Kategorie: Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss

  • Stadtwerke Bochum erhöhen Beteiligung an Trianel Erneuerbare Energien

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtwerke Bochum Holding will ihre Anteile an der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG von derzeit 12,19 Prozent um bis zu 4,35 Prozent erhöhen. Die kommunale Investitionsplattform für erneuerbare Energien hat ihre ursprünglichen Ausbauziele bereits deutlich übertroffen.

    Die Stadtwerke Bochum Holding (StwBo Holding) nutzt ein konsortialvertragliches Vorkaufsrecht, um ihre Beteiligung an der TEE zu erweitern. Die zusätzlichen Anteile werden verfügbar, weil sich Mitgesellschafter von ihrer Beteiligung trennen möchten. Sollten mehrere Gesellschafter ihr Vorkaufsrecht ausüben, werden die Anteile anteilig aufgeteilt.

    Erfolgreiche Entwicklung der TEE

    Seit ihrer Gründung hat sich die Trianel Erneuerbare Energien sehr positiv entwickelt. Das Betriebsportfolio umfasst mittlerweile 17 Windparks mit einer Leistung von 235,8 MW und 11 Solarparks mit 99,6 MW. Damit konnte das ursprüngliche Ausbauziel von 200 MW Windkraft und 75 MW Photovoltaik bereits deutlich übertroffen werden. Weitere Projekte befinden sich in der Entwicklung und im Bau.

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    Strategische Vorteile der Anteilserhöhung

    Die geplante Anteilserhöhung soll die strategische Ausweitung der Aktivitäten im Geschäftsfeld Erneuerbare Energien vorantreiben. Bei vollständigem Erwerb der vorgesehenen Anteile würde dies – abhängig von der Umsetzung weiterer Projekte – einen Ausbau des Erzeugungsportfolios der StwBo Holding um rund 14,5 bis 17,5 MW bedeuten. Dies entspricht etwa einem Windpark mit drei Windenergieanlagen der aktuellen Generation.

    Bessere Risikostreuung durch diversifiziertes Portfolio

    Ein wesentlicher Vorteil der TEE-Beteiligung liegt in der verbesserten Risikostruktur. Im Vergleich zu Investitionen in Einzelprojekte können sowohl Entwicklungs- als auch Betriebsrisiken über das diversifizierte Portfolio besser gestreut werden.

    Beratung in nichtöffentlicher Sitzung

    Die Angelegenheit wird zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und der Identität der veräußernden Mitgesellschafter in nichtöffentlicher Sitzung behandelt. Die Projektpartner haben Vertraulichkeit vereinbart und sich im Gesellschaftsvertrag verpflichtet, entsprechende Gremienberatungen nicht öffentlich durchzuführen.

    Die TEE verfügt über einen Vorratsbeschluss, der es ermöglicht, bei Vorliegen fest definierter Investitionskriterien kurzfristig in Projekte zu investieren. Die Einhaltung dieser Kriterien wird durch einen von den Gesellschaftern eingesetzten Beirat überprüft, die finale Investitionsentscheidung trifft die Gesellschafterversammlung.

  • Neue Schutzzone: Bebauungsplan für Naturschutzgebiet Kalwes/Grimberg auf dem Weg

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung will mit einem neuen Bebauungsplan den Grundstein für ein 73 Hektar großes Naturschutzgebiet zwischen Campus und Ruhr legen. Der Plan sieht vor, bisherige Sondergebietsflächen der Ruhr-Universität in Wald- und Naturschutzflächen umzuwandeln.

    Zwei Teilbereiche für den Naturschutz

    Der Bebauungsplan Nr. 1031 umfasst zwei getrennte Bereiche östlich der Ruhr-Universität. Teilbereich A erstreckt sich über 1,4 Hektar zwischen Ruhr-Universität und Hochschule Bochum südlich der Straße Am Hochschulcampus. Diese Waldfläche mit dichtem Laubwaldbestand soll künftig als Wald festgesetzt werden.

    Teilbereich B mit 0,9 Hektar liegt südwestlich der Straße Auf dem Kalwes und beherbergt die sogenannte „Orchideenwiese“ – ein nach Bundesnaturschutzgesetz geschütztes Biotop mit seltener Feuchtwiesen-Vegetation. Diese Fläche soll als Bereich für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft ausgewiesen werden.

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    Wegfall bisheriger Baurechte

    Mit dem neuen Plan werden Teile der bestehenden Bebauungspläne Nr. 280 und 281 aufgehoben, die diese Bereiche bislang als „Sondergebiet der Ruhr-Universität Bochum“ ausweisen. Diese Festsetzung steht der geplanten Einbeziehung in den Landschaftsplan und die Ausweisung als Naturschutzgebiet entgegen.

    Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt und bereitet die Integration der Flächen in das geplante Naturschutzgebiet Nr. 8 sowie den Landschaftsplan Bochum Mitte/Ost vor.

    Verfahrensstand und weitere Schritte

    Das Planverfahren läuft bereits seit dem Aufstellungsbeschluss vom November 2022. Nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sommer 2023 fand die öffentliche Auslegung von Mai bis Juni 2025 statt.

    Nun steht der Satzungsbeschluss an. Die Bezirksvertretung Bochum-Süd wird am 27. Januar 2026 angehört, bevor der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. März vorberät. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026.

  • BOGESTRA plant für 2026 mit Verlust von 94,8 Millionen Euro

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei 2 Enthaltungen (AfD)
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 2 (AfD)
    05.02.2026RatMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 16 (AfD,FDP)
    dagegen: 3 (StG/V)
    dafür: 67 (SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG:FB,BSW,Backs,OB)

    Die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) rechnet für das Jahr 2026 mit einem Verlust von 94,831 Millionen Euro. Gleichzeitig sind Investitionen von knapp 30 Millionen Euro geplant. Der Stadtrat soll dem Wirtschaftsplan Ende Januar zustimmen.

    Deutschlandticket belastet weiterhin die Finanzen

    Die Unternehmensplanung der BOGESTRA ist stark von den Auswirkungen des vergünstigten Deutschlandtickets geprägt. Zwar steigt der Preis zum 1. Januar 2026 von 58 auf 63 Euro, dennoch entstehen weiterhin erhebliche Einnahmeausfälle. Bund und Länder haben insgesamt drei Milliarden Euro zum Ausgleich der Verluste bei Verkehrsunternehmen zugesagt. Davon entfallen auf die BOGESTRA rund 27,8 Millionen Euro an finanziellen Hilfsmitteln.

    Trotz dieser Unterstützung warnt das Unternehmen vor einer Finanzierungslücke. Nach Prognosen des Branchenverbandes VDV werden die drei Milliarden Euro nicht ausreichen, um alle Ausgleichsansprüche vollständig zu bedienen. Zusätzlich wird ein Risiko von drei Millionen Euro identifiziert, das nicht im geplanten Ergebnis enthalten ist.

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    Personalkosten und Energiepreise steigen weiter

    Für den Personalaufwand sind 156,9 Millionen Euro vorgesehen – etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Berücksichtigt sind eine Tariferhöhung von 3,3 Prozent sowie eine Erhöhung der Schicht- und Wechselschichtumlage um zehn Prozent ab Mai 2025.

    Bei den Energiekosten zeigt sich eine stabile Entwicklung, wobei Einspareffekte durch die Schließung des Busstandorts Witten wirken. Der Dieselpreis wurde gegenüber der Vorjahresplanung um sechs Cent auf 1,20 Euro reduziert. Beim Strom deckt die BOGESTRA ihren Bedarf über Spot-Markt-Verträge zu tagesaktuellen Preisen.

    Investitionen konzentrieren sich auf Infrastruktur

    Das geplante Investitionsvolumen beträgt 57,3 Millionen Euro, wovon 27,4 Millionen Euro durch Fördermittel finanziert werden sollen. Auf eine Beschaffung neuer Busse wird 2026 verzichtet. Die Investitionen konzentrieren sich stattdessen auf die Infrastruktur: Gleisanlagen, Fahrtreppen, barrierefreier Ausbau von Haltestellen und Ladeinfrastruktur für E-Mobilität.

    Personalabbau um 100 Stellen geplant

    Der Personalplan sieht eine Reduzierung um 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf insgesamt 2.289 Beschäftigte vor. Dies ist Teil des Konsolidierungsprogramms „Stärker“, das die eingeleiteten Sparmaßnahmen des Vorgängerprogramms „Move“ fortsetzt.

    Beratungen in den Gremien

    Der Wirtschaftsplan durchläuft zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (27. Januar) sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (28. Januar), bevor der Rat am 5. Februar die finale Entscheidung trifft. Aufgrund der Kommunalwahlen finden die konstituierenden Aufsichtsratssitzungen der BOGESTRA erst im März statt.

  • Rat entscheidet über Wirtschaftspläne der USB-Gesellschaften für 2026

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen (AfD)
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 2 (AfD)
    05.02.2026RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 14 (AfD)

    Die USB Bochum GmbH und die USB Service GmbH haben ihre Wirtschaftspläne für das Jahr 2026 vorgelegt. Nach Beratung durch die Aufsichtsräte soll der Rat am 5. Februar über die Zustimmung zu den Planungen der städtischen Unternehmen entscheiden.

    Die Verwaltung legt dem Rat die Wirtschaftspläne beider USB-Gesellschaften zur Beschlussfassung vor. Die Beratungen beginnen Ende Januar in den zuständigen Ausschüssen, bevor der Rat die endgültige Entscheidung trifft.

    USB Bochum GmbH plant mit 329.000 Euro Gewinn

    Die USB Bochum GmbH weist in ihrem Erfolgsplan ein Ergebnis vor Gewinnabführung von 329.000 Euro aus. Die Umsatzerlöse verringern sich gegenüber 2025 geringfügig um 308.000 Euro auf 82,779 Millionen Euro. Dieser Rückgang um 0,37 Prozent ist hauptsächlich auf geringere Erlöse bei Ersatzbaustoffen und der Papierverwertung zurückzuführen.

    Gleichzeitig steigen die LSP-Entgelte für die Abfallwirtschaft um 6,98 Prozent und für die Straßenreinigung um 3,63 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

    Der Personalaufwand erhöht sich um 1,509 Millionen Euro auf 46,778 Millionen Euro, was einem Anstieg von 3,3 Prozent entspricht. Grund sind die eingeplanten tariflichen Anpassungen von durchschnittlich drei Prozent.

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    Deponierückstellungen wirken sich positiv aus

    Bei den Deponierückstellungen plant die USB Bochum mit einer Zuführung von 183.000 Euro und einer Inanspruchnahme von 7,566 Millionen Euro. Dies wirkt sich im Saldo mit 7,383 Millionen Euro aufwandsmindernd auf das Ergebnis aus.

    Die Abschreibungen steigen deutlich um 1,692 Millionen Euro auf 6,984 Millionen Euro, was einem Anstieg von knapp 32 Prozent entspricht. Auch die zusätzlichen Aufwendungen für das stadtweite Projekt „Smart City Innovation Unit“ belasten weiterhin das Ergebnis.

    USB Service GmbH rechnet mit 511.000 Euro Gewinn

    Die USB Service GmbH, die den Containerdienst und das EKOCityCenter umfasst, plant für 2026 ein Ergebnis vor Gewinnabführung von 511.000 Euro. Dies liegt unter dem erwarteten Jahresüberschuss für 2025 von 742.000 Euro, der jedoch noch durch den Brand im EKOCityCenter beeinflusst wird.

    Die Umsatzerlöse sollen 2026 bei 29,299 Millionen Euro liegen, deutlich über der Hochrechnung 2025 von 25,856 Millionen Euro. Die höheren Erlöse im Maklergeschäft und Containerdienstgeschäft resultieren vorrangig aus Preisanpassungen.

    Steigende Kosten durch CO2-Steuer

    Die Aufwendungen für Fremdleistungen steigen um 2,853 Millionen Euro auf 15,890 Millionen Euro. Dies liegt größtenteils an höheren Verwertungs- und Verbrennungsaufwendungen, unter anderem durch die angehobene CO2-Steuer.

    Die Personalkosten erhöhen sich um 1,060 Millionen Euro auf 7,087 Millionen Euro, bedingt durch tarifliche Anpassungen von durchschnittlich drei Prozent und zusätzliche Stellen.

    Beratungsweg bis zur Ratsentscheidung

    Die Wirtschaftspläne durchlaufen zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 27. Januar sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 5. Februar 2026.

  • Gesellschaftsvertrag der Projekt Wohlfahrtstraße GmbH wird angepasst

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    05.02.2026RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadt will den Gesellschaftsvertrag der Projekt Wohlfahrtstraße GmbH an den Standard kommunaler Unternehmen angleichen. Die Gesellschaft gehört vollständig zum Sondervermögen Grundstücksentwicklung und soll zur Gewerbeflächenentwicklung genutzt werden.

    Anpassung an kommunale Standards

    Der Rat der Stadt soll der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Projekt Wohlfahrtstraße GmbH zustimmen. Die Anteile der Gesellschaft gehören zu 100 Prozent dem Sondervermögen Grundstücksentwicklung. Der bisherige Gesellschaftsvertrag stammt noch vom ursprünglichen Veräußerer und berücksichtigt kommunale Besonderheiten nicht in der für städtische Beteiligungen üblichen Weise.

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    Beratungsverfahren bis Februar

    Die Beschlussvorlage durchläuft zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 27. Januar 2026, dann den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 5. Februar 2026.

    Hintergrund der Gesellschaft

    Die Stadt hatte den Erwerb der Gesellschaftsanteile bereits mit einer früheren Beschlussvorlage genehmigt. Die Gesellschaft besaß als einzigen Vermögenswert das Grundstück an der Wohlfahrtstraße. Der Erwerb in gesellschaftsrechtlicher Form war Bedingung des Verkäufers.

    Nach dem Erwerb prüfte die Verwaltung eine Verschmelzung oder Auflösung der Gesellschaft. Aufgrund grunderwerbsteuerlicher Folgewirkungen bei einer Grundstücksübertragung wurde jedoch entschieden, die Gesellschaft fortzuführen und die Gewerbeflächenentwicklung innerhalb der Gesellschaft abzuwickeln.

    Vollständige Neufassung geplant

    Der neue Gesellschaftsvertrag soll bewährte Formulierungen und Strukturen verwenden, die kommunale Besonderheiten umfassend berücksichtigen. Zusätzlich werden Erleichterungen des 3. NKFWG NRW für städtische Beteiligungsgesellschaften eingearbeitet, die der Rat bereits für andere kommunale Unternehmen beschlossen hatte.

    Da es sich um eine vollständige Neufassung handelt, verzichtet die Verwaltung auf eine Synopse der Änderungen.

  • Stadt übernimmt Ausfallbürgschaften für Sporteinrichtungs-Modernisierung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt wird Ausfallbürgschaften für eine Beteiligungsgesellschaft übernehmen, die eine bestehende Sporteinrichtung umbauen und modernisieren will. Die Finanzierung erfolgt über Bankdarlehen, für die das Kreditinstitut städtische Bürgschaften als Sicherheit verlangt.

    Investition in bestehende Sporteinrichtung

    Eine Gesellschaft, an der die Stadt sowohl unmittelbar als auch mittelbar beteiligt ist, plant umfangreiche Baumaßnahmen an einer bereits bestehenden Sporteinrichtung. Das Projekt umfasst Umbau, Grundmodernisierung und Erweiterung der Anlage. Die Finanzierung soll durch Darlehen eines Kreditinstituts erfolgen.

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    Städtisches Interesse an der Maßnahme

    Im Rahmen der gemeindlichen Aufgabenerfüllung hat die Stadt ein unmittelbares eigenes Interesse an den geplanten Investitionen. Das Kreditinstitut macht die Darlehensgewährung davon abhängig, dass die Stadt Ausfallbürgschaften in Höhe der Darlehenssummen übernimmt.

    Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

    Die eigentliche Beschlussvorlage (Nr. 20252640) wird in nichtöffentlicher Sitzung behandelt. Grund hierfür sind finanzwirtschaftliche Daten sowie Zahlen der Gesellschaft und des Kreditinstituts, deren Veröffentlichung zu finanziellen und wirtschaftlichen Nachteilen führen könnte.

    Gremienlauf

    Die Angelegenheit durchläuft mehrere städtische Gremien: zunächst den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 27. Januar 2026, dann den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar 2026 und schließlich den Rat am 5. Februar 2026. Alle Gremien erhalten die Vorlage zur Kenntnisnahme.

  • Jahresabschluss 2024: Sondervermögen Grundstücksentwicklung mit Fehlbetrag

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
    05.02.2026RatDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung hat für 2024 einen Jahresfehlbetrag von 319.306,99 Euro bei einer Bilanzsumme von 29,17 Millionen Euro ausgewiesen. Der Rat soll den geprüften Jahresabschluss beschließen.

    Beratung in den Gremien

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 28. Januar 2026 vorberaten. Die finale Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 5. Februar 2026.

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    Fehlbetrag wird mit Rücklage verrechnet

    Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 319.306,99 Euro soll mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden. Dies hat der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling bereits in einer separaten Vorlage vorgeschlagen.

    Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

    Die örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits am 5. Dezember 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt.

    Entlastung für 2024

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling soll für das Wirtschaftsjahr 2024 entlastet werden. Das Sondervermögen arbeitet als eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach den Vorschriften der Eigenbetriebs-Verordnung NRW und wendet dabei das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) an.

  • Stadtbaurat Bradtke soll erneut in Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    05.02.2026RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadt will Dr. Markus Bradtke für weitere fünf Jahre als Vertreter im Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft nominieren. Der Stadtbaurat gehört dem Gremium bereits seit 2017 an.

    Neuwahl für Amtsperiode 2026-2031

    Für die kommende Amtsperiode 2026 bis 2031 muss die Stadt einen Vertreter für den Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft benennen. Die Verwaltung schlägt vor, erneut Stadtbaurat Dr. Markus Bradtke zu wählen, der das Amt bereits seit November 2017 ausübt.

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    Terminliche Verschiebung wegen Kommunalwahl

    Aufgrund der Kommunalwahl am 14. September 2025 und dem damit verbundenen Ende der Amtszeit der Ratsmitglieder am 31. Oktober 2025 wurde die Genossenschaftsversammlung verschoben. Die konstituierende Sitzung der neu zu bildenden Genossenschaftsversammlung findet am 11. März 2026 statt.

    Zusammensetzung des Genossenschaftsrates

    Der Genossenschaftsrat besteht aus 15 Mitgliedern – zehn Vertreter der Genossen und fünf Vertreter der Arbeitnehmerschaft. Die Mitgliedergruppe „Städte und Gemeinden“ erhält sechs der zehn Sitze, davon zwei vorweg und vier nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren basierend auf den Beitragszahlungen.

    Die Sitzverteilung für 2026-2031 bleibt gegenüber der bisherigen Periode unverändert. Städte und Gemeinden zahlen durchschnittlich 289,5 Millionen Euro jährlich, gefolge von gewerblichen Unternehmen mit 69,8 Millionen Euro und Bergwerken mit 33,1 Millionen Euro.

    Rechtliche Anforderungen

    Nach dem Emschergenossenschaftsgesetz muss mindestens die Hälfte der kommunalen Vertreter einer Gebietskörperschaftsvertretung angehören. Bei sechs möglichen Mandaten müssen somit mindestens drei Mitglieder der kommunalen Vertretungen angehören.

    Die Entscheidung soll zunächst am 28. Januar 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten und am 5. Februar 2026 im Rat beschlossen werden.

  • Bochum entsendet sieben Delegierte zur Mitgliederversammlung des Städtetages NRW

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    05.02.2026RatEinstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages

    Die Stadt soll Delegierte für die ordentliche Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen vom 9. bis 10. Juni 2026 in Oberhausen benennen. Als größere Kommune kann Bochum sieben stimmberechtigte Vertreter entsenden.

    Beratung in Haupt- und Finanzausschuss

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird am 28. Januar 2026 über die Vorlage beraten, bevor der Rat am 5. Februar 2026 die endgültige Entscheidung trifft. Oberbürgermeister Jörg Lukat ist bereits als erster Delegierter vorgeschlagen – gemäß Gemeindeordnung NRW hat er ein entsprechendes Vorschlagsrecht.

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    Programm und Motto der Versammlung

    Die Mitgliederversammlung findet unter dem Motto „Handlungsfähige Städte jetzt! Für ein starkes NRW“ in der Luise-Albertz-Halle in Oberhausen statt. Das Programm beginnt am 9. Juni gegen 16:00 Uhr mit Gruppenbesprechungen, gefolgt von Exkursionen und einer gemeinsamen Abendveranstaltung. Der zweite Tag startet um 9:00 Uhr und endet voraussichtlich gegen 16:00 Uhr.

    Zusammensetzung der Delegation

    Nach der Satzung des Städtetages NRW kann Bochum aufgrund seiner Einwohnerzahl sieben stimmberechtigte Delegierte entsenden. Die Hälfte der Delegierten soll aus gewählten Gemeindevertreterinnen und -vertretern bestehen. Zudem sollen Frauen entsprechend ihrem Anteil an den Ratssitzen berücksichtigt werden. Zusätzlich können weitere Teilnehmer ohne Stimmrecht als Gäste benannt werden.

    Langfristige Planung empfohlen

    Der Städtetag NRW empfiehlt, bereits zu Beginn der Wahlperiode Delegierte und Stellvertretungen für die gesamte Zeit zu benennen. Die regulären Mitgliederversammlungen finden im zweijährigen Turnus statt. So ist sichergestellt, dass die Stadt auch bei außerordentlichen Versammlungen vertreten ist, ohne dass eine besondere Beschlussfassung erforderlich wird.

  • Ratsfraktionen sollen Vertreter für Kommunale Gesundheitskonferenz entsenden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    05.02.2026RatEinstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages

    Die Stadt Bochum fordert alle im Rat vertretenen Fraktionen auf, jeweils einen Vertreter und eine Stellvertretung für die Kommunale Gesundheitskonferenz zu benennen. Der Rat soll am 5. Februar über die Entsendungen entscheiden.

    Alle Ratsfraktionen haben Entsendungsrecht

    Gemäß § 6 der Geschäftsordnung der Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK) hat jede im Rat vertretene Fraktion das Recht, einen Vertreter in dieses Gremium zu entsenden. Betroffen sind die Fraktionen SPD, CDU, AfD, Die Grünen und Die Linke.

    Die Verwaltung hat eine entsprechende Beschlussvorlage für die Sitzung des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses am 28. Januar 2026 vorbereitet. Die endgültige Entscheidung über die Entsendungen soll der Rat in seiner Sitzung am 5. Februar treffen.

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    Aufgaben der Kommunalen Gesundheitskonferenz

    Die Kommunale Gesundheitskonferenz wurde gemäß § 22 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) gebildet. Sie dient der Beratung über gemeinsam interessierende Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene und gibt bei Bedarf Empfehlungen ab.

    Darüber hinaus wirkt die Kommunale Gesundheitskonferenz an der Gesundheitsberichterstattung mit. Die Beschlussvorlage enthält noch keine konkreten Namen für die zu entsendenden Vertreter – diese müssen von den Fraktionen noch benannt werden.