Schlagwort: Umwelt und Nachhaltigkeit

  • Planungsgemeinschaft kritisiert 3. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr begrüßt grundsätzlich die geplante Flexibilisierung in der Landes- und Regionalplanung, sieht aber erhebliche Defizite bei der nachhaltigen Flächenentwicklung. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme warnt sie vor verstärktem Freiflächenverbrauch und voranschreitender Suburbanisierung.

    Flexibilisierung mit problematischen Nebenwirkungen

    Die Landesregierung NRW hat am 14. März 2025 die Einleitung eines Verfahrens zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen beschlossen. Das Ziel: eine Balance zwischen wirtschaftlichem Fortschritt, Ressourcenschonung und Klimaschutz schaffen. Gleichzeitig greift die Änderung Regelungen der 1. Änderung auf, die das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster zuvor als unzureichend begründet für unwirksam erklärt hatte.

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    Hauptkritikpunkte der Stellungnahme

    Die Planungsgemeinschaft, die über den Gemeinsamen Flächennutzungsplan verbundenen Städte der Region, äußert in mehreren Punkten deutliche Bedenken:

    Siedlungserweiterungen ohne Regionalplanung: Besonders kritisch sieht die Planungsgemeinschaft die geplante Ausnahmeregelung zu Ziel 2-3, wonach Siedlungserweiterungen von bis zu 5 Hektar oder in Einzelfällen sogar bis zu 10 Hektar über die Grenzen der in Regionalplänen festgelegten Siedlungsbereiche hinaus möglich werden sollen. Diese würden sich damit der regionalplanerischen Steuerung entziehen.

    Ortsentwicklung über Eigenbedarf hinaus: Problematisch ist auch die neue Möglichkeit in Ziel 2-4, nicht in Regionalplänen festgelegte Ortsteile über den Eigenbedarf hinaus entwickeln zu können. Dies würde Suburbanisierung und Zersiedelung vorantreiben.

    Brachflächen und Flächenverbrauch

    Ein weiterer Streitpunkt ist die geplante Nichtanrechnung von Brachflächen auf den Siedlungsflächenbedarf. Die Planungsgemeinschaft befürchtet, dass dies in Konkurrenz zur Brachflächenentwicklung den Siedlungsdruck auf den Freiraum massiv erhöhen würde.

    Besonders das sogenannte „Flex-Modell“ stößt auf Widerstand: Es soll ermöglichen, bis zum Dreifachen des ermittelten Bedarfs als Siedlungsbereiche festzulegen. Die Planungsgemeinschaft regt stattdessen an, vor dem Hintergrund des Ziels einer Netto-Null-Versiegelung bis 2050 verbleibende Restkontingente für den Flächenverbrauch zu definieren.

    Naturschutz und weitere Anregungen

    Die Stellungnahme fordert außerdem die Beibehaltung einer qualifizierten Alternativenprüfung bei der ausnahmsweisen Inanspruchnahme von Bereichen zum Schutz der Natur oder Waldbereichen.

    Positiv bewertet werden hingegen die vorgesehenen Klarstellungen zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels. Kritisch angemerkt wird jedoch, dass die Kommunen bei der Erarbeitung kommunaler Konzepte für Freiflächen-Solaranlagen zunehmend an ihre finanziellen und personellen Grenzen stoßen.

    Zeitplan und Verfahren

    Die gemeinsame Stellungnahme wurde fristgemäß am 30. Juni 2025 an die Landesplanungsbehörde übermittelt. Die Landesregierung strebt an, das Verfahren bis zum Ende der Legislaturperiode abzuschließen. Am 22. Januar 2026 wird der Ausschuss für Planung und Grundstücke über die Stellungnahme informiert.

  • Bockholt-Teich: Sanierung verschiebt sich erneut auf 2026

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die seit Jahren geplante Sanierung des Teiches im Bockholt verzögert sich abermals. Statt wie angekündigt im Winter 2025/2026 werden die Arbeiten erst ab September 2026 beginnen und im April 2027 abgeschlossen sein.

    Die Verwaltung antwortete auf eine erneute Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Nord zur Sanierung des Bockholt-Teiches im Stadtteil Harpen. Ursprünglich sollten die Bauarbeiten bereits im Oktober 2023 starten, wurden jedoch mehrfach verschoben.

    Planungsverfahren erst 2025 abgeschlossen

    Die Genehmigungsplanung wurde erst im Oktober 2024 fertiggestellt und bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht. Die Plangenehmigung erhielt die Stadt im Juli 2025, woraufhin die Ausführungsplanung erstellt werden konnte. Aktuell bereitet die Verwaltung das Vergabeverfahren vor, das Anfang 2026 durchgeführt werden soll.

    Eine Auftragserteilung fand bis zum Frühjahr 2025 nicht statt, da die erforderliche Plangenehmigung noch nicht vorlag. Der Zeitraum zwischen der Genehmigungserteilung im Juli 2025 und dem Ende der Brutzeit am 1. Oktober 2025 war nach Angaben der Verwaltung zu kurz für Ausführungsplanung, Vergabeverfahren und Auftragserteilung.

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    Bauzeitenfenster muss vollständig genutzt werden

    Aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen muss das gesamte naturschutzfachlich begründete Bauzeitenfenster von Anfang Oktober bis Ende Februar voll ausgenutzt werden. Ein Beginn vor dem 1. Oktober 2026 ist daher nicht möglich. Die vorbereitenden Arbeiten sollen im September 2026 starten, die eigentlichen Bauarbeiten im Oktober 2026 beginnen und die gesamte Maßnahme im April 2027 abgeschlossen werden.

    Keine zusätzlichen Kosten erwartet

    Kostensteigerungen durch die Verzögerungen erwartet die Verwaltung nicht. Vielmehr könnte der längere Vorlauf zwischen Ausschreibung und geplanter Vergabe zu mehr Bietern und damit verbessertem Wettbewerb führen. Nach der Auftragsvergabe sollen alle vor dem 1. Oktober zulässigen vorbereitenden Arbeiten durchgeführt werden.

    Die Sanierung umfasst 650 Quadratmeter Wegeabschnitte sowie die Grundsanierung des Teiches. Ein erster Bauabschnitt von der Josef-Baumann-Straße zum Teich wurde bereits im Dezember 2023 fertiggestellt.

  • Verwaltung lehnt Feuerwerksverbot für Wohngebiete in Höntrop ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    15.01.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitEinstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
    Enthaltungen – 0
    Dagegen – 2 (Linke)
    Dafür – 13 (SPD/Grüne/CDU/AfD/UWG:Freie Bürger)

    Eine Bürgerin aus Wattenscheid-Höntrop fordert ein kommunales Feuerwerksverbot für reine Wohngebiete. Die Stadtverwaltung empfiehlt dem zuständigen Ausschuss, den Antrag abzulehnen. Als Begründung führt sie mangelnde Praktikabilität und Durchsetzbarkeit an.

    Bürgerantrag aus Höntrop

    Irmhild Thulke aus der Varenholzstraße hat gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW beantragt, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 in reinen Wohngebieten zu untersagen. Ihr Antrag zielt insbesondere auf den Stadtteil Wattenscheid-Höntrop ab.

    Die Antragstellerin begründet ihren Vorstoß mit verschiedenen Belastungen durch privates Feuerwerk: Massive Gesundheitsgefahren für Menschen und Tiere, Panik bei Haustieren durch unvorhersehbare Detonationen, Stress für Wildtiere in den angrenzenden Feldern und Waldstücken sowie erhöhtes Brandrisiko für Wohngebäude und Fahrzeuge. Zudem bleiben Reste der Feuerwerkskörper oft tagelang auf Gehwegen und Grünanlagen liegen.

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    Verwaltung sieht Probleme bei der Umsetzung

    Die Stadtverwaltung erkennt die geschilderten Belastungen als nachvollziehbar an, sieht jedoch praktische Hindernisse für lokale Verbotszonen. In ihrer Stellungnahme argumentiert sie, dass nur eine bundesweite Lösung durch eine Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz zielführend wäre.

    Verbotszonen in Wohngebieten wären aufgrund ihrer Vielzahl weder praktikabel durchsetzbar noch für Bürgerinnen und Bürger ohne Weiteres nachvollziehbar, so die Einschätzung der Verwaltung. Insbesondere die räumlichen Grenzen eines solchen Pyrotechnikverbots seien problematisch.

    Fokus bleibt auf Bermuda3Eck

    Die Verwaltung spricht sich dafür aus, das bestehende Feuerwerksverbot weiterhin auf das Bermuda3Eck zu begrenzen. Dort rechtfertige das hohe Besucheraufkommen, die Bebauungsstruktur und die Erfahrungen mit gefährlicher Pyrotechnikverwendung ein räumlich eng umgrenztes Verbot.

    Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit wird am 15. Januar 2026 über die Verwaltungsempfehlung entscheiden.

  • Bürgeranregung zu Surfwelle in der Ruhr wird nicht weiterverfolgt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Sportausschuss, eine Bürgeranregung zum Bau einer kostenlosen Surfwelle in der Ruhr bei Dahlhausen abzulehnen. Grund sind zahlreiche rechtliche, technische und finanzielle Hürden sowie geringe Nutzerzahlen.

    Ein Bürger hatte im April 2025 vorgeschlagen, in der Ruhr im Stadtteil Dahlhausen eine künstlich erzeugte stehende Welle zum Surfen zu errichten. Die Verwaltung hat den Vorschlag nun geprüft und kommt zu einem negativen Ergebnis.

    Rechtliche und technische Hindernisse

    Der Bau neuer Querbauwerke in der Ruhr ist aufgrund des Verschlechterungsverbots der EU-Wasserrahmenrichtlinie grundsätzlich nicht erlaubt. Eine stehende Welle wäre demnach nur durch einen Umbau des bestehenden Wehrs möglich, das jedoch verschiedenen Zuständigkeitsbereichen unterliegt – der Bezirksregierung Arnsberg, der Bezirksregierung Düsseldorf, Gelsenwasser und der Stadt.

    Das Wehr dient vorrangig der Trinkwassergewinnung und dem Hochwasserschutz. 2026 wird zusätzlich ein Fischaufstieg errichtet. In Niedrigwasserzeiten im Sommer könnte mit dem verbleibenden Abflusswasser voraussichtlich nur eine vier Meter breite Welle betrieben werden – kleiner als vergleichbare Anlagen.

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    Naturschutz als weitere Hürde

    Das Vorhaben liegt im Landschaftsschutzgebiet „Ruhraue/Ruhrsteilhang/Chursbusch“, wo die Errichtung baulicher Anlagen grundsätzlich verboten ist. Die Installation einer Surfwelle würde den Nutzungsdruck erhöhen und den angrenzenden geschützten Landschaftsbestandteil „Ruhrinsel südlich des Bahnhofs Dahlhausen“ negativ beeinträchtigen.

    Nutzerkonflikte und Sicherheitsbedenken

    Nach der Bochumer Sicherheitsverordnung ist das Schwimmen in der Ruhr grundsätzlich verboten – nur an der nahegelegenen Badestelle ist Baden zu bestimmten Zeiten erlaubt. Für einen ganzjährigen Surfbetrieb müsste diese Regelung geändert werden, was Konflikte mit Badegästen, Anglern und Wassersportlern zur Folge haben könnte.

    Bei erhöhtem Besucheraufkommen würde voraussichtlich eine durchgehende Wasseraufsicht erforderlich, die die ehrenamtliche DLRG nicht leisten könnte. Die Verwaltung verweist auch auf Risiken für das Image der Stadt – beispielsweise war die Welle in München nach einem Todesfall Mitte 2025 gesperrt.

    Geringe Nutzerzahlen, hohe Kosten

    Vergleichbare Anlagen in Nürnberg und Hannover haben rund 500 dauerhafte Nutzer pro Jahr. Der touristische Effekt für die Stadt wird als gering eingeschätzt. Gleichzeitig rechnet die Verwaltung mit Kosten im siebenstelligen Eurobereich – deutlich mehr als vom Bürger angenommen.

    Zusätzlich würde die mangelnde Infrastruktur Probleme bereiten: Der Bereich ist zwar per S-Bahn erreichbar, verfügt aber über keine Parkplätze. Ein hohes Besucheraufkommen könnte zu starkem Parksuchverkehr führen, da Surfer mit Ausrüstung eher mit dem Auto anreisen würden.

    Der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit wird am 23. Januar 2026 über die Empfehlung der Verwaltung entscheiden.

  • SPD benennt Vertreter für Nachhaltigkeitsforum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die SPD-Fraktion im Rat hat für die Sitzung am 19. März 2026 einen Änderungsantrag zur Besetzung des begleitenden Nachhaltigkeitsforums eingereicht. Die Sozialdemokraten schlagen vor, dass sieben Ratsmitglieder in das Begleitgremium entsandt werden.

    Personelle Besetzung des Beirats

    Mit dem Änderungsantrag zur Nachhaltigkeitsstrategie will die SPD-Fraktion die Zusammensetzung des begleitenden Nachhaltigkeitsforums regeln. Das Gremium soll demnach aus sieben Ratsmitgliedern bestehen.

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    SPD-Vertreter benannt

    Die SPD-Fraktion hat bereits ihre beiden Vertreter für das Nachhaltigkeitsforum benannt: Jörg Czwikla und Martina Hoppe sollen die Sozialdemokraten in dem Begleitgremium vertreten.

    Der von Fraktionsvorsitzendem Peter Reinirkens unterzeichnete Antrag wurde am 10. März 2026 an Oberbürgermeister Jörg Lukat gerichtet und ist als Tagesordnungspunkt 1.7 für die Ratssitzung am 19. März vorgesehen.

  • Grüne beantragen Entsendung von Ronja Reyes-Henriquez ins Nachhaltigkeitsforum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Grünen-Fraktion im Rat hat einen Änderungsantrag zur Besetzung des Begleitenden Nachhaltigkeitsforums eingereicht. Für die Sitzung am 19. März schlagen sie vor, Ronja Reyes-Henriquez als Mitglied zu wählen.

    Personalvorschlag für Nachhaltigkeitsgremium

    Mit einem Änderungsantrag vom 10. März wenden sich die Grünen an Oberbürgermeister Jörg Lukat. Sie beantragen, dass der Rat in seiner Sitzung am 19. März Ronja Reyes-Henriquez in das Begleitende Nachhaltigkeitsforum der Nachhaltigkeitsstrategie wählt.

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    Beratung im Rat

    Der Antrag bezieht sich auf Tagesordnungspunkt 1.7 der Ratssitzung und ist von den Fraktionsvorsitzenden Vicki Marschall und Sebastian Pewny unterzeichnet. Das Forum begleitet die städtische Nachhaltigkeitsstrategie und ist ein wichtiges Beratungsgremium für entsprechende kommunale Maßnahmen.

  • CDU-Fraktion benennt Vertreter für Nachhaltigkeitsforum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion im Bochumer Stadtrat hat einen Änderungsantrag für die Ratssitzung am 19. März 2026 eingereicht. Darin werden Daniela Arndt und Dr. Benedikt Gräfingholt als Vertreter der Fraktion für das Begleitende Nachhaltigkeitsforum benannt.

    Sieben Ratsmitglieder für Begleitgremium

    Der von Fraktionsvorsitzendem Karsten Herlitz unterzeichnete Antrag sieht vor, dass insgesamt sieben Ratsmitglieder in das Begleitgremium entsandt werden. Die CDU-Fraktion stellt dabei zwei Vertreter: Daniela Arndt und Dr. Benedikt Gräfingholt.

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    Mündliche Begründung angekündigt

    Eine schriftliche Begründung für den Änderungsantrag wird im Dokument nicht geliefert. Stattdessen kündigt die CDU-Fraktion an, dass die Begründung gegebenenfalls mündlich in der Ratssitzung erfolgen wird.

    Der Antrag bezieht sich auf Tagesordnungspunkt 1.7 der Ratssitzung und trägt die Vorlagennummer 20260763.

  • Verwaltung lehnt Anregung zu Baumfällmaßnahmen ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    15.01.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.

    Das Umwelt- und Grünflächenamt hat eine Anregung des Netzwerks für bürgernahe Stadtentwicklung zu den geplanten Baumfällmaßnahmen 2025/2026 abgelehnt. Die Verwaltung verweist auf bestehende Verfahren und Sicherheitskontrollen.

    Anregung wird nicht gefolgt

    Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit wird am 15. Januar über die Beschlussvorlage entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt, der eingereichten Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW nicht zu folgen.

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    Bewährtes Konzept seit 2008

    Das Umwelt- und Grünflächenamt begründet die Ablehnung mit dem bereits im August 2008 vorgestellten Konzept für die Baumpflege. Die Pflegekonzeption und Verfahrensweisen seien den politischen Gremien bereits präsentiert worden. Bei größeren Baumfällmaßnahmen gibt die Verwaltung zusätzlich Pressemitteilungen heraus.

    Verkehrssicherheit im Fokus

    Die geplanten Fällmaßnahmen basieren auf den Ergebnissen regelmäßig durchgeführter Baumkontrollen im Rahmen der Verkehrssicherheit. Darüber hinaus sind bereits beschlossene Fällmaßnahmen für Neubauprojekte und Pflegemaßnahmen Dritter wie Versorgungsträger oder Straßen.NRW enthalten.

    Externe Gutachter bei Neubauprojekten

    Bei geplanten Neubaumaßnahmen wird grundsätzlich ein externer Gutachter beauftragt, der die Erhaltenswürdigkeit des Baumbestandes mit prüft. Eine zweite Sitzung des Ausschusses ist für den 4. März terminiert.

  • STADTGESTALTER/Volt fragt nach Verwarnungen wegen Hunden auf Friedhöfen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    15.01.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt will wissen, wie viele Verwarnungen und Bußgelder seit dem Ratsbeschluss zur Änderung der Friedhofssatzung verhängt wurden. Besonders kritisch sehen die Kommunalpolitiker den Umgang mit Assistenzhunden.

    Verwirrung nach Ratsbeschluss

    Nach dem Ratsbeschluss vom 3. April 2025, künftig Hunde auf städtischen Friedhöfen zu erlauben, herrschte bei vielen Hundehaltern Verwirrung. Viele nahmen fälschlicherweise an, die Regelung gelte sofort – tatsächlich wurde aber zunächst nur die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Änderungssatzung zu erarbeiten.

    Die bisherige Friedhofssatzung verbietet in § 13 Abs. 1 Nr. 5 das Mitführen aller Tiere außer Blindenhunden. Laut Radio Bochum wurden seit August 2025 zwar weiterhin Kontrollen durchgeführt und Belehrungen ausgesprochen, auf Ordnungsgelder aber „derzeit“ verzichtet.

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    Rechtliche Bedenken bei Assistenzhunden

    Die STADTGESTALTER/Volt sehen besonders bei Assistenzhunden rechtliche Probleme. Sie argumentieren, dass § 12e des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) Menschen mit Assistenzhunden den Zutritt zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen garantiert. Eine Verweigerung würde gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen, da Bundesrecht über kommunales Satzungsrecht stehe.

    Fünf konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die Ratsgruppe will für den Zeitraum seit dem Ratsbeschluss wissen:

    • Wie viele Verwarn- und Bußgelder wurden verhängt und gab es Widersprüche?

    • Wie oft wurden Belehrungen erteilt?

    • Wie sah die Praxis in den letzten fünf Jahren aus?


    Zusätzlich fragen sie, ob Assistenzhunde bereits jetzt legal mitgeführt werden dürfen und wie darüber informiert wird.

    Neue Satzung erst in neuer Wahlperiode

    Die Verwaltung hatte im September 2025 mitgeteilt, dass die Änderungssatzung erst in der neuen Wahlperiode eingebracht wird. Die Anfrage soll in der ersten Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15. Januar 2026 behandelt werden.

  • Beleuchtungsproblem im Kleingartenverein Vogelsang gelöst

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Wegebeleuchtung im Kleingartenverein „Vogelsang“ in Wattenscheid wurde nach einer SPD-Anfrage angepasst. Das Problem lag an einer vergessenen Zeitumstellung, die bereits Ende 2025 behoben wurde.

    Anfrage der SPD-Bezirksfraktion

    Die SPD-Bezirksfraktion Wattenscheid hatte sich wegen der Beleuchtungssituation im Kleingartenverein „Vogelsang“ an die Stadtverwaltung gewandt. Das Problem: Die Wegebeleuchtung wurde erst um 18:00 Uhr aktiviert, während in den Wintermonaten bereits zwischen 16:00 und 17:00 Uhr die Dämmerung einsetzt. Dies stellte nach Ansicht der SPD eine Gefahr für Spaziergänger und Kleingärtner dar.

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    Eigenverantwortung der Kleingärtnervereine

    In ihrer Antwort stellt die Verwaltung klar, dass die Kleingärtnervereine für die Wegebeleuchtung in ihren Anlagen selbst verantwortlich sind. Eine Nachfrage beim KGV „Vogelsang“ ergab, dass eine Anpassung der Schaltzeiten grundsätzlich möglich ist und bereits Ende November/Anfang Dezember 2025 erfolgte.

    Technisches Problem durch vergessene Zeitumstellung

    Die Ursache des Problems war schnell gefunden: Der Kleingartenverein hatte bei der Zeitumstellung vergessen, die Zeitschaltuhr anzupassen. Das System funktioniert so, dass eine Zeitschaltuhr die Stromzufuhr steuert und die Beleuchtung dann automatisch bei Dämmerung aktiviert wird. Nach dem Auffallen des Fehlers wurde die Zeitschaltuhr von 18:00 Uhr auf 16:00 Uhr umprogrammiert.

    Keine weiteren Beschwerden

    Der Verwaltung liegen nach eigenen Angaben keine weiteren Hinweise auf sicherheitsrelevante Probleme oder Beschwerden bezüglich der Beleuchtung vor.