Schlagwort: Mobilität

  • Verwaltung sieht keinen Handlungsbedarf bei Windthorststraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.12.2025Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Windthorststraße erfüllt nach Ansicht der Stadtverwaltung trotz schmaler Fahrbahn und fehlender Gehwege ihre Erschließungsfunktion. Eine Bewertung nach heutigen Standards sei bei der historisch gewachsenen Straße nicht zielführend.

    Die Windthorststraße in der Innenstadt steht wegen ihrer beengten Verhältnisse in der Kritik. Mit einer Fahrbahnbreite von nur 3,95 Metern, stellenweise sogar 3,70 Metern, und ohne Gehwege entspricht sie nicht den heutigen Empfehlungen für Straßen mit Aufenthaltsfunktion.

    Straße stammt aus den 1930er Jahren

    Die Verwaltung verweist in ihrer Antwort auf die Geschichte der Straße: Sie wurde zwischen 1928 und 1935 erbaut, zu einer Zeit, als es noch keine verbindlichen Regelwerke für den Straßenbau gab. Heute diene die Windthorststraße der Erschließung der anliegenden Grundstücke.

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    Keine Bewertung nach aktuellen Standards

    Auf die Frage, ob die Straße den Anforderungen der damaligen und heutigen Regelwerke entspricht, gibt die Verwaltung eine ausweichende Antwort. Da die Straße „historisch gewachsen“ sei, sei eine Beurteilung nach den heutigen Maßstäben der Regelwerke wie der RaSt 06 „nicht zielführend“.

    Die Antwort wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Mitte am 4. Dezember 2025 zur Kenntnis genommen. Die ursprüngliche Bürgerfrage hatte auch auf Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität der Straße abgezielt.

  • Stadt hebt 30 Jahre alten Sparbeschluss zur Straßenbeleuchtung auf

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadtverwaltung will den Einsparbeschluss von 1996 aufheben, der zur dauerhaften Abschaltung der Straßenbeleuchtung in diversen Straßenabschnitten geführt hatte. Grund sind veränderte Mobilitätsanforderungen und die Energieeffizienz moderner LED-Technik.

    Die Verwaltung schlägt dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vor, den fast 30 Jahre alten Einsparbeschluss 1996/107 vom 29. Februar 1996 aufzuheben. Damals war die Straßenbeleuchtung verschiedener Straßenabschnitte aus Energiespargründen dauerhaft abgeschaltet worden.

    Neue Anforderungen an Mobilität und Sicherheit

    Als Hauptgrund für die geplante Aufhebung nennt das Tiefbauamt veränderte Anforderungen im Mobilitätsverhalten der Bürgerinnen und Bürger. An den betroffenen Straßen habe sich mittlerweile teilweise Wohnbebauung angesiedelt, zudem würden sie als Schulwege genutzt.

    Mit der Verabschiedung des Leitbilds Mobilität und dem Wandel zur multimodalen Stadt rücken Fuß- und Radverkehr verstärkt in den Fokus. Wer heute in den dunklen Stunden zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs ist, erwarte neben intakter Infrastruktur auch umfänglich beleuchtete Routen – sowohl aus Verkehrssicherheitsgründen als auch zur Stärkung des persönlichen Sicherheitsgefühls.

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    LED-Technik reduziert Energieverbrauch erheblich

    Technisch sei die Wiedereinschaltung heute vertretbar, da moderne LED-Leuchten deutlich energieeffizienter seien. Seit über zehn Jahren ersetzt die Stadt kontinuierlich alte Straßenleuchten durch LED-Technik. Dafür sind jährlich 1,55 Millionen Euro im Haushalt vorgesehen.

    Die Modernisierung zeigt bereits Wirkung: Der Stromverbrauch der gesamten Straßenbeleuchtung sank von rund 10,2 Millionen Kilowattstunden im Jahr 2014 auf etwa 7,8 Millionen Kilowattstunden 2024 – ein Rückgang um 31,3 Prozent. Der LED-Anteil betrug im August 2025 bereits 55,3 Prozent.

    Modernisierung der abgeschalteten Anlagen erforderlich

    Eine direkte Wiedereinschaltung der seit über 30 Jahren abgeschalteten Anlagen ist nicht möglich, da sie nicht gewartet wurden und nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Die Verwaltung will daher in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken eine Modernisierung veranlassen – zunächst dort, wo Bedarf aufgrund von Verkehrssicherheitsaspekten, Schulwegsicherung oder vorhandener Wohnbebauung besteht.

    Die Finanzierung erfolgt aus vorhandenen Haushaltsbudgets für Neubau und Erneuerung von Straßenbeleuchtung. Der geringfügige Anstieg im Stromverbrauch werde sich durch die weiterhin voranschreitende LED-Umrüstung amortisieren.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss entscheidet am 11. Dezember 2025 über den Vorschlag.

  • STADTGESTALTER/Volt fordern Tempo 30 an Fußgängerüberwegen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt fragt die Verwaltung, wie sie die neuen Möglichkeiten der Straßenverkehrsordnung für Tempo 30 an Fußgängerüberwegen umsetzt. Seit 2024 können Kommunen dort leichter Geschwindigkeitsbegrenzungen anordnen.

    Neue rechtliche Möglichkeiten seit 2024

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt hat eine Anfrage zur 3. Ratssitzung am 18. Dezember 2025 eingereicht, die sich mit den neuen Möglichkeiten zur Geschwindigkeitsbegrenzung an Fußgängerüberwegen beschäftigt. Seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung 2024 ist es erleichtert worden, an Fußgängerüberwegen die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen – auch für Straßen des Vorbehaltsnetzes. Mit den 2025 umgesetzten geänderten Verwaltungsverfahrensvorschriften ist Tempo 30 auf einer Länge von 300 Metern im Bereich von Fußgängerüberwegen vorgesehen.

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    Sechs Fragen an die Verwaltung

    Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger wollen von der Verwaltung wissen, wie viele Fußgängerüberwege in Straßenbereichen mit Geschwindigkeiten über 30 km/h liegen und ob bereits Tempobeschränkungen angeordnet wurden. Falls nicht, fragen sie nach den Gründen.

    Weiterhin interessiert die Ratsgruppe, an welchen Fußgängerüberwegen die Verwaltung 2026 Geschwindigkeitsbegrenzungen plant und nach welcher Systematik sie dabei vorgeht. Zusätzlich wollen sie wissen, wie die Verwaltung bauliche Maßnahmen zur Temporeduzierung und die neuen rechtlichen Möglichkeiten generell in Bezug auf die Verkehrssicherheit bewertet.

    Verkehrssicherheit im Fokus

    Die Anfragenden betonen, dass die Reduzierung von Geschwindigkeiten ein bedeutendes Mittel sei, um Unfallfolgen zu reduzieren sowie menschliche Gesundheit und Leben zu schützen.

  • AfD fragt nach Anwohnerparken: Einnahmequelle oder Bürgerdienst?

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die AfD-Fraktion im Stadtrat hinterfragt die massiv gestiegenen Gebühren für Anwohnerparkausweise und deren Berechtigung. In einer umfangreichen Anfrage fordert sie detaillierte Angaben zu Parkplätzen, Ausweisen und Einnahmen in allen 13 Bewohnerparkbereichen.

    Gebühren um das Dreifache gestiegen

    Seit 2023 haben sich die Gebühren für das Anwohnerparken auf derzeit 90 Euro massiv erhöht. Die AfD-Fraktion kritisiert diese Entwicklung als „massiven Missbrauch als Einnahmequelle unter dem Vorwand des Klimaschutzes“. Fraktionsvertreter Christian Loose bemängelt, dass die erhöhte Gebühr keineswegs zu einem gesicherten Parkplatz führe – die Bürger erwerben lediglich das Recht, in der jeweiligen Zone zu parken, sofern ein Platz frei ist.

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    Detaillierte Anfrage zu 13 Parkbereichen

    In ihrer 18 Punkte umfassenden Anfrage zur Ratssitzung am 20. November 2025 fordert die AfD differenzierte Angaben zu den neun Bewohnerparkbereichen in Bochum-Mitte und den vier Bereichen in Wattenscheid. Konkret will die Fraktion wissen:

    • Wie viele Parkplätze in den einzelnen Bereichen für das Bewohnerparken reserviert sind
    • Wie viele Bewohnerparkausweise aktuell ausgegeben sind
    • Ob Wartelisten existieren und wie viele Personen darauf stehen
    • In welchem Umfang mehr Parkausweise ausgegeben werden als Parkplätze vorhanden sind

    Fragen zu Vergabepraxis und Kosten

    Besonders kritisch hinterfragt die AfD die Vergabepraxis: Sie will wissen, ob bei der Beantragung überprüft wird, ob bereits private Stellplätze vorhanden sind, und ob trotzdem Bewohnerparkausweise ausgegeben werden. Auch die Möglichkeit mehrerer Parkausweise pro Haushalt steht im Fokus der Anfrage.

    Vollständige Kostenaufstellung gefordert

    Einen Schwerpunkt legt die Anfrage auf die Wirtschaftlichkeit des Systems. Die AfD fordert eine detaillierte Aufstellung der kommunalen Einnahmen und Kosten für die Jahre 2020 bis 2025, einschließlich Verwaltungskosten, Personalaufwand, Sachkosten für Ausweisdokumente und Softwarekosten für die Online-Beantragung.

    Die Fraktion bittet um schriftliche Beantwortung auch in den Bezirksvertretungen Mitte und Wattenscheid.

  • AfD stellt umfangreiche Anfrage zu E-Scootern in Bochum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die AfD-Fraktion im Rat hat eine detaillierte Anfrage zum Betrieb von E-Scootern in der Stadt gestellt. Mit 16 Fragen fordert sie Aufklärung über Unfallzahlen, Verstöße und mögliche Verbote nach dem Vorbild anderer NRW-Städte.

    Die AfD-Fraktion um Ratsfrau Elke Schumacher sieht den E-Scooter-Betrieb in Bochum kritisch und verweist auf zunehmende Beschwerden über rücksichtsloses Fahren und verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeuge. Besonders mobilitätseingeschränkte Personen, Seniorinnen und Senioren sowie Familien mit Kinderwagen seien häufig betroffen.

    Vorbild aus anderen NRW-Städten

    Als Begründung für ihre Anfrage führt die AfD an, dass mehrere Städte in Nordrhein-Westfalen – darunter Gelsenkirchen und Köln – in den vergangenen Monaten restriktivere Regelungen eingeführt oder zeitweise Verbote ausgesprochen haben. Hintergrund seien Sicherheitsbedenken, Unfallhäufungen und steigende Kosten für Ordnungseinsätze und Flächenreinigung.

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    Umfassender Fragenkatalog

    Die 16 Fragen der AfD-Fraktion decken verschiedene Aspekte ab: von der aktuellen Anzahl der E-Scooter und Anbieter über Unfallstatistiken und Verstöße bis hin zu den finanziellen Aspekten durch Sondernutzungsgebühren und Bußgelder.

    Besondere Aufmerksamkeit gilt der Frage, wie die Stadt die Entscheidung Gelsenkirchens bewertet, den E-Scooter-Verleih zeitweise zu untersagen, und ob vergleichbare Maßnahmen auch in Bochum erwogen werden könnten.

    Rolle im Mobilitätskonzept hinterfragt

    Die Anfrage thematisiert auch die grundsätzliche Rolle der E-Scooter im städtischen Mobilitäts- und Nachhaltigkeitskonzept sowie deren Einfluss auf das Stadtbild und die Barrierefreiheit öffentlicher Wege. Zudem erkundigt sich die Fraktion nach geplanten Verbesserungsmaßnahmen und möglichen Gesprächen mit den Verleihanbietern.

    Die Anfrage ist für die Ratssitzung am 20. November 2025 vorgesehen, eine schriftliche Beantwortung soll auch an die Bezirksvertretungen erfolgen.

  • Grüne fordern Aufnahme der RS1-Zuwegung in Straßenreinigungssatzung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.12.2025Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei 4 Enthaltungen (AfD)

    Die Grünen in der Bezirksvertretung Wattenscheid beantragen die Ergänzung der 43. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung. Der Verbindungsweg „Aschenbruch“ zum Radschnellweg RS1 soll aufgenommen werden, sobald das seit einem Jahr laufende Widmungsverfahren abgeschlossen ist.

    Widmungsverfahren verzögert Aufnahme

    Die Zuwegung zum Radschnellweg RS1 in Höhe Aschenbruch/Frühlingsstraße 2 befindet sich seit beinahe einem Jahr im Widmungsverfahren. Da die Widmung bisher nicht erfolgt ist, lehnt die Verwaltung die Aufnahme der Zuwegung in die 43. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung ab.

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    Antrag für bedingte Neuaufnahme

    Die Grüne Fraktion unter Vorsitz von Ronja Buschmann hat deshalb einen Änderungsantrag zur Vorlage 20252301 eingereicht. Der Beschlussvorschlag soll um einen zusätzlichen Punkt ergänzt werden: „Der Verbindungsweg ‚Aschenbruch‘ zum RS1 wird in die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung aufgenommen, sobald das Widmungsverfahren abgeschlossen ist.“

    Der Antrag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Wattenscheid am 9. Dezember 2025 behandelt.

  • Verwaltung erklärt Timing der Surkenstraße-Sperrung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Das Tiefbauamt hat auf Anfragen der CDU-Fraktion zur umstrittenen Vollsperrung der Surkenstraße im November geantwortet. Die Verwaltung begründet den Zeitpunkt mit vorgelagerten Arbeiten der Stadtwerke und verweist auf Verkehrssicherheit als Priorität.

    Die seit dem 27. Oktober andauernde Vollsperrung der Surkenstraße und der Straße Im Haarmannsbusch zwischen der Kreuzung „Im Lottental“ und Hausnummer 54 hatte für erhebliche Kritik gesorgt. Die CDU-Fraktion hatte insbesondere das Timing der Bauarbeiten im verkehrsreichen November hinterfragt.

    Vorarbeiten verzögerten optimalen Zeitplan

    Laut Verwaltungsantwort war der Zeitpunkt der Straßensanierung durch vorgelagerte Arbeiten bedingt. „Im betroffenen Bereich mussten vorab Versorgungsleitungen der Stadtwerke Bochum verlegt werden. Zusätzlich wurde der Ausbau des Glasfasernetzes dort durchgeführt“, heißt es in der Antwort des Tiefbauamts. Erst im Anschluss konnte die Straßensanierung in Abstimmung mit der beauftragten Baufirma erfolgen.

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    Verkehrssicherheit hatte Vorrang

    Die Verwaltung räumt ein, dass ihr die problematische Verkehrssituation mit Vorlesungsbeginn am 13. Oktober bewusst war. Dennoch wurde die Maßnahme vor Winterbeginn durchgeführt, „um die Straße für die stärkere Beanspruchung zu ertüchtigen“.

    Auch die besonderen Herausforderungen für mobilitätseingeschränkte Personen rund um die Feiertage am 1., 16. und 23. November waren der Verwaltung bekannt. Nach einem „intensiven Abwägungsprozess“ habe jedoch „der Erhalt der Verkehrssicherheit Vorrang“ gehabt.

    Herbstferien-Termin scheiterte an Baufirma

    Ursprünglich hatte die Verwaltung eine zumindest teilweise Durchführung während der Herbstferien angestrebt, um die verkehrlichen Auswirkungen abzufedern. Bei einer Bauzeit von drei bis vier Wochen wäre jedoch auch dann ein Teil der Arbeiten außerhalb der Ferien angefallen. „Die entsprechende Disposition konnte durch die beauftragte Firma leider nicht umgesetzt werden“, so das Tiefbauamt.

    Die Sperrung führt zu erheblichen Beeinträchtigungen im ÖPNV: Die Buslinie 370 kann alle Haltestellen von der Stiepeler Dorfkirche bis Im Lottental nicht bedienen und wird über Markstraße und Königsallee umgeleitet.

  • Verwaltung leitet Bushaltestellen-Anfrage an Straßen.NRW weiter

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt kann nicht selbst über den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle Stockumer Straße entscheiden. Die Hörder Straße liegt in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßen.NRW, an den die Anfrage der Stadtgestalter weitergeleitet wird.

    Sicherheitsprobleme an provisorischer Haltestelle

    Die Partei „Die Stadtgestalter“ hatte in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur am 18. September 2025 auf die problematische Situation an der Bushaltestelle Stockumer Straße hingewiesen. In Fahrtrichtung Witten müssen Fahrgäste derzeit auf eine Wiese aussteigen, da die Busse nur auf einem provisorisch angelegten Asphaltstreifen halten. Bei schlechtem Wetter wird der Bereich matschig und rutschig.

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    Gefährliche Querungssituation

    Besonders problematisch ist laut der Anfrage, dass auf dieser Straßenseite kein Gehweg vorhanden ist. Fahrgäste müssen daher zwingend die stark befahrene Hörder Straße queren, um weiterzukommen. Dies stelle insbesondere für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und Kinder eine erhebliche Gefahr dar.

    Zuständigkeit liegt beim Land

    In ihrer Antwort erklärt die Stadtverwaltung, dass die Hörder Straße im betroffenen Bereich nicht der Stadt gehört, sondern in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßen.NRW liegt. Die Verwaltung wird die Anfrage nach dem barrierefreien Ausbau der Haltestelle und einer sicheren Fußgängerquerung weiterleiten.

    Der zuständige Ausschuss soll über die Antwort von Straßen.NRW informiert werden, sobald diese vorliegt. Die Behandlung der Verwaltungsantwort ist für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 20. Januar 2026 vorgesehen.

  • S-Bahn S1: Verwaltung erklärt häufige Ausfälle und vorzeitige Wendungen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung hat auf eine Anfrage der Grünen zu den häufigen Ausfällen der S-Bahn-Linie S1 geantwortet. Hauptursache sind infrastrukturbedingte Störungen im DB-Netz. Allein 2025 wendeten bereits etwa 300 Züge verspätungsbedingt am Hauptbahnhof.

    Infrastrukturprobleme als Hauptursache

    Die Verwaltung bestätigt in ihrer Antwort die von den Grünen beschriebenen Probleme: Die S1 kommt häufig verspätet am Hauptbahnhof an und wendet dann vorzeitig, um Folgeverspätungen zu vermeiden. Dies führt zu Ausfällen zwischen dem Hauptbahnhof und Dortmund.

    Als Hauptgrund für die Störungen nennt DB Regio infrastrukturbedingte Probleme im DB-Netz mit 1.877 Fällen (Stand 13.09.2025), gefolgt von Fahrzeugstörungen und Personen im Gleis. Insgesamt kam es 2025 zu 4.915 „Störungen“ im gesamten S1-Netz, wobei etwa 300 Züge verspätungsbedingt in Bochum wendeten.

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    Vielfältige Störungsursachen

    Neben den Infrastrukturproblemen führt die Verwaltung eine lange Liste weiterer Störungsursachen auf, darunter:

    • Fahrzeug- und Personalmangel

    • Notarzt- und Feuerwehreinsätze

    • Vandalismus an Fahrzeugen und Infrastruktur

    • Störungen durch andere Züge des Regional-, Fern- und Güterverkehrs

    • Tiere und Gegenstände im Gleis


    Die zentrale Lage in der Mitte des Ruhrgebiets macht Bochum besonders anfällig für Störungsauswirkungen. Von etwa 3.300 Ausfallereignissen betreffen circa 500 Fahrten ab Bochum und weitere 500 Fahrten bis Bochum.

    Aktuelle Sperrung: Ressourcenmangel verhindert mehr Ersatzverkehr

    Zur aktuellen Sperrung zwischen Dortmund und Essen erklärt die Verwaltung, dass nicht mehr S-Bahnen als Ersatzverkehr eingesetzt werden können, da nicht genug Fahrzeuge und Personal verfügbar sind. Bei der Beschilderung der Ersatzhaltestellen kommt es zu Problemen, weil nächtliche Baumaßnahmen unabhängig geplant werden und die Koordination schwierig ist.

    Die Ersatzhaltestellen sind laut Verwaltung mit farbigen Leitlinien gekennzeichnet: Grünes Klebeband führt zur Position Richtung Essen, violette Streifen zur Position Richtung Dortmund/Witten.

    Begrenzte Einflussmöglichkeiten der Stadt

    Auf die Infrastrukturprobleme haben weder der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) noch die Eisenbahnverkehrsunternehmen direkten Einfluss. DB InfraGO arbeite daran, die Probleme zu lösen. Die ursprünglich geplante Trassenlage der S1 würde bei funktionsfähiger Infrastruktur alle pünktlichen Fahrten ermöglichen, so die Verwaltung.

  • Verwaltung lehnt Kreisverkehr An der Holtbrügge ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    dagegen: 3 (Linke, UWG:FB)
    dafür: 12 (SPD, CDU, Grüne, AfD, UWG:FB)
    Enthaltungen: 0

    Das Tiefbauamt empfiehlt dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur, eine Bürgeranregung für einen Kreisverkehr im Einmündungsbereich An der Holtbrügge, Karl-Friedrich-Straße und Am Kuhlenkamp abzulehnen. Stattdessen sollen bei der geplanten Sanierung der Karl-Friedrich-Straße Querungshilfen für Fußgänger integriert werden.

    Bürger fordern mehr Verkehrssicherheit

    Anwohner der neu entstandenen Wohnsiedlung An der Holtbrügge 41-101 und des dort fertiggestellten Studierendenwohnheims hatten gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW eine Anregung eingereicht. Sie argumentierten, dass sich durch die neuen Wohnungen das Verkehrsaufkommen von zu Fuß gehenden Schülern und Studierenden erhöht habe. Ein Kreisverkehr mit Zebrastreifen solle eine sicherere Straßenquerung auf dem Weg zu umliegenden Haltestellen und Schulen ermöglichen.

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    Verwaltung setzt auf alternative Lösungen

    Die Verwaltung begründet ihre ablehnende Haltung damit, dass die Straße An der Holtbrügge im betroffenen Bereich bereits 2018 ausgebaut wurde. Derzeit befinde sich der Ausbau der Karl-Friedrich-Straße in der Planung. Dabei sollen ausreichende Querungsstellen für Fußgänger integriert werden, einschließlich einer Querungsinsel möglichst nahe am Einmündungsbereich zur Straße An der Holtbrügge.

    Entscheidung im Januar

    Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur wird am 20. Januar 2026 über die Anregung entscheiden. Die Planungen für den Ausbau der Karl-Friedrich-Straße sollen zu gegebener Zeit den politischen Gremien vorgestellt werden.