Schlagwort: Finanzen

  • Stadt plant Optimierung der Photovoltaik-Nutzung ab 2027

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Mitte(S. auch Protokollierung „Vor Eintritt in die Tagesordnung“) Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung will überschüssigen Solarstrom künftig effizienter zwischen den städtischen Gebäuden verteilen. Ab 2027 soll eine „Regionale Direktvermarktung“ eingeführt werden. Batteriespeicher kommen vorerst nur bedingt in Frage.

    Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Mitte zur Optimierung der städtischen Photovoltaik-Anlagen geantwortet. Dabei geht es um die Frage, wie die Stadt den selbst erzeugten Solarstrom wirtschaftlicher nutzen kann.

    Direktvermarktung zwischen städtischen Gebäuden geplant

    Derzeit speist die Stadt überschüssigen Strom aus ihren Photovoltaik-Anlagen in das Netz der Stadtwerke ein und kauft gleichzeitig teureren Strom für andere städtische Gebäude ohne eigene Solaranlage ein. Diese ineffiziente Situation will die Verwaltung ändern.

    Ab 2027 plant die Stadt die Einführung einer „Regionalen Direktvermarktung“. Dabei soll überschüssiger Solarstrom von einem städtischen Gebäude bilanziell an andere Standorte ohne Photovoltaik-Anlage weitergeleitet werden. Die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen hierfür werden derzeit geschaffen.

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    Batteriespeicher nur bedingt wirtschaftlich

    Auf die Frage nach dem Einsatz von Zwischenspeichern zur Optimierung des Eigenverbrauchs gibt die Verwaltung eine differenzierte Antwort. Grundsätzlich ermöglichen Batteriespeicher eine bessere Nutzung des selbst erzeugten Stroms, da überschüssige Energie zwischengespeichert und bei Bedarf abgerufen werden kann.

    Bei den meisten städtischen Gebäuden mit Photovoltaik-Anlagen handelt es sich jedoch um Schulen im Tagbetrieb. Da dort der höchste Stromverbrauch tagsüber stattfindet – also genau dann, wenn auch die Solaranlage produziert – wäre der Nutzen von Speichern gering.

    Brandschutz als zusätzliche Hürde

    Besonders problematisch sind die brandschutztechnischen Anforderungen für Batteriespeicher in öffentlichen Gebäuden. Schulen gelten als Sonderbauten mit verschärften Brandschutzbestimmungen. Die Integration von Batteriespeichern erfordert spezielle Räumlichkeiten, die Abgrenzung von Flucht- und Rettungswegen sowie möglicherweise Baugenehmigungsverfahren.

    Diese zusätzlichen Anforderungen würden den Ausbau der Photovoltaik-Anlagen erheblich verlangsamen. Die Verwaltung schließt Speicherlösungen dennoch nicht grundsätzlich aus – insbesondere bei Veranstaltungsstätten könnte der Einsatz wirtschaftlich sinnvoll sein.

  • Fraktionsübergreifender Antrag zur Sanierung von Hochbeeten im Stadtbezirk Mitte

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    SPD, Grüne und Die Linke haben einen gemeinsamen Änderungsantrag zur systematischen Erhebung des Sanierungsstands aller Hochbeete im Stadtbezirk Bochum-Mitte eingereicht. Für die dringendsten Sanierungsmaßnahmen sollen bis zu 23.000 Euro bereitgestellt werden.

    Die drei Fraktionen der Bezirksvertretung Bochum-Mitte haben sich auf einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Hochbeetsanierung in der Katharina- und Schmidtstraße geeinigt. Der Antrag soll in der 4. Sitzung der Bezirksvertretung am 05.03.2026 behandelt werden.

    Umfassende Bestandsaufnahme geplant

    Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung mit einer systematischen Erhebung des Sanierungsstands aller Hochbeete im Stadtbezirk Bochum-Mitte beauftragt wird. Dabei sollen sowohl die Standorte erfasst als auch die geschätzten Kosten für die jeweiligen Sanierungsmaßnahmen ermittelt werden. Die Bezirksvertretung soll anschließend über die Ergebnisse unterrichtet werden.

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    23.000 Euro für dringendste Sanierungen

    Für die prioritären Sanierungsmaßnahmen stellt die Bezirksvertretung eigene Mittel in Höhe von bis zu 23.000 Euro zur Verfügung. Die Antragsteller betonen, dass vor dem Hintergrund begrenzter Haushaltsmittel zunächst die dringendsten Maßnahmen umgesetzt werden sollen.

    Wichtiger Beitrag zur Aufenthaltsqualität

    In der Begründung heben die Fraktionen die Bedeutung der Hochbeete für die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum hervor. Sie tragen zur ökologischen Aufwertung bei, fördern bürgerschaftliches Engagement und verbessern das Mikroklima. Zudem stärken sie das nachbarschaftliche Miteinander in den Quartieren.

    Unterschiedlicher baulicher Zustand festgestellt

    Die Antragsteller verweisen darauf, dass sich der bauliche Zustand vieler Hochbeete in den vergangenen Jahren unterschiedlich entwickelt hat. Witterungseinflüsse, Materialermüdung und teilweise fehlende Unterhaltung haben dazu geführt, dass einzelne Anlagen sanierungsbedürftig oder in ihrer Funktion eingeschränkt sind. Ein systematischer Überblick über den aktuellen Sanierungsstand liegt bislang nicht vor.

    Den Antrag haben die Fraktionsvorsitzenden David Schnell (SPD), Karsten Finke (Grüne) und Ida Paul (Die Linke) gemeinsam unterzeichnet.

  • Verwaltung lehnt Zero-Based-Budgeting für städtischen Haushalt ab

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss, eine Anregung der Gruppe „Stadtgestalter/Volt“ zur Einführung von Zero-Based-Budgeting abzulehnen. Als Hauptgründe nennt sie den enormen Personalaufwand und die bereits bestehenden umfangreichen Controlling-Verfahren.

    Bürger-Anregung für grundlegende Haushaltsreform

    Die Drei Einwohner haben als Vertreter der Gruppe „Stadtgestalter/Volt“ eine Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW eingereicht. Sie fordern, alle drei bis vier Jahre den städtischen Haushalt nach den Prinzipien des Zero-Based-Budgeting aufzustellen.

    Bei diesem Verfahren würde die Haushaltsplanung nicht mehr auf den Zahlen des Vorjahres basieren, sondern „auf dem weißen Blatt Papier“ beginnen. Alle Ausgaben müssten neu begründet und priorisiert werden. Als Vorbilder führen die Antragsteller die Städte Wiesbaden und Frankfurt an, die bereits entsprechende Verfahren eingeführt haben.

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    Verwaltung sieht hohe Hürden

    Das Amt für Finanzsteuerung unter Leitung von Frank Schnelle lehnt den Vorschlag ab. Die Verwaltung argumentiert, dass Zero-Based-Budgeting bei kommunalen Pflichtaufgaben wie Sozial- und Jugendhilfeleistungen nicht sinnvoll anwendbar sei, da deren Art und Umfang rechtlich festgelegt seien.

    Der „mögliche Erkenntnisgewinn“ stehe in keinem Verhältnis zu den „enormen Zeit- und Personalaufwänden für die extrem arbeitsintensive vollständige Neubewertung der Haushaltsposten“, deren Umsetzung durch die bestehende Personalknappheit nicht möglich erscheine.

    Bestehende Verfahren bereits umfangreich

    Die Stadt führe bereits seit langem ein „mehrstufiges, sehr detailliertes und transparentes Verfahren der Haushaltsplanung“ durch. Dazu gehören unter anderem Budgetdialoge mit allen Fachbereichen, detaillierte Prüfungen der Budgetbedarfe, Eckwerteverfahren mit dem Verwaltungsvorstand und dem Rat sowie umfangreiche Berichterstattungen im Rahmen des unterjährigen Controllings.

    Unterschiede zu anderen Kommunen

    Die Verwaltung weist auch darauf hin, dass das von der Bertelsmann-Stiftung 2014 empfohlene Verfahren für das Land NRW konzipiert war, dessen kameralistisches Haushaltssystem nicht mit dem doppischen System der Kommunen vergleichbar sei. Zudem wende „kaum eine Kommune“ das Zero-Base-Budgeting an.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird am 11. März 2026 über die Anregung entscheiden.

    Beschlussvorlage zu Zero-Based-Budgeting einsehen

  • AfD-Fraktion will Kosten für Stehtische und -theken reduzieren

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordMehrheitlich gegen Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 14
    Dafür: 5

    Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Nord beantragt eine kostengünstigere Alternative zum ursprünglichen SPD/CDU-Antrag für die Anschaffung von Stehtischen und Stehtheken. Statt der ursprünglich vorgesehenen Ausgaben sollen maximal 2.900 Euro aus Bezirksmitteln verwendet werden.

    Sparsamkeit trotz leerer Stadtkasse

    In ihrem Änderungsantrag vom 3. März 2026 argumentiert die AfD-Fraktion mit der angespannten Haushaltslage der Stadt. Angesichts einer „leeren Stadt-Kasse und einer drohenden Konsolidierung des Haushaltes“ rate die Fraktion zu Sparsamkeit, ohne dabei das Gemeinwohl zu vernachlässigen.

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    Konkrete Kostenaufstellung vorgelegt

    Die Fraktion hat eine detaillierte Kostenkalkulation erstellt: Fünf Stehtheken sollen bei „GWW Campus Mensch“ zu je 233,83 Euro beschafft werden (Gesamtkosten: 1.169,25 Euro). Zusätzlich sind 15 Stehtische von „www.knastladen.de“ zu je 109 Euro geplant (Gesamtkosten: 1.635 Euro). Die Gesamtkosten würden sich auf 2.804,25 Euro belaufen.

    Ausleihe an Vereine geplant

    Die angeschafften Stehtische und -theken sollen nicht nur der Bezirksvertretung zur Verfügung stehen. Vereinen, Verbänden und Institutionen sollen die Möbel unentgeltlich für ihre Veranstaltungen ausgeliehen werden. Mit der Abwicklung des Ankaufs soll die Bezirksverwaltungsstelle Nord beauftragt werden.

  • Verwaltung lehnt 15-Minuten-Abrechnungstakt in Parkhäusern ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung sieht derzeit keine Pläne für eine Umstellung der Parkgebühren auf einen 15-minütigen Abrechnungstakt. Als Hauptargumente führt sie wirtschaftliche Überlegungen und verkehrspolitische Ziele an.

    Die CDU-Fraktion hatte in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 20. Januar eine entsprechende Anfrage gestellt. Dr. Benedikt Gräfingholt argumentierte, dass durch moderne digitale Systeme und die automatische Kennzeichenerfassung eine präzisere Abrechnung möglich wäre, die zu mehr Nutzerfreundlichkeit und fairer Preisgestaltung führen würde.

    Wirtschaftliche Gründe gegen kürzeren Takt

    Die Verwaltung begründet ihre ablehnende Haltung nach Abstimmung mit der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) mit mehreren Punkten. Zum einen lägen die Tarife in den städtischen Parkeinrichtungen bereits deutlich unter denen in Nachbarstädten. Eine Verkürzung des Taktes würde zwar einzelnen Kunden zugutekommen, die beispielsweise nur 75 Minuten parken. Die Gesamtheit der Nutzer müsste jedoch mehr zahlen, damit die Parkhäuser weiterhin wirtschaftlich betrieben werden können.

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    Verkehrspolitische Überlegungen

    Darüber hinaus führt die Verwaltung verkehrspolitische Argumente an. Ein kürzerer Abrechnungstakt würde den Anreiz setzen, die Stadt möglichst schnell wieder zu verlassen. Dies sei weder im Interesse von Handel, Dienstleistung und Gastronomie noch förderlich für einen entspannten Aufenthalt der Besucher, sei es beim Einkaufen, Arztbesuch oder bei Dienstleistern.

    Aktuelle Ausstattung der Parkhäuser

    Trotz der günstigen Tarife verfügten die städtischen Parkhäuser über ein helles, sauberes und modernes Erscheinungsbild und seien digitalisiert, betont die Verwaltung. Sie trügen damit erheblich zu einem positiven Innenstadterlebnis bei und seien grundsätzlich wirtschaftlich auskömmlich zu betreiben.

  • Verwaltung erläutert Gewerbesteuer-Situation: 92 Millionen Euro Rückzahlungen in 2025

    Die Stadtverwaltung hat auf eine AfD-Anfrage zur Gewerbesteuer geantwortet und dabei die schwierige Planbarkeit von Rückzahlungen erläutert. Für 2025 wurden bereits 92 Millionen Euro an Rückzahlungen verbucht, bei Gesamteinnahmen von 316 Millionen Euro.

    Rückzahlungen schwer vorhersagbar

    Die Verwaltung bestätigt in ihrer Antwort die grundsätzliche Problematik der Gewerbesteuer-Rückzahlungen. Diese seien „von Kommunen in der Tat kaum einschätzbar“, da sie von vielen unbekannten und nicht beeinflussbaren Faktoren abhängig sind.

    Der Grund liegt im Verfahren: Die Kommune kann erst eine Rückzahlung veranlassen, wenn das Finanzamt einen geänderten Gewerbesteuermessbescheid erlässt. Da die Stadt nicht am Verfahren der Gewerbesteuermessbetragsermittlung beteiligt ist, können Rückzahlungen weder zeitlich noch betragsmäßig eingeplant werden.

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    Aktuelle Zahlen für 2025

    Für das laufende Jahr wurden im Saldo Gewerbesteuer-Einzahlungen von rund 316 Millionen Euro erfasst. Dieser Betrag beinhaltet bereits Rückzahlungen in Höhe von etwa 92 Millionen Euro. Die Verwaltung weist darauf hin, dass sowohl Nachzahlungen für Vorjahre als auch laufende Erträge und Rückzahlungen saldiert erfasst werden.

    Planung für 2026

    Für das kommende Jahr kann die Verwaltung nur den im Haushaltsplan 2025/2026 veranschlagten Netto-Betrag von 260 Millionen Euro angeben. Eine separate Aufschlüsselung nach erwarteten Rückzahlungen erfolgt nicht, da diese nicht planbar sind.

    Steigende Volatilität

    Die Verwaltung stellt fest, dass das Volumen der jährlichen Nachzahlungen und Rückzahlungen – also die Volatilität – in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Die Planung orientiert sich daher an zurückliegenden Trends, aktuellen örtlichen Entwicklungen und den Steuerschätzungen des entsprechenden Arbeitskreises beim Bundesfinanzministerium.

    Vollständige Antwort der Verwaltung zur Gewerbesteuer (PDF)

  • Wechsel in der Leitung des Rechtsamtes steht bevor

    Die bisherige Leitung des Rechtsamtes geht Ende September 2026 in den Ruhestand. Die Stelle wurde bereits intern ausgeschrieben und soll nahtlos zum 1. Oktober wiederbesetzt werden.

    Personalwechsel zum Herbst 2026

    Wie aus einer Mitteilung der Verwaltung hervorgeht, endet die Amtszeit der aktuellen Leitung des Rechtsamtes am 30. September 2026 mit dem Eintritt in den Ruhestand. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, hat die Stadtverwaltung bereits entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

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    Interne Ausschreibung abgeschlossen

    Die Nachfolge wurde durch eine interne Ausschreibung geregelt. Die neue Leitung soll ihre Tätigkeit zum 1. Oktober 2026 aufnehmen, sodass keine Vakanz in der wichtigen Position entsteht.

    Beratung in nichtöffentlicher Sitzung

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird die Angelegenheit am 11. März 2026 zur Kenntnis nehmen. Die konkrete Stellenübertragung wird jedoch in nichtöffentlicher Sitzung unter der separaten Vorlagennummer 20260336 beraten und entschieden.

    Mitteilung der Verwaltung zur Leitung des Rechtsamtes (PDF)

  • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss soll drei Mitglieder für Bochum-Fonds-Entscheidungsgremium ernennen

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss soll am 11. März 2026 drei Mitglieder sowie deren Stellvertreter für das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds bestimmen. Das 15-köpfige Gremium entscheidet über Großprojekte ab 7.501 Euro Fördersumme.

    Bürgerfonds mit einem Euro pro Einwohner

    Die Stadt stellt für jeden Einwohner einen Euro pro Jahr zur Verfügung, um bürgerschaftliche Ideen niedrigschwellig zu fördern. Der bereits 2020 vom Rat beschlossene Bochum-Fonds soll Projekte von Bürgern, Organisationen und Initiativen in den Quartieren ohne große bürokratische Hürden ermöglichen.

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    Entscheidungsgremium mit 15 stimmberechtigten Mitgliedern

    Für die Beurteilung größerer Projekte wurde ein Entscheidungsgremium eingerichtet, das sich aus Vertretern aller Bezirksvertretungen und des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses zusammensetzt:

    • Je zwei Mitglieder aus den sechs Bezirksvertretungen (Mitte, Wattenscheid, Nord, Ost, Süd, Südwest)
    • Drei Mitglieder des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses

    Regelungen und Zuständigkeiten

    Das Gremium tagt auf Einladung von Bochum Marketing dreimal jährlich und gibt sich eine eigene Geschäftsordnung. Die Sitzungen finden nicht-öffentlich statt. Die Bezirksvertretungen haben bereits im Dezember 2025 beziehungsweise Januar 2026 ihre Vertreter ernannt.

    In der neuen Wahlperiode ist der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss für die Bochum-Strategie zuständig, weshalb die Ernennung dort erfolgt – zuvor war der Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa verantwortlich.

    Beschlussvorlage zur Ernennung von Mitgliedern für das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds (PDF)

  • Haushaltsentwicklung 2026: Gewerbesteuer gleicht Mindereinnahmen aus

    Die Stadtverwaltung informiert über die aktuelle Finanzlage: Während 2025 voraussichtlich besser abschließt als geplant, stehen für 2026 erhebliche Herausforderungen an. Höhere Gewerbesteuereinnahmen können Verluste bei den Schlüsselzuweisungen kompensieren.

    Positiver Rückblick auf 2025

    Das für 2025 geplante Defizit von 50 Millionen Euro kann nach aktuellem Stand voraussichtlich unterschritten werden. Die Verwaltung geht von einem Defizit zwischen 30 und 40 Millionen Euro aus. Hauptgrund ist die deutlich bessere Gewerbesteuerentwicklung: Statt der geplanten 250 Millionen Euro wurden rund 316 Millionen Euro erwirtschaftet – ein Plus von 66 Millionen Euro.

    Allerdings mussten unterjährig verschiedene Verschlechterungen kompensiert werden, insbesondere massiv steigende Aufwendungen der Jugendhilfe, die überplanmäßig durch Ratsbeschluss ausgeglichen werden mussten.

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    Herausforderungen für 2026

    Die sehr gute Gewerbesteuerentwicklung in 2024 und 2025 führt zu einer deutlichen Reduzierung der Schlüsselzuweisungen für 2026. Gegenüber der Planung fehlen rund 17 Millionen Euro. Die positive Gewerbesteuerentwicklung kann diesen Fehlbetrag jedoch ausgleichen. Eine Zielmarke von 285 Millionen Euro bei der Gewerbesteuer gilt als realistisch erreichbar – 25 Millionen Euro über dem Planwert.

    Weitere Finanzentwicklungen

    Bei der Grundsteuer B konnte 2025 keine Aufkommensneutralität erreicht werden – der Minderertrag belief sich auf rund 10 Millionen Euro. Die Verwaltung prüft aktuell eine neue Hebesatzsatzung für 2026.

    Positiv wirkt sich die Altschuldenentlastung aus: Das Land NRW hat bereits 135 Millionen Euro Liquiditätskredite übernommen, was zu Zinsaufwandeinsparungen von rund 2,2 Millionen Euro führt.

    Soziale Bereiche belasten Haushalt

    Für 2026 und die Folgejahre zeichnen sich erhebliche Mehrbedarfe in den Bereichen Soziales und Jugend von über 30 Millionen Euro ab. Substanzielle Entlastungen durch Bund und Land werden gefordert, bisher jedoch erfolglos.

    Zusätzliche Unsicherheit bringt die Diskussion um Rettungsdiensteinsätze: Seit September 2025 erstatten Krankenkassen nur noch rund 80 Prozent der Gebühren per Festbetrag, was zu Ausfällen von 8-10 Millionen Euro führt.

    Restriktive Haushaltsbewirtschaftung

    Unter Berücksichtigung aller Chancen und Risiken muss 2026 ein globaler Minderaufwand von 37,6 Millionen Euro erwirtschaftet werden. Die Kämmerin hat bereits eine verschärfte Bewirtschaftungsverfügung erlassen, wonach freiwillige Aufgaben auf das notwendigste Maß beschränkt werden müssen.

    Ausblick 2027: Konsolidierung droht

    Für 2027 droht aufgrund der aktuellen Entwicklung eine neue Haushaltskonsolidierung gemäß Haushaltssicherungskonzept. Viele der für die mittelfristige Finanzplanung eingeplanten Entlastungen – etwa bei der Eingliederungshilfe oder ÖPNV-Finanzierung – sind weiterhin ungewiss.

    Über die Eckwerte für die Haushaltsplanung 2027 berichtet die Verwaltung am 29. April 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss.

    Vollständige Mitteilung der Verwaltung zur Haushaltsentwicklung 2026

  • Stadt soll SAP HCM als neues Personalmanagementsystem einführen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung will das veraltete Personalmanagementsystem Loga durch SAP HCM in der Private Cloud Edition ersetzen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 7,3 Millionen Euro für die Einführung plus jährlich steigende Betriebskosten. Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät am 11. März über das Vorhaben.

    Modernisierung der Personalverwaltung geplant

    Das seit 2021 geplante Projekt zur Ablösung des bestehenden Personalmanagementsystems Loga soll nun umgesetzt werden. Die Verwaltung schlägt vor, SAP HCM (Human Capital Management) in der Private Cloud Edition einzuführen. Das System soll bei der rku.it beauftragt und mit einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren betrieben werden.

    Die Entscheidung für SAP HCM begründet die Verwaltung mit der Strategie, auf die SAP-Produktfamilie zu setzen und Synergien mit dem bereits genutzten SAP-System im Finanzbereich zu schaffen. Gleichzeitig soll die Systemkomplexität reduziert werden.

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    Funktionale Erweiterungen dringend erforderlich

    Das neue System soll nicht nur die bisherigen Funktionen ersetzen, sondern auch wichtige Bereiche abdecken, die bisher unzureichend unterstützt werden. Dazu gehören:

    Bewerbungsprozess: Die derzeitige Software kann den gestiegenen Anforderungen an Transparenz und Prozessgeschwindigkeit nicht mehr entsprechen. Viele Bearbeitungsschritte sind nur teilweise systemintegriert.

    Personalentwicklung: Individuelle Lernpfade, Kompetenzentwicklung und digitale Lernformate gewinnen an Bedeutung, werden aber technisch nur eingeschränkt unterstützt.

    Strategische Personalplanung: Die vorhandenen Systeme ermöglichen keine integrierte Personalbedarfs- und Nachfolgeplanung. Angesichts des demografischen Wandels und Fachkräftemangels werden digitale Analysetools dringend benötigt.

    Weitere Bereiche: Auch die Ausbildungsverwaltung, die dienstliche Beurteilung sowie Reisekosten- und Personalkostenplanung sollen digital modernisiert werden.

    Hohe Investitions- und Betriebskosten

    Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 7,331 Millionen Euro für die Einführung. Dazu kommen jährliche Betriebskosten, die von 1,042 Millionen Euro in 2026 auf 2,723 Millionen Euro in 2028 steigen. Ab 2029 ist eine jährliche Steigerung von 3,3 Prozent vorgesehen.

    Zusätzlich fallen Abschreibungen von 733.000 Euro pro Jahr sowie durchschnittliche Zinskosten von 136.000 Euro jährlich an. Für das HR Service-Management sind weitere 350.000 Euro Personalkosten eingeplant.

    Wegfall der Kooperationserlöse

    Mit der Umstellung entfallen ab 2027 die bisherigen Einnahmen aus der interkommunalen Kooperation in Höhe von 2,9 Millionen Euro pro Jahr. Die Verträge mit anderen Kommunen mussten bereits gekündigt werden, da ein paralleler Betrieb beider Systeme personell nicht möglich war.

    Dem stehen allerdings Einsparungen bei den Loga-Lizenzkosten von etwa einer Million Euro gegenüber. Zudem kann das Personal im Competence Center Personalwirtschaft von derzeit 13 Vollzeitäquivalenten sukzessive auf 3 bis 4 Stellen reduziert werden.

    Beratungsfolge

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss befasst sich am 11. März 2026 in der Vorberatung mit dem Vorhaben. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026.

    Die Verwaltung hat bereits Vorleistungen in Höhe von etwa einer Million Euro für Konzeption und Beratung erbracht, die auf die SAP HCM-Umsetzung ausgerichtet sind.