fragen: Zunächst möchte sie wissen, an welchen Abschnitten des Haupt- und Nebenstraßennetzes bereits die rechtlichen Voraussetzungen für Tempo 30 vorliegen, ohne dass die Geschwindigkeitsreduzierung umgesetzt wurde.

    Des Weiteren fragt sie nach den Plänen der Verwaltung, die neuen Spielräume für Lückenschlüsse von bis zu 500 Metern zwischen Tempo-30-Abschnitten systematisch zu nutzen.

    Geoportal als transparentes Instrument

    Ein zentraler Punkt der Anfrage betrifft die Erstellung einer fachübergreifenden Analysekarte im städtischen Geoportal. Diese soll Lärmkartierungen, Standorte sensibler Einrichtungen, aktuelle Unfalldaten und bestehende Geschwindigkeitsvorgaben übereinanderlegen, um transparent darzustellen, wo Tempo 30 rechtlich bereits heute möglich wäre.

    Abschließend erkundigt sich die Fraktion nach den personellen und finanziellen Ressourcen für eine flächendeckende Prüfung des Stadtgebietes anhand der neuen Rechtslage, statt nur auf punktuelle Anträge der Bezirksvertretungen zu reagieren.

    Die Anfrage wurde von Ratsmitglied Dr. Sonja Knobbe eingereicht und ist für die Ausschusssitzung am 20. Januar 2026 vorgesehen.

  • Neue Schutzzone: Bebauungsplan für Naturschutzgebiet Kalwes/Grimberg auf dem Weg

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung will mit einem neuen Bebauungsplan den Grundstein für ein 73 Hektar großes Naturschutzgebiet zwischen Campus und Ruhr legen. Der Plan sieht vor, bisherige Sondergebietsflächen der Ruhr-Universität in Wald- und Naturschutzflächen umzuwandeln.

    Zwei Teilbereiche für den Naturschutz

    Der Bebauungsplan Nr. 1031 umfasst zwei getrennte Bereiche östlich der Ruhr-Universität. Teilbereich A erstreckt sich über 1,4 Hektar zwischen Ruhr-Universität und Hochschule Bochum südlich der Straße Am Hochschulcampus. Diese Waldfläche mit dichtem Laubwaldbestand soll künftig als Wald festgesetzt werden.

    Teilbereich B mit 0,9 Hektar liegt südwestlich der Straße Auf dem Kalwes und beherbergt die sogenannte „Orchideenwiese“ – ein nach Bundesnaturschutzgesetz geschütztes Biotop mit seltener Feuchtwiesen-Vegetation. Diese Fläche soll als Bereich für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft ausgewiesen werden.

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    Wegfall bisheriger Baurechte

    Mit dem neuen Plan werden Teile der bestehenden Bebauungspläne Nr. 280 und 281 aufgehoben, die diese Bereiche bislang als „Sondergebiet der Ruhr-Universität Bochum“ ausweisen. Diese Festsetzung steht der geplanten Einbeziehung in den Landschaftsplan und die Ausweisung als Naturschutzgebiet entgegen.

    Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt und bereitet die Integration der Flächen in das geplante Naturschutzgebiet Nr. 8 sowie den Landschaftsplan Bochum Mitte/Ost vor.

    Verfahrensstand und weitere Schritte

    Das Planverfahren läuft bereits seit dem Aufstellungsbeschluss vom November 2022. Nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sommer 2023 fand die öffentliche Auslegung von Mai bis Juni 2025 statt.

    Nun steht der Satzungsbeschluss an. Die Bezirksvertretung Bochum-Süd wird am 27. Januar 2026 angehört, bevor der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. März vorberät. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026.

  • Rat entscheidet über Wirtschaftspläne der USB-Gesellschaften für 2026

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen (AfD)
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 2 (AfD)
    05.02.2026RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 14 (AfD)

    Die USB Bochum GmbH und die USB Service GmbH haben ihre Wirtschaftspläne für das Jahr 2026 vorgelegt. Nach Beratung durch die Aufsichtsräte soll der Rat am 5. Februar über die Zustimmung zu den Planungen der städtischen Unternehmen entscheiden.

    Die Verwaltung legt dem Rat die Wirtschaftspläne beider USB-Gesellschaften zur Beschlussfassung vor. Die Beratungen beginnen Ende Januar in den zuständigen Ausschüssen, bevor der Rat die endgültige Entscheidung trifft.

    USB Bochum GmbH plant mit 329.000 Euro Gewinn

    Die USB Bochum GmbH weist in ihrem Erfolgsplan ein Ergebnis vor Gewinnabführung von 329.000 Euro aus. Die Umsatzerlöse verringern sich gegenüber 2025 geringfügig um 308.000 Euro auf 82,779 Millionen Euro. Dieser Rückgang um 0,37 Prozent ist hauptsächlich auf geringere Erlöse bei Ersatzbaustoffen und der Papierverwertung zurückzuführen.

    Gleichzeitig steigen die LSP-Entgelte für die Abfallwirtschaft um 6,98 Prozent und für die Straßenreinigung um 3,63 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

    Der Personalaufwand erhöht sich um 1,509 Millionen Euro auf 46,778 Millionen Euro, was einem Anstieg von 3,3 Prozent entspricht. Grund sind die eingeplanten tariflichen Anpassungen von durchschnittlich drei Prozent.

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    Deponierückstellungen wirken sich positiv aus

    Bei den Deponierückstellungen plant die USB Bochum mit einer Zuführung von 183.000 Euro und einer Inanspruchnahme von 7,566 Millionen Euro. Dies wirkt sich im Saldo mit 7,383 Millionen Euro aufwandsmindernd auf das Ergebnis aus.

    Die Abschreibungen steigen deutlich um 1,692 Millionen Euro auf 6,984 Millionen Euro, was einem Anstieg von knapp 32 Prozent entspricht. Auch die zusätzlichen Aufwendungen für das stadtweite Projekt „Smart City Innovation Unit“ belasten weiterhin das Ergebnis.

    USB Service GmbH rechnet mit 511.000 Euro Gewinn

    Die USB Service GmbH, die den Containerdienst und das EKOCityCenter umfasst, plant für 2026 ein Ergebnis vor Gewinnabführung von 511.000 Euro. Dies liegt unter dem erwarteten Jahresüberschuss für 2025 von 742.000 Euro, der jedoch noch durch den Brand im EKOCityCenter beeinflusst wird.

    Die Umsatzerlöse sollen 2026 bei 29,299 Millionen Euro liegen, deutlich über der Hochrechnung 2025 von 25,856 Millionen Euro. Die höheren Erlöse im Maklergeschäft und Containerdienstgeschäft resultieren vorrangig aus Preisanpassungen.

    Steigende Kosten durch CO2-Steuer

    Die Aufwendungen für Fremdleistungen steigen um 2,853 Millionen Euro auf 15,890 Millionen Euro. Dies liegt größtenteils an höheren Verwertungs- und Verbrennungsaufwendungen, unter anderem durch die angehobene CO2-Steuer.

    Die Personalkosten erhöhen sich um 1,060 Millionen Euro auf 7,087 Millionen Euro, bedingt durch tarifliche Anpassungen von durchschnittlich drei Prozent und zusätzliche Stellen.

    Beratungsweg bis zur Ratsentscheidung

    Die Wirtschaftspläne durchlaufen zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 27. Januar sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 5. Februar 2026.

  • SPD Wattenscheid fordert mehr Transparenz bei Baummaßnahme Graf-Adolf-Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid verlangt von der Verwaltung detaillierte Informationen zur Bürgerbeteiligung bei der laufenden Baummaßnahme Graf-Adolf-Straße. Nach den bereits Ende 2025 durchgeführten Baumfällungen sollen Anwohner besser über den weiteren Verlauf informiert und in die Planungen einbezogen werden.

    Kritik an mangelnder Öffentlichkeitsbeteiligung

    In einer am 14. Januar 2026 eingereichten Anfrage kritisiert Fraktionsvorsitzender Thomas Dißelbeck die bisherige Kommunikation der Stadtverwaltung bezüglich der Baumaßnahme. Die SPD-Fraktion sieht „berechtigtes öffentliches Interesse“ an einer transparenten und dialogorientierten Begleitung des Projekts.

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    Konkrete Fragen zur Bürgerbeteiligung

    Die Sozialdemokraten fordern Auskunft darüber, wie die Verwaltung Anwohner und Öffentlichkeit „zeitnah und qualifiziert“ über den weiteren Verlauf der Baummaßnahme informiert. Zudem möchten sie wissen, in welcher Form eine Einbindung der Anwohnerschaft bei der weiteren Ausgestaltung – etwa bei Ersatzpflanzungen und der Gestaltung – vorgesehen oder möglich ist.

    Hintergrund der Anfrage

    Anlass für die parlamentarische Initiative sind die bereits Ende 2025 vorgenommenen Baumfällungen und die fortgeschrittenen Arbeiten an der Graf-Adolf-Straße. Die SPD-Fraktion sieht Nachholbedarf bei der Bürgerbeteiligung und fordert eine stärkere Einbeziehung der Anwohnerschaft in die weiteren Planungsprozesse.

  • UWG fordert Dach- und Fassadenbegrünung bei städtischen Gebäuden in Wattenscheid

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: –
    Dagegen: 4 (AfD)
    Dafür: 15 (SPD, CDU, UWG:FB, Grüne, LINKE., WatC)

    Die UWG-Bezirksfraktion will die Stadt dazu bewegen, bei eigenen Liegenschaften mit gutem Beispiel voranzugehen und Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Photovoltaikanlagen zu installieren. Ein entsprechender Ergänzungsantrag soll in der nächsten Bezirksvertretung behandelt werden.

    Öffentliche Gebäude als Vorbild

    Mit einem Ergänzungsantrag zur CDU-Initiative „Urbaner Erlebnisort-City“ fordert die UWG-Bezirksfraktion Wattenscheid, dass die Stadt zunächst bei eigenen Gebäuden aktiv wird. Fraktionsvorsitzender Hans-Josef Winkler argumentiert, dass öffentliche Gebäude eine wichtige Vorbildfunktion haben und zeigen können, „wie Klimaschutz, Klimaanpassung und nachhaltige Stadtentwicklung konkret umgesetzt werden können“.

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    Fokus auf Rathaus, Schulen und Kitas

    Konkret soll bei der Sanierung des Wattenscheider Rathauses sowie bei Schulen und Kindertagesstätten im Stadtbezirk die Installation von Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Photovoltaikanlagen systematisch geprüft werden. Insbesondere im Rahmen anstehender Sanierungsmaßnahmen bieten sich laut UWG geeignete Anknüpfungspunkte.

    Pädagogischer Mehrwert für Bildungseinrichtungen

    Bei Schulen und Kitas sieht die UWG zusätzliche Vorteile: Begrünte Dächer und Fassaden würden einen pädagogischen Mehrwert schaffen, indem sie Umwelt- und Klimaschutz sichtbar machen. Gleichzeitig verbessern sie das Raumklima, reduzieren sommerliche Hitze und steigern die Aufenthaltsqualität für Kinder, Jugendliche und Beschäftigte.

    Erfahrungssammlung für private Nachahmung

    Durch den Einstieg über städtische Gebäude könnten praktische Erfahrungen gesammelt, Standards entwickelt und Akzeptanz geschaffen werden, die später auch private Eigentümer in der Wattenscheider Innenstadt zur Nachahmung motivieren, so die Argumentation der Freien Bürger.

    Der Antrag wird in der 3. Sitzung der Bezirksvertretung Wattenscheid am 20. Januar 2026 behandelt.

  • SPD Wattenscheid fragt nach Ladepark-Plänen an der Berliner Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid hat eine Anfrage zu den Planungen für einen großflächigen Elektro-Ladepark an der Berliner Straße 60 gestellt. Fraktionsvorsitzender Thomas Dißelbeck möchte wissen, welche Auswirkungen auf Anwohner und Grünflächen zu erwarten sind.

    Bedenken wegen Nähe zu Wohngebieten

    In ihrer am 14. Januar 2026 eingereichten Anfrage äußert die SPD-Fraktion Bedenken bezüglich der geplanten Errichtung des Ladeparks in direkter Nähe zu Wohnbebauung sowie angrenzenden Grün- und Freiflächen. Die Sozialdemokraten fordern die Verwaltung zu einer Stellungnahme zu drei zentralen Punkten auf.

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    Drei Kernfragen an die Verwaltung

    Zunächst möchte die Fraktion den aktuellen Planungsstand erfahren. Darüber hinaus interessieren sich die Kommunalpolitiker für die zu erwartenden Auswirkungen auf die umliegende Wohnbebauung, insbesondere in Bezug auf Lärm, Lichtemissionen und Verkehrsaufkommen. Gleichzeitig fragen sie nach geplanten Schutzmaßnahmen für die Anwohner.

    Sorge um Grün- und Freiflächen

    Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf dem Schutz bestehender Grün- oder Freiflächen. Die SPD-Fraktion möchte wissen, in welchem Umfang diese vom Projekt betroffen sind und welche Maßnahmen zum Erhalt, zur Aufwertung oder zum Ausgleich vorgesehen sind.

  • Stadt sieht keine Hinweise auf illegale Bodenverklappung an der Zeche Amalia

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Bochumer Stadtverwaltung weist Vorwürfe der mutmaßlich illegalen Verklappung von Böden auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Amalia zurück. Laut Umwelt- und Grünflächenamt gibt es keine Hinweise auf verunreinigte Böden, die angelieferten Materialien halten die gesetzlichen Vorsorgewerte ein.

    Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen bekannt

    Die Verwaltung bestätigt, dass ihr laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bekannt sind. Über konkrete Ergebnisse dieser Ermittlungen liegen jedoch keine Informationen vor. Die Stadt selbst hat keine eigenen Ermittlungen eingeleitet.

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    Regelmäßige Kontrollen durch Bodenschutzbehörde

    Die Untere Bodenschutzbehörde (UBB) der Stadt nimmt seit Beginn der Baumaßnahme regelmäßig Kontrollen vor. Dies geschieht sowohl im Rahmen von Baubesprechungen als auch durch spontane Kontrollen der angelieferten Böden. Zusätzlich führt der Bauherr gemäß den Baugenehmigungen eine Qualitätskontrolle durch, die von einem Fachgutachter sowie der UBB überwacht wird.

    Keine verklappten Materialien festgestellt

    Auf die Frage nach möglichen Deponieklassen stellt die Verwaltung klar, dass ihr keine „verklappten“ Materialien bekannt sind. Die angelieferten Böden halten die Vorsorgewerte der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung ein.

    Grundwasserbeeinflussung ausgeschlossen

    Die Zeche Amalia gehört nicht zu den in der Landtagsvorlage thematisierten Standorten, bei denen eine Grundwasserbeeinflussung nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Standorte betreffen Flächen unter Bergaufsicht wie Tagebaue, wo Verfüllungen grundwassernah durchgeführt wurden. Am Standort Zeche Amalia ist eine Beeinflussung des Grundwassers aufgrund der mächtigen Überdeckung nicht abzuleiten.

    Keine Direct-Push Sondierungen geplant

    Direct-Push Sondierungen zur weiteren Überprüfung des Sachverhalts sind nicht vorgesehen. Die Verwaltung sieht hierfür keine Veranlassung, da der Standort nicht zu der problematischen Flächenkategorie gehört.

    Die Anfrage der Grünen-Fraktion bezog sich auf eine aktuelle Vorlage der Landesregierung im Rechtsausschuss des Landtages NRW, in der das Gelände als Standort gegenwärtiger Ermittlungen genannt wird. Auf dem Areal soll in Kürze ein Golfplatz fertiggestellt werden.

  • Die Linke beantragt Umbesetzung im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Linksfraktion im Rat hat für die Ratssitzung am 5. Februar 2026 eine Personaländerung im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit beantragt. Nina Eumann soll als stellvertretende sachkundige Bürgerin ausscheiden, Julian Kranz als neues stellvertretendes Mitglied nachrücken.

    Personalwechsel in Fachausschuss

    Mit dem am 14. Januar 2026 eingereichten Antrag zur 4. Ratssitzung strebt die Fraktion „Die Linke im Rat“ eine Umbesetzung in einem der wichtigen Fachausschüsse an. Der Antrag sieht vor, dass Nina Eumann ihre Position als stellvertretende sachkundige Bürgerin im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit aufgibt.

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    Neues Mitglied vorgeschlagen

    Als Nachfolger schlägt die Linksfraktion Julian Kranz vor, der als sachkundiger Bürger das neue stellvertretende Mitglied im Ausschuss werden soll. Der Antrag wurde von den Fraktionsmitgliedern Wiebke Köllner und Horst Hohmeier unterzeichnet und an Oberbürgermeister Jörg Lukat gerichtet.

    Die endgültige Entscheidung über die Gremienumbesetzung wird der Rat in seiner Sitzung am 5. Februar 2026 treffen.