Schlagwort: Umwelt und Nachhaltigkeit

  • Verwaltung gibt Auskunft über städtische Solaranlagen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zu drei städtischen Solaranlagen detaillierte Informationen zu Eigentumsverhältnissen, Kosten und Betrieb veröffentlicht. Zwei Anlagen gehören der Stadt, eine wird von den Stadtwerken gepachtet.

    Eigentumsverhältnisse der Anlagen

    Die Verwaltung stellte klar, dass sich die Solaranlagen „Am Sattelgut 3“ und „Neuhofstraße 11a“ im städtischen Besitz befinden, während die Anlage an der „Josephinenstraße 80“ von den Stadtwerken Bochum gepachtet wird.

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    Investitionskosten und Inbetriebnahme

    Die Photovoltaikanlage „Am Sattelgut 3“ wurde am 1. Oktober 2017 zusammen mit der städtischen Kindertagesstätte in Betrieb genommen. Die Anschaffungskosten beliefen sich auf 43.090,03 Euro. Die Anlage „Neuhofstraße 11a“ folgte am 1. Dezember 2020 mit Investitionskosten von 51.482,95 Euro.

    Die Stadtwerke-Anlage an der Josephinenstraße 80 wurde zum 1. März 2021 im Anlagevermögen der Stadtwerke Bochum GmbH mit einem Wert von 43.191,14 Euro aktiviert.

    Abschreibung und Wartung

    Alle Photovoltaikanlagen werden als technische Anlagen über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren linear abgeschrieben. Bei den beiden städtischen Anlagen sind bislang keine Wartungskosten angefallen. Zuschreibungen erfolgten seit der Inbetriebnahme nicht.

    Pachtmodell mit den Stadtwerken

    Für die Anlage an der Josephinenstraße 80 besteht ein besonderes Arrangement: Die Stadtwerke Bochum sind Errichter und Eigentümer der Anlage und überlassen der Stadt die Nutzung. Betriebsführung, Wartung und Reparatur gehen zu Lasten der Stadtwerke. Dafür zahlt die Stadt eine monatliche Pacht von 451,17 Euro brutto.

    Die Anfrage bezog sich auf Daten aus dem Jahr 2024, wonach die drei Anlagen zusammen Strom im Wert von etwa 25.400 Euro produzierten, basierend auf einem angenommenen Strompreis von 30 Cent pro Kilowattstunde.

  • Stadtbaurat Bradtke soll erneut in Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    05.02.2026RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadt will Dr. Markus Bradtke für weitere fünf Jahre als Vertreter im Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft nominieren. Der Stadtbaurat gehört dem Gremium bereits seit 2017 an.

    Neuwahl für Amtsperiode 2026-2031

    Für die kommende Amtsperiode 2026 bis 2031 muss die Stadt einen Vertreter für den Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft benennen. Die Verwaltung schlägt vor, erneut Stadtbaurat Dr. Markus Bradtke zu wählen, der das Amt bereits seit November 2017 ausübt.

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    Terminliche Verschiebung wegen Kommunalwahl

    Aufgrund der Kommunalwahl am 14. September 2025 und dem damit verbundenen Ende der Amtszeit der Ratsmitglieder am 31. Oktober 2025 wurde die Genossenschaftsversammlung verschoben. Die konstituierende Sitzung der neu zu bildenden Genossenschaftsversammlung findet am 11. März 2026 statt.

    Zusammensetzung des Genossenschaftsrates

    Der Genossenschaftsrat besteht aus 15 Mitgliedern – zehn Vertreter der Genossen und fünf Vertreter der Arbeitnehmerschaft. Die Mitgliedergruppe „Städte und Gemeinden“ erhält sechs der zehn Sitze, davon zwei vorweg und vier nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren basierend auf den Beitragszahlungen.

    Die Sitzverteilung für 2026-2031 bleibt gegenüber der bisherigen Periode unverändert. Städte und Gemeinden zahlen durchschnittlich 289,5 Millionen Euro jährlich, gefolge von gewerblichen Unternehmen mit 69,8 Millionen Euro und Bergwerken mit 33,1 Millionen Euro.

    Rechtliche Anforderungen

    Nach dem Emschergenossenschaftsgesetz muss mindestens die Hälfte der kommunalen Vertreter einer Gebietskörperschaftsvertretung angehören. Bei sechs möglichen Mandaten müssen somit mindestens drei Mitglieder der kommunalen Vertretungen angehören.

    Die Entscheidung soll zunächst am 28. Januar 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten und am 5. Februar 2026 im Rat beschlossen werden.

  • Stadtverwaltung lehnt Atommüllendlager in Wattenscheid ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung hat eine satirische Anfrage der Partei Die PARTEI zur Ansiedlung eines Atommüllendlagers in Wattenscheid klar zurückgewiesen. Als Hauptargument führt sie die geologische Ungeeignetheit der vom Steinkohlenbergbau geprägten Region an.

    Satirische Anfrage mit ernster Antwort

    Die Partei Die PARTEI hatte in der Ratssitzung vom 20. November 2025 eine augenzwinkernd formulierte Anfrage gestellt, ob nicht ein Atommüllendlager in Wattenscheid angesiedelt werden könne. Als Begründung führte die Partei finanzielle Engpässe der Stadt nach weggebrochenen Übergewinnen der Stadtwerke und geringeren Gewerbesteuereinnahmen an. Ein Endlager würde „mega-mäßig subventioniert“ und schaffe Arbeitsplätze für eine „strahlende Zukunft“.

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    Verwaltung sieht keine geologische Eignung

    Das Umwelt- und Grünflächenamt antwortete sachlich auf die satirische Anfrage: Wattenscheid sei bisher nicht unter den Standorten, die für ein Atommüllendlager in Betracht kommen. Für eine Entscheidung über die grundsätzliche Eignung der Geologie seien umfangreiche Gutachten erforderlich, die weder geplant noch vorhanden seien.

    Als entscheidendes Argument gegen den Standort führt die Verwaltung an, dass es „sehr zweifelhaft“ sei, „dass eine vom Steinkohlenbergbau geprägte Region für ein solches Projekt geeignet sein kann.“

    Beratung im Februar geplant

    Die Antwort der Verwaltung wird am 5. Februar 2026 in der nächsten Ratssitzung zur Kenntnisnahme behandelt.

  • Verwaltung informiert über Rattenbekämpfung und Hochbeete in der Innenstadt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung hat Fragen der CDU-Fraktion zu Rattenproblemen im Zusammenhang mit Hochbeeten in Kortum- und Brückstraße beantwortet. Dabei wird deutlich: Nicht die Hochbeete sind das Problem, sondern die generelle Rattenpopulation in der City. Rechtliche Änderungen haben die Bekämpfungsstrategien grundlegend verändert.

    Erfolge bei der Rattenbekämpfung in der Kortumstraße

    Im Bereich der Kortumstraße konnte die Verwaltung in den vergangenen zwei Jahren deutliche Fortschritte erzielen. Der Einsatz chemischer Bekämpfungsmittel wurde um rund 55 Prozent reduziert. Dies sei vor allem auf präventive Maßnahmen zurückzuführen, darunter individuelle Beratungsgespräche mit Gastronomiebetrieben, die Verteilung von Informationsmaterial und die enge Kooperation mit ordnungsbehördlichen Fachämtern.

    Aktuell wird im Bereich der Brückstraße eine Bekämpfungsmaßnahme durchgeführt. Die Verwaltung prüft zudem gemeinsam mit dem USB, ob eine Verdichtung der Reinigungsintervalle für Abfallbehälter sinnvoll ist.

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    Rechtliche Änderungen beenden flächendeckende Beköderung

    Die früher praktizierte flächendeckende Rattenbekämpfung ist heute nicht mehr zulässig. Grund sind die Novellierung der EU-Biozid-Verordnung sowie des Tierschutzgesetzes. Diese verbieten das vorbeugende Töten von Wirbeltieren und berücksichtigen negative Umweltauswirkungen, Resistenzbildung und Gesundheitsrisiken.

    Das System der Schadnagerbekämpfung wurde daher 2015 grundlegend überarbeitet. Der Fokus liegt nun auf Prävention durch Vermeidung von Nahrungszugriff. Vor jeder Maßnahme erfolgt ein Monitoring mit giftfreien Ködern, um Tierart und Ursachen des Befalls zu analysieren.

    Hochbeete bieten Versteckmöglichkeiten

    Eine verstärkte Rattenpopulation durch die mobilen Hochbeete in der Kortumstraße ist der Verwaltung nicht bekannt. Allerdings wurden Einzelfälle gemeldet, bei denen sich Ratten unter den Beeten verstecken sollten. Eine Überprüfung durch Schädlingsbekämpfer ergab, dass sich keine Ratten eingenistet haben, der Raum unter den Beeten jedoch ideale Versteckmöglichkeiten bietet. Die Zwischenräume werden daher verschlossen.

    Langfristige Präventionsarbeit geplant

    Die Bekämpfung von Schadnagern bleibt eine kontinuierliche Aufgabe. Die Verwaltung setzt auf nachhaltige Präventionsarbeit durch Aufklärung der Bürger über verschiedene Kanäle wie Social Media und Pressearbeit. Zusätzlich werden individuelle Beratungsgespräche geführt und Projekte in Schulen unterstützt.

    Hochbeete an der Brückstraße in privater Hand

    Die schlecht gepflegten Hochbeete an der Brückstraße befinden sich in privater Eigentümerschaft. Die Stadt wird Kontakt mit dem Eigentümer aufnehmen und die weitere Unterhaltung beziehungsweise Nutzung absprechen.

  • Fischereiverband-Vertreter soll nachträglich in Naturschutzbeirat gewählt werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
    05.02.2026RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Der Rat der Stadt will die Zusammensetzung des Naturschutzbeirats vervollständigen. Nachdem der Fischereiverband NRW bei der Wahl am 18. Dezember noch keinen Kandidaten benannt hatte, schlägt er nun Christian Edler als Vertreter vor.

    Nachträgliche Wahl erforderlich

    Bei der Neuwahl des Naturschutzbeirats am 18. Dezember 2025 blieb ein Platz unbesetzt: Der Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V. hatte zunächst keinen Kandidaten vorgeschlagen. Inzwischen hat der Verband Christian Edler als ordentliches Mitglied benannt.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 28. Januar 2026 vorberaten, die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 5. Februar 2026.

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    Gesetzlicher Rahmen

    Nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW besteht der Naturschutzbeirat aus 16 Mitgliedern verschiedener Verbände und Organisationen. Der Fischereiverband NRW ist dabei ausdrücklich vorschlagsberechtigt und stellt einen der elf vorgeschriebenen Vertreter.

    Eigentlich soll ein Vorschlag mit mindestens zwei Bewerbern vorliegen. Da es sich jedoch um eine „abgeminderte Soll-Vorschrift“ handelt, ist die Wahl auch mit nur einem Kandidaten möglich.

    Aufgaben des Naturschutzbeirats

    Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde wirkt beim Schutz, der Pflege und Entwicklung der Landschaft mit. Er unterbreitet Vorschläge und Anregungen, vermittelt der Öffentlichkeit die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege und wirkt bei Fehlentwicklungen entgegen.

    Die 16 Mitglieder vertreten verschiedene Umwelt-, Land- und Forstwirtschafts-, Jagd-, Fischerei-, Sport- und Imkerverbände. Sie arbeiten ehrenamtlich und werden vor allen wichtigen Entscheidungen der Naturschutzbehörde angehört.

  • SPD fragt nach Zukunft des Schrottplatzes In der Provitze

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die SPD-Fraktion im Bezirk Mitte will von der Verwaltung wissen, wie es mit dem Schrottplatz In der Provitze weitergeht. Der umstrittene Betrieb im Stadtteil Hofstede hat Ende 2025 augenscheinlich seinen Betrieb eingestellt.

    Jahrelange Lärmbelastung für Anwohner

    Seit vielen Jahren sorgte der Schrotthändler In der Provitze für Unmut in der Nachbarschaft. Nach Darstellung der SPD verärgerte der Betrieb bewusst die Anwohner durch Krach und Lärm. Das regelmäßige Überschreiten der Betriebsgenehmigung, der Grenzwerte und Arbeitszeiten habe den Anwohnern das alltägliche Leben erheblich erschwert. Grundlage der Betriebsführung war eine Genehmigung für einen Vorgängerbetrieb aus den 1970er Jahren.

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    Fünf Fragen an die Verwaltung

    In ihrer Anfrage für die Bezirksvertretungssitzung am 22. Januar 2026 stellt die SPD-Fraktion unter Federführung von David Schnell fünf konkrete Fragen:

    Die Fraktion möchte zunächst wissen, welche Erkenntnisse die Stadtverwaltung zur Aufgabe des Schrottgewerbes hat und ob der Betreiber seine Genehmigung zurückgegeben hat. Außerdem interessiert sie, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um eine erneute Ansiedlung eines Schrotthandels an diesem Standort zu verhindern.

    Betonbruch und GMU-Areal im Fokus

    Weitere Fragen betreffen den Umgang mit unrechtmäßig aufgeschüttetem Betonbruch sowie die Zukunftsperspektiven für das gesamte ehemalige GMU-Areal. Die SPD fordert eine schriftliche Beantwortung ihrer Anfrage.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird sich in ihrer nächsten Sitzung mit der Thematik befassen müssen.

  • SPD fragt nach Rodung von Bahngelände in Bochum-Mitte

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Mitte(S. auch Protokollierung „Vor Eintritt in die Tagesordnung“) Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mitte erkundigt sich nach den Gründen für die komplette Rodung eines Bahngeländes parallel zur Straße „Auf dem Dahlacker“. Das betroffene Areal erstreckt sich von der ehemaligen Kreishandwerkerschaft bis zum ehemaligen Bahnhof in Hofstede.

    Umfangreiche Rodungsarbeiten entlang der Bahnlinie

    Entlang der Bahnlinie parallel zur Straße „Auf dem Dahlacker“ wurde das gesamte Gelände zwischen der ehemaligen Kreishandwerkerschaft und dem ehemaligen Bahnhof in Hofstede gerodet. Die beigefügten Fotos zeigen das Ausmaß der Rodungsarbeiten mit zahlreichen Baumstümpfen und aufgeschütteten Erdmassen.

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    Drei zentrale Fragen der SPD-Fraktion

    Die SPD-Fraktion stellt zur 4. Sitzung der Bezirksvertretung am 5. März 2026 drei konkrete Fragen:

    1. Aus welchen Gründen wurde das gesamte Gelände gerodet?
    2. Wer hat die Rodungen veranlasst?
    3. Welche Planungen gibt es für dieses Gebiet?

    Die von Christiane Laschinski eingereichte Anfrage verlangt eine schriftliche Beantwortung durch die Bezirksbürgermeisterin Barbara Menke.

  • Zusätzlicher Pocket Park in Gerthe vorerst nicht realisierbar

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung sieht derzeit keine Möglichkeit für einen weiteren Pocket Park am Schulzentrum Nord in Gerthe. Personelle Kapazitäten sind bereits für ein anderes Projekt gebunden, zudem sind die Flächen Teil der Schulplanung.

    Die SPD-Fraktion hatte in der Bezirksvertretung Nord angefragt, ob kurzfristig ein zusätzlicher Pocket Park am Schulzentrum Nord in Gerthe realisiert werden könne, um die Aufenthaltsqualität vor Ort zu verbessern. Die Verwaltung erteilte dem Vorhaben jedoch eine Absage.

    Kapazitäten bereits gebunden

    Für den Bezirk Nord ist bereits die Umsetzung eines Pocket Parks an der Josephinenstraße vorgesehen. Hierzu wurden entsprechende Planungen erarbeitet und eine Bürgerbeteiligung durchgeführt. Die dafür erforderlichen personellen Kapazitäten seien entsprechend gebunden, so dass derzeit keine zusätzlichen Ressourcen für einen weiteren Pocket Park zur Verfügung stehen.

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    Flächen sind Teil der Schulplanung

    Ein weiteres Hindernis stellt die bereits laufende Planung dar: Die angefragten Flächen werden durch die Zentralen Dienste im Zuge der Außenanlagenplanung des Schulzentrums Gerthe überplant. Die Flächen sind unter anderem Teil der Baugenehmigung mit notwendigen Parkplätzen für den Stellplatznachweis und stehen einer anderweitigen Planung nicht zur Verfügung.

    Eigentumsverhältnisse geklärt

    Die betreffenden Flächen befinden sich zum Großteil im Besitz der Stadt in Zuständigkeit der Zentralen Dienste. Eine Kostenschätzung für das Projekt konnte die Verwaltung aufgrund der nicht gegebenen Realisierbarkeit nicht erstellen.

    Die Antwort der Verwaltung wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Nord am 3. März 2026 zur Kenntnis genommen.

  • FDP fragt nach intelligenter Ladeinfrastruktur durch Ladebordsteine

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage ist mündlich beantwortet worden.

    Die FDP-Ratsfraktion möchte von der Stadtverwaltung wissen, wie sie den Einsatz von Ladebordsteinen als platzsparende Alternative zur herkömmlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bewertet. Die innovative Technologie wird bereits in mehreren deutschen Städten getestet.

    Platzsparende Lösung für dicht bebaute Bereiche

    In einer Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 25. Februar 2026 thematisiert die FDP sogenannte Ladebordsteine als mögliche Ergänzung zur bestehenden Ladeinfrastruktur. Bei dieser Technologie wird die Ladeelektronik direkt in den Bordstein integriert, was das Laden von Elektrofahrzeugen im öffentlichen Straßenraum ermöglicht, ohne Gehwege einzuengen oder zusätzliche Hindernisse zu schaffen.

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    Praktische Erprobung in anderen Städten

    Die FDP verweist darauf, dass Ladebordsteine bereits in Köln, Neuss, Düsseldorf, Dortmund und Braunschweig im praktischen Einsatz getestet werden. Besonders für enge Wohnstraßen ohne private Stellplätze könnte diese Lösung neue Lademöglichkeiten eröffnen.

    Vier zentrale Fragen an die Verwaltung

    Die Liberalen möchten von der Stadtverwaltung wissen, wie sie den Einsatz von Ladebordsteinen mit Blick auf Platzbedarf, Barrierefreiheit und städtebauliche Integration bewertet. Außerdem fragen sie, ob und in welcher Form diese Technologie bereits als Option für den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur geprüft wurde.

    Des Weiteren interessiert die FDP, in welchen Stadtteilen oder Straßentypen der Einsatz von Ladebordsteinen besonders sinnvoll wäre und welche technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Hürden die Verwaltung für deren Implementierung sieht.

  • Bezirksvertretung Süd soll über Grillverbote in Parks entscheiden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Verwaltung legt die Entscheidung über lokale Grillverbote in öffentlichen Park- und Grünanlagen in die Hände der Bezirksvertretung Süd. Nach gescheiterten Versuchen eines gesamtstädtischen Grillkonzepts sollen die Bezirke nun eigenverantwortlich über Verbote und Verbesserungsmaßnahmen beschließen.

    Gescheitertes gesamtstädtisches Konzept

    Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (AUNO) hatte die Verwaltung im Dezember 2024 beauftragt, ein ganzheitliches Stadtgrillkonzept zu entwickeln. Die Bezirksvertretungen sollten dabei maßgeblich eingebunden werden, um einen ausgewogenen Interessenausgleich zu erreichen.

    Die Rückmeldungen der Bezirke nach einer Aufforderung im April 2025 fielen jedoch sehr heterogen aus. Zwei Bezirksvertretungen gaben überhaupt keine Antwort ab. Insgesamt sprachen sich die Bezirke gegen ein stadtweites Grillverbot aus und sahen auch keine Notwendigkeit für ein städtisches Grillkonzept.

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    Wachsende Konflikte durch Grillen in Parks

    Das Grillen in Park- und Grünanlagen hat laut Verwaltung in den vergangenen Jahren stetig zugenommen und führt zunehmend zu Konfliktsituationen. Anwohner und andere Parkbesucher klagen über Belästigungen durch Lärm, Rauch, Müll und verschmutzte Grünflächen. Auch die Reinigung der Anlagen wird dadurch zusätzlich belastet.

    Mehrere Eingaben von Bürgern nach § 24 der Gemeindeordnung NRW, die ein Grillverbot fordern, verdeutlichen die Problemlage. Bisherige Bemühungen von Politik und Verwaltung zur Reduzierung der Missstände blieben ohne den gewünschten Erfolg.

    Lokale Lösungen statt Gesamtkonzept

    Da sich keine einheitliche Vorgehensweise ableiten ließ, soll nun die Bezirksvertretung Süd in eigener Zuständigkeit entscheiden. Sie kann bestimmte öffentliche Park- und Grünanlagen mit lokalen Grillverboten belegen und eine entsprechende Aufnahme in die Bochumer Sicherheits- und Ordnungsverordnung (BoSVo) beantragen.

    Gleichzeitig kann die Bezirksvertretung zusätzliche Ausstattungen wie Abfallbehälter oder lokale Absperrungen beschließen. Die erforderlichen finanziellen Mittel müsste sie dabei aus dem eigenen Budget bereitstellen.

    Finanzielle Folgen für Bezirk

    Die Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen würde Kosten verursachen, die aus bezirklichen Mitteln zu finanzieren wären. Zusätzlich entstünden jährliche Folgekosten für die Unterhaltung der Ausstattungsgegenstände, insbesondere für die Leerung zusätzlicher Abfallbehälter.

    Die Bezirksvertretung Süd wird am 10. März 2026 über die Vorlage entscheiden.