Schlagwort: Finanzen

  • Rechnungsprüfungsausschuss berät über Jahresabschluss 2024

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.12.2025RechnungsprüfungsausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Der Rechnungsprüfungsausschuss wird am 5. Dezember über den Jahresabschluss der Stadt für das Jahr 2024 entscheiden. Das Rechnungsprüfungsamt hat einen Bestätigungsvermerk erteilt und empfiehlt die Feststellung des Abschlusses.

    Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt abgeschlossen

    Das Rechnungsprüfungsamt hat die Prüfung des städtischen Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen. Der Prüfungsbericht wurde am 30. Oktober 2025 vorgelegt und enthält einen Bestätigungsvermerk der örtlichen Rechnungsprüfung. Die Prüfung erfolgte nach den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW und umfasste neben dem Jahresabschluss auch die Buchführung und den Lagebericht.

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    Empfehlung zur Feststellung und Entlastung

    Der Rechnungsprüfungsausschuss soll dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses in der vom Oberbürgermeister am 30. Oktober bestätigten Fassung empfehlen. Zusätzlich wird eine Empfehlung zur Entlastung des Oberbürgermeisters ausgesprochen. Der Jahresabschluss besteht aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz und Anhang sowie einem Lagebericht.

    Weiteres Verfahren

    Nach der Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss wird die Stellungnahme zusammen mit dem Prüfungsbericht und dem Bestätigungsvermerk an den Rat weitergeleitet. Dieser entscheidet dann über die endgültige Feststellung des Jahresabschlusses. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2024 war bereits am 10. Juli 2025 dem Rat vorgelegt worden.

  • Rechnungsprüfungsamt prüft Jahresabschluss des Sondervermögens Grundstücksentwicklung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.12.2025RechnungsprüfungsausschussDer Bericht wird zur Kenntnis genommen.

    Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss des Sondervermögens Grundstücksentwicklung zum 31. Dezember 2024 geprüft. Der entsprechende Bericht wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Prüfung der städtischen Grundstücksentwicklung

    Das Rechnungsprüfungsamt unter der Leitung von Christian Brauner und Marcello Marchese hat die Prüfung des Jahresabschlusses des Sondervermögens Grundstücksentwicklung der Stadt für das Jahr 2024 abgeschlossen. Der entsprechende Prüfbericht trägt die Nummer 20252334 und ist als öffentliches Dokument eingestuft.

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    Beratung im Ausschuss

    Der Rechnungsprüfungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 5. Dezember 2025 mit dem Prüfbericht befassen. Das Gremium nimmt den Bericht zur Kenntnis, eine Beschlussfassung ist nicht vorgesehen.

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung ist ein wichtiges Instrument der städtischen Flächenpolitik und wird regelmäßig durch das Rechnungsprüfungsamt kontrolliert.

  • Zuschuss für Weihnachtsmarkt und Festtagstafel der Einigkeits-Gemeinde

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.12.2025Bezirksvertretung Bochum-MitteEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Evangelisch-Lutherische Einigkeits-Gemeinde erhält 600 Euro Zuschuss für ihren Weihnachtsmarkt in Hamme. Der Erlös der Veranstaltung soll einer Festtagstafel für bedürftige Menschen zugutekommen.

    Unterstützung für sozialen Zweck

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird am 4. Dezember über den Zuschussantrag der Einigkeits-Gemeinde entscheiden. Diese hatte am 29. November 2025 einen Weihnachtsmarkt in Hamme veranstaltet und bittet nun um finanzielle Unterstützung aus bezirklichen Haushaltsmitteln.

    Die Verwaltung empfiehlt, der Kirchengemeinde einen Zuschuss von 600 Euro zu gewähren. Laut Beschlussvorlage sind alle Voraussetzungen der städtischen Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen im Stadtbezirk Mitte erfüllt.

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    Festtagstafel für Bedürftige geplant

    Besonders bemerkenswert ist der geplante Verwendungszweck: Die Kirchengemeinde beabsichtigt, den Erlös der Weihnachtsmarkt-Veranstaltung für die „Festtagstafel Weihnacht 2025“ zu verwenden. Diese findet am 24. Dezember ab 16 Uhr in der Kreuz-Kirche in Bochum-Hamme statt.

    Eingeladen sind wohnungslose Menschen, Menschen mit geringem Einkommen und alle, die am Festtag alleine sind. Nach der städtischen Richtlinie können Zuschüsse an Kirchen auch dann gewährt werden, wenn deren Erlös gemeinnützigen Zwecken im Stadtbezirk zugutekommt.

    Verwendungsnachweis erforderlich

    Die Einigkeits-Gemeinde muss nach der Veranstaltung einen detaillierten Verwendungsnachweis vorlegen. Dieser soll durch Rechnungen und Quittungen über Ausgaben und Einnahmen die ordnungsgemäße Mittelverwendung belegen.

    Bei zweckwidriger Verwendung oder fehlenden Nachweisen kann die Zuwendung ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Die Gewährung des Zuschusses liegt im Ermessen der Bezirksvertretung Bochum-Mitte.

  • Bezirksvertretung Wattenscheid gewährt 3.450 Euro an Zuwendungen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.12.2025Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Bezirksverwaltungsstelle Wattenscheid hat bis zum 20. November 2025 insgesamt acht Zuwendungen in Höhe von 3.450 Euro nach den städtischen Zuwendungsrichtlinien ausgekehrt. Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid wird am 9. Dezember über die Mitteilung informiert.

    Zuwendungen bis 500 Euro pro Fall

    Die gewährten Zuwendungen erfolgten nach § 5e der Zuwendungsrichtlinien für das Jahr 2025. Dieser Paragraph regelt Zuwendungen bis zu einem Betrag von maximal 500 Euro je Einzelfall, die von der Bezirksverwaltungsstelle eigenständig bewilligt werden können.

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    Berichterstattung an Bezirksvertretung

    Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2025 über die ausgekehrten Mittel. Die Mitteilung dient der Kenntnisnahme durch das Gremium. Details zu den einzelnen Empfängern und den jeweiligen Zuwendungshöhen sind in einer Anlage zum Dokument aufgeführt.

    Die Mitteilung stammt von Jörg van Remmen von der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Wattenscheid II und trägt die Vorlagennummer 20252493.

  • Rechnungsprüfungsamt stellt Aufgaben und Rechtsstellung vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.12.2025RechnungsprüfungsausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Zu Beginn der neuen Legislaturperiode informiert das Rechnungsprüfungsamt über seine Rechtsstellung und vielfältigen Aufgabenbereiche. Als unabhängiges Beratungs- und Prüfungsinstrument des Rates überwacht es die Stadtverwaltung in verschiedenen Bereichen.

    Unabhängige Stellung des Rechnungsprüfungsamtes

    Das Rechnungsprüfungsamt ist entsprechend der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt ein Beratungs- und Prüfungsinstrument des Rates und seiner Ausschüsse. Gemäß der Gemeindeordnung NRW ist die örtliche Rechnungsprüfung bei der Erfüllung ihrer Prüfungsaufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Sie ist dem Rat unmittelbar verantwortlich und in der Beurteilung der Prüfungsvorgänge nur Recht und Gesetz verpflichtet.

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    Gesetzliche und übertragene Aufgaben

    Das Rechnungsprüfungsamt hat umfangreiche gesetzliche Aufgaben nach der Gemeindeordnung NRW. Dazu gehören die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes sowie des Gesamtabschlusses, die laufende Prüfung der Finanzbuchhaltung, die Überwachung der Zahlungsabwicklung und die Prüfung von Vergaben.

    Der Rat hat dem Amt zusätzlich weitere Aufgaben übertragen, darunter die Visakontrolle von Buchungsbelegen, die Prüfung von Bauausführungen und Bauabrechnungen sowie die Mitwirkung bei der Korruptionsprävention. Eine besondere übertragene Aufgabe ist die Prüfung der durch die Bochum Perspektive GmbH umgesetzten Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die Fläche des OPEL-Werks I, die seit Juli 2017 als vertraglich vereinbarte Prüfung für Externe wahrgenommen wird.

    Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsausschuss

    Die Rechnungsprüfung umfasst sowohl den Rechnungsprüfungsausschuss als auch das Rechnungsprüfungsamt. Der Ausschuss bedient sich des Amtes zur Durchführung seiner Aufgaben, insbesondere bei der Prüfung des Jahres- und Gesamtabschlusses. Berichte über wichtige Prüfungen werden im Rechnungsprüfungsausschuss behandelt, wobei der Oberbürgermeister diese Berichte vorab erhält.

    Prüfungsaufträge von verschiedenen Stellen

    Der Rat kann dem Rechnungsprüfungsamt weitere Aufgaben übertragen und Prüfungsaufträge erteilen. Auch der Oberbürgermeister kann unter Mitteilung an den Rechnungsprüfungsausschuss dem Amt Prüfungsaufträge erteilen.

  • Photovoltaik-Ausbau auf städtischen Gebäuden: STADTGESTALTER/Volt fragen nach Planung bis 2035

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt will wissen, ob die Stadt ihre ambitionierten Photovoltaik-Ziele erreichen kann. Trotz deutlich gesteigerter Aktivitäten beim Ausbau von Solaranlagen auf städtischen Gebäuden verfehlt die Verwaltung ihre eigenen Zwischenziele für die angestrebte Klimaneutralität bis 2035.

    Die Stadt hat ihre Anstrengungen beim Ausbau von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden erheblich verstärkt. Von Januar 2024 bis Sommer 2025 wurden 15 neue Anlagen mit einer Gesamtleistung von 752,82 kWp installiert. Damit verfügt die Stadt nun über 40 PV-Anlagen mit insgesamt 1.469,66 kWp auf ihren Gebäuden.

    Ehrgeizige Pläne für 2025 und 2026

    Für die Jahre 2025 und 2026 sind weitere 15 Anlagen mit jeweils mehr als 150 kWp geplant, die zusammen 2.960 kWp Leistung erbringen sollen. Hinzu kommen rund 15 kleinere Photovoltaikanlagen unter 100 kWp. Bei vollständiger Umsetzung bis Ende 2026 würde sich die Gesamtleistung auf maximal 5.929 kWp erhöhen.

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    Zwischenziele werden verfehlt

    Die STADTGESTALTER/Volt anerkennen zwar die im Vergleich zu anderen Kommunen sehr hohe Aktivität, kritisieren aber gleichzeitig das Verfehlen der selbst gesetzten Zwischenziele. Das Ausbauziel für 2025 liegt bei 6.200 kWp, für 2026 sogar bei 11.100 kWp – fast doppelt so hoch wie der geplante Ausbaustand.

    Langfristige Klimaziele in Gefahr

    Um die Treibhausgasneutralität bis 2035 zu erreichen, müssen bis 2030 insgesamt 18,6 MWp auf städtischen Gebäuden außer Schulen und weitere 18,6 MWp auf Schulgebäuden installiert werden. Das Endziel sieht 54 MWp vor.

    Drei konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die Ratsgruppe stellt drei zentrale Fragen:

    1. Ob die Verwaltung das Ziel von 16.000 kWp für 2027 erreichen wird
    2. Welche konkreten PV-Anlagen bis 2030 auf welchen städtischen Gebäuden geplant sind
    3. Ob das Endziel von 54 MWp bis 2035 realistisch ist und welche Auswirkungen ein Verfehlen auf die Klimaneutralität hätte

    Die Antworten sollen auch den noch zu bildenden Fachausschüssen vorgelegt werden.

  • CDU-Fraktion nominiert Mitglieder für Ausschüsse des Stadtrats

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025Ratnoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion hat ihre Vorschläge für die Besetzung der städtischen Ausschüsse eingereicht. In einem Änderungsantrag zur Ratssitzung am 20. November 2025 benennt die Fraktion die Kandidaten für alle Gremien des Stadtrats.

    Umfassende Ausschussbesetzung geplant

    Die CDU-Fraktion unter Fraktionsvorsitzendem Karsten Herlitz schlägt insgesamt 18 Personen für die verschiedenen Ausschüsse vor. Die Nominierungen umfassen alle wichtigen Gremien der Stadtverwaltung, vom Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss bis hin zu spezialisierten Ausschüssen wie dem für Chancengerechtigkeit und Integration.

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    Führungspositionen in wichtigen Gremien

    Karsten Herlitz soll als Nummer eins im zentralen Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss fungieren, gefolgt von Dr. Sascha Dewender und Christian Haardt. Für den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling nominiert die Fraktion Julian Meischein an der Spitze.

    Schwerpunkte bei sozialen Themen

    Im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales soll Daniela Arndt die erste Position einnehmen, unterstützt von Fee Roth und Erika Stahl als sachkundiger Bürgerin. Für Bildungsfragen setzt die CDU auf Dr. Sascha Dewender als ersten Kandidaten im Ausschuss für Schule und Bildung.

    Besondere Gremien berücksichtigt

    Neben den Fachausschüssen nominiert die CDU auch Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss. Hier sollen Christian Haardt und Sophie-Charlotte Sommer die Fraktion vertreten. Für den Umlegungsausschuss wird Christian Haardt als Mitglied und Dr. Stefan Jox als persönlicher Stellvertreter vorgeschlagen.

    Die Nominierungen zeigen eine breite Aufstellung der CDU-Fraktion über alle kommunalpolitischen Bereiche hinweg, von Finanzen über Soziales bis hin zu Umwelt- und Sicherheitsfragen.

  • UWG legt Besetzungsvorschläge für städtische Ausschüsse vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025Ratnoch nicht beraten

    Die Unabhängige Wähler-Gemeinschaft (UWG) hat ihre Kandidaten für die Besetzung der städtischen Ausschüsse benannt. Der Änderungsantrag zur Ausschussbildung wird in der Ratssitzung am 20. November 2025 behandelt.

    Verteilung der Ausschusssitze

    Die UWG schlägt eine umfassende Besetzung aller 14 städtischen Ausschüsse vor. Dabei übernimmt Hans-Josef Winkler die Leitung mehrerer wichtiger Gremien, darunter den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (HAFA) sowie den Ausschuss für Planung und Grundstücke.

    Tim Pohlmann soll den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie den Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit führen. Jens Lücking ist für den Rechnungsprüfungsausschuss und den Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur vorgesehen.

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    Einbindung sachkundiger Bürger

    Besonders auffällig ist die starke Einbindung sachkundiger Bürger in die Ausschussarbeit. So sollen etwa Ulli Engelbrecht den Kultur- und Tourismusausschuss, Wolfgang Rohmann den Schulausschuss und Achim Heinrichs den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Nachhaltigkeit leiten.

    Stellvertretungen abgesichert

    Für alle Ausschüsse sind ein bis drei Stellvertreter benannt, um eine kontinuierliche Arbeitsweise zu gewährleisten. Robert Buder fungiert in mehreren Gremien als Stellvertreter und übernimmt selbst den Vorsitz im Wahlprüfungsausschuss.

    Der Antrag wird am 20. November 2025 in der zweiten Ratssitzung zur Abstimmung gestellt.

  • Bezirksvertretung Mitte ernennt neue Mitglieder für Bochum-Fonds-Entscheidungsgremium

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.12.2025Bezirksvertretung Bochum-MitteEinstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages

    Die Bezirksvertretung Mitte muss aufgrund der veränderten Gremienzusammensetzung nach der Kommunalwahl neue Vertreter für das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds benennen. Das Gremium entscheidet über Großprojekte ab 7.501 Euro Fördersumme.

    Die Bezirksvertretung Mitte wird in ihrer Sitzung am 4. Dezember 2025 zwei neue Mitglieder sowie deren Stellvertreter für das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds ernennen. Dies ist notwendig geworden, da sich die Zusammensetzung der Bezirksvertretung nach der zurückliegenden Kommunalwahl verändert hat.

    Funktion des Entscheidungsgremiums

    Das Entscheidungsgremium wurde zur Beurteilung eingereichterer Großprojekte beim Bochum-Fonds eingerichtet, der bereits am 25. Juni 2020 vom Rat der Stadt beschlossen wurde. Das Gremium ist zuständig für Projekte ab einer Fördersumme von 7.501 Euro und entscheidet über die Vergabe der Mittel aus dem Fonds.

    Die Sitzungen finden dreimal jährlich auf Einladung von Bochum Marketing in regelmäßigen Abständen statt. Dabei entscheidet das Gremium nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der Ziele des Bochum-Fonds und auf Grundlage der Geschäftsordnung in nicht-öffentlicher Sitzung über die Projektförderung.

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    Organisation und Zuständigkeiten

    Jede Bezirksvertretung ernennt jeweils zwei Mitglieder sowie Stellvertreter für das Entscheidungsgremium. Die organisatorischen Aufgaben obliegen der Bochum Marketing GmbH.

    Der entsprechende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Namen der zu ernennenden Mitglieder und Stellvertreter in der Sitzung benannt werden.

  • Millionenschwere Kanalerneuerung in der Alten Bahnhofstraße geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.12.2025Bezirksvertretung Bochum-OstEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei vier Enthaltungen (AfD)

    Die 90 Jahre alten Kanäle in der Alten Bahnhofstraße zwischen Ümminger Straße und Lünsender Straße sollen für 7,1 Millionen Euro erneuert werden. Die Bezirksvertretung Bochum-Ost entscheidet am 3. Dezember über das Projekt.

    Marode Infrastruktur aus den 1930er Jahren

    Die im Jahr 1934 erbauten Kanäle weisen erhebliche bauliche Mängel auf und sind hydraulisch überlastet. Das Tiefbauamt plant deshalb eine umfassende Erneuerung der Abwasserinfrastruktur. Die bestehenden öffentlichen Mischwasserkanäle mit Durchmessern zwischen DN 300 und DN 600 sollen durch einen deutlich größeren Kanal mit DN 1800 ersetzt werden.

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    Geschlossene Bauweise reduziert Beeinträchtigungen

    Um die Auswirkungen auf Anwohner und Verkehr zu minimieren, wird der neue Kanal in geschlossener Bauweise hergestellt. Dabei entsteht nur eine Startgrube im Bereich Alte Bahnhofstraße/Lünsender Straße, während sich der Zielschacht auf dem Gelände der DITIB-Gemeinde befindet. Insgesamt werden rund 530 Meter Kanal verlegt.

    Umfangreiche Verkehrsbeeinträchtigungen erwartet

    Trotz der schonenden Bauweise sind erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen unvermeidlich. Die Alte Bahnhofstraße wird abschnittsweise voll gesperrt, wobei die Sperrungen entsprechend dem Baufortschritt wandern. Der Fußgängerüberweg Hohe Eiche wird aufgehoben und durch eine mobile Baustellenampel an der Kreuzung Lünsender Straße/Hohe Eiche ersetzt.

    14 Bäume müssen weichen

    Für das Projekt müssen 14 Bäume entfernt werden, die nach Abschluss der Bauarbeiten ersetzt werden sollen. Der Naturschutzbeirat erteilte bereits am 2. September 2025 eine Befreiung für die geschützte Baumallee.

    Finanzierung über drei Jahre

    Die Gesamtkosten von 7,1 Millionen Euro (inklusive Mehrwertsteuer) verteilen sich auf die Haushaltsjahre 2025 bis 2027. Bereits eingeplant sind 2,925 Millionen Euro, die weiteren benötigten Mittel sollen durch Umschichtungen bereitgestellt werden. Der Baubeginn ist für das zweite Quartal 2026 vorgesehen, die Bauzeit beträgt etwa 22 Monate.

    Langfristige finanzielle Folgen

    Für die Stadt entstehen dauerhafte Folgekosten: Der jährliche Abschreibungsaufwand beläuft sich bei 80 Jahren Nutzungsdauer auf 88.750 Euro. Hinzu kommen Zinskosten von durchschnittlich 124.000 Euro jährlich über 30 Jahre bei einem angenommenen Zinssatz von 3,39 Prozent.