Schlagwort: Umwelt und Nachhaltigkeit

  • CDU Wattenscheid will Innenstadt mit Dach- und Fassadenbegrünung aufwerten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidMehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
    Enthaltungen: –
    Dagegen: 4 (AfD)
    Dafür: 15 (SPD, CDU, UWG:FB, Grüne, LINKE., WatC)

    Die CDU-Bezirksfraktion Wattenscheid schlägt vor, die Innenstadt durch systematische Dach- und Fassadenbegrünung grüner und attraktiver zu gestalten. Zusätzlich sollen Photovoltaikanlagen installiert und eine „Speakers‘ Corner“ an der Friedenskirche eingerichtet werden.

    Begrünung und Solarenergie für Wattenscheider Dächer

    In einem Schreiben an den Bezirksbürgermeister regt die CDU-Bezirksfraktion Wattenscheid an, dass sich die Verwaltung systematisch um Dach- und Fassadenbegrünung kümmern soll. Die Wirtschaftsentwicklung Bochum soll sich des Themas annehmen, da die Dächer der City gut geeignet seien, um begrünt oder mit Photovoltaikanlagen ausgestattet zu werden. Die Fördermöglichkeiten seien gut und sollten von Hausbesitzern genutzt werden.

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    Investoren-Modell für zögerliche Eigentümer

    Für den Fall, dass sich Hauseigentümer gegen eigene Investitionen sträuben, schlägt die CDU ein Investoren-Modell vor. Ein Investor könnte Dachflächen anmieten, einen Teil begrünen und auf den restlichen Flächen Strom erzeugen. Die Begrünung käme in jedem Fall der Allgemeinheit zugute.

    Grüne Inseln in der Fußgängerzone geplant

    Neben der Dachbegrünung soll auch Fassadenbegrünung das Stadtklima verbessern und Wattenscheid optisch voranbringen. In der Fußgängerzone könnten grüne Inseln zum Verweilen einladen.

    „Speakers‘ Corner“ an der Friedenskirche vorgeschlagen

    An der Flanke der Friedenskirche zur Westenfelder Straße hin sieht die CDU Platz für mehr Grün. Vor der Kirche könnte eine „Speakers‘ Corner“ eingerichtet werden, um eine eigene Tradition zu etablieren und die politische Kultur in der Stadt zu fördern.

    Die Bezirksvertretung Wattenscheid könnte die vorgeschlagenen Maßnahmen finanziell begleiten, so der Vorschlag von Marc Westerhoff von der CDU-Bezirksfraktion.

  • CDU-Fraktion beantragt Nachpflanzung von Straßenbäumen an der Tippelsberger Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Abstimmungsergebnis:
    Enthaltungen: 12 (SPD, Grüne, Linke)
    Dagegen: 3 (AfD)
    Dafür: 4 (CDU)

    Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte fordert die kurzfristige Pflanzung von zwei neuen Straßenbäumen an der Tippelsberger Straße. Für die Ersatzpflanzung sollen bis zu 7.000 Euro aus bezirklichen Mitteln bereitgestellt werden.

    Anregung zur Sitzung im Januar 2026

    Die CDU-Fraktion hat eine Anregung zur 3. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 22. Januar 2026 eingereicht. Darin wird die Nachpflanzung von zwei Straßenbäumen an vorhandenen Baumscheiben an der Tippelsberger Straße in Höhe der Hausnummern 2-12 gefordert.

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    Begründung mit Verweis auf Sturmschäden

    Als Begründung führt die CDU-Fraktion an, dass Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirks bereits lange auf die Ersatzpflanzung von Straßenbäumen warten, die beispielsweise aufgrund von Sturmschäden entfernt worden sind.

    Verbesserung für Seniorenheim-Bewohner

    Bezirksvertreter David Schary, der die Anregung unterzeichnet hat, sieht in den geplanten Baumpflanzungen vor dem Seniorenheim einen wichtigen Beitrag für bessere Privatsphäre der dort lebenden Menschen. Zudem würden die Bäume als wichtige Schattenspender fungieren.

    Optische Aufwertung der Kreuzungssituation

    Mit Blick auf die anstehende bauliche Entwicklung an der Tippelsberger Straße/Ecke Herner Straße soll die Maßnahme auch eine optische Aufwertung bewirken. Die Kreuzungssituation direkt an der Herner Straße mache derzeit einen „tristen und nicht einladenden Eindruck“, so die Begründung der CDU-Fraktion.

    Die Bereitstellung der bezirklichen Mittel in Höhe von maximal 7.000 Euro ist an die Bedingung geknüpft, dass der zuständige Fachausschuss die Maßnahme beschließt.

  • Großes Batteriespeicher-System am Stalleickenweg geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Das Bauordnungsamt hat den Antrag für ein Batterie-Energie-Speicher-System im Außenbereich am Stalleickenweg vorgelegt. Die Anlage mit 84 Batteriecontainern soll der öffentlichen Stromversorgung dienen und wird als privilegiertes Vorhaben eingestuft.

    Technische Details der geplanten Anlage

    Auf einer Fläche von 80 mal 166 Metern soll ein Stand-Alone-Batteriespeicher entstehen, der direkt an das Stromnetz angeschlossen wird. Die Anlage umfasst 84 Batteriecontainer, eine Übergabestation, Transformatoren und Blitzschutzanlagen. Ein fünf Meter breiter Grünstreifen mit einheimischen Gehölzen wird die Anlage umlaufend einfassen.

    Der Betrieb erfolgt vollautomatisiert und wird fernüberwacht. Personal ist nur für Reparaturarbeiten vor Ort erforderlich. Die Erschließung wird über einen kleinen Stichweg vom Stalleickenweg realisiert.

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    Lage und Anbindung

    Das Grundstück liegt südlich der Bahnlinie Bochum-Essen im planungsrechtlichen Außenbereich. Nördlich der Bahnlinie befindet sich das Umspannwerk Eiberg, an das die Anlage über ein Erdkabel oder eine Freileitung angeschlossen werden soll.

    Das Vorhaben befindet sich in einem sensiblen Bereich: Die Fläche ist im gemeinsamen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und liegt innerhalb der Verbandsgrünfläche Nr. 26, des Landschaftsschutzgebiets Nr. L4 und des Landschaftsplans 1.1.8.

    Rechtliche Einordnung und Zweck

    Die Verwaltung stuft das Vorhaben nach § 35 Absatz 1 Nr. 3 BauGB als privilegiert ein, da es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität dient. Die Batteriespeicher sollen Regelenergie auf dem Primärleistungsmarkt bereitstellen und Systemdienstleistungen wie Frequenz- und Spannungshaltung erbringen. Zusätzlich dient die Anlage dem Engpassmanagement durch Speicherung überschüssiger Energie und das Abfangen von Lastspitzen.

    Befristeter Betrieb und Rückbau

    Ein wichtiger Aspekt des Projekts ist die befristete Betriebsdauer. Nach Nutzungsende muss die Anlage vollständig zurückgebaut werden, sodass die Fläche wieder der Landwirtschaft zur Verfügung steht. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist vorgesehen.

    Weitere Verfahrensschritte

    Das Vorhaben wird als planungsrechtlich zulässig bewertet. Die Verwaltung beabsichtigt, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, sobald die positive Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde vorliegt. Die Mitteilung wird am 20. Januar 2026 in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid und am 22. Januar 2026 im Ausschuss für Planung und Grundstücke zur Kenntnis gegeben.

  • Grüne fragen nach Pachtzinsen für städtische Landwirtschaftsflächen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    15.01.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Grünen-Fraktion im Rat erkundigt sich bei der Stadtverwaltung nach den aktuellen Pachtpreisen für landwirtschaftliche Flächen im städtischen Besitz. Dabei interessiert sie sich auch für einen Vergleich mit den umliegenden Kommunen.

    Drei Kernfragen zur Pachthöhe

    Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat eine Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15. Januar 2026 eingereicht. Marvin Rübhagen möchte von Oberbürgermeister Jörg Lukat wissen, wie hoch der durchschnittliche Pachtzins pro Hektar für städtische landwirtschaftliche Flächen aktuell ist und ob es je nach Nutzungsart unterschiedliche Pachtzinsen gibt.

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    Zeitpunkt der letzten Erhöhung im Fokus

    Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf dem zeitlichen Aspekt: Die Grünen wollen erfahren, wann der Pachtzins zuletzt erhöht wurde. Dies könnte Aufschluss darüber geben, ob die städtischen Pachtpreise noch marktgerecht sind.

    Regionaler Vergleich gewünscht

    Besonders interessiert sich die Fraktion für einen Vergleich mit anderen Kommunen. Sie fragt nach den Pachtzinsen der umliegenden Städte und Gemeinden sowie nach dem Durchschnittswert für die Pacht pro Hektar in den Gebietskörperschaften des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands.

    Die Stadt Bochum besitzt mehrere landwirtschaftliche Flächen, die sie an Landwirtinnen und Landwirte zur Bewirtschaftung verpachtet. Die Antwort der Verwaltung wird in der Ausschusssitzung erwartet.

  • Baumentfernung für Mehrgenerationenhaus in der Stiftstraße genehmigt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.01.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Für den Neubau eines Mehrgenerationenhauses auf dem Grundstück Stiftstraße 36a müssen 13 geschützte Bäume gefällt werden. Die Verwaltung erteilt eine Ausnahmegenehmigung und fordert als Ersatz die Pflanzung von 35 neuen Laubbäumen.

    Bäume stehen Bauplänen im Weg

    Die 13 Bäume, die entfernt werden sollen, fallen aufgrund ihrer Art und Stammumfänge unter die städtische Baumschutzsatzung. Sie befinden sich an verschiedenen Stellen des geplanten Bauvorhabens: Vier Bäume stehen direkt auf der vorgesehenen Parkplatzfläche, acht weitere im geplanten Baukörper des Mehrgenerationenhauses und ein Baum am vorgesehenen Standort für Müllboxen.

    Eine alternative Positionierung des Gebäudes ist nach Angaben der Verwaltung nicht möglich, da sonst die Auflagen des Bauordnungsamtes nicht erfüllt werden könnten.

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    Umfangreiche Ersatzpflanzungen vorgeschrieben

    Als Kompensation für die gefällten Bäume schreibt die Verwaltung die Pflanzung von 35 Laubbäumen mit einem Mindeststammumfang von 20 Zentimetern vor. Neun dieser Ersatzbäume sollen nach der Fertigstellung des Gebäudes auf dem Grundstück selbst gepflanzt werden. Die restlichen 26 Ersatzpflanzungen erfolgen an anderen Standorten im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung.

    Verschiedene Baumarten betroffen

    Unter den zu fällenden Bäumen befinden sich verschiedene Arten: vier Eiben, drei Eschen, drei Kirschen, zwei Götterbäume und ein Walnussbaum. Der größte Baum ist ein Götterbaum mit einem Stammumfang von 360 Zentimetern, für den allein sieben Ersatzbäume gepflanzt werden müssen.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost wird am 21. Januar 2026 über die Maßnahme informiert, der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 4. März 2026.

  • Baumentfernung am Köpersweg: Vier Bäume müssen Wohnbebauung weichen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.01.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Für ein Bauvorhaben mit drei Reihenhäusern und zwei Doppelhaushälften am Köpersweg müssen vier geschützte Bäume gefällt werden. Die Verwaltung erteilt eine Ausnahmegenehmigung und fordert eine Ausgleichszahlung von über 30.000 Euro.

    Bauvorhaben erfordert Baumfällung

    Auf dem Grundstück am Köpersweg ohne Hausnummer sollen drei Reihenhäuser und zwei Doppelhaushälften mit insgesamt fünf Garagen und fünf Stellplätzen entstehen. Für dieses Bauvorhaben wurde ein Antrag auf Entfernung von vier Bäumen gestellt, die aufgrund ihrer Art und Stammumfänge unter die städtische Baumschutzsatzung fallen.

    Die betroffenen Bäume befinden sich direkt im geplanten Baubereich. Eine Umplanung des Vorhabens ist nach Angaben der Verwaltung nicht möglich, sodass die Bäume nicht erhalten werden können.

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    Ausnahmegenehmigung nach Baumschutzsatzung

    Das Umwelt- und Grünflächenamt wird eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 (1) b der Baumschutzsatzung erteilen. Diese Regelung greift, wenn eine nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung anderenfalls nicht möglich wäre oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden könnte.

    Ausgleichszahlung statt Ersatzpflanzung

    Normalerweise wären nach der Baumschutzsatzung 16 Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 Zentimetern als Ersatz zu pflanzen. Da die Grundstücke nach der geplanten Teilung jedoch nicht die erforderliche Größe aufweisen und dem Bauherrn keine weiteren Grundstücke in der Stadt zur Verfügung stehen, kommt nur eine Ausgleichszahlung in Betracht.

    Diese beträgt 1.900 Euro pro Baum, insgesamt also 30.400 Euro für die vier zu fällenden Bäume.

    Details zu den betroffenen Bäumen

    Entfernt werden müssen:

    • Eine mehrstämmige Eibe mit Umfängen von 103, 80, 60 und 40 Zentimetern

    • Eine Lärche mit 215 Zentimetern Stammumfang

    • Zwei Kirschbäume mit 217 bzw. 170 Zentimetern Stammumfang


    Die Angelegenheit wird am 21. Januar 2026 der Bezirksvertretung Ost und am 4. März 2026 dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit zur Kenntnisnahme vorgelegt.

  • Stadtverwaltung antwortet zu Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Gebäuden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat detaillierte Zahlen zur Nutzung und Wirtschaftlichkeit der städtischen Photovoltaik-Anlagen vorgelegt. 2025 wurden etwa 800.000 kWh selbst verbraucht und 1,6 Millionen kWh ins Netz eingespeist.

    Die Verwaltung beantwortet damit eine Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte, die eine differenzierte Darstellung der auf städtischen Dächern installierten Solaranlagen gefordert hatte.

    Eigenverbrauch und Netzeinspeisung

    Der von den städtischen Photovoltaik-Anlagen erzeugte Strom wird direkt in den jeweiligen Gebäuden verbraucht, auf deren Dächern die Anlagen installiert sind. Überschüssiger Strom wird in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist. Eine Stromüberlassung an Dritte findet derzeit nicht statt, Batteriespeicher werden nicht eingesetzt.

    Nach den Hochrechnungen für 2025 belief sich der Eigenverbrauch auf etwa 800.000 kWh, während rund 1,6 Millionen kWh ins Netz eingespeist wurden. Die Einspeisevergütung betrug dabei circa 128.000 Euro.

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    Netzstrombezug und Kosten

    Der jährliche Netzstrombezug für die betreffenden städtischen Gebäude mit PV-Anlagen beläuft sich auf etwa 4,5 Millionen kWh. Dies führt zu Gesamtstromkosten von rund 1,31 Millionen Euro, was einem Preis von etwa 29 Cent pro kWh inklusive aller gültigen Zuschläge entspricht.

    Wirtschaftliche Bilanz

    Das monetäre Einsparpotential durch den selbst verbrauchten Photovoltaik-Strom liegt bei etwa 240.000 Euro jährlich. Die Kosten für den verbleibenden Netzbezug von 4,5 Millionen kWh betragen rund 1,31 Millionen Euro.

    Die Zahlen basieren auf Hochrechnungen, da für 2025 noch nicht alle relevanten Daten und Abrechnungen vorliegen. Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird die Antwort der Verwaltung in ihrer Sitzung am 22. Januar 2026 zur Kenntnis nehmen.

  • CDU-Fraktion beantragt 23.000 Euro für Sanierung von Beeten und Baumscheiben in Goldhamme

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDer Antrag wird zurückgezogen.

    Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte will beschädigte Hochbeete und Baumscheiben auf der Jütenstraße in Goldhamme sanieren lassen. Dafür sollen bis zu 23.000 Euro aus Haushaltsmitteln bereitgestellt werden.

    Antrag für Januar-Sitzung

    Für die 3. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 22. Januar 2026 hat die CDU-Fraktion einen entsprechenden Antrag eingereicht. Die Bezirksvertretung soll die Verwaltung mit der Sanierung der teilweise abgängigen Hochbeete und Baumscheiben entlang der Jütenstraße beauftragen.

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    Witterungsschäden und Abnutzung

    Als Begründung führt die CDU-Fraktion an, dass die Beete und Baumscheiben seit einiger Zeit durch Witterungseinflüsse und altersbedingte Abnutzung erheblich beschädigt seien. Die ursprünglich als Maßnahme zur Quartiersaufwertung gedachten Anlagen würden mittlerweile einen vernachlässigten Eindruck machen.

    Unterhaltungsfinanzmittel reichen nicht aus

    Die von der Stadt zur Verfügung gestellten Unterhaltungsfinanzmittel reichen laut Antrag nicht aus, um die Erneuerung vornehmen zu können. Die benötigten Haushaltsmittel stehen jedoch zur Verfügung, da die Instandsetzung der Grünverbindung Wegenetz Bergstraße, Josephinenstraße und Heidellerstraße derzeit nicht möglich ist.

  • Wasserstoffkraftwerk Hamm: Start mit Erdgas, Wasserstoff erst später

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum hat Fragen zur geplanten Beteiligung an einem Wasserstoffkraftwerk in Hamm beantwortet. Das Kraftwerk soll zunächst mit konventionellem Gas betrieben werden – der Wasserstoffbetrieb ist eine Option für die Zukunft.

    Die Ratsgruppe DIE STADTGESTALTER/Volt hatte in einer Anfrage für die Ratssitzung am 19. März 2026 konkrete Fragen zur Trianel Wasserstoffkraftwerk Hamm GmbH & Co. KG gestellt. Die Verwaltung beantwortete diese nach Abstimmung mit der Stadtwerke Bochum Holding GmbH.

    Kein sofortiger Wasserstoffbetrieb geplant

    Ein unmittelbarer Betrieb des Kraftwerks mit Wasserstoff ab der Erstinbetriebnahme ist nicht vorgesehen. Stattdessen stellt der Wasserstoffbetrieb eine perspektivische Option dar, die im späteren Projektverlauf realisiert werden kann. Dies entspricht laut Verwaltung dem derzeitigen technologischen Entwicklungsstand sowie den regulatorischen Rahmenbedingungen für Wasserstoff im Kraftwerkssektor.

    Das Kraftwerk wird zunächst auf den Betrieb mit einem konventionellen gasförmigen Energieträger ausgelegt, um eine sichere und wirtschaftliche Inbetriebnahme zu gewährleisten.

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    Erdgas aus Marktbeschaffung

    Für die Anfangsphase ist vorgesehen, den Brennstoff marktseitig über die üblichen Beschaffungswege für Erdgas beziehungsweise vergleichbare konventionelle Gase zu beziehen. Die Möglichkeit eines längerfristigen Liefer- oder Rahmenvertrags wird im weiteren Projektverlauf geprüft, ist derzeit jedoch weder präferiert noch zwingend erforderlich.

    „H₂-ready“-Design ohne sofortige Infrastruktur

    Die Anlage wird in einem „H₂-ready“-Design geplant, sodass alle wesentlichen Voraussetzungen für eine spätere Umrüstung auf Wasserstoffbetrieb geschaffen werden. Dies umfasst die technische Vorbereitung von Komponenten und Schnittstellen für eine spätere Nachrüstung mit vertretbarem Aufwand.

    Eine voll betriebsbereite H₂-Versorgungsinfrastruktur wird jedoch nicht bereits zur Erstinbetriebnahme erstellt, da hierfür sowohl externe Netzanbindungen als auch regulatorische und marktseitige Rahmenbedingungen erforderlich sind, die heute noch nicht final absehbar sind.

    Zeitpunkt für Wasserstoffbetrieb ungewiss

    Einen belastbaren Zeitpunkt für den ausschließlichen Wasserstoffbetrieb kann die Verwaltung nicht prognostizieren. Eine spätere Umstellung hängt von zwei externen Faktoren ab: den regulatorischen Vorgaben, die sich weiterhin in Entwicklung befinden, sowie der Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff mit einem verlässlichen und wirtschaftlichen Lieferpfad.

    Erst wenn diese Faktoren verlässlich planbar sind, kann laut Verwaltung ein konkreter Zeitrahmen definiert werden.

  • Volt stellt Änderungsantrag zum Bebauungsplan für Polizeipräsidium

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Fraktion Volt will den Bebauungsplan Nr. 832 am Harpener Hellweg/Sheffield-Ring ändern: Statt eines geplanten Gewerbegebiets östlich des neuen Polizeipräsidiums sollen dort private Grünflächen entstehen. Der Änderungsantrag wird in der Ratssitzung am 19. März 2026 behandelt.

    Polizeipräsidium ja, Gewerbegebiet nein

    Volt unterstützt grundsätzlich die Errichtung des neuen Polizeipräsidiums im Plangebiet. Die Fraktion begründet dies mit dem nicht zukunftssicher nutzbaren Bestandsgebäude am Bergbaumuseum. Ein Eingriff in Freiflächen sei für das Polizeipräsidium als Maßnahme im besonderen öffentlichen Interesse noch vertretbar.

    Anders bewerten die Antragsteller jedoch das geplante Gewerbegebiet: „Der weitere beabsichtigte Eingriff in die Freifläche am Standort des neuen Polizeipräsidiums zur Realisierung eines Gewerbegebiets ist hingegen nicht zwingend notwendig“, heißt es in der Begründung.

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    Alternative Gewerbeflächen verfügbar

    Volt argumentiert, dass die Ansiedlung von Gewerbebetrieben auf vorgenutzten Flächen oder durch Aufstockungen und Nachverdichtungen in bestehenden Gewerbegebieten stadtweit möglich sei. Als Beispiel führen sie innovative Rahmenplanungen wie die Münchener Gewerbe- und Handwerkshöfe an. Durch Tiefgaragen oder in Baukörper integrierte Stellplätze könne die Flächeneffizienz weiter gesteigert werden.

    Ziele des geänderten Bebauungsplans

    Der Änderungsantrag sieht folgende Ziele für den Bebauungsplan vor:

    • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das neue Polizeipräsidium einschließlich Erschließung über den Harpener Hellweg
    • Sicherung der östlich gelegenen Waldfläche und Aufforstung angrenzender landwirtschaftlicher Flächen zum Waldausgleich
    • Sicherung einer Grünverbindung zwischen den Bauflächen und der südlich angrenzenden Siedlung
    • Sicherung einer Grünfläche östlich des neuen Polizeipräsidiums
    Die Stadt könnte die als private Grünflächen festgesetzten Bereiche ankaufen und damit dauerhaft erhalten, schlägt Volt vor.