Schlagwort: Kultur

  • Bezirksvertretung Mitte entscheidet über Zuschuss für Jubiläumsfeier

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Abstimmungsergebnis:
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 3 (AfD)
    Dafür: 16 (SPD,Grüne, Linke, CDU)

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte berät am 22. Januar über einen Zuschussantrag des Vereins Mira e.V. Der Verein plant eine Jubiläumsfeier am 28. Februar 2026 und beantragt dafür 1.500 Euro aus bezirklichen Haushaltsmitteln.

    Verwaltung empfiehlt Zuschussbewilligung

    Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung, dem Antrag zu entsprechen und dem Verein Mira e.V. den beantragten Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro zu gewähren. Die Bezirksverwaltungsstelle soll nach dem Vorschlag der Verwaltung mit der Auszahlung beauftragt werden.

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    Verwendungsnachweis erforderlich

    Nach Abschluss der Veranstaltung muss der Verein die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses nachweisen. Die Bezirksverwaltungsstelle wird die entsprechende Prüfung durchführen. Der Verein ist verpflichtet, durch Rechnungen und Quittungen über Ausgaben und Einnahmen einen Verwendungsnachweis zu erbringen.

    Rechtliche Grundlagen

    Der Zuschussantrag wird auf Basis der Allgemeinen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt sowie der spezifischen Richtlinie für Zuwendungen im Stadtbezirk Mitte behandelt. Diese gilt seit dem 1. Oktober 2025. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Bezirksvertretung.

    Rückforderung bei Zweckentfremdung

    Sollte der Zuschuss zweckwidrig verwendet werden oder der geforderte Verwendungsnachweis nicht fristgerecht erbracht werden, kann die Zuwendung ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Wird der geförderte Zweck nicht mehr verfolgt, erlischt der Anspruch auf die Zuwendung.

  • Graffiti-Kunst statt Reinigung: SPD und Grüne wollen mobile Baummöbel in Wattenscheid gestalten lassen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: –
    Dagegen: 4 (CDU)
    Dafür: 15 (SPD, AfD, UWG:FB, Grüne, LINKE.,WatC)

    Die SPD- und Grünen-Fraktionen in Wattenscheid schlagen vor, mobile Baummöbel in der Innenstadt von Graffiti-Künstlern mit lokalen Motiven gestalten zu lassen, anstatt sie regelmäßig zu reinigen. Bis zu 5.000 Euro aus bezirklichen Mitteln sollen bereitgestellt werden.

    Zusammenarbeit mit Stadtteilbüro geplant

    In einem gemeinsamen Änderungsantrag zur Vorlage über die Reinigung von Kübeln, mobilen Bäumen und Sitzmöbeln in der Innenstadt fordern die beiden Fraktionsvorsitzenden Ronja Buschmann (Grüne) und Thomas Disselbeck (SPD) eine Kooperation mit dem Wattenscheider Stadtteilbüro und dem Projekt „Hin und Weg – Graffitikunst statt Schmierereien“ der Bochum-Strategie.

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    Erfahrung zeigt: Graffiti-Reinigung nur kurzfristig erfolgreich

    Die Antragsteller begründen ihren Vorschlag mit der Erfahrung, dass die Befreiung von Objekten von Graffiti nur kurzfristig erfolgreich sei. Bereits nach kurzer Zeit seien die gleichen Flächen erneut mit Graffiti oder Tags versehen. Von Graffiti-Künstlern gestaltete Flächen würden dagegen nur äußerst selten übersprüht oder beschmiert.

    Lokale Akteure sollen Motivideen beisteuern

    Für eine breite Akzeptanz bei den Wattenscheidern soll das Stadtteilbüro gezielt lokale Akteure um Motivideen bitten, die dann von den Künstlern umgesetzt werden. Als mögliche Partner nennen die Antragsteller die Sportvereine SG Wattenscheid 09 und TV Wattenscheid 01, den BondClub, die Werbegemeinschaft, den Festausschuss Wattenscheider Karneval sowie Kindergärten und Schulen.

    Die bunte Gestaltung der Baummöbel soll zusätzlich dazu beitragen, die Fußgängerzone attraktiver zu gestalten.

  • SPD und Grüne beantragen zusätzliche Mittel für Zweitzeugen-Workshops

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 4 (AfD)
    Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, Linke)Siehe auch Protokollierung zu TOP 1.5

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost soll 5.000 Euro zusätzlich für Holocaust-Bildungsarbeit an Schulen bereitstellen. SPD und Grüne wollen damit den lokalen Demokratietopf schonen und weitere Initiativen ermöglichen.

    Finanzierung außerhalb des Demokratietopfes

    SPD-Fraktion und Grüne in der Bezirksvertretung Bochum-Ost haben einen gemeinsamen Änderungsantrag eingereicht, um maximal 5.000 Euro für Zweitzeugen-Workshops zur Verfügung zu stellen. Die Mittel sollen bewusst außerhalb des regulären Demokratietopfes bereitgestellt werden, um diesen nicht vollständig auszuschöpfen.

    Der ursprünglich mit 5.000 Euro ausgestattete Demokratietopf verfügt aktuell noch über Restmittel von etwa 3.000 Euro. Mit der beantragten Summe wäre dieser vollständig erschöpft oder sogar überzeichnet.

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    Wachsendes Interesse an politischer Bildung

    Die Bezirksvertretung unterstützt die Zweitzeugen-Workshops bereits seit mehreren Jahren kontinuierlich. Bislang nahmen regelmäßig zwei weiterführende Schulen aus dem Stadtbezirk teil. Dass nun eine weitere Schule ihr Interesse bekundet hat, bewerten die Antragsteller als „erfreuliches und ermutigendes Signal für das wachsende Engagement im Bereich der politischen Bildung“.

    Stärkung von Demokratie und Erinnerungskultur

    Die Workshops vermitteln jungen Menschen die Schicksale von Opfern des Nationalsozialismus und befähigen sie, Verantwortung für das Weitertragen dieser Erinnerungen zu übernehmen. Dadurch sollen historisches Bewusstsein, Empathie und demokratische Haltung gleichermaßen gestärkt werden.

    Die Antragsteller Dirk Meyer und Björn Backhaus (SPD) sowie Achim Henkel (Die Grünen) betonen: „Gerade in Zeiten, in denen demokratische Werte zunehmend unter Druck geraten, ist es ein wichtiges Zeichen, Projekte der politischen Bildung und Erinnerungskultur sichtbar und verlässlich zu unterstützen.“

  • Baubegleitgremium für „Haus der Musik“ soll eingerichtet werden

    Die Stadt plant die Einrichtung eines politischen Baubegleitgremiums für den Umbau des ehemaligen Landesbehördenhauses zum „Haus der Musik“. Der Rat soll über die Besetzung des Gremiums entscheiden.

    Beratung in den Gremien

    Die Vorlage der Musikschule wird zunächst am 11. März 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026.

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    Grundlage für Baubegleitgremium

    Basis für die Einrichtung ist ein Ratsbeschluss vom 25. Juni 2015 zur „Projektsteuerung und Controlling kommunaler Investitionsvorhaben“. Dieser sieht bei Projekten mit einem Volumen von mehr als 10 Millionen Euro die Bildung eines politischen Baubegleitgremiums vor.

    Flexiblere Besetzung geplant

    Die Verwaltung schlägt eine Änderung der bisherigen Praxis vor: Statt die Besetzung an Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende beteiligter Ausschüsse zu binden, soll der Rat künftig frei über Größe und Zusammensetzung des Gremiums entscheiden können. Die Gremiumsarbeit stelle sich in der operativen Umsetzung immer als Querschnittsaufgabe dar, begründet die Verwaltung diesen Vorschlag.

    Regelmäßige Information und Kommunikation

    Das Umbauvorhaben erfordere aufgrund der vielfältigen Aufgabenstellungen und der Vielzahl gesellschaftlich Beteiligter eine regelmäßige Information und Kommunikation mit den politischen Gremien. Je nach Besprechungsinhalten sollen weitere Personen wie Verwaltung oder Fachplaner hinzugezogen werden.

    Durch die institutionalisierte Beteiligung der zuständigen Fachausschüsse soll unabhängig von regulären Berichten ein fortlaufender Informationsfluss zwischen Fachverwaltung, Bauausführung und Politik gewährleistet werden.

    Keine zusätzlichen Kosten

    Die Einrichtung des Baubegleitgremiums verursacht nach Angaben der Verwaltung weder Mittelbedarf noch jährliche Folgelasten. Klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

    Beschlussvorlage der Verwaltung 20260121 (PDF)

  • Stadt antwortet auf Anfrage zur Villa Kunterbunt: Räumung erfolgte aus Sicherheitsgründen

    Die Stadtverwaltung weist Vorwürfe zurück, bei der Villa Kunterbunt als Eigentümerin versagt zu haben. In ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linken-Fraktion begründet sie die Räumung mit gravierenden Brandschutz- und Baumängeln und verweist auf mehrfache Kaufangebote seit 1993.

    Die Fraktion Die Linke hatte der Stadt vorgeworfen, das denkmalgeschützte Gebäude an der Adresse Auf den Holln 1-3 „rechtswidrig verfallen“ zu lassen. Die über vier Jahrzehnte als Subkultur-Zentrum genutzte Villa war im Dezember 2025 geräumt worden.

    Brandschutzprüfung und Räumung

    Die letzte Brandschutzprüfung erfolgte laut Verwaltung mit einem Gutachten vom 18. September 2025. Die dabei festgestellten Mängel wurden durch das Bauordnungsamt und die Feuerwehr bei einem gerichtlichen Ortstermin am 19. November 2025 bestätigt. Die daraufhin am 27. November 2025 erlassene Ordnungsverfügung führte schließlich zur Räumung.

    Die Verwaltung betont, dass die Räumung „ausschließlich aus Sicherheitsaspekten“ erfolgt sei. Das Gutachten habe „gravierende bauliche und elektroinstallations- sowie brandschutztechnische Mängel“ aufgezeigt, die eine „dauerhafte Gesundheits- und Personengefahr“ darstellten.

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    Mehrfache Verkaufsversuche seit 1993

    Entgegen der Kritik verweist die Stadt auf mehrfache Verkaufsversuche: Bereits im April 1993 wurde das Objekt den damaligen Mietern zum Kauf angeboten. Im Oktober 1993 folgte eine öffentliche Vermarktungsrunde zum Höchstgebot, die jedoch erfolglos blieb. 1995 wurde erneut eine Bewertung erstellt und den Bewohnern ein Kaufangebot unterbreitet – ohne Erfolg.

    Im November 2025 erhielten die ehemaligen Bewohner ein neues Eckpunktepapier als Grundlage für den Erwerb. Die Stadt bietet der Gruppe „vorerst exklusiv den Erwerb“ an und führt nach eigenen Angaben einen „konstruktiven, stetigen Austausch“ mit verschiedenen Unterstützungsangeboten.

    Schutz der Habseligkeiten und Rückkehrperspektive

    Bei der Räumung seien die Habseligkeiten der Bewohner geschützt worden. Die Gegenstände im Objekt Auf dem Holln 1 verblieben in der Wohnung, am Tag nach der Räumung konnten die Mieter mit Unterstützung eines Umzugsunternehmens ihre Sachen entfernen. Im Objekt Auf dem Holln 3 befinden sich noch Gegenstände, die jedoch gegen unbefugtes Betreten gesichert sind.

    Nach einer „fachgerechten Sanierung insbesondere bezüglich der Statik und des Brandschutzes“ stehe einem Einzug ehemaliger Bewohner „nichts im Wege“, so die Verwaltung. Der Erwerb durch die ehemaligen Bewohner solle „die dauerhafte Nutzung als Wohnräume in eigenverantwortlicher Flexibilität ermöglichen“.

    Keine Trennung in sichere und unsichere Bereiche möglich

    Auf die Frage, ob während der Sanierung eine Nutzung der unteren Etagen möglich sei, antwortete die Stadt negativ. Die Feststellungen bezögen sich „auf die gesamte bauliche Anlage“. Schadensereignisse hätten sich „in jedem Falle auf die Nutzer der gesamten baulichen Anlage zu deren Nachteil ausgewirkt“. Eine Trennung in sichere und unsichere Bereiche sei „nicht vorzunehmen“ gewesen.

    Vollständige Antwort der Verwaltung zur Villa Kunterbunt (PDF)

  • Parteiübergreifender Antrag zur Einrichtung eines Beirats für Gestaltung und Baukultur

    Alle Ratsfraktionen beantragen gemeinsam die Fortsetzung der Arbeit des Beirats für Gestaltung und Baukultur für die aktuelle Wahlperiode bis 2030. Das Beratungsgremium soll bei städtebaulichen Planungen und Bauvorhaben unterstützend tätig werden.

    Beirat soll bis 2030 fortgeführt werden

    Mit einem parteiübergreifenden Antrag für die Ratssitzung am 19. März 2026 möchten alle Fraktionen im Stadtrat die Einrichtung des „Beirats für Gestaltung und Baukultur“ für die laufende Wahlperiode bis zum 31. Oktober 2030 beschließen. Der Antrag wird von SPD, CDU, Grünen, Die Linke, UWG: Freie Bürger, FDP und BSW gemeinsam getragen.

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    Themenfelder und Aufgaben des Beirats

    Der Beirat soll drei zentrale Aufgabenbereiche übernehmen:

    • Beratung von Planungs- und Bauvorhaben sowie städtebaulichen und Freiraumplanungen

    • Beratung zu Leitzielen der Baukultur in der Stadt

    • Vorbereitung der regelmäßigen Berichterstattung für die politischen Gremien, insbesondere den Ausschuss für Planung und Grundstücke


    Anpassung der Geschäftsordnung geplant

    Die bestehende Geschäftsordnung des Beirats soll überarbeitet werden. Dabei geht es um redaktionelle Anpassungen wie die korrekte Bezeichnung des Beirats und der begleitenden Ämter. Die Beiratsperiode wird künftig an die Wahlzeit des Rates ausgerichtet. Zudem wird eine regelmäßige Berichtspflicht im zuständigen Fachausschuss in die Geschäftsordnung aufgenommen.

    Historischer Hintergrund

    Der ursprüngliche Gestaltungsbeirat wurde bereits am 8. November 2012 vom Rat eingerichtet. In der Ratssitzung vom 19. November 2020 erfolgte die erneute Einrichtung für die Wahlzeit 2020 bis 2025 unter der aktuellen Bezeichnung „Beirat für Gestaltung und Baukultur„. Die Benennung der Ratsmitglieder erfolgt durch den Ausschuss für Planung und Grundstücke als zuständigen Fachausschuss.

    Antrag zur Einrichtung des Beirats für Gestaltung und Baukultur (PDF)

  • Verwaltung lehnt kostenloses Interrail-Programm für junge Bochumer ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    dagegen: 2 (Linke)
    dafür: 14 (SPD,CDU,Grüne,AfD,UWG:FB,OB)

    Die Stadtverwaltung empfiehlt, eine Bürgeranregung zur jährlichen Verlosung kostenloser Interrail-Tickets für junge Erwachsene abzulehnen. Als Hauptgrund führt sie die angespannte Finanzlage und bereits gebundene Haushaltsmittel an.

    Bürgeranregung für Europa-Erlebnis

    Vier Einwohner hatten der Stadt vorgeschlagen, ab 2026 jährlich kostenlose Interrail-Tickets unter jungen Erwachsenen zwischen 18 und 21 Jahren zu verlosen. Die Initiatoren argumentieren, dass solche Tickets eine nachhaltige Möglichkeit bieten, Europa zu erkunden und den kulturellen Horizont zu erweitern. Besonders junge Menschen ohne Studium, wie Auszubildende, sollten von dem Programm profitieren.

    Als Vorbild verweisen die Antragsteller auf bereits bestehende Programme der EU, mehrerer Bundesländer und Städte wie Hamburg, Frankfurt und Monheim. Bei geschätzten 10.898 Jugendlichen in der entsprechenden Altersgruppe könnten etwa 109 Tickets (1 Prozent) zu Kosten von rund 17.440 Euro verlost werden.

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    Finanzielle Hürden und rechtliche Bedenken

    Die Verwaltung begründet ihre ablehnende Haltung hauptsächlich mit der finanziellen Situation. Das Budget für internationale und europäische Tätigkeiten sei bereits vollständig durch bestehende Maßnahmen gebunden. Eine Umschichtung würde laufende Projekte beeinträchtigen. Bei der angespannten Haushaltslage stünden keine Mittel für neue freiwillige Leistungen zur Verfügung.

    Darüber hinaus sieht die Verwaltung rechtliche Herausforderungen bei der Umsetzung einer Ticketverlosung. Diese betreffen die rechtssichere Ausgestaltung des Verlosungsverfahrens, Datenschutz, Jugendschutz sowie mögliche haftungs- und steuerrechtliche Aspekte. Eine abschließende Klärung würde zusätzliche Zeit- und Ressourcen erfordern.

    Bestehende Europa-Programme für Jugendliche

    Die Verwaltung verweist auf bereits vorhandene Angebote für junge Menschen im Bereich der Europa- und Internationalarbeit. Dazu gehören internationale Jugendbegegnungen im Projekt „Generation Europe“, Unterstützung für Schulen und Jugendverbände bei Austauschprojekten sowie die Beteiligung an den jährlichen Bochumer Europawochen. Auch Kooperationen mit Partnerstädten und Bildungsangebote zu europäischen Themen seien etabliert.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird am 28. Januar 2026 über die Anregung entscheiden.

  • Die Linke benennt stellvertretende Ausschussmitglieder

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Linksfraktion im Rat schlägt drei Personen als stellvertretende Mitglieder für verschiedene Fachausschüsse vor. Der Antrag soll in der Ratssitzung am 5. Februar 2026 beschlossen werden.

    Drei Ausschüsse betroffen

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat einen Antrag zur Benennung stellvertretender Ausschussmitglieder eingereicht. Dabei werden drei verschiedene Fachausschüsse berücksichtigt:

    Aleyna Dilan Karakurt soll als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales benannt werden. Paul Rütten wird für den Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur vorgeschlagen. Sina Schneller soll den Ausschuss für Kultur und Tourismus als Stellvertreterin ergänzen.

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    Abstimmung im Februar

    Der Antrag ist von Wiebke Köllner und Horst Hohmeier unterzeichnet und richtet sich an Oberbürgermeister Jörg Lukat. Die Entscheidung über die Benennungen soll in der 4. Ratssitzung am 5. Februar 2026 fallen.

  • Linke kritisiert Umgang der Stadt mit Villa Kunterbunt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Linksfraktion wirft der Stadtverwaltung vor, das denkmalgeschützte Gebäude „Villa Kunterbunt“ rechtswidrig verfallen gelassen zu haben. In einer Anfrage kritisiert sie die Räumung des seit Jahrzehnten genutzten Subkultur-Zentrums und fordert Antworten zu den Brandschutzmängeln und künftigen Plänen.

    Die Villa Kunterbunt an der Adresse Auf den Holln 1-3 wurde nach monatelangem Tauziehen geräumt. Das seit Juli 1991 unter Denkmalschutz stehende Gebäude war über vier Jahrzehnte ein zentraler Ort der Subkultur im Ruhrgebiet. Die Räumung erfolgte aufgrund von Brandschutzmängeln.

    Kritik an städtischem Vorgehen

    Die Linksfraktion sieht in dem Vorgehen ein „massives städtisches Versagen“. Sie kritisiert, dass die Stadt als Eigentümerin das Gebäude rechtswidrig verfallen ließ, nur um jetzt eine vermeintliche Unbewohnbarkeit festzustellen. Auch das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung hatte in einer Pressemitteilung vom 15. Dezember 2025 kritisiert, dass die Stadt eigene Wohnhäuser verkommen lasse.

    Der Rechtsanwalt der Villa hatte darauf verwiesen, dass Ordnungsverfügungen nur dazu berechtigen, eine Nutzung zu untersagen, bis Gefahren beseitigt sind – nicht jedoch die Räumung von Habseligkeiten, da die Berechtigung zum Bewohnen weiterhin fortbestehe.

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    Fragen der Opposition

    In ihrer Anfrage will Die Linke unter anderem wissen, seit wann der Stadt die Instandhaltungs- und Brandschutzmängel bekannt sind und wie sie rechtfertigt, jahrelang ihren Verpflichtungen als Eigentümerin nicht nachgekommen zu sein. Weitere Fragen betreffen die langfristigen Pläne mit dem Gebäude und mögliche Verkaufsabsichten.

    Kaufangebot für einen Euro

    Die Stadt hatte am 15. Dezember 2025 ein Kaufangebot für einen Euro unterbreitet, verbunden mit einer dreijährigen Frist zur Restaurierung und der Bedingung, dass alle Sanierungsmaßnahmen nur in Absprache mit Stadt und Denkmalbehörde durchgeführt werden dürfen.

    Die Linke fragt auch, wie sichergestellt werden soll, dass die derzeitigen Bewohner nach einer Sanierung wieder einziehen können und ob eine Erbpacht-Lösung erwogen wurde. Zudem will sie wissen, welche Maßnahmen die Stadt künftig ergreift, um zu verhindern, dass städtischer Wohnraum fahrlässig oder gezielt „verwahrlost“.

  • SPD und Grüne wollen Leseaktion „Eine Stadt liest ein Buch“ nach Bochum holen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    12.02.2026Ausschuss für Kultur und TourismusMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen:2 (AfD)
    Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, Linke, UWG:FB)

    Die Fraktionen von SPD und Grünen haben einen gemeinsamen Antrag gestellt, um 2026 die ursprünglich aus den USA stammende Aktion „Bochum liest ein Buch“ umzusetzen. Der Ausschuss für Kultur und Tourismus soll die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragen.

    Konzept sieht stadtweite Diskussion vor

    Die Idee, wonach eine ganze Stadt ein Buch liest und darüber ins Gespräch kommt, findet bereits in zahlreichen deutschen Städten Nachahmung. Wie aus dem Antrag von Sonja Gräf (SPD) und Barbara Jeßel (Grüne) hervorgeht, hat die Verwaltung bereits im Juli 2025 erste konzeptionelle Überlegungen in einer Mitteilung an den Rat vorgelegt.

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    Finanzbedarf von 20.000 Euro ermittelt

    Eine Abfrage bei bereits beteiligten Städten hat einen Finanzbedarf von circa 20.000 Euro für die Umsetzung der Aktion nahegelegt. Der Antrag wird dem Ausschuss für Kultur und Tourismus am 12. Februar 2026 vorgelegt.

    Fokus auf jüngere Zielgruppen

    SPD und Grüne schlagen vor, Literatur über die Lebenswelten eher jüngerer Menschen in den Blick zu nehmen. Dabei sollen insbesondere die Gesichtspunkte der kulturellen und sozialen Teilhabe sowie Bildung im Mittelpunkt stehen. Ziel ist es, darüber mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Dialog zu treten.

    Die weitere Begründung des Antrags soll mündlich in der Ausschusssitzung erfolgen.