Schlagwort: Kultur

  • Stadtarchiv präsentiert Programm 2026 mit Vorträgen und Filmreihe

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    12.02.2026Ausschuss für Kultur und TourismusDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Das Stadtarchiv – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte setzt auch 2026 seine erfolgreichen Veranstaltungsreihen zur Lokalgeschichte fort. Dr. Kai Rawe stellt das Programm im Kulturausschuss vor.

    Bewährte Formate werden fortgesetzt

    Das Stadtarchiv – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte plant für das Jahr 2026 die Fortsetzung seiner beiden etablierten Veranstaltungsreihen. Sowohl die „Reihe zur Bochumer Geschichte“ mit lokal- und regionalhistorischen Vorträgen als auch die beliebte Filmreihe „Archivkino“ werden weitergeführt.

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    Vorstellung im Kulturausschuss

    Dr. Kai Rawe, der Leiter des Stadtarchivs, wird das detaillierte Programm am 12. Februar 2026 dem Ausschuss für Kultur und Tourismus vorstellen. Die Sitzung dient der Kenntnisnahme des geplanten Veranstaltungsprogramms.

    Die Verwaltungsmitteilung dokumentiert die kontinuierliche kulturelle Bildungsarbeit des Stadtarchivs, das als zentrale Einrichtung für die Erforschung und Vermittlung der Stadtgeschichte fungiert.

  • Bezirksvertretung Wattenscheid berät über Zuwendung für kurdisches Neujahrsfest

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid entscheidet am 3. März über eine Zuwendung von bis zu 1.500 Euro für das Newroz-Fest des Vereins Ronak e.V. Die Veranstaltung soll am 22. März auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Holland stattfinden.

    Antrag auf Kostenübernahme

    Der Verein Ronak e.V. hat am 3. Februar 2026 einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für das kurdische Neujahrsfest Newroz gestellt. Ursprünglich beantragte der Verein eine Zuwendung von 1.928 Euro für Veranstaltungstechnik, Beschallungsanlage, Beleuchtung und Betreuungspersonal.

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    Verwaltung empfiehlt reduzierte Förderung

    Die Stadtverwaltung schlägt vor, dem Verein eine einmalige Zuwendung von bis zu 1.500 Euro zu gewähren. Als Begründung für die Reduzierung führt die Verwaltung an, dass bis zum Vorlagenschluss noch keine vollständige Kostenkalkulation vorgelegt werden konnte.

    Strenge Auflagen für Auszahlung

    Die Auszahlung der Zuwendung ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Der Verein muss zunächst eine detaillierte Kostenkalkulation mit Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben vorlegen. Anschließend sind Verwendungsnachweise in Form von Rechnungs- und Quittungskopien erforderlich. Ohne entsprechende Belege erfolgt keine Auszahlung.

    Finanzierung aus Bezirksmitteln

    Die Mittel stehen in der Produktgruppe 1122 „Bezirksverwaltung Wattenscheid – Aktionen des Bezirks II“ zur Verfügung. Jährliche Folgelasten entstehen nicht, da es sich um eine einmalige Förderung handelt. Klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

  • Wissenschaftlicher Beirat des Stadtarchivs wird aufgelöst

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    12.02.2026Ausschuss für Kultur und TourismusDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Nach über 20 Jahren wird die Arbeit des wissenschaftlichen Beirats des Stadtarchivs – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte beendet. Das Gremium hatte die Institution bei der Erweiterung ihrer Aufgaben zu einem historischen Museum unterstützt.

    Aufgabe als erfüllt angesehen

    Der wissenschaftliche Beirat war im Jahr 2005 auf Initiative des Stadtarchivs vom damaligen Ausschuss für Kultur und Wissenschaft eingerichtet worden. Seine Aufgabe bestand darin, das Stadtarchiv bei der Erweiterung seiner Tätigkeiten zu einem historischen Museum zu begleiten und zu unterstützen.

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    Eigenständige Expertise entwickelt

    Wie Dr. Kai Rawe in seiner Mitteilung an den Ausschuss für Kultur und Tourismus darlegt, hat das Stadtarchiv – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte inzwischen nicht nur ein vielfältiges fachlich-wissenschaftliches Netzwerk aufgebaut, sondern auch selbst Expertise in der seinerzeit neuen Aufgabe entwickelt. Die Institution vermittelt erfolgreich als historisches Museum das Wissen um die Stadtgeschichte.

    Beratung im Februar

    Die Mitteilung wird am 12. Februar 2026 dem Ausschuss für Kultur und Tourismus zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Auflösung des Beirats markiert einen Meilenstein in der Entwicklung des Stadtarchivs, das seine erweiterten Aufgaben nun eigenständig wahrnimmt.

  • Musikschule führt institutionelles Schutzkonzept ein

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    12.02.2026Ausschuss für Kultur und TourismusDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Musikschule Bochum hat ein umfassendes Schutzkonzept entwickelt, um den Kinder- und Jugendschutz zu stärken. Mit Präventions- und Interventionsmaßnahmen soll die Einrichtung zu einem sicheren Ort für alle Beteiligten werden.

    Die Verwaltung informiert den Ausschuss für Kultur und Tourismus über die Einführung des neuen Schutzkonzepts, das speziell auf die besonderen Herausforderungen der musikalischen Bildung zugeschnitten ist. Dabei berücksichtigt das Konzept sowohl die große Altersspanne der Schüler als auch die verschiedenen Unterrichtsformen von Einzelunterricht bis hin zu großen Ensembles.

    Prävention durch Risikoanalyse und Verhaltenskodex

    Für die präventive Arbeit wurde eine Risikoanalyse in Frageform entwickelt, die zur selbstkritischen Reflexion anregt und den Sensibilisierungsprozess einleitet. Darauf aufbauend entstand ein Verhaltenskodex, der ein Statement für sensibles, individuelles und respektvolles Verhalten gegenüber Schülern, Eltern, Gästen und anderen Mitarbeitenden darstellt. Alle Beschäftigten verpflichten sich zur Einhaltung dieses Kodex.

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    Klare Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

    Das Interventionskonzept beschreibt detailliert die erforderlichen Maßnahmen bei verschiedenen Verdachtsfällen: wenn Schüler außerhalb der Musikschule Gewalt ausgesetzt sind, Vorfälle zwischen Schülern beobachtet werden oder der Verdacht gegen Mitarbeitende besteht.

    Partizipative Entwicklung mit Expertinnen-Input

    Die Konzeptentwicklung begann mit einer Schulung aller Mitarbeitenden durch zwei Expertinnen für Kinder- und Jugendschutz an Musikschulen. Anschließend erarbeitete eine Arbeitsgruppe aus Lehrkräften und Leitungsmitgliedern das Schutzkonzept gemeinsam. Nach der Vorstellung vor allen Beschäftigten wurden deren Anregungen eingearbeitet. Das Jugendamt steuerte abschließend wichtige Hinweise und Ergänzungen bei.

    Umsetzung und Veröffentlichung

    Im Februar 2026 sollen die im Schutzkonzept vorgesehenen Beauftragten für Kinder- und Jugendschutz benannt werden, die dann als erste Ansprechpartner für Schüler, Eltern und Mitarbeitende zur Verfügung stehen. Das vollständige Schutzkonzept wird auf der Website der Musikschule veröffentlicht, zusätzlich entsteht eine gekürzte Printversion.

  • Kunstmuseum stellt Ausstellungsprogramm 2026 vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    12.02.2026Ausschuss für Kultur und TourismusDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Museumsleitung präsentiert dem Ausschuss für Kultur und Tourismus das geplante Ausstellungsprogramm für das Jahr 2026. Die Vorstellung erfolgt mündlich in der Sitzung am 12. Februar.

    Mündliche Präsentation geplant

    Das Kunstmuseum wird sein Ausstellungsprogramm für 2026 in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus vorstellen. Die Präsentation ist für den 12. Februar 2026 terminiert und erfolgt ausschließlich mündlich durch die Museumsleitung.

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    Kenntnisnahme durch Ausschuss

    Der Ausschuss für Kultur und Tourismus nimmt das vorgestellte Programm zur Kenntnis. Die Mitteilung der Verwaltung vom 28. Januar wurde von Frank Schorneck aus dem Fachbereich Kunstmuseum verfasst.

    Weitere Details zum Ausstellungsprogramm werden erst in der mündlichen Präsentation bekannt gegeben.

  • Bezirksvertretung Wattenscheid bewilligt 4.000 Euro für Kulturnacht

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 4 (AfD)

    Die Arbeiterwohlfahrt Ruhr-Mitte erhält eine Förderung von 4.000 Euro für die 17. Wattenscheider Kulturnacht am 10. Juli 2026. Die Bezirksvertretung Wattenscheid wird am 3. März über den Zuschuss entscheiden.

    Höhere Kosten durch wegfallende Förderung

    Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid, der Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Mitte eine einmalige Zuwendung von 4.000 Euro zu gewähren. Das Geld soll zur Durchführung der 17. Wattenscheider Kulturnacht am 10. Juli 2026 verwendet werden.

    Grund für die höhere Fördersumme sind gestiegene Kosten für die Veranstaltung. Die AWO muss in diesem Jahr auf die Förderung durch den Stadtteilfonds verzichten, wodurch eine Finanzierungslücke entstanden ist.

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    Mittel aus Kultur- und Brauchtumsbudget

    Die Finanzierung erfolgt aus dem Topf für Kultur- und Brauchtumsveranstaltungen, den die Bezirksvertretung im September 2024 mit einem Volumen von 40.000 Euro für das Jahr 2026 beschlossen hatte. Pro Veranstaltung können maximal 5.000 Euro gefördert werden.

    Einfacher Verwendungsnachweis gefordert

    Die Mittel stehen in der Produktgruppe 1122 „Bezirksverwaltung Wattenscheid – Aktionen des Bezirks II“ zur Verfügung. Die AWO muss einen einfachen Verwendungsnachweis in Form von Rechnungs- oder Quittungskopien vorlegen.

    Die endgültige Entscheidung über die Förderung trifft die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid in ihrer Sitzung am 3. März 2026.

  • Graffiti-Problem an Brückenunterführung Bergstraße: 4.000 Euro für Reinigungen seit 2021

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung hat Auskunft über die Kosten für wiederholte Graffiti-Entfernungen an der A40-Brückenunterführung Bergstraße gegeben. Während ein benachbartes Kunstprojekt die Stützmauer aufwertet, bleiben die Verschmutzungen an der Unterführung vorerst bestehen.

    Reinigungskosten und Zuständigkeitsprobleme

    Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Mitte hatte nach den Kosten für die wiederholten Reinigungen der Brückenunterführung gefragt. Laut Verwaltungsantwort beliefen sich die Ausgaben von 2021 bis 2024 auf rund 4.000 Euro. Die Zentrale Gebäudereinigung (ZGR) war durch die Autobahn GmbH mit der Graffitientfernung beauftragt worden.

    Eine kurzfristige erneute Reinigung der aktuellen Farbschmierereien ist jedoch nicht vorgesehen. Der Reinigungsvertrag zwischen ZGR und Autobahn GmbH endete mit Ablauf des Jahres 2024. Aufgrund reduzierter Bundesmittel beauftragte die Autobahn GmbH keine externen Reinigungsleistungen mehr.

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    Anti-Graffiti-Beschichtung kostet über 10.000 Euro

    Für eine Anti-Graffiti-Beschichtung der Brückenunterführung schätzt die Verwaltung Kosten von 10.450 Euro. Eine solche Maßnahme könnte jedoch nur durch die Autobahn GmbH selbst beauftragt werden, da die Brückenunterführung in der ausschließlichen Verantwortung des Bundes liegt.

    Städtepartnerschafts-Kunstwerk bislang unversehrt

    Das professionell gestaltete Graffiti auf der benachbarten Stützmauer, das im Rahmen eines städtepartnerschaftlichen Kunstprojekts entstanden ist, könnte technisch ebenfalls mit einer Schutzbeschichtung versehen werden. Die Kosten lägen bei etwa 15.000 Euro. Die Verwaltung sieht dafür jedoch derzeit keine Notwendigkeit, da das Kunstwerk seit seiner Fertigstellung nicht beschmiert oder beschädigt wurde.

    Einsparpotenziale schwer kalkulierbar

    Zu den langfristigen Einsparmöglichkeiten durch Anti-Graffiti-Beschichtungen erklärt die Verwaltung, dass solche Maßnahmen grundsätzlich den Reinigungsaufwand reduzieren können. Die tatsächlichen Einsparpotenziale hängen jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie der Häufigkeit der Verschmutzungen, der Art der Beschichtung und den Witterungsbedingungen. Eine belastbare Aussage zu möglichen Einsparungen sei erst auf Grundlage praktischer Erfahrungswerte möglich.

    Die Stadtverwaltung will Gespräche mit der Autobahn GmbH über die Zuständigkeiten führen.

  • Epiphanias-Kirche wird Veranstaltungszentrum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die ehemalige Epiphanias-Kirche in Hofstede ist an einen privaten Käufer verkauft worden und soll künftig als Veranstaltungszentrum genutzt werden. Die Verwaltung steht bereits in engem Austausch mit dem neuen Eigentümer und begleitet die geplante Umnutzung des denkmalgeschützten Gebäudes.

    Die Stadtverwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mitte Details zum Verkauf der auch als Autobahnkirche bekannten Epiphanias-Kirche bekannt gegeben. Der Name des neuen privaten Eigentümers wird aus Datenschutzgründen nur im nicht-öffentlichen Teil der Bezirksvertretung genannt.

    Umnutzung mit geringfügigen Eingriffen geplant

    Der neue Eigentümer plant, das Kirchengebäude samt Gelände und Pfarrhaus zu einem Veranstaltungszentrum umzunutzen. Nach Angaben der Verwaltung sollen dabei nur geringste Eingriffe in den Grundriss vorgenommen werden, was eine denkmalverträgliche Lösung ermöglicht. Die planungsrechtliche Zulässigkeit wird nach § 34 BauGB beurteilt, die baurechtlichen Fragen befinden sich noch in der Klärung.

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    Denkmalschutz muss beachtet werden

    Die Epiphanias-Kirche aus den Jahren 1929-1930 steht seit 2005 als eingetragenes Baudenkmal unter Schutz. Geschützt sind die gesamte Anlage mit Kirche, Turm, Pfarrsaal und Pfarrhaus sowie die historische Ausstattung. Architekturgeschichtlich gilt das Gebäude als eines der wenigen Beispiele aus der Übergangszeit zwischen Jugendstil und Moderne.

    Die Verwaltung hat den neuen Eigentümer bereits auf die Schutzwürdigkeit und die Notwendigkeit des sensiblen Umgangs mit der historischen Bausubstanz hingewiesen. Vor Beginn der Umbaumaßnahmen muss eine denkmalrechtliche Erlaubnis eingeholt werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass nur geringfügige und somit genehmigungsfähige Änderungen erfolgen werden.

    Politische Gremien werden informiert

    Sobald der Verwaltung der konkrete Entwurf zur Umnutzung vorliegt, werden die zuständigen politischen Gremien informiert und das Konzept bei Bedarf vorgestellt. Die Bezirksvertretung Mitte wird die Antwort der Verwaltung in ihrer Sitzung am 5. März 2026 zur Kenntnis nehmen.

  • Verwaltung lehnt Denkmalschutz für Traditionslokal Haus Fey ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung sieht keine Grundlage für einen Denkmalschutz der geschlossenen Gaststätte Haus Fey in Hamme. Ein museales Konzept zur Erhaltung des Lokals sei nicht umsetzbar, da weder personelle noch finanzielle Ressourcen vorhanden seien.

    Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mitte hatte sich für den Erhalt der traditionsreichen Gaststätte an der Hofsteder Straße 17 eingesetzt. Das Lokal war jahrzehntelang ein beliebter Treffpunkt in der „Speckschweiz“ und galt als Zeugnis der Arbeiter- und Bergbaugeschichte des Stadtteils.

    Keine Denkmalwürdigkeit erkannt

    Die Verwaltung bestätigt ihre bereits 2021 getroffene Einschätzung: Obwohl die Gaststätte eine umfangreiche Sammlung von Devotionalien aufweise, die in ihrer Gesamtheit ein Zeugnis ihrer Zeit seien, lasse sich hieraus kein Denkmalwert ableiten. Die Eigenschaften des Denkmalschutzes gemäß Denkmalschutzgesetz NRW seien nicht erfüllt.

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    Wechselvolle jüngere Geschichte

    Nach dem Tod der langjährigen Wirtin Elfriede Fey im Dezember 2021 hatte deren Tochter Melanie Fey das Lokal im Oktober 2022 wiedereröffnet. Nach Melanie Feys Tod im Oktober 2025 ist die Gaststätte erneut geschlossen. Die Privat-Brauerei Fiege als Vertragspartner bemüht sich derzeit um Gespräche mit den Erben, um einen neuen Pächter zu finden.

    Museum ohne Ressourcen nicht machbar

    Ein museales Konzept für die Erhaltung des Lokals hält die Verwaltung für nicht realisierbar. Die Funktion eines solchen Traditionstreffpunktes lasse sich „ohne die Menschen, die sie über Jahre hinweg besuchen und die ‚Originale‘, die sie betreiben, auf Dauer nicht museal konservieren“. Die Stadt verfüge weder über personelle noch finanzielle Ressourcen, um einen solchen Ort als Museum zu betreiben oder mit Leben zu füllen.

    Die Antwort wird am 5. März 2026 in der Bezirksvertretung Mitte zur Kenntnis gegeben.

  • Bezirksvertretung Bochum-Südwest bewilligt Zuschuss für Rosenmontagsumzug in Linden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest will der Werbegemeinschaft Linden e.V. einen Zuschuss von bis zu 1.500 Euro für die Durchführung des Rosenmontagsumzugs gewähren. Über die Förderung wird am 4. März 2026 entschieden.

    Teilfinanzierung des Karnevalsumzugs

    Die Werbegemeinschaft Linden e.V. hatte ursprünglich eine Zuwendung in Höhe von 6.000 Euro für den Rosenmontagsumzug in Bochum-Linden beantragt. Die Bezirksvertretung kann jedoch aufgrund ihrer Zuwendungsrichtlinien maximal 1.500 Euro aus bezirklichen Mitteln zur Förderung von Aktivitäten im Stadtbezirk bewilligen.

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    Rechtliche Grundlage der Förderung

    Die Entscheidungsbefugnis der Bezirksvertretung basiert auf Ziffer 2.1.9 der Anlage 2 zur Hauptsatzung in Verbindung mit § 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Danach können die Bezirksvertretungen über die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen entscheiden.

    Verwaltung und Kontrolle der Mittel

    Nach der geplanten Bewilligung sollen die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungsstelle Südwest die Zuwendung auszahlen und nach Abschluss der Maßnahmen deren ordnungsgemäße Verwendung prüfen. Die entsprechende Beschlussvorlage wurde von Thomas Fründ aus der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Südwest VI verfasst.