Schlagwort: Finanzen

  • Rat beschließt Neuverteilung der Ausschuss-Vorsitze

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025Ratnoch nicht beraten

    Der Stadtrat hat die Besetzung der Vorsitze und stellvertretenden Vorsitze in den städtischen Ausschüssen für die laufende Wahlperiode festgelegt. Die Ämter werden zwischen den Fraktionen von SPD, CDU, Grünen, Linken und AfD aufgeteilt.

    Verteilung nach Parteistärke

    Die größte Fraktion SPD stellt mit sechs Personen die meisten Ausschussvorsitzenden, gefolgt von der CDU mit vier Vorsitzen. Die Grünen erhalten zwei Vorsitze, während Die Linke und die AfD jeweils einen Ausschussvorsitz übernehmen.

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    Wichtige Ausschüsse und ihre Leitung

    Den zentralen Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss leitet wie üblich der Oberbürgermeister Jörg Lukat. Für zwei Ausschüsse – den Kinder-, Jugend- und Familienausschuss sowie den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration – erfolgt die Wahl der Vorsitzenden direkt durch die jeweiligen Ausschüsse.

    Die SPD-Fraktion übernimmt unter anderem den Vorsitz im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Svenja Striebeck), im Bildungsausschuss (Ernst Steinbach) und im Mobilitätsausschuss (Dr. Peter Reinirkens).

    CDU führt Beteiligungsausschuss

    Die CDU stellt den Vorsitz im strategisch wichtigen Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (Julian Meischein) sowie im Sportausschuss (Dr. Sascha Dewender) und im Planungsausschuss (Angelika Dümenil).

    Den Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschuss führt Ronja Reyes Henriquez von den Grünen, während Die Linke den Kulturausschuss (Batikagan Pulat) leitet. Der AfD wurde der Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss (Detlev Schikowski) übertragen.

  • Wiederwahl von Beigeordnetem Dietmar Dieckmann geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025Ratnoch nicht beraten

    Der Rat der Stadt soll am 18. Dezember über die Wiederwahl von Beigeordnetem Dietmar Dieckmann für eine zweite Amtszeit entscheiden. Gleichzeitig ist eine Höhergruppierung in die Besoldungsgruppe B 6 vorgesehen.

    Die erste Amtszeit von Dietmar Dieckmann als Beigeordneter endet am 30. April 2026. Die Stadtverwaltung schlägt dem Rat vor, ihn mit Wirkung vom 1. Mai 2026 für eine zweite Amtszeit wiederzuwählen.

    Rechtliche Verpflichtung zur Annahme

    Dieckmann wurde am 1. Mai 2018 für acht Jahre zum Beigeordneten ernannt. Nach der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen beträgt auch die Dauer der zweiten Amtszeit acht Jahre. Gemäß § 71 Abs. 5 GO NRW sind Beigeordnete verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit wiedergewählt werden.

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    Höhere Besoldung vorgesehen

    Zeitgleich mit der Wiederwahl soll Dieckmann ab dem 1. Mai 2026 in die Besoldungsgruppe B 6 LBesG NRW eingruppiert werden. Dies führt zu Mehrkosten für die Stadt: Von Mai bis Dezember 2026 entstehen zusätzliche Personalkosten von etwa 4.600 Euro, im Jahr 2027 dann rund 6.900 Euro brutto pro Jahr.

    Die Kosten werden der Produktgruppe „1102-Verwaltungsleitung“ zugeordnet. Die Verwaltungsvorlage weist auf weitere jährliche Folgelasten hin, verweist dabei auf eine beigelegte Berechnung.

    Der Rat wird über die Wiederwahl am 18. Dezember 2025 entscheiden.

  • Rat entscheidet über Entlastung des Oberbürgermeisters für Jahresabschluss 2024

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt für 2024 geprüft und dem Bestätigungsvermerk zugestimmt. Nun soll der Rat über die Entlastung des Oberbürgermeisters entscheiden.

    Prüfung erfolgreich abgeschlossen

    Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2025 den Bericht über die Prüfung des städtischen Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 beraten und zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Gremium schloss sich dem vom Rechnungsprüfungsamt formulierten Bestätigungsvermerk an und fertigte eine entsprechende Stellungnahme über das Prüfungsergebnis.

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    Beratungsfolge und Entscheidung

    Die Vorlage durchläuft zunächst den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Dezember 2025 zur Vorberatung. Die finale Entscheidung über die Entlastung des Oberbürgermeisters trifft der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025.

    Rechtliche Grundlage

    Gemäß § 96 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen müssen die Ratsmitglieder ergänzend zum Feststellungsbeschluss über den Jahresabschluss auch über die Entlastung des Oberbürgermeisters entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dem Oberbürgermeister zu der vom Rat festgestellten Fassung des Jahresabschlusses 2024 Entlastung zu erteilen.

    Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses, der Bericht sowie der Bestätigungsvermerk wurden dem Rat mit der Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses weitergeleitet.

  • Stadt antwortet auf CDU-Anfrage zu sanierungsbedürftigen Immobilien

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung hat auf eine CDU-Anfrage zu Problemimmobilien geantwortet. Von 13 bekannten Problemimmobilien im Stadtgebiet befinden sich 10 Gebäude in städtischem Eigentum. Für die Immobilienunterhaltung sind 10,7 Millionen Euro im Haushalt veranschlagt.

    Die CDU-Fraktion hatte nach dem Fall der geräumten Immobilie „Auf den Holln 1-3“ nachgefragt, wie die Stadt mit sanierungsbedürftigen Gebäuden umgeht. Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude musste aufgrund erheblicher bau- und brandschutztechnischer Mängel geräumt werden.

    13 Problemimmobilien im städtischen Kataster

    Das städtische Verdachtsimmobilien-Kataster weist aktuell 13 sogenannte Problemimmobilien im Stadtgebiet aus. Davon befinden sich 10 Gebäude in städtischem Eigentum, die jedoch nur nachrichtlich im Kataster geführt werden.

    Die Verwaltung betont, dass es sich bei den städtischen Objekten nicht um Problemimmobilien im eigentlichen Sinne handelt. Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bestehe im Gegensatz zu anderen Problemimmobilien nicht. Für diese Objekte seien Folgemaßnahmen wie Überplanung, Abbruch oder Verkauf vorgesehen.

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    Verwaltungsinterne Koordination

    Bei städtischen Immobilien erfolgt die Abstimmung über verwaltungsinterne Strukturen. Der regelmäßige Austausch zwischen Bauordnungsamt, Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster sowie den Zentralen Diensten sei sichergestellt.

    Verkehrssicherungspflicht wird eingehalten

    Für vermietete städtische Immobilien wird die gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssicherungspflicht in allen Fällen eingehalten. Notwendige Maßnahmen zur Gebäudesicherung seien durchgeführt worden.

    10,7 Millionen Euro für Immobilienunterhaltung

    Im Haushaltsjahr 2025 sind rund 10,7 Millionen Euro für die Unterhaltung städtischer Immobilien veranschlagt. Eine separate Aufschlüsselung für denkmalgeschützte Gebäude lasse sich jedoch nicht vornehmen, so die Verwaltung.

  • Jugendamt benötigt zusätzlich 16,1 Millionen Euro für 2025

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    dagegen: 2 (AfD)
    dafür: 14 (SPD, CDU, Grüne, Linke, UWG:FB, OB)

    Das Jugendamt der Stadt Bochum hat einen überplanmäßigen Mittelbedarf von 16,1 Millionen Euro für das laufende Haushaltsjahr angemeldet. Die Mehrkosten entstehen durch gestiegene Fallzahlen und höhere Kosten in verschiedenen Leistungsbereichen der Jugendhilfe. Als Deckung sollen Mehrerträge aus der Gewerbesteuer herangezogen werden.

    Hilfen zur Erziehung als größter Kostenfaktor

    Den größten Anteil am Mehrbedarf macht die Produktgruppe „Hilfen zur Erziehung“ mit 13,1 Millionen Euro aus. Hier zeigt sich eine deutliche Steigerung kostenintensiver Fälle im stationären Bereich. Die Anzahl der Fälle mit monatlichen Aufwendungen zwischen 7.320 und 9.150 Euro hat sich im Vergleich zu 2023 verdoppelt. Gleichzeitig stiegen die Fälle mit Kosten oberhalb von 9.150 Euro um etwa 65 Prozent.

    Besonders betroffen sind Heimerziehung nach § 34 SGB VIII, Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII sowie Hilfen für junge Volljährige. Die Kostensteigerungen resultieren aus deutlichen Entgeltsteigerungen von bis zu 20 Prozent für stationäre und rund 10 Prozent für ambulante Maßnahmen sowie einer spürbaren Zunahme intensivpädagogischer Betreuungsbedarfe.

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    Eingliederungshilfe mit weiterem Kostenschub

    In der ambulanten Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche entsteht ein Mehrbedarf von 3,7 Millionen Euro. Die Schulbegleitung als Form persönlicher Assistenz verzeichnet kontinuierlich steigende Fallzahlen – von 983 Fällen im Jahr 2020 auf 1.302 Fälle in 2024. Gleichzeitig erhöhten sich durch die Anbindung verschiedener Anbieter an Tarifverträge die Entgeltsätze vom Schuljahr 2020/2021 zum Schuljahr 2022/2023 um bis zu 31 Prozent pro Stunde.

    Bildungs- und Teilhabeleistungen stark nachgefragt

    Ein weiterer bedeutender Kostenfaktor sind die Leistungen zur Bildung und Teilhabe mit einem Mehrbedarf von 2,5 Millionen Euro. Die gestiegenen Antragszahlen gehen vor allem auf die Wohngeldreform 2024 zurück. Während 2021 noch 7.962 Anträge gestellt wurden, waren es im dritten Quartal 2025 bereits 18.440 Anträge – mehr als eine Verdopplung.

    Deckung durch höhere Gewerbesteuererträge

    Die fehlenden 16,1 Millionen Euro sollen durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer gedeckt werden, die 2025 positiver ausfallen als ursprünglich geplant. Zusätzlich kann das Jugendamt aus anderen Produktgruppen wie der Kindertagesbetreuung rund 3,8 Millionen Euro zur teilweisen Deckung bereitstellen.

    Ausblick auf 2026

    Die Verwaltung warnt bereits jetzt vor erheblichen Mehrbedarfen auch für das Haushaltsjahr 2026. Aufgrund der fortdauernden Herausforderungen in den Bereichen Hilfen zur Erziehung und ambulante Eingliederungshilfe seien weitere Budgetüberschreitungen zu erwarten.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember 2025 vor, die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember 2025.

  • Stadt betraut Bochumer Veranstaltungs GmbH erneut mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    18.12.2025RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Der Rat soll die Fortführung der Betrauung der Bochumer Veranstaltungs GmbH (BoVG) mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse beschließen. Dies ist nötig, damit die Stadt weiterhin EU-beihilfenrechtskonform Kapitaleinzahlungen und Verlustausgleiche an das Unternehmen leisten kann.

    Die Verwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage vor, mit der die ursprünglich 2015 beschlossene Betrauung der BoVG erneuert werden soll. Der Betrauungsakt läuft nach zehn Jahren aus und muss daher 2025 verlängert werden.

    EU-Beihilfenrecht macht Betrauung erforderlich

    Die Finanzierung der BoVG durch die Stadt erfüllt grundsätzlich den Tatbestand einer staatlichen Beihilfe nach EU-Recht. Verlustausgleiche und Kapitaleinzahlungen begünstigen das Unternehmen gegenüber privaten Konkurrenten und können den Wettbewerb verzerren. Um diese Finanzierung dennoch rechtskonform zu gestalten, nutzt die Stadt den EU-Freistellungsbeschluss für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI).

    Voraussetzung dafür ist, dass die Ausgleichszahlungen 15 Millionen Euro pro Jahr nicht übersteigen, es sich um DAWI-Leistungen handelt und die BoVG durch einen förmlichen Betrauungsakt mit diesen Aufgaben betraut wird.

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    Neue EU-Regelungen in Vorbereitung

    Die EU-Kommission arbeitet derzeit an einer Überarbeitung der DAWI-Vorschriften. Der neue Beschluss soll noch Ende 2025 verabschiedet werden und unter anderem die Höchstgrenze von 15 auf 20 Millionen Euro anheben. Da der finale Wortlaut noch nicht bekannt ist, erfolgt die jetzige Betrauung noch nach den bisherigen Regelungen.

    Für bereits bestehende Betrauungen gilt eine zweijährige Übergangsregelung ab Inkrafttreten des neuen Beschlusses. In diesem Zeitraum will die Verwaltung alle städtischen Betrauungsakte überprüfen und anpassen.

    Gremienbefassung im Dezember

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember in einer Vorberatung. Die endgültige Entscheidung fällt der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember.

    Der Betrauungsakt selbst begründet keinen Rechtsanspruch der BoVG auf Ausgleichszahlungen. Über konkrete Zuwendungen entscheidet der Rat separat bei den Beschlüssen zu den Wirtschaftsplänen.

  • Tierpark Bochum: Rat soll EU-konforme Finanzierung bis 2035 beschließen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    18.12.2025RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadt will die Betrauung der Tierpark Bochum gGmbH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse fortsetzen. Der bisherige Betrauungsakt läuft Ende 2025 aus – ohne Neuregelung wären die jährlichen Zuschüsse von 1,18 Millionen Euro nicht EU-rechtskonform.

    Verlängerung der DAWI-Betrauung notwendig

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät am 11. Dezember über die Vorlage, die finale Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember. Die ursprünglich 2016 beschlossene Betrauung der Tierpark Bochum gGmbH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) soll bis zum 31. Dezember 2035 verlängert werden.

    Die Stadt ist mit rund 26 Prozent an der gemeinnützigen Gesellschaft beteiligt, weitere 74 Prozent hält der Verein Bochumer Tierparkfreunde. Der Tierpark finanziert sich über umsatzsteuerfreie Eintrittsentgelte und Spenden, benötigt aber zusätzlich städtische Zuschüsse für den laufenden Betrieb.

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    EU-Beihilfenrecht macht Betrauungsakt erforderlich

    Nach EU-Beihilfenrecht gelten städtische Zuschüsse grundsätzlich als schädliche Beihilfen, da sie den Wettbewerb verzerren können. Eine Ausnahme bildet der Freistellungsbeschluss 2012/21/EU der EU-Kommission für DAWI-Leistungen – vorausgesetzt, die jährlichen Ausgleichszahlungen übersteigen nicht 15 Millionen Euro und das Unternehmen wird förmlich betraut.

    Als DAWI-Tätigkeiten definiert die Verwaltung das Halten und Züchten von Tieren, die Ermöglichung der Tierbeobachtung für alle Bevölkerungsgruppen, Bildungsveranstaltungen sowie die Präsentation einer Fossiliensammlung. Nicht als DAWI gelten die Verpachtung der Tierparkgaststätte und der Verkauf von Artikeln.

    Trennungsrechnung für Non-DAWI-Aktivitäten

    Der neue Betrauungsakt sieht eine strikte Trennung zwischen förderfähigen und nicht-förderfähigen Tätigkeiten vor. Die Gesellschaft muss durch eine Trennungsrechnung belegen, dass öffentliche Gelder nicht für kommerzielle Aktivitäten verwendet werden. Diese Trennung muss jährlich von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt werden.

    Mit den aktuell geplanten 1,18 Millionen Euro jährlich liegt die Förderung deutlich unter der EU-Höchstgrenze von 15 Millionen Euro. Die EU-Kommission plant für Ende 2025 eine Anhebung dieser Grenze auf 20 Millionen Euro, der finale Beschluss steht jedoch noch aus.

  • Hundesteuer in Bochum: Stadt beantwortet AfD-Anfrage mit detaillierter Aufstellung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung hat eine umfangreiche Anfrage der AfD-Fraktion zur Hundesteuer beantwortet. Mit 168 Euro für den ersten Hund erhebt Bochum nach Hagen die zweithöchste Hundesteuer in NRW. Zum Stichtag Oktober 2025 waren 18.637 Hunde angemeldet, die Steuereinnahmen beliefen sich 2024 auf über 3,2 Millionen Euro.

    Hohe Hundesteuer im NRW-Vergleich

    Die AfD-Fraktion hatte in ihrer Anfrage kritisiert, dass Bochum mit 168 Euro für den ersten Hund nach Hagen die derzeit zweithöchste Hundesteuer in Nordrhein-Westfalen erhebe. Zahlreiche andere Kommunen bewegen sich laut AfD in einem Bereich zwischen 40 und 60 Euro. Die Fraktion verwies auf den Bund der Steuerzahler, der diese Bagatellsteuer als nicht mehr zeitgemäß bewertet.

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    Aktueller Hundebestand und Steuerstruktur

    Zum Stichtag 31. Oktober 2025 waren insgesamt 18.637 Hunde zur Hundesteuer angemeldet. Die Verwaltung differenzierte dabei nach Haushalten: 15.654 Hunde leben in Ein-Hund-Haushalten, 1.280 Haushalte halten jeweils zwei Hunde, und 114 Haushalte haben drei oder mehr Hunde (insgesamt 491 Hunde).

    Für den zweiten Hund werden 192 Euro pro Jahr erhoben, ab dem dritten Hund steigt die Steuer auf 216 Euro jährlich je Hund.

    Steuereinnahmen und Verwaltungskosten

    Die kommunalen Einnahmen aus der Hundesteuer entwickelten sich von 2,88 Millionen Euro im Jahr 2020 kontinuierlich auf 3,22 Millionen Euro im Jahr 2024. Für 2025 prognostiziert die Stadt nach aktuellem Hundebestand Einnahmen von 3,1 Millionen Euro.

    Den Einnahmen stehen Verwaltungskosten gegenüber, die sich aus den Personalkosten der zuständigen Sachbearbeiter ergeben. Diese beliefen sich 2025 auf etwa 277.000 Euro, was einem Verhältnis von etwa 9 Prozent zu den Einnahmen entspricht.

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Die Stadt gewährt verschiedene Steuerermäßigungen: Zum Stichtag Oktober 2025 waren 360 Schutzhunde vollständig befreit, ebenso ein Herdengebrauchshund und sieben Rettungs- bzw. Assistenzhunde. 23 Tierheimhunde erhielten eine einjährige Befreiung. Zusätzlich profitierten 728 Hundehalter von einer 50-prozentigen Ermäßigung aufgrund des Bezugs von Sozialleistungen.

    Gefährliche und große Hunde

    In der Kategorie der gefährlichen Hunde nach Landeshundegesetz sind derzeit 143 Tiere registriert, darunter 126 American Staffordshire Terrier oder deren Mischlinge. Bei den potenziell gefährlichen Hunden bestimmter Rassen sind 228 Tiere gemeldet, hauptsächlich American Bulldogs (97) und Rottweiler (103).

    Für „große Hunde“ wird eine einmalige Anmeldegebühr von 25 Euro erhoben. 2024 wurden 390 entsprechende Anmeldungen vorgenommen, was Einnahmen von etwa 9.750 Euro generierte.

    Ausgaben für Hundehaltung

    Die Stadt investierte zwischen 2020 und 2025 in vier neue Hundewiesen mit Gesamtkosten von etwa 71.000 Euro. Zusätzlich fallen jährlich etwa 500 Euro für Reparaturen an Zäunen und den Service der Hundekotbeutelspender an.

  • Grundsteuerhebesätze werden 2026 deutlich angehoben

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die Stadt plant eine kräftige Erhöhung der Grundsteuerhebesätze ab 2026. Die Grundsteuerreform führte zu Mindereinnahmen von 7,4 Millionen Euro gegenüber 2024. Um Aufkommensneutralität zu erreichen, sollen die Hebesätze für alle Grundstücksarten steigen – bei Wohngrundstücken von 715 auf 758 Prozent, bei Nichtwohngrundstücken von 1.190 auf 1.370 Prozent.

    Reform führt zu drastischen Einnahmeverlusten

    Die vom Bund beschlossene Grundsteuerreform sollte eigentlich aufkommensneutral umgesetzt werden. Doch die Änderungen im Bewertungssystem führten zu einer Reduzierung des Messbetragsvolumens um 28,2 Prozent. Trotz der vom Land NRW vorgeschlagenen Hebesätze entstanden 2025 Mindereinnahmen von rund 7,4 Millionen Euro gegenüber dem Vergleichsjahr 2024.

    Das ursprünglich angestrebte Grundsteueraufkommen von 88,6 Millionen Euro konnte nicht erreicht werden. Tatsächlich erzielt die Stadt nur noch 81,7 Millionen Euro. Diese Einnahmelücke konnte 2025 noch durch außergewöhnlich hohe Gewerbesteuereinnahmen kompensiert werden.

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    Massive Hebesatzerhöhungen geplant

    Um ab 2026 wieder Aufkommensneutralität zu erreichen, schlägt die Verwaltung deutliche Hebesatzanpassungen vor:

    • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe): Erhöhung von 374 auf 444 Prozent
    • Grundsteuer B Wohngrundstücke: Erhöhung von 715 auf 758 Prozent
    • Grundsteuer B Nichtwohngrundstücke: Erhöhung von 1.190 auf 1.370 Prozent
    Die differenzierten Hebesätze sollen verhindern, dass es zu Belastungsverschiebungen zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken kommt. Das Verhältnis der Anteile am Messbetragsvolumen hat sich durch die Reform um 12,3 Prozentpunkte von Nichtwohngrundstücken zu Wohngrundstücken verschoben.

    Kompensation ab 2026 nicht mehr möglich

    Während die Mindereinnahmen 2025 noch durch höhere Gewerbesteuererträge ausgeglichen werden können, ist dies ab 2026 nicht mehr möglich. Die Stadt muss deutlich reduzierte Schlüsselzuweisungen und erheblich gestiegene Kosten in der Jugendhilfe bewältigen. Ein freiwilliger Verzicht auf Grundsteuereinnahmen ist daher nicht mehr darstellbar.

    Beratung in den Gremien

    Die Vorlage wird zunächst am 11. Dezember 2025 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025.

  • Rat soll SAP-Hosting für Personalaktendaten zustimmen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadtverwaltung will ihre HR-Software SAP HCM künftig direkt von SAP hosten lassen. Dafür ist die Zustimmung des Rates zur Verarbeitung von Personalaktendaten im Auftrag erforderlich. Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät am 11. Dezember vor, der Rat entscheidet am 18. Dezember.

    Migration zu modernerer SAP-Version geplant

    Die Verwaltung strebt eine Modernisierung ihrer HR-Software an. Bereits im Juni 2025 hatte der Rat dem externen Hosting der SAP-Server bei rku.it zugestimmt. Nun soll auf eine neuere Version von SAP HCM Private Cloud Edition migriert werden, wobei das Hosting künftig direkt durch SAP erfolgen soll.

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    Rechtliche Zustimmung nach Landesbeamtengesetz nötig

    Da in der SAP-Software Personalaktendaten sowie Daten zu Personalteilakten im Sinne des Landesbeamtengesetzes NRW (LBG NRW) verarbeitet werden, bedarf es gemäß § 91a LBG NRW der Zustimmung des Rates. Die oberste Dienstbehörde für Beamte der Gemeinden ist nach dem Gesetz der Rat der Stadt.

    Verwaltung begründet Erforderlichkeit des externen Hostings

    Die Verwaltung führt mehrere Argumente für das externe Hosting an:

    • Personalaktendaten werden bereits in der aktuellen Software Loga extern gehostet, worüber 2021 ein Ratsbeschluss gefasst wurde
    • Der Betrieb eigener Server wäre mit zusätzlichen Kosten und höheren Risiken für die Stadt verbunden
    • Durch externes Hosting werden Betriebsrisiken wie die Verantwortung für störungsfreien Betrieb verlagert

    Datenschutz und Zertifikate

    Bei Personalaktendaten handelt es sich um besonders schutzwürdige Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das SAP-Rechenzentrum verfügt nach Angaben der Verwaltung über die erforderlichen Zertifikate nach § 91a Abs. 2 LBG NRW in Verbindung mit Art. 28 DSGVO. Die Verarbeitung soll ausschließlich in Deutschland erfolgen, die Datensicherung innerhalb der Europäischen Union.

    Zertifikate als Anlagen beigefügt

    Der Vorlage sind verschiedene ISO-Zertifikate der SAP Enterprise Cloud Services beigefügt, darunter ISO 9001, ISO 27001, ISO 27017 und ISO 27018. Diese belegen die Einhaltung von Standards für Qualitätsmanagement, Informationssicherheit und Cloud-Sicherheit.