Schlagwort: Finanzen

  • Verwaltung verweigert Auskunft über größte Gewerbesteuerzahler

    Die Stadt kann keine Informationen zu den größten Gewerbesteuerzahlern herausgeben. Eine entsprechende Anfrage der AfD-Fraktion wurde mit Verweis auf das Steuergeheimnis abgelehnt.

    Die AfD-Fraktion hatte in der Ratssitzung am 5. Februar 2026 eine Liste der 15 größten Gewerbesteuerzahler in Bochum angefordert. Die neu in den Rat eingezogene Oppositionsfraktion begründete ihre Anfrage damit, für die kommenden fünf Jahre ein realistisches Bild der wirtschaftlichen Konstellationen der Stadt zu benötigen.

    Anfrage bezog sich auf systemrelevante Unternehmen

    Die Fraktion wollte eine nach Firmengruppen konsolidierte Auflistung mit dem jeweiligen prozentualen Anteil am Gewerbesteueraufkommen erhalten. Um Sondereffekte auszuschließen, sollten dabei die Gesamtsummen der letzten drei Jahre zugrunde gelegt werden. Bei einem städtischen Gewerbesteueraufkommen von etwa 250 Millionen Euro hätte eine prozentuale Angabe in 0,5-Prozent-Schritten genügt, um den Datenschutz der Unternehmen zu gewährleisten.

    Die AfD-Fraktion argumentierte, diese Informationen seien notwendig, um Verwaltungsvorlagen und Anträge anderer Ratsmitglieder hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Wirtschaft verantwortungsvoll beurteilen zu können.

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    Steuergeheimnis verhindert Auskunft

    Das Amt für Finanzsteuerung unter Leitung von Frau Yazar erteilte der Anfrage eine klare Absage. In der schriftlichen Antwort heißt es, die Verwaltung könne die gewünschten Informationen nicht zur Verfügung stellen. Die Gewerbesteuer unterliege als bundesrechtlich geregelte Realsteuer dem Steuerverfahrensrecht der Abgabenordnung (AO).

    Sämtliche steuerlichen Einzelangaben fallen unter das Steuergeheimnis gemäß § 30 AO. Eine Offenbarung personenbezogener oder unternehmensbezogener Steuerdaten sei daher rechtlich unzulässig, so die Verwaltung.

    Behandlung im Ausschuss

    Die Antwort der Verwaltung wird am 11. März 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss zur Kenntnis genommen.

    Vollständige Antwort der Verwaltung (PDF)

  • Politischer Beirat für Schulbauprojekte soll eingerichtet werden

    Die Stadtverwaltung schlägt die Einrichtung eines politischen Beirats vor, der künftig alle Schulbauprojekte begleiten soll. Der Rat soll dabei frei über Größe und Besetzung des Gremiums entscheiden können.

    Begleitung aller Schulbauprojekte geplant

    Die Verwaltung möchte die Umsetzung von Schulbauprojekten durch einen gemeinsamen politischen Beirat begleiten lassen. Bislang wurden nur bei Projekten mit einem Volumen von mehr als 10 Millionen Euro politische Begleitgremien eingerichtet – dies war 2015 vom Rat im Rahmen der Vorlage „Projektsteuerung und Controlling kommunaler Investitionsvorhaben“ beschlossen worden.

    Da derzeit zahlreiche Schulbauprojekte über diesem Budget liegen und auch die mit der Schulentwicklungsplanung verbundenen baulichen Maßnahmen eine regelmäßige politische Begleitung erfordern, soll nun ein einheitliches Gremium für alle Schulbaumaßnahmen geschaffen werden.

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    Flexiblere Besetzung vorgeschlagen

    Eine wesentliche Änderung betrifft die Zusammensetzung des Beirats. Bisher war die Besetzung an Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende beteiligter Ausschüsse gebunden. Da sich die Beiratsarbeit in der Praxis als Querschnittsaufgabe darstellt, schlägt die Verwaltung vor, diese Bindung aufzuheben und dem Rat die freie Entscheidung über Stärke und Besetzung des Gremiums zu überlassen.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage wird am 11. März 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

    Beschlussvorlage „Politisches Baubegleitgremium Schulbauten“ (PDF)

  • Politisches Begleitgremium für „Haus des Wissens“ soll eingerichtet werden

    Die Stadtverwaltung schlägt vor, einen politischen Beirat zur Begleitung des Bauprojekts „Haus des Wissens“ zu etablieren. Das Gremium soll die komplexe bauliche Umsetzung des millionenschweren Vorhabens politisch begleiten.

    Beratungsverfahren im März

    Der Beschlussvorschlag wird zunächst am 11. März 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 19. März 2026.

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    Hintergrund der Gremienbildung

    Die Einrichtung des Beirats folgt einem bereits 2015 gefassten Ratsbeschluss zur „Projektsteuerung und Controlling kommunaler Investitionsvorhaben“. Demnach sind bei Projekten mit einem Volumen von mehr als 10 Millionen Euro politische Begleitgremien vorgesehen. Für das „Haus des Wissens“ wurde dies zusätzlich im Ratsbeschluss vom 24. Juni 2021 festgelegt.

    Flexible Besetzung vorgesehen

    Die Verwaltung schlägt vor, die Zusammensetzung des Gremiums nicht mehr an bestimmte Ausschussvorsitzende zu binden. Stattdessen soll der Rat sowohl über die Größe als auch über die konkrete Besetzung des Beirats frei entscheiden können. Die Namen der Mitglieder sind in der Vorlage noch nicht eingetragen.

    Komplexe Bauaufgabe erfordert intensive Begleitung

    Als Begründung für das Gremium führt die Verwaltung die besondere Komplexität des Projekts an. Die bauliche Umsetzung sei geprägt von dynamischen Prozessen, anspruchsvollen Nachhaltigkeitszielen wie der DGNB-Zertifizierung, umfangreichen Digitalisierungsanforderungen und der wichtigen Rolle für die Innenstadtentwicklung. Das Begleitgremium soll regelmäßig über alle Aspekte der baulichen Umsetzung informiert werden.

    Keine zusätzlichen Kosten

    Laut Vorlage entstehen durch die Einrichtung des politischen Beirats keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Stadt.

    Beschlussvorlage zum politischen Baubegleitgremium „Haus des Wissens“ (PDF)

  • Verwaltung verweist bei Olympia-Kritik an Staatskanzlei

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat auf eine umfangreiche Anfrage der Linken zur geplanten Olympia-Bewerbung geantwortet – allerdings nur mit einem Verweis an die Staatskanzlei NRW. Die Fraktion hatte wissenschaftliche Studien zu negativen Auswirkungen von Olympischen Spielen angeführt und konkrete Antworten gefordert.

    Neun Themenkomplexe mit kritischen Fragen

    Die Linke im Rat hatte zur Ratssitzung am 5. Februar 2026 eine detaillierte Anfrage zur geplanten Olympia-Bewerbung gestellt. Auf neun Seiten führte Ratsmitglied Elias Bala wissenschaftliche Studien an, die negative Auswirkungen von Olympischen Spielen belegen sollen.

    Die Fraktion hinterfragte unter anderem die Behauptung, dass der Breitensport von den Spielen profitieren würde. Sie verwies auf eine Metastudie von Lion et al. (2022), die keinen „Trickle-Down-Effekt“ vom Leistungs- auf den Breitensport nachweisen konnte.

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    Verdrängung und Kostensteigerungen im Fokus

    Weitere Kritikpunkte betrafen mögliche Verdrängungseffekte und Mietpreissteigerungen. Die Linke zitierte eine Studie von Lopes dos Santos et al. (2025), die dokumentiere, dass solche negativen sozialen Auswirkungen bei Olympischen Spielen „unvermeidlich“ seien.

    Auch die Kostenentwicklung stand im Fokus der Anfrage. Die Oxford Olympic Study zeige eine durchschnittliche Kostenüberschreitung von 172 Prozent bei Sommerspielen seit 1960. Die Fraktion kritisierte, dass Infrastrukturkosten in der Vorlage nicht konkret beziffert würden.

    Historische Dimension des Jahres 2036

    Besonders problematisch sieht die Linke eine mögliche Bewerbung für das Jahr 2036, da dann 100 Jahre nach den Nazi-Propagandaspielen von Berlin vergangen wären. Die Fraktion forderte Klarstellungen zum Umgang mit dieser historischen Dimension.

    Weitere Themenkomplexe der Anfrage betrafen den Umgang mit vulnerablen Gruppen, Korruptionsrisiken beim IOC, die kommunale Selbstbestimmung bei Host City Contracts sowie volkswirtschaftliche Nutzen-Kosten-Analysen.

    Verwaltung verweist auf einheitlichen Landestext

    In ihrer Antwort teilte die Verwaltung mit, dass die Beschlussvorlage zum Ratsbürgerentscheid auf einem „einheitlichen Text der Staatskanzlei für alle Städte der sich bewerbenden Region Rhein-Ruhr“ basiere. Die Anfrage sei daher an die Staatskanzlei weitergeleitet worden.

    Die Verwaltung betonte, dass bewusst das Instrument einer „weitreichenden Bürgerbeteiligung in Form eines Ratsbürgerbescheides“ gewählt worden sei, gerade weil die Olympischen Spiele „weitreichende Auswirkungen“ hätten und „unterschiedlichste Fragestellungen“ aufwürfen.

    Entscheidung erst 2026 und 2027

    Selbst bei einem positiven Ratsbürgerentscheid bedeute dies nicht automatisch eine Festlegung auf die Region Rhein-Ruhr als Austragungsort, so die Verwaltung. Es bestehe weiterhin Konkurrenz zu München, Hamburg und Berlin. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) werde seine Entscheidung im September 2026 fällen, das Internationale Olympische Komitee (IOC) voraussichtlich 2027.

  • 200 Millionen Euro für Bochumer Infrastruktur: Rat entscheidet über Verwendung der NRW-Fördermittel

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung legt dem Rat vor, wie die pauschalen Fördermittel in Höhe von rund 200 Millionen Euro aus dem NRW-Infrastrukturgesetz verwendet werden sollen. Schwerpunkte bilden Bildungsinfrastruktur, energetische Sanierungen sowie Verkehrs- und Sicherheitsprojekte.

    Bundesweites Sondervermögen als Grundlage

    Mit dem „Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität“ stellt der Bund insgesamt 500 Milliarden Euro für Infrastrukturinvestitionen bereit. Davon fließen 100 Milliarden Euro an die Länder weiter. Nordrhein-Westfalen erhält nach dem Königsteiner Schlüssel einen Anteil von 21,1 Milliarden Euro und leitet davon 60 Prozent an die Kommunen weiter.

    Das Land hat diese Mittelverteilung im „Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036“ geregelt. Knapp die Hälfte der NRW-Bundesmittel (10 Milliarden Euro) wird pauschal an die Kommunen weitergeleitet, weitere 2,7 Milliarden Euro stehen über spezielle Förderprogramme zur Verfügung.

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    Verteilung nach Einwohnerzahl und Finanzkraft

    Die Verteilung der Pauschalmittel erfolgt zu 80 Prozent nach der Einwohnerzahl, zu 10 Prozent nach der Gebietsfläche und zu 10 Prozent zur Berücksichtigung finanzschwacher Gemeinden. Daraus ergibt sich für Bochum ein Förderbudget von exakt 200.422.121,71 Euro.

    Das Land gibt Verwendungsquoten vor: 50 Prozent für Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, 20 Prozent für Sanierungen und Klimaschutzmaßnahmen sowie 30 Prozent für Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung, Sport oder öffentliche Sicherheit. Von diesen Quoten kann bei Bedarf abgewichen werden.

    Schwerpunkt auf bereits geplanten Projekten

    Die Verwaltung schlägt vor, die Mittel vorrangig für bereits im Haushaltsplan 2025/2026 enthaltene Projekte zu verwenden. Dadurch sollen die zukünftigen Belastungen durch Zins- und Abschreibungsaufwand reduziert werden. Der Förderrahmen erstreckt sich vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2036, mit einer Schlussabnahme bis Ende 2042.

    Drei neue Maßnahmen außerhalb des Haushalts

    Zusätzlich zu den bereits etatisierten Projekten sollen drei neue Maßnahmen finanziert werden, die der Rat gesondert beschließen muss:

    Ein dauerhaftes Sperrkonzept für die Innenstadt mit etwa 120 fest installierten Pollern an 15 Standorten soll mobile Sperrmaterialien bei Veranstaltungen ersetzen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2,2 Millionen Euro für den Zeitraum 2026 bis 2028.

    Die geplante Dreifachturnhalle im Norden soll um ein Lehrschwimmbecken erweitert werden. Für das kommunale Krisenmanagement sind Geräte im Wert von 2,35 Millionen Euro vorgesehen, darunter Notstrom-Anhänger, Gerätewagen für Beleuchtung und Wärme sowie Ausrüstung für ein Betriebsfunknetz.

    Weitere Förderprogramme in Aussicht

    Zusätzlich zum pauschalen Förderbudget stellt das Land 2,7 Milliarden Euro über spezielle Programme bereit: 2 Milliarden Euro für kommunalen Straßenbau, je 200 Millionen Euro für Sport- und Schwimmbadinfrastruktur sowie 300 Millionen Euro für weitere kommunale Infrastruktur. Details zu diesen Programmen stehen noch aus.

    Die Verwaltung wird dem Rat künftig jährlich über die Verwendung der Fördermittel berichten. Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. März vor, der Rat entscheidet am 19. März.

  • Über 12.000 Betreuungsplätze: Kita-Struktur für 2026/2027 steht fest

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.02.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Einstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadt plant für das Kindergartenjahr 2026/2027 eine deutliche Ausweitung der Betreuungskapazitäten. 192 Kindertageseinrichtungen sollen in die KiBiz-Struktur aufgenommen werden, hinzu kommen 1.850 Plätze in der Kindertagespflege. Die Versorgungsquote für unter Dreijährige steigt auf 52,9 Prozent.

    Erhebliche Platz-Erweiterung geplant

    Für das am 1. August 2026 beginnende Kindergartenjahr werden insgesamt 2.358 Plätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen beantragt. Zusammen mit den 1.850 Plätzen in der Kindertagespflege, die von 550 Tagespflegepersonen angeboten werden, ergibt sich eine U3-Versorgungsquote von 52,9 Prozent. Für Kinder ab drei Jahren sind 9.834 Plätze in Kindertageseinrichtungen vorgesehen, was einer Versorgung von 99,0 Prozent entspricht. Zusätzlich werden 109 Hortplätze für Schulkinder beantragt.

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    Trägervielfalt bleibt bestehen

    Von den 192 Kindertageseinrichtungen befinden sich 172 in freier Trägerschaft. Die Trägerstruktur zeigt eine große Vielfalt: Der Evangelische Kirchenkreis Bochum führt mit 44 Einrichtungen und 2.832 Plätzen die Liste an, gefolgt von KiTa Zweckverband mit 35 Einrichtungen und 2.142 Plätzen. Die AWO betreibt 29 Einrichtungen mit 1.916 Plätzen, während die Stadt selbst 20 Einrichtungen mit 1.591 Plätzen unterhält.

    Strukturelle Veränderungen im Stadtgebiet

    Mehrere Einrichtungen werden geschlossen oder verlagert: Die AWO-Kita Hedwigstraße wird auslaufend geschlossen, ebenso die AWO-Einrichtung an der Höntroper Straße. Das Gebäude am Hustadtring ist abgängig, die dort betreuten Kinder werden umverteilt. Gleichzeitig entstehen neue Kapazitäten: Die AWO eröffnet eine neue Einrichtung an der Schloßstraße, und die Vinzelino gGmbH plant eine Einrichtung am Imbuschplatz.

    Finanzielle Dimensionen

    Der Finanzmittelbedarf ist erheblich: Für den Zeitraum August bis Dezember 2026 werden Zuschüsse von 74,782 Millionen Euro geleistet, für Januar bis Juli 2027 sind es 104,695 Millionen Euro. Dem stehen erwartete Landesmittel von 32,27 Millionen Euro (August-Dezember 2026) und 45,178 Millionen Euro (Januar-Juli 2027) gegenüber.

    Flexible Betreuungszeiten ausgebaut

    Acht Flex-Kitas im Stadtgebiet bieten erweiterte Öffnungszeiten an. Diese reichen von 6:30 bis 19:00 Uhr und sind strategisch über alle Stadtbezirke verteilt. Die längsten Öffnungszeiten bieten die AWO-Einrichtungen an der Hermann- und Wasserstraße in der Innenstadt.

    Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie entscheidet am 4. Februar 2026 über die Vorlage.

  • Stadtgestalter verursachten Klagekosten von 5.279 Euro

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung beantwortet eine BSW-Anfrage zu Gerichtsverfahren: Acht verwaltungsgerichtliche Verfahren wurden durch die Stadtgestalter und deren Gruppen angestrengt.

    Acht Verfahren vor Verwaltungsgerichten

    Auf eine Anfrage der Gruppe „BSW im Rat“ aus der Ratssitzung vom 18. Dezember 2025 hat die Stadtverwaltung konkrete Zahlen zu Gerichtsverfahren vorgelegt. Durch die Stadtgestalter beziehungsweise als Teil einer Gruppe sowie durch Mitglieder der Stadtgestalter oder deren Gruppen und Fraktionen wurden insgesamt acht verwaltungsgerichtliche Verfahren gegen die Stadt oder den Rat angestrengt.

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    Gesamtkosten unter 5.300 Euro

    Die Gesamtkosten, die der Stadt durch diese acht Verfahren entstanden sind, belaufen sich auf 5.279,76 Euro. Diese Angabe stammt aus der offiziellen Antwort des Rechtsamtes, die zur Kenntnisnahme in der Ratssitzung am 5. Februar 2026 vorgelegt wird.

    Die BSW-Gruppe hatte gezielt nach der Häufigkeit von Klagen und den damit verbundenen Kosten gefragt, die durch die Stadtgestalter verursacht wurden.

  • Verwaltung lehnt kostenloses Interrail-Programm für junge Bochumer ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    dagegen: 2 (Linke)
    dafür: 14 (SPD,CDU,Grüne,AfD,UWG:FB,OB)

    Die Stadtverwaltung empfiehlt, eine Bürgeranregung zur jährlichen Verlosung kostenloser Interrail-Tickets für junge Erwachsene abzulehnen. Als Hauptgrund führt sie die angespannte Finanzlage und bereits gebundene Haushaltsmittel an.

    Bürgeranregung für Europa-Erlebnis

    Vier Einwohner hatten der Stadt vorgeschlagen, ab 2026 jährlich kostenlose Interrail-Tickets unter jungen Erwachsenen zwischen 18 und 21 Jahren zu verlosen. Die Initiatoren argumentieren, dass solche Tickets eine nachhaltige Möglichkeit bieten, Europa zu erkunden und den kulturellen Horizont zu erweitern. Besonders junge Menschen ohne Studium, wie Auszubildende, sollten von dem Programm profitieren.

    Als Vorbild verweisen die Antragsteller auf bereits bestehende Programme der EU, mehrerer Bundesländer und Städte wie Hamburg, Frankfurt und Monheim. Bei geschätzten 10.898 Jugendlichen in der entsprechenden Altersgruppe könnten etwa 109 Tickets (1 Prozent) zu Kosten von rund 17.440 Euro verlost werden.

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    Finanzielle Hürden und rechtliche Bedenken

    Die Verwaltung begründet ihre ablehnende Haltung hauptsächlich mit der finanziellen Situation. Das Budget für internationale und europäische Tätigkeiten sei bereits vollständig durch bestehende Maßnahmen gebunden. Eine Umschichtung würde laufende Projekte beeinträchtigen. Bei der angespannten Haushaltslage stünden keine Mittel für neue freiwillige Leistungen zur Verfügung.

    Darüber hinaus sieht die Verwaltung rechtliche Herausforderungen bei der Umsetzung einer Ticketverlosung. Diese betreffen die rechtssichere Ausgestaltung des Verlosungsverfahrens, Datenschutz, Jugendschutz sowie mögliche haftungs- und steuerrechtliche Aspekte. Eine abschließende Klärung würde zusätzliche Zeit- und Ressourcen erfordern.

    Bestehende Europa-Programme für Jugendliche

    Die Verwaltung verweist auf bereits vorhandene Angebote für junge Menschen im Bereich der Europa- und Internationalarbeit. Dazu gehören internationale Jugendbegegnungen im Projekt „Generation Europe“, Unterstützung für Schulen und Jugendverbände bei Austauschprojekten sowie die Beteiligung an den jährlichen Bochumer Europawochen. Auch Kooperationen mit Partnerstädten und Bildungsangebote zu europäischen Themen seien etabliert.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird am 28. Januar 2026 über die Anregung entscheiden.

  • AfD-Anfrage zum Bewohnerparken: Verwaltung verweist auf vorherige Antworten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung hat auf eine umfangreiche Anfrage der AfD-Fraktion zum kostenpflichtigen Anwohnerparken geantwortet. Während einige Fragen beantwortet wurden, verwies sie bei grundlegenden Daten auf bereits 2023 erteilte Auskünfte. Aktuell sind 3.555 Bewohnerparkausweise im Umlauf.

    Die AfD-Fraktion hatte 18 Fragen zum Bewohnerparken gestellt und kritisiert die seit 2023 auf 90 Euro erhöhte Gebühr als „massiven Missbrauch als Einnahmequelle unter dem Vorwand des Klimaschutzes“. Die Verwaltung wies darauf hin, dass sich für mehrere Fragen der Sachstand seit 2023 nicht geändert habe.

    3.555 Ausweise aktuell ausgegeben

    Nach Angaben der Verwaltung sind derzeit 3.555 Bewohnerparkausweise in den 13 Bewohnerparkbereichen ausgegeben (Stand: 8. Januar 2026). Die meisten Ausweise entfallen auf Bereich B mit 893 Ausweisen, gefolgt von Bereich G mit 711 und Bereich K mit 662 Ausweisen. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 3.432 neue Bewohnerparkausweise ausgestellt.

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    Keine Wartelisten, keine Drei-Jahres-Ausweise mehr

    Wartelisten für Bewohnerparkausweise gibt es laut Verwaltung nicht. Seit Juli 2022 werden die Ausweise nur noch mit einer Laufzeit von zwölf Monaten ausgegeben – die früher üblichen Drei-Jahres-Ausweise sind daher nicht mehr im Umlauf.

    Einnahmen stiegen deutlich an

    Die kommunalen Einnahmen aus der Bewohnerparkgebühr sind stark gestiegen: von 87.263 Euro im Jahr 2020 auf 324.255 Euro im Jahr 2025. Die Verwaltungskosten für die Ausstellung eines Ausweises betragen weiterhin 22 Euro und sind Bestandteil der Gebühr.

    Änderungen durch Parkraumkonzept erwartet

    Für den innerstädtischen Bereich wird derzeit die Stufe 2 des Parkraumkonzepts umgesetzt, das Anfang 2026 zu veränderten Zahlen führen wird. Für Wattenscheid wird ein Verkehrskonzept mit Parkraumkonzept erarbeitet, das ebenfalls Auswirkungen haben kann.

    Ausweise werden personenbezogen ausgestellt

    Bewohnerparkausweise werden personenbezogen nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung ausgestellt. Eine Überprüfung, ob private Stellplätze vorhanden sind oder ob Personen in gemeinsamen Haushalten leben, erfolgt nicht. Anspruchsberechtigt ist, wer im jeweiligen Bereich gemeldet ist und dort tatsächlich wohnt.

  • Oppositionsfraktionen fordern Transparenz bei Stellenbesetzung der Stadtverwaltung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 40 (SPD,Grüne,BSW,Backs,OB)

    CDU, UWG und FDP verlangen detaillierte Übersicht über unbesetzte Stellen und Stellenüberhänge in allen Fachämtern. Die Oppositionsparteien wollen damit Grundlagen für die anstehenden Haushaltsberatungen schaffen.

    Die Oppositionsfraktionen im Rat der Stadt haben einen gemeinsamen Antrag zur Stellenbesetzungssituation in der Stadtverwaltung eingereicht. CDU-Fraktion, UWG: Freie Bürger und FDP fordern von der Verwaltung eine umfassende Darstellung der aktuellen Personalstruktur.

    Detaillierte Auflistung gefordert

    Die Verwaltung soll dem Rat beziehungsweise dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss kurzfristig eine Übersicht über die Stellenbesetzungssituation aller Fachämter zum 31. Dezember 2025 oder aktueller vorlegen. Dabei soll die tatsächliche Stellenbesetzung im Verhältnis zum aktuellen Stellenplan dargestellt werden.

    Besonders interessiert sind die Antragsteller an der zeitlichen Dimension unbesetzter Stellen. Die Auflistung soll Angaben enthalten, welche Stellen seit mehr als sechs, zwölf, 18 beziehungsweise 24 Monaten unbesetzt sind.

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    Personalplanung und Tarifverhandlungen im Fokus

    Ergänzend fordern die Fraktionen eine Darstellung, welche Stellen im laufenden Jahr voraussichtlich frei werden oder sicher neu besetzt werden. Zusätzlich soll aufgezeigt werden, in welcher Höhe im Haushalt Vorsorge für die anstehenden Tarifverhandlungen getroffen wurde.

    Vorbereitung der Haushaltsberatungen

    Als Begründung führen die Antragsteller die aktuellen finanzpolitischen Herausforderungen und die Vorbereitung der diesjährigen Haushaltsberatungen an. Eine entsprechende Information des Rates sei erforderlich. Da eine solide Personalplanung die entsprechenden Zahlen ämterbezogen laufend aktualisieren dürfte, müssten die Daten kurzfristig ohne großen Aufwand verfügbar sein, argumentieren die Fraktionen.

    Der Antrag ist für die Ratssitzung am 5. Februar 2026 vorgesehen und wurde von Christian Haardt (CDU-Fraktion), Hans-Josef Winkler und Jens Lücking (UWG: Freie Bürger) sowie Felix Haltt (FDP) unterzeichnet.