Kategorie: Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss

  • AfD-Fraktion schlägt Uwe Heitmann als Delegierten für Städtetag vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur Benennung von Delegierten für die Mitgliederversammlung des Städtetages NRW eingereicht. Uwe Heitmann soll als stimmberechtigter Vertreter nach Oberhausen entsandt werden.

    Änderungsantrag zum Delegierten-Beschluss

    Mit dem Änderungsantrag vom 27. Januar 2026 wendet sich die AfD-Fraktion an Oberbürgermeister Jörg Lukat und den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss. Der Antrag bezieht sich auf die Beschlussvorlage 20260045, die die Benennung von stimmberechtigten Delegierten und Gästen für die ordentliche Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen in Oberhausen regelt.

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    Vorschlag für Vertretung

    Als stimmberechtigten Delegierten schlägt die Fraktion Uwe Heitmann vor. Der Änderungsantrag wird in der zweiten Sitzung des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses behandelt.

    Den Antrag hat Cornelia Heitmann als Ratsmitglied und Fraktionsgeschäftsführung der AfD-Fraktion unterzeichnet.

  • Kommunale Pflegeplanung: Fortschreibung für 2024 liegt vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.02.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
    26.02.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und IntegrationDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
    05.03.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt hat die Fortschreibung ihrer kommunalen Pflegeplanung vorgelegt. Der vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik erstellte Bericht analysiert den aktuellen Bestand an Pflegeeinrichtungen und prognostiziert den künftigen Bedarf. Der Rat soll die unverbindliche Planung im März 2026 beschließen.

    Bestandsaufnahme und Bedarfsprognose

    Die kommunale Pflegeplanung basiert auf § 7 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW). Sie umfasst eine Bestandsaufnahme der pflegerischen und pflegeergänzenden Versorgungsangebote und bewertet diese vor dem Hintergrund der aktuellen und künftig zu erwartenden Zahl pflegebedürftiger Menschen.

    Der Bericht enthält statistische Daten zur Bevölkerung mit Hilfe- und Pflegebedarf sowie mit Demenz. Außerdem werden die derzeitigen Versorgungsstrukturen in verschiedenen Pflegebereichen untersucht und eine Prognose zur künftig erforderlichen Angebotsstruktur erstellt.

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    Sozialräumliche Ausrichtung

    Das Alten- und Pflegegesetz NRW zielt darauf ab, die kommunale Senioren– und Pflegeplanung stärker auf die Entwicklung altengerechter Quartiersstrukturen auszurichten. Dabei sollen neue Wohn- und Pflegeformen einbezogen werden. Die sozialräumlich orientierte Planung umfasst insbesondere komplementäre Hilfen, Wohn- und Pflegeformen sowie die Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur.

    Beratungsverfahren

    Die Vorlage durchläuft ein umfangreiches Beratungsverfahren. Nach der ersten Vorberatung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 11. Februar 2026 folgen Beratungen im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sowie Anhörungen in allen sechs Bezirksvertretungen. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026.

    Die örtliche Planung muss alle zwei Jahre veröffentlicht und bei Bedarf den zuständigen Aufsichtsbehörden – der Bezirksregierung und der Landesregierung – zugeleitet werden.

  • Innenstadtentwicklung zeigt Fortschritte – ISEK-Sachstandsbericht 2025

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteSiehe auch Protokollierung zum Tagesordnungspunkt 5.1.Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    22.04.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    29.04.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Transformation der Bochumer Innenstadt kommt voran: Mit dem jährlichen Sachstandsbericht zum ISEK Innenstadt 2025 informiert die Verwaltung über den aktuellen Stand der zahlreichen öffentlichen und privaten Projekte zur Innenstadtentwicklung. Neben der Städtebauförderung tragen auch verschiedene Bundes- und Landesprogramme zur Stärkung der Innenstadt bei.

    Städtebauförderung mit 6,3 Millionen Euro

    Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Innenstadt basiert auf der 2016 entwickelten „Vision Innenstadt 2030“. Für die Gesamtmaßnahme „Innenstadt I“ wurden zuwendungsfähige Ausgaben von 7,887 Millionen Euro anerkannt. Bei einer Förderquote von 80 Prozent fließen 6,31 Millionen Euro aus der Städtebauförderung in das Projekt.

    Mit den Stadterneuerungsprogrammen (STEP) 2020, 2021 und 2023 wurden bereits Fördermittel in Höhe von insgesamt 3,09 Millionen Euro bewilligt. Der erste Finanzierungsabschnitt für STEP 2024 über 320.000 Euro ist bereits bewilligt.

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    Bundesprogramm bringt 1,67 Millionen Euro

    Als eine von 238 Städten bundesweit erhielt Bochum 2022 eine Zusage für das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZIZ). Projekte im Wert von fast 1,67 Millionen Euro konnten bis Ende November 2025 umgesetzt werden, ergänzt durch private Investitionen von über 1,24 Millionen Euro.

    Zu den realisierten Maßnahmen gehören die Umgestaltung des Platzes am Kuhhirten, ein Zentrenmanagement für das Bermuda3Eck, ein Fassadenprogramm für Geschäftshäuser, Innenstadtmarketing im MosaikViertel sowie „Grün statt Parken“-Projekte in der Kortumstraße und Große Beckstraße.

    Große Bauprojekte prägen das Stadtbild

    Das Haus des Wissens als Anker der Entwicklungsachse Viktoriastraße macht deutliche Fortschritte. Auf 11.500 Quadratmetern Nutzfläche entstehen Räume für Stadtbücherei, Volkshochschule und den Wissensverbund UniverCity Bochum sowie eine Markthalle und ein Dachgarten. Die Sanierungsarbeiten sind weitgehend abgeschlossen, die Rohbauarbeiten laufen.

    Die Neugestaltung des Husemannplatzes ist zu etwa zwei Dritteln fertiggestellt. Derzeit entsteht die „Green Cloud“ – ein grüner Treff- und Spielpunkt mit Café. Die Eröffnung ist für nach den Sommerferien 2026 vorgesehen.

    Viktoriastraße wird zum „Stadtteppich“

    Für die Umgestaltung der Viktoriastraße zwischen Willy-Brandt-Platz und Husemannplatz wurden im Oktober 2024 die beantragten Fördermittel bewilligt. Das Düsseldorfer Büro GREENBOX entwickelte das Konzept eines „Stadtteppichs“. Die Ausschreibung der Bauleistungen ist für das zweite Quartal 2026 vorgesehen, die Fertigstellung soll mit der Eröffnung des Haus des Wissens Ende 2027 erfolgen.

    Private Investitionen beleben die Innenstadt

    Das Husemann-Karree hat sich als wichtiger Stadtbaustein etabliert. 2025 konnten weitere Handels- und Gastronomieflächen vermietet werden. Am Dr.-Ruer-Platz entsteht der Neubau der Sparkasse, dessen Fertigstellung für Frühjahr 2026 geplant ist.

    Mehrere Immobilien in der Kortumstraße erfahren Aufwertungen: Nach langjährigem Leerstand wurde das Objekt Kortumstraße 46-48 saniert und erhielt neue Nutzungen durch BoConcept und LimeHome. Auch weitere Gebäude zwischen Husemannplatz und Südring wurden saniert und neu genutzt.

    Begleitprogramme stärken die Entwicklung

    Die Innenstadtarchitekten Sarah Gräfer und Marcus Wagner führten 2025 zahlreiche Beratungen durch, die zu 17 Anträgen im Hof- und Fassadenprogramm mit einem Fördervolumen von knapp 239.500 Euro führten.

    Das Landesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ (ZIO) ermöglichte seit 2020 die Neubelegung von 42 Ladenlokalen. Das Konzept „Upgrade Grün und Spiel“ schafft mehr Aufenthaltsqualität durch zusätzliche Grün- und Spielangebote.

  • Rat beschließt Anwendung des Wohnungsbauturbos

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 2 (AfD)
    Dafür:11 (SPD, CDU, Die Grünen, UWG:FB)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt will die neuen Instrumente des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus nutzen, um schneller Wohnraum zu schaffen. Der Rat soll am 19. März über die Anwendung entscheiden und Zuständigkeiten auf Ausschuss und Verwaltung übertragen.

    Das am 30. Oktober 2025 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung – umgangssprachlich „Wohnungsbauturbo“ – soll in Bochum angewendet werden. Eine entsprechende Beschlussvorlage der Verwaltung wird am 19. März dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

    Neue Möglichkeiten für Wohnungsbau

    Das Gesetz ermöglicht es, Genehmigungen für Vorhaben zu erteilen, die bislang planungsrechtlich unzulässig waren oder der Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans bedurft hätten. Konkret geht es um erweiterte Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen, Abweichungen vom Einfügungs-Gebot im Innenbereich sowie die Genehmigung ganzer Baugebiete ohne vorherigen Bebauungsplan.

    Die Regelung des § 246e BauGB ist als Experimentierklausel bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Eine Verpflichtung zur Anwendung besteht nicht.

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    Gestaffelte Zuständigkeiten geplant

    Da die Anwendung der neuen Instrumente die Zustimmung des Rates erfordert, schlägt die Verwaltung vor, diese Zuständigkeit je nach Bedeutung und Umfang der Vorhaben zu übertragen:

    • Vorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung oder größeren Umfangs (ab etwa 1 Hektar) sollen vom Ausschuss für Planung und Grundstücke entschieden werden
    • Bei der Entwicklung ganzer Baugebiete außerhalb von Bebauungsplänen beschließt der Ausschuss über den städtebaulichen Entwurf, die Verwaltung stimmt den einzelnen Bauanträgen zu
    • Alle anderen Vorhaben sollen in die Zuständigkeit der Verwaltung fallen

    Rahmenbedingungen und Ausnahmen

    Der Wohnungsbauturbo soll grundsätzlich nur auf Flächen angewendet werden, die im Gemeinsamen Flächennutzungsplan für Wohnungsbau dargestellt sind. Über Ausnahmen entscheidet der Ausschuss für Planung und Grundstücke.

    In Industrie- und Gewerbegebieten ist die Anwendung grundsätzlich ausgeschlossen, um Betriebe nicht durch Wohnnutzungen einzuschränken. In Gewerbegebieten sind in Randlagen zu Wohnbauflächen in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich.

    Bedingungen für Zustimmung

    Die Zustimmung kann an verschiedene Bedingungen geknüpft werden, darunter die Umsetzung von gefördertem Wohnungsbau, Dachbegrünung in Hitzeinseln oder Starkregengefährdungsbereichen, Gestaltung nach Bochumer Grundsätzen sowie ökologischer Ausgleich.

    Beschlossene Entwicklungskonzepte wie städtebauliche Rahmenpläne oder das Handlungskonzept Wohnen sollen bei Entscheidungen berücksichtigt werden.

    Evaluierung vorgesehen

    Die Verwaltung soll jährlich eine Evaluierung durchführen und dem Rat darüber berichten. Entscheidungen des Ausschusses für Planung und Grundstücke werden nach Vorberatung in den jeweils zuständigen Bezirksvertretungen getroffen.

    Vor der Ratsentscheidung beraten der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. März und der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März über die Vorlage.

  • Rat soll Mitglieder für Beirat für Gestaltung und Baukultur benennen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Der Ausschuss für Planung und Grundstücke soll fünf nichtstimmberechtigte Mitglieder aus seiner Mitte für den Beirat für Gestaltung und Baukultur vorschlagen. Die endgültige Entsendung erfolgt durch den Rat am 19. März 2026.

    Beratungsweg bis zur Ratsentscheidung

    Die Beschlussvorlage durchläuft zunächst den Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. März 2026 zur Vorberatung. Anschließend befasst sich der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März mit der Vorlage, bevor der Rat am 19. März die finale Entscheidung trifft.

    Der Wahlvorschlag steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat die Weiterführung des Beirates für Gestaltung und Baukultur beschließt (Vorlagen-Nr. 20260405).

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    Zusammensetzung und Aufgaben des Beirates

    Der Beirat für Gestaltung und Baukultur besteht aus insgesamt zehn Mitgliedern: fünf externen Fachleuten aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung und Landschaftsplanung sowie fünf politischen Vertretern aus dem Planungsausschuss. Seit August 2023 führt Heiner Farwick den Vorsitz.

    Das Gremium fungiert als unabhängiger Fachbeirat zur Qualitätssicherung des Stadtbildes und zum Erhalt baukultureller Werte. Es berät die Verwaltung und den Planungsausschuss bei der Wahrung baulicher Qualität und der Einhaltung der Bochumer Gestaltungsgrundsätze.

    Sitzungstermine 2026

    Für das Jahr 2026 sind vier ganztägige Sitzungen geplant:

    • 43. Sitzung: Freitag, 20. März 2026

    • 44. Sitzung: Freitag, 26. Juni 2026

    • 45. Sitzung: Freitag, 25. September 2026

    • 46. Sitzung: Freitag, 27. November 2026


    Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten werden die jeweils örtlich zuständigen Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister als Gastteilnehmer eingeladen.

  • Stadt beschafft neue Gerätewagen für Rettungsdienst im interkommunalen Verbund

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung schlägt dem Rat die Beschaffung von drei Gerätewagen für den Rettungsdienst vor. Die Fahrzeuge sollen über eine interkommunale Kooperation angeschafft werden und bei Großschadenslagen mit vielen Verletzten zum Einsatz kommen.

    Ersatz für Landesfahrzeug erforderlich

    Die Stadt verfügt derzeit über einen Abrollbehälter MANV (Massenanfall von Verletzten) aus einer Landesbeschaffung. Da das Land NRW keine Ersatzbeschaffung plant, sieht der aktuelle Rettungsdienstbedarfsplan Ersatzfahrzeuge vor, die bis zu 50 Patienten versorgen können.

    Als Träger des Rettungsdienstes ist die Stadt nach dem Rettungsgesetz NRW verpflichtet, Vorkehrungen für außergewöhnliche Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Erkrankten zu treffen. Solche Lagen können durch Brände, Unfälle oder Anschläge entstehen.

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    Flexible Einsatzmöglichkeiten geplant

    Die drei neuen Gerätewagen sollen nicht nur bei Großschadenslagen, sondern auch bei Veranstaltungen wie „Bochum Total“ eingesetzt werden. Durch die interkommunale Beschaffung mit anderen Städten entstehen einsatztaktische Vorteile: Bei Großeinsätzen können benachbarte Feuerwehren aus Herne oder Dortmund mit identisch ausgestatteten Fahrzeugen unterstützen.

    Beratung in drei Gremien

    Die Vorlage durchläuft zunächst den Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. März 2026) sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (11. März 2026). Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026.

    650.000 Euro bereits eingeplant

    Für die Fahrzeugbeschaffung sind 650.000 Euro für 2026 vorgesehen. Die Haushaltsmittel wurden auf Grundlage des Rettungsdienstbedarfsplans bereits eingeplant und auf der entsprechenden Finanzstelle gebunden.

  • Rat muss neue Zusammensetzung des Nachhaltigkeitsforums beschließen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Nach den Kommunalwahlen 2025 haben sich die Mehrheitsverhältnisse im Rat geändert. Deshalb soll eine neue Konstellation für das begleitende Nachhaltigkeitsforum festgelegt werden, das die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt fachlich unterstützt.

    Anpassung an neue Mehrheitsverhältnisse

    Die Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der für die Wahlzeit vom 1. November 2025 bis 31. Oktober 2030 neue Ratsmitglieder für die beobachtende Teilnahme am Nachhaltigkeitsforum benannt werden sollen. Die bisherige Zusammensetzung richtete sich nach den Mehrheitsverhältnissen der Kommunalwahl 2020.

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    Beratungsfolge bis März

    Über die Vorlage beraten zunächst der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 4. März sowie der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026.

    Forum unterstützt Nachhaltigkeitsstrategie

    Das begleitende Nachhaltigkeitsforum soll die zehn Handlungsfelder der Nachhaltigkeitsstrategie durch fachliche Expertise und bürgerschaftliche Perspektiven unterstützen. Die erste Sitzung fand am 10. Dezember 2024 statt, insgesamt hat das Forum bisher dreimal getagt.

    Bisherige Regelung und Zivilgesellschaft

    In der Vergangenheit wurde beschlossen, dass je zwei Ratsmitglieder aus den Fraktionen SPD, Grüne und CDU sowie je ein Ratsmitglied der anderen Fraktionen in beobachtender Funktion teilnehmen. Neben den Ratsmitgliedern gehören 20 Personen aus der Zivilgesellschaft zum Forum, darunter Sozial-, Umwelt- und Naturschutzverbände.

    Die Maßnahme hat weder finanzielle noch klimarelevante Auswirkungen.

  • Zweigbücherei Linden: Mietvertrag wird verlängert für Modernisierung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadt verlängert den Mietvertrag für die Zweigbücherei Linden an der Hattinger Straße. Mit einer 80%-Förderung des Landes NRW soll die Bibliothek modernisiert und zu einem zeitgemäßen Lern- und Aufenthaltsort ausgebaut werden.

    Die Zweigbücherei Linden befindet sich seit Februar 2002 in dem angemieteten Gebäude an der Hattinger Straße 804-806. Um das Angebot langfristig zu sichern und zu modernisieren, wird nun ein Nachtrag zur Verlängerung des Mietvertrages abgeschlossen.

    Open Library bereits erfolgreich eingeführt

    Bereits im Februar 2024 wurde in der Zweigstelle die Open Library eingeführt. Diese ermöglicht den Nutzerinnen und Nutzern auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten die Ausleihe und Rückgabe von Medien sowie die Nutzung als Lern- und Aufenthaltsort. Der Erfolg ist messbar: Im Eröffnungsjahr 2024 wurde die Bücherei außerhalb der Öffnungszeiten 5.188 Mal besucht, 2025 stieg die Nutzung bereits um mehr als 40 Prozent auf 7.281 Besuche.

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    Modernisierung mit Landesmitteln geplant

    Die gestiegene Frequentierung macht technische Verbesserungen erforderlich. So sollen die vorhandenen Rückgabestationen durch sogenannte Smart Shelves ersetzt werden. Diese verbuchen mittels RFID-Technik die Medien automatisch und führen zu einem Zirkulationsgewinn bei der Ausleihe von etwa 35 Prozent.

    Im Kontrast zum modernen Angebot steht die veraltete und teilweise beschädigte Möblierung. Daher soll noch in diesem Jahr eine zeitgemäße Ausstattung realisiert werden. Ein entsprechender Förderantrag wurde im Oktober 2025 beim Land NRW eingereicht, das 80 Prozent der Kosten übernimmt.

    Vermieter übernimmt bauliche Anpassungen

    Für die optimale Nutzung der neuen Einrichtung sind verschiedene Renovierungsmaßnahmen erforderlich, unter anderem zur Integration der neuen Bibliothekstechnik und zur Erneuerung des Fußbodenbelags. Da es sich um ein Landesmittelprojekt mit vorgegebenem Zeitrahmen handelt, müssen alle Maßnahmen noch im laufenden Jahr abgeschlossen werden.

    Der Vermieter hat zugesichert, sämtliche baulichen Anpassungen und investiven Maßnahmen zu übernehmen. Die Verlängerung des Mietverhältnisses schafft die notwendige Planungssicherheit für diese Investitionen.

    Wirtschaftlich sinnvollste Lösung

    Die Verwaltung bewertet die Vertragsverlängerung als wirtschaftlich günstigste und organisatorisch sinnvollste Lösung. Ein Umzug würde erhebliche Zusatzkosten für Transport, technische Neuinstallationen und bauliche Herrichtung verursachen. Zudem wurde bereits städtisch in den aktuellen Standort investiert.

    Die Zweigstelle liegt zentral im Stadtteil und ist den Bürgerinnen und Bürgern seit vielen Jahren als attraktive Einrichtung vertraut. Die hohe Identifikation der Bevölkerung mit der Bücherei und ihre starke lokale Verankerung sprechen zusätzlich für den Verbleib am bestehenden Ort.

  • Verkaufsoffener Sonntag für Maiabendfest in der Innenstadt geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 2 (Grüne, LINKE)
    Dagegen: 2 (Grüne)
    Dafür: 14 (SPD, CDU, AfD)
    04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 8 (CDU, Linke, Grüne)
    Dafür: 11 (SPD, CDU, AfD)
    10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 10 (SPD, CDU, Die Linke)
    Dagegen: 0
    Dafür: 8 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN, AfD, SPD, FDP)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung schlägt vor, am 26. April 2026 anlässlich des traditionellen Maiabendfestes einen verkaufsoffenen Sonntag in der Innenstadt zu genehmigen. Der Rat soll über die entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung entscheiden.

    Umfassende Beratungsfolge vor Ratsentscheidung

    Die Beschlussvorlage durchläuft zunächst alle Bezirksvertretungen zur Anhörung, bevor sie in den zuständigen Ausschüssen vorberaten wird. Nach der Beratung im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 4. März und im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. März soll der Rat am 19. März 2026 die finale Entscheidung treffen.

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    Rechtliche Grundlagen beachtet

    Grundlage ist das nordrhein-westfälische Ladenöffnungsgesetz, das maximal acht verkaufsoffene Sonntage pro Jahr in Verbindung mit örtlichen Festen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen erlaubt. Die Geschäfte dürfen dann zwischen 13:00 und 18:00 Uhr öffnen. Die Verwaltung sieht die rechtlichen Voraussetzungen als erfüllt an.

    Jahrhundertealte Tradition als Grundlage

    Das Maiabendfest, dessen Geschichte bis ins Jahr 1388 zurückreicht, gilt als eines der ältesten Heimatfeste Deutschlands. Die viertägige Veranstaltung vom 23. bis 26. April 2026 erwartet insgesamt 50.000 bis 60.000 Besucher. Am Familiensonntag wird mit etwa 10.000 Besuchern gerechnet.

    Das Programm am Sonntag umfasst einen Mittelaltermarkt, Aufführungen von Schulen und Kindergärten, ein mobiles Schulmuseum und Präsentationen zur Bochumer Stadtgeschichte. Die Veranstaltung erstreckt sich über Teile der Bongardstraße zwischen Graben- und Bleichstraße – genau der Bereich, für den die Ladenöffnung vorgesehen ist.

    Geteilte Meinungen der Sozialpartner

    Die Stellungnahmen der Sozialpartner fallen unterschiedlich aus: Während die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer Dortmund den Antrag unterstützen, lehnen die Gewerkschaft ver.di und der Deutsche Gewerkschaftsbund die Sonntagsöffnungen ab. Sie verweisen auf den Schutz der Arbeitsruhe und fordern andere Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Auch die Evangelische Kirche äußert sich kritisch.

    Teil einer größeren Planung

    Für 2026 sind insgesamt zehn verkaufsoffene Sonntage in verschiedenen Stadtteilen geplant. Neben dem Maiabendfest in der Innenstadt sollen weitere Termine in Linden, Wattenscheid, Langendreer und Harpen folgen. Jeder Stadtteil wird durch separate Beschlussvorlagen behandelt.

  • Zwei neue Maßnahmen für Stadterneuerung Wattenscheid-Mitte beschlossen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    Dagegen: 4 (AfD)
    Dafür: 12 (SPD,CDU,Grüne,UWG:FB, WatC,Linke)
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Verwaltung will zwei zusätzliche Projekte in das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept Wattenscheid aufnehmen: den Umgang mit Problemimmobilien und städtebauliche Verbesserungen der Friedrich-Ebert-Straße. Für beide Maßnahmen sollen Städtebaufördermittel eingeworben werden.

    Die Stadt erweitert ihr Stadterneuerungskonzept für Wattenscheid-Mitte um zwei wichtige Bausteine. Das Amt für Stadtplanung und Wohnen beantragt die Aufnahme der Maßnahmen „Problemimmobilien – Sicherung und Instandsetzung“ sowie „Umbau Friedrich-Ebert-Straße (städtebaulicher Mehraufwand)“ in das bereits beschlossene ISEK WAT 2025.

    Intervention bei verfallenden Gebäuden

    Die erste Maßnahme zielt auf leerstehende und teilweise verfallende Gebäude in der Wattenscheider Innenstadt ab. Diese befinden sich oft in städtebaulich exponierten Lagen und wirken sich negativ auf den Erneuerungsprozess aus. Viele stehen zusätzlich unter Denkmalschutz.

    Da intensive Gespräche mit Eigentümern nicht immer erfolgreich waren, erwägt die Stadt den Einsatz städtebaulicher Gebote nach dem Baugesetzbuch. Diese können private Eigentümer zu Instandsetzungen und Modernisierungen auf eigene Kosten verpflichten. Die dabei entstehenden unrentierlichen Kosten trägt die Kommune und sollen über Städtebaufördermittel finanziert werden.

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    Aufwertung der Friedrich-Ebert-Straße

    Der Umbau der Friedrich-Ebert-Straße ist bereits Teil des 2025 beschlossenen KRIS-Programms. Da sich das Stadterneuerungsgebiet teilweise mit dem KRIS-Betrachtungsraum überlagert, sollen nun zusätzliche gestalterische Elemente über die Städtebauförderung finanziert werden.

    Während die technische Infrastruktur über KRIS und Nahmobilitätsprogramme gefördert wird, können städtebauliche Qualitätsmerkmale wie Sitzgelegenheiten und gestaltende Bepflanzungen nur begrenzt darüber finanziert werden. Der städtebauliche Mehraufwand soll daher zusätzlich über Städtebaufördermittel abgedeckt werden.

    Finanzierung und Zeitplan

    Für die Problemimmobilien sind förderfähige Gesamtkosten von 1,18 Millionen Euro geplant, für die Friedrich-Ebert-Straße 1,905 Millionen Euro. Beide Projekte sollen zu 70 Prozent durch Städtebaufördermittel finanziert werden.

    Die Beratungen beginnen am 3. März 2026 in der Bezirksvertretung Wattenscheid und dem Planungsausschuss. Die finale Entscheidung fällt am 11. März 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss.