Schlagwort: Finanzen

  • Radsportanlage Feldmark soll mit Bundesmitteln modernisiert werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    dagegen: 2 (AfD)
    dafür: 14 (SPD, CDU, Grüne, Linke, UWG:FB, OB)
    18.12.2025RatMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 1 (Backs)dagegen. 13 (AfD)
    dafür: 74 (SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG:FB,StG/V,FDP, BSW,OB)

    Die Stadt will sich um Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ bewerben. Mit bis zu 4,5 Millionen Euro soll die Radsportanlage im Sportpark Feldmark zu einem modernen Outdoor-Sportareal ausgebaut werden.

    Teilnahme am Bundesförderprogramm geplant

    Der Rat soll in seiner Sitzung am 18. Dezember die Teilnahme am aktuellen Projektaufruf 2025/2026 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ beschließen. Zuvor berät der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Dezember über die Vorlage der Verwaltung.

    Das Bundesprogramm des Ministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellt insgesamt 333 Millionen Euro zur Verfügung. Pro Projekt können zwischen 250.000 und 8 Millionen Euro gefördert werden, wobei der Bund bis zu 45 Prozent der Gesamtkosten übernimmt.

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    Vielfältige Angebote für alle Altersgruppen

    Die geplante Modernisierung der Radsportanlage sieht eine umfassende Erweiterung vor. Neben der bestehenden Rennradstrecke sollen ein Pumptrack, Mountainbike-Parcours, ein Trial-Parcours, Laufstrecken und Trainingsflächen entstehen. Das Angebot richtet sich sowohl an Breitensportler als auch an Wettkampfsportler aller Altersgruppen.

    Die Weiterentwicklung des Walter-Lohmann-Rings zum „Sportpark Feldmark“ soll ein öffentlich zugängliches Outdoor-Sportareal mit Schwerpunkt Radsport schaffen. Geplant sind auch spezielle Angebote für Schulen und Vereine sowie die Möglichkeit für Fahrtechnikschulungen.

    Zweistufiges Antragsverfahren

    Das Förderprogramm läuft in zwei Phasen ab. Zunächst muss bis zum 15. Januar 2026 eine Projektskizze eingereicht werden. Wird diese von einem Fachgremium ausgewählt, folgt in der zweiten Phase die offizielle Antragsstellung.

    Für die erste Phase ist lediglich der Ratsbeschluss zur Teilnahme erforderlich. Sollte das Projekt ausgewählt werden, muss die Stadt in einer späteren Beschlussvorlage die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils von 55 Prozent der Gesamtkosten nachweisen.

    Leuchtturmprojekt mit überregionaler Ausstrahlung

    Die Verwaltung sieht in dem Projekt ein Leuchtturmprojekt mit Strahlkraft weit über Bochum hinaus. Es soll die Position als Sportstadt stärken, Gesundheitsförderung und nachhaltige Mobilität unterstützen und durch Events und Wettkämpfe überregionale Aufmerksamkeit ziehen. Gleichzeitig entstünden soziale Treffpunkte und wirtschaftliche Impulse für das Quartier.

    Das Gesamtprojekt ist aktuell mit 4,5 Millionen Euro veranschlagt, vorbereitende Arbeiten haben bereits begonnen. Mit der Bundesförderung könnte eine weitere Qualifizierung des Sportparks erreicht werden.

  • Stadt braucht eine Million Euro zusätzlich für Breitbandausbau und Brandschutz

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Verwaltung beantragt beim Rat überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von einer Million Euro. Das Geld wird für gestiegene Eigenanteile beim Breitbandausbau und dringende Brandschutzmaßnahmen in städtischen Veranstaltungsstätten benötigt. Die Finanzierung soll über höhere Gewerbesteuereinnahmen erfolgen.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird am 11. Dezember über die Finanzvorlage beraten, bevor der Rat am 18. Dezember endgültig entscheidet. Die Mittel sind laut Verwaltung sowohl sachlich als auch zeitlich unabweisbar.

    Breitbandausbau wird teurer als geplant

    Der größte Teil der zusätzlich benötigten Mittel – 755.000 Euro – entfällt auf das Projekt zum Ausbau der sogenannten „weißen Flecken“ im städtischen Breitbandnetz. Das bereits 2017 gestartete Vorhaben ist Teil der Bochum-Strategie „Gigabit-City“ und soll eine flächendeckende Versorgung mit schnellen Internetverbindungen gewährleisten.

    Die ursprünglich bewilligte Gesamtförderung belief sich auf rund 21 Millionen Euro, wovon die Stadt zehn Prozent als Eigenanteil tragen musste – also 2,1 Millionen Euro. Durch detaillierte Abstimmungen über das technische Materialkonzept, Verzögerungen durch Großbaustellen wie die A40 und eine angepasste Netzplanung sind die Gesamtkosten jedoch auf etwa 28 Millionen Euro gestiegen.

    Der städtische Eigenanteil erhöht sich entsprechend auf 2,8 Millionen Euro. Die Wirtschaftsförderung Bochum (WiFö GmbH) als durchleitende Stelle hat bereits einen Änderungsantrag bei den Fördermittelgebern gestellt, mit dessen Genehmigung kurzfristig gerechnet wird.

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    Neue Patronatserklärungen erforderlich

    Parallel zu den zusätzlichen Eigenmitteln müssen auch neue Patronatserklärungen gegenüber Land und Bund abgegeben werden. Diese Garantieerklärungen sichern die Projektträger – das Land NRW über die Bezirksregierung Arnsberg und den Bund über die Aconium als Projektträgerin – ab. Die Förderung teilt sich im Verhältnis 50 Prozent Bund, 40 Prozent Land und 10 Prozent Kommune auf.

    Brandschutzmängel in Veranstaltungsstätten

    Die restlichen 245.000 Euro werden für die Bochumer Veranstaltungs-GmbH (BoVG) benötigt. Seit Oktober hat das Unternehmen einen externen Brandschutzbeauftragten bestellt, nachdem der zuständige interne Mitarbeiter in den Ruhestand gegangen ist.

    Bei Erstbegehungen des RuhrCongress und der Jahrhunderthalle im Oktober wurden erhebliche Mängel an brandschutz– und sicherheitsrelevanten Einrichtungen festgestellt. Die Instandsetzungskosten für Brandschutztüren, Sprinklerzuleitungen und CO2-Warner belaufen sich auf etwa 165.000 Euro.

    Zusätzlich sind beim geplanten Austausch der Rauchschutztüren im RuhrCongress unerwartete Kostensteigerungen aufgetreten. Statt der ursprünglich veranschlagten 520.000 Euro werden nun rund 600.000 Euro benötigt.

    Finanzierung über Gewerbesteuer-Mehrerträge

    Die zusätzlichen Ausgaben sollen über Mehrerträge bei der Gewerbesteuer finanziert werden. Diese fallen 2025 höher aus als ursprünglich in der Haushaltsplanung angenommen. Die Deckungsmittel stehen im Budget des Amtes für Finanzsteuerung in der Produktgruppe „Allgemeine Finanzwirtschaft“ zur Verfügung.

  • Stadt prognostiziert deutlich besseres Haushaltsergebnis für 2025

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung erwartet zum Jahresende ein negatives Ergebnis von 37,68 Millionen Euro – das sind 20,4 Millionen Euro weniger als ursprünglich befürchtet. Hauptgrund ist ein deutlich höheres Gewerbesteueraufkommen.

    Prognose übertrifft Erwartungen

    Basierend auf den Haushaltszahlen des dritten Quartals hat die Verwaltung ihre Jahresprognose für 2025 deutlich nach oben korrigiert. Statt des fortgeschriebenen Defizits von 58,09 Millionen Euro wird nun ein negatives Ergebnis von 37,68 Millionen Euro erwartet. Die Verbesserung um 20,4 Millionen Euro geht maßgeblich auf höhere Steuereinnahmen und erfolgreiche Sparmaßnahmen zurück.

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    Gewerbesteuer als größter Hoffnungsträger

    Den größten Beitrag zur Verbesserung leistet die Gewerbesteuer mit 49,5 Millionen Euro über dem ursprünglichen Ansatz. Weitere positive Entwicklungen zeigen sich bei der VRR-Umlage (9,8 Millionen Euro) und den Abwassergebühren (6,5 Millionen Euro). Auch Kostenerstattungen für unbegleitete minderjährige Ausländer (7,7 Millionen Euro) und verschiedene Förderprogramme tragen zur Entlastung bei.

    Belastungen in der Jugendhilfe

    Auf der Ausgabenseite schlagen besonders die Hilfen zur Erziehung mit 20,7 Millionen Euro zusätzlich zu Buche. Entgeltsteigerungen und die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, insbesondere bei der Schulbegleitung, verursachen weitere Mehrkosten von 3,7 Millionen Euro. Auch die nicht aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform belastet den Haushalt mit 8,9 Millionen Euro.

    Globaler Minderaufwand übertroffen

    Besonders erfolgreich verlief die Umsetzung des globalen Minderaufwands: Mit 57,8 Millionen Euro wurden die ursprünglich anvisierten Einsparungen um 20,4 Millionen Euro übertroffen. Die Verwaltung führt dies auf konsequente Maßnahmenumsetzung und zentrale Steuerungsinstrumente zurück.

    Personalkosten im Rahmen

    Der gesamtstädtische Personal- und Versorgungsaufwand wird voraussichtlich bei 469 Millionen Euro liegen und damit den fortgeschriebenen Haushaltsansatz einhalten. Der Übergang der Bochumer Symphoniker und des Planetariums in die Kulturinstitute Bochum AöR führte zu einer Reduzierung um 4,4 Millionen Euro.

    Ausblick auf 2026 bleibt herausfordernd

    Trotz der positiven Entwicklung warnt die Verwaltung vor zusätzlichen Konsolidierungserfordernissen für 2026. Reduzierte Schlüsselzuweisungen und weiterhin hohe Belastungen in der Jugendhilfe werden neue Herausforderungen mit sich bringen.

  • Jahresabschluss 2024 der Stadt zur Feststellung vorgelegt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Der Rat soll in seiner Dezember-Sitzung den Jahresabschluss 2024 der Stadt feststellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Abschluss bereits geprüft und eine zustimmende Stellungnahme abgegeben.

    Prüfverfahren erfolgreich abgeschlossen

    Die Stadt hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 aufgestellt und das vorgeschriebene Prüfverfahren durchgeführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zusammen mit der örtlichen Rechnungsprüfung den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Das Rechnungsprüfungsamt erteilte am 30. Oktober 2025 einen Bestätigungsvermerk.

    Der Rechnungsprüfungsausschuss fasste am 5. Dezember 2025 eine zustimmende Stellungnahme zu den Prüfungsergebnissen. Diese wird nun zusammen mit dem Prüfungsbericht und dem Bestätigungsvermerk dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

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    Umfassende Prüfung nach gesetzlichen Vorgaben

    Die Prüfung erfolgte nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW. Dabei wurde untersucht, ob die gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen beachtet wurden und ob der Jahresabschluss ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.

    Der Lagebericht wurde darauf geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ein zutreffendes Bild der Lage der Kommune vermittelt. Auch die Darstellung der Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung war Gegenstand der Prüfung.

    Beratung in den Gremien

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember 2025 vor. Die endgültige Entscheidung über die Feststellung des Jahresabschlusses trifft der Rat am 18. Dezember 2025.

    Der Entwurf des Jahresabschlusses 2024 war bereits am 10. Juli 2025 dem Rat vorgelegt worden. Der vollständige Jahresabschluss besteht aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz, Anhang und Lagebericht.

  • Stadt passt Fleischuntersuchungsgebühren nach Wegfall der Rechtsgrundlage an

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die Stadt muss ihre Fleischuntersuchungsgebührensatzung überarbeiten, nachdem das Land NRW die bisherigen Tarifstellen für Rückstandsuntersuchungen gestrichen hat. Seit Ende Mai 2024 können bestimmte Gebühren nicht mehr erhoben werden, obwohl die Leistungen weiterhin erbracht werden.

    Rechtslücke seit Mai 2024

    Durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verwaltungsgebührenordnung NRW vom 14. Mai 2024 wurden die Tarifstellen für Rückstandsuntersuchungsgebühren gestrichen. Die Verordnung trat am 30. Mai 2024 in Kraft. Seitdem konnte die Stadt keine Rückstandsuntersuchungsgebühren mehr an die Gebührenzahler weiterberechnen, obwohl diese Leistung weiterhin erbracht wurde.

    Die Stadt hat seit dem Wegfall der Tarifstelle lediglich Gebührenbescheide für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung verschickt, jedoch ohne die Rückstandsuntersuchungsgebühren.

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    Neue Systematik bei der Abrechnung

    Der Gesetzgeber hat mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW neue Tarifstellen geschaffen (6.1.2.9 bis 6.1.2.9.7). Diese weisen eine neue Systematik auf: Die Abrechnungsbasis ist nicht mehr das geschlachtete Tier, sondern die Stichprobe. Die neuen Gebührensätze berücksichtigen dies, indem die Kosten für Rückstandsuntersuchungen auf die geschlachteten Tiere umgerechnet werden.

    Auswirkungen auf verschiedene Tierarten

    Die Umstellung führt zu unterschiedlichen Entwicklungen bei den Gebührentarifen:

    • Bei ausgewachsenen Rindern und Jungrindern reduzieren sich die Rückstandsuntersuchungsgebühren

    • Bei Schafen und Ziegen steigen die Rückstandsuntersuchungsgebühren an


    Die Gesamttarife für 2024 (ab 30.05.2024) liegen beispielsweise bei ausgewachsenen Rindern bei 9,87 Euro (vorher 10,11 Euro) und bei Schafen und Ziegen über 12 kg bei 2,34 Euro (vorher 2,07 Euro).

    Konsultationsverfahren durchgeführt

    Gemäß EU-Verordnung Nr. 2017/625 wurde vor der Beschlussfassung ein Konsultationsverfahren durchgeführt. Der Entwurf der Gebührenkalkulation wurde im Bochumer Amtsblatt veröffentlicht, und die betroffenen Gebührenpflichtigen wurden separat angeschrieben. Die Frist für Anregungen und Bedenken lief bis zum 17. Oktober 2025. Es wurden keine substanziellen Einwendungen erhoben.

    Weitere Anpassungen an neue Rahmenbedingungen

    Neben der Anpassung der Rückstandsuntersuchungsgebühren wird die Satzung an veränderte Betriebsabläufe angepasst:

    • Die Tarifstelle für Schweineschlachtungen wird gestrichen, da der Schlachthof keine Schweineschlachtungen mehr durchführt

    • BSE-Untersuchungen werden nicht mehr regelmäßig durchgeführt, weshalb diese Tarifstelle ebenfalls entfällt


    Beratungsfolge

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember 2025 vor. Die Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember 2025. Die Satzung soll rückwirkend zum 30. Mai 2024 in Kraft treten.

  • Ordnungsamt benötigt 280.000 Euro für Tierheim-Zuschüsse und Gebührenausfälle

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Das Ordnungs- und Veterinäramt braucht zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 280.000 Euro. Der Mehrbedarf entsteht durch gesunkene Einnahmen bei Schlachtgebühren und höhere Kosten für die Betreuung von Fundtieren. Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss soll am 11. Dezember über die überplanmäßige Mittelbereitstellung entscheiden.

    Schlachtgebühren brechen um 260.000 Euro ein

    Der größte Teil des Mehrbedarfs von 180.000 Euro entsteht durch Mindereinnahmen bei den Verwaltungsgebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen. Die Fallzahlen im Schlachtbetrieb sind unterjährig gesunken, wodurch auch die je Schlachtung erhobenen Gebühren zurückgegangen sind.

    Die Höhe des Schlachtaufkommens ist laut Verwaltung nicht konkret planbar, da sie von verschiedenen Faktoren wie Schlachterlös, Anzahl der Schlachttiere sowie Krankheiten und Seuchen abhängt. Von den 260.000 Euro Minderertrag können nur 80.000 Euro innerhalb der Produktgruppe kompensiert werden.

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    Tierheim erhält deutlich höhere Zuschüsse

    Weitere 100.000 Euro Mehrbedarf entstehen bei den Ordnungsangelegenheiten, hauptsächlich durch zusätzliche Zuschüsse für das Tierheim. Der Tierschutzverein Bochum, Hattingen und Umgebung übernimmt als Pflichtaufgabe die Verwahrung und Pflege von Fund- und sichergestellten Tieren und erhält dafür regulär 541.000 Euro jährlich.

    Aufgrund erheblich gestiegener Kosten prognostizierte der Tierschutzverein am 14. November Gesamtkosten von rund 1,12 Millionen Euro für 2025. Ohne zusätzliche Finanzierung könnten eventuell nicht mehr alle Tiere aufgenommen werden. Die Stadt gewährte bereits einen außervertraglichen Zuschuss von 100.000 Euro und vereinbarte zu Jahresbeginn weitere 80.000 Euro zur Kostenabmilderung.

    Quarantäne-Container verursachen Mehrkosten

    Zusätzliche 12.000 Euro entstanden durch zwei fertiggestellte Katzen-Quarantänecontainer. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 62.000 Euro, während nur 50.000 Euro dafür veranschlagt waren.

    IT-Mittel als Deckungsquelle

    Die erforderlichen 280.000 Euro sollen aus dem Budget des Amts für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation stammen. Dort werden veranschlagte Mittel für bestehende Datennetzwerke nicht vollumfänglich benötigt, da durch den Ausbau der Datennetze vermehrt Positionen investiv statt konsumtiv verbucht werden konnten.

  • Satzungsanpassungen für Kulturinstitute Bochum: Rat beschließt Änderungen aus steuerlichen Gründen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    18.12.2025RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Der Rat soll Änderungssatzungen für die Anstalt öffentlichen Rechts „Kulturinstitute Bochum“ sowie die städtischen Betriebe gewerblicher Art Planetarium, Schauspielhaus und Bochumer Symphoniker beschließen. Die redaktionellen Anpassungen resultieren aus Abstimmungen mit dem Finanzamt und sind aus gemeinnützigkeitsrechtlichen Gründen erforderlich.

    Die Stadt legt dem Rat vier Änderungssatzungen zur Beschlussfassung vor, die sich aus formalen Anforderungen des Finanzamts ergeben. Betroffen sind die Kulturinstitute Bochum AöR sowie die drei mit ihr zusammenwirkenden Betriebe gewerblicher Art.

    Hintergrund der Änderungen

    Mit Ratsbeschluss vom 2. Mai 2024 wurde entschieden, den Betrieb der Bochumer Symphoniker und des Planetariums mit dem Schauspielhaus innerhalb der Kulturinstitute Bochum AöR zusammenzuführen. Die Grundstücke, Immobilien und fest eingebauten Betriebsvorrichtungen verblieben dabei in den jeweiligen Betrieben gewerblicher Art, die diese Vermögensgegenstände an die AöR überlassen.

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    Prüfung durch das Finanzamt

    Die Gemeinnützigkeit wird nach solchen Strukturänderungen erneut vom Finanzamt geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung ergaben sich Änderungsbedarfe, insbesondere:

    • Anpassungen des Wortlauts an die neueste Formulierung des Gemeinnützigkeitskatalogs der Abgabenordnung
    • Konkretisierungen in der Abgrenzung des planmäßigen Zusammenwirkens
    • Vereinheitlichung der bisher unterschiedlich formulierten Satzungen auf Basis der aktuellen gesetzlichen Mustersatzung

    Keine operativen Auswirkungen

    Die Verwaltung betont, dass sich durch die Satzungsänderungen keine Änderungen der Ausrichtung, Organisation oder des Betriebs der Kulturinstitute Bochum AöR ergeben. Es handele sich um steuerlich notwendige redaktionelle Anpassungen. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen entstehen nicht.

    Beratungsfolge

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember 2025 vor, die Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember 2025.

  • CDU-Fraktion nominiert David Schary für Bochum-Fonds-Entscheidungsgremium

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.12.2025Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte schlägt David Schary als erste Stellvertretung für das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds vor. Der Änderungsantrag wird in der kommenden Sitzung am 4. Dezember behandelt.

    Stellvertretung im Entscheidungsgremium

    Mit einem Änderungsantrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 4. Dezember 2025 beantragt die CDU-Fraktion die Benennung von David Schary als erste Stellvertretung für das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds. Schary ist stellvertretender Bezirksbürgermeister und Mitglied der CDU-Fraktion.

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    Struktur des Bochum-Fonds

    Laut Antrag ernennen die Bezirksvertretungen jeweils zwei Mitglieder sowie deren Stellvertretungen für das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds. Die CDU-Fraktion unter Vorsitzender Susanne Dewender macht mit ihrem Vorschlag von diesem Benennungsrecht Gebrauch.

    Der Änderungsantrag bezieht sich auf die Vorlage 20252399 zur Ernennung von Mitgliedern für das Entscheidungsgremium und wird als Tagesordnungspunkt 1.4 in der zweiten Sitzung der Bezirksvertretung behandelt.

  • Stadt aktualisiert Verwaltungsgebühren nach umfassender Prüfung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die Verwaltung schlägt die vierzehnte Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung vor. Über 65 Prozent der Gebühren wurden seit mehr als sieben Jahren nicht mehr angepasst. Die Aktualisierung soll rund 200.000 Euro Mehrertrag bringen.

    Die Stadt will ihre Verwaltungsgebühren umfassend überarbeiten. Der Rat soll am 18. Dezember über die vierzehnte Änderungssatzung zur Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung entscheiden. Zuvor berät der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Dezember über die Vorlage.

    Veraltete Datengrundlagen erfordern Anpassung

    Bei über 65 Prozent der Verwaltungsgebühren liegt die letzte Aktualisierung mehr als sieben Jahre zurück. Die Personalkosten haben sich in den letzten Jahren dynamisch entwickelt und die Prozessabläufe haben sich durch die Digitalisierung stark verändert. Die Verwaltung hat daher eine vollständige Überprüfung der Gebührentarife durchgeführt.

    Für die Neuberechnung stellten die Fachämter Datengrundlagen zur Verfügung: Welche Person erbringt die Dienstleistung, ist sie in Voll- oder Teilzeit beschäftigt und wie lange dauert die Bearbeitung? Daraus wurden die Tarifbedarfe für eine hundertprozentige Kostendeckung ermittelt.

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    Neue Gebührentatbestände in mehreren Ämtern

    Das Amt für Bürgerservice führt zwei neue Tarifstellen ein: für die Beglaubigung einer Erklärung zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen und für die Anmeldung einer Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags. Diese neuen Tatbestände ergeben sich aus der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW.

    Das Stadtarchiv will künftig eine separate Gebühr für beglaubigte Auszüge aus Personenstandsunterlagen erheben. Das Bauordnungsamt legt die Bereitstellung von Bau- und Statikakten in einem Prozess zusammen und führt eine neue Tarifstelle für digitale Akten ein.

    Straßenaufbrüche und Baumschutz betroffen

    Das Tiefbauamt will auf Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW und nach einer Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt künftig Verwaltungsgebühren für Genehmigungen von Straßenaufbrüchen erheben.

    Das Umwelt- und Grünflächenamt gestaltet die Gebühren für Baumschutzangelegenheiten neu. Eine neue Tarifstaffelung berücksichtigt die aktuelle Baumschutzsatzung und bildet den verwaltungstechnischen Aufwand besser ab.

    Zustellkosten werden künftig erhoben

    Neu eingeführt wird eine ämterübergreifende Tarifstelle für „Zustellkosten (Verpackung, Porto)“. Nach Abstimmung mit den Fachämtern war diese Einführung unabdingbar, um Zustellkosten gemäß Kommunalabgabengesetz NRW erheben zu können.

    Die Verwaltung erwartet bei unveränderten Fallzahlen einen gesamtstädtischen Mehrertrag von etwa 200.000 Euro, der die gestiegenen Personalaufwendungen teilweise kompensiert.

  • Stadt übernimmt Bürgschaft für Wohngebiet-Entwicklung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt übernimmt eine Ausfallbürgschaft für eine städtische Beteiligungsgesellschaft, die ein Wohngebiet entwickeln soll. Das ursprünglich geplante Projekt konnte nicht fristgerecht abgeschlossen werden und benötigt nun ein neues Darlehen.

    Verzögerung bei Wohngebiet-Entwicklung

    Eine unmittelbare Beteiligungsgesellschaft der Stadt wurde über einen Entwicklungsträgervertrag beauftragt, im Stadtgebiet ein Wohngebiet innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu entwickeln und zu vermarkten. Die übertragenen Maßnahmen konnten jedoch nicht im vorgesehenen Zeitrahmen abgeschlossen werden.

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    Neue Finanzierung erforderlich

    Nach der Tilgung des alten verbürgten Darlehens ist nun die Aufnahme eines neuen Darlehens notwendig geworden. Das finanzierende Kreditinstitut verlangt als Sicherheit eine Ausfallbürgschaft der Stadt in Höhe des neuen Darlehensbetrags.

    Städtisches Interesse an Projektfortführung

    Die Verwaltung begründet die Bürgschaftsübernahme mit dem unmittelbaren eigenen Interesse der Stadt an den der Gesellschaft übertragenen Aufgaben im Rahmen der gemeindlichen Aufgabenerfüllung.

    Beratung in den Gremien

    Die entsprechende Beschlussvorlage wird im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung am 18. Dezember 2025 behandelt. Zuvor befasst sich der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Dezember 2025 zur Kenntnisnahme mit dem Thema.