Kategorie: Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss

  • Ehrenamtskarte NRW: Niedrigere Zugangsvoraussetzungen und 210 neue Ausgaben in 2025

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt berichtet über den aktuellen Stand der Ehrenamtskarte NRW: 2025 wurden 210 Karten ausgegeben, davon 164 Neuanträge. Die Landesregierung hat die Zugangsvoraussetzungen von 250 auf 200 Stunden pro Jahr gesenkt. Zusätzlich gibt es seit 2022 eine Jubiläums-Ehrenamtskarte für langjährig Engagierte.

    Erfolgreiche Bilanz 2025

    Im vergangenen Jahr erhielten 210 ehrenamtlich Engagierte eine Ehrenamtskarte, davon waren 164 Neuanträge und 46 Wiederbeantragungen. Mit 116 Frauen und 94 Männern zeigt sich eine ausgewogene Geschlechterverteilung. Die größte Gruppe der Karteninhaber ist zwischen 46 und 65 Jahre alt (120 Personen), gefolgt von den über 65-Jährigen (56 Personen). Die meisten Ehrenamtlichen leisten zwischen 6 und 10 Stunden pro Woche (124 Personen).

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    Erleichterte Zugangsvoraussetzungen

    Der Landtag Nordrhein-Westfalen beschloss im Dezember 2025 den AntragEhrenamt – Ehrensache!“, wodurch sich die Zugangsvoraussetzungen deutlich verbesserten. Statt bisher 250 Stunden pro Jahr genügen nun 200 Stunden, was einer Reduzierung von fünf auf vier Stunden pro Woche entspricht. Diese Lockerung gilt für alle 335 teilnehmenden Städte und Gemeinden in NRW.

    Jubiläums-Ehrenamtskarte für Langzeitengagierte

    Seit Mitte 2022 gibt es zusätzlich eine Jubiläums-Ehrenamtskarte für Menschen mit mindestens 25 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit. Diese Karte ist lebenslang gültig und verzichtet auf die Stundenvorgaben der klassischen Ehrenamtskarte. 2025 erhielten zehn Personen diese besondere Auszeichnung.

    Umfangreiches Vergünstigungsangebot

    Karteninhaber können landesweit über 5.000 Vergünstigungen nutzen. Das Angebot reicht von Museen, Theatern und Schwimmbädern über Einzelhandel und Gastronomie bis hin zu Hotels und Sportstätten. Die Bochumer Ehrenamtsagentur und die Stadt arbeiten kontinuierlich daran, das Partnernetzwerk zu erweitern.

    Digitale Angebote

    Ergänzend zur Plastikkarte bietet das Land NRW die App „Ehrensache.NRW“ an. Über diese können Vergünstigungen abgerufen und die Ehrenamtskarte digital beantragt und verlängert werden – besonders für jüngere und digital affine Menschen eine praktische Alternative.

    Kooperation mit Ehrenamtsagentur

    Seit 2018 arbeiten Stadt und Bochumer Ehrenamtsagentur e.V. bei der Kartenausgabe zusammen. Die Antragsstellung erfolgt unbürokratisch über die entsprechenden Organisationen. Informationen sind unter www.bochum.de und www.ehrenamt-bochum.de verfügbar.

  • Drei Monate Wartezeit für Führerschein-Termine: Verwaltung erklärt Ursachen und Lösungsansätze

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    25.03.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadt hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zu den monatelangen Wartezeiten bei der Führerscheinstelle geantwortet. Als Hauptursachen nennt die Verwaltung Personalausfälle, steigende Fallzahlen und eine hohe Quote nicht wahrgenommener Termine.

    Personalmangel und steigende Nachfrage als Hauptprobleme

    Die Verwaltung führt die dreimonatigen Wartezeiten auf ein „Ursachenbündel“ zurück. Im Stellensoll sind 15,29 Vollzeitäquivalente ausfinanziert, tatsächlich im Einsatz sind aber nur 13,25 Vollzeitäquivalente. Krankheitsbedingte Ausfälle belasten die kleine Organisationseinheit besonders stark, da Ausfälle nur schwer kompensiert werden können.

    Zusätzlich ist in den letzten Jahren ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen, wobei sich die Bearbeitung als komplexer als erwartet erweist. Dies führte zu einem Bearbeitungsstau und den signifikant gestiegenen Terminvorlaufzeiten.

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    Hohe Quote nicht wahrgenommener Termine

    Ein besonderes Problem stellt die sogenannte „Leernummernquote“ dar: Kunden erscheinen trotz Buchung nicht zu ihren Terminen und stornieren diese auch nicht. In manchen Monaten des vergangenen Jahres erreichte diese Quote Werte von über 20 Prozent. Trotz einer tagesaktuellen Bewirtschaftung des Terminkalenders konnte das Terminaufkommen im letzten Jahr nur um rund 20 Prozent gesenkt werden.

    Personalverstärkung und organisatorische Neuausrichtung

    Um die Situation zu verbessern, ergreift die Verwaltung mehrere Maßnahmen: Eine weitere Stelle wird durch Verlagerung aus einem anderen Sachgebiet geschaffen und mit einer Ausbildungsabsolventin besetzt. Bereits zu Jahresbeginn wurde amtsintern eine Vollzeitkraft in den Bereich abgeordnet. Zusätzlich kommen Nachwuchskräfte während ihrer praktischen Ausbildungszeiten zum Einsatz.

    Organisatorisch erfolgt eine grundlegende Neuausrichtung durch konsequente Trennung von Front- und Backoffice-Tätigkeiten, um konzentrierteres Arbeiten im direkten Kundenkontakt zu ermöglichen.

    Besserung noch im laufenden Jahr erwartet

    Die Verwaltung rechnet mit einer spürbaren Entlastung noch im laufenden Jahr, da die genannten Maßnahmen relativ kurzfristig umsetzbar seien. Die Antwort wird in den Ausschüssen für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss zur Kenntnis genommen.

  • Verwaltung lehnt Zero-Based-Budgeting für städtischen Haushalt ab

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss, eine Anregung der Gruppe „Stadtgestalter/Volt“ zur Einführung von Zero-Based-Budgeting abzulehnen. Als Hauptgründe nennt sie den enormen Personalaufwand und die bereits bestehenden umfangreichen Controlling-Verfahren.

    Bürger-Anregung für grundlegende Haushaltsreform

    Die Drei Einwohner haben als Vertreter der Gruppe „Stadtgestalter/Volt“ eine Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW eingereicht. Sie fordern, alle drei bis vier Jahre den städtischen Haushalt nach den Prinzipien des Zero-Based-Budgeting aufzustellen.

    Bei diesem Verfahren würde die Haushaltsplanung nicht mehr auf den Zahlen des Vorjahres basieren, sondern „auf dem weißen Blatt Papier“ beginnen. Alle Ausgaben müssten neu begründet und priorisiert werden. Als Vorbilder führen die Antragsteller die Städte Wiesbaden und Frankfurt an, die bereits entsprechende Verfahren eingeführt haben.

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    Verwaltung sieht hohe Hürden

    Das Amt für Finanzsteuerung unter Leitung von Frank Schnelle lehnt den Vorschlag ab. Die Verwaltung argumentiert, dass Zero-Based-Budgeting bei kommunalen Pflichtaufgaben wie Sozial- und Jugendhilfeleistungen nicht sinnvoll anwendbar sei, da deren Art und Umfang rechtlich festgelegt seien.

    Der „mögliche Erkenntnisgewinn“ stehe in keinem Verhältnis zu den „enormen Zeit- und Personalaufwänden für die extrem arbeitsintensive vollständige Neubewertung der Haushaltsposten“, deren Umsetzung durch die bestehende Personalknappheit nicht möglich erscheine.

    Bestehende Verfahren bereits umfangreich

    Die Stadt führe bereits seit langem ein „mehrstufiges, sehr detailliertes und transparentes Verfahren der Haushaltsplanung“ durch. Dazu gehören unter anderem Budgetdialoge mit allen Fachbereichen, detaillierte Prüfungen der Budgetbedarfe, Eckwerteverfahren mit dem Verwaltungsvorstand und dem Rat sowie umfangreiche Berichterstattungen im Rahmen des unterjährigen Controllings.

    Unterschiede zu anderen Kommunen

    Die Verwaltung weist auch darauf hin, dass das von der Bertelsmann-Stiftung 2014 empfohlene Verfahren für das Land NRW konzipiert war, dessen kameralistisches Haushaltssystem nicht mit dem doppischen System der Kommunen vergleichbar sei. Zudem wende „kaum eine Kommune“ das Zero-Base-Budgeting an.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird am 11. März 2026 über die Anregung entscheiden.

    Beschlussvorlage zu Zero-Based-Budgeting einsehen

  • Verwaltung lehnt 15-Minuten-Abrechnungstakt in Parkhäusern ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung sieht derzeit keine Pläne für eine Umstellung der Parkgebühren auf einen 15-minütigen Abrechnungstakt. Als Hauptargumente führt sie wirtschaftliche Überlegungen und verkehrspolitische Ziele an.

    Die CDU-Fraktion hatte in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 20. Januar eine entsprechende Anfrage gestellt. Dr. Benedikt Gräfingholt argumentierte, dass durch moderne digitale Systeme und die automatische Kennzeichenerfassung eine präzisere Abrechnung möglich wäre, die zu mehr Nutzerfreundlichkeit und fairer Preisgestaltung führen würde.

    Wirtschaftliche Gründe gegen kürzeren Takt

    Die Verwaltung begründet ihre ablehnende Haltung nach Abstimmung mit der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) mit mehreren Punkten. Zum einen lägen die Tarife in den städtischen Parkeinrichtungen bereits deutlich unter denen in Nachbarstädten. Eine Verkürzung des Taktes würde zwar einzelnen Kunden zugutekommen, die beispielsweise nur 75 Minuten parken. Die Gesamtheit der Nutzer müsste jedoch mehr zahlen, damit die Parkhäuser weiterhin wirtschaftlich betrieben werden können.

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    Verkehrspolitische Überlegungen

    Darüber hinaus führt die Verwaltung verkehrspolitische Argumente an. Ein kürzerer Abrechnungstakt würde den Anreiz setzen, die Stadt möglichst schnell wieder zu verlassen. Dies sei weder im Interesse von Handel, Dienstleistung und Gastronomie noch förderlich für einen entspannten Aufenthalt der Besucher, sei es beim Einkaufen, Arztbesuch oder bei Dienstleistern.

    Aktuelle Ausstattung der Parkhäuser

    Trotz der günstigen Tarife verfügten die städtischen Parkhäuser über ein helles, sauberes und modernes Erscheinungsbild und seien digitalisiert, betont die Verwaltung. Sie trügen damit erheblich zu einem positiven Innenstadterlebnis bei und seien grundsätzlich wirtschaftlich auskömmlich zu betreiben.

  • Verwaltung erläutert Gewerbesteuer-Situation: 92 Millionen Euro Rückzahlungen in 2025

    Die Stadtverwaltung hat auf eine AfD-Anfrage zur Gewerbesteuer geantwortet und dabei die schwierige Planbarkeit von Rückzahlungen erläutert. Für 2025 wurden bereits 92 Millionen Euro an Rückzahlungen verbucht, bei Gesamteinnahmen von 316 Millionen Euro.

    Rückzahlungen schwer vorhersagbar

    Die Verwaltung bestätigt in ihrer Antwort die grundsätzliche Problematik der Gewerbesteuer-Rückzahlungen. Diese seien „von Kommunen in der Tat kaum einschätzbar“, da sie von vielen unbekannten und nicht beeinflussbaren Faktoren abhängig sind.

    Der Grund liegt im Verfahren: Die Kommune kann erst eine Rückzahlung veranlassen, wenn das Finanzamt einen geänderten Gewerbesteuermessbescheid erlässt. Da die Stadt nicht am Verfahren der Gewerbesteuermessbetragsermittlung beteiligt ist, können Rückzahlungen weder zeitlich noch betragsmäßig eingeplant werden.

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    Aktuelle Zahlen für 2025

    Für das laufende Jahr wurden im Saldo Gewerbesteuer-Einzahlungen von rund 316 Millionen Euro erfasst. Dieser Betrag beinhaltet bereits Rückzahlungen in Höhe von etwa 92 Millionen Euro. Die Verwaltung weist darauf hin, dass sowohl Nachzahlungen für Vorjahre als auch laufende Erträge und Rückzahlungen saldiert erfasst werden.

    Planung für 2026

    Für das kommende Jahr kann die Verwaltung nur den im Haushaltsplan 2025/2026 veranschlagten Netto-Betrag von 260 Millionen Euro angeben. Eine separate Aufschlüsselung nach erwarteten Rückzahlungen erfolgt nicht, da diese nicht planbar sind.

    Steigende Volatilität

    Die Verwaltung stellt fest, dass das Volumen der jährlichen Nachzahlungen und Rückzahlungen – also die Volatilität – in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Die Planung orientiert sich daher an zurückliegenden Trends, aktuellen örtlichen Entwicklungen und den Steuerschätzungen des entsprechenden Arbeitskreises beim Bundesfinanzministerium.

    Vollständige Antwort der Verwaltung zur Gewerbesteuer (PDF)

  • Verwaltung lehnt Modernisierung des Ratsinformationssystems ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung will das Ratsinformationssystem (RIM) nicht im Sinne der Open-Data-Strategie NRW modernisieren. Eine entsprechende Bürgeranregung von Tobias Glasdar wird mit Verweis auf technische und wirtschaftliche Gründe abgelehnt.

    Anregung für bessere Suchbarkeit

    Glasdar hatte gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW vorgeschlagen, das RIM zu modernisieren, damit kommunalpolitische Entscheidungen schnell und einfach mit Suchmaschinen recherchierbar und abrufbar werden. Die Verwaltung teilt zwar grundsätzlich das Anliegen nach mehr Transparenz, sieht aber keinen Handlungsbedarf.

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    Formale Anforderungen bereits erfüllt

    Die Verwaltung argumentiert, dass bereits alle formalen Anforderungen der Open-Data-Strategie NRW erfüllt werden. Öffentliche Vorlagen, Einladungen und Niederschriften werden im RIM abgebildet und über den bundesweit etablierten OParl-Standard maschinenlesbar zur Verfügung gestellt.

    Technische Hindernisse als Begründung

    Die eingeschränkte Auffindbarkeit über allgemeine Suchmaschinen führt die Verwaltung auf technische Gründe zurück. Die Hostingplattform sei so konfiguriert, dass Suchmaschinen-Crawler das RIM nicht durchsuchen sollen, da diese eine enorme Last auf dem System erzeugten und es blockieren könnten.

    Wirtschaftlichkeit steht im Vordergrund

    Ein personeller Einsatz für technische Suchfunktionen komme aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit nicht in Betracht, so die Verwaltung. Die Vorlage sieht weder Mittelbedarf noch jährliche Folgelasten vor.

    Die endgültige Entscheidung über die Ablehnung der Anregung trifft der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 11. März 2026.

  • Wechsel in der Leitung des Rechtsamtes steht bevor

    Die bisherige Leitung des Rechtsamtes geht Ende September 2026 in den Ruhestand. Die Stelle wurde bereits intern ausgeschrieben und soll nahtlos zum 1. Oktober wiederbesetzt werden.

    Personalwechsel zum Herbst 2026

    Wie aus einer Mitteilung der Verwaltung hervorgeht, endet die Amtszeit der aktuellen Leitung des Rechtsamtes am 30. September 2026 mit dem Eintritt in den Ruhestand. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, hat die Stadtverwaltung bereits entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

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    Interne Ausschreibung abgeschlossen

    Die Nachfolge wurde durch eine interne Ausschreibung geregelt. Die neue Leitung soll ihre Tätigkeit zum 1. Oktober 2026 aufnehmen, sodass keine Vakanz in der wichtigen Position entsteht.

    Beratung in nichtöffentlicher Sitzung

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird die Angelegenheit am 11. März 2026 zur Kenntnis nehmen. Die konkrete Stellenübertragung wird jedoch in nichtöffentlicher Sitzung unter der separaten Vorlagennummer 20260336 beraten und entschieden.

    Mitteilung der Verwaltung zur Leitung des Rechtsamtes (PDF)

  • Parkhaus Westpark: Sonderlösung mit neuer Freeflow-Technologie erklärt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Verwaltung beantwortet eine CDU-Anfrage zum kennzeichenbasierten Parksystem im Parkhaus Westpark. Das innovative System ohne Schranken wird als Pilotprojekt für hochfrequentierte Veranstaltungen getestet, kann aber noch nicht das stadtweit genutzte „Smart Parken“ anbieten.

    Freeflow-System als Pilotprojekt

    Die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum (WEG) hat im November 2024 im Parkhaus Westpark erstmals eine sogenannte „Freeflow-Anlage“ installiert. Diese kommt ohne Schranken aus und soll den Komfort für Veranstaltungsgäste erhöhen. Ein baugleiches System wurde im April 2025 auch auf dem Parkplatz Castroper Straße (Kirmesplatz) eingeführt.

    Der Vorteil liegt besonders bei hochfrequentierten Veranstaltungen: Gäste können ohne Bremsen an Schranken schnell ein- und ausfahren. Allerdings bedeutet dies auch, dass Fahrzeuge das Parkhaus ohne Bezahlung verlassen können. In solchen Fällen muss der Fahrzeughalter ermittelt und nachträglich zur Kasse gebeten werden.

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    Externer Dienstleister für Betrieb erforderlich

    Da die WEG diese Aufgabe nicht mit eigenen Ressourcen bewältigen kann, wurde nach einer Ausschreibung der Dienstleister Peter Park/Mobility Hub mit dem Betrieb beider Anlagen beauftragt. Dies erklärt, warum das Parkhaus Westpark derzeit nicht in das städtische einheitliche System integriert ist.

    Vielfältige Zahlungsoptionen verfügbar

    Parkende können bargeldlos am Kassenautomaten bezahlen, die EasyPark App nutzen oder einen QR-Code auf den Parkflächen scannen. Die Zahlung ist sogar bis zu 24 Stunden nach Verlassen der Parkfläche möglich. Umfassende Informationen finden sich auf der Webseite parken-in-bochum.de und der Jahrhunderthalle-Website.

    Smart Parken noch nicht möglich

    Das beliebte „Smart Parken“-System ist im Parkhaus Westpark derzeit noch nicht verfügbar. Die erforderliche Schnittstelle zwischen den Systemen wurde beim Dienstleister angefragt. Ziel ist es, auch auf den beiden Freeflow-Parkflächen Smart Parken anzubieten.

    Einzelfälle bei Beschwerden

    Nach Angaben der Verwaltung gibt es vereinzelt Rückmeldungen von Kunden, die von Mobility Hub zur Zahlung aufgefordert wurden und damit nicht einverstanden sind. Dies sei jedoch kein strukturelles Problem, sondern betreffe nur Einzelfälle. Die WEG nimmt Anregungen gerne auf und sucht nach Verbesserungen oder kulanten Lösungen.

  • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss soll drei Mitglieder für Bochum-Fonds-Entscheidungsgremium ernennen

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss soll am 11. März 2026 drei Mitglieder sowie deren Stellvertreter für das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds bestimmen. Das 15-köpfige Gremium entscheidet über Großprojekte ab 7.501 Euro Fördersumme.

    Bürgerfonds mit einem Euro pro Einwohner

    Die Stadt stellt für jeden Einwohner einen Euro pro Jahr zur Verfügung, um bürgerschaftliche Ideen niedrigschwellig zu fördern. Der bereits 2020 vom Rat beschlossene Bochum-Fonds soll Projekte von Bürgern, Organisationen und Initiativen in den Quartieren ohne große bürokratische Hürden ermöglichen.

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    Entscheidungsgremium mit 15 stimmberechtigten Mitgliedern

    Für die Beurteilung größerer Projekte wurde ein Entscheidungsgremium eingerichtet, das sich aus Vertretern aller Bezirksvertretungen und des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses zusammensetzt:

    • Je zwei Mitglieder aus den sechs Bezirksvertretungen (Mitte, Wattenscheid, Nord, Ost, Süd, Südwest)
    • Drei Mitglieder des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses

    Regelungen und Zuständigkeiten

    Das Gremium tagt auf Einladung von Bochum Marketing dreimal jährlich und gibt sich eine eigene Geschäftsordnung. Die Sitzungen finden nicht-öffentlich statt. Die Bezirksvertretungen haben bereits im Dezember 2025 beziehungsweise Januar 2026 ihre Vertreter ernannt.

    In der neuen Wahlperiode ist der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss für die Bochum-Strategie zuständig, weshalb die Ernennung dort erfolgt – zuvor war der Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa verantwortlich.

    Beschlussvorlage zur Ernennung von Mitgliedern für das Entscheidungsgremium des Bochum-Fonds (PDF)

  • Haushaltsentwicklung 2026: Gewerbesteuer gleicht Mindereinnahmen aus

    Die Stadtverwaltung informiert über die aktuelle Finanzlage: Während 2025 voraussichtlich besser abschließt als geplant, stehen für 2026 erhebliche Herausforderungen an. Höhere Gewerbesteuereinnahmen können Verluste bei den Schlüsselzuweisungen kompensieren.

    Positiver Rückblick auf 2025

    Das für 2025 geplante Defizit von 50 Millionen Euro kann nach aktuellem Stand voraussichtlich unterschritten werden. Die Verwaltung geht von einem Defizit zwischen 30 und 40 Millionen Euro aus. Hauptgrund ist die deutlich bessere Gewerbesteuerentwicklung: Statt der geplanten 250 Millionen Euro wurden rund 316 Millionen Euro erwirtschaftet – ein Plus von 66 Millionen Euro.

    Allerdings mussten unterjährig verschiedene Verschlechterungen kompensiert werden, insbesondere massiv steigende Aufwendungen der Jugendhilfe, die überplanmäßig durch Ratsbeschluss ausgeglichen werden mussten.

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    Herausforderungen für 2026

    Die sehr gute Gewerbesteuerentwicklung in 2024 und 2025 führt zu einer deutlichen Reduzierung der Schlüsselzuweisungen für 2026. Gegenüber der Planung fehlen rund 17 Millionen Euro. Die positive Gewerbesteuerentwicklung kann diesen Fehlbetrag jedoch ausgleichen. Eine Zielmarke von 285 Millionen Euro bei der Gewerbesteuer gilt als realistisch erreichbar – 25 Millionen Euro über dem Planwert.

    Weitere Finanzentwicklungen

    Bei der Grundsteuer B konnte 2025 keine Aufkommensneutralität erreicht werden – der Minderertrag belief sich auf rund 10 Millionen Euro. Die Verwaltung prüft aktuell eine neue Hebesatzsatzung für 2026.

    Positiv wirkt sich die Altschuldenentlastung aus: Das Land NRW hat bereits 135 Millionen Euro Liquiditätskredite übernommen, was zu Zinsaufwandeinsparungen von rund 2,2 Millionen Euro führt.

    Soziale Bereiche belasten Haushalt

    Für 2026 und die Folgejahre zeichnen sich erhebliche Mehrbedarfe in den Bereichen Soziales und Jugend von über 30 Millionen Euro ab. Substanzielle Entlastungen durch Bund und Land werden gefordert, bisher jedoch erfolglos.

    Zusätzliche Unsicherheit bringt die Diskussion um Rettungsdiensteinsätze: Seit September 2025 erstatten Krankenkassen nur noch rund 80 Prozent der Gebühren per Festbetrag, was zu Ausfällen von 8-10 Millionen Euro führt.

    Restriktive Haushaltsbewirtschaftung

    Unter Berücksichtigung aller Chancen und Risiken muss 2026 ein globaler Minderaufwand von 37,6 Millionen Euro erwirtschaftet werden. Die Kämmerin hat bereits eine verschärfte Bewirtschaftungsverfügung erlassen, wonach freiwillige Aufgaben auf das notwendigste Maß beschränkt werden müssen.

    Ausblick 2027: Konsolidierung droht

    Für 2027 droht aufgrund der aktuellen Entwicklung eine neue Haushaltskonsolidierung gemäß Haushaltssicherungskonzept. Viele der für die mittelfristige Finanzplanung eingeplanten Entlastungen – etwa bei der Eingliederungshilfe oder ÖPNV-Finanzierung – sind weiterhin ungewiss.

    Über die Eckwerte für die Haushaltsplanung 2027 berichtet die Verwaltung am 29. April 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss.

    Vollständige Mitteilung der Verwaltung zur Haushaltsentwicklung 2026