Schlagwort: Mobilität

  • Verwaltung will Bürgereingabe zum Lohring-Umbau nicht behandeln

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.

    Die Stadtverwaltung schlägt vor, eine erneute Bürgereingabe der Interessengemeinschaft Akademiestraße zum Parkplatzwegfall durch den Lohring-Umbau nicht zu behandeln. Als Begründung führt sie an, dass bereits in einer früheren Vorlage zu diesem Thema entschieden wurde und keine neuen Sachverhalte vorlägen.

    Die Interessengemeinschaft Akademiestraße hat sich erneut mit einer Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung NRW an die Stadt gewandt. Sie fordert, den geplanten Umbau des Lohrings mit beidseitigen Radwegen zu überdenken oder das entstehende Parkplatzproblem vorab zu lösen.

    Sorge um Auszubildende des Alice-Salomon-Kollegs

    In ihrer Eingabe kritisieren die Bürger besonders die Auswirkungen auf auswärtige Auszubildende des Alice-Salomon-Kollegs. Diese seien auf die Parkmöglichkeiten am Lohring angewiesen, da Ausweichparkplätze in der Umgebung nicht vorhanden seien und die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln mit langen Fahrzeiten verbunden wäre.

    Die Interessengemeinschaft befürchtet zudem, dass durch den Wegfall der Parkplätze vermehrter Suchverkehr in der Akademiestraße entstehen könnte.

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    Vorschlag für BP-Parkdeck als Lösung

    Als Lösungsansatz schlagen die Bürger vor, das brachliegende Parkdeck bei BP zu nutzen. Sie bitten die Verwaltung, Kontakt zu der verantwortlichen englischen Immobilienfirma aufzunehmen, da ihre eigenen Bemühungen erfolglos geblieben seien.

    Verwaltung sieht keine neuen Aspekte

    Das Tiefbauamt empfiehlt dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur, die Eingabe nicht zu behandeln. In der Begründung heißt es, dass die angesprochenen Punkte bereits in der Vorlage 20250813 umfassend behandelt worden seien.

    Nach § 9 Abs. 4 Buchstabe b der Hauptsatzung sei von einer Befassung mit einer Eingabe abzusehen, wenn diese gegenüber einer bereits beschiedenen Anregung kein neues Sachvorbringen enthalte.

    Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur soll am 25. Februar 2026 über den Verwaltungsvorschlag entscheiden.

  • Barrierefreier Haltestellenausbau: Nur 9 statt 30 geplante Steige in 2025 fertiggestellt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt verfehlte 2025 deutlich ihr Ziel beim barrierefreien Ausbau von Haltestellen. Statt der angestrebten 30 Bussteige wurden nur 9 fertiggestellt. Außergewöhnlich viele Baumaßnahmen von Bahn und Autobahn GmbH sowie Kapazitätsengpässe erschwerten die Umsetzung.

    Deutliche Zielverfehlung trotz laufender Bemühungen

    Der barrierefreie Ausbau von Haltestellen kam 2025 deutlich langsamer voran als geplant. Laut der Teilfortschreibung des Nahverkehrsplanes zur Barrierefreiheit vom Mai 2021 sollten jährlich 15 Haltestellen mit insgesamt 30 Steigen barrierefrei ausgebaut werden. Tatsächlich wurden 2025 aber nur 9 Bussteige fertiggestellt.

    Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt schwankende Ausbauzahlen: 2021 waren es 34 Steige, 2022 noch 23, 2023 dann 28 und 2024 bereits nur 27 Steige. Der aktuelle Wert von 9 Steigen markiert einen neuen Tiefpunkt.

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    Externe Baumaßnahmen als Haupthindernis

    Als Hauptgrund für die Verzögerungen nennt die Verwaltung außergewöhnlich viele Baumaßnahmen externer Akteure. Sowohl die wochenlange Sperrung der A40 als auch zwei längere Sperrungen am Hauptbahnhof für den Fernverkehr beeinflussten den Stadtverkehr erheblich. Diese Einschränkungen machten es unmöglich, übliche Umleitungswege für städtische Baumaßnahmen freizugeben.

    Zusätzlich fehlten Kapazitäten bei Planungsleistungen, in der Verwaltung und bei beauftragten Firmen. Alle für 2025 geplanten Haltestellenausbauten im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen mussten verschoben werden und sollen nun 2026 stattfinden.

    Ausstieg aus VRR-Pilotprogramm

    Die Stadt zog sich aus einem Pilotprogramm des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) zur Unterstützung von Planungsleistungen zurück. Der Aufwand für die städtische Begleitung stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen, begründete die Verwaltung den Ausstieg im Januar.

    Das VRR-Programm konzentriert sich zudem nur auf einfach ausbaubare Bussteige, die in Bochum bereits weitestgehend fertiggestellt sind. Die verbliebenen Haltestellen weisen fast ausschließlich komplexe bauliche Besonderheiten auf, die das Programm nicht unterstützen würde.

    Aktuelle Ausbauquote und Verteilung

    Zum Stichtag 31. Dezember 2025 sind von insgesamt 1.289 erfassten Steigen 759 barrierefrei ausgebaut. Dies entspricht einer Ausbauquote von 59 Prozent, die laut Verwaltung noch immer deutlich über dem VRR-Durchschnitt liegt.

    Die 2025 fertiggestellten 9 Steige verteilen sich auf verschiedene Stadtbezirke: Mitte (2 Steige an der Elisabeth Hospital), Nord (1 Steig Brücke Ruhrpark), Ost (1 Steig Mansfelder Straße), Süd (3 Steige an Stiepel Dorf, Gesamtschule Markstraße und Alte Markstraße) sowie Südwest (2 Steige Am Luftschacht).

    Neue Maßnahme: Temporäre Podeste geplant

    Ab 2026 soll eine neue Maßnahme die Barrierefreiheit verbessern: Der Einsatz temporärer Podeste an Ersatzhaltestellen. Wenn aufgrund von Baumaßnahmen barrierefrei ausgebaute Haltestellen verlegt werden müssen, sollen diese Podeste kurzfristig die Barrierefreiheit sicherstellen.

    Die Anschaffung erfolgt aus der ÖPNV-Pauschale 2026, falls der VRR keine andere Förderung vorsieht. Derzeit laufen Klärungsgespräche mit dem Verkehrsverbund.

    Ausblick auf kommende Jahre

    Für 2026 stehen bereits mehrere Projekte in der Umsetzung. 32 weitere Steige sind in Planung oder Vergabe, zusätzlich sollen im Rahmen von Straßenumbauten 12 weitere Steige barrierefrei mitausgebaut werden.

    Die Verwaltung zeigt sich optimistisch, dass die Zielerreichung von 30 Steigen in den nächsten Jahren wieder möglich ist, wenn der Fokus weiter auf die Verbesserung des ÖPNV gelegt wird. Die nächste Auswertung erfolgt zum 31. Dezember 2026.

  • Wasserstraße-Brücke: Kappenerhöhung und Vollsperrung geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Brücke Wasserstraße über die Gräbenwiese soll von Ostern bis Ende der Sommerferien 2026 grundlegend saniert werden. Neben einer Kappenerhöhung um zehn Zentimeter werden neue Geländer installiert, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

    Sicherheitsmängel erfordern Maßnahmen

    Die rund 135 Meter lange Straßenbrücke aus den 1980er Jahren weist mehrere Sicherheitsmängel auf. Ursprünglich als reine Straßenbrücke konzipiert, werden die Kappen heute als Fuß- und Radweg genutzt. Das bestehende Geländer ist mit einem Meter Höhe zu niedrig – für Radverkehr sind mindestens 1,30 Meter vorgeschrieben. Zudem entspricht die Schrammbordhöhe nicht den aktuellen Standards.

    Die mangelnde Entwässerung führt zu Pfützen und Eisflächen auf den Geh- und Radwegen, was zusätzliche Unfallgefahren schafft. Bereits Anfang 2025 wurde deshalb eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h eingeführt.

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    Umfassende Sanierungsarbeiten

    Das Tiefbauamt plant folgende Maßnahmen:

    • Erhöhung der vorhandenen Kappen um zehn Zentimeter

    • Installation einer 20 Zentimeter hohen seitlichen Aufkantung

    • Ersatz des bestehenden Geländers durch ein 1,30 Meter hohes Füllstabgeländer

    • Anpassung der Gehwegbereiche und Befestigung unbefestigter Straßenabschnitte


    Eine separate Geländerbeleuchtung soll im Anschluss an die Hauptbaumaßnahme folgen.

    Vollsperrung während der Bauzeit

    Die Arbeiten erfordern eine Vollsperrung der Brücke vom Beginn der Osterferien bis zum Ende der Sommerferien 2026. Eine halbseitige Sperrung ist aufgrund der schmalen Fahrbahn von 6,99 Metern und des S-förmigen Kurvenverlaufs nicht möglich.

    Fußgänger und Radfahrer werden während der Bauphase durch das Wiesental geleitet, für den motorisierten Verkehr wird eine weiträumige Umleitung eingerichtet. Die Zufahrt zur angrenzenden Carolinenschule bleibt gewährleistet.

  • Verwaltung lehnt Free-Floating-Carsharing ab – Fokus auf stationsbasierte Systeme

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung sieht derzeit keine Einführung von Free-Floating-Carsharing vor und bevorzugt weiterhin den Ausbau stationsbasierter Angebote. Konkrete Anfragen von Anbietern liegen nicht vor, eine Befreiung von Parkgebühren wird grundsätzlich abgelehnt.

    Die SPD-Fraktion hatte im September 2025 nach dem Stand von Free-Floating-Carsharing-Angeboten gefragt, nachdem der Mobilitätsausschuss zuvor einstimmig den Ausbau stationsbasierter Carsharing-Stationen beschlossen hatte.

    Keine aktuellen Anbieter-Anfragen

    Derzeit liegen der Verwaltung keine konkreten Anfragen oder Absichtsbekundungen von Free-Floating-Anbietern vor. Lediglich Miles Mobility hatte im September 2024 eine konkrete Anfrage gestellt, im August 2025 fand im Rahmen einer allgemeinen Informationskampagne eine weitere Kontaktaufnahme statt.

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    Unterschiedliche Gebührenregelungen möglich

    Bei den Sondernutzungsgebühren handhaben Städte Free-Floating-Systeme unterschiedlich. Oftmals wird das Angebot als öffentlicher Gemeingebrauch gewertet, wofür keine Gebühren anfallen. Einige Städte wie Bonn haben jedoch Sondernutzungsgebühren eingeführt.

    Anders verhält es sich bei E-Scootern: Diese benötigen eine Sondernutzungserlaubnis und kosten derzeit 3,86 Euro monatlich je Fahrzeug. Für stationsbasiertes Carsharing verzichtet die Stadt zum Anschub zunächst auf Sondernutzungsgebühren bei befristeten fünfjährigen Genehmigungen.

    Bedenken wegen Parkdruck und Verkehrsbelastung

    Die Verwaltung lehnt eine Befreiung von Parkgebühren für Free-Floating-Fahrzeuge grundsätzlich ab. Als Begründung führt sie an, dass stationsbasiertes Carsharing nicht benachteiligt werden solle, da dessen verkehrsentlastende Effekte nach bisherigen Studien überwiegen.

    Free-Floating-Anbieter kämen in der Regel mit deutlich größeren Fahrzeugflotten, was den Parkdruck mindestens kurz- und mittelfristig erhöhe. Dies gelte besonders in Bewohnerparkgebieten, die gerade wegen des hohen Parkdrucks eingerichtet wurden. Bei stationsbasiertem Carsharing entfalle dagegen die Parkplatzsuche bei der Rückgabe, wodurch der Parksuchverkehr minimiert werde.

    Pauschalbetrag nicht berechnet

    Die von der SPD erfragte Berechnung eines angemessenen Pauschalbetrags kann die Verwaltung aufgrund des erheblichen Aufwands derzeit nicht leisten. Priorität habe momentan die Ausweitung des stationsgebundenen Carsharing-Angebots.

  • Betriebliches Mobilitätsmanagement auf MARK 51°7 abgeschlossen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Das dreijährige Beratungsprojekt zur Förderung nachhaltiger Mobilität im Innovationsquartier MARK 51°7 ist im November 2025 erfolgreich beendet worden. Gemeinsam mit ansässigen Unternehmen wurden Maßnahmen zur Förderung von Fahrrad-, ÖPNV- und Sharing-Angeboten entwickelt.

    Das Amt für Stadtplanung und Wohnen zieht eine positive Bilanz des Modellprojekts zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement (BMM). Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur wird am 25. Februar über die Projektergebnisse informiert.

    Herausforderungen in der Startphase

    Die Umsetzung erwies sich als komplexer als ursprünglich geplant. Viele Unternehmen befanden sich zum Projektstart noch im Baugenehmigungsverfahren oder in Umzugssituationen. Die Kommunikation gestaltete sich schwierig, da Ansprechpersonen auf verschiedenen Ebenen gesucht werden mussten – neben Unternehmensleitungen waren auch Projektentwickler und Architekten eingebunden.

    Die beauftragten Institute B.A.U.M. Consult GmbH und EcoLibro GmbH passten daraufhin ihr Beratungsangebot an und konnten bei den interessierten Unternehmen intensiver beraten.

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    Vielfältige Maßnahmen umgesetzt

    Im Projektverlauf entstand ein breites Spektrum an Informations- und Beratungsangeboten:

    • Online- und Präsenz-Workshops sowie Erreichbarkeitsanalysen
    • Regelmäßige Teilnahme an Netzwerkevents auf MARK 51°7
    • Entwicklung eines spezialisierten Qualifizierungsangebots in Kooperation mit IHK/BEMO
    • Vertriebskampagnen gemeinsam mit BOGESTRA, Stadtwerken und TIER
    • Videopodcast-Produktion und LinkedIn-Marketing
    Ein besonderer Fokus lag auf der Beratung während der Bauantragstellung. Durch die neue Stellplatzsatzung können Unternehmen die Anzahl der Pkw-Stellplätze mittels Mobilitätskonzept reduzieren.

    Positive Bewertung trotz Herausforderungen

    Die Projektevaluation zeigt, dass die Implementierung von BMM in Gewerbegebieten spezifische Herausforderungen mit sich bringt, besonders in frühen Entwicklungsphasen. Messbare Mobilitätsveränderungen sind kurzfristig schwer nachweisbar, jedoch konnten die Aspekte des Betrieblichen Mobilitätsmanagements erfolgreich in die Unternehmen transportiert werden.

    Als effektivste Kommunikationswege erwiesen sich persönliche Ansprache und strategische Partnerschaften. Hemmnisse entstanden durch die geringe Priorität von Mobilitätsthemen in Unternehmen und den hohen Ressourcenbedarf während Bau- und Umzugsprozessen.

    Empfehlungen für künftige Projekte

    Aus den Erfahrungen leitet die Verwaltung zentrale Erfolgsfaktoren für nachhaltige Mobilität in Gewerbegebieten ab:

    • Frühzeitige Integration von Mobilitätsthemen in Planungs- und Bauphasen
    • Verstärkte Vernetzung zwischen Unternehmen, Mobilitätsanbietern und städtischen Akteuren
    • Aufbau von Anreizsystemen und baurechtlichen Steuerungsmöglichkeiten
    • Niedrigschwellige Informations- und Schulungsangebote
    • Langfristige Zuständigkeit für Koordination und Verstetigung
    Die Projektergebnisse wurden im Dezember 2025 in der Broschüre „Kurzgesagt… Strategien und Instrumente für nachhaltige Mobilität in neuen Gewerbegebieten“ des Zukunftsnetz Mobilität NRW veröffentlicht.
  • Verwaltung lehnt Vorrang für Radverkehr auf Springorumtrasse ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, eine Bürgeranregung zur Bevorrechtigung des Radverkehrs an Straßenübergängen der Springorumtrasse abzulehnen. Als Begründung führt das Tiefbauamt Verkehrssicherheitsbedenken und praktische Umsetzungsprobleme an.

    Anregung sieht einheitliche Regelung vor

    Ein Bürger hatte gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW angeregt zu prüfen, ob dem Radverkehr an Straßenübergängen der Springorumtrasse Vorrang eingeräumt werden kann. Diese Regelung sollte idealerweise auf dem gesamten Stadtgebiet einheitlich angewandt werden.

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    Unfallgeschehen unauffällig

    Das Tiefbauamt hat die vorgeschlagene Maßnahme geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass das Unfallgeschehen an den betreffenden Querungsstellen nach polizeilicher Auswertung unauffällig ist. Eine generelle Bevorrechtigung von Fahrradtrassen sei nicht umsetzbar.

    Ort: Springorumtrasse, Bochum-Südwest

    Kartendaten: © OpenStreetMap

    Verkehrssicherheitsbedenken als Hauptargument

    Die Verwaltung bewertet die Vorrangregelung eines kreuzenden Radwegs gegenüber einer Straße aus Verkehrssicherheitsgründen als äußerst kritisch. Insbesondere Straßen des Vorbehaltsnetzes sowie Straßen mit hohem Schwerverkehrs- oder Busaufkommen scheiden hierfür grundsätzlich aus.

    Unterschiedliche Vorfahrtsregelungen entlang einer Trasse würden zu Problemen hinsichtlich Verständlichkeit und Einheitlichkeit führen. Bei Missachtung der Vorfahrtsregeln entstünden gefährliche Situationen mit erhöhtem Unfallrisiko – insbesondere für Fußgänger und Radfahrende.

    Umfassende bauliche Anpassungen erforderlich

    Darüber hinaus wären umfassende bauliche Anpassungen an allen Querungsstellen erforderlich. Eine Bevorrechtigung des Radverkehrs bedeute nicht automatisch auch eine Bevorrechtigung des Fußverkehrs, sodass beide Verkehrsarten gesondert betrachtet werden müssten.

    Städteübergreifende Problematik

    Da viele Fahrradtrassen städteübergreifend verlaufen, würde eine ausschließlich auf das Stadtgebiet bezogene Regelung nicht ausreichen und zu Inkonsistenzen im Verkehrsablauf führen.

    Bestehende Sicherheitsmaßnahmen

    Die Verwaltung verweist darauf, dass bereits Vorfahrt gewähren-Zeichen für den Radverkehr installiert wurden. An einigen zu querenden Straßen wurde zusätzlich das Gefahrenzeichen „Achtung Radverkehr“ aufgestellt. Diese Beschilderungen werden im Rahmen turnusmäßiger Kontrollen überprüft und bei Bedarf ausgebessert.

    Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur wird am 25. Februar 2026 über die Anregung entscheiden.

    Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW

    Thema:Radverkehr / Springorumtrasse
    Verwaltungsempfehlung:Ablehnung
  • Verwaltung lehnt Ausweitung der VfL-Parkverbotszonen ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt Bochum will die Kfz-Sperrgebiete rund um das Ruhrstadion nicht auf weitere Straßen ausweiten. Die Verwaltung sieht trotz Problemen in Wichernstraße, Josephinenstraße und Rottmannstraße keinen Handlungsbedarf, da keine offiziellen Beschwerden vorliegen.

    Stadtgestalter/Volt fordern erweiterte Sperrungen

    Die Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt hatte eine Ausweitung der bestehenden Kfz-Sperrgebiete zu VfL-Heimspielen gefordert. Konkret sollten die Wichernstraße, Josephinenstraße und Rottmannstraße in die Sperrungen einbezogen werden. Nach Darstellung der Ratsgruppe ist die Parksituation in diesen Straßen „untragbar“: Garagen würden regelmäßig zugeparkt, der Wendekreis zugestellt und kein ausreichender Platz für Rettungsfahrzeuge mehr vorhanden sein.

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    Verwaltung sieht keine Notwendigkeit

    Das Tiefbauamt lehnt eine Ausweitung ab. Als Hauptgrund nennt die Verwaltung, dass keine Beschwerden – weder von Anwohnenden noch der Feuerwehr – aus diesen Bereichen vorliegen. Zusätzlich führt sie an, dass die Josephinenstraße Teil des Vorbehaltsstraßennetzes mit Bogestra-Linienverkehr ist.

    Verstärkte Kontrollen geplant

    Immerhin kündigt die Verwaltung an, die Verkehrsüberwachung in den problematischen Straßen zu intensivieren. Der Außendienst soll künftig auch Wichernstraße, Josephinenstraße und Rottmannstraße kontrollieren und Parkverstöße ahnden.

    Lösung für Garagennutzer

    Für Menschen, die Garagen in gesperrten Bereichen nutzen, aber anderswo wohnen, bietet die Stadt eine pragmatische Lösung: Mit Miet- oder Nutzungsverträgen können sie eine Zufahrtsgenehmigung erhalten.

    Die Sperrgebiete östlich des Ruhrstadions waren erst kürzlich um die Matthias-Claudius-Straße erweitert worden, um das massive Beparken von Wohnstraßen durch Stadionbesucher zu verhindern.

  • Neue Radwege an der Wittener Straße: Verwaltung plant umfassende Umgestaltung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    dagegen: 2 (AfD)
    dafür: 10 (SPD, Grüne, Linke, UWG:FB)
    Enthaltungen: 3 (CDU)

    Die Stadtverwaltung hat eine überarbeitete Planung für Radwege an der Wittener Straße zwischen Alter Wittener Straße und Ümminger Straße vorgelegt. Das Projekt sieht den Bau von Zweirichtungsradwegen und Radfahrstreifen vor, wofür Fahrspuren für den Autoverkehr entfallen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 3,7 Millionen Euro.

    Überarbeitete Planung nach parlamentarischen Anregungen

    Die neue Beschlussvorlage löst eine frühere Planung ab und ergänzt diese um eine südliche Radwegeführung in Fahrtrichtung Langendreer. Anlass für das Projekt ist neben einem Bürgerantrag nach § 24 GO NRW auch die Umsetzung der Veloroute 2 zwischen der Innenstadt und dem Stadtteil Langendreer.

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    Bauliche Maßnahmen im Detail

    Auf der nördlichen Seite der Wittener Straße entsteht ein mindestens 3,00 Meter breiter baulicher Zweirichtungsradweg zwischen der Alten Wittener Straße und der Alten Ümminger Straße. Zusätzlich wird ein 2,60 Meter breiter Radfahrstreifen in Fahrtrichtung Zentrum angelegt.

    Auf der südlichen Seite plant die Verwaltung Radfahrstreifen in Fahrtrichtung Langendreer. Der heutige kombinierte Geh- und Radweg wird größtenteils zu einem reinen Gehweg umgestaltet.

    Vollständige Fahrbahnsanierung geplant

    Die Fahrbahn der Wittener Straße wird auf einer Länge von etwa 860 Metern vollständig ausgebaut, auf weiteren 220 Metern erfolgt eine zweischichtige Deckenerneuerung. Der neue Zweirichtungsradweg wird in Asphalt ausgeführt und rot markiert.

    Anpassungen bei Ersatzbushaltestellen

    Im Zuge der Umgestaltung werden vier Ersatzbushaltestellen für den Schienenersatzverkehr angepasst und mit Buskapsteinen sowie taktilen Leitelementen zur Verbesserung der Barrierefreiheit ausgestattet. Die Haltestelle „Alte Ümminger Straße“ in Fahrtrichtung Zentrum wird um etwa 80 Meter verlegt.

    Containerstandort wird verlagert

    Der bestehende Containerstandort mit drei Papier- und zwei Altglascontainern muss aufgrund der neuen Radwegeführung aufgegeben werden. Stattdessen wird der Standort „Ümminger Straße 76“ baulich erweitert.

    Förderung und Finanzierung

    Für die Maßnahme wurde ein Förderantrag gestellt, sodass bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten von etwa 3,7 Millionen Euro gefördert werden könnten. Der Baubeginn ist für 2026/27 geplant, die Bauzeit wird sich auf etwa 18 Monate belaufen.

    Die benötigten Haushaltsmittel werden durch Umschichtungen aus anderen Straßenbauprojekten bereitgestellt, da der ursprünglich eingeplante Betrag von einer Million Euro nicht ausreicht.

    Entscheidung im Februar

    Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur soll am 25. Februar 2026 über die Vorlage entscheiden.

  • CDU-Fraktion fordert Klarheit über Veloroute 1 und Verkehrsberuhigung in Riemke

    ⚠ Vorlage zurückgezogen

    Diese Ratsvorlage wurde im Bochumer Ratsinformationssystem am 13. April 2026 zurückgezogen oder durch eine Neufassung ersetzt. Der ursprüngliche Inhalt bleibt als redaktionelle Dokumentation erhalten.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte soll in ihrer Sitzung am 22. Januar 2026 über den aktuellen Planungsstand der Radschnellverbindung und weitere verkehrliche Maßnahmen rund um den Riemker Markt informiert werden.

    Die CDU-Fraktion hat eine umfangreiche Anfrage zum Sachstand der Veloroute 1 im Stadtteil Riemke eingereicht. Bezirksvertreter David Schary will von der Verwaltung wissen, welcher konkrete Trassenverlauf aktuell vorgesehen ist – insbesondere ob die Route über „Auf der Markscheide“ oder „Am Wiedelskamp“ führen soll.

    Superblock-Konzept abgelehnt

    In der Anfrage macht die Fraktion deutlich, dass der sogenannte „Superblock“-Ansatz für den Bereich Riemker Markt, Eduardstraße, Am Hausacker und Windhorststraße politisch nicht weiterverfolgt werden solle. Die damit verbundene Quartierszerschneidung werde nicht als geeignetes Instrument angesehen. Gleichzeitig bestehe aber weiterhin Bedarf an wirksamen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Erhöhung der Sicherheit für Fuß- und Radverkehr.

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    Sieben Fragen an die Verwaltung

    Die Christdemokraten wollen unter anderem erfahren, nach welchen Kriterien die verschiedenen Trassenführungen bewertet wurden und welche konkreten baulichen Maßnahmen geplant sind – etwa Querungshilfen, Schutzstreifen oder Modalfilter. Zudem fragt die Fraktion nach kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie nach einer möglichen Evaluation von Schleichverkehren im Umfeld.

    Abschließend interessiert die CDU, welche Beteiligungsformate für die Anwohnerinnen und Anwohner vorgesehen sind.

  • Verwaltung verteidigt Gestaltung der Straßenbahnhaltestelle Watermannsweg

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung hat auf eine umfangreiche Anfrage der AfD zur baulichen Ausführung der Bogestra-Haltestelle Watermannsweg in Wattenscheid geantwortet. Die Planung entspreche dem Stand der Technik – Alternativen seien aufgrund räumlicher Zwänge nicht möglich gewesen.

    Die Bezirksvertretung Wattenscheid wird sich in ihrer Sitzung am 20. Januar 2026 mit der Antwort des Tiefbauamts befassen. Die AfD-Fraktion hatte im Dezember zwölf Detailfragen zur Haltestelle gestellt, die im Zuge der Gleiserneuerung in der Ückendorfer Straße niederflurgerecht ausgebaut wurde.

    Barrierefreier Ausbau als Hauptziel

    Kernpunkt der Neugestaltung war laut Verwaltung die Erhöhung des Fahrgastkomforts. Die Warteflächen wurden auf 22 Zentimeter über Fahrbahnniveau angehoben, um einen barrierefreien Einstieg in moderne Straßenbahnen zu ermöglichen. Dies erleichtere insbesondere älteren Menschen, Behinderten und Fahrgästen mit Kinderwagen das Ein- und Aussteigen.

    Beide Richtungshaltestellen befinden sich nun zwischen den Einmündungen Hollandstraße und Watermannsweg. Die Gleislage wurde dafür geringfügig verändert.

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    Radwegführung alternativlos

    Auf die Kritik an der engen Führung des Radwegs am Wartebereich reagierte das Tiefbauamt mit Verweis auf die örtlichen Gegebenheiten: Da hinter der Haltestelle direkt die Bebauung anstehe, habe es keine andere Lösung gegeben. Eine Führung der Radfahrenden auf der Fahrbahn zwischen Schienen und Bordstein sei als weitaus gefährlicher eingeschätzt worden.

    Die Planung orientiere sich an den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen und sei mit der Bogestra sowie der technischen Aufsichtsbehörde abgestimmt worden.

    Keine separate Sicherheitsbewertung durchgeführt

    Eine eigenständige Gefährdungsanalyse wurde nicht erstellt. Da die Lösung den einschlägigen Regelwerken entspreche, sei dies nicht weiter hinterfragt worden, so die Verwaltung. Die Planung wurde der AG Behinderte bereits im März 2021 vorgestellt.

    Sollten sich künftig sicherheitsrelevante Probleme zeigen, werde die Verwaltung gemeinsam mit Straßenverkehrsbehörde, Polizei und Bogestra Lösungen erarbeiten.