Schlagwort: Finanzen

  • Fraktionen fordern Transparenz bei NRW-Infrastrukturplan

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 40 (SPD,Grüne,BSW,Backs,OB)

    CDU, UWG und FDP wollen regelmäßige Berichte über die Verwendung der 200,4 Millionen Euro aus dem Landesprogramm. Die Verwaltung soll darlegen, welche Projekte umgesetzt werden und welche Prioritäten gesetzt werden.

    Antrag für mehr Transparenz

    Die Fraktionen von CDU, UWG (Freie Bürger) und FDP haben einen gemeinsamen Antrag für die Ratssitzung am 5. Februar 2026 eingereicht. Sie fordern von der Verwaltung einen umfassenden Bericht über die geplante Verwendung der Landesmittel aus dem „Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur„.

    Die Verwaltung soll dem Rat beziehungsweise dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur darlegen, welche konkreten Projekte mit den Mitteln umgesetzt werden sollen, welche Prioritäten bei der Mittelverwendung gesetzt werden und in welchem zeitlichen Rahmen die Projekte realisiert werden sollen. Zusätzlich wird ein regelmäßiger Fortschrittsbericht gefordert.

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    200,4 Millionen Euro für Bochum

    Aus dem kommunalen Pauschalprogramm des NRW-Plans erhält die Stadt einen Anteil von 200,4 Millionen Euro. Das Landesprogramm umfasst insgesamt 31,2 Milliarden Euro über zwölf Jahre, davon fließen 21,3 Milliarden Euro direkt in die Kommunen.

    Besonders hervorgehoben wird in der Antragsbegründung die Entscheidung, 10 Milliarden Euro als pauschale Zuweisungen an Städte, Gemeinden und Kreise weiterzugeben. Dies verleiht den Kommunen größtmögliche Flexibilität bei der Projektumsetzung nach örtlichem Bedarf.

    Schwerpunkte der Investitionen

    Der Schwerpunkt der Investitionen liegt in drei Hauptbereichen: Bildung und Betreuung erhalten rund 5 Milliarden Euro für Kindertagesstätten, Schulen und Ganztagsbetreuung. Für Klimaschutz und Sanierung kommunaler Liegenschaften sind etwa 2 Milliarden Euro vorgesehen. Weitere Mittel fließen in Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung, Sport, öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz.

    Auch freie Träger wie Sportvereine oder Hilfsorganisationen können von den Maßnahmen profitieren. Die antragstellenden Fraktionen betonen, dass ein regelmäßiger Bericht über Verwendung und Fortschritt der Projekte notwendig sei, damit Politik und Öffentlichkeit nachvollziehen können, wie die bedeutenden Landesmittel eingesetzt werden.

  • Stadt gibt Sicherungserklärung für Kita-Fördermittel ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung informiert über eine notwendige Sicherungserklärung gegenüber einem Fördergeber im Zusammenhang mit Investitionen in die Kindertagesbetreuung. Ein Verein benötigt für seine Kita einen neuen Standort, da der bisherige nur behelfsmäßig betrieben werden kann.

    Neuer Standort für Kindertageseinrichtung erforderlich

    Ein Verein im Bereich der Jugendhilfe betreibt eine Kindertageseinrichtung, an der die Stadt im Rahmen ihrer gemeindlichen Aufgabenerfüllung ein unmittelbares eigenes Interesse hat. Der bisherige Standort ist behelfsmäßig und kann deshalb nicht weiterbetrieben werden.

    Für die neue Einrichtung wurde bereits ein geeignetes Gebäude gefunden. Interessierte Investoren wollen dort eine neue Kita entstehen lassen.

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    Investitionskostenzuschuss von öffentlichem Fördergeber

    Die Stadt erhält von einem öffentlichen Fördergeber auf Antrag einen entsprechenden Investitionskostenzuschuss. Als Sicherheit für eventuelle Rückzahlungsansprüche wird erwartet, dass die Stadt als Zuwendungsempfängerin eine rechtsverbindliche Sicherungserklärung vor Auszahlung der bewilligten Fördermittel abgibt.

    Beratung in nichtöffentlicher Sitzung

    Die entsprechende Beschlussvorlage wird im nichtöffentlichen Teil der Ausschuss- und Ratssitzungen behandelt, da finanzwirtschaftliche Daten und Zahlen dargelegt werden. Deren Veröffentlichung könnte zu finanziellen und wirtschaftlichen Nachteilen für die Beteiligten führen.

    Die Beratung erfolgt zunächst im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar zur Kenntnisnahme, anschließend im Rat am 5. Februar.

  • Neue Besetzung in Sparkassen-Verwaltungsrat und Mobilitätsausschuss

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    CDU und UWG beantragen Änderungen in mehreren städtischen Gremien. In der Sparkasse Bochum sollen neue Stellvertreter bestellt werden, zudem wird eine Erweiterung im Ausschuss für Mobilität, Digitales und Infrastruktur vorgeschlagen.

    Wechsel im Sparkassen-Verwaltungsrat

    Für die Ratssitzung am 5. Februar haben CDU-Ratsfraktion und UWG: Freie Bürger einen gemeinsamen Antrag zur Umbesetzung verschiedener Gremien eingereicht. Im Verwaltungsrat der Sparkasse Bochum soll Holger Happe anstelle von Karl Heinz Sekowsky als Stellvertreter bestellt werden.

    Gleichzeitig ist vorgesehen, dass Stefan Klapperich als stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat der Sparkasse ausscheidet. An seiner Stelle soll Irina Becker neu gewählt werden.

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    Verstärkung für Mobilitätsausschuss

    Im Ausschuss für Mobilität, Digitales und Infrastruktur soll das Gremium um eine weitere stellvertretende sachkundige Bürgerin erweitert werden. Hierfür schlagen die Antragsteller Ramona Viebahn vor.

    Der Antrag wurde am 20. Januar von Karsten Herlitz für die CDU-Ratsfraktion sowie Hans-Josef Winkler und Tim Pohlmann für die UWG: Freie Bürger unterzeichnet.

  • FDP fordert schrittweise Abschaffung der Hundesteuer und weiterer Bagatellsteuern

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026Ratnoch nicht beraten

    Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum will die Hundesteuer bis zum Ende der Wahlperiode auf null senken. In einem Änderungsantrag für die Ratssitzung am 5. Februar fordert die Partei zudem ein Konzept zur Abschaffung aller Bagatellsteuern.

    Hundesteuer als „nicht mehr zeitgemäß“ kritisiert

    Die Freien Demokraten bezeichnen die Hundesteuer als „nicht mehr zeitgemäßes und unverhältnismäßig verwaltungsaufwendiges Steuerinstrument“. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Léon Beck hat dazu einen Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 2.2 der kommenden Ratssitzung eingereicht.

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    Schrittweise Senkung bis Wahlperiodenende

    Konkret soll die Verwaltung ein Konzept erarbeiten, mit dem die Hundesteuer schrittweise bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode komplett abgeschafft wird. Die dafür notwendigen Satzungsänderungen sollen vorbereitet und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

    Alle Bagatellsteuern im Visier

    Der Antrag geht jedoch über die Hundesteuer hinaus: Die Verwaltung soll eine Übersicht aller Bagatellsteuern der Stadt vorlegen und auch für diese ein Konzept zur schrittweisen Abschaffung entwickeln.

    Effizienz der Verwaltung im Fokus

    Zur Begründung führt die FDP an, dass Aufwand und Nutzen bei diesen Steuern in keinem vertretbaren Verhältnis stünden. Eine moderne Verwaltung solle sich auf wesentliche Aufgaben konzentrieren und dort entlasten, wo dies ohne erheblichen Einnahmeverlust möglich sei.

  • Verwaltung antwortet zu Bochum-Fonds: Gemischte Bilanz bei geförderten Projekten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    27.03.2026Rechnungsprüfungsausschussnoch nicht beraten

    Die Verwaltung hat Fragen der AfD-Fraktion zum Bochum-Fonds beantwortet. Während einige Projekte erfolgreich liefen, wurde ein 25.000-Euro-Projekt für eine Kita-Gartenparzelle nie umgesetzt. Die Lastenräder kommen auf 29.000 Kilometer Fahrleistung.

    Die Stadt hat detailliert über den Erfolg verschiedener Bochum-Fonds-Projekte Auskunft gegeben. Die Antwort der Verwaltung zeigt ein differenziertes Bild der seit 2021 geförderten „bürgerschaftlichen“ Projekte.

    Lastenräder mit hoher Nutzung

    Das 2021 mit 15.000 Euro geförderte Elektrolastenrad mit Anhänger ist weiterhin über das Sharingsystem www.bosela.de ausleihbar. Eine genaue Aufschlüsselung der jährlichen Ausleihzahlen kann die Verwaltung nicht liefern, da weder ein Fahrtenbuch geführt noch eine systematische Datenerfassung vorgesehen war. Die ermittelte Gesamtleistung der geförderten Räder beträgt jedoch rund 29.000 Kilometer.

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    Kita-Gartenprojekt nie realisiert

    Das mit 25.000 Euro geplante Projekt einer Kleingartenparzelle für Kinder einer integrativen Kita wurde nach dem Beschluss des Entscheidungsgremiums zurückgezogen. Die Kita-Einrichtung setzte das Vorhaben aus organisatorischen Gründen nicht um. Daher wurden keine Fördermittel ausgezahlt und es fanden keine geplanten Aktionen oder Feste statt.

    Erfolgreiche Workshop-Reihe in „Bibliothek der Dinge“

    Positiv verlief hingegen das 2022 mit 16.900 Euro geförderte Workshop-Programm der „Bibliothek der Dinge“. Trotz Corona-Schutzmaßnahmen konnten alle zwölf geplanten monatlichen Workshops durchgeführt werden – von Siebdrucken über Filzen bis hin zur Entwicklung eines Saatgut-Tauschregals. Die Teilnehmerzahl lag zwischen fünf und zwölf Personen pro Termin. Aus der Initiative heraus entstand auch ein erfolgreicher Adventsbasar.

    VR-Systeme für Sportjugend im Einsatz

    Für die Sportjugend im Stadtsportbund wurden 2023 mit 25.000 Euro VR-Brillen, Icaros-Systeme, Blaze Pods und iMo-Lern-Cubes angeschafft. Die Geräte kamen bei verschiedenen Veranstaltungen zum Einsatz, darunter Digitaltage an Schulen und Sportfeste. 2023 fanden fünf dokumentierte Aktionen statt, 2024 waren es sechs und 2025 eine. Alle Geräte sind laut Verwaltung noch funktionsfähig.

    Eine Vollzeitstelle für Fondsverwaltung

    Die Organisation und Verwaltung des Bochum-Fonds obliegt bei der Bochum Marketing GmbH einer Vollzeitstelle als zentraler Projektleitung. Ergänzend erbringen Mitarbeitende aus Quartiersmanagement, Kommunikation und Buchhaltung abteilungsübergreifende Unterstützung.

  • Verwaltung sieht KI in der Haushaltsplanung noch nicht umsetzbar

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt Bochum nutzt bisher keine Künstliche Intelligenz in der Haushaltsplanung. Auf eine Anfrage der Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt zu den Erfahrungen des Kreises Pinneberg mit KI-gestützter Budgetprognose antwortet die Verwaltung zurückhaltend.

    Pinneberg als Vorbild für KI-Einsatz

    Die Kreisverwaltung Pinneberg hat mit ihrem Projekt „KI@PI – Erfolgreich steuern und entscheiden“ bereits konkrete Erfolge erzielt. Machine-Learning-Modelle prognostizieren dort über 2.000 Haushaltsproduktkonten, während eine automatisierte Anomalieerkennung Fehler aufspürt. Bei den örtlichen Sozialausgaben lagen vier Vorhersagemodelle nur wenige Prozente daneben. Der Quellcode steht als Open-Source anderen Kommunen zur Nachnutzung zur Verfügung.

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    Bochum noch ohne KI-Verfahren

    Das Amt für Finanzsteuerung unter Johannes Olschowy macht in seiner Antwort deutlich, dass derzeit im Haushaltsmanagement der Stadt noch keine KI-Verfahren zum Einsatz kommen. Die Verwaltung verweist auf die starke Reglementierung kommunaler Haushaltsprozesse durch die Gemeindeordnung NRW und die Kommunalhaushaltsverordnung NRW sowie weitere Regelungen zur Finanzstatistik.

    Datenschutz und Kapazitätsgrenzen als Hindernisse

    Ob und wie KI unter Berücksichtigung von Datenschutz und Mitarbeitendenrechten im Haushaltsmanagement eingesetzt werden kann, müsse noch ausgelotet werden, so die Verwaltung. Die Erfahrungen aus Pinneberg könnten dabei perspektivisch einbezogen werden. Vor dem Hintergrund der laufenden Umstellung auf SAP S4/HANA wäre jedoch ein weiteres Großprojekt im Haushaltsmanagement mit den vorhandenen Kapazitäten nicht darstellbar.

    Keine KI-Technologien für Haushalt 2026

    Auf die konkrete Frage, ob die Verwaltung zur Aufstellung des Haushalts 2026 als „Vorreiter modernen Stadtmanagements“ auf ähnliche Technologien zurückgreifen wird, gibt die Verwaltung eine klare Absage. Die genannten regulatorischen und kapazitiven Beschränkungen stehen dem entgegen.

  • Ausschuss lehnt Erweiterung der Zuwendungen für soziale Organisationen ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.02.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen (LINKE)

    Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird am 11. Februar über zwei Anträge auf zusätzliche Zuwendungen entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung beider Förderanträge aufgrund der angespannten Haushaltslage.

    Zwei Erweiterungsanträge für 2026 eingereicht

    Für das Jahr 2026 sind zwei Erweiterungsanträge bei der Stadt eingegangen, die über die bereits im Doppelhaushalt 2025/2026 beschlossenen Zuwendungen hinausgehen. Pro familia Bochum beantragt eine Aufstockung des Verhütungsmittelfonds um 30.439 Euro auf insgesamt 105.869 Euro. Der Verein Bosangani e.V. hat eine Zuwendung in Höhe von 8.700 Euro beantragt.

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    Verhütungsmittelfonds benötigt zusätzliche Mittel

    Pro familia begründet den Erhöhungsantrag mit dem Wegfall des Verhütungsmittelfonds für geflüchtete Menschen des Landes NRW, der zum Jahr 2025 eingestellt wurde. Dieser hatte zuletzt einen Bedarf von 30.000 Euro in Bochum gedeckt. Die betroffenen Klientinnen und Klienten sind nun auf den städtischen Verhütungsmittelfonds angewiesen. Zusätzlich sollen steigende Nachfrage und Kostensteigerungen abgefangen werden.

    Die Stadt Bochum und pro familia hatten bereits 2019 eine Vereinbarung zur Bewirtschaftung des Verhütungsmittelfonds geschlossen, die zuletzt im Januar 2025 aktualisiert wurde. Der jährliche Betrag wurde dabei auf 75.430 Euro festgelegt.

    Finanzielle Rahmenbedingungen verhindern Förderung

    Die Verwaltung stuft beide Anträge als inhaltlich nachvollziehbar und grundsätzlich förderfähig ein. Dennoch empfiehlt sie die Ablehnung aufgrund der aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen. Die beantragten Zuschüsse seien freiwillige Leistungen, die bei der Haushaltsplanung nicht eingeplant werden konnten.

    Der Verein Bosangani e.V. hatte für 2025 versäumt, einen fristgerechten Zuwendungsantrag zu stellen. Im Jahr 2024 erhielt der Verein noch eine Zuwendung von 8.000 Euro.

  • AfD-Fraktion schlägt Uwe Heitmann als Delegierten für Städtetag vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur Benennung von Delegierten für die Mitgliederversammlung des Städtetages NRW eingereicht. Uwe Heitmann soll als stimmberechtigter Vertreter nach Oberhausen entsandt werden.

    Änderungsantrag zum Delegierten-Beschluss

    Mit dem Änderungsantrag vom 27. Januar 2026 wendet sich die AfD-Fraktion an Oberbürgermeister Jörg Lukat und den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss. Der Antrag bezieht sich auf die Beschlussvorlage 20260045, die die Benennung von stimmberechtigten Delegierten und Gästen für die ordentliche Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen in Oberhausen regelt.

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    Vorschlag für Vertretung

    Als stimmberechtigten Delegierten schlägt die Fraktion Uwe Heitmann vor. Der Änderungsantrag wird in der zweiten Sitzung des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses behandelt.

    Den Antrag hat Cornelia Heitmann als Ratsmitglied und Fraktionsgeschäftsführung der AfD-Fraktion unterzeichnet.

  • Stadt plant Verkauf städtischer Grundstücke in Bochum-Ost

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 2 (Die Linke)
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür:11 (SPD, CDU, Die Grünen, UWG:FB)
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstEinstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages bei sieben Enthaltungen (CDU, AfD)

    Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Bochum-Ost eine aktualisierte Liste mit städtischen Grundstücken vor, die verkauft oder im Erbbaurecht vergeben werden sollen. Die Liste ersetzt eine frühere Vorlage und enthält erstmals seit 2021 wieder neue vermarktbare Flächen.

    Erste neue Grundstücksliste seit Jahren

    Nach mehrjähriger Pause aufgrund der schwachen Marktlage am Immobiliensektor legt die Stadt erstmals wieder eine Grundstücksliste zur Entscheidung vor. Die letzte Beschlussfassung erfolgte im Sommer 2021. Seither verhinderten stark gestiegene Baukosten, höhere Finanzierungskosten und zurückhaltende Nachfrage neue Vermarktungsaktivitäten.

    Die Beschlussvorlage 20260409 ersetzt die ursprünglich geplante Vorlage 20252690 und berücksichtigt kurzfristig ein weiteres vermarktbares Grundstück in der Alte Bahnhofstraße 106.

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    Verschiedene Vermarktungsverfahren geplant

    Die Liste führt die Grundstücke nach unterschiedlichen Vermarktungsverfahren auf:

    • Veröffentlichung nach Kriterienkatalog für Ein- bis Zweifamilienhausgrundstücke

    • Höchstgebotsverfahren für Mehrfamilienhausgrundstücke

    • Interessenten- und Investorenaufrufe

    • Individuelle Grundstücksgeschäfte ohne Ausschreibung

    • Auktionen und Maklerbeauftragung


    Erbbaurecht als Alternative zum Verkauf

    Entsprechend der städtischen Neuausrichtung der Bodenpolitik kennzeichnet die Liste, welche Grundstücke alternativ zum Verkauf auch im Erbbaurecht vergeben werden können. Diese Entscheidung erfolgt auf Basis der Ratsbeschlüsse zur „Neuausrichtung der Bodenpolitik und Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht“.

    Beratungsverfahren und Zuständigkeiten

    Die Vorlage durchläuft zunächst den Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. März 2026 zur Vorberatung. Die endgültige Entscheidung trifft die Bezirksvertretung Bochum-Ost am 4. März 2026.

    Bei späteren Verkäufen nach den Standardverfahren verzichtet die Verwaltung auf weitere Einzelbeschlüsse und informiert die Gremien nur noch quartalsweise über abgeschlossene Geschäfte.

    Transparenz und Planungssicherheit

    Die Grundstücksliste soll Transparenz schaffen und Planungssicherheit für die kommenden Jahre bieten. Sie berücksichtigt die Geschäfte der vergangenen viereinhalb Jahre und bildet den aktuellen Sachstand ab. Dabei ist der Bestand städtischer Grundstücke durch jahrelange Verkäufe und Erbbaurechtsverträge bereits deutlich reduziert worden.

    Die konkreten Kaufpreise werden später unter Beteiligung des Gutachterausschusses entsprechend den städtischen Grundstücksrichtlinien bestimmt. Die in der Liste angegebenen zonalen Bodenrichtwerte dienen zunächst nur der groben Orientierung.

  • Bezirksvertretung Bochum-Südwest bewilligt Zuschuss für Rosenmontagsumzug in Linden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest will der Werbegemeinschaft Linden e.V. einen Zuschuss von bis zu 1.500 Euro für die Durchführung des Rosenmontagsumzugs gewähren. Über die Förderung wird am 4. März 2026 entschieden.

    Teilfinanzierung des Karnevalsumzugs

    Die Werbegemeinschaft Linden e.V. hatte ursprünglich eine Zuwendung in Höhe von 6.000 Euro für den Rosenmontagsumzug in Bochum-Linden beantragt. Die Bezirksvertretung kann jedoch aufgrund ihrer Zuwendungsrichtlinien maximal 1.500 Euro aus bezirklichen Mitteln zur Förderung von Aktivitäten im Stadtbezirk bewilligen.

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    Rechtliche Grundlage der Förderung

    Die Entscheidungsbefugnis der Bezirksvertretung basiert auf Ziffer 2.1.9 der Anlage 2 zur Hauptsatzung in Verbindung mit § 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Danach können die Bezirksvertretungen über die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen entscheiden.

    Verwaltung und Kontrolle der Mittel

    Nach der geplanten Bewilligung sollen die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungsstelle Südwest die Zuwendung auszahlen und nach Abschluss der Maßnahmen deren ordnungsgemäße Verwendung prüfen. Die entsprechende Beschlussvorlage wurde von Thomas Fründ aus der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Südwest VI verfasst.