Schlagwort: Mobilität

  • Verwaltung lehnt Verlängerung der Buslinie 386 zur Ostfeldmark ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung sieht keine Notwendigkeit für eine Verlängerung der Buslinie 386 zur Ostfeldmark und nach Sevinghausen. Beide Vorhaben würden zusätzliche Busse und erhebliche Mehrkosten erfordern, ohne dass ein Erschließungsdefizit vorliegt.

    Keine Verlängerung zur Ostfeldmark geplant

    Die Partei „Die Stadtgestalter“ hatte im September 2025 vorgeschlagen, die Ergänzungslinie 386 über eine Schleife zur Ostfeldmark zu verlängern. Dies sollte die ÖPNV-Anbindung in der Ostfeldmark verbessern und gleichzeitig die Vogelspoth-Siedlung sowie das Schulzentrum Westenfeld direkt an die Straßenbahn anbinden.

    Die Verwaltung lehnt diesen Vorschlag in Abstimmung mit der BOGESTRA ab. Die Siedlungsbereiche südlich der Essener Straße lägen bereits im fußläufigen Einzugsbereich der Straßenbahnlinien 305/310 mit den Haltestellen Röntgenstraße und Leibnizstraße. Ein Fachgutachten von PTV habe kein Erschließungsdefizit festgestellt.

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    Technische und finanzielle Hürden

    Der vorgeschlagene Linienweg hätte eine Länge von etwa zwei Kilometern im Einrichtungsverkehr. Die stark eingeschränkten Straßenquerschnitte würden eine Umsetzung zusätzlich erschweren. Der daraus resultierende Fahrzeitbedarf könne nicht mehr vom derzeit eingesetzten Bus abgedeckt werden. Neben Mehrkosten für Kilometer müsste ein zusätzliches Fahrzeug eingesetzt werden.

    Südliche Verlängerung nach Sevinghausen ebenfalls problematisch

    Auch eine Verlängerung der Linie 386 von der Schlaraffiastraße in Richtung Süden nach Sevinghausen/Höntrop wird als schwierig eingestuft. Eine solche Direktverbindung, wie sie der Nachtexpress NE6 bietet, würde zusätzlich 900 Meter bis 1,35 Kilometer Streckenlänge bedeuten.

    Infrastruktur müsste geschaffen werden

    Für eine südliche Verlängerung müssten neue Haltestellen und eine Wendemöglichkeit für Busse geschaffen werden. Zudem befinde sich an der heutigen Endstelle Schlaraffia eine Streckentoilette für den Fahrdienst, die bei einer Verlagerung der Endstelle ebenfalls verlegt werden müsste.

    Die Verwaltung verweist darauf, dass in Wattenscheid mittelfristig viele städtebauliche Veränderungen anstehen. Bei solchen Entwicklungen fänden regelmäßige Absprachen zwischen Stadt und BOGESTRA statt, um das ÖPNV-Angebot zu überprüfen.

  • Bezirksvertretung Süd regt Parkverbot in Kurvenlage an

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Süd möchte das Parken im Kurvenbereich der Straße „Am Langen Seil“ unterbinden. Durch eine entsprechende Markierung auf Höhe der Hausnummer 106 soll die Verkehrssicherheit verbessert werden.

    Einstimmiger Beschluss für Markierung

    Die Bezirksvertretung Bochum-Süd hat in ihrer Sitzung am 30. September 2025 einstimmig eine Anregung der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Diese sieht vor, im Kurvenbereich der Straße „Am Langen Seil“ auf Höhe des Hauses Nummer 106 eine Markierung anzubringen, um das Parken in diesem kritischen Abschnitt zu unterbinden.

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    CDU fordert verstärkte Kontrollen

    Ergänzend zu der Markierungsanregung bittet die CDU-Fraktion darum, in diesem Bereich verstärkte Kontrollen durchzuführen. Dieser Wunsch wird an die zuständige Fachverwaltung weitergeleitet.

    Weitere Beratung im Mobilitätsausschuss

    Die Anregung der Bezirksvertretung wird am 20. Januar 2026 dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Verwaltungsmitteilung stammt aus dem Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.

  • Deutsche Bahn schließt Reisezentrum am Hauptbahnhof

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Deutsche Bahn wird das Reisezentrum am Hauptbahnhof zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 schließen. Als Alternative soll die Transdev Vertrieb GmbH den Ticketverkauf übernehmen, allerdings ohne garantierten Fernverkehr-Service.

    Wirtschaftliche Gründe für die Schließung

    Die Verwaltung begründet die Schließung des DB-Reisezentrums mit drastisch veränderten Kaufgewohnheiten der Fahrgäste. Bereits heute werden neun von zehn Fernverkehrstickets digital erworben, im Nahverkehr sind es über 70 Prozent des Umsatzes. Das als rein digitales Angebot konzipierte Deutschland-Ticket hat diese Entwicklung zusätzlich verstärkt. Dadurch sind die Fahrkartenverkäufe und Einnahmen in den DB-Reisezentren stark rückläufig, was den Betrieb wirtschaftlich nicht mehr darstellbar macht.

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    Neue Vertriebsstruktur im Nahverkehr

    Ein wichtiger Hintergrund der Entwicklung ist die bereits vor Jahren erfolgte Vergabe des Nahverkehrs-Ticketvertriebs durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) an die Transdev Vertrieb GmbH. Seitdem darf die DB im VRR-Gebiet keine ÖPNV-Fahrscheine mehr verkaufen. Das Reisezentrum konnte daher zuletzt nur noch Fernverkehrstickets anbieten, was die wirtschaftliche Grundlage erheblich verschlechterte.

    Alternativen für den Ticketverkauf

    Für den Nahverkehr steht bereits eine Alternative zur Verfügung: Die Transdev Vertrieb GmbH betreibt eine eigene Verkaufsstelle in einer örtlichen Buchhandlung. Um auch den Fernverkehr abzudecken, wurde Transdev eine vergütete Zusammenarbeit angeboten. Entsprechende Gespräche liefen zum Zeitpunkt der Antwort noch.

    Keine Verbesserungen geplant

    Die von Fahrgastverbänden wie „Pro Bahn“ erhoffte Verbesserungen durch eine VRR-betriebene Lösung – etwa längere Öffnungszeiten oder Sonntagsöffnung – sind nicht geplant. Der VRR teilte mit, grundsätzlich nicht bereit zu sein, die finanziellen Lücken der DB zu schließen. Fernverkehr sei mittlerweile kein „Nebengeschäft“ mehr, weshalb der VRR hier zurückhaltend agiere.

    Fehlende Informationen zu Kundenzufriedenheit

    Auf die Frage nach den angeblich sehr positiven Ergebnissen von DB-Kundenzufriedenheitskarten für das Reisezentrum konnte die Verwaltung keine Auskunft geben. Entsprechende Informationen lägen der Stadt nicht vor.

  • Verwaltung sieht keine Drogenproblematik am Parkplatz des Straßenverkehrsamts

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung hat auf eine SPD-Anfrage zu möglichen Drogentreffen am Parkplatz des Straßenverkehrsamts an der Bulksmühle geantwortet. Weder Verwaltung noch Polizei haben Hinweise auf eine entsprechende Problemlage festgestellt.

    SPD fragt nach Hinweisen auf Drogenszene

    Die SPD im Rat hatte im September 2025 eine Anfrage gestellt, nachdem Anwohner berichtet hatten, dass der Parkplatz des Straßenverkehrsamts an der Bulksmühle nachts verstärkt als Treffpunkt für die Drogenszene genutzt werde. Die Partei wollte wissen, ob Verwaltung und Polizei entsprechende Hinweise vorliegen und welche Maßnahmen gegebenenfalls ergriffen wurden.

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    Nur ein Betäubungsmittel-Einsatz in einem Jahr

    In ihrer Antwort erklärt die Verwaltung unter Federführung des Ordnungs- und Veterinäramts, dass ihr keine Hinweise auf eine entsprechende Problemlage vorliegen. Auch die Polizei habe im Zeitraum vom 1. September 2024 bis zum 21. September 2025 keine szenetypischen Auffälligkeiten festgestellt. Lediglich ein einzelner Einsatz mit Bezug zu Betäubungsmitteln sei in diesem Zeitraum registriert worden.

    Regelmäßige Kontrollen geplant

    Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung derzeit keinen Handlungsbedarf für zusätzliche Sicherungsmaßnahmen wie Schranken, Poller, Videoüberwachung oder verstärkte Kontrollgänge. Die Örtlichkeit werde jedoch regelmäßig kontrolliert, um bei möglichen Auffälligkeiten zeitnah und angemessen reagieren zu können.

    Die Vorlage wird dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 20. Januar 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

  • BOGESTRA prüft Einführung eines Busradars für Echtzeitinformationen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) bewertet die Einführung eines Busradars nach Wuppertaler Vorbild als grundsätzlich sinnvoll. Die technischen Voraussetzungen sind vorhanden, jedoch bestehen noch Herausforderungen bei der sicheren Datenübertragung.

    Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der STADTGESTALTER zur möglichen Einführung eines Busradars geantwortet. Hintergrund ist das System der Wuppertaler Stadtwerke (WSW), das Fahrgästen die Echtzeitposition aller Linienbusse anzeigt und damit einen erheblichen Informationsmehrwert bietet.

    Positive Bewertung des Wuppertaler Modells

    Die BOGESTRA erkennt die aktuelle Bedeutung eines solchen Systems grundsätzlich an und sieht die Einführung eines Busradars als sinnvoll an. Das Thema war bereits Bestandteil verschiedener Design-Thinking-Workshops der Mutti-App und wird als zunehmend nachgefragte Ergänzung zum ÖPNV eingestuft, die die Reiseplanbarkeit erhöht.

    Die vorhandene Hardware-Infrastruktur, insbesondere die GPS-gestützten Positionierungssysteme, sind grundsätzlich vorhanden und könnten für eine entsprechende Anwendung genutzt werden.

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    Technische Herausforderungen bei der Umsetzung

    Derzeit bestehen jedoch noch Schwierigkeiten, die Echtzeitdaten sicher an eine Kundenschnittstelle zu übermitteln. Gesucht wird eine Lösung, die eine stabile, zuverlässige und intuitiv nutzbare Informationsanzeige ermöglicht sowie eine einfache Integration in bestehende Mobilitätsplattformen erlaubt.

    Laut Kundenwunsch sollte sich das Angebot optimalerweise nicht nur auf die BOGESTRA-eigenen Plattformen beschränken.

    Straßenbahnen in Tunneln noch ungeklärt

    Bezüglich der Frage nach dem Aufwand für die korrekte Positionserfassung von Straßenbahnen in den Tunneln kann die BOGESTRA derzeit keine genaue Einschätzung abgeben.

    Insgesamt wird die Idee einer Echtzeit-Informationslösung von der BOGESTRA grundsätzlich begrüßt, wobei noch verschiedene Fragestellungen wie beispielsweise Kosten zu klären sind, bevor eine konkrete Umsetzung beschlossen werden kann. Ziel ist es, eine sowohl technisch machbare als auch wirtschaftlich vertretbare Lösung zu finden.

  • Verwaltung lehnt Zebrastreifen am Kerkwege ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    dagegen: 2 (Linke)
    dafür: 12 (SPD, CDU, Grüne, AfD, UWG:FB)
    Enthaltungen: 0

    Das Tiefbauamt empfiehlt dem Ausschuss für Mobilität, eine Bürgeranregung zur Einrichtung eines Zebrastreifens an der Kreuzung Kerkwege/Kortumstraße abzulehnen. Die verkehrlichen Voraussetzungen seien nicht erfüllt.

    Anregung aus der Bürgerschaft

    Mit einer E-Mail wurde bei der Stadtverwaltung angeregt, an der Kreuzung Kerkwege/Kortumstraße einen Zebrastreifen einzurichten. Die Verwaltung hat die Situation vor Ort geprüft und kommt zu dem Schluss, dass die rechtlichen Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg nicht gegeben sind.

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    Rechtliche Hürden für Zebrastreifen

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dürfen nach der Straßenverkehrsordnung nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend erforderlich ist. Zebrastreifen kommen nur in Betracht, wenn der Fußgänger-Querverkehr hinreichend gebündelt auftritt und die Verkehrszahlen ausreichend hoch sind.

    Besondere Situation im Tempo-30-Bereich

    Der Kerkwege ist als Einbahnstraße in Richtung Viktoriastraße ausgewiesen und gehört gemeinsam mit der Brüder- und Kreuzstraße zu einer Tempo-30-Zone. In solchen verkehrsberuhigten Bereichen sind Zebrastreifen grundsätzlich entbehrlich, da sie vorrangig dem Schutz der Fußgänger dienen.

    Weitere Verkehrsberuhigung geplant

    Die Verwaltung plant, die vorhandenen Schwellen durch höhere Modelle zu ersetzen und die Brüderstraße, den Kerkwege sowie einen Teil der Kreuzstraße als Tempo-20-Zone auszuweisen. Dies würde die Verkehrssicherheit für Fußgänger zusätzlich erhöhen.

    Fußgängerströme verteilt

    Nach Einschätzung der Verwaltung queren Fußgänger nicht nur in Höhe der Fußgängerzone Kortumstraße, sondern auch im Bereich der Brüderstraße. Eine konzentrierte Querungsstelle sei nicht auszumachen. Unter Berücksichtigung des Verkehrsaufkommens und der geringen Fahrbahnbreite sei es für Fußgänger unproblematisch, die Fahrbahn sicher zu überqueren.

    Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur entscheidet am 20. Januar 2026 über die Anregung.

  • Bezirksvertretung Süd fordert Zebrastreifen-Prüfung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Süd hat einstimmig die Prüfung eines Zebrastreifens am Straßenübergang Voßkuhlstraße/Surkenstraße gefordert. Bei einer Ablehnung soll die Verwaltung alternative Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit vorlegen.

    Einstimmiger Beschluss für mehr Verkehrssicherheit

    In ihrer Sitzung am 30. September 2025 beauftragte die Bezirksvertretung Bochum-Süd einstimmig die Verwaltung mit der Prüfung eines Zebrastreifens am Straßenübergang Voßkuhlstraße/Surkenstraße. Die Anregung wird nun zur Kenntnisnahme an den Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur weitergeleitet, der am 20. Januar 2026 über die Angelegenheit beraten wird.

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    Alternative Lösungen gefordert

    Sollte die Einrichtung eines Zebrastreifens nicht möglich sein, fordert die Bezirksvertretung von der Verwaltung eigene Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheit beim Überqueren der Straße. Damit stellt das Gremium sicher, dass in jedem Fall Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit an der betreffenden Kreuzung ergriffen werden.

    Verwaltung informiert über nächste Schritte

    Die Mitteilung der Verwaltung vom 9. Oktober 2025 dokumentiert den Beschluss und leitet das weitere Verfahren ein. Verfasserin Helena Sakanovic aus dem Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation informiert die zuständigen Stellen über die Anregung aus dem südlichen Stadtbezirk.

  • ÖPNV-Defizit an der Rheinischen Bahn: Verwaltung verweist auf Nahverkehrsplan-Fortschreibung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtgestalterfraktion fragte nach konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der ÖPNV-Anbindung entlang der Rheinischen Bahn. Die Verwaltung sieht die Prüfung von Verbesserungen als Teil der anstehenden Nahverkehrsplan-Fortschreibung bis 2028.

    Die Anfrage der Stadtgestalter bezog sich auf zwei konkrete Defizitbereiche: die Verbindung zwischen Essen-Leithe/Kray Nord Bahnhof und Wattenscheid-Leithe sowie zwischen Günnigfeld-Nord und Südfeldmark/Gewerbegebiet Gewerbestraße/Wattenscheider Heide. Bereits in einer früheren Sitzung hatte die Verwaltung bestätigt, dass der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) keine SPNV-Maßnahmen zur Beseitigung des bekannten ÖPNV-Defizits entlang der Rheinischen Bahn plant.

    Keine konkreten Sofortmaßnahmen geplant

    Die Verwaltung plant nach eigenen Angaben derzeit keine spezifischen Aufwertungen für die beiden genannten Defizitbereiche. Sie verweist auf ihre ausführliche Stellungnahme vom Juni 2025 und erklärt, dass sich hieran bis heute nichts geändert habe.

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    Prüfung im Rahmen der Nahverkehrsplan-Fortschreibung

    Als Aufgabenträgerin für den kommunalen Verkehr überprüft die Stadt das Nahverkehrsangebot regelmäßig und entwickelt es durch Fortschreibungen des Nahverkehrsplans weiter. Der nächste Nahverkehrsplan wird erstmalig gemeinsam mit vielen anderen Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen der Region zum 1. Januar 2028 fortgeschrieben.

    Der entsprechende Prozess wurde bereits mit dem Aufstellungsbeschluss des Rates vom 28. Mai 2025 gestartet. Die Prüfung von Verbesserungspotenzialen im Stadtgebiet sowie Möglichkeiten zur grenzüberschreitenden ÖPNV-Verbesserung ist nach Angaben der Verwaltung Teil dieser Nahverkehrsplanfortschreibung.

    Bisherige Erfolge bei der Netzentwicklung

    Die Verwaltung verweist auf umfangreiche Verbesserungen, die bereits mit dem Nahverkehrsplan von 2017 und der Entwicklung zum „Netz 2020“ umgesetzt wurden. Dabei wurden Defizite in der Erschließung und bei Verbindungen analysiert und an vielen Stellen behoben. Die Änderungen wurden durch eine Evaluation 2023/2024 überprüft.

  • Fahrradpool für Schulen: Kooperation mit Stiftung geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    14.01.2026Ausschuss für Schule und BildungDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Das Schulverwaltungsamt führt Gespräche mit der Stiftung „Kinderglück“ über einen Fahrradpool für Schulkinder. Finanzielle Mittel sind jedoch noch nicht im Haushalt eingeplant, eine vollumfängliche Ausstattung bis zu den nächsten Fahrradprüfungen kann nicht garantiert werden.

    Gespräche mit Stiftung „Kinderglück“ aufgenommen

    Die Stadtverwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion zum Sachstand des geplanten Fahrradpools geantwortet. Demnach wurden bereits Gespräche mit der Stiftung „Kinderglück“ und deren Projekt „mit dem Fahrrad in eine bessere Zukunft“ aufgenommen. Die Stiftung hat Interesse an einer Kooperation bekundet und ihre Arbeitsweise erläutert.

    Das Konzept der Stiftung umfasst die Ermittlung der Bedarfe, Beschaffung beziehungsweise Reparatur von Altfahrrädern und die anschließende Übergabe der Fahrräder in den Bestand der jeweiligen Schulen. Aktuell werden weitere Gespräche über eine mögliche Kooperationsvereinbarung geführt.

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    Finanzierung noch ungeklärt

    Ein wesentliches Hindernis stellt die Finanzierung dar. Da die finanziellen Ressourcen der Stiftung beschränkt sind, müssten zusätzliche eigene Mittel der Stadt zur Verfügung gestellt werden. Im aktuellen Haushalt des Schulverwaltungsamtes sind hierfür jedoch keine Mittel etatisiert.

    Herausforderungen bei eigenem Fahrradpool

    Die Einrichtung eines eigenen städtischen Fahrradpools würde mit verschiedenen Herausforderungen einhergehen, die nicht ausschließlich vom Schulverwaltungsamt zu bewältigen wären. Hierzu gehören unter anderem Finanzierung, Verwaltung, Transporte, Koordination und Reparaturen eines Pools.

    Verteilung über Stiftung geplant

    Eine bedarfsgerechte Verteilung der Fahrräder könnte organisatorisch durch die Stiftung „Kinderglück“ erfolgen. Genauere Angaben können jedoch erst nach einer konkreten Bedarfsermittlung und weiteren Abstimmungen gemacht werden.

    Fahrradprüfungen zwischen März und Mai

    Die nächsten Fahrradprüfungen finden regulär im Zeitraum März bis Mai statt. Eine vollumfängliche Ausstattung der Kinder ohne eigenes Fahrrad bis dahin kann nicht garantiert werden und ist abhängig vom Ausgang der Gespräche und der Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel.

  • Lahariplatz-Umbau startet 2028 – Planungsbüro wird Anfang 2026 beauftragt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.01.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Restrukturierung des Lahariplatzes im Stadtteil Laer nimmt konkrete Formen an: Ab Jahresbeginn 2026 beginnt die Planungsphase, der Umbau selbst soll 2028 starten. Die Verwaltung kündigt Bürgerbeteiligung und enge Abstimmung mit der Veloroute 2 an.

    Die Verwaltung hat den aktuellen Sachstand zur geplanten Umgestaltung des Lahariplatzes bekannt gegeben. Dieser gilt als Herzstück des Stadtteils Laer und ist Teil des integrierten Stadtentwicklungskonzepts Laer/Mark 51°7.

    Zeitplan steht fest

    Derzeit bereitet die Verwaltung die Beauftragung eines Planungsbüros vor. Die eigentliche Planungsarbeit beginnt zum Jahresbeginn 2026. Nach aktuellem Zeitplan ist der Umbau des Lahariplatzes ab 2028 vorgesehen.

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    Bürgerbeteiligung geplant

    Die Öffentlichkeit und insbesondere die Eigentümer sollen in den Planungsprozess einbezogen werden. Vorgesehen sind Beteiligungsverfahren sowohl in der Vorplanung als auch in der Entwurfsplanung. Die abgestimmte Entwurfsplanung wird anschließend den entsprechenden politischen Gremien vorgelegt.

    Koordination mit Veloroute 2

    Das Planungsgebiet umfasst neben dem Lahariplatz selbst auch den angrenzenden Abschnitt der Alten Wittener Straße. Durch die Planung „Vom Rand in die Mitte“ wird dieser Bereich vom Durchgangsverkehr abgebunden und erhält eine neue Funktion für das Nahversorgungszentrum.

    Die Umgestaltung erfolgt in enger Abstimmung mit der Veloroute 2. Während die Planung der Suntumer Straße unabhängig vom Lahariplatz-Projekt läuft, werden die Anschlussbereiche und Querungsstellen eng koordiniert. Das Planungsgebiet knüpft außerdem an die Quartiersachse mit Klimagärten und die Verbindungsachse zwischen Laer und dem Innovationsquartier MARK 51°7 an.