Schlagwort: Planung und Grundstücke

  • Grundstückskaufvertrag „Am Kulturgleis“ wird rückabgewickelt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Ein 2019 verkauftes städtisches Grundstück an der Straße „Am Kulturgleis“ soll zum 30. April 2026 an die Stadt zurückgehen. Die Vertragsparteien haben sich einvernehmlich auf die Rückabwicklung des Kaufvertrags geeinigt.

    Verkauf von 2019 wird rückgängig gemacht

    Das unbebaute Grundstück an der Straße „Am Kulturgleis“ war im Jahr 2019 an einen Investor verkauft worden. Nun haben sich beide Vertragsparteien darauf verständigt, den Grundstückskaufvertrag rückabzuwickeln. Als Stichtag wurde der 30. April 2026 vereinbart.

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    Eilige Beschlussfassung wegen Neuwahl der Ausschüsse

    Normalerweise wäre für eine solche Rückabwicklung der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss zuständig, mit vorberatender Beteiligung des Ausschusses für Planung und Grundstücke. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts müssen die Ausschüsse jedoch neu gebildet und besetzt werden.

    Aufgrund der Dringlichkeit des Grundstücksgeschäfts wird daher der Rat der Stadt direkt um Beschlussfassung gebeten. Die Angelegenheit wird zunächst in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 23. April 2026 zur Kenntnisnahme behandelt, bevor sie am 7. Mai 2026 im Rat zur Entscheidung steht.

    Nichtöffentliche Beratung geplant

    Die Beschlussfassung soll entsprechend der Geschäftsordnung im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung erfolgen. Dadurch werden die Belange des Datenschutzes und der Geheimhaltung gewahrt.

  • Straße „Auf der Heide“ soll als Kreisstraße gewidmet werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Verwaltung schlägt vor, die Straße „Auf der Heide“ in Altenbochum offiziell als Kreisstraße K6 zu widmen. Der Beschluss soll die Erschließung für Anwohner sicherstellen und ersetzt eine frühere Entscheidung aus dem Jahr 2017.

    Widmung als öffentliche Verkehrsfläche geplant

    Die Straße „Auf der Heide“ in der Gemarkung Altenbochum soll entsprechend den Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Kreisstraße (K6) gewidmet werden. Die betroffenen Flächen erstrecken sich über mehrere Flurstücke in den Fluren 9, 10 und 12 und befinden sich im Eigentum der Stadt.

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    Bebauungspläne sehen öffentliche Nutzung vor

    In den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen Nr. 138 und Nr. 183 ist die Straße bereits als „öffentliche Verkehrsfläche“ festgesetzt. Die Widmung dient der Erschließung der Anwohner und macht die Straße offiziell zu einer öffentlichen Verkehrsfläche.

    Beratung in zwei Gremien vorgesehen

    Der Beschlussvorschlag durchläuft zunächst eine Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 23. April 2026. Die endgültige Entscheidung trifft der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 27. Mai 2026.

    Ersatz für früheren Beschluss

    Mit der neuen Vorlage wird ein bereits gefasster Beschluss vom 6. April 2017 (Vorlagennummer 20170654) ersetzt. Die zu widmende Fläche ist in einem beigefügten Lageplan rot dargestellt.

  • Rat soll Flächennutzungsplan für VfL-Talentwerk beschließen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt will die planerischen Voraussetzungen für den Ausbau der Nachwuchsförderung des VfL Bochum schaffen. Der Rat soll am 7. Mai über eine Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans entscheiden, die das VfL-Talentwerk betrifft.

    Modernisierung der Nachwuchsförderung geplant

    Mit der GFNP-Änderung 62 BO VfL-Talentwerk sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Nachwuchsförderung des VfL Bochum an aktuelle Herausforderungen angepasst werden kann. Das VfL-Talentwerk bildet seit den 1990er Jahren den Fußballnachwuchs des Vereins aus und fördert ihn. Die Nachwuchsarbeit soll weiter intensiviert werden, weshalb verschiedene Maßnahmen zum Ausbau und zur Intensivierung des Trainings- und Spielbetriebes vorgesehen sind.

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    Planungsrechtliche Grundlagen erforderlich

    Während sich erste Maßnahmen bereits auf der Grundlage des § 31 Baugesetzbuch realisieren lassen, soll für den überwiegenden Teil durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1046 – VfL-Talentwerk die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Da der Gemeinsame Flächennutzungsplan den betroffenen Bereich bisher als Grünflächen, teilweise mit der besonderen Zweckbestimmung Sportanlagen, darstellt, ist parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes eine Änderung des GFNP erforderlich.

    Umfang der Planänderung reduziert

    Ursprünglich war vorgesehen, den gesamten GFNP-Änderungsbereich mit Ausnahme der Flächen für die örtlichen Hauptverkehrszüge in einem Umfang von 13,8 Hektar als Sonderbaufläche darzustellen. Aufgrund von Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung unter anderem vom Regionalverband Ruhr und der Autobahn GmbH wurde die zusätzliche Darstellung von Bauflächen auf 9,4 Hektar reduziert. Der nördliche Teil des GFNP-Änderungsbereiches wird als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlagen dargestellt, wodurch dort nur noch die Anlage von Naturrasenplätzen möglich ist.

    Beteiligung abgeschlossen

    Die Aufstellungs- und Beteiligungsbeschlüsse wurden bereits in den zuständigen Gremien gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit fand vom 5. August bis 5. September 2024 statt, die förmliche Beteiligung vom 30. Juni bis 30. Juli 2025.

    Beratungsfolge

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird am 23. April 2026 angehört, bevor der Rat am 7. Mai 2026 final über die Planänderung entscheidet. Nach dem gleichlautenden Feststellungsbeschluss durch die Räte aller sechs Städte der Planungsgemeinschaft wird das Verfahren beim Land zur Genehmigung eingereicht.

  • Neue Gesamtschule für Wattenscheid: Rat soll Flächennutzungsplan ändern

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung schlägt vor, den Gemeinsamen Flächennutzungsplan für das Gebiet „An der Papenburg/Berliner Straße“ zu ändern. Auf einer ehemaligen Sportplatzfläche soll eine neue Gesamtschule mit integrierter Bezirksmusikschule entstehen. Gleichzeitig sind moderate Wohnbauentwicklungen geplant.

    Vom Wohnbau zur Bildung

    Ursprünglich war für die Fläche des ehemaligen Sportplatzes an der Berliner Straße eine Wohnbebauung vorgesehen. Ein 2022 durchgeführtes Investorenauswahlverfahren brachte jedoch nur einen Interessenten hervor, der sein Angebot aufgrund gestiegener Baukosten später zurückzog.

    Die Planungen änderten sich grundlegend, nachdem der Stadtrat am 10. Oktober 2024 den Bedarf für eine Gesamtschule in Wattenscheid feststellte. Die günstige Lage der brachliegenden Sportplatzfläche mit guter Anbindung an die Innenstadt und den öffentlichen Nahverkehr machte sie zum idealen Schulstandort.

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    Integration der Bezirksmusikschule

    In die neue Gesamtschule soll die Bezirksmusikschule Wattenscheid integriert werden. Für diese Nutzung ist die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Bildung“ im Flächennutzungsplan erforderlich.

    Maßvolle Wohnbauentwicklung bleibt

    Neben der Schulplanung sieht die Flächennutzungsplan-Änderung weiterhin eine moderate Ergänzung bereits baulich genutzter Bereiche an der Dr.-Eduard-Schulte-Straße und nördlich der A40 vor. Diese sollen als Wohnbau- beziehungsweise gemischte Bauflächen dargestellt werden.

    Grünflächen bleiben erhalten

    Ökologisch wertvolle, zentral gelegene Freiraumbereiche sollen erhalten und weiterhin als Grünflächen im Plan dargestellt werden. Diese sollen durch geeignete Maßnahmen sogar ökologisch aufgewertet werden.

    Beteiligungsverfahren abgeschlossen

    Das Änderungsverfahren durchlief bereits alle erforderlichen Beteiligungsschritte. Die frühzeitige Beteiligung fand von Mai bis Juni 2022 statt, die förmliche Beteiligung von Oktober bis November 2025. Nach Angaben der Verwaltung ergaben sich aus den Stellungnahmen keine Inhalte, die eine grundlegende Änderung der Planung erfordert hätten.

    Beratungsfolge

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid wird die Vorlage am 21. April 2026 beraten, die finale Entscheidung trifft der Rat am 7. Mai 2026. Da es sich um einen gemeinsamen Flächennutzungsplan der Städteregion Ruhr handelt, müssen alle sechs beteiligten Städte gleichlautende Beschlüsse fassen.

  • Verwaltung informiert über Planungsstand am Friemannplatz

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Stadt gibt Auskunft zum aktuellen Sachstand der Umgestaltung des Friemannplatzes in Altenbochum. Erste Planungskonzepte liegen vor und werden derzeit abgestimmt.

    Planungsbüro hat erste Konzepte erstellt

    Die Verwaltung beantwortet eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Stand der Umgestaltung des Friemannplatzes. Demnach wurden der angekündigte Projektzeitplan und erste Vorentwurfsideen durch das beauftragte Planungsbüro bereits erstellt. Aktuell werden die Vorentwurfskonzepte mit den beteiligten Fachämtern und der Marktgilde abgestimmt.

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    Präsentation für Juni geplant

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte soll zum Sitzungstermin am 25. Juni 2026 über die Vorzugsvariante der Vorentwurfsplanung informiert werden. Dabei ist eine Präsentation vorgesehen, im Rahmen derer auch ein entsprechender Planungsbeschluss eingeholt werden soll.

    Budget von einer Million Euro eingeplant

    Für die Umgestaltung des Friemannplatzes sind in der Haushaltsplanung insgesamt eine Million Euro vorgesehen. Davon sind rund 250.000 Euro für Planungskosten gebunden. In den Jahren 2027 und 2028 stehen etwa 750.000 Euro für die eigentliche Baumaßnahme zur Verfügung. Neue Erkenntnisse zu den voraussichtlichen Gesamtkosten können erst nach Abschluss der Vorentwurfsplanung durch die Kostenschätzung des Planungsbüros gewonnen werden.

    Förderung noch nicht beantragt

    Eine Fördermittelakquise ist laut Verwaltung erst auf Grundlage einer abgeschlossenen Entwurfsplanung mit Kostenberechnung möglich. Die Möglichkeiten einer Förderung sollen entsprechend dem Planungsfortschritt rechtzeitig geprüft werden.

    Die Umgestaltung des Friemannplatzes beschäftigt die Bezirksvertretung bereits seit der vorletzten Kommunalwahlperiode.

  • Parksituation am S-Bahnhof Wattenscheid-Höntrop: Abriss des Jugendfreizeithauses startet 2026

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die Verwaltung informiert über den aktuellen Stand beim geplanten Park-&-Ride-Parkplatz am S-Bahnhof Wattenscheid-Höntrop. Während der Abriss des Jugendfreizeithauses beauftragt ist, verzögern sich die Verhandlungen mit der DB AG. Eine Verbesserung der Parksituation ist frühestens 2027 zu erwarten.

    Abriss des Jugendfreizeithauses beauftragt

    Die Verwaltung hat die Abrissarbeiten des Jugendfreizeithauses beauftragt. Verschiedene Gutachten zu Gefahrenstoffen wie Asbest und zur Faunaeinnistung von Fledermäusen wurden bereits eingeholt. Der eigentliche Abriss soll noch in diesem Jahr erfolgen.

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    Verhandlungen mit DB AG verzögern sich

    Als vorrangiges Ziel für 2026 nennt die Verwaltung eine Einigung mit der DB AG über die Nutzung der benötigten Flächen beziehungsweise deren Ankauf. Die internen Umstrukturierungen bei der Deutschen Bahn AG erschweren jedoch die Verhandlungen erheblich. Ob die Gespräche 2026 abgeschlossen werden können, ist derzeit nicht absehbar.

    Keine kurzfristige Entlastung in Sicht

    Die Verwaltung plant die Maßnahme in eigener Verantwortung und verzichtet auf externe Planungsleistungen. Entlastungsmaßnahmen für den bestehenden Parkdruck sind 2026 nicht möglich, da Teile des Platzes für Abriss und Materialtransport benötigt werden. Eine Verbesserung der angespannten Parksituation wird voraussichtlich erst 2027 eintreten können – vorausgesetzt, die Abstimmungen mit der DB AG sind bis dahin erfolgreich abgeschlossen.

    Hintergrund der Anfrage

    Die UWG-Fraktion hatte nach einem verbindlichen Terminplan gefragt, da die Parksituation am S-Bahnhof seit Jahren angespannt ist und sowohl Kurzeitparker als auch Pendler unter erheblichem Parkdruck leiden. In der Bevölkerung wächst die Frustration über den ausbleibenden Fortschritt.

  • Schwimmbad Südpark: Rechtstreit verzögert Bauvorhaben weiter

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die Stadt antwortet auf eine Anfrage der Grünen zum geplanten Schwimmbad im Südpark. Ein Anwohner klagt gegen das Projekt – die Berufung liegt beim Oberverwaltungsgericht. Der Bauantrag soll dennoch im Sommer eingereicht werden.

    Berufungsverfahren ohne festen Zeitplan

    Das geplante Schwimmbad im Südpark als Ersatz für das abgerissene Höntroper Bad steht weiterhin unter rechtlichem Vorbehalt. Ein Anwohner der Straße „In der Mark“ hatte gegen den Ratsbeschluss geklagt und nach der Abweisung in erster Instanz Berufung eingelegt.

    Aktuell befindet sich das Verfahren in der Zulassungsprüfung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, kann die Verwaltung derzeit nicht angeben.

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    Zwei Szenarien für den weiteren Verlauf

    Je nach Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen: Wird die Berufung nicht zugelassen, wird das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig und die WasserWelten Bochum GmbH erhält Planungssicherheit. Bei einer Zulassung der Berufung käme es zu einer erneuten inhaltlichen Verhandlung, was den Zeitplan weiter belasten könnte.

    Weitere Klagemöglichkeiten bestehen

    Selbst nach Abschluss der aktuellen Klage gegen den Bauvorbescheid besteht für den Anwohner die Möglichkeit, anschließend gegen eine erteilte Baugenehmigung vorzugehen. Dies stellt ein zusätzliches Risiko für das Projekt dar.

    Planung läuft parallel weiter

    Trotz der rechtlichen Unsicherheiten arbeitet die WasserWelten Bochum GmbH intensiv mit einem Totalübernehmer zusammen. Derzeit läuft die Detailplanung. Als nächster Meilenstein ist die Einreichung des Bauantrags für Mai oder Juni 2026 geplant.

  • Bebauungsplan für VfL-Talentwerk: Stadt plant Modernisierung des Nachwuchszentrums

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt bereitet die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuorganisation des VfL-Nachwuchszentrums vor. Der Bebauungsplan Nr. 1046 soll die Erweiterung und Modernisierung der Sportanlage beiderseits der Hiltroper Straße ermöglichen.

    Anpassung an veränderte Anforderungen

    Aktuelle Entwicklungen im Sportsektor führen zu einer Änderung der sportlichen Gesamtkonzeption beim VfL Bochum. Veränderte Schulzeiten, die Entwicklung eines Kinderschutzkonzeptes und die Verstärkung in den Bereichen Sportpsychologie, Gesundheit, Frauen- und Mädchenmannschaften sowie Pädagogik erfordern eine Anpassung der Angebote des VfL-Talentwerks.

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    Geplante Baumaßnahmen

    Im nördlichen Teilbereich sollen zusätzliche Rasenplätze, ein Funktionsgebäude mit Kasse, sanitären Einrichtungen und Umkleidekabinen sowie eine Einfeldsporthalle entstehen. Außerdem ist eine private Betankungsanlage für die Pflegegeräte der Greenkeeper vorgesehen.

    Der südliche Bereich sieht unter anderem die Überdachung einer Sportplatzfläche mit einer Traglufthalle, die Neuorganisation und Erweiterung des Gemeinschaftsgebäudes sowie die Umstrukturierung bestehender Naturrasenplätze zu Kunstrasenplätzen vor. Eine Aufwertung erfolgt durch eine geplante Sitzplatztribüne für Platz H4 und Treppentribünen mit Stehplätzen für die übrigen Plätze.

    Verkehrsanbindung und Umweltaspekte

    Die beiden Bereiche nördlich und südlich der Hiltroper Straße sollen durch eine Fußgängerbrücke miteinander verbunden werden. Die bestehende Stellplatzanlage nördlich der Hiltroper Straße wird instandgesetzt und um weitere Stellplätze am Gemeinschaftsgebäude ergänzt.

    Für den Eingriff in Natur und Landschaft sind Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Ein verbleibendes Defizit von 3.209 Ökopunkten wird extern über das Ökokonto „Produktionsintegrierte Kompensation Landwirtschaft“ in Gerthe ausgeglichen.

    Lärmschutz und weitere Gutachten

    Aufgrund von Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte sind Schallschutzmaßnahmen für geplante Gebäude erforderlich. Zum Schutz vor Sportlärm wird eine Schallschutzwand mit schallabschirmender Funktion festgesetzt, die auch als Tribüne umsetzbar ist.

    Dem Bebauungsplan liegen umfangreiche Gutachten zugrunde, darunter eine Verkehrsuntersuchung, ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag, eine artenschutzrechtliche Prüfung sowie schalltechnische und mikroklimatische Untersuchungen.

    Weiteres Verfahren

    Nach der Änderung des Aufstellungsbeschlusses soll die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung in Mai/Juni 2026 erfolgen. Der Satzungsbeschluss ist für das vierte Quartal 2026 geplant. Mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans wird der bisherige Bebauungsplan Nr. 334a außer Kraft gesetzt.

  • Stadt vermarktet ehemalige Musikschule in Wattenscheid

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Verwaltung plant die Vergabe im Erbbaurecht oder den Verkauf eines 882 m² großen bebauten Grundstücks in der Steinstraße 5. Das Gebäude der ehemaligen Musikschule Wattenscheid soll zu Wohnzwecken umgebaut werden.

    Höchstgebotsverfahren für Steinstraße 5

    Die Stadt beabsichtigt die Vermarktung des Grundstücks mit dem Gebäude der ehemaligen Musikschule Wattenscheid im Höchstgebotsverfahren. Das historische Gebäude soll dabei erhalten bleiben und zu einem Wohnhaus umgebaut werden.

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    Gemischte Nutzung vorgesehen

    Neben der primären Wohnnutzung sind im Erdgeschoss auch Büros oder andere nicht störende gewerbliche Nutzungen möglich. Diese Flexibilität soll verschiedene Nutzungskonzepte für potentielle Interessenten ermöglichen.

    Beratung in mehreren Gremien

    Die Vorlage wird in verschiedenen städtischen Gremien behandelt: Am 21. April 2026 befasst sich zunächst die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid mit dem Thema, gefolgt vom Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. Juni sowie dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026. Alle Gremien nehmen die Vorlage zur Kenntnis.

    Nichtöffentliche Beschlussfassung

    Die eigentliche Beschlussfassung erfolgt entsprechend der städtischen Geschäftsordnung im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen, um Datenschutz- und Geheimhaltungsaspekte zu wahren.

  • Kinderspielplatz Am Lakenbruch wird umgestaltet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.04.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte entscheidet am 23. April über die Neugestaltung des Kinderspielplatzes Am Lakenbruch im Stadtteil Hordel. Die Umgestaltung kostet rund 95.300 Euro und soll die Spielmöglichkeiten erweitern sowie die Aufenthaltsqualität verbessern.

    Hohe Frequentierung rechtfertigt Investition

    Der 705 Quadratmeter große Kinderspielplatz Am Lakenbruch ist stark frequentiert und stellt den einzigen Spielbereich im Grenzgebiet zwischen Hordel und Herne dar. Besonders der Zuzug junger Familien führt zu einer hohen Nutzung der Anlage. Im Umkreis von 250 Metern leben aktuell 211 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

    Bei der Bewertung im Rahmen der Spielleitplanung erhielt der Spielplatz die Stufe 3 von 5 möglichen Punkten, was Verbesserungspotenzial signalisiert.

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    Beteiligung bestimmt Planungsrichtung

    Das Jugendamt führte im Juni 2025 eine Fragebogenaktion mit Kindern und Jugendlichen durch. Die Ergebnisse flossen direkt in die Planung ein: Am meisten gewünscht waren ein Spielhaus mit Sandspiel, eine Schaukel und die Einbeziehung des vorhandenen Hügels.

    Kartendaten: © OpenStreetMap

    Neue Spielangebote geplant

    Der langgestreckte Spielplatz gliedert sich in drei Bereiche. Im vorhandenen Sandbereich entsteht ein Spielhaus mit verschiedenen Sandspielangeboten. Der bisher ungenutzte Rasenhügel wird über Kletteraufgänge erschlossen und mit einer Hangrutsche samt Podest ergänzt.

    Auf der Wiesenfläche werden eine Vogelnestschaukel und ein Doppel-Reck installiert. Die vorhandene Doppel-Federwippe und waagerechte Baumstämme werden versetzt. Zusätzlich entstehen ein Sitzplatz mit zwei Picknick-Garnituren am westlichen Rand und eine dritte Bank im mittleren Bereich.

    Finanzierung aus drei Töpfen

    Die Gesamtkosten von 95.300 Euro brutto setzen sich zusammen aus 75.000 Euro aus der Spielleitplanung, 12.300 Euro konsumtiven Mitteln und 8.000 Euro bezirklichen Mitteln. Die Umsetzung ist für die zweite Jahreshälfte 2026 geplant.

    Die jährlichen Folgelasten belaufen sich auf 12.300 Euro, bestehend aus 8.300 Euro Abschreibungen und durchschnittlich 4.000 Euro Zinsen über 30 Jahre.

    Klimaverbesserung durch Bepflanzung

    Entlang des umlaufenden Zaunes sind Baum- und Strauchpflanzungen zur Beschattung vorgesehen, die jedoch über eine separate Maßnahme umgesetzt werden. Diese erhöhen die Artenvielfalt und verbessern das Angebot für Insekten.

    Ein gewünschter Fußballplatz kann aufgrund der geringen Flächengröße nicht realisiert werden. Als Alternative verweist die Verwaltung auf den nahegelegenen Bolzplatz an der Günnigfelder Straße.

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    kategorien: Kinder, Jugend, Familie, Bezirksvertretung Bochum-Mitte, Planung und Grundstücke
    tags: Beschlussvorlage, Bezirksvertretung Bochum-Mitte, Ausschuss für Kinder Jugend und Familie, Kinderspielplatz, Spielleitplanung, Bürgerbeteiligung, Hordel
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