Schlagwort: Beteiligung und Controlling

  • Stadt Bochum überarbeitet Geschäftsordnung für politische Gremien

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 3 (CDU)
    Dagegen: 5 (AfD, Linke)
    Dafür: 9 (SPD,Grüne,UWG:FB, WatC)
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 1
    Dagegen: 8
    Dafür: 10
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestMehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages
    Enthaltungen: 5 (CDU)
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür: 11 (SPD, Grüne, LINKE)
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 1 (Linke)
    Dagegen: 4 (AfD)
    Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU)
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 3 (AfD)
    Dafür: 16 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 1 (FDP)
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür: 15 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU, Die Linke)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Der Rat der Stadt Bochum plant eine umfassende Änderung seiner Geschäftsordnung. Neben den ursprünglich beantragten Anpassungen werden auch eine neue Präambel verfasst und weitreichende Digitalisierungsaspekte berücksichtigt.

    Beratungsverfahren startet im März

    Die Vorlage zur Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen wird zunächst in allen sechs Bezirksvertretungen der Stadt zur Anhörung gestellt. Die Beratungen beginnen am 3. März 2026 in den Bezirksvertretungen Wattenscheid und Nord, gefolgt von Südwest und Ost am 4. März sowie Mitte am 5. März. Die Bezirksvertretung Süd beschließt die Anhörungsrunde am 10. März.

    Anschließend wird der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März 2026 die Vorlage vorberaten, bevor der Rat am 19. März die finale Entscheidung trifft.

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    Umfassende Modernisierung geplant

    Die Überarbeitung geht über die ursprünglich vom Rat am 18. Dezember 2025 beantragten Änderungen hinaus. So wird eine völlig neue Präambel verfasst und eine umfassende Berücksichtigung von Digitalisierungsaspekten vorgenommen. Auch die weitreichenden Änderungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen fließen in die Neufassung ein.

    Vollständige Dokumentation geplant

    Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Änderungen liegt der Vorlage neben der neuen Geschäftsordnung auch eine Synopse bei, die alle Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung dokumentiert. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen sind mit der Änderung nicht verbunden.

  • Die Linke stellt kritische Fragen zur geplanten Olympia-Bewerbung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Linke im Stadtrat hat eine umfangreiche Anfrage zur geplanten Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele in der Region Rhein-Ruhr gestellt. In 35 Einzelfragen werden die Auswirkungen auf Breitensport, soziale Gerechtigkeit, Kosten und die historische Problematik einer Bewerbung für 2036 hinterfragt.

    Die Fraktion bezieht sich dabei auf wissenschaftliche Studien, die den behaupteten positiven Effekten von Olympischen Spielen widersprechen. Eine Metastudie von Lion et al. (2022) habe bei der Analyse von 36 wissenschaftlichen Arbeiten keinen Beweis für einen positiven „Trickle-Down-Effekt“ des Leistungssports auf die allgemeine sportliche Aktivität gefunden.

    Sorge um Mietpreissteigerungen und Verdrängung

    Besonders kritisch sieht Die Linke die sozialen Auswirkungen. Unter Verweis auf eine Studie von Lopes dos Santos et al. (2025) warnt die Fraktion vor Verdrängung einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen, extremen Mietpreissteigerungen und Gentrifizierung, wie sie in London, Rio, Barcelona und anderen Olympia-Städten aufgetreten seien. Die Partei fragt nach konkreten Schutzmaßnahmen für Mieter und Plänen zur systematischen Erhebung von Mietpreisdaten.

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    Kostenrisiken im Fokus

    Zur Finanzierung verweist Die Linke auf die Oxford Olympic Study (Flyvbjerg et al. 2021), die eine durchschnittliche Kostenüberschreitung von 172 Prozent bei Sommerspielen seit 1960 dokumentiert. Die Fraktion kritisiert, dass Infrastrukturkosten nicht konkret beziffert werden, obwohl dies für eine „informierte Bürgerentscheidung essenziell“ sei.

    Historische Problematik des Jahres 2036

    Besonders brisant ist die Frage nach der historischen Verantwortung: Eine Bewerbung für 2036 wäre „historisch hochproblematisch“, da die Spiele dann 100 Jahre nach den nationalsozialistischen Propagandaspielen von Berlin stattfinden würden. Die Linke fragt, ob diese historische Tragweite in der öffentlichen Kommunikation thematisiert wird.

    Weitere Kritikpunkte

    Die Anfrage umfasst auch Fragen zu vulnerablen Gruppen – mit Verweis auf die Verdrängung Obdachloser vor den Pariser Spielen 2024 – sowie zu Korruptionsrisiken rund um das IOC. Auch die einseitigen Host City Contracts und deren Vereinbarkeit mit der kommunalen Selbstbestimmung werden hinterfragt.

    Zweifel am wirtschaftlichen Nutzen

    Schließlich bezweifelt Die Linke die behaupteten volkswirtschaftlichen Vorteile. Studien von Baade & Matheson (2016) erkannten keinen nachhaltigen ökonomischen Nutzen, während Zimbalist (2015) sogar systematische Verluste für Austragungsstädte feststellte. Die Fraktion fordert eine unabhängige Kosten-Nutzen-Analyse.

    Die Verwaltung wird um schriftliche Beantwortung gebeten, bei schneller zu beantwortenden Fragen auch um Zwischenmitteilungen.

  • Hinweisgeberschutz: Stadt und kommunale Unternehmen haben Meldestellen eingerichtet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung beantwortet eine Anfrage zu den seit dem Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtenden Meldestellen. Während die Stadt ihre interne Meldestelle erst im Dezember 2024 offiziell einrichtete, haben kommunale Unternehmen bereits früher entsprechende Strukturen geschaffen. Bislang ging nur eine Meldung bei der Stadtverwaltung ein.

    Unterschiedliche Zeitpunkte der Einrichtung

    Die interne Meldestelle der Stadt ist seit Dezember 2024 offiziell eingerichtet. Strukturen zur Meldung von Missständen durch Mitarbeitende bestanden bereits vorher, wurden jedoch erst mit der neuen Meldestelle unter Wahrung der Anonymität zentralisiert.

    Bei den kommunalen Unternehmen erfolgten die Einrichtungen zu verschiedenen Zeitpunkten: Die USB Bochum GmbH stellte bereits 2013 einen Compliance-Beauftragten ein, die Straßenbahnen AG richtete 2019 eine Meldestelle ein. Im Jahr 2023 folgten die SBO Senioreneinrichtungen, die Stadtwerke-Gruppe und die Marketing GmbH, 2024 die VBW Bauen und Wohnen GmbH und 2025 die Wirtschaftsentwicklungsgruppe (WEG).

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    Vielfältige Meldewege ohne externe Anbieter

    Die Stadt nimmt Meldungen ohne externe Anbieter entgegen – telefonisch, postalisch, per E-Mail oder persönlich nach Terminvereinbarung. Im historischen Rathaus steht ein Briefkasten exklusiv für Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zur Verfügung. Anonyme Meldungen können über das Intranet nachverfolgt werden.

    Die kommunalen Unternehmen nutzen unterschiedliche Ansätze: Während einige wie die USB auf externe Plattformen setzen (Firma Otris), arbeiten andere mit eigenen digitalen Lösungen oder E-Mail-Postfächern. Die VBW verwendet den „Audatis Manager“, die WEG ein automatisiertes Prozesstool.

    Bislang wenige Meldungen eingegangen

    Bei der Stadt ist bisher eine Meldung eingegangen, die eine vermutete fehlerhafte fachliche Vorgehensweise betrifft. Die Prüfung durch die Aufklärungsstelle ist noch nicht abgeschlossen.

    Bei den kommunalen Unternehmen gingen unterschiedlich viele Meldungen ein: Die USB bearbeitete in der Vergangenheit überwiegend Einzelfälle mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Bei der Straßenbahnen AG, der WEG, der Marketing GmbH, den SBO Senioreneinrichtungen, der Stadtwerke-Gruppe und der VBW sind zwischen 2022 und 2025 keine internen Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eingegangen.

    Kontinuierliche Prozessverbesserung

    Die Stadt hat mit der Besetzung der Planstelle Antikorruption/Compliance im zweiten Quartal 2024 eine fachübergreifende Aufklärungsstelle eingerichtet. Diese besteht aus Vertretungen der Personalbetreuung, des Rechtsamtes, des Datenschutzes sowie dem Meldestellenbeauftragten.

    Die Prozesse werden fortlaufend fallbezogen überprüft und bei Bedarf angepasst. Ein internes Kontrollsystem, das auf alle Ämter ausgerollt wird, soll Verwaltungsprozesse einheitlich steuern und Fehler sowie Missbrauch wirksam verhindern.

    Auch die kommunalen Unternehmen haben kontinuierliche Überprüfungs- und Prüfprozesse implementiert, um Compliance und Prävention sicherzustellen. Diese reichen von regelmäßigen externen Audits bis hin zu jährlichen Mitarbeiterschulungen zu Präventionsthemen.

  • Stadt arbeitet an Neufassung der Hauptsatzung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 2 (Linke, WatC)
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordEinstimmig gegen Beschlussvorschlag
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei 5 Enthaltungen (CDU)
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (Linke)
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 1 (CDU)
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 1 (FDP)
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür: 15 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU, Die Linke)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung legt dem Rat eine vollständig überarbeitete Hauptsatzung vor. Die bisherige Fassung stammt aus dem Jahr 2005 und soll an die aktuellen Anforderungen und die fortschreitende Digitalisierung angepasst werden.

    Grundlegende Überarbeitung nach 20 Jahren

    Die Hauptsatzung der Stadt Bochum wurde letztmals 2005 neu gefasst. In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden zwar einzelne Regelungen überarbeitet und ergänzt, dies führte jedoch teilweise zu einer unübersichtlichen Lesbarkeit. Die Verwaltung schlägt daher eine vollständige Neufassung vor, die auch den Anforderungen der voranschreitenden Digitalisierung Rechnung trägt.

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    Umfangreiche Beratungsrunde geplant

    Der Beschlussvorlage mit der Nummer 20252668 geht ein entsprechender Ratsbeschluss vom 18. Dezember 2025 voraus. Bevor der Rat am 19. März 2026 final über die neue Hauptsatzung entscheidet, durchläuft die Vorlage einen umfangreichen Beratungsprozess. Alle sechs Bezirksvertretungen werden zwischen dem 3. und 10. März angehört, bevor der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März die Vorberatung übernimmt.

    Keine Sitzungsgelder für Gruppensitzungen

    Ein Vorschlag zur Gewährung von Sitzungsgeldern auch für Gruppensitzungen konnte die Verwaltung nicht umsetzen. Grund hierfür ist, dass keine rechtliche Grundlage besteht. Nach § 45 Abs. 2 GO NRW sind Regelungen zum Sitzungsgeld in der Entschädigungsverordnung geregelt, die ausdrücklich nur Fraktionssitzungen – nicht jedoch Gruppensitzungen – vorsieht.

    Detaillierte Begründungen in Synopse

    Eine ausführliche Begründung zu den einzelnen Änderungsvorschlägen enthält die beigefügte Synopse. Die neue Hauptsatzung sowie die Gegenüberstellung der Änderungen sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.

  • Wirtschaftsplan der Bochum Perspektive GmbH für 2026 zur Beschlussfassung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür: 13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Bochum Perspektive GmbH (BoPG) hat ihren Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 vorgelegt. Nach Beratung durch den Aufsichtsrat soll der Rat der Stadt über den Plan entscheiden und die Gesellschaftervertreterin entsprechend anweisen.

    Beratungsfolge und Beschlussvorschlag

    Der Wirtschaftsplan durchläuft zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 17. Februar 2026 sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März 2026, bevor der Rat am 19. März 2026 die endgültige Entscheidung trifft. Die Verwaltung empfiehlt, dem Wirtschaftsplan zuzustimmen und die städtische Gesellschaftervertreterin anzuweisen, einen entsprechenden Beschluss in der Gesellschafterversammlung zu fassen.

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    Flächenentwicklung MARK 51°7 abgeschlossen

    Die Flächenentwicklung des Projekts MARK 51°7 wurde zum 31. Oktober 2025 abgeschlossen, was gleichzeitig das Ende des Durchführungszeitraums der RWP-Förderung markiert. Grundsätzlich sind die Flächen vollständig vermarktet, jedoch haben die Interessenten für die Grundstücke 12 und 34 von ihren Bauvorhaben Abstand genommen. Die Vermarktung dieser Grundstücke wurde daher wieder aufgenommen, ihre Veräußerung ist für 2027 eingeplant.

    Finanzplanung 2026

    Der Erfolgsplan für 2026 sieht keine Erlöse aus Grundstücksverkäufen vor. Die Veräußerung der Grundstücke 12 und 34 in Höhe von 4,1 Millionen Euro ist erst für 2027 berücksichtigt. Stattdessen werden sonstige Umsatzerlöse aus Vermietung und Verpachtung von 0,35 Millionen Euro eingeplant.

    Die Aufwendungen resultieren überwiegend aus laufenden Kosten für Reparaturen, Energiekosten der vermieteten Liegenschaften, Grundbesitzabgaben, Raumkosten, Versicherungen und dem Geschäftsbesorgungsvertrag mit der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG). Die Gewinn- und Verlustrechnung kommt zu einem voraussichtlichen negativen Jahresergebnis von 0,24 Millionen Euro.

    Liquiditätssituation

    Der Finanzplan zeigt einen Mittelbedarf von 0,58 Millionen Euro für 2026. Dem stehen Deckungsmittel in Höhe von 0,35 Millionen Euro gegenüber, die sich hauptsächlich aus Mieterlösen speisen. Der Plan stellt die Liquiditätsplanung für die gesamte Gesellschaft dar und berücksichtigt nicht nur geplante Investitionen.

  • Entlastung für Sondervermögen Grundstücksentwicklung steht bevor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 1 (AfD)
    Dafür: 13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling soll die Betriebsleitung des Sondervermögens Grundstücksentwicklung Bochum für das Wirtschaftsjahr 2023 entlasten. Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag von 177.532,60 Euro aus.

    Jahresabschluss 2023 geprüft und bestätigt

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hat seinen Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 vorgelegt. Die örtliche Rechnungsprüfung hat die Unterlagen geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 29. August 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

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    Bilanzsumme von fast 30 Millionen Euro

    Der geprüfte Jahresabschluss schließt mit einer Bilanzsumme von 29.584.486,82 Euro ab. Dem steht ein Jahresfehlbetrag von 177.532,60 Euro gegenüber, der mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden soll.

    Entscheidung im Februar geplant

    Am 17. Februar 2026 soll der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling über die Entlastung der Betriebsleitung entscheiden. Die Entlastung erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses gemäß der Eigenbetriebsverordnung für Nordrhein-Westfalen.

    Rechtliche Grundlagen beachtet

    Bei dem Sondervermögen handelt es sich um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die den Jahresabschluss unter Beachtung der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW aufgestellt hat. Dabei wurden die Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) bei Wirtschaftsführung und Rechnungswesen angewendet.

  • Wirtschaftsplan 2026 der Wirtschaftsförderung Bochum zur Ratsentscheidung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür: 13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH hat ihren Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2026 vorgelegt. Der Aufsichtsrat empfiehlt die Zustimmung – nun entscheidet der Rat über die weitere Vorgehensweise der städtischen Gesellschaftervertretung.

    Beratungsweg und Entscheidungsfindung

    Der Wirtschaftsplan durchläuft zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 17. Februar 2026, anschließend den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März. Die finale Entscheidung fällt der Rat am 19. März 2026.

    Der Aufsichtsrat der WiFö hat den Plan bereits in seiner Sitzung vom 30. Januar beraten und der Gesellschafterversammlung eine Zustimmung empfohlen. Mit dem Ratsbeschluss wird die städtische Gesellschaftervertreterin angewiesen, entsprechend zu votieren.

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    Schwerpunkt Breitbandversorgung

    Der Wirtschaftsplan 2026 wird maßgeblich durch das Förderprojekt „Breitbandversorgung“ geprägt. Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen Zuwendungen von 25,7 Millionen Euro für dieses Projekt. Der erforderliche Eigenanteil von 2,9 Millionen Euro wurde der WiFö bereits 2021 und 2025 von der Stadt zur Verfügung gestellt.

    Korrespondierend fallen bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen Fremdleistungen und Fremdarbeiten von 28,5 Millionen Euro an. Für 2026 ist eine zusätzliche Entnahme von 2,9 Millionen Euro vorgesehen, um den Eigenanteil zu kompensieren.

    Weitere Geschäftstätigkeiten

    Neben dem Breitbandprojekt betreibt die WiFö das Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ des Landes NRW. Dabei werden leerstehende Ladenlokale angemietet und zeitlich begrenzt zu günstigeren Konditionen an Unternehmen weitervermietet.

    Die sonstigen Umsatzerlöse beziehen sich auf die Organisation von Gründungswettbewerben und Messeteilnahmen, unter anderem regelmäßig an der Expo Real in München.

    Personalentwicklung

    Eine wichtige Änderung betrifft den Personalbereich: Die Personalgestellung städtischer Mitarbeiter ist Ende 2024 ausgelaufen. Die Beschäftigten wurden entweder von der WiFö übernommen oder erhielten neue Aufgabenfelder bei der Stadt.

    Der Wirtschaftsplan gliedert sich in Erfolgsplan, Eigenkapitalentwicklung und Stellenplan. Auf einen eigenständigen Investitions- und Finanzplan wurde verzichtet, da keine größeren Investitionen geplant sind.

  • Stadtrat soll Wirtschaftsplan der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft für 2026 beschließen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür: 13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) hat ihren Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 vorgelegt. Der Aufsichtsrat empfiehlt die Zustimmung und bittet die Stadt um Kapitaleinzahlungen in Höhe von insgesamt 20,9 Millionen Euro.

    Beratungsweg und Beschlussempfehlung

    Der Wirtschaftsplan durchläuft zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 17. Februar, dann den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März, bevor der Rat am 19. März final darüber entscheidet. Mit dem Beschluss wird die städtische Gesellschaftervertreterin angewiesen, dem Plan in der Gesellschafterversammlung zuzustimmen.

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    Finanzierung erfordert hohe Kapitaleinzahlungen

    Der Aufsichtsrat der WEG empfiehlt der Stadt, für 2026 eine konsumtive Kapitaleinzahlung von 17,371 Millionen Euro sowie eine investive Kapitaleinzahlung von 3,5 Millionen Euro bereitzustellen. Die konsumtive Zahlung erfolgt bereits 2025 und wurde unter Vorbehalt am 18. Dezember 2025 geleistet.

    Ein großer Teil der konsumtiven Mittel fließt an die Tochtergesellschaften weiter: 6,0 Millionen Euro an die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH, 4,5 Millionen Euro an die Bochumer Veranstaltungs-GmbH und 1,9 Millionen Euro an die Bochumer Beschäftigungsförderungsgesellschaft.

    Schwerpunkte im Geschäftsbereich

    Der Wirtschaftsplan sieht verschiedene Entwicklungen vor: Die Umsätze aus der Parkraumbewirtschaftung sollen durch Stabilisierung nach Sanierungen und turnusmäßige Entgelterhöhungen steigen. Allerdings sind Sanierungsmaßnahmen beim Parkhaus Husemann-Platz (2026) und Konrad-Adenauer-Platz (2025-2028) mit Einnahmeausfällen verbunden.

    Bei den Gewerbemieten sinkt das Niveau, da der Mietvertrag mit der WiFö aufgelöst und durch eine Neujustierung des Geschäftsbesorgungsvertrages ersetzt wird. Zudem entfällt die Investitionsmiete für Laborumbauten der chemischen Untersuchungsämter.

    Investitionen und Eigenkapitalentwicklung

    Der Investitions- und Finanzplan umfasst 5,8 Millionen Euro für 2026 beziehungsweise 40,7 Millionen Euro insgesamt. Die größten Positionen entfallen auf Flächen (35,2 Millionen Euro) und Parkhäuser (3,7 Millionen Euro). Geplante Generalsanierungen der Parkhäuser im Volumen von 11,6 Millionen Euro sind noch nicht eingeplant.

    Die Eigenkapitalquote soll sich von 31,3 Prozent Ende 2026 auf 26,4 Prozent Ende 2030 entwickeln. Zur Finanzierung sind in den Jahren 2029 und 2030 zusätzliche Entnahmen aus der Kapitalrücklage erforderlich.

  • Stadtrat stimmt über Wirtschaftspläne der Stadtwerke-Gruppe für 2026 ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür: 13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG:FB)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung legt dem Rat die Wirtschaftspläne des ewmr-Konzerns für 2026 vor. Während die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH einen Bilanzgewinn von 44,9 Millionen Euro plant, müssen Verluste in Millionenhöhe bei anderen Konzernunternehmen ausgeglichen werden.

    Beratungstermine und Beschlussweg

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling berät die Vorlage am 17. Februar 2026 vor. Anschließend behandelt der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss das Thema am 11. März, bevor der Rat am 19. März 2026 endgültig entscheidet.

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    Neun Unternehmen im Konzernverbund

    Die Beschlussvorlage umfasst die Wirtschaftspläne von neun Gesellschaften der ewmr-Gruppe: Neben der ewmr selbst gehören dazu die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum (HVV), die Stadtwerke Bochum Holding GmbH, die Stadtwerke Bochum Netz GmbH, die Stadtwerke Bochum GmbH, die GLASFASER RUHR GmbH & Co. KG, die WasserWelten Bochum GmbH, die Fernheizgesellschaft Bochum-Ehrenfeld GmbH sowie die evu zählwerk Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH.

    Finanzielle Herausforderungen bei der ewmr

    Die ewmr erwartet für 2025 einen Jahresverlust von 36,0 Millionen Euro und für 2026 sogar 52,9 Millionen Euro. Hauptursache sind anhaltende Verluste aus Kraftwerks- und Speicherbeteiligungen sowie die Verlustübernahmeverpflichtung gegenüber der HVV. Besonders belastend wirken sich die Auswirkungen des Kohleausstiegs und Verluste aus der Vermarktung von Stromlieferverträgen aus.

    Verlustausgleich durch Gewinnabführungen

    Die HVV plant für 2026 mit einem Verlust von 47,1 Millionen Euro, der durch die ewmr ausgeglichen werden muss. Dem stehen Gewinnabführungen anderer Konzernunternehmen gegenüber: Die Stadtwerke Bochum Holding führt 66,0 Millionen Euro ab, die Stadtwerke Bochum GmbH 24,9 Millionen Euro.

    Investitionen in die Infrastruktur

    Trotz der angespannten Finanzlage sind umfangreiche Investitionen geplant. Die Stadtwerke Bochum Holding plant Investitionen von 127,9 Millionen Euro, die Stadtwerke Bochum Netz 41,1 Millionen Euro. Den größten Investitionsposten plant die GLASFASER RUHR mit 92,7 Millionen Euro für den Glasfaserausbau.

    Bädersanierung belastet Finanzergebnis

    Die WasserWelten Bochum GmbH erwartet 2026 einen Verlust von 13,4 Millionen Euro. Das Unternehmen investiert 24,8 Millionen Euro in die Modernisierung der Bochumer Bäder, darunter die Generalmodernisierung des Hallenfreibades Linden und Arbeiten am Wellenfreibad Südfeldmark.

  • Wirtschaftsplan 2026 für Sondervermögen Grundstücksentwicklung vorgelegt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hat seinen Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 eingereicht. Die Beratung erfolgt in mehreren Gremien, die endgültige Beschlussfassung findet jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

    Beratung in drei Gremien geplant

    Der Wirtschaftsplan durchläuft zunächst den regulären Beratungsweg durch die kommunalen Gremien. Am 17. Februar 2026 befasst sich zunächst der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling mit dem Plan, gefolgt vom Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März 2026. Den Abschluss bildet die Behandlung im Rat am 19. März 2026.

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    Vertrauliche Details erfordern nicht-öffentliche Sitzung

    Obwohl die Mitteilung öffentlich ist, erfolgt die eigentliche Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan im nicht-öffentlichen Teil der Sitzungen. Grund hierfür sind Details zu bereits erworbenen beziehungsweise noch zu erwerbenden Grundstücken, die im Wirtschaftsplan enthalten sind. Die entsprechende Beschlussvorlage trägt die Nummer 20260276.

    Zuständigkeit beim Amt für Finanzsteuerung

    Die Vorlage wird vom Beteiligungsmanagement des Amtes für Finanzsteuerung verantwortet. Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung ist ein wichtiges Instrument der kommunalen Liegenschaftspolitik und Stadtentwicklung.