Schlagwort: Planung und Grundstücke

  • Stadt ändert Vergabestrategie für Grundstück im Quartier Feldmark

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Nach zwei gescheiterten Bestgebotsverfahren soll ein städtisches Grundstück an der Ostparkallee nun im Höchstgebotsverfahren vermarktet werden. Das Mindestgebot beträgt 897.000 Euro.

    Die Vermarktung des Vermarktungsabschnitts 6 (VA 6) im Quartier Feldmark hat sich als schwieriger erwiesen als zunächst erwartet. Bereits zweimal scheiterte die Stadt mit Bestgebotsverfahren für das 1.950 Quadratmeter große Grundstück an der Ostparkallee. Nun soll ein pragmatischerer Ansatz zum Erfolg führen.

    Gescheiterte Bestgebotsverfahren

    Das erste Bestgebotsverfahren im Jahr 2021 brachte zunächst einen Interessenten hervor, der jedoch Ende 2022 seine Bewerbung zurückzog. Auch alle nachgerückten Bewerber sahen keine Umsetzbarkeit, sodass das Verfahren im Juni 2024 ohne Vertragsabschluss beendet wurde. Ein zweites, überarbeitetes Bestgebotsverfahren im Jahr 2025 blieb völlig ohne Bewerbungen.

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    Wechsel zum Höchstgebotsverfahren

    Die Verwaltung führt das Scheitern auf die gesamtwirtschaftliche Situation der Immobilienbranche zurück, die mittlerweile auch Auswirkungen auf die Neubautätigkeit in Bochum habe. Das geplante Höchstgebotsverfahren soll die Komplexität der Bewerbung reduzieren und dadurch für ein breiteres Bewerberfeld sorgen.

    Anders als beim Bestgebotsverfahren müssen Interessierte zunächst nur ein Gebot abgeben. Erst nach dem Zuschlag an den Höchstbietenden wird unter Begleitung der Verwaltung ein Bebauungskonzept ausgearbeitet. Der Kaufvertrag wird erst nach Genehmigung des Bauantrags unterzeichnet.

    Grundstücksdaten und Bebauung

    Das Grundstück liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan 900 „Quartier Feldmark“ und soll für zwei fünfgeschossige Stadtvillen mit freifinanziertem Wohnraum genutzt werden. Das Mindestgebot von 897.000 Euro basiert auf einem Bodenrichtwert von 460 Euro pro Quadratmeter.

    Beratungsverfahren

    Der Beschlussvorschlag durchläuft zunächst eine Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 23. April 2026, dann eine Vorberatung im Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. Juni 2026. Die finale Entscheidung soll der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026 treffen.

  • Radschnellweg und Erzbahntrasse sollen besser verbunden werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadt plant bauliche Verbesserungen an der Darpestraße, um eine sichere Verbindung zwischen dem Radschnellweg Ruhr und der Erzbahntrasse zu schaffen. Das Projekt kostet rund 45.500 Euro und soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 umgesetzt werden.

    Neue Pläne nach jahrelangen Verzögerungen

    Bereits 2019 hatte die Politik eine bessere Anbindung der Erzbahntrasse im Bereich der Darpestraße gefordert. Damals schlug die Verwaltung diagonale Wegesperren vor, die jedoch nie umgesetzt wurden. Inzwischen haben sich die fachlichen Anforderungen geändert – die ursprünglich geplanten Wegesperren gelten unter den aktuellen Vorgaben für Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit als problematisch.

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    Radfahrstreifen statt Schutzstreifen

    Das neue Konzept sieht umfangreichere Maßnahmen vor: In Fahrtrichtung zur Erzbahntrasse (bergauf) soll ein Radfahrstreifen den bisherigen Schutzstreifen ersetzen. Dies bietet Radfahrenden bei geringeren Geschwindigkeiten eine sicherere und geschützte Führung.

    In Gegenrichtung zum Radschnellweg (bergab) werden Radfahrende künftig im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt, da die höheren Geschwindigkeiten eine sichere Integration in den fließenden Verkehr ermöglichen. Die bestehende Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr bleibt als Alternative erhalten.

    Grundstücksverhandlungen erfolgreich abgeschlossen

    Parallel konnten langwierige Verhandlungen über die Nutzung eines angrenzenden Grundstücks erfolgreich abgeschlossen werden. Dies ermöglicht eine deutlich verbesserte bauliche Anbindung der Erzbahntrasse. Der Radverkehr soll von der Fahrbahn in den Seitenraum und weiter zur Erzbahntrasse geleitet werden. Der zusätzlich geschaffene Raum dient dazu, verschiedene Verkehrsströme zu entzerren.

    Zehn Tage Bauzeit geplant

    Die Verwaltung begründet die Maßnahme mit der Verkehrsfreigabe des Radschnellweg-Abschnitts A1 im August 2025. Um die Potenziale dieser hochwertigen Infrastruktur auszuschöpfen, sei eine sichere und verständliche Verbindung zur Erzbahntrasse erforderlich.

    Die Umsetzung ist für die zweite Jahreshälfte 2026 geplant und soll etwa zehn Tage dauern. Die Kosten teilen sich auf in rund 20.500 Euro für Markierung und Beschilderung sowie 25.000 Euro für Asphalt- und Tiefbauarbeiten.

    Beratung in den Gremien

    Über die Vorlage berät zunächst am 23. April die Bezirksvertretung Bochum-Mitte. Die endgültige Entscheidung trifft am 27. Mai der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur.

  • Stadt gewährt Gnadenhof Wattenscheid fünfjährige Duldung bei schwieriger Standortsuche

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Das Bauordnungsamt hat nach Feststellung der Baurechtswidrigkeit eine fünfjährige Duldung für den Gnadenhof Wattenscheid e.V. ausgesprochen. Trotz der Anerkennung des sozialen Wertes der Einrichtung stößt die Stadt bei der Suche nach alternativen Standorten und Fördermöglichkeiten an rechtliche Grenzen.

    Duldung verschafft Zeit für Standortsuche

    Nach der Feststellung der Baurechtswidrigkeit der errichteten Gebäude hat die Stadt in Absprache mit der Betreiberin des Gnadenhofes eine fünfjährige Duldung ausgesprochen. Diese Regelung soll der Betreiberin Zeit für die Suche nach einem neuen Grundstück verschaffen.

    Der Betrieb des Gnadenhofes stellt nach Einschätzung der Verwaltung eine Nutzung dar, die nur im Außenbereich möglich ist, jedoch nicht als privilegierte Nutzung im Sinne des Baugesetzbuches gilt. Ideal wäre die Ansiedlung auf dem Gelände eines landwirtschaftlichen Betriebes mit bereits bestehenden Tierunterkünften.

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    Keine geeigneten städtischen Flächen verfügbar

    Die Stadt verfügt über keine Hofanlagen, die dem Gnadenhof zur Verfügung gestellt werden könnten. Das einzige konkret geprüfte Objekt in der Rauhendahlstraße 60 erfüllt zwar die Anforderungen bezüglich der Lage im Außenbereich, jedoch sind dort die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen zur Tierunterbringung nicht genehmigungsfähig.

    Mit dem Thema befasst waren neben der Bezirksvertretung Wattenscheid auch der Ausschuss für Planung und Grundstücke.

    Sozialer Wert anerkannt, aber strukturelle Grenzen

    Die Stadt erkennt den Wert des Gnadenhofes als niedrigschwellig zugänglichen Ort an, wo Kinder und Erwachsene Tieren begegnen und Verantwortung übernehmen können. Gleichzeitig weist die Verwaltung auf Grenzen der derzeitigen Wirkung hin: Es ist kein pädagogisches Fachpersonal beschäftigt, und der Verein ist kein Träger der freien Jugendhilfe, was die Einbindung in kommunale Strukturen erschwert.

    Fördermöglichkeiten durch rechtliche Hürden begrenzt

    Der Gnadenhof erfüllt weder die Kriterien für städtische Förderung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit noch der Kulturförderung. Für eine Mitgliedschaft im Kinder- und Jugendring wäre eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII erforderlich, die nicht vorliegt.

    Auch Landesförderprogramme für Tierheime kommen nicht in Betracht, da der Gnadenhof ausdrücklich allen aufgenommenen Tieren ein „Zuhause auf Lebenszeit“ bietet und damit nicht die Kriterien einer tierheimähnlichen Einrichtung erfüllt. Einschlägige Bundes- oder EU-Förderungen sind der Verwaltung nicht bekannt.

  • Wärmeplanentwurf wird der Öffentlichkeit vorgestellt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    29.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt informiert ihre politischen Gremien über den Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung, bevor dieser im Mai öffentlich präsentiert wird. Das strategische Planungsinstrument soll einen Orientierungsrahmen für die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung schaffen, ohne Verpflichtungen für Gebäudeeigentümer zu begründen.

    Kooperative Erarbeitung mit Stadtwerken und Wohnungsunternehmen

    Die Kommunale Wärmeplanung entsteht in einer bundesweit besonderen Zusammenarbeit zwischen Stadt, Stadtwerken und Wohnungsunternehmen. Grundlage ist ein Memorandum of Understanding aus dem Jahr 2023. Die gemeinsame Arbeitsstruktur „Unit Wärmewende“ arbeitet seit Juni 2023 an der Erstellung des Plans, strategisch gesteuert durch einen Lenkungskreis auf Entscheidungsebene.

    Mit der fachlichen Bearbeitung wurden die ifok GmbH als Projektleitung sowie die BLS energieplan GmbH und die enersis europe GmbH als Unterauftragnehmer beauftragt.

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    Gesetzliche Grundlagen und Zielsetzung

    Der rechtliche Rahmen wird durch das Wärmeplanungsgesetz des Bundes (seit Januar 2024) und das Landeswärmeplanungsgesetz NRW (seit Dezember 2024) gebildet. Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument zur Vorbereitung einer treibhausgasneutralen, verlässlichen und kostengünstigen Wärmeversorgung.

    Wichtig: Aus der Planung ergeben sich keine Vorgaben oder Verpflichtungen für Gebäudeeigentümer bezüglich der Art der Wärmeversorgung. Verbindliche Regelungen leiten sich erst aus nachfolgenden Planungen oder anderen Gesetzen wie dem Gebäudeenergiegesetz ab.

    Fünf Arbeitsschritte zur Wärmewende

    Die Kommunale Wärmeplanung besteht aus fünf Arbeitsschritten:

    • Eignungsprüfung

    • Bestandsanalyse

    • Potentialanalyse

    • Zielszenario/Wärmeversorgungsgebiete

    • Umsetzungsstrategie/Maßnahmen


    Von besonderem Interesse ist die Einteilung des Stadtgebiets in Wärmeversorgungsgebiete, die Möglichkeiten der Wärmeversorgung aufzeigt, ohne zu verpflichten.

    Öffentlichkeitsbeteiligung und Zeitplan

    Bereits im Sommer 2025 informierte die Stadt über die ersten Planungsschritte. Vier eingegangene Stellungnahmen wurden analysiert und teilweise berücksichtigt.

    Der nächste Schritt ist die Veröffentlichung des Wärmeplanentwurfs vom 18. Mai bis 19. Juni 2026 auf den städtischen Internetseiten und im Technischen Rathaus. Eine Online-Bürgerinformation ist für den 21. Mai geplant.

    Beschlussfassung bis Oktober 2026

    Die gesetzliche Frist für die Aufstellung von Wärmeplänen in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern endet am 30. Juni 2026. Der Beschluss des finalen Wärmeplans durch den Rat ist für den 1. Oktober 2026 vorgesehen.

    Eine Überprüfung und bedarfsweise Fortschreibung des Wärmeplans ist alle fünf Jahre verpflichtend vorgesehen, kann aber auch in kürzeren Abständen erfolgen.

  • Bebauungsplan Wilhelm-Leithe-Weg Nord: Veröffentlichung für 2027 geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    14.04.2026Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehördenoch nicht beraten

    Die Verwaltung hat den aktuellen Stand des Bebauungsplans 1008 – Wilhelm-Leithe-Weg Nord erläutert. Die erforderlichen Fachplanungen und Gutachten sollen 2026 erstellt werden, die Veröffentlichung ist für 2027 vorgesehen.

    Sachstand des Bebauungsplans

    Auf eine Anfrage von Beiratsmitglied Dr. Ingo Franke im Naturschutzbeirat teilte die Verwaltung mit, dass für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplans 1008 – Wilhelm-Leithe-Weg Nord noch nicht alle erforderlichen Fachplanungen und Gutachten vorliegen. Diese sollen im laufenden Jahr 2026 erstellt werden.

    Die Verwaltung plant voraussichtlich für 2027 die Veröffentlichung des Bebauungsplans. Dr. Franke hatte in der 29. Sitzung des Naturschutzbeirates nachgefragt, da der Plan bislang noch nicht in dem Gremium behandelt worden war.

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    Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange

    Das Amt für Stadtplanung und Wohnen versichert, dass im Rahmen der Beteiligungsprozesse bei der Aufstellung des Bebauungsplans die Untere Naturschutzbehörde der Stadt sicherstellt, dass die naturschutzfachlichen und -rechtlichen Belange berücksichtigt werden.

    Die Antwort der Verwaltung wird dem Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde in seiner Sitzung am 14. April 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

  • Windenergie-Ausbau: Keine geeigneten Bereiche in Bochum gefunden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    14.04.2026Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehördenoch nicht beraten

    Der Regionalverband Ruhr hat bei der Überarbeitung des Regionalplans Wind keine geeigneten Windenergiebereiche in Bochum identifiziert. Die hohe Siedlungsdichte erschwert den Ausbau der Windenergie im Stadtgebiet erheblich.

    Die Stadtverwaltung hat eine Anfrage von Dr. Franke aus dem Naturschutzbeirat zum geplanten Ausbau von Windenergieanlagen beantwortet. Der Regionalverband Ruhr (RVR) hatte Ende 2024 die 1. Änderung des Regionalplans Ruhr eingeleitet, um die Vorgaben von Bund und Land NRW zum Windenergie-Ausbau umzusetzen.

    Windenergiebereiche in anderen Kreisen geplant

    Nach umfangreichen Überarbeitungen legte der RVR im Herbst 2025 einen aktualisierten Entwurf vor. Die neuen Windenergiebereiche sollen vor allem in den Kreisen Recklinghausen, Wesel und Unna entstehen. Für Bochum wurden aufgrund der hohen Siedlungsdichte keine geeigneten Bereiche identifiziert.

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    Verwaltung prüft kleinere Potenzialflächen

    Ergänzend zu den großflächigen Windenergiebereichen des Regionalplans hat die Stadtverwaltung Anfang 2025 überschlägig geprüft, ob sich kleinere Potenzialflächen für Windenergie in Bochum finden lassen. Dabei wurden zwei Bereiche als möglicherweise geeignet eingestuft: das Industriegebiet nördlich der Essener Straße sowie der Heimelsberg östlich von Langendreer.

    Höherer Aufwand außerhalb privilegierter Bereiche

    Ob Investoren bereit sind, außerhalb der privilegierten Windenergiebereiche des Regionalplans den deutlich höheren Planungs- und Genehmigungsaufwand zu übernehmen, bleibt abzuwarten. Aufgrund der Siedlungsdichte ist zudem mit einem höheren Konfliktpotenzial zu rechnen. Der Stadtverwaltung liegen aktuell keine konkreten Anfragen oder Planungen für Windenergieanlagen vor.

    Naturschutzbeirat wird informiert

    Die Antwort der Verwaltung wird dem Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde in seiner Sitzung am 14. April 2026 zur Kenntnis gegeben.

  • Bezirksvertretung Bochum-Nord entscheidet über Einziehung der Hegelstraße für Schulerweiterung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.12.2025Bezirksvertretung Bochum-NordEinstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages

    Die Bezirksvertretung Bochum-Nord wird am 2. Dezember über die Einziehung eines Teilbereichs der Hegelstraße entscheiden. Die Fläche soll der Else-Hirsch-Schule zur Verfügung gestellt werden, die dringend zusätzlichen Platz benötigt.

    Förderschule leidet unter Platz- und Raumnot

    Die Else-Hirsch-Schule, eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, wird aktuell von knapp 240 Schülerinnen und Schülern besucht. Bereits seit längerem herrscht dort erhebliche Platz- und Raumnot. Um Klassenräume zu schaffen, mussten bereits verschiedene Fachräume abgeschafft werden.

    Besonders problematisch ist die Situation auf dem Schulhof. Dieser kann den erhöhten Bewegungsbedarf der Schülerinnen und Schüler nicht mehr erfüllen – einerseits durch die gestiegene Schülerzahl, andererseits durch ein Gebäude zur Unterbringung der Offenen Ganztagsschule (OGS) auf der verbliebenen Schulhoffläche. Eine weitere notwendige Erweiterung der OGS ist geplant, die zusätzlichen Flächenverbrauch erfordert, da eine Aufstockung des Pavillons aus statischen Gründen nicht möglich ist.

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    Rechtliche Voraussetzungen erfüllt

    Bei der betroffenen Teilfläche der Hegelstraße (Gemarkung Gerthe, Flur 18, Flurstück 461 tlw.) handelt es sich um eine öffentlich gewidmete Fläche nach dem Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen. Die Fläche gehört zum Einfahrtsbereich der Else-Hirsch-Schule und wurde ausschließlich als Zufahrt genutzt.

    Die Verwaltung sieht die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einziehung nach § 7 StrWG NRW als erfüllt an, da die betroffene Verkehrsfläche für den Verkehr entbehrlich ist und keine Verkehrsbedeutung mehr hat. Nach der Einziehung soll die Fläche die Nutzung des Schulgeländes erweitern und von den Zentralen Diensten der Stadt unterhalten werden.

    Attraktive Beschäftigungsmöglichkeiten geplant

    Mit der zusätzlichen Fläche sollen attraktive Beschäftigungsmöglichkeiten wie eine Kletterwand oder Tischtennisplatte realisiert werden, die aktuell nicht umsetzbar sind. Die genaue Abgrenzung der einzuziehenden Fläche ist aus einem beiliegenden Lageplan ersichtlich.

  • SPD beantragt Neubepflanzung des Quartiersplatzes Rosenberg

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.12.2025Bezirksvertretung Bochum-NordEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Nord will den 2021 umgestalteten Quartiersplatz vor der Ladenzeile Haydnstraße am Rosenberg grundlegend erneuern. Von drei integrierten alten Linden ist eine bereits tot, die andere im Sterben begriffen. Die Fraktion stellt 60.000 Euro für die Sanierung bereit.

    Schlechter Zustand nach wenigen Jahren

    Der Quartiersplatz am Rosenberg wurde erst 2021 unter Bürgerbeteiligung umgestaltet, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Doch bereits nach wenigen Jahren zeigt sich ein desolater Zustand: Von drei alten Linden, die in Hochbeete integriert wurden, ist eine komplett abgestorben, eine weitere stirbt ab. Bei beiden Bäumen wurde offenbar großflächig die Rinde im unteren Bereich entfernt.

    Die ursprünglich mit Seggen bepflanzten Hochbeete sind von bis zu zwei Meter hohem Unkraut überwuchert. Ein viertes Hochbeet mit einem vier Meter hohen Strauch weist kaum noch Unterpflanzung auf – die Erde liegt kahl. Auch in den Fugen der Gehwegplatten wächst unkontrolliert Unkraut.

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    Fehlende Beschattung und mangelnde Pflege

    Durch den schlechten Zustand der Bäume bietet der Platz praktisch keinen Schatten mehr. Die Sitzbänke stehen vollständig in der Sonne, die Betonsitzmauer heizt sich in den Sommermonaten stark auf und ist dann nicht nutzbar. Die SPD-Fraktion kritisiert, dass die Grünpflege nicht „aus einer Hand“ erfolge und kein einheitliches Pflegekonzept erkennbar sei.

    Nachhaltiges Grünflächenkonzept gefordert

    Die SPD beantragt für den Quartiersplatz ein nachhaltiges Grünflächenkonzept mit einheimischen, trockenheitstoleranten und vielfältigen Gewächsen sowie schattenspendender Bepflanzung. Zusätzlich sollen die Sitzmöglichkeiten erweitert werden.

    Der Platz solle ein „attraktiver Lebensraum“ werden, der Begegnungen ermöglicht und vielseitig nutzbar ist – etwa für Stadteilfeste. Die Bezirksvertretung Nord stellt dafür Haushaltsmittel von bis zu 60.000 Euro für die Stadtbildpflege bereit und bittet die Verwaltung, die Bepflanzung auch aus anderen Haushaltsmitteln zu unterstützen.

  • OSTPARK: Quartier Feldmark vor Abschluss – Überschuss von 2,2 Millionen Euro erwartet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.12.2025Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Erschließungsarbeiten im Quartier Feldmark des Wohnbauprojekts OSTPARK sind weitgehend abgeschlossen. Laut aktuellem Sachstandsbericht der Verwaltung wird für das Teilprojekt ein Überschuss von rund 2,2 Millionen Euro erwartet. Von 16 Vermarktungsabschnitten sind bereits 13 verkauft oder verhandlungsreif.

    Bauliche Umsetzung nahezu vollendet

    Die Infrastrukturarbeiten im westlichen Bereich des OSTPARK-Projekts stehen vor dem Abschluss. Noch ausstehend sind die Entsorgung überschüssiger Bodenmassen und der Bau eines Wasserspielplatzes zu Beginn 2026. Der finale Straßenendausbau ist für 2028/2029 vorgesehen.

    Die im Sommer fertiggestellte Quartiersgarage wird erst nach Completion des VBW-Trapezblocks 2026 in Betrieb genommen und bis dahin gegen Vandalismus gesichert. Die Baukosten von 7,2 Millionen Euro wurden eingehalten.

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    Vermarktung zeigt gemischte Erfolge

    Von den 16 Vermarktungsabschnitten (VA) konnten bereits große Teile veräußert werden. Block 1 ist komplett vergeben: Das Pioniergrundstück (VA A) wurde im Juni 2024 bezugsfertig, die Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft realisiert auf VA 1 insgesamt 86 Wohneinheiten mit Gewerbe und Tagespflege. Der Spatenstich für VA 2 durch die VBW erfolgte im dritten Quartal 2025.

    Block 2 wird ebenfalls von der VBW entwickelt und soll mit rund 100 Wohnungen im zweiten Quartal 2026 fertiggestellt werden. In Block 3 läuft für VA 3 ein neues Bestgebotsverfahren bis Anfang 2026, während für die Abschnitte 4A und 4B finale Vertragsverhandlungen stattfinden.

    Herausforderungen bei einzelnen Grundstücken

    Problematisch zeigt sich die Situation bei einigen Abschnitten: Für VA 6 ergab ein Teilnahmewettbewerb, dass keine Investoren vorhanden sind. Eine neue Vermarktungsstrategie wird erarbeitet. Von 29 Einfamilienhaus-Grundstücken in VA 9 sind 27 verkauft, bei zwei Parzellen ist unklar, ob die Verträge rückabgewickelt werden müssen.

    Im östlichen Bereich (VA 10-13) führten die Bestgebotsverfahren zu unterschiedlichen Ergebnissen. VA 13 ist reserviert, die Abschnitte 11 und 12 sollen Ende 2025 erneut ausgeschrieben werden.

    Positive Wirtschaftlichkeitsprognose

    Die Gesamtkosten für das Quartier Feldmark betragen 42,1 Millionen Euro, denen Erlöse von 44,3 Millionen Euro gegenüberstehen. Der prognostizierte Überschuss von 2,15 Millionen Euro stellt eine deutliche Steigerung gegenüber den 0,2 Millionen Euro aus dem Vorjahr dar.

    Verantwortlich für die Verbesserung sind zusätzlich berücksichtigte Vermarktungsflächen und kalkulierte Bodenrichtwerte für Erbbaurechte im VA 13. Zudem entfiel der Risikozuschlag von zehn Prozent bei der Quartiersgarage, da der Kostenrahmen eingehalten wurde.

    Die Finanzierung erfolgt über ein Treuhandkonto mit 12,5 Millionen Euro Rahmen, der nicht überschritten wird. Über die gesamte Projektlaufzeit bis 2029 fallen Finanzierungskosten von 2,05 Millionen Euro an.

  • UWG-Fraktion kritisiert Fällung der Platanen auf Graf-Adolf-Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.12.2025Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die UWG-Bezirksfraktion Wattenscheid fordert bessere Bürgerbeteiligung bei der weiteren Gestaltung der Graf-Adolf-Straße. Nach der erfolgten Fällung von 26 über 100 Jahre alten Platanen kritisiert Fraktionsvorsitzender Hans-Josef Winkler die unzureichende Information der Anwohner.

    26 gesunde Bäume mussten weichen

    Die Fällungen der 26 gesunden Platanen entlang der Graf-Adolf-Straße sind erfolgt. Die über 100 Jahre alten Bäume mussten im Zuge der geplanten Straßensanierung weichen, nachdem das Aus bereits seit längerer Zeit beschlossen war.

    Nach Angaben der UWG-Fraktion blieben alle Bemühungen erfolglos, den Erhalt der Bäume zu ermöglichen. Die Fraktion wirft Verwaltung und Stadtratsmehrheit vor, den Bürgerwillen ignoriert zu haben.

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    Kritik an mangelnder Information

    Besonders kritisiert die UWG-Fraktion die unzureichende Information der Nachbarschaft im Vorfeld der Fällungen. Teilweise seien offenbar ausschließlich die Eigentümer der Immobilien kontaktiert worden, während andere Anwohner nicht informiert wurden.

    Dieses Versäumnis habe erheblich Vertrauen in Verwaltung und Politik beschädigt, so Fraktionsvorsitzender Winkler in seinem Schreiben an Bezirksbürgermeister Dünnebacke.

    Forderung nach besserer Bürgerbeteiligung

    Die UWG-Fraktion fordert die Verwaltung auf, die Anwohner künftig frühzeitig und umfassend in die Gestaltung der Graf-Adolf-Straße einzubeziehen. Sowohl die betroffenen Bürger als auch die Bezirksvertretung Wattenscheid müssten eng in die weiteren Planungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden werden.

    Die Anregung soll in der 2. Sitzung der Bezirksvertretung Wattenscheid am 9. Dezember 2025 behandelt werden.